Innenputzarbeiten
Studentenwohnheim Essen
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INNENPUTZARBEITEN INNENPUTZARBEITEN
INNENPUTZARBEITEN
3390 INNENPUTZARBEITEN
3390
INNENPUTZARBEITEN
Vorbemerkung Innenputz Vorbemerkung Innenputz Für die Ausführung gelten: Für die Ausführung und Abrechnung von Putzar- beiten gelten die Bestimmungen der VOB mit ihren Teilen: A DIN 1960: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen B DIN 1961: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen C DIN 18299: Allgemeine Regelungen für Bauar- beiten jeder Art C DIN 18350: Putz- und Stuckarbeiten C DIN 18363: Maler- und Lackiererarbeiten sowie die Vorschriften der DIN V 18550 "Putz und Putzsysteme", die technischen Merkblätter des Werkmörtellieferanten und der nachfolgende Text des Angebotes als vereinbart. Die Leistungen umfassen die Lieferung aller Baustoffe und Bauteile einschließlich Abladen und Lagerung auf der Baustelle sowie den Transport zur Einbaustelle. Strom und Wasser werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die Kosten sind vom Bieter zu tragen. Der Auftragnehmer hat den Untergrund und die baulichen Vorraussetzungen eigenverantwortlich zu prüfen. Bestehen Bedenken gegen die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Arbeitsschritte und Vorgaben, so sind diese unverzüglich schriftlich mitzuteilen (siehe VOB, Teil B). Vom AN ist die Klärung über evtl. erforderliche         Lager- und Aufenthaltsräume für seine Leistungen   herbeizuführen.  Eine Abstimmung diesbezüglich ist mit der Bauleitung vor Angebotsabgabe zu treffen. Die Leistungen des AN werden in zeitlichen und örtlichen Abschnitten, die nach Abstimmung mit       der Bauleitung festgelegt werden, ausgeführt. -Flächen an runden Bauteilen. -Einschnitte (Kellenschnitte) im Bereich von Über- gängen zwischen Decken o. Wandputz zu nicht- tragenden Wänden aus z.B. GK, Gipsbauplatten, Mauerwerk u. an Bewegungsfugen z.B. im An- schluß von geputzten Flächen zu Dachkonstruk- tionen. -Bei der Abrechnung ist zu beachten, daß nur die tatsächlich geputzten Flächen abgerechnet werden. Flächen oberhalb von abgehängten Decken oder von bekleideten Bauteilen etc. werden nicht berechnet.
Vorbemerkung Innenputz
technische Vorbemerkungen Innenputz technische Vorbemerkungen Innenputz 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18350 Putz-/Stuckarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. 2 Ausführung und Konstruktion 2.1 Allgemeine Hinweise Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufge- fordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauf- tragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der AG unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Vor Ausführungsbeginn sind vom AN alle vorhandenen Fenster, Türen und Verglasungen auf Schäden und Verunreinigungen zu prüfen und diese beim AG anzuzeigen. Nicht angezeigte Kratzer oder Mörtelver- unreinigungen werden als vom AN verursacht vermutet. Alle Einbauteile wie Fenster, Fensterstöcke Türen, Türfutter, Türrahmen, Türzargen, Verglasungen, Sicht- betonbauteile, angrenzende Bauteile etc. sind daher sorgfältig abzudecken. Höhenmarken dürfen zunächst nicht überputzt werden. Das nachträgliche Beiputzen der Fehlstellen von Höhenrissen nach Aufforderung durch die Bauleitung ist Leistung des AN. Die Ausführung von Oberputzen ist ausschließlich mit rostfreiem Werkzeug zulässig. 2.2 Untergrund, Vorleistung Sämtliche Putzuntergründe sind erforderlichenfalls vom AN zur Erhöhung der Putzhaftung zu ertüchtigen, so beispielsweise durch Spritzbewurf oder Auftragen von Haftbrücken. Ferner ist sicherzustellen, dass keine Ver- minderung der Putzhaftung aufgrund von eingesetzten Trennmitteln, durch nicht saugende Untergründe oder Oberflächen mit Bindemittelanreicherungen (Sinter- schicht) erfolgt. Fehlstellen, zu tiefe oder zu breite Fugen sind auszu- gleichen; sie dürfen nicht im Zusammenhang mit der ersten Putzlage ausgeglichen werden. Alle Stellen, an denen Risse im Putzgrund sichtbar sind oder wo Risse erwartet werden, sind vor Beginn mit dem Auftraggeber zu besichtigen und festzulegen. Die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Rissen sind vor Beginn der Arbeiten mit dem AG abzusprechen und deren Vergütung zu regeln. Sofern Bauteile vor Arbeitsausführung vom AN abge- wässert bzw. abgestrahlt werden, ist sicherzustellen, dass feuchtigkeitsempfindliche bzw. stark saugende Materialien vor zu großem Nässeeintrag geschützt werden. Sofern der AN gewässerverunreinigende Zusätze bei Nassreinigungen einsetzt, sind die Gerüst- lagen so mit Folie abzudecken, dass das kontaminierte Wasser vom AN über Rinnen gesammelt und geordnet entsorgt wird. 2.3 Oberflächen Sämtliche Nachputzarbeiten sind mit gleichem Material wie die nebenliegenden Hauptflächen so auszuführen, dass keine Absätze oder Ansätze erkennbar sind. Putze und Spachtelungen sind mindestens in Standardqualität (Q2) nach DIN 18550 auszuführen, DIN EN 13914 bleibt insoweit in Bezug auf die dort genannten Ausführungstoleranzen ohne Beachtung. Sind Oberflächen gemäß Leistungsbeschreibung in den Qualitätsstufen Q3 oder Q4 nach DIN 18550 bzw. nach Merkblatt "Putzoberflächen im Innenbereich" des Bundesverbandes der Gipsindustrie e. V. herzustellen, sind grundsätzlich die erhöhten Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202 einzuhalten. Sofern später auftretende Streiflichtverhältnisse offensichtlich absehbar sind (z. B. lange, schmale Flure, Wandleuchten, Downlights in Wandnähe), erkundet der AN unaufgefordert beim AG, ob Streiflicht zu erwarten ist und welche Güte die Putzoberfläche aufweisen soll. Einen deutlichen Hinweis auf später zu erwartende Streiflichtverhältnisse geben hierbei Elektro- Wandaus- lässe sowie wandbündige Türen und Fenster ohne seitlichen Wandanschlag. Unterbleibt die rechtzeitige Erkundung des AN zu Streiflichtverhältnissen und Qualitäten der Putzoberfläche, gehen alle späteren Aufwendung zur Beseitigung von minderwertigen Oberflächenqualitäten zulasten des AN. 2.4 Einbauten/Einbauteile Soweit für das Anputzen und Überputzen von Einbau- teilen nichts anderes vereinbart ist, soll folgende Ausführung gelten: Rahmen, Gewände, Fachwerkteile u. Ä. aus Metall oder Holz dürfen keine kraftschlüssige Verbindung mit dem Putz haben, sie sind mit durchgehender Armierung zu überspannen und zusätzlich an der Putzoberfläche oberhalb des Materialwechsels durch Kellen schnitt zu trennen. Der Kellenschnitt ist vom AN nachträglich dauerelastisch zu verfugen. Soweit Türen, Klappen o. ä. Einbauteile mit nicht verdeckten Befestigungsmitteln (z. B. Befestigungsl- aschen) in unverputztes Mauerwerk eingesetzt werden, sind die angrenzenden Wandflächen zu putzen. Dies gilt insbesondere für die Stahleckzargen, deren Befestigungslaschen zu überputzen sind, sowie für Aufzugsfahrschachttüren, deren Laibungen gleichfalls nachträglich einzuputzen sind. Bauseitig geschlossene Durchbrüche und Schlitze sind vor Ausführung des Flächenputzes zeitlich vorgezogen zunächst mit einem Grundputz vor Ausführung des Flächenputzes zu überputzen.In den Putz einbindende Bauteile, wie z. B. Rohrleitungen, sind vom AN vor dem Einputzen elastisch zu ummanteln, sodass keine Risse am Putz durch Bewegungen der Einbauteile entstehen können. Bei Verwendung von Zementputz oder Kalkzementputz im Zusammenhang mit der Anarbeitung von Natursteinoberflächen (z. B. Natursteinfenster- bänken) ist vom AN vor Ausführung die Verträglichkeit des Steins zu Zementmörtel in Bezug auf später ent- stehende Verfärbungen des Steins zu prüfen. 2.5 Laibungen/Außenecken Eckausbildungen an Laibungen und Außenecken sind stets mit verzinkten Eckschutzprofilen auszuführen. Der Putzanschluss an Fenster und Türen ist mittels elastischer Anputzprofile auszubilden. Soweit Außentür- und Fensterelemente zum Zeitpunkt der Ausführung des Laibungsputzes noch nicht eingebaut sind, werden die Laibungen in ihrer gesamten Tiefe verputzt, um einen geeigneten Unter- grund für Dampfsperrfolien und Fugendichtbänder zu schaffen. Die Laibungen von Türöffnungen mit Stahleckzargen sind auf der Zargengegenseite mit einem verzinkten Putzeckschutzprofil zu versehen, die Laibung ist nachfolgend in gesamter Breite bis an die Stahlzarge zu putzen; der Putz soll nicht auf Dicke 0 mm auslaufen. Aufzugsfahrschachttüren sind fahrschachtseitig einzu- putzen, um einen dichten Bauwerksanschluss zu gewährleisten. 2.6 Fugen/Anschlüsse In zu verfliesenden Bereichen mit optischen Anforder- ungen (Bäder- und WC-Einheiten) sind Putzlehr- schienen zur Erlangung absoluter Oberflächenebenheit einzubauen. 2.7 Armierung und Putzträger Sämtliche Materialwechsel im Untergrund, Schlitze und Durchbrüche sowie alle Ecken von Fenstern und Türen sind vor dem Überputzen mit einer Putzarmierung aus Glasfasergewebe, Maschenweite ca. 4mm zu versehen. Zu überputzende Schlitze sind unterhalb der Armier- ungslage vor dem Verputzen vollflächig zu füllen. Materialien mit geringer Putzanhaftungsmöglichkeit und / oder geringer Saugfähigkeit sind vor dem Verputzen mit einem Putzträgergewebe aus Rippenstreckmetall zu überspannen und während des Verputzens zusätzlich mit Armierungsgewebe mit einem seitlichen Überstand >150mm zu überdecken.
technische Vorbemerkungen Innenputz
PUTZ- UND STUCKARBEITEN PUTZ- UND STUCKARBEITEN
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3390. 23 PUTZ- UND STUCKARBEITEN
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