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Net total EUR
Leistungsverzeichniss
Heizung-Sanitär-MED Gase-Arbeiten
Bauvorhaben:
Anbau Modulbau für 2 MRT Geräte
Siemensplatz 4
29223 Celle
Bauherr:
Allgemeines Krankenhaus Celle
Siemensplatz 4
29223 Celle
Auftraggeber:
Jäger Modulbau GmbH & Co. KG
Dr-Müller-Str.26
92637 Weiden
Planung und
ausschreibende Stelle:
Energietechnik Dobmeyer GmbH
Dipl.-Ing.(FH) Daniel Dobmeyer
Stadtmühlweg 9, 92637 Weiden
Ausführungszeitraum:
Modulfertigung Rohinstallation H+S in Neusattl/Tschechien KW33/2025 -36/2025
Ausbau Module H+S in Celle KW40-48/2025
Fertigstellungstermin KW50/2025
Angebotsabgabestelle:
Jäger Modulbau GmbH & Co. KG
Dr-Müller-Str.26
92637 Weiden
Angebotsabgabetermin bis:
siehe E-Mail Anschreiben
(keine Angebotseröffnung)
Bieter: Angebotssumme einschl. MWSt.
_______________, den ___________ ____________________________
______________________________ ____________________________
(Stempel + Unterschrift) (Nach Prüfung)
Leistungsverzeichniss
1.0 Vorbemerkungen
1. Art und Umfang der Leistung (§ 1 VOB/B)
Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um das Gewerk funktionsfähig herzustellen. Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahingehend aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften des Vertrages entsprechenden funktionsfähige Leistung geschuldet wird.
2. Mengenabweichungen (§ 2 Abs. 3 VOB/B)
Massenänderungen auch über +-10% sind vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Preiskorrektur.
3. Ausführungsunterlagen (§ 3 Abs. 5 und 6 VOB/B)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
Sämtliche Maße sind vom Auftragnehmer am Bau zu prüfen.
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers einen Baustelleneinrichtungsplan und ein Geräteverzeichnis zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben.
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers einen Bauterminplan für seine Leistungen zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben.
Dieser Bauterminplan muss auf der Basis des vom Auftraggeber vorgelegten Bauzeitenplans erstellt werden.
Dieser Bauterminplan muss Abhängigkeiten zu Vorleistungen anderer Gewerke berücksichtigen und - sofern erforderlich - Trockenzeiten, Lieferzeiten und dergleichen enthalten.
4. Werbung (§ 4 Abs. 1 VOB/B)
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
5. Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer die durch die Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken.
Der Auftragnehmer hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
6. Benutzung von Arbeitsplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer keine Arbeitsplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen.
Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen.
7. Benutzung von Lagerplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die notwendigen Lagerplätze gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B unentgeltlich zur Verfügung.
Eine Beschreibung der Lagerplätze ist in der Baubeschreibung enthalten.
8. Benutzung von Wasser- und Energieanschlüssen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Die Anschlussanlagen für Wasser und Energie (wie im LV beschrieben) werden bauseits gestellt.
Von den Kosten hierfür sowie für die Verbrauchskosten trägt der Auftragnehmer einen Betrag von einem anteiligem Betrag nach § 4 Abs. 4 Punkt 3 VOB/B % seiner Schlussrechnungssumme.
Dem Auftragnehmer verbleibt die Möglichkeit zur Abrechnung nach dem tatsächlich entstandenem Aufwand; die hierfür notwendigen Mess- und Zähleinrichtungen hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten zu stellen und diese sowie den Verbrauch zu dokumentieren.
9. Baureinigung und Abfallbeseitigung
Dem Auftragnehmer obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen gewerkespezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Kommt der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist samt Kündigungsandrohung nicht nach, ist der Auftraggeber zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des Auftragnehmers berechtigt.
Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden.
Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.
10. Weitervergabe an Nachunternehmer (§ 4 Abs. 8 VOB/B)
Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers dem Auftraggeber schriftlich bekannt zu geben.
Beabsichtigt der Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1, Satz 2 VOB/B einzuholen.
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt.
11. Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B)
Für die Teile der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden, wird die gemeinsame Feststellung auf der Baustelle über deren Zustand, ihre Vertragsmäßigkeit sowie deren Art und Umfang verlangt. Der Auftragnehmer hat die gemeinsame Feststellung rechtzeitig zu beantragen.
12. Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, mit der Herstellung nach Erteilung des Zuschlags alsbald zu beginnen und in einer angemessenen Zeit zügig zu Ende zu führen.
13. Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B)
Der Auftraggeber ist berechtigt, für jeden Fall der vom Auftragnehmer verschuldeten Überschreitung des Endtermins als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag der Überschreitungszeit geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 5 % der Netto-Auftragssumme. Die Vertragsstrafe für die nicht fristgerechte Erfüllung kann neben dem Anspruch auf Erfüllung geltend gemacht werden. Dem Auftragnehmer bleibt der Mitverursachungs-/ Mitverschuldenseinwand erhalten.
Der Auftraggeber ist berechtigt, für jeden vom Auftragnehmer auf der Baustelle eingesetzten Schwarzarbeiter als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag und Mann geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 10 % der Netto-Auftragssumme, maximal aber 250.000,-EUR.
Die Vertragsstrafe ist spätestens bei der Abnahme vorzubehalten und kann von der sich aus der Schlussrechnung ergebenden noch offenen Werklohnforderung des Auftragnehmers in Abzug gebracht werden.
14. Verteilung der Gefahr (§ 7 VOB/B), Bauwesenversicherung
Vom Auftraggeber beigestellte Baustoffe hat der Auftragnehmer gegen Diebstahl und andere Schäden zu schützen
15. Haftung (§ 10 Abs. 2 VOB/B)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht). Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenen Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken (vgl. § 10 Abs. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B).
Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
16. Abnahme (§ 12 VOB/B)
Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den Auftragnehmer durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt.
Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom Auftraggeber unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Abs. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt und der Auftragnehmer hierzu geladen.
Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des Auftragnehmers durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin vereinbart war oder der Auftraggeber mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem Auftragnehmer dann alsbald mitzuteilen.
Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert werden. Wird die Abnahme in dieser Weise verweigert, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Leistungserbringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen.
17. Mängelansprüche und deren Verjährung (§ 13 Abs. 1, 4 und 7 VOB/B)
Die Sachmängelhaftung bestimmt sich nach § 13 VOB/B. Als Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird generell die Dauer von 5 Jahren, beginnend ab der Abnahme, vereinbart. Diese Dauer der Gewährleistung wird ausdrücklich auch vereinbart für wartungsrelevante Teile, selbst wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Wartung derselben nicht übertragen hat.
18. Abrechnung (§ 14 VOB/B)
Ein Aufmaß wird entsprechend ATV DIN 18299 Abschnitt 5 generell nur dann durchgeführt, wenn keine Zeichnungen vorliegen, denen die ausgeführte Leistung entspricht.
Das Aufmaß wird von den Vertragspartnern gemeinsam genommen und ist bei Einvernehmen anerkannte Berechnungsgrundlage für die Abrechnung. Beiden Vertragspartnern wird deshalb das Recht zum Bestreiten des Aufmaßergebnisses nicht genommen.
Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer.
Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte mit drei Stellen nach dem Komma zu berechnen. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden.
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss oder Schlussrechnung zu bezeichnen. Die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
Alle Rechnungen sind in 2-facher Ausfertigung an den Auftraggeber adressiert einzureichen.
Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind in 2-facher Ausfertigung den Rechnungen beizufügen.
Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzuführen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem beim Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung ( 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
19. Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B)
Für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen (Nachträge) gilt § 2 Abs. 6 VOB/B. Für diese sind grundsätzlich mengenbezogene Einheitspreise anzubieten. Eine Abrechnung als Stundenlohnarbeiten ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden.
Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B enthalten: das Datum, die Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, die Art der Leistung, die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn oder Gehaltsgruppe, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und die Gerätekenngrößen.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den Auftraggeber oder den Bauleiter und die damit verbundene Anerkenntniswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich bei den bescheinigten Arbeiten überhaupt um vergütungspflichtige Leistungen handelt und ob diese dann auf Stundenlohn- oder Einheitspreisbasis abzurechnen sind.
20. Zahlungen, Vorauszahlungen (§ 16 VOB/B)
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
Der Auftragnehmer erhält Abschlagszahlungen entsprechend dem Bruttowert der jeweils durch prüfbare, an den Auftraggeber adressierte Rechnung nachgewiesenen vertraglichen Leistungen abzüglich eines 10%igen Einbehalts.
Das Bautagebuch ist der Schlussrechnung beizufügen.
Die Aufrechnung mit vom Auftraggeber bestrittenen Gegenansprüchen des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.
21. Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
Der Auftraggeber darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen bis zur Abnahme 10 % der Bruttoauftragssumme (einschl. erteilter Nachtragsaufträge) einbehalten.
Der Auftraggeber darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Sachmängelansprüche auf die Dauer der Gewährleistungszeit zuzüglich der sich durch Hemmung oder Neubeginn ergebenden Verlängerung, beginnend mit der Abnahme der Bauleistung, 5 % der Bruttoabrechnungssumme einbehalten.
Der Einbehalt darf vom Auftragnehmer gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden.
22. Änderung der Vertragspreise
Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln (Material- und Transportgleitklauseln) werden nicht vereinbart. Die vereinbarten Preise sind - von § 2 Abs. 3 VOB/B und sonst in der VOB/B vorgesehenen wie auch sich sonst nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebenden Preisänderungsmöglichkeiten abgesehen - Festpreise.
23. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18 VOB/B)
Für die Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache verfasste Wortlaut der Vergabeunterlagen verbindlich.
Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.
Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
1.0 Vorbemerkungen
2.0 Baubeschreibung
Name und Anschrift des Auftraggebers:
Jäger Modulbau GmbH & Co. KG
Dr-Müller-Str.26
92637 Weiden
Beschreibung des Bauvorhabens
Anbau Modulbau für 2 MRT Geräte
Siemensplatz 4
29223 Celle
Die Ausführungszeichnungen können vorab vor der Angebotsabgabe nach vorheriger
Terminabsprache im Büro Jäger Modulbau eingesehen werden.
Die Rohinstallation muss im JM Werk Nove Sedlo CZ durchgeführt werden.
2. Angaben zur Örtlichkeit
Anschrift der Baustelle:
Modulfertigung-Rohinstallation
Jäger Modulbau CZ
Chranisov 164
35735 Nové Sedlo
Fertiginstallation-Aufstellort
Siemensplatz 4
29223 Celle
Lage des Grundstücks:
Anfahrt der Baustelle: öffentliche Strasse
Anzahl und Höhe der geplanten Geschosse: EG
Gebäudehöhe:Traufe: ca. 5,0m,
3. Termine und Fristen
Modulfertigung Rohinstallation H+S in Neusattl/Tschechien KW33/2025 -36/2025
Ausbau Module H+S in Celle KW40-48/2025
Fertigstellungstermin KW50/2025
Weitere Angaben: ---
4. Angaben zur Baustelle
4.1. Baugrund
Bodenverhältnisse: Bestand
4.2. Lage und Transportwege
Zufahrtmöglichkeiten:
Höhe: 4m
Tragfähigkeit: 20 t
weitere Angaben, Einschränkungen: ---
Für den Verkehr freizuhaltende Flächen: ---
Transportwege für Transport der Baustoffe auf der Baustelle:
Treppenhaus - nutzbare Breite: 1,25m
Treppenhaus - nutzbare Höhe: 2,2m
Flure - nutzbare Breite: 1,35m
Montageöffnungen - lichte Maße: Fluchtwegöffnung wird im zuge der Baumaßnahme erstellt --- m
weitere Angaben, Einschränkungen: ---
Transportmittel für Transport der Baustoffe auf der Baustelle:
Lastenaufzug - nutzbare Breite: --- m
Lastenaufzug - nutzbare Tiefe: --- m
Lastenaufzug - max. zulässige Belastung: --- kg
Baukran - max. zulässige Belastung: --- kg
Schrägaufzug - max. zulässige Belastung: --- kg
weitere Angaben, Einschränkungen: ---
Max. zulässige Deckenbelastung bei Baustofflagerung: ---kg/m²
weitere Angaben, Einschränkungen: ---
4.3. Sonstige Baustelleneinrichtung
Geräte/Einrichtungen anderer Unternehmer:: nach Absprache Unternehmer
Ver- und Entsorgungsleitungsanschlüsse für:
Wasser: vom Baumeister zu stellen
Strom: vom Baumeister zu stellen
Abwasser: vom Baumeister zu stellen
Gas: ---
weitere Angaben zu Anschlüssen: ---
Art / Lage der Lagerplätze: nach Angabe der Bauleitung Vorort
4.4. Sonstige Angaben zur Baustelle
Schutz vorhandenen Bewuchses:
Bäume sind geschützt durch: ---,
Pflanzbestände sind geschützt durch: ---,
Vegetationsflächen sind geschützt durch: --- ,
Schutz vorhandener Einrichtungen oder Bauteile (Art und Umfang): ---
Hindernisse im Erdreich: ---
Das Grundstück wurde nicht auf vermutete Kampfmittel untersucht.
weitere Angaben zur Baustelle: ---
5. Angaben zur Ausführung
Es bestehen folgende besondere Anforderungen an die Bauausführung:
Keine erhöhten Anforderungen an die Bautoleranz
Keine erhöhten Anforderungen an den Schallschutz
Keine erhöhten Anforderungen zur Luftdichtheit
6. Entsorgung von Abfall nach DIN 18299
Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat umgehend,
spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen.
Vom Auftraggeber werden keine Container für --- bereitgestellt. Die Kosten für die Container und die
Entsorgung werden auf die beteiligten Firmen umgelegt. Es darf nur der jeweils entsprechende Abfall in
diese Behälter gefüllt werden. Unzulässiger Abfall wird auf Kosten des Verursachers wieder aus den
Behältern entfernt und ist vom Verursacher auf eigene Kosten zu entsorgen.
Weitere Angaben: ---
Stand, 28.05.2025 /
2.0 Baubeschreibung
Besondere Vertragsbedingungen für Bauleistungen
1. Objekt-/Bauüberwachung (zu 4 Nr. 1 VOB/B)
X Die Bauüberwachung obliegt der örtlichen Bauleitung des
Ingenieurbüros.
O Herrn/Frau................................................ ist
mit
der Bauüberwachung beauftragt.
Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.
2. Ausführungsfristen (zu 5 VOB, 5.2)
2.1 Mit der Ausführung ist zu beginnen
O unverzüglich nach Erteilung des Auftrages.
O nach besonderer schriftlicher Aufforderung durch den
Auftraggeber.
X Terminvorgabe nach Auftragserteilung.
2.2 Die Leistung ist fertigzustellen
O innerhalb von ca. .......Kalenderwochen nach dem vereinbarten
Beginn der Ausführung.
X wird vor der Auftragserteilung zwischen AG und AN festgelegt.
2.3 Folgende Einzelfristen sind Vertragsbestandteil
X Modulfertigung Rohinstallation H+S in Neusattl/Tschechien KW33/2025 -36/2025
Ausbau Module H+S in Celle KW40-48/2025
Fertigstellungstermin KW50/2025
3. Die Gewährleistung beträgt für diesen Leistungsbereich gem.
VOB/B, 13, Nr. 4, 5 Jahre.
4. Dieses Leistungsverzeichnis ist in all seinen Teilen
dokumentenecht auszufüllen.
Es wird ein Pauschalpreis vereinbart
5. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Baustelle in einem
sauberen Zustand zu halten, insbesondere den von seinen Arbeiten
anfallenden Bauschutt, Verpackungsmaterial und Abfälle, sowie
Verunreinigungen nach Erbringung der Bauleistung ohne Anspruch auf
gesonderte Vergütung
sofort zu beseitigen. Die Aufforderung zur Schutt- und Abfallbeseitigung
kann durch die Bauleitung bei
kürzester Fristsetzung mündlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen.
Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung am selben oder spätestens
am nächsten Tag nicht nach, so berechtigt er den Auftraggeber diese
Leistungen zu dessen Lasten ausführen zu lassen, in eigener
Verantwortung mit einem Fachkundigen die beseitigenden Mengen zu
ermitteln und die entstehenden Kosten
von der Rechnung des Auftragnehmers abzuziehen. Der Auftragnehmer
verzichtet hiermit
ausdrücklich auf jeden Einspruch.
6. Der Auftragnehmer besetzt die Baustelle während der gesamten
Bauzeit mit:
...... Poliere(n) / Vorarbeiter(n)
...... Facharbeiter(n)
.. .... Bauhelfer(n)
...... Azubi(s)
Anerkannt:
........................................................................
.....................................................
Ort, Datum:
Stempel/ rechtsverbindl. Unterschrift
Besondere Vertragsbedingungen für Bauleistungen
5.0 ERKLÄRUNG
1. Der AN verpflichtet sich, die von ihm im Leistungsverzeichnis angegebenen Preise unter den, dem Angebot zugrundegelegten Bedingungen, auszuführen.
2. Dem AN sind alle Vertragsunterlagen bekannt und es bestehen keine Unklarheiten über die Angebotsunterlagen. Ebenso hat er sich an Ort und Stelle von den genauen Arbeitsbedingungen überzeugt und ist bereit, diese ohne Widerspruch und Nachforderung hinzunehmen.
3. Der AN ist wie folgt Haftplichtversichert:
Versicherung: ______________________________
Vers.-Nr.: ______________________________
Personenschaden: ______________________________ Euro
Vermögensschaden: ______________________________ Euro
Sachschaden: ______________________________ Euro
4. Der AN ist Innungsmitglied und befugt die angebotenen Leistungen durchzuführen.
Mitglied seit: ______________________________
Innung: ______________________________
Mitglied- Nr.: ______________________________
5. Folgende Angaben werden zur Bewertung des Angbotes herangezogen:
a) der AN beabsichtigt die Baustelle mit folgendem Personal zu betreiben:
Vorarbeiter: 1 Person (vorgeschrieben) mit Deutschkenntnissen
Facharbeiter: ______ Person
Helfer: ______ Person
b) mit der oben angegebenen Mannschaftsstärke ist der AN in der Lage, die vorgegebene Bauzeit um
______ Arbeitstage zu unterschreiten
c) der AN will auf dieser Baustelle aus Gründen eines sinnvollen Bauablaufes die oben angegebenen Mannschaftsstärke nicht überschreiten, und sieht sich gezwungen zu beantragen, die vorgegebene Bauzeit um
______ Arbeitstage zu verlängern
d) der AN ist einverstanden, daß die obigen Angaben der Bauzeitplanung zu Grund gelegt werden.
6. Der AN versichert, mit den Zahlungen an Finanzamt, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft nicht im Rückstand zu sein.
7. Der AN ist sich bewußt, daß wissentlich falsche Angaben den Ausschluß bei der Vergabe zur Folge haben.
Anerkannt, der Unternehmer:
Ort: ______________________________
Datum: ______________________________
Unterschrift und Stempel: ______________________________
5.0 ERKLÄRUNG
In die Einheitspreise sind folgende Positionen mit einzuberechnen. In die Einheitspreise sind folgende Positionen mit einzuberechnen.
- Baustrom: 0,1 %
- Bauwasser: 0,1 %
- Baureinigung: 0,2 %
- Bauwesenversicherung: vorab 0,3%.
Endgültige Abrechnung erfolgt anteilmäßig nach Abschluss der Baustelle
anhand des Nachweises der tatsächlichen Versicherungskosten durch den
Bauherren. (Zuviel einbehaltene Beträge werden rückerstattet)
Diese Kosten werden bei der Rechnungsstellung von der Rechnungssumme in
Abzug gebracht.
Den Firmen steht es frei auf der Baustelle eigene Zähler für die Medien
zu installieren und die verbrauchten Mengen an Strom und Wasser exakt
abrechnen zu können.
In die Einheitspreise sind folgende Positionen mit einzuberechnen.
1 420 KGR Wärmeversorgungsanlagen
1
420 KGR Wärmeversorgungsanlagen
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE ERLÄUTERUNGEN HEIZUNG ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE ERLÄUTERUNGEN HEIZUNG
Allgemeines
Die Ausarbeitung der Planung wurde aufgrund von überlassenen Unterlagen und Angaben des Bauherrn und dessen
Beauftragten ausgearbeitet.
Das Gebäude wird durch eine bauseits verlegte Fernwärmeleitung aus dem Bestandsgebäude versorgt.
Der Anschluss im Bestandsgebäude ist Vertragsbestandteil dieser Ausschreibung
Über eine 2-Rohrheizung (35/30°C Heizen) wird die Heizenergie über Rohrleitungen im Gebäude verteilt.
Die Regelung erfolgt über eine GLT aus dem Bestand.
Der Technikraum befindet sich im EG des Anbaus hierin befindet sich auch die Entgasung und Nachspeisung.
Die Wärmeübertragung an die Räume erfolgt mittels Fußbodenheizung.
Als Fußbodenheizung kommt ein Trockenestrichsystem zur Ausführung.
Die Trockenestrichdeckplatten werden bauseits verlegt.
Das Heizregister des Lüftungsgerätes wird ebenfalls über die Fernwärmeleitun mit versorgt (60/50°C)
Rohrleitungen + Isolierungen
Die Vor- und Rücklaufleitungen werden aus Edelstahlrohr
verlegt und gegen Wärmeverluste isoliert (nach ENEV).
Die Verlegung der Heizungsleitungen erfolgt innerhalb der abgehängten Decke und zu den FBH-Verteilern innerhalb der Vorwände/Trockenbauwände.
Bei allen Wand- und Deckendurchbrüchen usw. werden Isolierschläuche bzw.
Isolierungen aus Mineralwolle, welche den vorbeugenden Brandschutzbestimmungen entsprechen, angebracht.
Bei den Rohrhalterungen, die von der ausführenden Firma angebracht
werden, sind schalldämmende Einlagen anzubringen.
Verschiedenes
Das Bohren und Einsetzen sämtlicher Halterungen und Rohrbefestigungen
werden von der Heizungs-Firma ausgeführt.
Die Elektroarbeiten (Kabel usw.) für Regelgeräte werden von der
ausführenden Firma erstellt.
Alternativangebote
Alternativangebote können gemacht werden und sind erwünscht. Diese
müssen auf zusätzlichen Blättern DIN A4 dem Hauptangebot beigelegt
werden.
Alternativangebote müssen gut gekennzeichnet beim Hauptangebot mit
abgegeben werden. Spätere Alternativangebote können nicht berücksichtigt
werden.
HINWEIS
Insgemeinkosten, wie nachfolgend beschrieben, sind in die Einheitspreise
einzurechnen:
Für Anfuhr und Rücktransport von allem Material und Werkzeug frei
Baustelle, Frachtkosten, Montageleitung einschl. technischer und
kaufmännischer Bearbeitung, Fahrtauslagen für Monteure und Helfer,
Herstellen aller notwendigen Ausführungszeichnungen, Versicherungen,
Inbetriebnahme der Gesamtanlage, einschl. Einweisung sowie Erstellung
von 1 Satz Abrechnungsplänen, farbig nach dem neuesten Stand.
Etwaige notwendige Anträge zur Wärmeversorgung bei dem Versorgungsunternehmen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und vom Auftragnehmer zu stellen.
Die Ausarbeitung und Abgabe des Angebotes ist für den Auftraggeber kostenfrei.
Die Ausschreibung des Gewerks erfolgt nicht nach VOB/A (Vergabeverordnung), die Auftragsvergabe erfolgt freihändig durch den Generalunternehmer.
Ein rechtlicher Anspruch auf die Bekanntgabe des Preisspiegels und des Zuschlags auf den günstigsten Bieter besteht nicht.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE ERLÄUTERUNGEN HEIZUNG
1.1 421 Wärmeerzeugungsanlagen
1.1
421 Wärmeerzeugungsanlagen
1.2 422 KGR Wärmeverteilnetz
1.2
422 KGR Wärmeverteilnetz
1.3 423 KGR Raumheizflächen
1.3
423 KGR Raumheizflächen
2 410 KGR Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
2
410 KGR Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE ERLÄUTERUNGEN SANITÄR ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE ERLÄUTERUNGEN SANITÄR
Allgemeines
Beiliegende Planung wurde aufgrund von überlassenen Unterlagen und
Angaben des Bauherrn bzw. Architekten ausgearbeitet. Die Anordnung der
Einrichtungsgegenstände, sowie die angenommene Führung der
Rohrleitungen, die sich jedoch noch ändern können, sind in den
Projektplänen dargestellt.
Das Gebäude erhält einen Trinkwasserhausanschluss im Technikraum Bestand KG.
Von hieraus wird das Trinkwasser über eine PE-Leitung zum Technikraum im Anbau geführt und von dort in Vorwänden, in der abgehängten Decke zu den Verbrauchern geführt.
Die Versorgung erfolgt mit Kaltwasser. Warmwasserbereitung erfolgt nur dezentral über Elektro-Durchlauferhitzer an bestimmte Verbraucher.
Die Verteilung des Trinkwassers erfolgt über gedämmte Rohrleitungen in Vorwänden, in der abgehängten Decke. Es wird Wert gelegt auf eine saubere und hygienische Installation der Trinkwasseranlage. So werden die Kaltwasserleitungen und Warmwasserleitungen zu den Objekte "durchgeschliffen". Am Strangende sind aus Hygienegründen entsprechende Spülstationen eingeplant. Auf ausreichenden Abstand der Kaltwasserleitung zu warmgehenden Leitungen ist zu achten. In den Vorwänden ist die Warmwasserleitungen zu oberst über den Kaltwasserleitungen zu verlegen. Abstand ca. 20cm.
Entwässerungsleitungen
Die Entwässerungsleitungen sind aus Kunststoffrohren (Schallschutz), Silent PP, Maße nach DIN 19522 (Strang- und Sammelleitungen) zu verlegen.
Sämtliche Fallstränge sind lotrecht zu montieren.
Die Verbindungsstücke müssen überall mindestens 5 mm von
der Wand entfernt sein. Die Strangabzweige sind in 87 bis 88,5 Grad zu
verwenden.
Die Anschlußleitungen an den Objekten werden in Silent PP Leitungen nach DIN 19535/19537 ausgeführt.
An Formstücken dürfen keine Kürzungen vorgenommen werden. Horizontale
Leitungen müssen ein Gefälle von 1-2 % (1-2 cm pro Meter) haben.
Alle Abwasserleitungen sind mit einem 4mm Schutzschlauch zu dämmen.
Wasserleitungen
Die Trinkwasserleitungen sind aus
Edelstahlrohren mit Pressverbindungstechnik (oder
Schraubtechnik) geplant. Nach dem DVGW-Arbeitsblatt W534.
Bei der Verlegung der Rohrleitungen muss vor allem darauf geachtet
werden, dass der Rohr- bzw. Wandabstand genügend groß ist, um eine
einwandfreie Rohrisolierung zu ermöglichen. Hanfreste sind auf jeden
Fall zu entfernen, auch bei unter Putz verlegten Leitungen.
Jede Leitung, gleich welcher Art, muss so verlegt werden, dass sie an den
Zweckpunkten restlos entleert werden kann. Rohrenden, die im Zuge der
Arbeitsausführung ohne Anschluss bleiben, müssen mittels Stopfen
geschützt werden.
Sonstiges:
Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung mit dem Bauherrn bzw.
Architekten wegen fliesengerechter Montage abzusprechen.
Vor Bestellung der Einrichtungsgegenstände ist mit dem
Bauherrn und Architekten eine Bemusterung der
Einrichtungsgegenstände durchzuführen.
Kosten hierfür hat der Auftragnehmer zu tragen.
Isolierungen
Sämtliche Wasserleitungen sind gegen Wärmeverluste und Einfriergefahr
nach den neuesten Richtlinien und Vorschriften mit Mineralwolldämmschalen zu isoliert. Des weiteren
werden auch verschiedene Abflussleitungen gegen Schwitzwasserbildung mit
zugelassenen Isolierungen versehen. Abwasserleitungen sind mit Schallschutzisolierung
zu dämmen.
Druckprobe
Die Luftdruckproben sind gegebenenfalls strang- und gruppenweise
durchzuführen. Vor allem für die in Schlitzen und unter Putz verlegten
Leitungen, damit die Schlitze und Aussparungen geschlossen werden
können, wenn mit den Fliesen- und Verputzarbeiten begonnen wird. Die
örtliche Bauleitung ist von den Druckproben in Kenntnis zu setzen.
Sämtliche Geräte und Materialien sind von der ausführenden Firma zu
stellen.
Einrichtungsgegenstände
Alle Einrichtungsgegenstände verstehen sich, auch wenn dies im
Leistungsverzeichnis nicht erwähnt ist, einschl. Lieferung des
dazugehörigen Befestigungs-, Dicht- und Kleinmaterial.
Die zur Befestigung notwendigen Bohrlöcher durch Fliesen bis Festigskeitsgruppe 5
sind mit einzukalkulieren.
Die Einrichtungsgegenstände sind mit Schallschutz bzw. Montagestreifen
an der Fliesenseite zu montieren.
Der Fugenabschluss ist mit dauerelastischem Material zu versehen.
Materialbestellungen
Die Bestellung der Materialien hat prinzipiell nach eigenem
Materialauszug zu erfolgen. Grundlagen sind die baulichen Gegebenheiten
und die vom Projektanten gelieferten Projektpläne, sowie Anordnungen,
auch spätere. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Materialien und
Mengen können sich während der Projektierung und Ausführung des Baues
ändern.
Verschiedenes
Das Bohren und Einsetzen sämtlicher Halterungen und Rohrbefestigungen
wird vom Auftragnehmer ausgeführt.
Alternativangebote
Alternativangebote können gemacht werden und sind erwünscht. Diese
müssen auf zusätzlichen Blättern DIN A4 dem Hauptangebot beigelegt
werden.
Alternativangebote müssen gut gekennzeichnet beim Hauptangebot mit
abgegeben werden. Spätere Alternativangebote können nicht berücksichtigt
werden.
HINWEIS
Insgemeinkosten, wie nachfolgend beschrieben, sind in die Einheitspreise
einzurechnen:
Für Anfuhr und Rücktransport von allem Material und Werkzeug frei
Baustelle, Frachtkosten, Montageleitung einschl. technischer und
kaufmännischer Bearbeitung, Fahrtauslagen für Monteure und Helfer,
Herstellen aller notwendigen Ausführungszeichnungen, Versicherungen,
Inbetriebnahme der Gesamtanlage, einschl. Einweisung sowie Erstellung
von 1 Satz Abrechnungsplänen, farbig nach dem neuesten Stand
Gilt für das komplette Leistungsverzeichnis
Sämtliche Positionen gelten als liefern und montieren, auch wenn dies
nicht in jeder einzelnen Position aufgeführt ist.
Ausnahmen sind im Leistungsverzeichnis gekennzeichnet.
Die Ausarbeitung und Abgabe des Angebotes ist für den Auftraggeber kostenfrei.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE ERLÄUTERUNGEN SANITÄR
2.1 411 KGR Abwasserentsorgung
2.1
411 KGR Abwasserentsorgung
2.2 412 KGR Wasseranlagen
2.2
412 KGR Wasseranlagen
2.3 413 KGR Med. Gasanlage
2.3
413 KGR Med. Gasanlage
3 Allgemein
3
Allgemein
3.1 Allgemein
3.1
Allgemein
4 - Unterschrift -
4
- Unterschrift -
Die allgemeinen und besonderen Vertragsbedingungen, die
zusätzlichen technischen Vorbemerkungen und die
maßgeblichen Einzelheiten haben wir zur Kenntnis
genommen und anerkannt. Zu der Ausschreibung bestehen
keine Fragen.
Die in der Baubeschreibung vorgegebenen Termine werden
eingehalten.
Mängelanspruchsdauer: 4 Jahre
Die anbietende Firma:
..................den................................
.......................................................
.......
Die allgemeinen und besonderen Vertragsbedingungen, die
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