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Baubeschreibung Baubeschreibung
Hier handelt es sich um eine Reha-Praxis mit einem integreierten Fitnesstudio in einem einstöckigen Gebäude Im Pfeifferswörth 2, 68167 Mannheim
Das Objekt verfügt über eine Parkplatz der nach Absprache mit dem Betreiber nutzbar ist, aber auch ausreichend Plätze für Kunden freizuhalten sind.
Eine Abraummulde für Bauschutt/Baumischabfall wird voraussichtlich auf der Parkflächen gestellt werden können. Sollte eine Standerlaubnis benötigt werden, falls wir auf öffentlichem Parkraum ausweichen müssen, so ist diese vom Gewerk der eine Mulde benötigt selbst einzuholen.
Es handelt sich um einen Anbau an das Bestandsgebäude.
Die gesamte Baumaßnahme wird in einem Bauabschnitt abgewickelt und soll bis Mitte 2026 fertiggestellt werden, die genauen Termine für die Erbringung Ihrer Leistungen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Bauzeitenplan.
Die gesamte Praxisfläche beträgt 220 qm
Die Raumhöhe von OKFFB bis UKRD liegt bei ca. 4000 mm
Baubeschreibung
Allgemeine Vorbemerkung Allgemeine Vorbemerkung
Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter entsprechend an Ort und Stelle bzw. beim Architekten zu informieren. Unklarheiten sind vor Angebotsabgabe zu klären. Nachberechnungen wegen Unkenntnis der Sachlage werden nicht berücksichtigt. Beschädigungen an Bauteilen, die durch den Auftragnehmer entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Eventuell erforderliche Gerüste sind in die Einheitspreise mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.An- und Abfahrten bzw. An- und Abtransport von Maschinen sind in den anzugebenden Einheitspreisen enthalten und werden nicht separat vergütet bzw. es werden nur tatsächlich geleistete Stunden bzw. Gerätestunden vergütet. In die Einheitspreise sind sämtliche Lieferungen, Transporte, Lagerungs- und Einbaukosten, Müllentsorgung (Baumüll, Verpackungsmaterialien und Paletten etc.), Materialien, Hebezeuge und alle sonstigen Hilfsmittel, auch die nicht explizit beschriebenen, aber zur Ausführung der angebotenen Leistungen erforderlichen, einzukalkulieren. Hierzu zählen auch Revisionsunterlasgen und, sofern erforderlich, die notwendigen Unterlagen für behördliche Abnahmen sowie Übernahme der Prüf-, TÜV- und ähnliche Gebühren.Die Angebotspreise gelten als Festpreise auf die Dauer der Bauzeit und verstehen sich für die fertige Gesamtleistung, einschließlich aller nicht beschriebenen Leistungen und Nebenleistungen, die nach der gewerblichen Verkehrssitte und aufgrund anwendbarer DIN-Vorschriften zum fix und fertigen Abschluss der Leistungen erforderlich werden.Stoffe und Bauteile, die der Auftragnehmer zu liefern und einzubauen hat, die also in das Bauwerk eingehen, müssen ungebraucht sein. Sie müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet und aufeinander abgestimmt sein. Stoffe und Bauteile, für die DIN-Normen bestehen, müssen den DIN-Güte- und Maßbestimmungen entsprechen. Der Auftragnehmer hat auf die örtlichen Verhältnisse hinsichtlich Eignung für die Durchführung seiner Leistung zu achten und Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Bieter verpflichtet sich, die im Angebot aufgeführten Arbeiten nach dieser Beschreibung auszuführen. Die örtlichen Verhältnisse sind bekannt. Der Bieter bestätigt ferner, dass die Arbeiten im vollen Umfange von ihm selbst durchgeführt werden und die vorgenannten Liefer- und Montagetermine eingehalten werden können. Der Bieter bestätigt mit Angebotsabgabe, dass er den Bauzeitenplan erhalten, gelesen und die Ausführungszeit für die auszuführenden Leistungen hinsichtlich Umsetzbarkeit geprüft hat. Eventuelle Einwände sind dem Auftraggeber sofort begründet mitzuteilen. Beachten Sie bitte, dass der Bauzeitenplan tagesgetaktet ist und die genannten Termine keine Spielräume bieten, da die gesamte Baumaßnahme zum genannten Termin vollständig fertiggestellt werden muss. Kurzfristige Änderungen des Bauzeitenplans bedingt durch den Verlauf der Baumaßnahme behalten wir uns vor. Treten während dem Verlauf entsprechende Bedenken auf sind diese ebenfalls unverzüglich anzumelden. Andernfalls behalten wir uns vor Schadenersatzansprüchen gem. VOB B § 6.6 geltend zu machen. Da sich der Ausführungszeitraum für die gesamte Bauphase nur auf wenige Woche beläuft, müssen mehrere Gewerke zeitgleich auf der Baustelle arbeiten, entsprechend muss hier miteinander und nicht gegeneinander gearbeitet werden. Diese Arbeitseinstellung setzen wir hierfür voraus.Die Bieter bestätigt, dass er zur termingerechten Ausführung der Leistungen ausreichend Personal für die Baumaßnahmen zur Verfügung stellt und Arbeiten auch außerhalb der normalen ordentlichen Arbeitszeiten ausführen wird um seine Leistungen termingerecht fertigzustellen. Arbeiten können grundsätzlich Mo.-Sa. von 7.00 bis 20.00 Uhr ausgeführt werden. Sollten Arbeiten außerhalb der genannten Zeiten notwendig sein um Verzögerungen im Bauverlauf zu vermeiden, so sind diese bei der Bauleitung anzumelden.
Allgemeine Vorbemerkung
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten
Die Stundenlohnverrechnungssätze für die jeweiligen Arbeitskräfte sind unaufgegliedert anzubieten. Anzubieten ist für die jeweilige Arbeitskraft (Lohn- und Berufsgruppe) ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält, wie z.B. Lohn- und Gehaltskosten (Tariflöhne einschl. etwaiger Lohnzulagen, Lohnzuschläge und vermögenswirksamer Leistungen), die Lohn- und Gehaltsnebenkosten (z.B. Auslösungen, Wegegelder, Wegzeitenentschädigung, Fahrkostenerstattung), die Sozialkassenbeiträge ggf. die Winterbauumlagen, die Gemeinkostenanteile sowie den Gewinn, jedoch ohne Umsatzsteuer.
Zuschläge für etwaige Mehr-, Nacht-, Samstags- und Feiertagsarbeiten sind ggf. gesondert nachzuweisen und werden nach den maßgeblichen Tarifen gesondert vergütet.
In die Verrechnungssätze sind die Lohn- und Gehaltskosten für die An- und Abfahrtszeiten einzurechnen. Sie werden nicht gesondert vergütet. In den Stundenlohnzetteln sind deshalb nur die auf der Baustelle anfallenden Stunden, nicht aber die Zeiten für die An- und Abfahrt der Arbeitskräfte anzugeben.
Die Kosten für den Einsatz von Kleingeräten, Maschinen, Werkzeugen oder Geräten bis zu 400 Euro Anschaffungswert (netto) sowie die Kosten für den Einsatz von Gerüsten, deren Arbeitsbühnen bis zu 2 m über Gelände oder Fußboden liegen, sind in die Verrechnungssätze einzurechnen. Sie werden nicht gesondert vergütet.
Beschäftigt der Bieter bei einer der umseitig aufgeführten Lohn-Berufsgruppen keine Arbeitskräfte, hat er dies in einem Begleitschreiben zum Angebot oder im LV anzugeben und stattdessen den Einsatz möglichst gleichwertiger Arbeitskräfte anzubieten.
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart worden sind (§ 2 Nr. 10 VOB/B). Dies bedingt, dass die Ausführung von Stundenlohnarbeiten dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten durch den Auftragnehmer gemäß § 15 (3) VOB/B über die zuständige Bau-/Projektleitung angezeigt werden. Der Auftragnehmer erhält dann einen Stundenlohnabruf vom Auftraggeber zur Gegenzeichnung. Erst dann ist die erforderliche schriftliche Vereinbarung für die angehängten Stundenlohnarbeiten geschlossen.
Die Stundenlohnzettel sind wöchentlich, jedoch spätestens bis Mittwoch 12:00 Uhr der darauffolgenden Woche vom Auftragnehmer unter contact@brust-partner.de einzureichen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Bau-/Projektleitung. Nicht fristgemäß abgegebene Stundenlohnzettel können nach Ablauf dieser Frist nicht mehr anerkannt werden.
Betrieblich bedingte Wartezeiten und Arbeitszeitunterbrechungen sind umgehend der zuständigen Bau-/Projektleitung zu melden. Auch hierfür wird eine entsprechende Stundenlohnvereinbarung erstellt. Vergütung und Ablauf gilt analog.
Stundenlohnarbeiten
01 Innen- und Aussenputzarbeiten
01
Innen- und Aussenputzarbeiten
01.1 Innenputzarbeiten
01.1
Innenputzarbeiten
01.2 Aussenputzarbeiten
01.2
Aussenputzarbeiten
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