Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik
Sanierung Steilshooper Str. 123-125, 129
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01 KG410, 420, 430 - Wärmeversorgungsanlagen, Abwasser - und Wasseranlagen, Lufttechnische Anlagen
01
KG410, 420, 430 - Wärmeversorgungsanlagen, Abwasser - und Wasseranlagen, Lufttechnische Anlagen
01.01 Haus Nr. 129 // Erneuerung der Heizzentrale incl. WWB, Trennung der Heizkreise 123-125 + 129
01.01
Haus Nr. 129 // Erneuerung der Heizzentrale incl. WWB, Trennung der Heizkreise 123-125 + 129
01.02 Haus Nr. 129 // Hydraulischer Abgleich Heizung
01.02
Haus Nr. 129 // Hydraulischer Abgleich Heizung
01.03 Haus Nr. 123-125 // Hydraulischer Abgleich Heizung
01.03
Haus Nr. 123-125 // Hydraulischer Abgleich Heizung
01.04 Haus Nr. 129 // Hydraulischer Abgleich Warmwasser-Zirkulationssystem, Erneuerung Absperrarmaturen TW,
01.04
Haus Nr. 129 // Hydraulischer Abgleich Warmwasser-Zirkulationssystem, Erneuerung Absperrarmaturen TW,
01.05 Haus Nr. 123-125 // Hydraulischer Abgleich Warmwasser-Zirkulationssystem, Erneuerung Absperrarmaturen TW,
01.05
Haus Nr. 123-125 // Hydraulischer Abgleich Warmwasser-Zirkulationssystem, Erneuerung Absperrarmaturen TW,
01.06 Haus-Nr. 123-125 // Dachgeschoss Ausbau Heizungsinstallation
01.06
Haus-Nr. 123-125 // Dachgeschoss Ausbau Heizungsinstallation
01.07 Haus Nr. 123-125 // Dachgeschoss Ausbau Sanitärinstallation
01.07
Haus Nr. 123-125 // Dachgeschoss Ausbau Sanitärinstallation
01.08 Haus Nr. 123-125 // Dachgeschoss Ausbau Lüftungsinstallation
01.08
Haus Nr. 123-125 // Dachgeschoss Ausbau Lüftungsinstallation
01.09 Allgemeines
01.09
Allgemeines
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Ausführungsgrundlagen Der Bieter hat sich über die ausgeschriebenen und von ihm angebotenen Leistungen vollständig Klarheit zu verschaffen. Die Planungsunterlagen können eingesehen werden. Sollte die anbietende Firma Bedenken gegen die geplanten Anlagen haben, so ist dies in einem Anschreiben dem Angebot beizufügen. Spätere Einwendungen oder Nachforderungen können nicht berücksichtigt werden, desgl. nachträgliche Einwendungen wegen Erschwernis der Arbeiten, Unkenntnis der Baustelle und der Montageverhältnisse. Es ist darauf zu achten, dass Abweichungen von der Ausschreibung (z.B. durch Fabrikatswahl, eigene Fertigung sowie bauliche Änderungen usw.) mit anderen Fachlosen sowie mit dem Auftraggeber abzustimmen sind. Die Maße für die Ausführung sind am Bau zu nehmen. Die Materialbestellung kann nicht nach den Massenangaben im Leistungsverzeichnis erfolgen. Diese muss selbstverantwortlich vor Ort erfolgen. Die laufenden Aufmaße sind vom AN daraufhin zu überprüfen, ob mit den vertraglich vorgegebenen Massen die bestellten Anlagen fertigzustellen sind. Werden Mehrungen benötigt, so hat der Auftragnehmer sofort eine Aufstockung des Auftrages bei der Bauleitung zu beantragen. Alle Einheitspreise beinhalten das Liefern und das Montieren in fertiger Leistung einschließlich aller Nebenleistungen. Nebenleistungen sind im Einheitspreis enthalten. Folgende Nebenleistungen sind ebenfalls Nebenleistungen: Stand- und Fahrgerüste, deren Arbeitsbühnen bis zu 3 m über Gelände bzw. Fußboden liegen, sind entsprechend den Bestimmungen des Amtes für Arbeitsschutz vorzuhalten, sowie auf Anforderung der Bauleitung auf- und abzubauen. Baustelleneinrichtung Bei der Ausführung der Arbeiten sind die geltenden UVV-Vorschriften, die Regelwerke der Berufsgenossenschaften sowie die Auflagen der zuständigen Gewerbeaufsichtsämter zu beachten, eine Gefährdung anderer am Bau beteiligter Handwerker ist auszuschließen. Die Absicherung von Gefahrenstellen innerhalb und außerhalb der Baustelle ist Sache der hierfür verantwortlichen Unternehmer. Hierzu gehört auch Beleuchten während der Dunkelheit. Die Schutzvorkehrungen sind vorzuhalten, bis durch nachfolgende Leistungen der Gefahrenzustand behoben ist. Bei Bauarbeiten im Altbau sind die Belange der Nutzer des Gebäudes so zu berücksichtigen, dass vermeidbare Belästigungen unterbleiben. Der AN ist verpflichtet, die während der Ausführung genutzten Flächen ständig sauberzuhalten und nach Beendigung der Arbeiten eine einwandfreie Schlussreinigung vorzunehmen. Bei Rohrmontagen an den Wänden, sind die Wandbeschichtungen durch Hartfaserplatten zu schützen. Bei Nichtbeachtung haftet der AN. Der AN ist verpflichtet, Bauschutt sofort abzufahren. Beseitigt der AN die von seiner Arbeit herrührenden Verunreinigungen nicht, ist der Bauherr berechtigt, diese ohne weitere Mahnung auf Kosten des AN abfahren zu lassen. Um einen reibungslosen Bauablauf in technischer und organisatorischer Hinsicht zu gewährleisten, wird vom Auftragnehmer gefordert, dass er während der Bauzeit einen deutschsprachigen Montageleiter mit entsprechender Erfahrung abstellt. Dieser ist verpflichtet, an den wöchentlichen Routinebesprechungen teilzunehmen. Montageabwicklung Der Auftragnehmer hat sofort nach der Auftragserteilung einen technischen Sachbearbeiter zu benennen, der mit den notwendigen technischen und kaufmännischen Vollmachten ausgestattet ist, um eine fach- und termingerechte Abwicklung des Auftrages durchführen zu können. Der bevollmächtigte Sachbearbeiter muss auf Anforderung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung an der Baustelle anwesend sein. Der Auftragnehmer hat zusätzlich einen örtlichen Bauleiter dem Auftraggeber zu benennen, der für die Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen sowie für eine handwerksgerechte Ausführung und Arbeitsvorbereitung verantwortlich ist. Der Auftragnehmer hat ein Bautagebuch zu führen und dem Auftraggeber eine Durchschrift zu überlassen. Der AN ist verpflichtet, sämtliche ihm übergebenen Unterlagen wie Zeichnungen und Berechnungen ohne besondere Vergütung mit größter Sorgfalt nachzuprüfen und Fehler oder Unstimmigkeiten unverzüglich und vor Beginn der Arbeiten der Bauleitung des Bauherrn schriftlich mitzuteilen. Der AN ist nicht berechtigt, Änderungen an diesen Unterlagen ohne Einwilligung der Bauleitung vorzunehmen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Vereinbarungen und Vorbemerkungen Vereinbarungen und Vorbemerkungen Die VOB Teil B und C ist Ausschreibungsbestandteil. Die Teilnahme am Wertungsverfahren setzt die Einhaltung des Abgabetermins voraus. Eine Wertung des Angebotes ist nur bei Abgabe vollständig ausgefüllter Unterlagen möglich. Alle Einzelpreise sind Netto in EUR einzutragen und beinhalten die Lieferung und Montage. Der Anbieter erklärt sich sowohl mit der Leistungsbeschreibung, als auch mit den technischen Vorbemerkungen sowie den zusätzlichen Vertragsbedingungen einverstanden. Änderungen und Ergänzungen des LV's haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Technische Vorbemerkungen 1. Angebot, Preisbindung und Abrechnung Für die Angebotsabgabe und Ausführung der Anlage sind die Richtlinien der VOB, Teil C, neueste Ausführung, insbesondere die hierin genannten, entsprechenden Fachnormen in allen Teilen bindend. Sämtliche im Angebot abgegebenen Einheitspreise gelten bis Beendigung der Baumaßnahme. Dies gilt auch für während der Angebotsphase oder in der Auftragsphase mit "B" bzw. "Bedarfsposition" gekennzeichneten Positionen, bzw. angebotenen, aber nicht beauftragten Positionen. Diese sind bis Beendigung der Baumaßnahme zu den angebotenen Einheitspreisen auszuführen. Mehrungen- sowie Minderungen der Massen führen nicht zu einer Änderung der Einheitspreise. Für etwaige Nachträge gilt, dass Leistungen, die Leistungen des Hauptauftrages ersetzen, diese im Nachtrag in Abzug zu bringen sind. Nachträge sind als eigenständige Titel an die Rechnungsaufstellung anzufügen, dies gilt auch für Stundenlohnarbeiten. Im Zuge der Abrechnungen sind die Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung im Original an den Auftraggeber in zweifacher Ausfertigung zu senden. Den Rechnungen ist eine Titelaufstellung beizulegen. Sofern es sich um Aufmaßaufträge handelt, sind den Abschlagsrechnungen die entsprechenden Aufmaße des Unternehmers, der Schlussrechnung das geprüfte Aufmaß und Abnahmeprotokoll beizulegen. Nach Fertigstellung des Auftrages sind die Revisionspläne kostenlos zu erstellen und mit der Schlussrechnung einzureichen. 2. Arbeitsflächen In Anspruch genommene Lager-, Verkehrs-, und Arbeitsflächen sind unmittelbar nach Gebrauch wieder in Ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die Ingebrauchnahme von Flächen ist mit der Bauleitung vorher zu vereinbaren. Bei Inanspruchnahme von öffentlichem Grund sind die Genehmigungen dafür einzuholen sowie die damit verbundenen Kosten und Gebühren zu tragen. 3. Baustelle 3.1 Baustrom und Bauwasser Der Strom- und Wasserverbrauch geht zu Lasten des Auftraggebers. 3.2 Schutt und Abfall Der Auftragnehmer ist verpflichtet den aus seinen Leistungen anfallenden Schutt sowie alle sonstigen Abfälle und Rückstände unverzüglich auf seine Kosten gemäß den geltenden Vorschriften zu beseitigen und zu entsorgen. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung auch nach entsprechender Aufforderung mit Fristsetzung nicht nach, so wird die Beseitigung und Entsorgung durch den Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers durchgeführt. 4. Allgemeines 4.1 Grundlagen a) Alle Maße sind am Bau zu kontrollieren b) Die Arbeiten sind so auszuführen, dass eine weitgehende Schonung der Bausubstanz erfolgt. Bei Schäden ist die Bauleitung sofort zu informieren. 4.2 Personaleinsatz Die mit der Ausführung und Überwachung der Arbeiten beauftragten Personen des Auftragnehmers müssen berechtigt und in der Lage sein, Anordnung der Bauleitung entgegenzunehmen und auszuführen. Ungeeignete Kräfte sind auf Verlangen von der Baustelle zu entfernen. 5. Leistungsverzeichnis Im Text der Leistungsbeschreibung sind teilweise selbstverständliche Bemerkung wie z. B. "liefern und verlegen" z.T. der Übersichtlichkeit halber weggelassen. Es ist außerdem selbstverständlich, dass, auch wenn nicht im Besonderen aufgeführt, Befestigungsmaterial und dergl. in die Preise einkalkuliert werden müssen. Die einzelnen Positionen mit den entsprechenden Preisen verstehen sich also für die betriebsbereite verlegte Anlage. Die allgemeinen technischen Vorbemerkungen, die Besonderen Vertragsbedingungen und die nachstehende Leistungsbeschreibung sind Auftragsbestandsteil. Durch die Annahme des Auftrages erkennt der Unternehmer die hierin genannten Bedingungen als verbindlich an. Ergänzungen und Änderungen des nachstehenden Leistungsverzeichnisses und der Leistungsbeschreibung, die für die ordnungsgemäße Herstellung des Gewerkes vom Anbieter für nötig gehalten werden, sind auf einem Sonderblatt zu beschreiben und zu berechnen. 6. Ausführung Die Annahmen und Voraussetzungen sowie die Angaben zur Bauausführung, die für den Entwurf und die Aufstellung des Leistungsverzeichnisses gemacht wurden, sind vom Auftragnehmer vor Beginn der Ausführung auf ihre Gültigkeit zu prüfen. Etwaige Abweichungen der Ausführung von dem Entwurf sind in jedem Falle vorher mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der Auftragnehmer hat sämtliche Anträge, die für die Ausführung der Gewerke erforderlich sind, in der verlangten Form, d.h. schriftlich und zeichnerisch an die betreffenden Behörden und kommunalen Dienststellen zu stellen und bei den einzelnen Abnahmen mitzuwirken. Die erste Abnahme wird von Seiten des Bauherrn bezahlt. Werden weitere Abnahmen erforderlich, sind seitens des Unternehmers sämtliche Kosten zu tragen. Maßgebend für die vertragsmäßige Ausführung, die Beschaffenheit der Werkstoffe, die Nebenleistungen und die Abrechnung ist die Erweiterung der Vorbemerkung, auch die VOB Teil C DIN 18382 neueste Ausgabe, soweit nicht besondere Angaben gemacht sind oder nicht besondere Bedingungen vereinbart werden. Für Erdarbeiten gelten DIN 18300 und 18303 sowie die allgemeinen technischen Vorschriften. Der Unternehmer ist für die Einhaltung dieser Vorschriften allein verantwortlich. Dies gilt ebenfalls für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Für die Richtigkeit und ordnungsgemäße Abwicklung der Arbeiten und Lieferung ist der Unternehmer allein verantwortlich. In Zweifelsfällen bei allen nicht aus den Bedingungen oder Zeichnungen ersichtlichen Einheiten ist rechtzeitig mit dem Auftragnehmer Rücksprache zu nehmen. Vor der Angebotsabgabe hat sich der Auftragnehmer über die Art der geplanten Installation, über die Höhenlage der Rohrleitung bzw. Kanäle u.a. durch Einsichtnahme auf der Baustelle wie auch von dem Umfang der Gesamtarbeiten und über die Transportwege zu unterrichten. Spätere Einwendungen werden nicht anerkannt. Eventuelle Gerüststellungen für im Leistungsverzeichnis aufgeführte Arbeiten sind vom Auftragnehmer kostenlos vorzuhalten. Während der Gewährleistungszeit sind auch sämtliche Nebenarbeiten kostenlos auszuführen und der ursprüngliche Bauzustand ist wiederherzustellen. Nach Fertigstellung des Auftrages sind die Revisionspläne kostenlos zu erstellen und mit der Schlussrechnung einzureichen. 7. Durchbruchsplanung Sämtliche Wanddurchbrüche, Aussparungen usw. sind auf Kosten des Auftragnehmers durchzuführen. Die Brandschutz- sowie Schallschutzbestimmungen sind in jedem Falle einzuhalten. 8. Verschiedenes Ein endgültiger Bauzeitenplan liegt noch nicht vor. Vor Abgabe des Angebotes wird eine Besichtigung des Objektes sowie der umgebenden Flächen empfohlen. Der Anbieter hat sich über die von ihm angebotenen Leistungen vollständige Klarheit zu verschaffen. Technische Auskünfte sind beim Auftragnehmer zu erfragen. Bestehen Bedenken sowie Einwendungen gegenüber der Ausführung sowie Planung, so ist dieses schriftlich bekannt zu geben. Nachforderungen können nicht berücksichtigt werden. Dies gilt ebenfalls für Einwendungen wegen Erschwernis der Arbeiten sowie Unkenntnis der Baustelle und der Montageverhältnisse.
Vereinbarungen und Vorbemerkungen
VERTRAGSBEDINGUNGEN BdB eG VERTRAGSBEDINGUNGEN BdB eG Es gilt die VOB/B neueste Ausgabe mit folgenden Änderungen: Bedingungen des Auftragnehmers insbesondere "Allgemeine Geschäftsbedingungen" werden ausgeschlossen. Vereinbarungen gelten nur dann, wenn sie von der Baugenossenschaft der Buchdrucker eG (im Folgenden BdB genannt) schriftlich aufgenommen worden sind. Eine mündliche Zuschlagserteilung wird erst durch eine schriftliche Auftragserteilung rechtswirksam. Jede mündliche Vereinbarung wird erst nach schriftlicher Bestätigung, durch die BdB rechtsverbindlich unterschrieben, rechtswirksam. Anscheinsvollmacht wird ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist nach Erfüllung des Vertrages verpflichtet, sämtliche technischen Unterlagen (Zeichnungen und Berechnungen), die in Erfüllung seiner vertraglichen Leistungen erstellt wurden, herauszugeben. Dieses gilt auch bei Kündigung des Vertrages. Die Verjährungsfrist der Gewährleistung beträgt in Abänderung der VOB 5 Jahre. Für alle Leistungen erfolgt eine förmliche Abnahme mit Protokoll. Die Rechnungslegung muss innerhalb von 4 Wochen nach Abnahme bzw. Lieferung erfolgen. Die Rechnung ist nach Bauabschnitten, wie im Auftragsschreiben festgelegt, zu unterteilen und in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Aufmaße, Lieferscheine und Stundennachweise sind der Rechnung in prüfungsfähiger Form beizufügen. Auf allen Rechnungsunterlagen sind Auftragsnummer und Auftragsdatum anzugeben. Stundenlohnarbeiten dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie Bestandteil des Auftrages oder schriftlich in Auftrag gegeben worden sind. Die Stundennachweise sind wöchentlich der örtlich zuständigen Bauleitung, die zu deren Anerkennung allein berechtigt ist, vorzulegen. Stundennachweise, die später als 10 Arbeitstage eingereicht wurden, bleiben unberücksichtigt. Dazu nicht berechtigt sind Dritte, z. B. Hausmeister und Mitglieder der BdB. Schließt die BdB eine Bauwesenversicherung ab, trägt der Auftragnehmer als Umlage einen Pauschalbetrag von 0,15% der Auftragssumme. Werden die zwischen der BdB und dem Auftragnehmer vereinbarten Fertigstellungstermine aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, überschritten, so kann für jeden angefangenen Werktag der Terminüberschreitung eine Vertragsstrafe von 0,5 % der Auftragssumme gefordert werden. Die Summe aller in diesem Vertrag vereinbarten Vertragsstrafen wird auf 5 % der Auftragssumme begrenzt. Die Geltendmachung weiterer Schadensforderungen bleibt vorbehalten. Der Anspruch auf Vertragsstrafe kann bis zur Schlussrechnung geltend gemacht werden. Werden nach Vertragsabschluss weitere Fertigstellungstermine verbindlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart, so findet die oben genannte Regelung der Vertragsstrafe ihre Anwendung. Zahlungen werden jeweils bis 90 % der nachgewiesenen, festeingebauten Ausführungsarbeiten geleistet. Von den restlichen 10 % werden 5 % nach Endabrechnung gezahlt. Für Leistungen über ? 20.000,00 (brutto) hat der Auftragnehmer 5% der Brutto-Auftragssumme als Sicherheitsleistung für 5 Jahre in bar zu hinterlegen. Eine Überweisung auf ein Sperrkonto erfolgt nicht, auch wird der Betrag nicht verzinst. Die Barsicherheit kann gegen Hergabe einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in Deutschland zugelassenes Kreditinstitutes oder Kreditversicherers (Gewährleistungsbürgschaft) ausgezahlt werden. Abtretungen von Forderungen gemäß § 398 ff BGB sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der BdB wirksam. Als Gerichtsstand gilt, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der BdB. Zum Schutz der Umwelt hat der Auftragnehmer die durch Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Verpflichtung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den gesetzlich vorgegebenen Mindestlohn nach § 1 MiLoG seinen Arbeitnehmern mindestens zu zahlen. Die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohnes besteht nur im Arbeitsverhältnis. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die entsprechende Verpflichtung mit den von ihm beauftragten Unternehmen und deren Subunternehmen im Rahmen der Vertragsgestaltung sicherzustellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiter, von ihm im Rahmen der Vertragsbeziehungen mit dem Auftraggeber eingesetzte Nachunternehmer oder derer Nachunternehmer vertraglich zu verpflichten, ihren Arbeitnehmern den in Abs. 1 genannten Mindestlohn zu zahlen und als Gesamtschuldner den Auftraggeber von seiner Haftung auf den Mindestlohn freizustellen, sofern Nachunternehmer oder deren Nachunternehmer den gesetzlichen Mindestlohn ihren Arbeitnehmern nicht zahlen. Verstößt der Auftragnehmer schuldhaft gegen die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber von seiner Leistungspflicht bei Inanspruchnahme durch Arbeitnehmer des Auftragnehmers oder von Arbeitnehmern im Rahmen der Vertragsbeziehung eingesetzter Nachunternehmer nach § 13 MiLoG freizustellen. Der Auftraggeber ist für den Fall des Verstoßes der Nachunternehmer des Auftragnehmers gegen die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns oder zur Erteilung der erforderlichen Auskünfte berechtigt, den Vertrag mit dem Auftragnehmer fristlos zu kündigen, sofern dieser nicht selbst die fristlose Beendigung der Vertragsbeziehung mit dem/den Nachunternehmer(n) bewirkt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten. _____________                ______________                                 _____________ Ort und Datum                                    Firmenstempel                                                        Unterschrift des AN
VERTRAGSBEDINGUNGEN BdB eG
Allgemeine Technische Vorbemerkungen Allgemeine Technische Vorbemerkungen 1 Die anerkannten Regeln der Technik sind einzuhalten. 2 Es gelten die Richtlinien und Vorschriften der DIN-Normen. 3 Die Einheitspreise beinhalten das Liefern und Montieren in fertiger Leistung. 4 Die im Leistungsverzeichnis (LV) aufgeführten Fabrikats - und Typenangaben sind verbindlich einzuhalten. Bei Änderungen sind diese verbindlich anzugeben. 5 Die Einheitspreise für Rohrmeter sind, incl. Form - und Verbindungsteile (wie Bogen, Reduzierungen, Abzweige etc.), Klein- und Dichtmaterial etc., Befestigungsmaterial, Stockschrauben, Rohrschellen mit Schalldämmeinlage, Profilstahlkonstruktionen, anzugeben. 6 Wenn nicht ausdrücklich in den LV - Positionen darauf hingewiesen ist, bzw. Leistungen als Einzelpostionen im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, sind nachfolgend genannte Nebenleistungen in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.                    a.) Das Anfertigen von Werks - und Montageplanung                    b.) Das Anzeichen von Kernbohrungen / Schlitze                    c.) erforderliche Nachstemmarbeiten                    d.) Fachgerechte Entsorgung des anfallenden Bauschutts                    e.) Baustelleneinrichtung                    f.) Vorhaltung von Gerüsten, Leitern etc.                    g.) notwendiger Korrosionsschutz von Anlagenkomponenten, sowie Halterungen                    h.) erforderliche Koordination mit Fremd-Gewerken zur Herstellung der Leistung                    i.) erforderliche Anmeldungen, Genehmigungseinholung bei Behörden / Versorgungsunternehmen                    j.) Durchführung der erforderlichen Druckproben                    k.) Inbetriebnahme der Gesamtanlage bzw. wenn erforderlich in Teilabschnitten                    l.) Abnahmebegehung, sowie Einweisung und Übergabe an den Bauherrn                    m.) Das Anfertigen von Revisionsunterlagen / Bestandszeichnungen 7 Nachfolgend aufgeführte Unterlagen als Ausführungsplanung werden vom Planungsbüro S&I Sachverständige Ingenieure GmbH zur Verfügung gestellt bzw. können gesondert abgefragt werden.                    - Doku Hydr.Abgleich HZG - HNr.129                    - Doku Hydr.Abgleich HZG - HNr.123-125                    - Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, DG HNr.123-125                    - Heizflächenauslegung nach DIN EN442, DG HNr.123-125                    - Hydraulikschema Heizung HNr. 123-125,129                    - Strangschema Heizung, DG HNr.123-125                    - Grundrisspläne Heizung, KG + DG HNr.123-125                    - Grundrissplan Heizung, KG HNr.129                    - Doku Hydr.Abgleich Zirkulation - HNr.123-125,129                    - Strangschema Trinkwasser, DG HNr. 123-125                    - Grundrisspläne Trinkwasser / Abwasser,                     DG HNr. 123-125                    - Lüftungskonzept nach DIN1946-6, HNr. 123-125                    - Lüftungskonzept nach DIN1946-6, HNr. 129                    - Grundrissplan Lüftung, DG HNr. 123-125 Alle Komponenten sind vom AN auf Auslegung und Dimensionierung zu prüfen. Bedenken sind schriftlich an den AG und Planer zu richten.
Allgemeine Technische Vorbemerkungen
Ausführungsbeschreibung / Anlagenbeschreibung Ausführungsbeschreibung / Anlagenbeschreibung Heizentrale: Im Zuge der energetischen Modernisierung Haus Nr.129, sowie der energetischen Modernisierung und Dachgeschossausbau Haus Nr.123-125 wird die vorhandene Heizungsanlage ebenfalls modernisiert. Es wird eine Danfoss Übergabestation mit indirekter Fahrweise und getrennten Heizkreisen, incl. neuem Speicherladesystem, montiert. Die geplante Fernwärmestation dient zur Realisierung der Raumwärme- und Trinkwarmwasserversorgung. Die Anlage wird mit Heizungswasser nach den Vorgaben der VDI 2035 gefüllt. Objektdaten Anlage - Steilshooper Straße 123-125 & 129 Haus Nr.                          WE                                Leistung 129                                                    36                                   75.0 kW 123-125                           14                                  35.0 kW Die Heizzentrale befindet sich in der HNr.129 und versorgt ebenfalls das Gebäude 123-125. Hydraulischer Abgleich Heizung 123-125 &129 Geplant ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs im Bestand. Alle Heizkörperventile sind gegen dynamische Ventile der Firma Danfoss zu erneuern. Die Berechnung des hydraulischen Abgleichs ist nicht Bestandteil des Auftrages. Die Voreinstellwerte für die Ventile werden zur Verfügung gestellt. Hinweis: Die Heizkörperventile sind im bewohnten Zustand zu erneuern. Alle notwendigen Schutzmaßnahmen zu angrenzendem Wohneigentum sind dementsprechend zu treffen. Hydraulischer Abgleich Zirkulation 123-125 &129 Geplant ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs im Bestand. Alle Zirkulationsventile sind gegen thermostatische Regulierventile der Firma Viega zu erneuern. Die Berechnung des hydraulischen Abgleichs ist nicht Bestandteil des Auftrages. Die Voreinstellwerte für die Ventile werden zur Verfügung gestellt. Dachgeschossausbau Heizung 123-125 Heizflächen: Sämtliche Wohn- und Schlafräume sowie Küchen erhalten einen Flachheizkörper - Anschluss mittig unten. Fabrikat: Cosmo Typ: Flachheizkörper T6 in profilierter Ausführung Als Anschlussverschraubungen bzw. Thermostatventile kommen dynamische Ventile zum Einsatz. Die Bäder erhalten einen Handtuchtrockner, Fabrikat: Cosmo Typ: Bad - und Designheizkörper Standard M - Anschluss mittig unten. Heizungsleitungen und Zubehör: Die Kellerverteilleitungen, Steigeleitungen, sowie die Heizkörperanbindeleitungen werden in Kupfer ausgeführt, Verbindungen im Pressverfahren. Die Steigeleitungen erhalten zur Absperrung, Strangabsperrarmaturen, Fabrikat: IMI Heimeier Typ: Globo H. Die Wärmedämmung erfolgt gemäß GEG. Als Brandschutzmaßnahmen werden entsprechende Rohrabschottungen, für nichtbrennbare Rohrleitungen, der Fa. Rockwool verwendet. Dachgeschossausbau Sanitär 123-125 Trinkwasserleitungen und Zubehör: Die Kellerverteilleitungen, Steigeleitungen, sowie die Anschlussleitungen werden in Kupfer bzw. als Mehrschichtverbundrohr ausgeführt, Verbindungen im Pressverfahren. Die Steigeleitungen erhalten zur Absperrung, Freistromabsperrventile, Fabrikat: Kemper. Die Wärmedämmung erfolgt gemäß GEG bzw. DIN1988-200. Als Brandschutzmaßnahmen werden entsprechende Rohrabschottungen, für nichtbrennbare Rohrleitungen, der Fa. Rockwool verwendet. Schmutzwasserleitungen und Zubehör: Die Sammelanschluss - und Einzelanschlussleitungen werden als hochschallgedämmtes Stecksystem, incl. zusätzlicher Körperschalldämmung ausgeführt. Sanitäre Einrichtungsgegenstände: Gemäß Positionsleistungsbeschreibungen Dachgeschossausbau Lüftung 123-125 Innenliegende Räume wie Bäder, WC`s, Abstellräume sowie die Küche werden mit Einzelraumlüfter ausgestattet. Die Außenluftnachströmung erfolgt über ALD`s - Fensterelemente. Als Luftverteilsystem kommt Wickelfalzrohr zum Einsatz. Die Fortluft wird direkt über Dach geführt.
Ausführungsbeschreibung / Anlagenbeschreibung
Fotodokumentation der Bestandsanlage Heizraum Fotodokumentation der Bestandsanlage Heizraum Vorhandene Fernwärmestation Vorhandene WWB - Speicherladesystem Vorhandener Heizkreis
Fotodokumentation der Bestandsanlage Heizraum
Verantwortlichkeiten Verantwortlichkeiten Das Planungsbüro S&I Sachverständige Ingenieure GmbH berechnet und liefert alle notwendigen Daten zur Ausführung. Der Auftragnehmer führt die Terminierungs- und Montagearbeiten gemäß LV durch und informiert umgehend und zeitgerecht den Auftraggeber und das S&I Sachverständige Ingenieure GmbH über alle Tätigkeiten oder auftretende Probleme. Der Auftragnehmer erstellt nach Auftragserteilung einen Bauzeitenplan und übergibt diesen dem Auftraggeber und dem S&I Sachverständige Ingenieure GmbH . Der Auftragnehmer hat folgende vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen auszufüllen bzw. zu verwenden und zu bestätigen. Bauzeitenplan Bewohnerinformation Hiermit wird bestätigt, dass die besonderen Ausführungsbestimmungen und Verantwortlichkeiten gelesen und verstanden wurden und eingehalten werden. _________________________________ Ort, Datum, Unterschrift
Verantwortlichkeiten
Abschließende Vorbemerkung Abschließende Vorbemerkung Es wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Einheitspreise das Liefern und Montieren in fertiger Leistung einschließlich aller Nebenleistungen beinhalten. Die Arbeitsstätte ist nach jedem Arbeitstag besenrein zu verlassen. Die Ausschreibung wurde durch das Ingenieurbüro: S&I Sachverständige Ingenieure GmbH Rugenbarg 53 A 22848 Norderstedt Tel.: 040 537982080 kontakt@s-u-i.de erstellt. Technische Fragen sind direkt mit dem Planungsbüro S&I Sachverständige Ingenieure GmbH zu klären.
Abschließende Vorbemerkung

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