04_Stb-FT
Neubau Vierfeld-Sporthalle Trittau
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Baubeschreibung Baubeschreibung s. Baubeschreibung in Anlage Besondere Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen s. Vertragsbedingungen in Anlage (Formblätter zur Vergabe) mit Angaben bspw. zu: Vertragsfristen (Baubeginn, Zwischenfristen, Fertigstellung) Sicherheitsleistungen für die Vertragserfüllung und für Mängelansprüche Umlagen, Einbehalten und sonstigen Abzügen von Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung Vertragsstrafe Zuhlungsmodalitäten Bürgschaften Allgemeine kalkulatorische Vorbemerkunge Zulagen Sofern Positionen mit dem Zusatz "als Zulage" ausgeschrieben werden, ist der Grundpreis bereits in einer anderen Position enthalten. Die Zulageposition beinhaltet entweder eine im Aufmaß übermessene Leistung (meist in einer anderen Einheit) oder stellt eine Preisdifferenz zu einer bereits beschriebenen anderen Leistung (mit gleicher Einheit) dar. Vorbenannte Sachverhalte sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Allgemeine technische Vorbemerkungen (Na Allgemeine technische Vorbemerkungen (Technische Spezifikationen, Nachweise) Der AN darf nur Bauprodukte und Bauarten verwenden, die den baurechtlich definierten Anforderungen der Landesbauordnung und deren Verwaltungsvorschriften für technische Baubestimmungen entsprechen. Auf Verlangen hat der AN dem AG die Erfüllung dieser Verpflichtung nachzuweisen. Verarbeitungsvorschriften und -hinweise der Hersteller werden Vertragsbestandteil und sind bei der Ausführung zu beachten Eignungs-, Güte- und Verarbeitungsnachweise von Baustoffen etc. sind vor Ausführungsbeginn unaufgefordert vorzulegen. Dies gilt insbesondere für CE-Kennzeichnungen und die dazugehörigen Leistungserklärungen. Der Ausführung aller Leistungen sind anwendbare Technische Spezifikationen, soweit sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, zugrunde zu legen. Zu den Technischen Spezifikationen gehören sämtliche Normen, Merkblätter, Richtlinien, Vorschriften und sonstige technische Regeln. Bestehen im Vertrag aufgeführte Technische Spezifikationen aus mehreren Teilen, Anhängen etc. und sind diese nicht explizit genannt, so sind alle anwendbaren Teile, Anhänge etc. und sich hieraus ergebene Bauteilanforderungen zu beachten. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen (z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame Technische Spezifikationen, internationale Normen, etc.) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Sind in der Leistungsbeschreibung oder in den anwendbaren Technischen Spezifikationen Nachweise zu Materialien, deren Eignung, Güte, Verarbeitung etc. gefordert, so ergibt sich die Form der Nachweise aus der Leistungsbeschreibung bzw. aus den Technischen Spezifikationen. Geht aus den vorgelegten Nachweisen die vorgesehene Anwendung nicht zweifelsfrei hervor, so ist die Eignung durch schriftliche (im Original und rechtsverbindlich unterzeichnete) Bestätigung des Produktherstellers zu belegen. Dies gilt nur, soweit nicht Technische Spezifikationen oder die anerkannten Regeln der Technik gegen eine Verwendung sprechen. Nachweise, Berichte, Gutachten etc. sind grundsätzlich durch qualifizierte Sachverständige der jeweiligen Fachrichtung zu erstellen. Nachweise und Berechnungen sind grundsätzlich in prüffähiger Form aufzustellen. Wenn sie einer Überprüfung und Freigabe durch den Prüfingenieur bedürfen, sind Form und Umfang mit ihm vorab abzustimmen. Die Gebühren des Prüfingenieurs trägt der AG. Die Anforderungen der Tragfähigkeit ergeben sich aus der statischen Berechnung. Der AN ist verpflichtet, die Abnahmen der statisch relevanten Konstruktionen mit dem Prüfingenieur zu koordinieren. Die Prüfberichte sind auf der Baustelle zur Einsicht vorzuhalten. Vorbenannte Sachverhalte sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Allgemeine technische Vorbemerkungen (Au Allgemeine technische Vorbemerkungen (Ausführung) Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben unberührt. Sofern nicht nach Text oder Zeichnung zweifelsfrei beschrieben, sind sämtliche Detailpunkte vor der Ausführung mit der Bauüberwachung abzustimmen. Ist der Auftragnehmer zur Geltendmachung von Bedenken verpflichtet, so muss er seine Bedenken fachlich begründen und hat auch auf ggf. nachteilige Folgen aufmerksam zu machen. Sämtliche Maße sind vom AN am Bau zu nehmen und zu prüfen. Die in den Zeichnungen eingetragenen Maße sind vom AN auf Richtigkeit zu prüfen. Eventuelle Unstimmigkeiten sind dem AG vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen. Es gelten grundsätzlich die erhöhten Anforderungen an die Toleranzen nach DIN 18202. Abweichende Anforderungen (positiv bzw. negativ) an die Toleranzen werden in den jeweiligen Positionen (z.B. Oberflächenqualität Q1) bzw. den Hinweisen zu den Teilleistungen (z.B. Betonarbeiten) gesondert beschrieben. Sämtliche Leistungen sind während der Ausführung in geeigneter Weise vor anfallendem Tagwasser zu schützen, z. B. sind entsprechend dem Baufortschritt Mauerkronen abzudecken und Deckenöffnungen der jeweils obersten Geschossdecke mit Holztafeln zu überdecken und abzudichten. Angefallenes Wasser ist unverzüglich aus dem Gebäude zu entfernen, bei Starkregenereignissen ggf. auch an Wochenenden oder Feiertagen. Sämtliche Leistungen sind bis zur Gesamtabnahme (VOB) zu schützen und zur Abnahme vom AN gereinigt zu übergeben. Die Schutzmaßnahmen sind zu unterhalten, dennoch entstandene Schäden sind zulasten des AN unaufgefordert zu beseitigen. Es ist alleinige Sache des AN sich am Schadensverursacher, soweit er bekannt ist, schadlos zu halten. Entsorgung des anfallenden Schutts und Abbruchmaterials ist grundsätzlich Leistungsbestandteil, sofern nicht eine Zwischenlagerung zum Wiedereinbau beschrieben ist. Dies gilt gleichfalls für den Rückbau der Schutz­maßnahmen. Planungsunterlagen zur Bauausführung, insbesondere Zeichnungen, Genehmigungen, Gutachten etc. werden dem AN ausschließlich im Datenformat (PDF) übermittelt. Die Übermittlung erfolgt digital (als Downloadlink oder Zugang zum Planserver des AG per E-Mail) und trägerlos (d.h. ohne Datenträger, bspw. als CD/DVD oder USB-Stick). Die erforderlichen Aufwendungen für den Empfang der Planungsunterlagen (bspw. Einarbeitung in die Benutzeroberfläche des Planservers) sind im Angebot zu berücksichtigen. Die zur Leistungserbringung benötigten Ausdrucke sind vom AN eigenständig und auf eigene Rechnung zu erstellen. Zur Koordinierung des Bauvorhabens führt der AG wöchentlich eine Bausitzung durch, an der der AN teilnehmen muss, sofern er in der jeweiligen Woche bzw. in der darauffolgenden Woche auf der Baustelle tätig wird (maßgeblich ist die Terminplanung des AG). Die Bausitzung dient der allgemeinen Koordinierung des Bauablaufes sowie den Abstimmungen zur Sicherheit und Ordnung. Vor der erstmaligen Aufnahme der Arbeiten auf der Baustelle (siehe Terminplanung) hat der AN unaufgefordert an der Bausitzung teilzunehmen, die mindesten 12 Werktage vor der Leistungsaufnahme stattfindet. In diesem Zusammenhang hat der AN auch spätestens die Vorleistungen zu prüfen und den entsprechenden Firmen seine Beanstandungen darzulegen, so dass diese Firmen eine entsprechende Nachbesserung bis zur Leistungsaufnahme realisieren können. Vorbenannte Sachverhalte sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Allgemeine technische Vorbemerkungen (Fo Allgemeine technische Vorbemerkungen (Fortführung) Die Aufstellung von eigenen Bauschildern und die Aufhängung von Werbungsplanen ist grundsätzlich untersagt. Der verantwortliche Bauleiter des AN ist bei Auftragserteilung namentlich zu benennen; dieser darf nur mit Zustimmung des AG gewechselt werden. Ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) ist / wird beauftragt. Den Hinweisen und Aufforderungen des SiGeKo ist entsprechend Folge zu leisten. Dem SiGeKo sind durch die Unternehmen Informationen (auch über Ihre nachunternehmen) über die zuständigen Personen insbesondere für die Arbeitssicherheit und die Aufsichtspersonen zu benennen. Der AN stellt für seine Mitarbeiter Ersthelfer. Der AN erstellt eine bauvorhabenbezogene Gefährdungsbeurteilung. Der AN hat für die Dauer seiner örtlichen Tätigkeiten ein Bautagebuch zu führen. Die Bautagesberichte sind wöchentlich zur Bausitzung dem AG vorzulegen und fortlaufend zu nummerieren. Bei der Beschreibung der Arbeiten ist die Art der Tätigkeit möglichst präzise zu benennen (bspw. "Einschalen" / "Bewehren" / "Betonage" anstatt bloß "Betonarbeiten"). Analog ist stets möglichst präzise das Bauteil und der Arbeitsbereich zu erffassen (bspw. "Bodenplatte Achsen 1-5 / A-H" oder "Wände Achse 5 / D-G" anstatt bloß "Erdgeschoss") Bautagesberichte sind keine Stundenlohnnachweise! Ist eine Einfriedung (Bauzaun) vorgesehen, so sind als Zugang nur die vorgesehenen Tore zu nutzen. Tore und Türen sind nach Begehen wieder zu schließen. Wurden Teile des Bauzauns nach Anmeldung bei der Bauüberwachung wegen Transport abgebaut, so sind sie nach Abschluss der Arbeiten unverzüglich und unaufgefordert wieder aufzustellen. Vor Feierabend sind die Zugänge in Absprache mit den anderen Gewerken zu verschließen. Bei wiederholter Missachtung wird diese Leistung zu Lasten der beteiligten Firmen durch einen Sicherheitsdienst wahrgenommen. Die Errichtung von Wohnlagern innerhalb der Baustelle ist unzulässig. Sämtliche Rechnungen und zugehörige Mengenberechnungen sind kumulativ aufzustellen. Dabei bilden aufsummierte freigegebene Mengen vorausgehender Abrechnungen positionsweise einen Übertrag und neue Mengen analog einen Zuwachsbetrag. Entsprechende Aufmaße sind lückenlos aufsteigend durchzunummerieren. Mengenberechnungen sind stets mittels zeichnerischer Anlage mit einfach zu erfassender Kennzeichnung / Markierung zu plausibilisieren. Rechnungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, sind rechnerisch nicht prüffähig und werden ohne inhaltliche (Teil-)Prüfung zurückgewiesen. Nachtragsangebote werden, sofern erforderlich, vom AN aufgestellt und formuliert. Diese Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Nachträge sind fortlaufend zu nummerieren, jede Nachtragsposition muss eindeutig sein und Mengen und EP enthalten. Bei Nachtragsangeboten ist zu jeder Einzelposition eine detaillierte Kalkulation aufzustellen. Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen (salvatorische Klausel) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Vorbenannte Sachverhalte sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Allgemeine Hinweise zu Ausführungsfriste Ausführungsfristen und Termine Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen. Der Auftragnehmer hat einen detaillierten Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Als Grundlage hierfür dienen die vorgenannten verbindlichen Fristen (s. Abschnitt "Besondere Vertragsbedingungen") und der mit Aufforderung zur Angebotsabgabe übermittelte Bauablaufplan. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Der Baufristenplan ist dem Auftraggeber unaufgefordert innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Bei Verzögerungen im Bauablauf ist der Auftraggeber umgehend zu informieren und der Baufristenplan entsprechend unverzüglich zu überarbeiten. Der genehmigte Terminplan wird Vetragsbestandteil und die dort konkret genannten Zwischenfristen und Zwischentermine in Ergänzung der Vertragsfristen gem. Nr. 1 gleichrangig echte Vertragsfristen & Vertrags­termine. Vorbenannte Sachverhalte sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bauleiter nach LBO BAULEITER NACH LANDESBAUORDNUNG Der AN übernimmt für die Dauer seiner Leistungserbringung die Funktion des Bauleiters gemäß §56 der Landesbauordnung für das Land Schleswig- Holstein (LBO). Der AN hat die Anzeige beim Bauamt mit dem AG abzustimmen und einzureichen. In der Baubeginnanzeige hat er die dafür notwendige Unterschrift zu leisten. Alle entstehenden Kosten aus vorgenannten Leistungen sind auf die Preise der nachfolgenden Positionen umzulegen. Bestätigung mit Unterschrift: ......................... Vorbenannte Sachverhalte sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Baubeschreibung
04 Betonarbeiten
04
Betonarbeiten
@@ Hinweise: Betonarbeiten Der AN hat die Nachweise der Betonfestigkeitsprüfungen vor Abnahme der Leistungen dem AG im Original zu übergeben. Alle Außenkanten sind bei Ortbetonbauteilen einheitlich mit Dreikantleisten ca. 1,5 cm Kantenlänge herzustellen. Bei Fertigteilen ist, wenn in den Positionen nicht anders beschrieben, die scharfkantige Ausführung bzw. die Ausführung mit gerundeten Kanten (Radius 3mm) gefordert. Schalungen sind so zu konstruieren, dass angrenzende Bauteile nicht durch auslaufende Zementschlämme verunreinigt werden und der Beton absatzfrei anschließt. Die geringen Maßtolleranzen und die geringen Ausgleichsmöglichkeiten des vorgesehnen Putzes sind in diesem Fall maßgebend und einzuhalten. Waagerechte Decken und solche mit planmäßigem Gefälle, zur Aufnahme von (Dach-) Abdichtungen sind so herzustellen, dass das Ausnutzen der zulässigen Toleranzen nicht zu Kontergefällen auf der Oberfläche führt. Dies ist eine vom AN einzuhaltende, zusätzliche Anforderung an die Maßgenauigkeit! Während der Betonarbeiten (Schalarbeiten) erfolgt unter bzw. in der Bodenplatte bauseits der Einbau von Erdungs- und Blitzschutzanlagen (Fundament- und Ringerder). Stillstandszeiten für Bauunterbrechungen sind einzukalkullieren. Weiter wird durch den AN Rohbau selbst ein Leer- Rohrsystem einschl. Unterputzdosen für Schalter und Steckdosen eingezogen (vgl. separater Untertitel). Auch hier wird auf die dadurch ggf. entstehenden Bauunterbrechungen hingewiesen. Beim Herstellen der Fensteröffnungen in Ortbetonwänden wird nicht zwischen Brüstung und Sturz differenziert und diese werden nicht separat vergütet. Bei der Abrechnung der Beton- und Schalungsarbeiten der Wände werden Öffnungen bis 2,5 m² übermessen. Öffnungen größer 2,5 m² werden abgezogen. Beim Herstellen der Türöffnungen in Ortbetonwänden wird zwischen Wand und Sturz nicht differenziert und der Sturz nicht separat vergütet. Bei der Abrechnung der Beton- und Schalungsarbeiten der Wände werden Öffnungen bis 2,5 m² übermessen. Öffnungen größer 2,5 m² werden abgezogen. Schalölrückstände sind umgehend nach dem Ausschalen zu entfernen. Eingebaute Fertigteile unterliegen den Toleranzen gmäß DIN 18202. Vorbenannte Sachverhalte sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
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@@ Hinweise: Tragwerksplanung / Ausführung Die Ausschalfristen, Betonnachbehandlungen und die erforderliche Nachweisführung sind gemäß DIN 1045 einzuhalten bzw. durchzuführen. Die Schalungs- und Bauteilabsteifung muss standsicher sein. Beim Durchsteifen über mehrere Geschosse sind die Zunahme der Lasten von oben nach unten sowie die erforderlichen Verkehrslasten während der Bauphase zu beachten! Grundsätzlich sind vom AN eigenständig sowie rechtzeitig die Freigaben beim Prüfingenieur, des Statikers und des Baugrundgutachters zu erwirken. Die Koordinierung der Fremdüberwachung der Betongüte obliegt dem AN. Zur Abnahme von später verdeckten Leistungen (Bewehrung, Fugendichtbändern etc.) ist der Prüfstatiker und die Bauüberwachung rechtzeitig einzuladen. Ausführung der Bewehrung erfolgt grundsätzlich nach Statik und Bewehrungszeichnung. Die Abrechnung erfolgt nach Stahlliste (statisch notwendige Bewehrung), erf. konstruktive Zulagen, Abstandhalter, Unterstützungen, Lagesicherungen, die in den Stahllisten nicht enthalten sind, werden nicht gesondert erfasst und sind anteilig im EP der Halbfertigteile zu berücksichtigen. Ideelle Balken, deckengleiche Stürze / Unterzüge u.ä. werden nach den Positionen für die Decke abgerechnet. Transportbewehrungen bei Fertigteilelementen werden nicht gesondert vergütet. Dies ist entsprechend bei den jeweiligen Fertigteilelement mit zu berücksichtigen. Vorbenannte Sachverhalte sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
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@@ Hinweise: Weiße Wanne / WU Beton / Arbeitsfugen Der AN hat in Übereinstimmung mit der Statik eine Fachplanung zur Ausführung der WU-Betonarbeiten des Untergeschosses zu erstellen (WU-Konzept). Die Planung muss der Wassereinwirkungsklasse W2-1 "aufstauendes Sickerwasser" nach DIN 18533 entsprechen. Für die grundlegenden Anforderungen an die Herstellung von Beton mit hohem Wassereindringwiderstand gelten die DIN EN 206-1 und DIN 1045-2. Ergänzend findet die DAfStb-Richtlinie "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie)" Anwendung. Beanspruchungsklasse 1, Nutzungsklasse A, Entwurfsgrundsatz A nach der WU-Richtlinie. Für Fugenbleche und Fugenbänder ist eine Darstellung über die Lage in den entsprechenden Einbauteilen anzufertigen. Die Planung der Arbeits-, Schwind- bzw. Sollrissfugen hat der AN mit dem AG abzustimmen. Die dort erforderlichen Fugenprofile, Fugendichtbänder und deren Sonderbauteile (Übergänge, Ecken, Kreuzungen etc.) werden nicht gesondert vergütet. Ausnahme: Fugenblech Bodenplatte / Wand. Bei nachträglicher Montage von Anbauteilen darf diese nur mit Klebedübeln erfolgen. Vorbenannte Sachverhalte sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
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@@ Hinweise: Sichtbeton SB3 / Sichtbetonteam Der AN stellt einen Sichtbetonkoordinator / Betoningenieur, der die Umsetzung der Anforderungen an Sichtbetonbauteile ab Sichtbetonklasse SB3 im Rahmen eines Betonierkonzeptes mit detailierten Angaben zu Arbeitsabläufen, Vorgehen beim Schalen etc. präzisiert, die betonage leitet und dokumentiert. Der Betoningenieur erarbeitet das Betonierkonzept in Abstimmung mit dem Bauherrn, der Objektüberwachung und dem Tragwerksplaner, sowie, soweit erforderlich, unter Einbeziehung des Betonherstellers bzw. des Fertigteilwerks und unter Berücksichtigung des DBV- Merkblatts "Sichtbeton". Einschließlich Abstimmung zu und Herstellung von bis zu 3 Erprobungsflächen für Bauteile mit SB3-Qualität: Einbauort: Achse 2/3 Trübune 1.OG Vorbenannte Sachverhalte sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
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@@ Hinweise: Traggerüste Traggerüste für Bauteile, deren Unterseite >= 3,50 m über der Aufstellfläche des Traggerüstes liegt, werden in separater Position vergütet. Die Abrechnung erfolgt nach Ansichtsfläche der Deckenunterseite. Der Mehraufwand für Traggerüste i.V.m. der Bauteilhöhe von unterhalb der Decken liegenden Unterzügen, Stürzen, darüberliegenden Überzügen und Balken innerhalb der Deckenfläche ist mit der Vergütung der Flächenzulage abgegolten. Mehraufwand für Traggerüste aufgrund von Spannweiten über 6 m ist in die jeweiligen Hauptpositonen einzukalkulieren, die Spannweiten sind den Angaben im Positionstext bzw. Vortext zu entnehmen. Mehraufwand für Traggerüste von Trägern mit Querschnittsfläche >= 0,5 m2 ist ebenfalls in die jeweiligen Hauptpositonen einzukalkulieren, die Querschnittsangaben sind im Positionstext enthalten. Mehraufwand für Traggerüste von Deckenplatten mit Querschnittsfläche >=0,3 m2 je Meter Breite ist ebenfalls in die jeweiligen Hauptpositonen einzukalkulieren, die Querschnittsangaben sind im Positionstext enthalten. Einbauort: Decke über Erdgeschoss, Deckenstärke 30 cm. Vorbenannte Sachverhalte sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
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@@ Projektspezifische Hinweise: Betongüten + Expositionsklassen Alle relevanten Klassen und EInstufungen sind der abgehangenen Statik zu entnehmen. Hiervon abweichende Betonfestigkeitsklassen werden in den Plänen angegeben. Insbesondere bei den Stützen, Fertigteilen und Vergussbeton können höhere Betonfestigkeitsklassen erforderlich werden. Alle Betonoberflächen sind nach Angabe der Architekten herzustellen. Die Auflistung erfasst die Mindestbetongüte der Bauteile. Vorbenannte Sachverhalte sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
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@@ Projektspezifische Hinweise: Rückbiegeanschlüsse Nicht zu vergütende Rückbiegeanschlüsse: Rückbiegeanschlüsse an Betonierabschnitten sowie Bew.- Anschlüsse infolge des Bauablaufs sind vom AN festzulegen und einzukalkulieren (z.B.: Ausbildung Kerne / Wandecken) Vorbenannte Sachverhalte sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
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@@ Projektspezifische Hinweise: Fertigteile Allgemeines: Die Ausführungs- und Werkplanung der Fertigteile ist durch den AN zu erbringen. Erfolgt eine Umplanung der Ortbetonkonstruktion in Fertigteile oder Halbfertigteile durch den AN sind die Umplanungen/Umbemessungen inklusive Prüfungsgebühren sowie die erforderliche Mehrbewehrung durch den AN zu übernehmen. Treppen: Die Treppenläufe sind i.d.R. als Fertigteile geplant. Die Schallentkopplung erfolgt mittels Tronsolen und Lagern. Vorbenannte Sachverhalte sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
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@@ Projektspezifische Hinweise: Bauteile mit verlängerten Unterstützungszeiten Bauteile mit verlängerten Unterstützungszeiten (Decken, Wandscheiben, räumliche Bauteile) Die Geschossdecken sind nicht in der Lage, alleine die Lasten aus der Betonage einer darüber liegenden Decke aufzunehmen. Daher ist immer einzukalkulieren, dass die Lasten über mehrere Geschosse durchgestützt werden müssen. Bei den meisten Bauteilen sind Traggerüste der Bemessungsklasse B erforderlich, da die lichten Deckenhöhen mehr als 3,5 m betragen und zudem die lichten Spannweiten der Bauteile 6,0 m überschreiten. Alle Bauteile, die zur Erreichung der Tragfähigkeit weiterer Bauteile benötigen oder die besonders verformungsempfindlich sind, müssen mit verlängerten Unterstützungszeiten kalkuliert werden. Mehrdimensionale Bauteile und wandartige Träger und diese Träger belastende Bauteile wie Decken, Unterzüge etc. dürfen erst nach Herstellen der Tragfähigkeit über die volle Konstruktionshöhe ausgeschalt werden. --> die Wahl der Unterstützungskonstruktionen liegt bei der ausführenden Firma Vorbenannte Sachverhalte sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
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@@ Projektspezifische Hinweise: Ausschalfristen Die Ausschalfristen sind vom AN auf Grundlage der DIN 1045-3 in Abhängigkeit der Festigkeitsentwicklung des Betons und der Wetterbedingungen festzulegen. Eine verlängerte Unterstützung im Bereich tragender Wandscheiben ist von den Ausschalfristen unabhängig und separat zu betrachten. Vorbenannte Sachverhalte sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
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@@ Projektspezifische Hinweise: Durchbruchsplanung Haustechnische Durchbrüche und Schächte, Bodeneinläufe, Pumpensümpfe etc. sind nicht zwangsläufig vollständig in den Unterlagen der Tragwerksplanung dargestell, aber gem. der Planungsunterlagen der Fachplaner auszuführen. Vorbenannte Sachverhalte sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
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04.01 Allgemeines
04.01
Allgemeines
04.03 Aufzugsschacht
04.03
Aufzugsschacht
04.04 Wände / Stützen / Attiken
04.04
Wände / Stützen / Attiken
04.05 Unter- & Überzüge / Balken / Stürze & Br
04.05
Unter- & Überzüge / Balken / Stürze & Br
04.06 Decken
04.06
Decken
04.07 Spannbetonhohldecke - Fertigteile
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Spannbetonhohldecke - Fertigteile
04.08 Fertigteile
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Fertigteile
04.09 Aussparungen
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Aussparungen

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