Stahlbau
Neubau Wohnquartier
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HINWEIS Als Vertragsgrundlage für die Ausführung der Arbeiten, Lieferungen und unentgeltlich zu bewirkender Nebenleistungen gelten die in der Leistungsbeschreibung eingefügten Allgemeinen, Zusätzlichen, Tech- nischen und Besonderen Vertragsbedingungen, die durch Unterschrift auf dieser Seite anerkannt werden. - Die Teilnahme am Wertungsverfahren setzt die Einhaltung des Abgabetermins (21.07.2025) voraus. - Eine Wertung des Angebotes ist nur bei Abgabe vollständig ausgefüllter Unterlagen möglich. - Alle Einzelpreise (EP) sind Netto in EUR mit maximal drei Nachkommastellen einzutragen. - Ein Bieterangabenverzeichnis kann Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung sein. Angaben oder Ausprä- gungen sind dort vollständig und kompakt einzutragen. - Änderungen oder Alternativen zu diesem Leistungsverzeichnis haben nur dann Gültigkeit, wenn Sie schriftlich vereinbart werden. - Unterschrift/ Stempel sind auf den Seiten 'Zwei', 'Drei' und der "LV-Zusammenfassung" (s. PDF) erforderlich. - Legen Sie Ihrem Angebot eine gültige Freistellungsbescheinigung (Bauabzugssteuer) bei. - Legen Sie Ihrem Angebot einen vollständigen und aktuellen Eignungsnachweis (z.B. PQ) bei. - Anlagen sind Ausschreibungsbestandteil. Nur vollständige Angebotsabgaben können berücksichtigt werden.
HINWEIS
00 Allgemeine Informationen
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Allgemeine Informationen
PROJEKTBESCHREIBUNG Bei dem Projekt handelt es sich um ein Wohnquartier aus insgesamt drei Gebäuden auf einem unbebauten Grundstück in Düsseldorf Garath. Das Grundstück ist als Erbpacht von der Stadt Düsseldorf übernommen worden. Im aktuellen Zustand ist das Grundstück vollständig unbebaut. Im Rahmen der Entwicklung des Stadtteils Düsseldorf Garath wurde es als Standort für eine Tankstelle vorgehalten. Die Tankstelle ist jedoch nie gebaut worden. Veränderte Infrastrukturthemen machen den Bau der Tankstelle heute nicht mehr notwendig, sodass sich die Stadt entschieden hat hier eine Wohnbebauung in Anlehnung an die Nachbarschaft zu entwickeln. In den letzten Jahrzehnten wurde das Grundstück als Freizeitanlage mit Grünfläche und Bolzplatz genutzt. Gerade der Bolzplatz war als abgängig anzusehen und ist im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen bereits vollständig zurückgebaut worden. Ebenso wurden nahezu alle auf dem Grundstück stehenden Bäume gefällt, sie werden mittels Ersatzpflanzungen ersetzt. Den genauen Umgang regelt hier die vorliegende Baugenehmigung. Das Projekt selbst besteht aus drei Gebäuden und einem zentralen Quartiersplatz. Das erste Gebäude beinhalt im Erdgeschoss eine Tagespflege, ein kleines Café und zwei Wohnungen, sowie im ersten und zweiten Obergeschoss je eine anbieterverantwortete Pflegewohngemeinschaft mit je 12 Plätzen. Das dritte und vierte OG ist als reine Wohnnutzung konzipiert. Das Haus 01 ist vollständig unterkellert. Der Keller beinhaltet neben den reinen Nebenräumen, wie Mieterkeller, Müllraum, Fahrradkeller, auch die Tiefgarage (Mittelgarage mit natürlicher Belüftung) für alle 20 Stellplätze des Quartiers. Das zweite Haus besteht aus je 5 Wohnungen pro Etage auf insgesamt 4 Etagen. Die Etagen sind dabei alle gleich und werden rein wohnwirtschaftlich genutzt. Das Gebäude hat eine Teilunterkellerung, die alle notwendigen Nebenräume beherbergt. Das dritte Haus wird im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss rein wohnwirtschaftlich genutzt. Das zweite und dritte Obergeschoss wird in diesem Haus für Auszubildenden-Wohnen, sprich einer Kombination aus Individualappartements und Gemeinschaftsräumen genutzt. Auch dieses Gebäude verfügt über eine Teilunterkellerung für die Unterbringung aller notwendiger Nebenräume. Alle Wohnungen, inkl. der anbieterverantworteten Pflegewohngemeinschaften und der Auszubildenden-Appartements werden öffentlich gefördert. Ein entsprechender Förderbescheid liegt vor. Für die Tagespflege, das Café sowie die anbieterverantworteten Pflegewohngemeinschaften besteht ein bereits geschlossener Mietvertrag mit Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Düsseldorf e.V. (kurz AWO Düsseldorf). Darüberhinausgehend besteht ein Kooperationsvertrag zwischen der AWO Düsseldorf und dem Eigentümer über die Belegung der Mietwohnungen. Das gesamte Gebäudeensemble wird in KfW 55 errichtet und erhält keine weiteren Förderungen.
PROJEKTBESCHREIBUNG
1. Generelle Vereinbarungen Grundlage für die Abgabe eines Angebots sind folgende generelle Vereinbarungen: Nebenangebote werden nur in Verbindung mit dem Hauptangebot zugelassen Stoffgleitklauseln werden nicht vereinbart und akzeptiert Angebote sind nur in Zusammenhang mit der Vorlage einer gültigen Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes und der Krankenkassen zugelassen Angebote sind nur in Zusammenhang mit einem gültigen Eignungsnachweis zugelassen Angebote sind nur in Zusammenhang mit der Vorlage von mindestens drei vergleichbaren Referenzprojekten in den letzten drei Jahren zugelassen Geschuldet wird jeweils ein, wie in den Plänen abgebildetes, abnahmefähiges Gewerk inkl. aller Nebenleistungen. Ggfls. in der Ausschreibung nicht aufgeführte, aber zur Fertigstellung des Gewerks relevante Positionen sind bis spätestens zur Abgabe des Angebots schriftlich anzuzeigen und selbstständig mit einzukalkulieren. Die angebotenen Einheitspreise der aufgeführten Leistungen verstehen sich für eine komplette Lieferung und Montage, sowie Anschluss und Inbetriebnahme (sofern notwendig) der betreffenden Leistungen, und zwar auch dann, wenn dies in den einzelnen Positionen nicht ausdrücklich vermerkt ist. Der Auftragnehmer hat anhand der Planungsunterlagen, sowie des örtlichen Befundes (vgl. hierzu das Kapital Bauablauf) das Angebot bezüglich der errechneten Massen und des Wortlautes auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Etwaige Bedenken sind umgehend, jedoch spätestens bei Abgabe des Angebots, schriftlich anzuzeigen. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Auftragnehmer, dass er die Leistungen vollständig und funktionsgerecht zum angebotenen Preis erbringen kann. In den angebotenen Einheitspreisen der einzelnen Positionen sind folgende Punkte insbesondere mit einzukalkulieren. Die hier aufgeführte Liste hat dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist bei Bedarf vom Auftragnehmer eigenständig zu erweitern: alle erforderlichen Lohn- und Lohnnebenkosten einschließlich aller Kosten für die Bauleitung sowie Zuschläge, die dem AN durch Aufmaß und Abnahme entstehenden Kosten, Kosten für alle erforderlichen Dichtungs-, Klemm-, Befestigungs-, Isolierungs-, Schweiß- und Verbindungsmaterialien sowie Kleinteile frei Baustelle, Kosten für sonstige Nebenarbeiten, die im direkten Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Position stehen, auch wenn diese nicht separat in den Leistungstexten beschrieben sind. Kosten für Schutzmaßnahmen von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen, Kosten für das Einholen aller erforderlicher Schachterlaubnisscheine, Kosten für die Inbetriebnahme einzelner Teile sowie für eventuelle Messprotokolle, Kosten aller technischer Unterlagen Kosten für die Erarbeitung und Vervielfältigung der ggfls. erforderlichen Werks- und Montageplanungen. Die vom AG übermittelten Unterlagen können dem Kapitel "Ausführungsunterlagen" entnommen werden. Der AN übernimmt im Auftragsfall für die Zeit seiner Beschäftigung auf der Baustelle im Rahmen der ihm übertragenen Leistungen die Stellung eines Fachbauleiters für eigene und seine Subunternehmerleistungen eigenverantwortlich ohne gesonderte Vergütung. Der Fachbauleiter muss nach Auftragserteilung namentlich benannt werden. Eine Teilnahme des Fachbauleiters an den stattfindenden Baustellenbesprechungen ist erforderlich und wird nicht gesondert vergütet. (s.u. "Baubesprechungen / Baustellenbesetzung")
1. Generelle Vereinbarungen
2. Angebots- und Vertragsbedingungen Die Abgabe eines Angebots, die Vergabe und die Ausführung unterliegen den folgenden Bedingungen: Angebotsschreiben Leistungsbeschreibung inkl. aller Vorbemerkungen VOB / B und VOB / C BauO NRW in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung DIN Vorschriften und technische Vorbemerkungen Richtlinien der beratenden Ingenieure, wie beispielsweise dem TÜV, VDI, VDS Richtlinien der Berufsgenossenschaften Alle im Anhang befindlichen Unterlagen Anerkannte Regeln der Technik Stellen die o.g. DIN-Normen keine ausreichende Qualitätssicherung für auszuführende Arbeiten dar, kommen für die entsprechenden Leistungen die anerkannten Regeln der Technik zum Einsatz. Aktuelle Richtlinien und Verarbeitungshinweise der Hersteller müssen erfüllt werden, wenn diese oberhalb der Anforderungen der jeweiligen DIN-Norm liegen. Die Reihenfolge und Wichtigkeit der unterschiedlichen Bedingungen und Anforderungen regelt der Bauwerkvertrag.
2. Angebots- und Vertragsbedingungen
3. Angebotsabgabe und Vergabe Die Angebotsabgabe erfolgt unentgeltlich und für den Auftraggeber ohne Verbindlichkeiten. Bei der Vergabe ist der Auftraggeber nicht an das kostengünstigste Angebot gebunden. Bei der Abgabe ist ein vollständig ausgefülltes LV als pdf und gaeb, sowie der Nachweis über die Zulassung zur Ausführung der angebotenen Leistungen vorzulegen. Ein nicht vollständig ausgefülltes LV findet in der Vergabe keine Beachtung.
3. Angebotsabgabe und Vergabe
4. Bauablauf Im Anhang an dieses Leistungsverzeichnis befindet sich ein grober Bauzeitenplan. Dieser gibt die Dauer eines Gewerkes wochenweise an. Die darin angegebenen Zeiten sind als bindend anzusehen. Gleichzeitig ist das Angebot so zu kalkulieren, dass die angebotenen Preise zum Zeitpunkt der Ausführung gem. Bauzeitenplan noch gehalten werden können. Variable Preisgleitklauseln oder andere variable Kosten werden nicht akzeptiert. Mit der Abgabe eines Angebots erklärt sich der Auftragnehmer mit den angegebenen Zeiten einverstanden und versichert über ausreichend Personal für die Ausführung der angebotenen Leistungen in der zur Verfügung stehenden Zeit zu verfügen. Ein Nachweis über ausreichend Personal ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Sollten Fragen zum Bauablauf und der Situation auf der Baustelle während der Ausführung bestehen, steht es dem Auftragnehmer frei vor Abgabe des Angebots eine Ortsbesichtigung durchzuführen (und sich vor Ort von den öffentlichen Verhältnissen, insbesondere der Lage und Beschaffenheit der Baustelle und deren Zufahrtswegen zu überzeugen) oder mit den planenden Architekten von Studio OM Kontakt aufzunehmen. Gerne tauschen wir uns mit Ihnen über das Projekt aus. Der Baubeginn für das gesamte Gebäude ist dem Deckblatt zu entnehmen. Der Baubeginn für das eigene Gewerk ist gem. des beiliegenden Bauzeitenplans selbst zu ermitteln. Im Bauzeitenplan sind verschiedene parallellaufende Arbeiten zu erkennen. Mit der Abgabe des Angebots erklärt sich der Auftragnehmer mit den parallellaufenden Arbeiten einverstanden. Mögliche hieraus resultierende Einschränkungen im Bezug auf die Lagermöglichkeit von Baumaterialien, sowie mögliche Einschränkungen in der Baustelleneinrichtung sind dem Auftragnehmer bekannt und sind im Angebotspreis mit einkalkuliert. Eine nachträgliche Erhöhung des Angebotspreises auf Basis von erhöhten Aufwendung für Materiallagerung, Materialtransport oder die Baustelleneinrichtung sind ausgeschlossen. Ergänzung: Der AN hat mit den anderen beteiligten Unternehmen so zusammenzuarbeiten, dass keine Verzögerung der Arbeiten entsteht. Etwaige Schwierigkeiten sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich, in dringenden Fällen telefonisch mitzuteilen.
4. Bauablauf
5. Ausführungsunterlagen Die Bauausführung darf nur nach Plänen erfolgen, die zur Bauausführung freigegeben sind. Alle mit dieser Anfrage übergebenen Unterlagen sind noch nicht freigegeben. Sie haben den Status "Vorabzug" und dürfen für die Ausführung nicht verwendet werden. Der AG stellt eine vollständige und freigegebene Ausführungsplanung inkl. allen relevanten Grundrissen, Deckenspiegeln, Ansichten und Schnitten, sowie allen notwendigen Leitdetails zur Verfügung. Im Rahmen der Verhandlung nach Angebotslegung erhält der AN einen vollständigen Plansatz. Diesen hat der AN bis Vertragsunterschrift selbstständig auf Vollständigkeit zu prüfen. Etwaige Lücken und Fehler müssen bis spätestens zur Vertragsunterschrift angezeigt werden.Ggfls. benötigte Montage- und Werkplanungen, die für das Erbringen des Gewerks notwendig sind, sind vom AN selbstständig zu erarbeiten und vor Ausführungsbeginn dem AG vorzulegen. Bereits bei Angebotsabgabe hat der Auftragnehmer den benötigten Vorlauf der Planunterlagen vor Ausführungsbeginn, sowie die Anzahl der benötigten Exemplare mitzuteilen. Hierbei ist zu beachten, dass der Auftraggeber kostenfrei nur ein gedrucktes Exemplar der Ausführungsunterlagen zur Verfügung stellt. Alle zusätzlichen Ausführungen werden kostenpflichtig zu Lasten des Auftragnehmers erstellt. Alternativ kann der Auftragnehmer die Unterlagen selbst vervielfältigen. Hierzu erhält er die oben beschriebene Ausführungsunterlagen als pdf und dwg. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Ausführungsart oder die Vorarbeiten anderer Handwerker, so dass die Verantwortung für die Übertragung nicht übernommen werden kann, so ist dies der Bauüberwachung umgehend schriftlich mitzuteilen. Die davon betroffenen Arbeiten sind sofort einzustellen, bis eine Einigung über die Weiterführung der Arbeiten und der Einschließung der Verantwortung erzielt wird. In jedem Fall haftet der Auftragnehmer für seine Leistungen und Lieferungen allein.
5. Ausführungsunterlagen
6. Baubesprechung Baubesprechungen finden wöchentlich, bei Bedarf oder auf Verlangen des Auftraggebers auch öfter statt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, einen verantwortlichen Mitarbeiter (Bauleiter) und dessen Vertreter schriftlich zu benennen, der ihn hinsichtlich aller technischen und kaufmännischen Fragen in den Baubesprechungen vertritt. Der Bauleiter ist bevollmächtigt alle Erklärungen des Auftraggebers entgegenzunehmen und für den Auftragnehmer Erklärungen abzugeben. Er ist verpflichtet an den Baustellenbesprechungen teilzunehmen. Die Vertretungsberechtigung ist schriftlich nachzuweisen. Der verantwortliche Bauleiter bzw. sein Vertreter haben während der normalen Arbeitszeit ständig auf der Baustelle anwesend zu sein. Außerhalb der normalen Arbeitszeit muss er fernmündlich erreichbar sein. Der Auftraggeber ist berechtigt einen Austausch von einzelnen Mitgliedern der technischen Aufsicht zu verlangen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Der Auftragnehmer versichert, dass beide Vertreter der deutschen Sprache mächtig und in der Lage sind, mit den weiteren vom Auftragnehmer auf der Baustelle beschäftigten Arbeitern zu kommunizieren. Zur Klarstellung: Mit Abgabe des Angebots stimmt der Auftragnehmer zu, dass zu jedem Zeitpunkt (innerhalb der üblichen Arbeitszeiten) mindestens ein in Wort und Schrift der deutschen Sprache mächtiger Mitarbeiter auf der Baustelle ist, der die oben genannten Anforderungen hinsichtlich der Vertretungsberechtigung erfüllt. Eine Weitergabe von Leistungen an Subunternehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung (auch per Email) des Auftraggebers. Bei jeder Weitergabe sind die beauftragten Unternehmen namentlich zu benennen. Bei einer Weitergabe an einen ausländischen Subunternehmer hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber auch die Anzahl und die Tätigkeitsdauer der zum Einsatz kommenden ausländischen Arbeitnehmer mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass auch die von ihm beauftragten Subunternehmer weder Leiharbeiter im Sinne des AÜG noch Mitarbeiter aus Drittländern einsetzen, die nicht im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis und/oder eines gültigen Sozialversicherungsausweises sind. Bei sämtlichen ausländischen Arbeitnehmern ist eine gültige Arbeitserlaubnis und gültiger Versicherungsnachweis ständig vorlagebereit auf der Baustelle vorzuhalten.
6. Baubesprechung
7. Baustelleneinrichtung Die Baumaßnahme befindet sich auf einem freien Grundstück in Düsseldorf. Dieses besteht entsprechend des beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan für die Baustelleneinrichtung zur Verfügung. Dabei ist jedoch zu beachten, dass parallel ausgeführte Gewerke sich auf der Baustelleneinrichtungsfläche nicht gegenseitig behindern dürfen. Diese Fläche wird vollständig eingezäunt und videoüberwacht. Die genaue Lage dieser Flächen, sowie deren Verwendung ist dem beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Dem Baustelleneinrichtungsplan ist zu entnehmen, dass nur geringe Lagerkapazitäten auf dem Grundstück vorhanden sind. Lagerungen von Materialien auf dem Grundstück (Außerhalb der aktuell durch das entsprechende Gewerke bearbeiteten Flächen; siehe hierzu Bauzeitenplan) sind nur ausnahmsweise und nur in Rücksprache mit der Bauleitung möglich. Seitens des Auftraggebers werden die für die Baumaßnahme notwendigen sanitären Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Aufenthaltsflächen für die Mitarbeiter gem. Arbeitsstättenrichtlinie und anderen gesetzlichen Vorgaben sind in der Eigenverantwortung des Auftragnehmers herzustellen. Sollten hierfür zusätzliche Container durch den Auftragnehmer aufgestellt werden müssen, so ist dies nur in vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber zulässig. Eine Notwendigkeit zur Inanspruchnahme von Baustelleneinrichtungsfläche außerhalb des Gebäudes ist schon zur Angebotsabgabe verbindlich mitzuteilen. Bauwasser- und Baustromanschlüsse sind an einer zentralen Stelle auf dem Grundstück, sowie auf jeder dritten Etage (nur Baustrom) vorhanden. Eine weitere Verteilung obliegt dem Auftragnehmer. Die Kosten für Baustrom, Bauwasser und Sanitäreinrichtungen werden pauschal auf alle Unternehmer umgelegt. Die für die Arbeiten an der Fassade, sowie auf dem Dach notwendigen Gerüste sind bauseitig vorhanden und werden im Rahmen einer Gebrauchsüberlassung dem Auftragnehmer kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sollte die Inanspruchnahme dieses Gerüstes zur Ausführung des Gewerks notwendig sein, so ist dies bereits bei Angebotsabgabe verbindlich zu erklären. Die Arbeiten sind in diesem Fall so zu koordinieren, dass dem Abrüsten des Bauwerks zum im Bauzeitenplan definierten Zeitpunkt nichts entgegensteht. Das Gerüst wird im Rahmen der Bauausführung von mehreren Gewerken parallel genutzt. Oben beschriebene Grundsätze für parallel laufende Arbeiten gelten entsprechend. Der Auftragnehmer ist für Vollständigkeit und Sicherheit der Gerüste und Schutzvorrichtungen allein verantwortlich. Die Benutzung fremder Gerüste geschieht auf eigene Verantwortung und Gefahr. Die Gerüstgestellung bis zu einer Arbeitshöhe von 3,5 m hat vom Auftragnehmer zu erfolgen. Hierfür wird keine Vergütung gewährt. Der Auftragnehmer versichert, größtmögliche Rücksicht auf den Straßenverkehr und die Nachbarn zu nehmen. Lärm- und Staubbelästigung, sofern vermeidbar, sind zu unterlassen. Hierbei sind die jeweils örtlich höchstzulässigen Lärmgrenzen zu beachten.
7. Baustelleneinrichtung
8. Aufzüge Die im Zuge der Baumaßnahme errichteten Aufzüge sind nicht für den Materialtransport geeignet und nicht für einen solchen zu nutzen. Eine Nutzung der Aufzüge ist während der Gesamtmaßnahme untersagt. Parallel zu den Rohbaumaßnahmen arbeitende Auftragnehmer können ggfls. den bauseitig vorhandenen Kran zum Materialtransport nutzen. Hierzu ist Rücksprache mit der Bauleitung zu halten. Eine Krannutzung ist nicht Beschaffenheit des Auftrags und kann nicht garantiert werden. Zudem ist zu beachten, dass eine Krannutzung keinenfalls unentgeltlich stattfindet und durch die Nutzung des Krans keine Haftung für das bewegte Material übernommen wird. Zusätzlich zum Kran wird ein Bauaufzug am Gebäude vorhanden sein. Dieser kann in Rücksprache mit der Bauleitung genutzt werden. Eine Nutzung erfordert eine entsprechende Unterweisung, sowie eine vorherige Ankündigung. Bitte beachten Sie, dass dieser Aufzug nur bis zur Fertigstellung der Fassadenarbeiten vorhanden sein wird. Anschließend ist der Materialtransport nur über die Treppenräume, sowie mittels eigener Hochlogistik möglich. Eine Nutzung von eigener Hochlogistik ist bauseitig abzustimmen. Es ist zu beachten, dass sowohl der Kran, als auch der Bauaufzug von mehreren Gewerken genutzt wird. Die oben beschriebenen Grundlagen für parallel laufende Arbeiten gelten entsprechend.
8. Aufzüge
9. Ordnung auf der Baustelle Das Lagern von Materialien ist nur in den im Kapitel Baustelleneinrichtung beschriebenen Maße auf der Baustelle zulässig. Für das auf der Baustelle gelagerte Material ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich. Diebstahl, Beschädigung oder auch das notwendige Umsetzen von gelagertem Material werden nicht gesondert vergütet. Die Baustelle ist dauerhaft ordentlich zu halten. Hierfür stellt der Auftraggeber Container für die Entsorgung von Baumaterial zur Verfügung. In diesen Container dürfen nur übliche Bauabfälle entsorgt werden. Sonderabfälle, wie beispielsweise belastetes Baumaterial (Lacke, etc.) müssen durch den jeweiligen Auftragnehmer gesondert, eigenständig und ohne weitere Berechnung entsorgt werden. Bei der Nutzung der bauseitig zur Verfügung gestellten Container ist auf die Trennung des Abfalls zu achten. Die Kosten der Abfallentsorgung werden auf alle an der Baustelle tätigen Unternehmen umgelegt. Die Nutzung der bauseitig gestellten Abfallcontainer sind für das Gewerk "Entkernung / Abbruch / Rückbau" ausgeschlossen. Hier sind die angebotenen Preise inkl. der notwendigen Entsorgung zu kalkulieren. Sollten die Auftragnehmer der Ordnung auf der Baustelle nicht nachkommen, so stimmt der Auftragnehmer bereits mit Abgabe des Angebots der Tatsache zu, dass der Auftraggeber ohne jede vorherige Ankündigung die Baustelle auf Kosten der Auftragnehmer reinigen lassen kann.. Eine vorherige Fristsetzung zur Wahrung der Ordnung auf der Baustelle, sowie eine entsprechende Nachfristsetzung ist in gemeinsamem Einvernehmen nicht notwendig. Auf der Baustelle herrscht im Sinne der gültigen Vorschriften ein striktes Rauchverbot. Etwaige Verstöße können zu dauerhaften Verweisen der entsprechenden Mitarbeiter von der Baustelle führen. Alkoholkonsum, sowie die Anwesenheit von alkoholisierten Mitarbeitern auf der Baustelle führt zu einem unmittelbaren Verweis von der Baustelle.
9. Ordnung auf der Baustelle
10. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anweisung des Bauleiters / Architekten ausgeführt werden. Angeboten wird für die jeweilige Arbeitskraft ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält, insbesondere den tatsächlichen Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträge, vermögenswirksame Leistungen, Fahrtkosten, Auslösung usw. sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten; Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind jedoch nicht eingerechnet. Der Verrechnungssatz ist unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften zu ermitteln. Er gilt unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden. Die Nachweise über Stundenlohnarbeiten müssen Datum, Arbeitszeit, Name, Ausbildungsstand wie Meister, Maurer, Monteur, Beschreibung der Arbeiten enthalten und sind der Fachbauleitung arbeitstäglich zur Prüfung vorzulegen. Verspätet eingereichte Stundennachweise werden unabhängig von ihrer Richtigkeit weder geprüft noch akzeptiert. Der Auftragnehmer darf für Stundenlohnarbeiten keine höher qualifizierten Arbeitskräfte in Rechnung stellen, als dies für die Art der Arbeiten erforderlich ist.
10. Stundenlohnarbeiten
11. Zuständigkeiten Der Bauherr, die immostore GmbH, hat die Top Wohnen GmbH aus Essen mit der Planung und Entwicklung des Objektes Hotwiesche 23a und b in Gelsenkirchen beauftragt. Die Top Wohnen GmbH übernimmt hierbei alle Planungs- und Bauleistungen. Sie fungiert somit als Totalübernehmer. Der Totalübernehmer beauftragt zur Umsetzung der Leistungen verschiedene Planer und Nachunternehmer. Diese Ausschreibung befasst sich mit der Vergabe einer Teilleistung an einen Nachunternehmer. Für die Projektumsetzung sind bereits folgende Planer beauftragt. Diese stehen bei Rückfragen rund um das Leistungsverzeichnis zur Verfügung: ProjektsteuerungSchneider Gisch GmbH vertr. durch Herrn Sebastian Schneider Gneisenaustraße 8 40477 Düsseldorf Architekt: studio OM GmbH vertr. durch Herrn Felix Leibeling Grafenberger Allee 128a 40237 Düsseldorf Statik:Offermann Ingenieurbau vertr. durch Herrn Andreas Offermann Kärtner Straße 40 41063 Mönchengladbach TGA:FEIES Planungsgesellschaft mbH vertr. durch Herrn Joachim Feies Hymgasse 37 40549 Düsseldorf Bauphysik: ARNDT Energiekonzepte vertr. durch Herrn Jörg Arndt Bachstraße 14a 40764 Langenfeld
11. Zuständigkeiten
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0001 Baustelleneinrichtung An- und Abtransport, Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung für die gesamte im nachfolgenden Leistungsverzeichnis näher beschriebene Baumaßnahme, mit allen zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Maschinen und Geräten sowie den notwendigen Baustoff- und Werkzeugdepots. Herstellen der Versorgungsanschlüsse für Bauwasser und Baustrom an bauseits vorhandene Einrichtungen für die Dauer der Bauzeit sowie An- und Abreise des Personals.
01.__.0001
Baustelleneinrichtung
L
1.00
psch
01.__.0002 Entsorgung Bauschutt Sämtlicher Bauschutt ist vom Ausführer nach den geltenden Vorschriften zu entsorgen. Das Vorhalten entsprechender Container und der Abtransport ist mit einzukalkulieren.
01.__.0002
Entsorgung Bauschutt
L
1.00
psch
01.__.0003 Baustelle räumen Nach Beendigung aller Arbeiten ist die Baustelle ordnungsgemäß räumen. Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem ursprünglichen Zustand ordnungsgemäß herrichten. Verunreinigungen sind zu beseitigen.
01.__.0003
Baustelle räumen
L
1.00
psch
02 Absturzsicherungen Balkon
02
Absturzsicherungen Balkon
02.__.0001 Geländer Balkon, Flachstahl, RAL 7016 Absturzsicherung = 90cm Geländer bestehend aus Flachstahlrahmen 40x8mm und vertikale Füllstäbe 30x6mm. Befestigung erfolgt von vorne in Sahlbeton Balkonplatte mittels Kopfplatten Feuerverzinkt und pulverbeschichtet Farbton 7016 Anthrazitgrau oder RAL-Farbton nach Wahl AG Höhe: 90 cm ü.OKFF Geländehöhe inkl. Halterung: 110 cm Position umfasst ebenfalls die Lieferung und den Einbau der Geländer inkl. aller ggfls notwendigen Arbeiten. Abrechnung erfolgt je m Geländer und versteht sich inkl. aller notwendiger Nebenleistungen.
02.__.0001
Geländer Balkon, Flachstahl, RAL 7016 Absturzsicherung = 90cm
224.00
m
03 Absturzsicherungen Dachterrassen
03
Absturzsicherungen Dachterrassen
03.__.0001 Geländer Dachterrasse , geschlossen, HPL lichtgrau Absturzsicherung = 65cm Geländer bestehend aus Rechteckstützen (Abstand nach statischem Erfordernis) mit dazwischen geschraubten HPL Platten (Farbe nach Wahl AG; Leitfarbe: Lichtgrau) mit aufgesetzem Handlauf. Befestigung erfolgt von innen mittels Konsolen und Kopfplatten an die bestehende Attika (Stahlbeton oder Mauerwerk). Metallbauteile feuerverzinkt und pulverbeschichtet Farbton 7016 Anthrazitgrau oder RAL-Farbton nach Wahl AG Höhe: 65 cm ü.OKFF Geländehöhe inkl. Halterung: 90 cm Position umfasst ebenfalls die Lieferung und den Einbau der Geländer inkl. aller ggfls notwendigen Arbeiten. Abrechnung erfolgt je m Geländer und versteht sich inkl. aller notwendiger Nebenleistungen.
03.__.0001
Geländer Dachterrasse , geschlossen, HPL lichtgrau Absturzsicherung = 65cm
60.00
m
04 Treppengeländer
04
Treppengeländer
04.__.0001 Geländer im Treppenhaus Höhe h=90cm, pulverbeschichtet Treppengeländer bestehend aus Flachstahlrahmen 40x8mm und vertikale Füllstäbe 30x6mm, nach Maß gefertigt. Mit aufgesetztem Handlauf aus einem je Geländer durchlaufenden Edelstahlrundprofil. barrierefrei nach DIN 18040-2, freie Enden mind. 30 cm über Treppenende waagrecht und mit Rundung zur Wand fortgefüht. Farbe Geländer: pulverbeschichtet in RAL 7016 Höhe: 90cm Befestigung seitlich an Treppenwangen/Treppenauge. Schrauben sind mittels Abdeckkappen in Farbe des Geländers abzudecken. Position umfasst ebenfalls die Lieferung und den Einbau der Geländer inkl. aller ggfls notwendigen Arbeiten. Abrechnung erfolgt je m eingebautem Treppengeländer und versteht sich inkl. aller notwendiger Nebenleistungen
04.__.0001
Geländer im Treppenhaus Höhe h=90cm, pulverbeschichtet
58.00
m
04.__.0002 Handlauf Treppe Handlauf an Treppe, innen. Fertigung aus Edelstahl rund, barrierefrei nach DIN 18040-2, freie Enden mind. 30 cm über Treppenende waagrecht und mit Rundung zur Wand fortgefüht. Durchmesser 30 mm, Abstand zur Wand 50 mm Position inkl. Lieferung und Montage, sowie allen ggfls. anfallenden Nebenarbeiten. Abrechnung erfolgt je montiertem m Handlauf und versteht sich inkl. aller notwendiger Nebenarbeiten.
04.__.0002
Handlauf Treppe
139.00
m
05 Sichtschutz Balkone
05
Sichtschutz Balkone
05.__.0001 Sichtschutz Balkone als Stahlrechteckrahmen mit geschlossener Faserzementplatte RAL 9016 2,00 x 1,60 Sichtschutz zwischen zwei Balkonen als Stahlrahmen aus einem Rechteckrohr feuerverzinkt und pulverbeschichtet mit einer geschlossenen Faserzementplatte als Füllung im Rahmen. Farbe: RAL 9016 Größe der Trennwand: h=2,00m / b= 1,60m Gefertigt auf Maß gem. Aufmaß vor Ort. Befestigung mittel Füßen auf der Balkonoberfläche und an der Wand. Überdämmung ein Eindichtung erfolgt bauseitig. Abrechnung erfolgt je Stck. gefertigtem, geliefertem und montiertem Sichtschutz und versteht sich inkl. aller notwendiger Nebenleistungen.
05.__.0001
Sichtschutz Balkone als Stahlrechteckrahmen mit geschlossener Faserzementplatte RAL 9016 2,00 x 1,60
10.00
St
05.__.0002 Sichtschutz Balkone als Stahlrechteckrahmen mit geschlossener Faserzementplatte RAL 9016 2,00 x 1,90 Größe der Trennwand: h=2,00m / b= 1,90m
05.__.0002
Sichtschutz Balkone als Stahlrechteckrahmen mit geschlossener Faserzementplatte RAL 9016 2,00 x 1,90
H
3.00
St
06 Stundenarbeiten
06
Stundenarbeiten
06.__.0001 Stundenlohnarbeiten Meister Stundenlohnarbeiten Meister
06.__.0001
Stundenlohnarbeiten Meister
O
1.00
h
06.__.0002 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
06.__.0002
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
O
1.00
h
06.__.0003 Stundenlohnarbeiten Helfer Stundenlohnarbeiten Helfer
06.__.0003
Stundenlohnarbeiten Helfer
O
1.00
h

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