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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Siehe GU-Ausschreibung S127 bis 129 und S. 132 - 136
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Die nachfolgend ausgeschriebenen Arbeiten sind grundsätzlich den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend auszuführen. Dabei sind folgende Vorschriften besonders zu beachten:
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und BauteilenDIN 4108 Wärmeschutz im HochbauDIN 4109 Schallschutz im Hochbau (einschließlich Beiblätter)DIN 18 165 Faserdämmstoffe für das BauwesenDIN 18 168 Leichte Deckenbekleidungen und Unterdecken,DIN 18 180 GipskartonplattenDIN 18 181 Gipskartonplatten im Hochbau, Grundlagen für die VerarbeitungDIN 18 182 Zubehör für die Verarbeitung von GipskartonplattenDIN 18 183 Montagewände aus Gipskartonplatten, Ausführung von MetallständerwändenDIN 18 202 Toleranzen im HochbauDIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder ArtDIN 18 334 Zimmer- und HolzbauarbeitenDIN 18 350 PutzarbeitenDIN 18 355 TischlerarbeitenVerarbeitungsrichtlinien der Hersteller
Für die Ausführung und Abrechnung der nachfolgend ausgeschriebenen Leistungen sind ferner folgende Punkte besonders zu beachten:
Die Unterkonstruktion der untergehängten Decken ist grundsätzlich so auszurichten, dass die Montage von Einbau- oder Aufbauleuchten, die aus den Installationsplänen des Elektrikers zu entnehmen sind, ohne nachträgliche Änderungen möglich ist.Die Ausführung erfolgt nach Angabe der Rasterpläne. Grundsätzlich sind das Anarbeiten an bestehende Bauteile, das Herstellen von Ausschnitten und ähnliche Arbeiten zu
erbringen. Dies gilt auch für etwa erforderliche Eckausbildungen bei Haupt- und Querprofilen, für welche grundsätzlich die vom Hersteller vorgehaltenen Eckverbinder zu verwenden sind.Streichfertige Flächen von Gipskarton-KonstruktionenDie hier gestellte Anforderung bedeutet eine glatte Oberfläche mit optimaler Ebenheit nach DIN 18 202 Tabelle 3, Zeile 7. In diesem Zusammenhang ist es selbstverständlich, dass Sprünge und Absätze nicht zulässig sind. Hinsichtlich der Ausbildung der Plattenstöße gilt als vereinbart, dass der Auftragnehmer durch eine von ihm durchzuführende, ausreichend breite, erforderlichenfalls auch mehrlagige Spachtelung sowie ein vollflächiges Schleifen, für eine Fläche frei von Ansätzen oder Fehlstellen zu sorgen hat. Für das Folgegewerk verbleiben nur noch die Anstricharbeiten, die eine Spachtelung nicht mehr enthält.Nachbesserungen - Nachbesserungen in fachgerechter Ausführung mit geeignetem Material sind nur dann zulässig, wenn durch diese Maßnahmen die geforderte Oberflächenbeschaffenheit erreicht werden kann. Optische Nachteile, etwa durch Ansätze in den nachgebesserten Flächen oder durch mangelhaft ausgeführte Übergänge zu den bestehenden Bauteilen, können nicht hingenommen werden. Für den Fall, dass bei Flächen durch eine Nachbesserung nicht mehr der gewünschte Erfolg möglich ist, schuldet der AN eine ganzflächige Spachtelung, die den in der Leistungsbeschreibung verlangten optischen Eindruck gewährleistet. Nachbesserungen in gestalteten Flächen, welche die in der Leistungsbeschreibung bzw.in den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen" gestellten Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht hingenommen. In einem solchen Fall sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich, die abgestimmt auf den Einzelfall den beabsichtigten Enderfolg gewährleisten. Sämtliche zur Verwendung kommenden Stahlteile müssen mindestens feuerverzinkt oder aus Edelstahl nach DIN 17 440 sein.Sämtliche zur Verwendung kommenden Holzteile müssen nach DIN 68 800 imprägniert sein.Notwendige Zulassungen von Materialien muss der AN bei Aufforderung vorlegen. Die verwendeten Materialien dürfen keine gesundheitsschädlichen Ausdünstungen haben; es dürfen keine die Umwelt beeinträchtigenden Giftstoffe enthalten sein bzw. bei den Arbeiten verwendet werden (PCB, Asbest, FCKW, Formaldehyd usw.).Dämmstoffe aus Mineralfasern müssen der KI 40 Generation entsprechen.Die Verordnung der örtlichen Behörden betreffend Brandgefahren bzw. Brandverhütung in Gebäuden während der Bauausführung und speziell bei Schweiß- und anderen Feuerarbeiten sind zu beachten und einzuhalten. Bei Arbeiten, die Brandgefahr verursachen können, hat der AN die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen und ohne besondere Vergütung Brandwachen zu stellen. Derartige Arbeiten dürfen nur ausgeführt werden, wenn der AN geeignete und funktionsfähige Feuerlöscher bereithält. Beim Zusammenbau unterschiedlicher Metalle und sonstiger Materialien muss sichergestellt sein, dass keine Kontaktkorrosion und keine anderen ungünstigen Beeinflussungen auftreten.Dichtstoffe müssen in ihrer Eigenschaft den Verwendungszweck gemäß DIN 18 361 und DIN 18 540 entsprechen. Sie müssen nach DIN 52 452 mit angrenzenden Stoffen verträglich sein (Richtlinie "Prüfung und Beurteilung der Verträglichkeit zwischen Dichtstoffen und Anstrich").Zur Verwendung kommen Gipskartonplatten nach
DIN 18181 mit korrosionsbeständigem, verzinkten Metallprofilen - Unterkonstruktionen einschließlich nichtbrennbarer Mineralfaser-Dämmplatten. Die Unterkonstruktionen sind mit geeigneten Metallschrauben und Metalldübeln korrosionsbeständig zu befestigen. · Alle Feuchträume, wie WC-Räume, Küchen usw. sind mit geeigneten feuchtraumbeständigen Platten auszuführen.Alle Trennwand- und Türkonstruktionen müssen im eingebauten Zustand das geforderte Bauschalldämm-Maß, sowie die Anforderungen an den Brandschutz gemäß den nachstehenden Wandtypen erbringen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
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Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung
GK-Ständerwände
Ausführung in allen Bürobereichen, einschl. Sanitärräumen, in allen Nebenräumen der gewerblichen Bereiche, sowie als Trennwände innerhalb der Büroflächen gemäß Grundrissplanung des Architekten. Zu den nicht natürlich belüftete Räume wie z. WC etc. mit direkter Angrenzung an die Technikschächte sind im oberen Deckenbereich Schattenfugen zur direkten Absaugung (Belüftung) auf die gesamte angrenzende Länge auszuführen. Trockenbauvorsatzschalen an den Innenseiten der Isopaneelwände im EG und OG des Bürotraktes.
Alle Rohbautoleranzen sind mit den Trennwänden und Bekleidungen so zu kompensieren,dass unzulässige Maßabweichungen nicht sichtbar werden.
Ausführung grundsätzlich wie folgt:
Für die Ebenheitsanforderungen an die Oberfläche gilt DIN18202, Tabelle 3, Zeile 7, "Erhöhte Anforderungen". Vollflächiges Spachteln und Schleifen der Wand- und Deckenflächen aus Gipskarton, um einen ebenen und streichfähigen Untergrund herzustellen
Qualität der Spachtelung mind. Q3. Anschlüsse an andere Bauteile grundsätzlich mit Anputzleiste/Abschlussprofil.
Für die Ausführung sind die Angaben der Schallschutzanforderung und Brandschutznachweises, die Leitdetails des Architekten und die Herstellerdetails zu beachten, sofern im Nachstehenden nicht anders gefordert wird.
Die GK-Trennwände werden in Leichtbauweise, raumhoch bis UK Rohdecke, mit einfachem Metallständerwerk und grundsätzlich mit beidseitig doppelter Beplankung aus Gipskartonplatten, d = 2 x 12,5 mm, sowie mit Hohlraumbedämpfung aus Mineralfaserplatten, in ausreichender Stärke gemäß Schallschutzanforderung (37 dB) montiert. Die Wandstärke beträgt in der Regel 100 bis 150 mm. (Bauklasse 2 Büroräume!)
Fabrikat und Konstruktion z.B. Knauf oder gleichwertig, Plattenstöße untereinander versetzt.
Bewertete Schalldämm-Maße aller Wandkonstruktionen gemäß Schallschutzanforderung. In diese Bewertung sind auch alle Schallnebenwege wie z.B. Flankenübertragung an Trennwandstößen, Durchdringungen sowie Anschlüsse zur Fassade einzubeziehen.
Die Stoßfugen der Wände sind zu spachteln (Q3) und vorzubehandeln für die Folgegewerke Maler- und Fliesenarbeiten.
Die Gipskartonständerwerkswände werden auf den Stahlbetonboden gestellt und bis Unterkante Rohdecke geführt. Die Anschlüsse an die Massivdecken sind gleitend herzustellen (gemäß Herstellerrichtlinien), Anschlüsse an Böden als Haarfuge. Unterkonstruktion aus verzinkten Stahl-Blechprofilen, im Bereich von Türöffnungen besonders verstärkt.
Besondere Maßnahmen am Anschluss zur Fassade in den Bürobereichen zur Erreichung des jeweils geforderten Schallschutzes unter konstruktiver Berücksichtigung von Verformungen des Bauwerks. Ausführung unter Berücksichtigung der Angaben gemäß Planung und Architekten-Leitdetails. Prinzipiell werden die GK-Ständerwände gemäß Leitdetail abgestellt und die Anschlüsse hergestellt. Die entsprechenden Anschlüsse sind mit einzukalkulieren.
WC-Bereiche, Bäder, Duschen und Küchen, Teeküchen
als raumhohe GK-Ständerwände mit beidseitig doppelt beplankten, feuchtigkeitsimprägnierten GK-Platten zur Aufnahme von Fliesenbelägen, d = 2 x 12,5 mm, blockseitig mit gleitendem Anschluss ausgebildet. Die Wandstärke im Bereich der Sanitärblöcke richtet sich nach der Dicke des Sanitärblockes und der zu führenden Installation, Ausführung als freistehende Vorwandinstallationen. Verstärkungen der Ständer zur Aufnahme der Sanitärgegenstände, sowie Verstärkungen im Bereich der Küchenoberschränke. Zu den nicht natürlich belüftete Räume wie z. WC etc. mit direkter Angrenzung an die Technikschächte sind im oberen Deckenbereich Schattenfugen ca. 30mm zur direkten Absaugung (Belüftung) auf die gesamte angrenzende Länge auszuführen.
Vorsatzschalen, Bekleidungen, Schürzen
Bekleidung aus Gipskarton mit Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen, einschl.
Stützenbekleidungen in den Büroräumen im Anschluss zu den Flurwänden. Die so
gewonnenen Schacht- und Hohlräume dienen zur Versorgung oder Überführung der
Elektro- oder z.T. der Sanitärinstallation. Erforderliche Brandschutzklassen sind zu beachten.
Der für Bekleidungen und Schürzen zu rechnende Leistungsumfang folgt aus der
Leistungsbeschreibung Haustechnik.
Stöße von Trennwänden an andere Bauteile ( an Glaswände o.ä.) erfolgen über stumpfen
Stoß mit Haarfuge. Der Stoß muss doppelt hinterlegt sein, um akustische Dichtigkeit zu
gewährleisten, auch durch Hinterlegen mit weich federnden Bändern (Luftdichtigkeit),
Fabrikat Ilmod oder gleichwertig. Plattenstöße immer durch Konstruktion hinterlegt mit
Gewebeeinlage überspannt und glatt verspachtelt. Ausführung, einschließlich aller
Einbauten durch die haustechnischen Gewerke.
Anschlüsse von Gipskartonbekleidungen an Öffnungen immer mit Leibungsbekleidungen.
Freie Ecken für diesen Leistungsbereich immer mit Kantenschutz durch Eckprofile bündig
mit Bekleidungen an Wänden verspachteln.
Durchbrüche und Schlitze
Sämtliche Durchbrüche und Schlitze für Installationen usw. sind bei Bedarf sofort anzulegen
und auszusparen sowie nach dem Einbringen der Einbauleistungen fachgerecht, den
Schall- und Brandschutzanforderungen entsprechend zu schließen.
Revisionsklappen und sonstige Verkleidungen haustechnischer Installationen
für den Einbau in GK-Trennwände und mit und ohne Feuerschutzanforderung F-90 in
Erfordernis der TGA-Planung.
Alle notwendigen haustechnischen Installationen, Durchführungen, Auslässe etc. sind
gemäß Planung zu berücksichtigen bzw. auszuführen.
Nischen für die Feuerlöscher
Sind in die GK-Wänden in ausreichender Zahl mit ein zu kalkulieren.
Anschlüsse zwischen GK-Wänden und Fassaden bzw. Betonstützen
Es sind die Anschlüsse zwischen GK-Wänden und Aussenfassade bzw. Betonstützen gemäß
der beiliegenden Leitdetails mit ein zu kalkulieren. Ebenso sind die benötigten Anschlüsse
im Bereich Glaswände und Dach (Neigung) und die Aussparungen der UZ bzw.
Binder/Pfetten zu beachten.
Leistungsbeschreibung
5.01 Trockenbau
5.01
Trockenbau
5.02 Innentüren
5.02
Innentüren
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