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05 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten, Begrünung
05
Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten, Begrünung
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen ZTV Dachabdichtungsarbeiten
ergänzend zu den ZTV im Allgemeinen Teil gilt:
Pläne, Unterlagen
Vom Auftragnehmer sind dem Auftraggeber folgende Unterlagen zur Freigabe vorzulegen (2-fach);
Frist vor Ausführung 4 Wochen vor erf. Bestellfreigabe:
- Zuschnittplan bei Ausführung von Gefälledämmung
- Beibringung von bauaufsichtlich geforderten Zeugnissen / Zulassungen,
- systembedingte statische Berechnungen
- vorgefertigte Musterstücke für Dachbahnen, An- und Abschlussprofile,
- Windlastberechnung nach DIN EN 1991-1-4
Baustellensicherheit
Das unfallsichere Abdecken sämtlicher Decken- aussparungen, Durchbrüche, Öffnungen, etc. sowie Aufbau und Vorhalten aller Umwehrungen und Absturzsicherungen für die Dauer der Durchführung der Gesamtleistung bis zur Abnahme ist zu gewährleisten.
Ausführung
Beim Eindecken der Dachflächen ist eine ungleichmäßige Belastung der Dachkonstruktion nicht zulässig. Lastabtragung in tragende Bauteile ist sicherzustellen.
Nach Beendigung der Arbeiten sind alle Speicherräume, Rinnen, Abfallrohre etc. zu säubern und die Abfälle abzutransportieren und zu entsorgen.
Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen jeder Art sind
geeignete Vorkehrungen zu treffen.
Verdübelungen auf Beton dürfen nur mit Metallspreizdübel mit der entsprechenden Zulassung erfolgen.Alle Befestigungsmittel müssen korrosionsbeständig sein.
Die Verwendung von Schußbolzen ist untersagt.
Es ist besonders zu gewährleisten, dass die vorgesehenen Einbauteile mit den Abdichtungsprodukten absolut verträglich sind.
Das zum Einbau vorgesehene Produkt muß mit dem AG abgestimmt werden.
In jedem Fall sind vorgefertigte Formstücke, sofern im Programm des Herstellers vorhanden, für Anschlüsse, Dachdurchdringungen, etc. zu verwenden.
Für Holzunterkonstruktionen, Lattungen, Dübelleisten u.ä. ist allseitig imprägniertes Holz zu verwenden und auf einer Trennlage zu versetzen.
Der Bauablauf der Arbeiten ist so einzurichten, dass bei Arbeitsunterbrechung offene Kanten des Abdichtungs- aufbaues gegen Eindringen von Niederschlagswasser zu schützen sind. Dämm- und Dichtmaterial ist nur im trockenen Zustand einzubauen und bis zur Verarbeitung vor Nässe zu schützen.
Sämtliche Anschlussfahnen der Blitzschutzableitungen sind so einzukleben, so dass ein späterer Anschluss der Fangleitung gewährleistet ist.
Während des Bauablaufes muss die Dachabdichtung vor mechanischen Beschädigungen geschützt werden. Lagerungen von Werkzeugen, metallische Schnittreste, punktförmige Lagerung von Baustoffen etc. sind zu vermeiden.
Vorschriften / Normen
- DIN 18338 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten
- DIN 18195 Bauwerksabdichtungen
- Merkblätter TA Abbruch
- ZVDH Fachregeln, Fachregeln des Dachdeckerhandwerks
- Flachdachrichtlinien, aufgestellt vom Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerkes
- ABC der Bitumen-Dachbahnen, aufgestellt vom vdd
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
ZTV Dachbegrünung ergänzend zu den v.g. ZTVs gilt für die Ausführung der Dachbegrünung:
Ausführung Dachbegrünung
Allgemein
Vor dem Aufbringen der Dachbegrünung (einschl.Wurzelschutz, Dränageschicht u. dgl.) ist die Dichtung technisch abzunehmen.
Innerhalb der Vegetationsschicht liegende Dachabläufe müssen durch 30 bis 50 cm breite Kiesschüttungen oder eingebaute Kontrollschächte vor Verunreinigungen freigehalten werden.
Die Überlappung der Bahnen beträgt mindestens 10 cm, sie sind von den Rändern bis unter die Oberfläche der Vegetationstragschicht hochzuführen.
Der Nährstoffgehalt ist auf die vorgesehene Bepflanzung und Bewässerungsart abzustimmen und auf Anforderung mittels der Herstellerangabe nachzuweisen.
Ausführung Bepflanzungen
Für Grasvegetation sind Regel-Saatgut-Mischungen zu verwenden. Für Sprossteile von Sedum-Gewächsen gelten die Anforderungen der Gütebestimmung für Stauden.
Stauden und Solitärpflanzen, die auf bindigen Böden angezogen wurden, sind nicht geeignet.
Pflanzen für Extensivbegrünungen müssen aus Freilandaufzucht stammen.
Durch die Bepflanzung darf keine Fremdvegetation - besonders rhizom- und ablegerbildende - eingeführt werden.
Gehölze müssen den Gütebestimmungen für Baumschulen entsprechen.
Bei allen Pflanzenarten ist auf Verlangen der Bezugsnachweis zu erbringen.
Das gilt besonders für artengeschützte Flora, die keinesfalls aus Naturbeständen stammen darf.
Während der Durchführung der Arbeiten sind alle erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung vor Wettererscheinungen zu treffen. Das gilt sinngemäß auch für eine vereinbarte Wartung und Pflege der Dachbegrünung für deren Dauer sowie für nur vorübergehend wirksame Maßnahmen, z.B. Feuchthalten, Beschweren, Einsatz von Bodenfestigern.
Vorschriften / Normen
- DIN 18917 Vegetationstechnik im Landschaftsbau
ZTV Dachbegrünung
ZTV Lichtkuppeln / RWA ergänzend zu den v.g. ZTVs gilt für die Ausführung der Lichtkuppeln, Dachausstiegen, RWA-Anlagen, etc.:
Pläne, Unterlagen
Vom Auftragnehmer sind dem Auftraggeber folgende Unterlagen:
- Erstellen eines Zertifikates über die Konformität der RWA-Anlage gemäß DIN 18232 und VdS 2159 und den objektspezifischen Anforderungen und Auflagen incl. Überprüfung.
- Objektbezogenes Funktionschema der RWA-Anlage.
Diese gewerkespezifischen Unterlagen sind komplett vom Auftragnehmer zu liefern und mit den Einheitspreisen abgegolten.
Ausführung
Bei Einbau von Wechseln im Dachverband sind die genauen Maße der Elemente entsprechend dem angebotenen Fabrikat und der erforderlichen Brüstungshöhe selbst festzulegen. Die Maße sind dann dem Auftraggeber mitzuteilen.
Sofern in den Unterlagen zur Ausschreibung keine anderen Forderungen erhoben werden, gilt die Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719.
Die Entwässerung muss über Schlitze erfolgen, Entwässerung über Bohrungen genügt nicht.
Alle Metallteile müssen korrosionsgeschützt sein; das gilt auch und besonders für verdeckte Teile, Formstücke und Verbindungsmittel.
Anschlüsse für Aufsatzkränze von Lichtkuppeln oder Dachausstiegen sind gemäß Herstellervorschrift auszuführen.
Bei Dachneigungen über 5 Grad muss gewährleistet sein, dass sich firstseitig kein stauendes Wasser bilden kann.
Mit der Ausführung der Installationarbeiten für Rauch- und Wärmeabzug ist nur eine VdS-anerkannte Errichterfirma zugelassen.
Normen
- VdS-Richtlinien der VdS Schadenverhütung GmbH des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
ZTV Lichtkuppeln / RWA
Kalkulationshinweise / Preisinhalte Der Bieter hat bei der Kalkulation der Einheitspreise folgende Leistungen zur Ausführung seiner eigenen Leistung in die Einzelpositionen einzurechnen:
- Nachträgliches Anarbeiten / Einbauen von Teilen,
- Entfernen von Halterungen für ev. Konsolgerüste,
- Provisorische Abführung von Tageswasser, bis zur endgültigen Abdichtung des Daches durch provisorische Abläufe sowie ausreichendes Abdecken der Aussparungen einschl. späterem Entfernen dieser Maßnahmen,
- Liefern der Ausführungsunterlagen, von Zulassungsbescheiden und Berechnungen,
sowie von Nachweisen gemäß ZTV
Kalkulationshinweise / Preisinhalte
Vorarbeiten
Vorarbeiten
05.01 Dachabdichtungen, Dachdämmung Treppenhaus
05.01
Dachabdichtungen, Dachdämmung Treppenhaus
05.02 extensive Dachbegrünung Treppenhaus
05.02
extensive Dachbegrünung Treppenhaus
05.03 Dachabdichtung Dachdecke
05.03
Dachabdichtung Dachdecke
05.04 intensive Dachbegrünung Dachdecke
05.04
intensive Dachbegrünung Dachdecke
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