Trockenbauarbeiten
Siemens A33 Trockenbau Brandschutz
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Zum Bauvorhaben: Zum Bauvorhaben Im Zuge des S²-Projektes soll am Standort Rohrdamm 88 der Gebäudekomplex der Hallen/Gebäude 33, 30, 32, A13 und A1 für die Aufnahme einer neuen Produktionslinie mit Warenanlieferung und Warenauslieferung saniert werden. Die Arbeiten betreffen die Halle 33 Die Arbeiten werden i.d.R. nach Kostenstellen erfasst. Der Umbau erfolgt gemäß Ablaufplan. Hierbei ist der festgelegte Bauablauf aus dem Rahmenterminplan für den Bauablauf zu beachten. Bei Auftragserteilung ist durch den Auftragnehmer ein detaillierter Bauablaufplan auf der Grundlage des Rahmenterminplanes bis zum Baubeginn, spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung, zu erstellen und zu übergeben. Hinweise zu Angebot und Beauftragung: Der Auftraggeber behält sich vor Teilleistungen zu vergeben.Dem Leistungsverzeichnis liegen noch folgende Anlagen bei: Anlage 4 zur Sicherheitsordnung am Einsatzort / EHS-Plan230628_S2_DW_ LV _EHS _AllgemeinesGrundsätzliche SicherheitsverhaltensweisenDie HausordnungAnforderungen an Fremdfirmen im Arbeits- und GesundheitsschutzAnforderungen an Fremdfirmen bei Tätigkeiten mit hohem RisikoDie Anforderungen an die durchzuführenden Arbeiten auf der Baustelle die sich aus den Anlagen ergeben sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Beschreibung der Objekts Kurzbeschreibung vom Gebäudekomplex: Bei dem zu sanierenden Objekt handelt es sich um 4 Hallenbauten und einem niedrigeren Gebäude, was die Halle A13 an 2 Seiten umschließt. Das Gebäude 33 ist teilweise unterkellert In dem unterkellerten Bereich befinden sich Sanitärräume und Technikräume. Die Hallen 30 und 32 haben im Bereich der südlichen Außenwand einen Büro- und Sanitärbereich mit 2 Obergeschossen ausgebildet, die als Flur 2 und Flur 3 bezeichnet werden. In der Halle A13 ist eine Galerie eingebaut, auf der sich Technikräume und ein Sanitärbereich befinden und ebenfalls als Flur 3 bezeichnet wird. Die Erschließung der Räume im Flur 3 erfolgt in der Halle 30/32 über eine Treppe und in der Halle A13 über zwei Treppen am Nordende der Halle und in der Mitte der Halle am Ende der Galerie. Zwischen den Hallen 33 und 30, 30 und 32, 32 und A13 und A13 und A1 sind feuerbeständige Trennwände eingebaut. In der Halle 33 soll ein Logistiklager eingerichtet werden worüber auch die Warenausgabe durchgeführt wird. Im Gebäude A1 wird ebenfalls der südliche Teil als Logistiklager umfunktioniert, wo die Warenanlieferung durchgeführt wird. In den Hallen 30/32 erfolgt die Fertigmontage und in der Halle A13 erfolgt die Vorfertigung. Die oberen Gebäudeabschlüsse bilden Flachdächer aus unterschiedlichen Materialien. Auf der Halle 33 besteht das Dach aus eine Tragschale aus Trapezblech und einen Dachaufbau aus Dampfsperre, MIWO-Dämmung und Dachabdichtung aus Trapezblech. Die Hallen 30/32 haben als Unterschale Porenbetonplatten auf denen eine teerhaltige Dampfsperre und teeranhaftende Korkdämmung mit eine Dachabdichtung aus mehrlagiger Bitumenbahnen mit teerhaltigen Anteilen. Die Halle A13 hat als Unterschale ebenfalls diese Porenbetonplatten. Der Dachaufbau wurde aber bereits 2018 saniert und ist nicht Bestandteil unserer Sanierungsleistung. Das Gebäude A1 hat als Dachtragkonstruktion eine Ortbetonplatte mit Stahlunterzügen. Darauf ist ein Dachaufbau, bestehend aus teerhaltiger Dampfsperre, Dämmung aus MIWO, KMF-haltig und eine Dachabdichtung aus mehrlagiger Bitumenbahnen Die Flachdächer haben eine ausreichende Dachneigung. Die Tragwerke der Hallen sind, aufgrund der unterschiedlichen Bauzeiten, auch unterschiedlich ausgebildet. Die Halle 33 ist ein reiner Skelettbau mit Dachbindern aus Stahlbeton, die auf Stahlbetonstützen aufliegen. Die Hallenstützen wurden in Köcherfundamente eingesetzt. An der Westseite besteht die Fassade im Sockelbereich aus Sandwichplatten in Fertigteilbauweise. Darauf ist ein durchlaufendes Fensterband angeordnet und darüber sind bis zur Traufe gedämmte Trapezblech montiert. An der Südseite besteht der Hallengiebel komplett aus Sandwichplatten in Fertigteilbauweise. Die Oberflächen der Sockelelemente besteht aus Spaltklinker und der Giebelelemente aus Waschbeton. Zur Halle 30 ist bis UK Dach der Halle 30 eine feuerfeste Trennwand eingebaut. Diese besteht im unteren Teil aus Mauerwerk und im oberen Teil aus Stahlbetobfertigteilen. Die Hallenhöhe erstrecken sich vom Rohboden bis UK Binder auf ca. 13,05m. Die Hallen 30/32 sind im Wesentlichen baugleich hergestellt. Das Dachtragwerk besteht aus Dachbindern aus Stahlkonstruktion die auf die Längswände der Hallen aufliegen bzw. entlang zur Halle 33 auf Stahlstützen die auf die Konsolen der Fertigteiltrennwand aufliegen. Die Hallenlängswände bestehen aus Stahlbetonstützen mit dazwischen eingebauten Porenbetonplatten. An den Südseiten der Hallen ist ein zweigeschossiger Büroanbau aus Mauerwerk errichtet. Die Fassade besteht aus Klinkermauerwerk. Die Geschossdecken bestehen aus bewehrtem Ortbeton mit Stahlträgern als Unterzüge. Die Hallenhöhe erstrecken sich vom Rohboden bis UK Binder in der Halle 30 auf ca. 6,20m und für die Halle 32 auf 6,75 m. Im Bereich des Anbaus beträgt die Raumhöhe im Flur 2 auf ca. 4,50 m und im Flur 3 auf ca. 4,00 m. Die Halle A13 wurde während der 2. Weltkrieges komplett zerstört und wurde in den 50-iger Jahren wieder aufgebaut. Das Dachtragwerk besteht, wie die Hallen 30/32 aus Dachbindern aus Stahlkonstruktion die auf die Längswände der Halle aufliegen. Die Hallenlängswände bestehen aus Stahlbetonstützen mit dazwischen eingebauten Porenbetonplatten. Auf der Westseite der Halle, entlang der Trennwand zur Halle 32, wurde auf ca. 74 m Länge eine ca. 6,00 m breite Galerie errichtet. Diese besteht aus Stahlbetonstützen, Unterzügen aus Stahlbeton und Stahlbetondeckenplatte mit einen Fußbodenaufbau aus Estrich und Bodenbelag. Die lichte Raumhöhe unter der Galerie beträgt ab OK fertigen Fußboden bis UK-Deckenkonstruktion ca. 4,05 m und über der Galerie von OK fertigen Fußboden bis UK Dachbinder eine Höhe von ca. 2,97 m. Im restlichen Bereich beträgt die Hallenhöhe vom fertigen Fußboden bis UK Binder 6,85 m bis 7,10 m. Das Gebäude A1 ist ein eingeschossiger Bau, welcher entlang der Ost- und Südseite der Halle A13 errichtet wurde. Die Tragkonstruktion besteht aus der tragenden Außenwand, im Südbereich aus Mittelstützen und aus hergestellten Auflagertaschen in der Trennwand zur höheren Halle A13. Die Geschossdecken bestehen aus bewehrtem Ortbeton. Mit Stahlträgern als Unterzüge. Die Außenwand besteht aus Mauerwerk mit einer Klinkerfassade. Der Fußboden besteht teilweise aus Estrich auf einer Bodenplatte und teilweise aus teerhaltigem Gussasphalt. Im Fliesenkleber von den teilweise gefliesten Böden wurden Asbestfasern festgestellt. Die Raumhöhe vom Gebäude A1 beträgt von OK fertig Fußboden bis UK-Dachdecke ca. 4,35 m. Der Gebäudekomplex wird im Inneren durch eine Brandwand in zwei getrennte Brandabschnitte gegliedert. Die Brandwand verläuft als Trennwand zwischen den Hallen 33 und 30. Die notwendigen Tür- und Toröffnungen werden mit feuerbeständigen und selbstschließenden Türen und Toren verschlossen. Ständig genutzte Öffnungen erhalten eine elektrisch gesteuerte Offenhaltung mit jeweils einer Rauchmeldestation. Die Nutzungseinschränkungen, die diese Bereiche betreffen, sind auf ein Minimum zu beschränken. Das gilt insbesondere für Lärm- und Schmutzbelastungen. Nicht vermeidbare Belastungen, lärmintensive Arbeiten, Sperrungen etc. mit Auswirkungen auf den laufenden Betrieb sind im Vorfeld (frühzeitig) dem Fremdfirmenkoordinator und der Bauüberwachung anzuzeigen. Zwei-Schicht- und gegebenenfalls Nacht- und Wochenendarbeit sind vom Bieter einzukalkulieren. Die Verkehrssicherheit insbesondere der Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege etc. ist zu jedem Zeitpunkt sicher zu stellen. Die Leistungen werden innerhalb eines geschlossenen Siemensstandortes ausgeführt. Der Zugang zum Erfüllungsort der Leistungen ist über die Einfahrt an der Nonnendammallee. Der Zugang zur Baustelle ist über die Pforte am Rohrdamm 88 zu organisieren. Eine einmalige Standorteinweisung ist erforderlich. Die Regelungen und Sicherheitsvorgaben am Standort sind einzuhalten. Neben der eigentlichen Standorteinweisung ist noch ein EHS Workshop hinsichtlich gegenseitiger Gefährdungen notwendig, da wir auf einem produzierenden Standort sind. Wenn Gefahrstoffe wie z.B. Gasflaschen, Reinigungsmittel etc., welche zur Ausführung der Leistung des AN notwendig sind, auf das Gelände gebracht werden, so ist dies vorab dem Fremdfirmenkoordinator schriftlich anzuzeigen. * Vortexte zum LV * Produkt- und Personalanforderungen Produkte Es dürfen nur Produkte, Materialien, Systeme angeboten und verwendet werden, die den zugehörigen Regelwerken entsprechen. In den Leistungsbeschreibungen wird in der Regel eine Richtqualität bzw. ein Leitfabrikat vorgegeben. In diesen Fall hat der Bieter die Pflicht, in den dafür vorgesehenen Bieterangaben seine Produktwahl einzutragen. Es können Alternativprodukte zu den vorgegebenen Produkten und Bauteilen angeboten werden. Diese sind grundsätzlich mit dem Angebot zu benennen und die zugehörigen Nachweise, Grundprüfungen, Prüfzeugnisse usw. dem Angebot beizulegen. Sind Produkte spezifiziert und in den zugehörigen Leistungspositionen keine Möglichkeiten der Materialwahl durch den Bieter vorgesehen, so sind die angeführten Produkte zwingend einzusetzen.
Zum Bauvorhaben:
Produkt- und Personalanforderungen Produkt- und Personalanforderungen Produkte Es dürfen nur Produkte, Materialien, Systeme angeboten und verwendet werden, die den zugehörigen Regelwerken entsprechen. In den Leistungsbeschreibungen wird in der Regel eine Richtqualität  bzw.  ein  Leitfabrikat  vorgegeben und dem Bieter die Möglichkeit gegeben, in den dafür vorgesehenen Bieterangaben seine Produktwahl einzutragen. Es können Alternativprodukte zu den vorgegebenen angeboten werden. Diese sind grundsätzlich mit den Angebot zu benennen und die zugehörigen Nachweise, Grundprüfungen, Prüfzeugnisse usw. dem Angebot beizulegen. Sind Produkte spezifiziert und in den zugehörigen Leistungspositionen keine Möglichkeiten der Materialwahl durch den Bieter vorgesehen, so sind die angeführten Produkte zwingend einzusetzen. Personal Die Arbeiten sind nur von zugelassenen Fachkräften bzw. Subunternehmern mit Zulassungen für diese Gewerke auszuführen. Die Weitergabe der Leistungen an Nach- bzw. Subunternehmer ist zustimmungspflichtig. Der Nachweis über die Qualifikation der Fachkräfte aus dem eigenen Betrieb und der Nachunternehmer ist der Bauüberwachung schriftlich vorzulegen. Für die Bauzeit sind verantwortliche Bauleiter, Bauführer als Ansprechpartner zu benennen. Diese Mitarbeiter müssen jederzeit für die Bauüberwachung auf der Baustelle zu erreichen sein und der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. Sie haben die Weisungen der Bauüberwachung, Sicherheits- und Gesundheitskoordinators sowie des Fremdfirmenkoordinators entgegenzunehmen und zur Ausführung zu bringen. Vor Beginn der Arbeiten hat sich der AN, mit namentlicher Benennung seiner Mitarbeiter, bei der Werksleitung und der Bereichsleitung anzumelden und die voraussichtliche Dauer der Arbeiten anzuzeigen.
Produkt- und Personalanforderungen
Doku Dokumentationsunterlagen sind vom AN spätestens 21 Tage vor Abnahme an die Objektüberwachung zu übergeben und müssen enthalten:      - Fachunternehmererklärung      - Bauleiter-Erklärung      - Firmenliste mit Angabe Nachunternehmer - Bestandsunterlagen des AN Alle Ausführungsunterlagen sind auf den Stand des ausgeführten Zustands zu bringen!      - Prüfzeugnisse, Zertifikate, Datenblätter der        eingebauten Produkte, Systeme, Erzeugnisse, etc. - Zulassungsbescheide, Übereinstimmungserklärung - geprüfte statische Berechnungen  (bei Erfordernis einer statischen Berechnung zur   Leistungserfüllung) - Reinigungs- und Wartungshinweise Die Abgabe hat geordnet, mit Inhaltsverzeichnis und Trennblättern versehen, in nachfolgender Stückzahl zu erfolgen.      1 x in Papierform im Original 1 x digital auf CD (pdf/ dwg). Die SRE AM GER CAD / CAFM Konventionen sind bei der Erstellung der Dokumentationsunterlagen zu beachten! Die übergebenen Planunterlagen entsprechen nicht der SRE AM GER CAD / CAFM Konventionen und sind entsprechend anzupassen. Die Aufwendungen dafür sind als Leistungsbestandteil in die EP einzukalkulieren, wenn keine gesonderte Position im LV vorgesehen ist. Die ggf. im LV erfolgte Anforderung, dass bestimmte Unterlagen bereits mit der Abgabe des Angebotes (z.B. zum Nachweis der Gleichwertigkeit) vorzulegen ist, bleibt hiervon unberührt. .
Doku
Allgemeine Hinweise Allgmeine Hinweise Die VOB/A und VOB/B werden nicht vereinbart und kommen für die Einholung der Angebote, für die Vergabe der Leistungen sowie für die Abarbeitung der Leistungen auf der Baustelle nichtzur Anwendung. Grundlagen für die Ausführung des beschriebenen Leistungsumfanges sind die anerkannten Regeln der Technik nach dem neuesten Stand. Die Arbeiten sind VOB/C-gerecht auszuführen - dabei sind alle in der BRD geltenden einschlägigen Vorschriften, Gütebestimmungen und Verarbeitungsrichtlinien sowie DIN- Normen in der jeweiligen gültigen Fassung zu beachten. Insbesondere gelten: - die Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen ATV -  VOB/C    der Gewerke, - die DIN 18 299  - Allgemeine Regeln für Bauarbeiten jeder Art, in der jeweils gültigen Fassung zum Vertragsabschluss. Für die ausgeschriebenen Arbeiten gelten insbesondere die Bestimmungen der Leistungsbereiche - soweit nachfolgend nicht abweichend davon ausgeschrieben wird und soweit nicht andere DIN-Vorschriften mit beachtet werden müssen. Alle nachfolgend aufgeführten Leistungen in den Hinweisen gehören zu den vertraglichen Leistungen. Der AN haftet für normgerechte und vorschriftenmäßige Ausführung seiner Leistungen (Eigenüberwachung). Die gilt insbesondere auch für die Entsorgung von Müll- und Schadstoffen sowie die Einhaltung von Arbeitsschutz-, Lärmschutz- und Umwelt- bestimmungen. Gesetzliche und behördliche Bauauflagen sowie zulässige Immisions- und Emmissionswerte sind einzuhalten und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Sämtliche Vorschriften für den Schutz von Personen, Sachen und Rechten müssen vom AN eingehalten werden. Hieraus erworbene Ansprüche Dritter gehen ausschließlich zu Lasten des AN. Zum Schutz von Witterungseinflüssen aller Art sind vom AN für die Durch- führung und Sicherung seiner Leistungen geeignete Maßnahmen zu treffen. Alle weiteren zutreffenden und maßgebenden DIN-Normen, Vorschriften, Richtlinien, Verordnungen, Gesetze, Arbeitsanweisungen, etc. sind zu beachten und einzuhalten, ebenso die entsprechenden Hersteller- und Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien. Der AN hat sich darüber hinaus an die einschlägigen Richtlinien und Empfehlungen der zuständigen Fachverbände zu halten. Es gelten die einschlägigen und rechtsverbindlichen Unfallverhütungs- Vorschriften der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaften. Maßtoleranzen Es gelten die in den DIN-Normen 18 201,18 202 und 18 203 genannten Mindestanforderungen, wenn in der Positionsbeschreibung nicht anders gefordert. Umweltverträgliche Baustoffe Der AN ist verpflichtet, grundsätzlich umweltverträgliche Baustoffe einzusetzen. Gefahrenstoffe, asbesthaltige und formaldehydhaltige Baustoffe sind grundsätzlich ausgeschlossen. Im Bedarfsfall hat der AN den Nachweis auf seine Kosten zu erbringen und vorzulegen. Hinweis zu Dämmstoffen: H-FCKW-haltige Dämmstoffe dürfen nicht eingebaut werden. Vergütung Die Vergütung inkl. Abrechnungseinheit richtet sich nach den Vorgaben in den einzelnen Positionsbeschreibungen des Leistungsverzeichnisses. Es gelten die einschlägigen und rechtsverbindlichen Unfallverhütungs- Vorschriften der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaften. Güteüberwachung: Für alle verwendeten Materialien sind die entsprechenden bauaufsichtlichen Zulassungen erforderlich. Dies muss auf Anweisung nachgewiesen werden. Die Arbeiten sind von zugelassenen Fachkräften bzw. Subunternehmern mit Zulassung für diese Gewerke auszuführen. Der Nachweis über die Qualifikation ist der Bauleitung/ -überwachung schriftlich vorzulegen. Die Leistungen sind nicht in einem Zuge ausführbar; sie sind in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung/ -leitung, angepasst an den Bauablauf/ Baufortschtritt zeitlich einzuordnen und zu realisieren. Mehrfache An- und Abfahrten sind entsprechend in die EP einzukalkulieren. Gleiches gilt für die Koordinierung der Nachunternehmer. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Nachunternehmer so zu koordinieren, dass die von Ihm angegebene Ausführungszeit im eigenen Ablaufplan zwingend eingehalten wird. Sollten die Ausführungszeiten nicht eingehalten werden, behält sich der Auftraggeber vor für die verspätete Ausführungen die vereinbarte Vertragsstrafe zum Ansatz zu bringen.
Allgemeine Hinweise
ZTV zur ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten ZTV - Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen für Trockenbauarbeiten Die beschriebenen Arbeiten sind VOB-gerecht auszuführen. Insbesondere folgende Vorschriften sind zu berücksichtigen: Es gelten: - DIN  18 340  - Trockenbauarbeiten und - DIN    4 102  - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - DIN    4 109  - Schallschutz im Hochbau - DIN    1 055  - Lastannahmen für Bauten in der jeweils gültigen Fassung zum Vertragsabschluss. Für die ausgeschriebenen Arbeiten gelten insbesondere die Bestimmungen des Leistungsbereiches soweit nachfolgend nicht abweichend davon ausgeschrieben wird und soweit nicht andere DIN-Vorschriften mitbeachtet werden müssen. Die Leistungen der Ziffer 4.1 ff. gehören zu den vertraglichen Leistungen. Alle weiteren zutreffenden und maßgebenden DIN-Normen, Vorschriften, Richt- linien, Verordnungen, Gesetze, Arbeitsanweisungen etc. sind zu beachten und einzuhalten, ebenso die entsprechenden Hersteller- und Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien. Der AN hat sich darüber hinaus an die einschlägigen Richtlinien und Empfehlungen der zuständigen Fachverbände zu halten. Es gelten die einschlägigen und rechtsverbindlichen Unfallverhütungs-Vorschriften der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaften. Umweltverträgliche Baustoffe: Der AN ist verpflichtet, grundsätzlich umweltverträgliche Baustoffe einzusetzen. Gefahrenstoffe, asbesthaltige und formaldehydhaltige Baustoffe sind grundsätzlich ausgeschlossen. Im Bedarfsfall hat der AN den Nachweis auf seine Kosten zu erbringen und vorzulegen. Alle Abfälle und Bauschutt sind getrennt nach Sorten wie Holz, Kunststoff, Papier, Metall  usw. zu sammeln und zu entsorgen. Alle Arbeiten sind von zugelassenen Fachkräften bzw. Subunternehmern mit Zulassung für diese Gewerke auszuführen, sh. dazu auch Formblätter in den Verdingungsunterlagen. Der Nachweis über die Qualifikation ist der Bauüberwachung schriftlich vorzulegen. Zeitgleich mit den Leistungen des Trockenbauers laufen die Leistungen der Haustechnik-Gewerke ab, weitere Ausbaugewerke greifen ablauftechnisch gestaffelt in den Bauablauf ein. Die erforderlichen ablauf- und ausführungstechnischen Abstimmungen mit den Haustechnik-Gewerken sind vom AN-Trockenbau in die EP mit einzukalkulieren. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berück- sichtigen. Die ausgeschriebenen Leistungen werden hauptsächlich im Flur 2, Erdgeschoss, sowie im Flur 3, 1. Obergeschoss, für die Herstellung von Sanitärräumen und Büroräumen des Bestandsgebäudes ausgeführt. Vom AN ist grundsätzlich Aufmaß vor Ort zu nehmen. Die Vergütung inkl. Abrechnungseinheit richtet sich nach den Vorgaben in den einzelnen Positionsbeschreibungen des Leistungsverzeichnisses.
ZTV zur ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten
1. 10 Hebebühne Arbeitshöhe 15,00m Ausladung 30,00m Arbeits- bzw. Hebebühne Arbeits- bzw. Hebebühne stand- und betriebssicher gemäß den Unfallverhütungsvorschriften für die beschriebenen Leistungen bereitstellen, vorhalten und betreiben, einschließlich Auf-, Um- und Abbau an der Baustelle sowie Bedienung durch geeignetes Fachpersonal. Arbeitshöhe: ca. .15,00. m Ausladung: ca. .   30,00  m In den Hallen dürfen keine Motorbetrieben Geräte verwendet werden. Hebebühne darf nur elektrisch betrieben sein. Wenn motorisierte Geräte verwendet werden müssen die entstehenden Abgsae abgesaugt und nach außen geführt werden. Diese Kosten sind mit einzukalkulieren. Aufstellung:  im Gebäude Vorhaltezeit: Während des anbringen der Brandschutzverkeidungen Einheit : Stk
1. 10
Hebebühne Arbeitshöhe 15,00m Ausladung 30,00m
1.00
St
Leitbeschreibung SCHUTZMASSNAHMEN Leitbeschreibung SCHUTZMASSNAHMEN für nachfolgende Positionen über Staubschutzwände, Staubschutz mit Luftreiniger und Schutzabdeckungen gilt folgende Leitbeschreibung: Herstellen einer Schutzmaßnahme und diese während der benötigten Bauzeit vorhalten und wieder beseitigen. Diese Positionen finden nur für den Schutz von Bauteilen Anwendung, wenn der Schutz über die gewerkespezifischen Nebenleistung hinausgeht. Ausführung der Arbeiten einschließlich: -  Befestigen von Konstruktionen auf Wänden massiv oder Leichtbauweise mit    geeigneten Befestigungsmitteln -  Vorhalten und Unterhalten der Schutzeinrichtung während der Bauzeit -  nach Abschluss der Arbeiten sind Schutzvorrichtungen zu entfernen und    zu entsorgen incl. Deponiegebühr einschließlich der Befestigungsmittel sowie    eventuelle Dübel.    (Verschluss verbliebener Befestigungslöcher in den Wänden über Gewerk Malerarbeiten) -  Weiche Unterlage zum Schutz der Bodenflächen aus Naturstein, Bodenbelag oder Fliesen -  Verwendete Klebematerialien wie Klebestreifen, Fugenband, etc.  sollen rückstandsfrei    wieder entfernbar sein, falls nicht, sind vom AN die Rückstände zu entfernen -  Abdeckungen auf Bodenflächen bzw. horizontalen Flächen sind gegen Verrutschen    zu sichern. Zu beachten: Das kraftschlüssige Befestigen von Unterkonstruktionen (Nagel- und Schraubverbindungen) auf Bodenflächen und Decken in Abstimmung mit der Bauüberwachung. Bodenflächen mit bleibenden Belägen wie PVC-Belag, Fliesen wird untersagt. Diese Böden sind gegen Beschädigung zu schützen.
Leitbeschreibung SCHUTZMASSNAHMEN
1. 20 Bauteile schützen, Folie, Innenarbeiten Bauteile und Einrichtungsgegenstände (Regale) zum Schutz mit entsprechender Folie abkleben oder staubdicht abdecken. Leistung inkl. Beseitigung der Abdeckmaterialien nach Beendigung der Trockenbauarbeiten
1. 20
Bauteile schützen, Folie, Innenarbeiten
500.00
Trockenbauarbeiten Brandschutzverkleidung Trockenbauarbeiten Brandschutzverkleidung
Trockenbauarbeiten Brandschutzverkleidung
2 Trockenbauarbeiten Brandschutzverkleidung
2
Trockenbauarbeiten Brandschutzverkleidung
2. 10 Brandschutzbekleidung F90 an Bestandsbrandwand Wandbekleidung, innen, Befestigungsuntergrund Stahlbetonwand / Mauerwerkswand Brandschutztechnische Anforderungen an die Bekleidung, Feuerwiderstandsklasse 90 Minuten nach DIN 4102-2. Ausführung ohne Unterkonstruktion und 2-lagig, mit nicht brennbaren, faserverstärkten Gipsplatten GM-F gem. DIN EN 15283-1 Brandverhalten A1 DIN EN 13501-1: Knauf Fireboard Plattendicke 20+15 mm,  zweilagig, Plattenstoß stumpf stoßen. Fehlstellen mit Fireboard-Spachtel zu schließen. Befestigung aller Beplankungslagen mit Stahlklammern nach DIN 18182-2 bzw. DIN EN 14566 mit Stahldrahtdurchmesser ¿ 1,34 mm oder mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln. Befestigung der 1- lage mit Schnellbauschrauben Feingewinde TN 3,5 x 35 mm an Bestandswänden Einschließlich Mehraufwendung für fachgerechten Anschluss an Massivwand und Aufwand für Übergänge horizontal zu vertikal Inklusive notwendige Hutprofile Plan: - S2-E1-__-0910-BPP-5-ARC-DE_-DROH-005-_D-F - S2-E1-__-0910-BPP-5-ARC-COM-____-000-_A-F - S2-E1-__-0910-BPP-5-ARC-UEB-FL02-102-_J-F Einbauhöhe: ca. 13,00m
2. 10
Brandschutzbekleidung F90 an Bestandsbrandwand
200.00

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