Estrich
Remondis NBV Hannover
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ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1.1.1 Allgemeines Wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben, verstehen sich alle Positionen einschl. Einrichten, Unterhalten und Räumen der Baustelle, einschl. Stellen / Aufbau, Vorhalten und Abbau aller für die Durchführung erforderlicher Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Steig- und Hebegeräte, Kräne und sonstiger Hilfsmittel. Es gelten die für das Gewerk maßgeblichen DIN-, DIN EN- und DIN EN ISO-Normen, zusätzlich alle weiteren einschlägigen und zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Normen, Vorschriften, Richtlinien und Hinweise, insbesondere die BGR (Berufsgenossenschaftlichen Regelungen) und die Richtlinien der Gemeinde-Unfall-Versicherer. Die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Bau-Berufsgenossenschaft sind Bestandteil und Grundlage des Angebots, ebenso die Baustellenverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen/ BaustellV BGBl.I S 1283) in der aktuell gültigen Fassung. Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 1.1.2 Angaben zur Baustelle 1.1.2.1 Lage der Baustelle Wohlenbergstraße 22-28 in 30179 Hannover o 1.1.2.2 Baubeschreibung Im Rahmen des Ausbaus der kreislaufwirtschaftlichen Aktivitäten im Großraum Hannover plant die REMONDIS GmbH & Co. KG, Region Nord, Niederlassung Hannover (REN H) die Ansiedlung ihres neuen Betriebsstandortes im Brinker Hafen Hannover. Auf dem neuen Areal in der Wohlenbergstraße 22-28 in 30179 Hannover waren Logistik- und Autoreparaturfirmen ansässig. Zukünftig sollen auf dem Standort Abfälle angenommen, teilweise behandelt, zwi-schengelagert und abgefrachtet werden. Hierzu soll das gesamte Betriebsgelände (mit Neu- und Umbauten) genutzt werden. Wesentlicher Bestandteil wird die Verpressung von PPK- und Kunststoff-Fraktionen zur Transportoptimierung sein. Des Weiteren werden gefährliche und nicht gefährliche Abfälle angenommen, zwischengelagert und entsprechenden Verwertungs- bzw. Entsorgungsunternehmen angedient. 1.1.2.3 Parken auf der Baustelle Das Parken von Fahrzeugen auf der Baustelle ist nur in den ausgewiesenen Flächen zulässig. Ausnahmen sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung zulässig. Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden zu Lasten des Halters entfernt. 1.1.3 Angaben zur Ausführung 1.1.3.1 Allgemeines Alle Positionen verstehen sich einschl. Lieferung der Materialien in der ausgeschriebenen und beauftragten Qualität, wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben. 1.1.3.2 Arbeitsabschnitte und Unterbrechungen Die Arbeitsabläufe entsprechend den Arbeiten/Leistungen im Leistungsverzeichnis werden vom Auftraggeber festgelegt. Unterbrechungen der Arbeiten sind entsprechend der erforderlichen Arbeitsabläufe nicht ausgeschlossen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer gemeinschaftlichen Zusammenarbeit. 1.1.3.3 Bauseits gestellte Hebegeräte und Gerüste Der Auf- und Abbau evtl. erforderlicher Gerüste obliegt dem Auftragnehmer. Ein Fassadengerüst wird bauseits gestellt. 1.1.3.4 Personaleinsatz auf der Baustelle Der Auftragnehmer ist verpflichtet eigenes Personal, deutschsprachig, auf der Baustelle einzusetzen. Beabsichtigt der Auftragnehmer Arbeiten an Dritte weiterzugeben ist dies mindestens zwei Wochen vor Arbeitsaufnahme beim Auftraggeber schriftlich anzumelden und alle erforderlichen Unterlagen sind in diesem Zuge einzureichen. Nicht angemeldetem Personal ist das Arbeiten auf der Baustelle untersagt. Das eingesetzte Personal ist verpflichtet monatlich den Erhalt des gesetzlichen Mindestlohn schriftlich auf der Baustelle zu bestätigen. Resultierende terminliche Auswirkungen aus den zuvor genannten Punkten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat sich täglich bei Ankunft auf der Baustelle bei der örtlichen Bauleitung anzumelden. Jeder Mitarbeiter des AN hat vor erster Arbeitsaufnahme die Baustellenordnung zu unterschreiben. 1.1.3.5 Arbeitssicherheit Die Entfernung von Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Absturzsicherungen, Gerüstbeläge, etc., sofern dies für die Ausführung der eigenen Leistungen erforderlich ist, sind nach Abschluss der Arbeiten umgehend wiederherzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor die Wiederherstellung durch Dritte, zu Lasten des Auftragnehmers ausführen zu lassen, wenn dieser dem nicht nachkommt. Anordnungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators sowie sonstigen weisungsberechtigten Personen sind umzusetzen. 1.1.3.6 Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle. Müll und nicht mehr verwendbare Materialreste sind in den dafür vorgesehenen Entsorgungsbehältern zu entsorgen gemäß den aktuellen Bestimmungen. 1.1.3.7 Ausführung von Leistungen zum Nachweis Zusatzleistungen zum Nachweis werden nur vergütet, wenn diese ausdrücklich durch die örtliche Bauleitung angewiesen und Art und Umfang der Arbeiten vor Beginn der Ausführung vereinbart wurden. Die Anerkennung von Leistungsnachweisen erfolgt grundsätzlich vorbehaltlich der preislichen Prüfung.
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18353 Estricharbeiten und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: - AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V., - BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V., - GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V., - Bundesverband Leichtbeton e. V., - BVF: Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e. V., - BVS: Bundesverband Systemböden e. V., - Deutsche Bauchemie e. V., - DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., - DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., - InformationsZentrum Beton GmbH, - RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., - VDZ: Verein Deutscher Zementwerke e. V., - ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. 2 Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenver- antwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgend sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Bauzwischenzustände, Provisorien, etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Türanschlagwinkel sind an Höhenversprüngen verschiedener Estrich-Fertighöhen zu setzen, wobei immer der liegende Winkelschenkel vom höheren Estrichaufbau überdeckt wird. Folgende Leistungen sind ebenfalls in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet: Der AN prüft rechtzeitig vor Ausführungsbeginn im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung eigenverantwortlich die bauseitige Untergrundbe-schaffenheit auf Eignung für die beschriebenen Estricharbeiten. Hierzu zählen u. a. - die Messung der Restfeuchte, - die Prüfung der chemischen Verträglichkeit des vom AN eingebauten Materials zur Vorleistung und, soweit bekannt, zur Folgeleistung, - das Vorhandensein erforderlicher Abdichtungen, - das Vorhandensein und die Neigung ggf. erforderlichen Gefälles, - das Feststellen einer Mindesttemperatur von 5 °C. Soweit nicht vorhanden, erstellt der AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung einen Fugenplan, aus dem Anordnung und Art der Fugen (Scheinfugen, Gebäudetrennfugen, Dehnungsfugen etc.) unter Berücksichtigung der geplanten Oberbodenbeläge hervorgehen. Der AN klärt unaufgefordert und auf Grundlage des aktuellsten Planungsstands mit dem AG, auf welcher Wandseite jeweils die Türen zum Einbau gelangen, um Scheinfugen im Estrich unter den Türblättern anlegen zu können. Der AN erfragt Belastungen, Belagsarten und Bodenaufbauten, soweit nicht angegeben. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Allgemeine Hinweise Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Gegebenheiten vor Ort zu informieren. Nachforderungen aus Unkenntniss der Sachlage werden nicht berücksichtigt. In den Estrichbelag hineinragende Kabel, Leitungen etc. sind, außer Heizleitungen in Heizestrichen, unabhängig vom Einbauort des Estrichs, nicht zulässig. Sofern die bereits vorhandenen Vorleistungen eine Estrichplatte gleichmäßiger Stärke nicht zulassen, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Baubeginn unaufgefordert mit. In die Einheitspreise ist das Anarbeiten aller Installationen, Öffnungen, Stützen, Wände, Winkelrahmen, Zargen und dgl. einzukalkulieren. Ebenso das Anlegen sämtlicher Aussparungen, Installationslöcher, Rohrdurchführungen etc., sowie das Liefern und Einbauen von Trenn-, Anschlagsschienen, Messpunkten und dgl. Frisch mit Estrich belegte Räume sind vom AN abzusperren und soweit erforderlich, gegen rasches, ungleichmäßiges Austrocknen zu schützen. Insbesondere sind vom AN Vorkehrungen zum Schutz gegen Zugluft zu treffen. Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie bis zur Verlegung des Oberbodens dem üblichen Handwerkerverkehr schadensfrei widerstehen kann. 3.1.1 Untergrund Soweit Verbundestriche zum Einbau gelangen, hat der AN unaufgefordert durch mindestens fünf Prüfversuche je unterschiedlichen Untergrund (bspw. Betonierabschnitt/Bauteil/Deckenebene) die Oberflächenzugfestigkeit des Untergrunds nach DIN 1048-2 zu prüfen. 3.1.2 Vorarbeiten Vor Beginn der Estricharbeiten sind die Unterböden (Rohdecke, Flächen-abdichtung usw.) von Mörtelresten und Schutt zu säubern, unebene Stellen und Grate zu beseitigen, Zementschlemmreste an der Betonoberfläche zur Erhaltung einer einwandfreien Haftung (bei Verbundestrich) zu entfernen und die Flächen einwandfrei herzustellen. Ausführung einschl. Entsorgung des anfallenden Materials. Diese Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 3.1.3 Dämmung/Randstreifen mit Folienlappen Die Höhe der Randdämmstreifen ist mindestens 50 mm höher als OK Fertigfußbodenhöhe zu führen und mit Trennlagenfolie und Wand zu verkleben. Ein Hinterlaufen des Randdämmstreifens mit Estrich ist nicht zulässig. Der Randdämmstreifen ist in Außen- und Innenecken vertikal aufzuschneiden, stumpf zu stoßen und mittels Klebestreifen gegen Verrutschen und Hinterlaufen zu sichern. In Türbereichen mit Schallschutzanforderung, z. B. Wohnungseingangstüren sind Dämmstreifen als Entkopplungsstreifen einzubringen. Randdämmstreifen in Räumen mit Brandschutzanforderung "nicht brennbar" an die Bodenbeläge sind aus Mineralwolle herzustellen. Dämmschichten sind an vorhandene Rohrleitungen dicht herangeführt zu verlegen. Hohlräume an den in der Dämmung eingebetteten Rohren sind durch zementgebundene Schüttungen zu dämmen. Diese sind in die Hauptpositionen mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Zuvor sind nebeneinanderliegende Dämmplatten am Boden zu verkleben, um eine Unterwanderung der Dämmung durch die Schüttung zu vermeiden. 3.1.4 Trennlagen Trennlagen als Feuchteschutz auf Dämmschichten sind beim Einbau in schwimmenden Estrich aus einer PE-Folie, mindestens 1-lg., Stärke mindestens 0,2 mm, mit einer Stoßüberlappung von mindestens 80 mm zu verkleben und hinterlaufsicher einzubauen. Bei einer Überlappung von 150 mm ist, außer beim Einbau von Fließestrich, keine Verklebung erforderlich. 3.1.5 Estriche Alle Estrichhöhen sind so auszuführen, dass die Anschlüsse der fertigen Oberbodenbeläge untereinander ohne Höhendifferenz im fertigen Belag erfolgen, soweit in der Bauplanung keine Versprünge konzipiert wurden. Die Mindeststärken von Estrichen auf Trennlage nach DIN 18560 sind zwingend einzuhalten. Sofern der Einbau von Estrichen in Mindeststärke nicht möglich ist, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung mit, in diesem Fall schlägt der AN dem AG den Einbau eines Verbundestrichs vor. 3.1.6 Estrich unter Türen Unterhalb der Türblätter von Brand- und Rauchschutztüren dürfen Höhentoleranzen im Estrich nicht höher als vom Türenhersteller in der Einbauanleitung vorgegeben sein, um einen dichten Bodenanschluss der Türen zu gewährleisten. Der AN erfragt unaufgefordert rechtzeitig vor Ausführungsbeginn, ob Estrichbeläge unterhalb von Türen in Räumen mit Schallschutzanforderung durch elastische Fugenfüllstoffe schalltechnisch zu entkoppeln sind und ob solche Entkopplungsfugen mit Fugenprofilen eingefasst werden sollen. Die Auswahl geeigneter Fugenprofile erfolgt durch den AN unter Berücksichtigung der zu erwartenden Belastungen. Der AN wird unmittelbar vor Ausführungsbeginn einen Plansatz vom AG anfordern, aus dem er die aktuelle Lage der Türschlagrichtungen und damit die Lage der Estrichfugen unterhalb der Türblätter ersehen kann, um diese auf der richtigen Wandseite anzuordnen. 3.1.7 Bodenabläufe Das Einmörteln der Bodenabläufe erfolgt im weiteren Bauablauf als zeitlich versetzte Leistung. Zu beachten sind Brandschutzanforderungen (in der Regel feuerbeständig) beim Vermörteln sowie die schallschutztechnische Entkopplung der einzumörtelnden Bauteile. Der AN hat Bedenken anzumelden, wenn bereits vor Beginn der Estricharbeiten die Bodenabläufe lagefixiert montiert wurden, da die Abläufe ansonsten nicht korrekt positioniert sein können. 3.1.8 Oberfläche Gegebenenfalls systembedingt erforderliches Anschleifen des fertigen Estrichs nach einem vom Hersteller des Estrichmörtels vorgegebenen Zeitraum gehört zur Leistung des AN. 3.1.9 Fugen und Anschlüsse Es sind Rand-, Bewegungs-, Schein-, Schwind- und Anschlussfugen sowie Fugen, die zur Vermeidung von Rissen unabdingbar sind, vorzusehen und fachgerecht auszuführen. Die Anordnung der Fugen ist eigenverantwortlich vom Auftragnehmer in Rücksprache mit der Bauleitung vorzunehmen. Das fachgerechte Herstellen und Schließen dieser Fugen ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Estrichflächen mit unterschiedlichen Oberbelägen werden durch den Einbau von Trennschienen unterteilt. Gebäude- und Bauteiltrennfugen sind mit nichtrostenden Profilen, mit elastischen Einlagen, Farbe nach Wahl des AG, einzufassen. Dehnungsfugen in befahrenen Fliesenbodenbelägen sind mittels Metallprofilen gegen Ausbrechen zu schützen. Die fachgerechte Übernahme von Bauwerks-Trennfugen in den Estrichbelag ist unerlässlich. Erforderliche Bewegungsfugen sind mit dem Fachplaner, dem Heizungsbauer und dem Oberbodenleger bzw. mit allen an der Errichtung der Fußbodenheizung beteiligten Gewerke abzustimmen und in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Ablaufbeschreibung Heizestrich Der Einbau des Heizestriches im Bürogebäude erfolgt in mehreren Arbeitseinsätzen: 1. Einbau Grunddämmung allgemein: NU Estrich 2. Einbau Trittschalldämmung und Fußbodenheizung allgemein: NU Heizung 3. Einbau Grunddämmung und Trittschalldämmung im Treppenhaus: NU Estrich (Ausnahme: Treppenpodeste: NU Fliesenleger) 5. Einbau Estrich: NU Estrich
Ablaufbeschreibung Heizestrich
1 Estricharbeiten
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Estricharbeiten
1. 1 Abdichtung
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Abdichtung
1. 2 Heizestrich 2 lagige Dämmung
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Heizestrich 2 lagige Dämmung
1. 3 Zulagen, Profile, Einbauteile, Sonstiges
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Zulagen, Profile, Einbauteile, Sonstiges
1. 4 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten

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