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A - Allgemeine Beschreibung der Leistung, Baubeschreibung A - Allgemeine Beschreibung der Leistung
Sanierung, Neue Pinakothek
In dieser Ausschreibung:
Natursteinarbeiten am Bestand als Hauptmaßnahmen für Arbeiten im Außen- und Innenraum.
A.01Baubeschreibung
Sanierung Neue Pinakothek
Die Neue Pinakothek, einer der größten Museumsneubauten Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg, wurde in den Jahren 1975 bis 1980 nach den Plänen des Architekten Alexander von Branca im Stil der Postmoderne erbaut. Das Innere des gegenüber der Alten Pinakothek (Leo von Klenze) gelegenen Baus besteht aus zwei Trakten: Während in den 22 Sälen und 11 Kabinetten bedeutende Kunstwerke des 19. Jahrhunderts ausgestellt sind, beherbergt der westliche Teil des Gebäudes die Direktion der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, ein kunstwissenschaftliches Institut, eine Bibliothek, Restaurierungsateliers und Labore.
Die Sanierung soll das Gebäude technisch und funktional an die über die Jahrzehnte veränderten Nutzungsanforderungen anpassen. Im Zentrum stehen dabei Schadstoff- und Brandschutzsanierung, technische Ertüchtigung und Lichtkonzept.
A - Allgemeine Beschreibung der Leistung, Baubeschreibung
Hinweise Hinweise
Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Leistungsverzeichnis das generische Maskulinum verwendet. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.
Das vorliegende Leistungsverzeichnis enthält Verweise auf Ausführungspläne, die der Ausschreibung aufgrund sicherheitsrelevanter Inhalte nicht beigelegt sind. Beigefügt sind Übersichtspläne. Detaillierte Ausführungspläne werden dem Auftragnehmer nach Auftragserteilung übermittelt.
Hinweise
B - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN B -ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
B - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
B.01 Aufenthalts-, Sanitär-, Lagerräume, Müllentsorgung, Baureinigung In diesem Unterpunkt sind die im Regelfall gültigen Bedingungen definiert. Sollen für das Gewerk dieser Ausschreibung besondere Regelungen gelten, so sind diese im Unterpunkt C.03 definiert. Die besonderen Regelungen ergänzen die hier beschriebenen Regelungen und haben im Widerspruchsfall Vorrang gegenüber den allgemeinen Regelungen.
B.01 Aufenthalts-, Sanitär-, Lagerräume, Müllentsorgung, Baureinigung
- Aufenthalts-, Sanitärräume siehe Unterpunkt 10. Baulogistikhandbuch
- Lagerräume siehe Unterpunkt 7.3.7 Baulogistikhandbuch es werden bauseits keine Lagerräume zur Verfügung gestellt
- Müllentsorgung, Baureinigung: siehe Unterpunkt 8.ff Baulogistikhandbuch
B.01 Aufenthalts-, Sanitär-, Lagerräume, Müllentsorgung, Baureinigung
B.02 Firmenschilder B.02 Firmenschilder
Das Anbringen eigener Firmenschilder ist auf der Baustelle nicht zulässig.
B.02 Firmenschilder
B.03 Angaben zur Baustelle, Lage der Baustelle, Besondere Belastungen, Bedingungen In diesem Unterpunkten sind die im Regelfall gültigen Bedingungen definiert. Sollen für das Gewerk dieser Ausschreibung besondere Regelungen gelten, so sind diese im Unterpunkt C.03 definiert. Die besonderen Regelungen ergänzen die hier beschriebenen Regelungen und haben im Widerspruchsfall Vorrang gegenüber den allgemeinen Regelungen.
B.03 Angaben zur Baustelle, Lage der Baustelle, Besondere Belastungen, Bedingungen
B.03.1 Lage der Baustelle
Die Baustelle befindet sich im Stadteil Maxvorstadt der bayerischen Landeshauptstadt München.
Das Grundstück hat eine Abmessung von 200 x 120 m.
Das Gebäude hat in seiner größten Ausdehnung eine Abmessung von 150 x 100 m
B.03.2 Besondere Belastungen, Bedingungen
Die Zugänglichkeit und die teilweise deutlich über 50 m langen Wegestrecken im Gebäude, zu kalkulieren auf den Dächern sind im Gebäude i.M. 250 m auf den Dächern i.M. 150 m, die Höhenunterschiede auf dem Gelände und im Gebäude i.M. 10 m und auf den Dächern einschl. Überstiege über die Satteldächer sind i.M. 30 m zur Erreichung der Arbeitsplätze zu kalkulieren sowie die insgesamt komplexe Dachstruktur mit unterschiedlichen Höhen, Aufbauten und Erschließungen mittels Leitertreppen, Stegen, Dachüberstiegen in Form von Schutzabdeckungen mit Dachlattung auf den Glasdächern u.ä. sind bei der Kalkulation des Personenzugangs zu berücksichtigen. Der Personenzugang erfolgt ausschließlich über Dachlandschaft.
Der Material und Werkzeugtransport für alle Dacharbeiten erfolgt mittels Kran, hierzu sind die Angaben im Baulogistikhandbuch gemäß Unterpunkt 6. ff relevant.
Für den Zeitraum der Ausführung an der Gebäudehülle sind bauseits in 3 zeitlichen Abschnitten von Osten nach Westen Gerüstdächer zum Witterungsschutz vorgesehen.
Die provisorischen Lichtdecken oberhalb der Ausstellungssäle sind mit einer tragfähigen Holz- Ersatzkonstruktion abgedeckt, bei Arbeiten in den Dachräumen sind folgende Tragfähigkeiten unbedingt zu berücksichtigen:
Die zulässige Nutzlast dieser Arbeitsplattformen beträgt 0,75 kN/Quadratmeter.
Adäquate Einzellasten sind bis zu einer Größe von 1,5 kN zulässig.
B.03.3 Art und Lage der baulichen Anlage
Die Baumaßnahme umfasst die Generalsanierung der Neuen Pinakothek. Die Neue Pinakothek befindet sich auf einem vierseitig von Straßen umschlossenen Grundstück, das parkähnlich bewachsen und angelegt ist.
B.03.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, Zufahrtsmöglichkeit
Es gelten die Regelungen im Baulogistikhandbuch 7.3 ff
B.03.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Öffentliche Verkehrsflächen sind von Baustelleneinrichtungen und Material jeder Art ständig freizuhalten.
B.04.6 Transporteinrichtungen und Wege
Wegelängen von der Baustelleneinrichtungsfläche in der Theresienstraße
- Horizontal auf den Dächern i.M. 150 m
- Vertikal auf den Dächern i.M. 30 m
- Horizontal im Gebäude i.M. 250 m
- Vertikal im Gebäude i.M. 10 m
Alle Wege im Innenbereich Ausstellung sind mit Schutzabdeckungen aus OSB-Platten versehen. Es gibt im Innenbereich Ausstellung bauliche Rampen mit einer Gesamtneigung von bis zu 10%. Das Foyer ist nur über eine Treppe erreichbar, im Verwaltungsbereich sind Differenztreppen in den Fluren vorhanden, die Geschosse sind ebenfalls nur über bauliche Treppen erschlossen.
Die Baustellenlogistik erfolgt gemäß Baulogistkhandbuch, die Angaben im Baulogistikhandbuch sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen
B.03.7 Bodenverhältnisse
nicht relevant
B.03.8Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern
nicht relevant
B.03.9Hindernisse im Baustellenbereich
nicht relevant
B.03.10Kampfmittel
nicht relevant
B.03.11Vorhandene Anlagen, Sparten
nicht relevant
B.03.12Schadstoffbelastungen
die Schadstoffsanierungen werden durch eine bauseitige Spezialfirma ausgeführt und durch einen Gutachter begleitet.
B.03.13 Baustellenordnung
siehe Baulogistikhandbuch
B.03.14Baustellenschließung
siehe Baulogistikhandbuch.
B.03.15Kameraüberwachung
siehe Baulogistikhandbuch.
B.03.16 Baustellenlogistik
siehe Baulogistikhandbuch.
B.03 Angaben zur Baustelle, Lage der Baustelle, Besondere Belastungen, Bedingungen
B.04 Arbeitszeit B.04 Arbeitszeit
siehe Baulogistikhandbuch
B.04 Arbeitszeit
B.05 Wasser, Energie und Abwasser B.05Wasser, Energie und Abwasser
siehe Baulogistikhandbuch Punkt 11 und 12
B.05 Wasser, Energie und Abwasser
B.06 Bauschutt und Entsorgung B.06Bauschutt und Entsorgung
siehe 8.1. ff. Baulogistikhandbuch für die Entsorgungslogistik
B.06 Bauschutt und Entsorgung
B.07 Zusätzliche umwelttechnische Vertragsbedingungen Auf die zusätzlichen umwelttechnischen Vertragsbedingungen (ZTV) wird verwiesen.
siehe hierzu Anlage_03_ZTV_SAN-NP in den LV-Anlagen.
Die beiliegende Produktdeklarationstabelle (Anlage_02-SAN-NP_Deklarationstabelle) ist vor Beginn der Arbeiten auszufüllen und der ee concept GmbH zu Prüfung vorzulegen. Produkt- und Sicherheitsdatenblätter sind von beizulegen.
Die beiliegende Holzdeklarationstabelle ist vor Beginn der Arbeiten auszufüllen und die entsprechenden Zertifikate zu den Holzprodukten bereitszustellen. PEFC- oder FSC-Zertifikate sind vorab vorzulegen und die Lieferungen auf die Baustelle durch Lieferscheine mit Benennung der jeweiligen Zertifikate mit Zertifikatsnummer sicherzustellen.
B.07 Zusätzliche umwelttechnische Vertragsbedingungen
C - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - Gewerkespezifisch C - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - Gewerkespezifisch
C - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - Gewerkespezifisch
C.01 Art und Umfang der Leistungen C.01 Art und Umfang der Leistungen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind im Wesentlichen:
Natursteinarbeiten am Bestand als Hauptmaßnahmen für Arbeiten im Außen- und Innenraum.
C.01 Art und Umfang der Leistungen
C.02 Ausführung allgemein C.02 Ausführung allgemein
C.02.1 Rahmenbedingungen
C.02.1.1 Ortsbesichtigung
Eine auftraggeberseitige Ortsbesichtigung ist nicht vorgesehen.
C.02.1.2 Bereits ausgeführte Vorarbeiten
Baumfällungen, Mustersaal, Tiefbau, Containerarbeiten, Baustrom, Bauwasser, Gerüstbau, Schutzmaßnahmen, Schadstoffsanierung usw.
Ein Teil der für die Gebäudesanierung erforderlichen Natursteinarbeiten wurde bereits im Zuge von Vorabmaßnahmen durchgeführt.
C.02.2.3 Gleichzeitig laufende Arbeiten
Bei allen vorzunehmenden Arbeiten der Auftragnehmer ist davon auszugehen, dass andere Auftragnehmer ebenfalls mit gleichzeitig laufenden Leistungen beauftragt sind. Einschränkungen, Erschwernisse und Arbeitsunterbrechungen durch Arbeiten anderer Auftragnehmer innerhalb eines Bauvorhabens sind üblich. Unterbrechungen im Bauablauf sind daher einzukalkulieren. Die einzelnen Abläufe der Arbeiten werden in einem Bauablaufplan erfasst und in regelmäßig stattfindenden Baustellengesprächen koordiniert.
Der AN ist verpflichtet zur laufenden Kosten- und Terminkontrolle mit der örtlichen Bauleitung zusammenzuwirken. Die Abstimmung erfolgt nach vorheriger Übereinkunft, in der Regel wöchentlich. Die Teilnahme des AN bzw. eines weisungsbefugten deutschsprachigen Stellvertreters an den wöchentlichen Baubesprechungen ist zwingend erforderlich und Vertragsbestandteil.
Parallele Arbeiten finden durch das Gewerk Baustelleneinrichtung (u.a. Auf- und Abbau des Gerüstdaches), Schadstoffsanierung, Glasdachbau, Dachbau, Fassadensanierung, Innensanierung, Rohbauarbeiten und ggf. Natursteinarbeiten der Vorabmaßnahme statt.
C.02.2 Ausführung
C.02.2.1Gerüste, die keine Nebenleistung sind
Dem AN werden bauseits folgende Gerüste zur Verfügung gestellt:
- Fassadengerüst an den Hauptfassaden
Dem AN werden durch den AG für die Ausführung seiner Leistungen darüberhinaus keine weiteren bauseitigen Gerüste zur Verfügung gestellt. Alle für die Durchführung seiner Leistungen erforderlichen Gerüste, Arbeitsbühnen etc. insbesondere auch über Arbeitshöhe 4 m und Gerüstklasse B sind, soweit nicht im Leistungsverzeichnis gesondert ausgeschrieben, in die Einheitspreise einzukalkulieren.
C.02.2.2Mitbenutzung fremder Gerüste und Einrichtungen
alle bauseitigen Gerüste dürfen von allen AN genutzt werden, sofern es sich nicht um mobile oder temporäre Gerüste für die eigenen Leistung handelt.
C.02.3 Toleranzen
Aufgrund der Ausführung im Bestandsgebäude muss mit größeren Toleranzen gerechnet werden
C.02.4 Ausführungsunterlagen, W+M-Planung
Nach Auftragsvergabe hat der AN die baureifen Pläne und Unterlagen des Architekten und der Fachplaner anzufordern. Auf Basis dieser Unterlagen erstellt der AN - sofern vorgesehen - auch seine W+M-Planungen (Werkstatt- und Montageplanung).
Für die Leistungsbestandteile des AN, für die eine W+M-Planung zu erstellen ist, erfolgt die Ausführung ausschließlich anschließend auf Grundlage der von den Planern überprüften Werkstatt- und Montagepläne des Auftragnehmers.
Vor der Ausführung sind die Inhalte der vom AN zu erbringenden Leistungen hinsichtlich der Quantitäten und Qualitäten zu prüfen und sicherzustellen. Erst nach Sicherstellung der Qualitäten und Quantitäten dürfen die Bauteile bestellt werden bzw. darf mit der Ausführung begonnen werden.
C.02.4.1 W+M-Planung des AN
W+M-Planungen (Werkstatt- und Montageplanungen) des AN werden erforderlich bei:
- Lagerungsplanung
- Kartierung/ Dokumentation
- Ankerstatik
und sind in einer gesonderten Position in dieser Leistungsbeschreibung erfasst.
C.02.4.2 Form der Ausführungsunterlagen des AN
- gezeichnet nach DIN 1356 - Bauzeichnungen
- in Papierform einheitlich DIN A3, oder Planformate nach Bedarf, digital maßstäblich druckbar
- jede Unterlagenlieferung mit aktualisierter Unterlagenliste / Auflistung der Zulassungen, etc.
- Alle Unterlagen müssen die Einbauörtlichkeit (Bauteil, Geschoss, etc.) enthalten.
- Alle Zeichnungen sind ausführlich mit Text und Maßen vorzulegen, so dass eine zweifelsfreie Erkennung
bzw. Maßzusammengehörigkeit für den Architekt, den Fachplaner bzw. den Prüfingenieur möglich wird
- Zeichnungen müssen vollständig sein, nur "Absichtserklärungen" reichen nicht aus.
- Die Unterlagen der statischen Berechnung und -Nachweise des AN sind entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen vom AN dem Prüfingenieur vorzulegen und dem Architekten, Tragwerksplaner in Kopie zur
Information zuzusenden.
C.02.4.3 Prüfvorgang der Ausführungsunterlagen des AN
Alle zu überprüfenden Unterlagen sind bei Korrekturen ggfs. auch mehrfach (bis 3x) zu übermitteln.
- Für den Prüfvorgang (Überprüfung der erforderlichen Werkstatt- und Montagepläne auf Übereinstimmung
mit der Ausführungsplanung) des vom AG beauftragten Planers bzw. Fachplaners ist eine Frist von
2 Kalenderwochen einzuplanen.
- Nach Übernahme der Prüfeintragungen in die Originale des AN sind die fertigen Unterlagen an oben
genannte Beteiligte zu übermitteln.
- Die überprüften Zeichnungen entbinden den AN nicht von der Haftung für die von ihm angebotenen
Konstruktionen bzgl. Statik, Standfestigkeit, Funktion.
- Die Bearbeitung der Zeichnungen und die Überprüfung der Werstatt- und Montagepläne durch die
beauftragten Stellen schränken die Haftung und Verantwortung des AN nach dem Vertrag nicht ein.
- Änderungen, die durch verspätete Zeichnungsvorlage seitens des AN bedingt sind, rechtfertigen keine
Terminverschiebung.
- Es ist die Pflicht des AN, seine Planung so rechtzeitig zur Prüfung vorzulegen, dass daraus
keine Terminverzögerungen im Bauablauf eintreten.
- Alle aus dem Prüfvorgang erforderlichen Korrekturen sind vom AN kurzfristig und ohne gesonderte
Vergütung in seine Originalpläne zu übernehmen.
C.02.5.Bauablaufplanung
Der zeitliche Ablauf der Arbeiten des AN ist durch die in den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB, Formblatt 214.H) genannten Vertragstermine festgelegt.
Der AN ist verpflichtet auf Grundlage dieser Einzelfristen einen detaillierten Bauzeitenplan einschließlich Kapazitätsplanung über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen und fortzuschreiben, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen und Berücksichtigung der Randbedingungen zum Bauablauf nachgewiesen und überwacht werden können.
Nach Beauftragung wird dem AN ein Auszug der für das eigene Gewerk relevanten Vorgänge aus dem Bauablaufplan zur Verfügung gestellt, auf Basis dessen der Bauzeitenplan des AN erstellt wird. Dieser ist dem Auftraggeber und der Objektüberwachung zu übergeben.
Die Ablaufgeschwindigkeiten und Reihenfolgen müssen vom AN mit der jeweils zuständigen OÜ abgestimmt werden und deren Zustimmung erhalten. Die Arbeiten können ggfs. nur abschnittsweise ausgeführt und fertiggestellt werden. Montagen sind ggfs. zeitlich versetzt auszuführen. Die festgelegten Abläufe werden Basis der Ausführung. Anpassungen und Korrekturen des Ablaufplans können nur gemeinsam mit der jeweils zuständigen OÜ festgelegt werden. Anpassungen des Detailablaufplans sind nur dann zulässig, wenn die vertraglich vereinbarten Rahmentermine hierdurch nicht berührt werden. Bei erkennbaren Abweichungen können durch die Fachbauleitung Terminanpassungen und besondere Maßnahmen verlangt werden. Die Einhaltung des vereinbarten Ablaufplanes ist dem AG regelmäßig schriftlich nachzuweisen.
Die Festlegungen des AG z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen sind zu berücksichtigen.
C.02 Ausführung allgemein
C.03 Ergänzende gewerkespezifische Hinweise (gewerkespezifische ZTVs) C.03.1 Ergänzende Hinweise
C.03.1.1.Schutzmaßnahmen
Gesonderte Schutzmaßnahmen sind in eigenen Positionen ausgeschrieben.
C.03.1.2 Erschließung
Die Arbeiten Naturstein erfolgen im Gebäude, außen an den Fassade, an den Außenanlagen der Innenhöfe und verteilt über die Dachflächen der Bauteile 1 und 2. Folgendes ist zu berücksichtigen:
- Die Arbeiten außen finden teilweise unter Gerüstdächern statt, inbesondere hinsichtlich Fest- und
Losfeldern, sowie hinsichtlich dem Öffnen und Schließen sowie der Koordination der Arbeiten mit dem
Logistiker ist das Logistikhandbuch als Vertragsbestandteil zu berücksichtigen. Eventuelle Erschwernisse
für das Arbeiten unter dem Gerüstdach, insbesondere für Arbeiten unter Festfeldern des Gerüstdachs sind
in die Einheitspreise einzukalkulieren.
- Die Arbeiten sind teilweise von schrägen Untergründen der auf den Glasdächern befindlichen,
multifunktionalen Hilfskonstruktionen auszuführen.
- Die Arbeiten sind teilweise in begrenzten Arbeitsräumen auszuführen;
- die Zuwegung auf den Dächern erfolgt fußläufig teilweise über bauseitige Gerüste, teilweise müssen
Satteldächern auf Schutzabdeckungen überquert werden.
C.03.1.3 Förderweglängen
Die Beförderung von Material und Werkzeug erfolgt ausschließlich mit bauseitigem Kran, weshalb die Förderweglängen nicht angegeben werden.
Bei der Belegung der Paletten und Gitterboxen ist die zulässige Dachlast (200 kg/m²)
und die Kranhublast (max. 2 t an der Spitze) zu berücksichtigen.
C.03.1.4 Besondere Belastungen, Bedingungen
gemäß Allgemeine Beschreibung der Leistungen in Dachbereichen
C.03.1.5 Transporteinrichtungen und Wege
Wegelängen:
Horizontal im Mittel 150 m
Vertikal absolut bis 30 m, kumuliert (durch Auf-, Über- und Abstiege) i.M. 50 m (First OK Gerüstdach)
Die Baustellenlogistik erfolgt für das Gewerk Naturstein in der Regel gemäß Logistikhandbuch auf dem Baugelände zwischen den Lagerplätzen und den Ausbau-/ Einbaupunkten. Anlieferungen gemäß Logistikhandbuch. Die Logistik und der Weitertransport von Natursteinelementen und Werkzeug erfolgt mittels Hochbaukran gemäß Logistikhandbuch, der dem AN mit Kranführer vom AG für seine Arbeiten für brutto 32 h/ Woche kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Der Bedarf ist 1 Woche im Voraus mit dem Logistiker LOG abzustimmen. Die Angaben müssen präzise mit folgenden Informationen erfolgen: Kraneinsatz mit welchem Kran/ Kränen, wo, wann und wie lange erfolgen- diese Angaben sind auch gemäß Logistikhandbuch werktäglich für das Öffnen der Gerüstdächer mit dem Logistiker gemäß Logistikhandbuch abzustimmen.
Der AN dieser Ausschreibung ist für das An- und Abschlagen, für die Einweisung des bauseitigen Kranführers und die Gestellung der Anschlagmittel (Schlupfe/ Gurte o.ä.) selbst verantwortlich.
C.03.1.6 Lage, Art, Anschlusswerte für Wasser, Energie und Abwasser
Für das Gewerk Naturstein werden Elektroverteiler im Außenbereich zu ebener Erde einschl. Verbrauchskosten kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Weiterverteilung bis zu einer Länge von 100 m liegt beim AN. Ein Wasseranschluss befindet sich am Sanitärcontainer im Bereich Haupteingang Ausstellung.
C.03.1.7Lagerflächen
Für die Lagerung stehen nur begrenzte Flächen zur Verfügung. Die Nutzung und Zuweisung der Flächen erfolgt in Abstimmung mit der Objektüberwachung des AG (OÜ). Zwischenlagerflächen für die Natursteine sind insbesondere im Außenbecken des Brunnens vorgesehen. Die Fläche ist gem. Titel 03.05 zu schützen und extrem kompakt zu belegen, die Gitterboxen sind 4 bis 5- lagig back- to back mit zwischenliegenden Hubgassen auf Lastverteilungshölzern zu stapeln und ausschließlich mittels Hochbaukran zu transportieren.
Gitterboxen für die Lagerung der Platten aus dem Innenraum sind zusätzlich weitgehend vor Witterungseinflüssen zu schützen (gesonderet Position).
C.03.2. Angaben zur Ausführung
C.03.2.1 Steinart Bestand
Fassaden, innen und außen: Ihrlersteiner Grünsandsteinplatten
Attika außen, Brüstungen innen:Flossenbürger Granit
C.03.2.2 Maße und Profile der Platten
Länge, Breite und Dicke der Platten variieren
gemäß Einzelposition
C.03.2.3 Art und Umfang zeichnerischer Nachweise, Bauwerkskartierungen und Fotodokumentationen
Um die demontierten Natursteinplatten zur Rückmontage ihrer ursprünglichen Position zuzuordnen ist durch den AN jede demontierte Natursteinplatte rückseitig zu nummerieren und ihre Position in einem Ansichtsplan und Foto zu dokumentieren. Es existieren bauseits keine Verlegepläne des Bestands.
C.03.2.4 Angabe der Einbauhöhen und des Einbauortes
Die Demontage und Rückmontage der Natursteinplatten außen erfolgt an den Fassaden und auf den Dachflächen des Gebäudes.
Die Arbeitshöhe beträgt zum Freilegen der Gerüstdachauflagerpunkte in Bereichen der Schottenwände
bis zu 8,0 Meter über OK Dachfläche.
Außen:
OK Gelände: + 0,51 m
OK höchste Schottenwand: + 23,343 m
Innen:
OK FFB: - 1,80 m
OK höchste verkleidete Innenwand: + 6,300 m
C.03.2.5 Art, Beschaffenheit und Festigkeit des tragenden Untergrundes
Stahlbeton
C.03.2.6 Art und Konstruktionsaufbau, Verankerungsart und Unterkonstruktion bei Bekleidungen
siehe Einzelbeschreibung
C.03.2.7 Schutz von eingebauten Bauteilen anderer Gewerke
Die Arbeiten sind teilweise von Hilfskonstruktionen, die auf den schrägen Glasdächern aufliegen, auszuführen. Insbesondere der Schutz der Glasflächen ist bei den Arbeiten zu berücksichtigen.
C.03.2.8 Besonderer Schutz der ausgeführten Leistung
Die Natursteinplatten des Bestandes, insbesondere die Plattenkanten, sind während der Arbeiten
ausreichend gegen Beschädigung zu schützen.
Bei der Lagerung in den Eurogitterboxen sind die demontierten Fassadenplatten durch eine fachgerechte Lagerungsart sowie entsprechende Schutzmaßnahmen zu schützen.
C.03.2.9 Vorgezogenes oder nachträgliches Herstellen von Teilflächen bzw. von Teilen der Leistung
Die Ausführung der Leistungen in Bereichen der Gerüstdachauflagerpunkte erfolgt gemäß Montageablauf des Gerüstdaches in zeitlich versetzten Ausführungsabschnitten.
Die Freilegung der Flach- und Glasdachanschlüsse sind jeweils als gesonderter Vorgang in je 2 Abschnitten bestehend aus De- und Wiedermontage zu kalkulieren.
Es ist allgemein zu berücksichtigen, dass zwischen Demontage und Rückmontage der Natursteinplatten längere Zeitspannen als Pause vorgesehen sind, und die Leistung somit in zwei Teilen erfolgt.
C.03.2.10 Art und Umfang von Steinaustausch, z. B. ganz- oder teilformatiger Austausch
Austausch der Steine nur, sofern der Bestandsstein nicht mehr wiederverwendbar ist.
Umfang des Austausches siehe Einzelbeschreibung.
C.03 Ergänzende gewerkespezifische Hinweise (gewerkespezifische ZTVs)
C.04 Schutz bestehender Flächen C.04 Schutz bestehender Flächen
Die Baumschutzzäune werden vor Ausführung durch das Gewerk Grünanlagen erstellt und dürfen nicht verändert oder beschädigt werden.
In allen Bereichen (Säle und Flure) sind die zu erhaltenden Naturstein- und Parkettbeläge bauseits durch OSB Platten geschützt. An natursteinverkleideten Wänden in den Fluren befinden sich Schutzbeläge bis 60 cm über OK FFB. Schäden an den Schutzabdeckungen sind der OÜ anzuzeigen.
C.04 Schutz bestehender Flächen
D - GRUNDBESCHRIEBE UND LEISTUNGSPOSITIONEN D - GRUNDBESCHRIEBE UND LEISTUNGSPOSITIONEN
D - GRUNDBESCHRIEBE UND LEISTUNGSPOSITIONEN
Technische Vertragsbedingungen (TVB) - Sanierungskonzept Technische Vertragsbedingungen (TVB)
Sanierungskonzept
1. Ziel der Sanierung
Frei nach dem ehemaligen Generalkonservator Prof. Dr. Petzet bewegen wir uns mit dem Konzept zwischen
den Begriffen
- Konservieren = Erhalt und Sichern Bestand, Reversibilität Maßnahmen,
bisheriges von zuvor erfolgten Maßnahmen bleibt bestehen, keine zusätzlichen Maßnahmen
- Restaurieren = nachträgliche Bearbeitung, Behandlung von Fehlstellen
- Renovieren = unbedingt notwendige Erneuerungen von Verbrauchtem
- Modernisieren = unbedingt notwendige Themen wie neue Heizung, Elektro,
jedoch immer verträglich mit Denkmalamt!
2. Vorgehensweise Sanierung
2.1. Durchgang
Bevor der erste Sanierungsschritt getan wird, ist es notwendig, dass die Fachbauleitung zusammen
mit der ausführenden Firma Ansicht für Ansicht auf dem Gerüst Platte für Platte durchgeht und entscheidet, was konkret zu tun ist, basierend auf dem Leistungsverzeichnis mit Eintrag in den
entsprechenden Ansichtsplan. Vorher kein Beginn der Arbeiten.
2.2. Vorgaben für die Sanierung
Nicht jede Fehlecke ist zu ergänzen, sondern nur dort, wo die Wasserführung gestört ist (erst ab 4 cm² -
Vorschlag). Auch bei Kieselsäureester-Festigungen ist es unbedingt notwendig, dass die zu festigende Steine trocken sind, allenfalls gibt es gravierende Folgeschäden. Festlegung der Leistungen des AN durch die Fach-BL.
2.3. DIN - Vorgaben
Zum Erbauerzeitpunkt der Neuen Pinakothek gab es noch keine Norm (diese trat erst im Januar 1990
in Kraft), dennoch existierten Richtlinien, die der Norm schon sehr nahe waren. Heute ist bei Neubauten von hinterlüfteten Natursteinfassaden, wie die der Neuen Pinakothek, die DIN 18516, Teil 3 in Verbindung mit Teil 1 zu verwenden.
Eine Ankerstatik - d.h., dass die neuen, beim Wiedereinsetzen der demontierten Platten verwendeten Anker der Plattengröße entsprechend ausreichend dimensioniert sind - ist durch den AN nachzuweisen.
Ankerlöcher sind umsichtig und erschütterungsfrei, z.B. mit Kronenbohrer, herzustellen.
3. Verwendete Natursteine
Es gibt zwei Natursteine mit folgenden Oberflächenbearbeitungen:
Flossenbürger Granit
- aus Flossenbürg / Oberpfalz
- Oberfläche gestockt
Ihrlersteiner Grünsandstein
- aus Ihrlerstein südlich bei Regensburg
- Oberfläche geschliffen C 60 (verwittert)
- Oberfläche bossiert ohne Randschlag
- Hinweis: Der Steinbruch in Ihrlerstein ist dauerhaft geschossen. Reaktivierung ausgeschlossen.
Mit dem Bestand - gerade mit dem Ihrlersteiner Grünsandstein - ist so sorgsam wie
möglich umzugehen. Jedes Stück Stein muss aufgehoben werden, weil es als Vierung dienen kann.
Die Entsorgung von ganzen oder Teilen von Natursteinplatten erfolgt nur auf ausdrückliche Anweisung durch die Fach-BL.
4. Erscheinungsbilder
Das folgende Konzept gilt zunächst für die Kalkulation, die entgültige Festlegung der Sanierungsmaßnahme pro Platte trifft die Fach-BL.
4.1. Ausbruch
4.1.1. Ausbruch Stein allgemein
- Oftmals an den spitzen Ecken am Grünsandstein bzw. am Flossenbürger Granit
- Sanierungsmaßnahme = belassen bis zu einer Größe von 4 cm² je Fehlecke
4.1.2. Ausbruch Stein Sockel
- Im Bereich des Sockels; "Auflösung" infolge Abwitterung Spritzwasserzone
- Sanierungsmaßnahme = Vierung aus Bestandssteinen
(z.B. demontierte Steine, die nicht wieder eingebaut werden) - kein Steinersatz!
4.1.3. Ausbruch Stein Fassade
- Im Bereich der Fassade; "Auflösung" infolge eines labilen Lagers
- Sanierungsmaßnahme = Vierung aus Bestandssteinen
(z.B. demontierte Steine, die nicht wieder eingebaut werden) - kein Steinersatz!
4.1.4. Ausbruch am Anker
- Ausbrüche an Trag- und Halteanker ggfs. wegen Temperaturgradienten
- Sanierungsmaßnahme = Nachsichern der Platte (Schraubanker)
4.2. Steinersatz
- Bereits bestehender Steinersatz, z.B. im Bereich von Ausbrüche an Platten mit Mörtel
- Sanierungsmaßnahme = Belassen, farblich überarbeiten z.B. mit Lascaux-Farben
4.3. Risse
Risse sind immer ernst zu nehmen und die Ursache zu ermitteln.
4.3.1. Risse Fassade ohne Ankereinwirkung
- Ursache ist zu ermitteln
- Sanierungsmaßnahme = Je nach Breite des Risses und Ursache des Risses
entweder Rissverpressung, Rissverfüllung bzw. Nadeln.
4.3.2. Risse Fassade mit Ankereinwirkung
- Ursache der Risse infolge Zwängung am Anker
- Sanierungsmaßnahme = Genaues Sichten vom Gerüst aus, ob sich Platte über das normale Maß hinaus bewegen lässt. Falls normal: Rissverpressung, falls anormal: Platte mit einem Schraubanker sichern.
4.3.3. Risse Fassade wegen Spreizung
- Ursache der Risse infolge Spreizwirkung durch den Dübel für die Leiter (Schlagbohrung)
- Sanierungsmaßnahme = Da die Leitern nach planmäßig demontiert werden, kann der Riss nach der
Demontage verpresst werden. Wenn Platte aber wackelt, ist zusätzlich mit Schraubanker zu sichern.
4.4. Flächige Abwitterung
4.4.1. Flächige Abwitterung Sockel
- Flächige Abwitterung im Sockelbereich.
- Sanierungsmaßnahme = Schadhafte Stellen abreiben, dann reversible Kieselsäure-Esther-Festigung (KSE) auftragen. Dies setzt trockene Steine voraus. Da planmäßig alle Sockelsteine zur Wiederverwendung
zur Erneuerung der darunterliegenden Abdichtungsebene demontiert werden,
ist ein Trocknen der Steine möglich. Kein Austausch oder Vierung!
4.4.2. Flächige Abwitterung Fassade
- Abwitterung am Grünsandstein infolge zu nahem Blechüberstand -
das Wasser in der offenen Fuge fließt den Stein hinab.
- Sanierungsmaßnahme = Schadhafte Stellen abreiben, dann reversible Kieselsäure-Esther-Festigung (KSE) auftragen. Dies setzt trockene Steine voraus. Kein Austausch oder Vierung!
4.4.3. Flächige Abwitterung Schale
Abwitterung am Grünsandstein infolge labiler oberflächennaher Lager schon im Stein.
- Sanierungsmaßnahme = Schadhafte Stellen abreiben, dann reversible Kieselsäure-Esther-Festigung (KSE) auftragen. Dies setzt trockene Steine voraus, ggfs. randliche Anböschung mit Steinersatz
und farbliche Überarbeitung. Kein Austausch oder Vierung!
4.4.4. Flächige Abwitterung im Ankerbereich
- Abwitterung am Grünsandstein infolge zu nahem Blechüberstand - das Wasser in der offenen Fuge fließt
den Stein hinab - in diesem Fall legt die Abwitterung die Anker frei,
deren Dornlöcher ggfs. nicht mittig im Stein sind.
- Sanierungsmaßnahme = Sicherung mit Schraubanker - Kein Austausch oder Vierung!
4.5. Bewuchs
- Pflanzen auf der Fassade (meist Efeu)
- Sanierungsmaßnahme = Entfernung Bewuchs. Aus Erfahrung ist bekannt, dass die Wurzeln die
Ankerbereiche durchdringen und die Standsicherheit der Platten infrage gestellt wird. Nach Entfernung
Sichtung aller betreffenden Platten; Nachkartierung und ggfs. Maßnahmen wie Sichern.
Kein Austausch oder Vierung!
4.6. Dübellöcher alt
- Alte Gerüstankerlöcher, die entweder noch nie einen Verschluss hatten oder
wo der der Plastikverschluss spröde wurde und abfiel.
- Sanierungsmaßnahme = Keine Maßnahme
4.7. Demontierte Platte
Art und Weise der Demontage, Kennzeichnung, Lagerung, Sanierung etc. gem. Asführungsbeschreibungen.
Sämtliche Eck-Abbrüche sind zwingend zu vermeiden! Sollten Schadensbilder an zu demontierenden Platten vorhanden sein, so muss die Ecke verklebt und zusätzlich mechanisch gesichert werden.
4.8. Gekittete Anker
- Alte Kittungen an Trag- und Halteanker
- Sanierungsmaßnahme = Wenn Platte fest - keine Maßnahme, wenn Platte locker - Nachsichern
4.9. Einbauteile
- Einbauteile als Halterungen, Wasserhähne, außenliegende Kabel.
- Sanierungsmaßnahme = Wo die Einbauteile bestehen bleiben - keine Maßnahme,
wo sie entfallen - Schließen mittels farblich passendem Steinersatz.
4.10. Verschmutzung
Im Wesentlichen sind die Haupt-Sichtseiten des Gebäudes an der Südfassade zu reinigen. Die Süd- und Ostfassaden weisen i.d.R. nur geringe Verschmutzungen auf. Die West- und Nordfassaden weisen oft deutliche Verschmutzungen auf.
4.10.1. Verschmutzung hell
- An den Fassaden (meist Westorientiert), wo die dunkle Verschmutzung nicht großartig auffällt,
treten im "Windschatten" vorwiegend der großen Wasserspeier helle Verschmutzungsfahnen hervor.
- Sanierungsmaßnahme = Reinigung
4.10.2. Verschmutzung dunkel
- Fast an allen Westfassaden sind dunkle Veschmutzungen zu sehen. Immer an den bossierten
Grünsandsteinen, auch an den C 60 geschliffenen Grünsandsteinen,
weniger häufig an den Flossenbürger Granit-Randsteinen.
- Sanierungsmaßnahme = Reinigung
Zzgl. treten die Verschmutzungen auch an Bereichen auf, wo das betreffende Bauteil horizontal,
ohne Abdeckung eines Bleches, gelagert ist.
4.10.3. Verschmutzung Kupfer
- Unter diesem Punkt werden allgemein Verschmutzungen verstanden, z.B. Kupferablaufspuren.
- Sanierungsmaßnahme = keine Reinigung, Kupfer wird sich nicht schattenlos entfernen lassen
4.11. Grünsandstein gegen Lager
- I.d.R. sind die Grünsandsteine mit dem Lager (parallel zur Ablagerungsrichtung) verbaut worden.
Es finden sich aber ab und an Steine, die gegen dem Lager verbaut wurden,
wo also senkrecht auf die Sedimentrichtung geblickt werden kann.
- Sanierungsmaßnahme = belassen
4.12. Grünsandstein mit Sägerippeln
- An manchen Bereichen sind Fassadenplatten vorhanden, die auf der Vorderseite Rippel zeigen,
die von der Produktion herrühren. Normalerweise sind diese Rippel auf der Rückseite einer Fassadenplatte.
- Sanierungsmaßnahme = belassen
4.13. Neue Bossen
4.13.1. Neue Bossen lose
Sollten trotz aller Vorsicht neue Bossen aus Grünsandstein notwendig werden und hierfür Bestandssteine
zur Verfügung stehen, so ist darauf zu achten, dass die Bestandsbossen KEINEN Randschlag haben,
sondern die gesamte Rohplatte als Bosse bearbeitet und dann die Rauten herausgesägt werden ohne
weitere Kantenbearbeitung. Ferner muss auch der Stein und die Reliefhöhe stimmen. Alle Faktoren (NICHT-Randschlag, scharfe Kanten und der richtige Stein) sind unabdingbar für das künftige Erscheinungsbild nach der Sanierung.
4.13.2. Neue Bossen eingebaut
Im Zuge der Mustersanierung sieht man den Unterschied deutlich, auch wenn hierfür ein anderer
Sandstein verwendet wurde als noch bei dem losen Bosse.
Technische Vertragsbedingungen (TVB) - Sanierungskonzept
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Gerüste, Sonstiges
01.02
Gerüste, Sonstiges
02 Vorarbeiten
02
Vorarbeiten
02.01 Planung und Dokumentation
02.01
Planung und Dokumentation
02.02 Bemusterung
02.02
Bemusterung
03 Arbeiten im Außenraum - Fassaden und Attika
03
Arbeiten im Außenraum - Fassaden und Attika
03.01 Kartierung/Dokumentation Außenraum
03.01
Kartierung/Dokumentation Außenraum
03.02 Demontage Natursteinplatten Außenraum
03.02
Demontage Natursteinplatten Außenraum
03.03 Montage Natursteinplatten Außenraum
03.03
Montage Natursteinplatten Außenraum
03.04 Demontage Natursteinaufbauten Innenhöfe
03.04
Demontage Natursteinaufbauten Innenhöfe
03.05 Montage Natursteinaufbauten Innenhöfe
03.05
Montage Natursteinaufbauten Innenhöfe
03.06 Provisorischer Flächenverschluss
03.06
Provisorischer Flächenverschluss
03.07 Temporäre provisorische Schutzabdeckungen Attika
03.07
Temporäre provisorische Schutzabdeckungen Attika
03.08 Dauerhafte provisorische Schutzabdeckungen Attika
03.08
Dauerhafte provisorische Schutzabdeckungen Attika
04 Arbeiten im Innenraum - Innenfassaden und Abdeckungen
04
Arbeiten im Innenraum - Innenfassaden und Abdeckungen
04.01 Kartierung/Dokumentation Innenraum
04.01
Kartierung/Dokumentation Innenraum
04.02 Demontage Natursteinplatten Innenraum
04.02
Demontage Natursteinplatten Innenraum
04.03 Montage Natursteinplatten Innenraum
04.03
Montage Natursteinplatten Innenraum
05 Allgemeine Leistungen
05
Allgemeine Leistungen
05.01 Befestigungsmittel
05.01
Befestigungsmittel
05.02 Reparatur und Ersatzmaterial Natursteinplatten
05.02
Reparatur und Ersatzmaterial Natursteinplatten
05.03 Reinigung
05.03
Reinigung
05.04 Lagerung
05.04
Lagerung
05.05 Entsorgung
05.05
Entsorgung
06 Weitere Arbeiten
06
Weitere Arbeiten
06.01 Multifunktionale Schutzabdeckung für Natursteinarbeiten
06.01
Multifunktionale Schutzabdeckung für Natursteinarbeiten
06.02 Stahl-Unterkonstruktion
06.02
Stahl-Unterkonstruktion
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