Fliesenarbeiten
Pöpperling-Becker
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Angebots LV Fliesenarbeiten Bauvorhaben: Pöpperling-Becker Hirschenweg 6 85614Kirchseeon HUS-Nr.: 005-2025-008 Xella-Nr.: 70661901 Ausführungszeitraum: 08.12.2025 - 19.12.2025,                                                               sowie nach Abruf durch den Bauleiter. Angebotsabgabe bis zum:28.07.2025                                        später eingehende Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Zuschlagfrist Ende: 00:00:00 Die Bauleitung erfolgt über die Niederlassung Dachau, zusändiger Bauleiter ist: Herr K.Ilnicki Tel.:01525 7258163 Für Fragen wenden Sie sich bitte an: Matthias Wand Massivhaus GmbH J. Geiger 07121 93070-11 j.geiger@wand-massivhaus.de Mit freundlichen Grüßen J. Geiger Angebots- undAuftragsbe- A. Alle Festlegungen in diesem dingungen Leistungsverzeichnis gehen den Bedingungen der VOB (unter A. 3. und A.4.) vor und werden zum Bestandteil des abzuschließenden Bauvertrages. A. 1. die umseitigen "Besonderen Vertragsbedingungen" des Leistungsverzeichnisses A. 2. die "Zusätzlichen Technischen Vorschriften" des Leistungsverzeichnisses A. 3. die "Allgemeinen Vertragsbedingungen" für die Ausführung von Bauleistungen VOB/B, DIN 1961 in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung A. 4. die "Allgemeinen Technischen Vorschriften" für Bauleistungen VOB Teil C: neueste Fassung A. 5. die beim Generalunternehmer vorliegenden Pläne sowie vorgelegte Material- und Ausführungsmuster A. 6. die einschlägigen DIN-Vorschriften - neueste Fassung - für die zu liefernden und zu verarbeitenden Stoffe und deren Zulässigkeit nach den jeweiligen Erfordernissen A. 7. die einschlägigen VDE-Vorschriften und Ausführungsregeln. zu beachten und einzuhalten B Unfallverhütungsvorschriften, Bauarbeiterschutzbestimmungen, Gerüstordnung, Vorschriften der Aufsichtsbehörden, baurechtliche Bestimmungen, Feuer-, Gewerbe-, Verkehrs- und Gesundheitssind: polizeiverordnungen, örtliche Vorschriften, Vorschriften des Bau- und Nachbarrechts, technische Bedingungen der Strom-, Gas- und Wasserlieferwerke sowie des Telegrafenbauamtes, der Stadtwerke und Verkehrsbetriebe Weitere Vertragsbestandteile– Angebots- und Vertragsbedingungen für Bauleistungen und -lieferungen 1. Vertragsbestandteile und 4.5 Bautagebücher hat der Vertragsgrundlagen, gültig bei Auftragnehmer auf Anforderung zu führen und davon etwaigen Widersprüchen in dem Fachplaner täglich folgender Reihenfolge: Durchschriften zu übergeben. Die Berichte müssen 1.1 der Bauvertrag mit den alle Angaben enthalten, die vorgenommenen Eintragungen; für die Bauausführung und Änderungen Abrechnung von und Nebenabrede sollen aus Bedeutung sind, insbesondere Beweisgründen schriftlich über Behinderungen. erfolgen 1.2 die hier vorliegenden 4.6 Muster und Proben von allen Angebots- und Werkstoffen und Vertragsbedingungen Einrichtungsgegenständen 1.3 die Leistungsbeschreibung, sind auf Anforderung sowie die ihr zugrunde rechtzeitig dem Fachplaner liegenden Zeichnungen zur Genehmigung 1.4 etwaige "Zusätzliche unentgeltlich vorzulegen. Vom Vertragsbedingungen" Auftraggeber genehmigte Proben oder Muster 1.5 etwaige `Zusätzliche sind zur Abnahme vorzuhalten. Technische Vertragsbedingungen" 1.6 VOB Teil C: "Allgemeine 4.7 Prüfung: Erforderliche Technische Baustoffprüfungen hat der Vertragsbedingungen für Auftragnehmer auch ohne Bauleistungen" in der bei besondere Anweisung auf seine Vertragsabschluß gültigen Kosten durch staatlich Fassung anerkannte 1.7 VOB Teil B: "Allgemeine Prüfstellen durchführen zu Vertragsbedingungen für die lassen, wobei die Ausführung von Entscheidung der Prüfstelle für Bauleistungen" ihn verbindlich ist. Er darf nur Baustoffe und -verfahren anwenden, für die 1.8 das BGB, insbesondere die eine ordnungsgemäße Zulassung Bestimmungen über den vorliegt. Werkvertrag 1.9 etwaige Allgemeine 4.8 Der Einsatz von Geschäftsbedingungen des Subunternehmern Auftragnehmers (Nachunternehmer) bedarf der werden nicht schriftlichen Genehmigung des Vertragsbestandteil und zwar Auftraggebers. auch dann nicht, wenn der Auftragnehmer in späteren 5.-7. Siehe §§ 5 - 11 VOB/B. Schreiben auf sie hinweist. 2. Vergütung 8. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jegliche Änderungen, 2.1 Auftragserweiterungen und die Auswirkungen auf die -änderungen, insbesondere erteilte zusätzliche Freistellungsbescheinigung gem. §§ 48 ff. und im Vertrag nicht EstG haben können, vorgesehene Leistungen, mitzuteilen. Wird die werden nur vergütet, Freistellungsbescheinigung wenn der Auftragnehmer vor widerrufen, kann der der Ausführung die Mehrkosten Auftraggeber den Vertrag aus angekündigt wichtigem Grund ohne und diese Leistungen anbietet Einhaltung einer Frist und wenn der Auftraggeber kündigen. Im Übrigen gilt § dann den VOB/B. Auftragnehmer ausdrücklich 9. - 11. Siehe §§ 9 – 11 VOB/B. beauftragt. Dies gilt auch für nicht mit dem Vertragsgegenstand in 12. Abnahme, Mängelrüge: Hierfür Zusammenhang stehenden gilt § 12 VOB/B mit folgender Leistungen. Ein Maßgabe: Mehrvergütungsanspruch kann 12.1 Verlangt der Auftragnehmer jedoch geltend gemacht die förmliche Abnahme, hat werden, wenn die der Auftraggeber vom Auftraggeber getroffenen sie binnen 12 Werktagen nach Erweiterungen bzw. Änderungen Fertigstellung der ganz Gesamtleistung offensichtlich zu Mehrkosten vorzunehmen, soweit nichts führen müssen. anderes vereinbart wird. Der Auftraggeber 2.2 Auftragsminderung: Der kann jedoch die Abnahme so Auftrag kann dem Umfang nach lange verweigern, wie die vermindert Leistung werden. Einzelne Positionen wesentliche Mängel aufweist. können entfallen. § 2 Nr. 3 VOB/B gilt unberührt. 2.3 Auf Mengenüberschreitungen 12.2 Ist die Leistung fertig gegenüber der gestellt und hat der Leistungsbeschreibung Auftraggeber die Leistung in (Leistungsverzeichnis) hat Benutzung genommen, so gilt der Auftragnehmer vor der die Abnahme nach Ablauf von Ausführung 12 Werktagen nachhaltig hinzuweisen. nach Beginn der Benutzung als stillschweigend erfolgt, es sei denn, der 2.4 Vertragspreise bleiben Auftraggeber erklärt unverändert ohne Rücksicht auf ausdrücklich, dass er die Abnahme bis zur Beseitigung Lohnerhöhungen oder bestimmter wesentlicher Materialpreissteigerungen. Mängel ablehnt, oder es sei denn, dass er diese 2.5 Wird ausdrücklich eine Lohn- bereits anlässlich einer oder Stoffpreisgleitklausel vorhergehenden schriftlichen vereinbart, Mängelrüge so ist der Auftragnehmer vorsorglich abgelehnt hatte. verpflichtet, die Lohn- bzw. Materialpreisänderung spätestens binnen zwei Wochen 12.3 Erfolgt eine stillschweigende nach Eintreten der Änderung Abnahme nach vorstehender anzuzeigen. Bestimmung, 2.6 Giftmüll und Problemmüll, die sind Vorbehalte wegen bei seiner Vertragsleistung bekannter Mängel oder wegen anfallen, Vertragsstrafen vom hat der Auftragnehmer auf Auftraggeber innerhalb der jeden Fall auf eigene Kosten genannten 12 Werktage geltend ordnungsgemäß zu machen, zu entsorgen. sofern sie nicht schon vorher vorsorglich schriftlich angemeldet wurden. 2.7 Die Angebots- und 12.4 Technische Abnahmen durch den Vertragspreise gelten für die Architekten, Sonderfachplaner fertige Leistung oder bzw. Lieferung frei sonstigen Dritten sowie Bau-/Verwendungsstelle öffentlich-rechtliche einschließlich Abladen, Abnahmen durch Behörden Verpackung und Entsorgung des stellen keine Verpackungsmaterials. rechtsgeschäftliche Abnahme dar. Zu dieser ist ausschließlich 3. Ausführungsunterlagen. Es der Auftraggeber berechtigt. gilt § 3 VOB/B mit folgender Maßgabe: 3.1 Ausführungspläne müssen den 13. Gewährleistung und Freigabevermerk des Verjährung: Es gilt § 13 Fachplaners VOB/13, sofern im Vertrag tragen. Sie sind für den nicht ausdrücklich etwas Auftragnehmer verbindlich. anderes vereinbart wurde. Planinhalte, Maße, Dimensionen und 14. Abrechnung: Die Leistungsverzeichnisse sind Schlussrechnung ist vierfach vom Auftragnehmer zu mit allen erforderlichen prüfen; auf Unstimmigkeiten Unterlagen zur Prüfung an den oder zu befürchtende Mängel mit der Prüfung der und/oder Bedenken Schlussrechnung hat er den Auftraggeber Beauftragten und einfach an unverzüglich und schriftlich den Auftraggeber einzureichen. hinzuweisen. Dem Fachplaner ist eine Abschrift Projektnummer und zu übermitteln. Vertragsdatum, sowie Planlieferungen erfolgen erhaltene Abschlagszahlungen entsprechend dem sind aufzuführen. Im Übrigen Baufortschritt. gilt § 14 VOB/B. 3.2 Unterlagen über technische 15. Stundenlohnarbeiten werden Anlagen, Installationen o. nur vergütet, wenn sie (gem. ä., die der Ziffer 2.1 Auftragnehmer nicht selbst dieses Vertrages) erstellt hat, sondern von ausdrücklich vom Auftraggeber Herstellerseite angeordnet worden sind. unentgeltlich erlangt hat, Im Übrigen gilt § 15 VOB/B. sind spätestens bei Abnahme unentgeltlich dem Auftraggeber zu übergeben. 16. Zahlungen. Es gilt § 16 VOB/13 mit folgender Maßgabe: Rückforderungen 3.3 Dem Auftragnehmer ist es aus Überzahlung (§§ 812 ff. untersagt, ihm im Rahmen der BGB) kann der Auftraggeber Erfüllung seiner stellen. Der Leistungspflicht übergebene Auftraggeber ist insoweit Pläne, Zeichnungen und berechtigt, die Berechnungen Auftragnehmerrechnung auch anderweitig zu verwenden, zu nach der Bezahlung durch eine verwerten oder zu verändern. Prüfinstanz nachprüfen zu lassen. Im 4. Ausführung. Soweit im Vertrag Übrigen gilt § 16 VOB/B nicht ausdrücklich etwas einschl. § 16 Nr. 3 VOB/B anderes ver- betreffend einbart ist, gilt § 4 VOB/B Schlusszahlung. mit folgender Maßgabe: 4.1 Schadens- und 17. Sicherheitsleistung. Es gilt Unfallverhütung: Der § 17 VOB/B. Auftragnehmer hat für seine Leistungen alle 18. Sonstige rechtliche Sicherheitsvorkehrungen zu Regelungen. Es gilt § 18 treffen, um Personen- und VOB/B. Ferner gilt: Sachschaden abzuwenden. Vor, 18.1 Das Aufmaßerfolgt gemeinsam während und nach der Arbeit durch den Fachplaner zusammen sowie mit dem in den Arbeitspausen hat der Auftragnehmer. Verdeckte Auftragnehmer von sich aus Teile sind rechtzeitig auf zu für alle messen. Die Schadensverhütungsmaßnahmen Messurkunde ist durch den zu sorgen, wie Abschrankungen, Auftragnehmer auf seine Kosten leicht prüfbar Beleuchtung, Geländer, gemäß den Angebotspositionen Fanggerüste, Absteifungen, zu erstellen. Warntafeln, Brandverhütung, 18.2 Forderungsabtretungen sind Sturmsicherung aller unzulässig. Gegenstände, Vorschriftsmäßigkeit von elektrischen Geräten, 18.3 Für Arbeitsgemeinschaften Leitungen usw. Mängel an der gilt: Die Mitglieder der Baustelle, auch an Arbeitsgemeinschaft Geräten, Gerüsten usw. haben beim Angebots- bzw. anderer Auftragnehmer hat der Vertragsabschluss eine Benutzer zu Mitgliedsfirma beanstanden. Der federführend schriftlich zu Auftragnehmercstellt den allen Rechtshandlungen mit Auftraggeber ausdrücklich frei Wirkung für und von Schadensersatzansprüchen, gegen die Arbeitsgemeinschaft die er im Zusammenhang mit zu bevollmächtigen. Der seinen Auftraggeber kann Leistungen oder Lieferungen aus wichtigem Grund bis zum zu vertreten hat. Ablauf der Gewährleistungsfrist von der 4.2 Schutz seiner ausgeführten Arbeitsgemeinschaft die Leistungen auch gegen Bestimmung einer anderen Wasser-, Frost-, federführenden Firma Sturm- und Winterschäden verlangen. Alle Mitglieder sowie gegen Beschädigung, der Arbeitsgemeinschaft Korrosion und haften gesamtschuldnerisch. Verschmutzung obliegt dem 18.4 Die Anlieferung bei reinen Auftragnehmer ohne Aufpreis Lieferungen ist dem bis zur Auftraggeber bzw. Abnahme. Ebenso obliegt ihm Fachplaner rechtzeitig ohne Aufpreis Entfernung von anzukündigen. Schnee Übernahmezeitpunkt und -adresse und Eis, soweit für seine sind zu vereinbaren. Die Leistungen nötig. Transportgefahr geht zu Lasten des Lieferanten. 4.3 Leitungen im Erdreich und in 18.5 Ausreichende Bauteilen hat der Haftpflichtversicherung ist Auftragnehmer zu die Auftragsvoraussetzung. beachten und zu schützen, Deckungszusagen und -summe bevor er dort Arbeiten sind für die ganze Bauzeit vornimmt. nachzuweisen. 4.4 Ein Polier oder Vorarbeiter 18.6 Gerichtsstand: Es gilt der des AN, der fachlich und Gerichtsstand des Sitzes persönlich geeignet und deutschsprachig des Auftraggebers als ist, muss während dergesamten vereinbart. Arbeitszeit anwesend sein. Er darf nur abgezogen werden, wenn mit dem bauführenden Bauleiter des AG eine 18.7 Rechtsunwirksamkeit von Vereinbarung über eine Vertragsteilen berührt die geeignete Ersatzperson übrigen nicht. erfolgt ist. Auf Anforderung hat der Auftragnehmer einen Fachbauleiter nach den jeweils geltenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen einzusetzen, sofern im Vertrag vereinbart. Recyclingverpflichtung/Bauschu ttentsorgung Im Rahmen der Umweltzertifizierung unseres Unternehmens haben wir uns verpflichtet, künftig alle recycelbaren Baustoffe einer umweltgerechten Verwertung zuzuführen. Dies betrifft insbesondere Sämtliche Kartonagen, (Pack-)Papiere, Einwegpaletten etc. Sämtliche Verpackungsstoffe und Füllstoffe (z. B. Folien, Styroporchips, Luftpolsterfolien etc.) Sämtliche Dämmstoffeund Dämmstoffreste Sämtliche Kunststoffteile, Kunststoffrohre und Ähnliches Es gilt somit als vereinbart, dass der AN diese Stoffe selbst entsorgen und der Industrieentsprechend der gültigen Rücknahmeverpflichtungen wieder zuführen. Der Auftragnehmer hat von seinen Arbeiten herrührende Verunreinigungen (Abfälle, Verpackungsmaterialien, Schutt, Schmutz und dergleichen) ohne besondere Aufforderungen des Auftraggebers am Ende jedes Arbeitstages, jedoch spätestens jede Woche bis Freitagmittag, 12.00Uhr zu beseitigen, das heißt, zu sammeln, abzufahren und fachgerecht zu entsorgen. Nach dem wöchentlichen Einsatz, jedoch spätestens Freitags, ist die Baustelle besenrein und frei von Verunreinigungen (z. B. Putz-, Mörtel-, Stein-, Ziegel- und Betonresten etc) zu verlassen. Container zur Entsorgung aller o. g. Materialien werden vom Auftraggeber nicht gestellt. Für ordnungsgemäße Trennung und den Abtransport dieser Stoffe ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich. Sind Verunreinigungen vom AN innerhalb dieser Vertragsfrist nicht beseitigt, ist der Auftraggeber berechtigt, dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zu setzen und im Falle des fruchtlosen Verstreichens dieser Nachricht die Verunreinigungen selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Die nachgewiesenen Kosten hierfür trägt der AN. Eine Entsorgungspauschale wird nicht mehr erhoben. Eigene Werbetafeln oder Hinweisschilder des Auftragnehmers auf der Baustelle sind untersagt und werden ggf. auf Kosten des Nachunternehmers entsorgt
Angebots LV Fliesenarbeiten
10 Fliesenarbeiten
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Fliesenarbeiten
10.01 Standardleistungen
10.01
Standardleistungen
10.02 Sonderleistungen
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Sonderleistungen
Die Abrechnung aller Leistungen erfolgt pauschal gemäß Endsumme, Baufortschritt und Zahlplan. Stundenzettel sind wöchentlich bzw. innerhalb der nächsten drei Werktage der Folgewoche vom Bauleiter durch seine Unterschrift bestätigen zu lassen, später vorgetragene Stundenzettel werden nicht anerkannt und nicht vergütet. Dieses Auftrags-LV gilt nur in Verbindung mit dem zu schließenden Bauvertrag. Wir bestätigen hiermit verbindlich die Auftragsausführung wie angefordert. 08.12.2025 - 19.12.2025 sowie nach Abruf durch den Bauleiter Ort / Datum........................................ Unterschrift Auftragnehmer.................................................................
Die Abrechnung aller Leistungen erfolgt pauschal gemäß Endsumme, Baufortschritt und Zahlplan.

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