Dachstuhl / Zimmerer arbeiten
Neubau eines Rewe Marktes in Görlitz
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Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind ausgeschlossen. In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe einschließlich Klein- und Befestigungsmaterialien einzukalkulieren, soweit nicht ausdrücklich bauseitige Lieferung vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als fertig ausgeführt bzw. betriebsfertig hergestellt. In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein: Liefern, Abladen und verantwortliches Überwachen aller Baustoffe, Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe frei Baustelle, dass Stellen und Vorhalten aller Maschinen und Werkzeuge. Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder, Auslösungen und Transportkosten etc.. Bei Lieferungen frei Baustelle - soweit nichts anderes angegeben ist - die verantwortliche Überwachung der sachgemäßen Entladung und Lagerung bis zur Übernahme. Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen, Lagern, Verwahren und Transportieren zur Verwendungsstelle. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer ein Maurergerüst zur Verfügung. Sämtliche weitergehende Schutzmaßnahmen bzw. Anpassungsmaßnahmen (wie z. B. Dachdecker- fangschutz) sind vom Auftragnehmer selbst zu stellen bzw. zu erbringen. Sämtliche Gerüste dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung entfernt werden. Die Geländer, Abschrank- ungen und Treppen sind stabil und unfallsicher auszubauen und müssen bis zum Einbau der endgültigen Treppen und Geländer belassen werden. Das Entfernen hat sofort nach Aufforderung durch die Bauleitung zu erfolgen. Inbegriffen ist die Unterhaltung während der gesamten Bauzeit. Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er hat die Kosten hierfür zu tragen. Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und bleibt bei der Abrechnung unbe- rücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt, Beschaffenheit des Baugrundes und alle sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des Angebotes beein- flussen können und diese in seiner Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen. Hierunter fallen auch sämtliche Sicherungsmaßnahmen. Alle gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 5 erforderlichen Schutzmaßnahmen hat der Auftragnehmer von sich aus auf eigene Kosten zu veranlassen. Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und polizeilichen Vorschriften, die den Schutz der auf dem Grundstück beschäftigten Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums, des Bauwerks und der Nachbar- grundstücke beinhalten, beachtet werden. Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entsteht, und hat die Bau- herrschaft bzw. den Auftraggeber schadlos zu halten, falls diese aus einem derartigen Grund in Anspruch genommen wird. Hierzu hat er den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Anzeige bei städt. Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst, Entwässerung, Stahlbetonarbeiten, Rohbau- Abnahme), soweit sie erforderlich ist, hat der Auftragnehmer unaufgefordert zu veranlassen. Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von Verschmutzung laufend zu reinigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautageberichte zu führen und davon dem Auftraggeber eine Durchschrift zu übergeben. Die Bautageberichte müssen Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z.B. über Wettertemperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die als Subunternehmer mitwirken. Die Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges), Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere Baustoffe bzw. Teile, besondere Abnahmen nach § 12, Nr. 2, Unterbrechung der Ausführung sowie Gründe hierfür, Unfälle, Behinderungen und sonstige Vorkommnisse müssen eingetragen werden. Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, auch während der Arbeitsruhe, ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht dafür verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf dem Grundstück des Bauherrn befinden. Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw. bei Verschmutzung wieder vollkommen zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann der Auftrag- geber ohne weitere Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber oder durch fremde Firmen auf Kosten des Auftragnehmers reinigen lassen. Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf Nachweis über evtl. zusätzlich abge- fahrenen Schutt anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch. Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt werden kann, werden auf An- forderung der Bauleitung auf Kosten aller z.Z. am Bau beschäftigten Handwerker entfernt. Leistungen sind in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat die Abnahme rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Die Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt abweichend vom § 13 (VOB) Nr. 4, 5 Jahre und 6 Monate, für Dacheindeckung und Dachabdichtungsarbeiten und Abbdichtungsarbeiten 10 Jahre und 6 Monate, jeweils ab Übergabe der Auftraggeber-Gesamtleistung an den Bauherren. Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein. Sie werden nur vergütet, wenn sie entsprechend der Anweisung ausgeführt werden. Die Stundenlohnrapporte sind dem Bevollmächtigten des Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung vorzulegen. Sie müssen alle für die Preis- und Rechnungsbildung erforderlichen Angaben enthalten. Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto-Abzug auch für Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist be- ginnt mit dem Eingang der Zahlungsanforderung mit den entsprechenden Nachweisen. Kürzungen wegen Mängel, Sicherheitsleistung und Zurückbehaltungsrechten von Teilen der Abschlags- oder Schlusszahlung beeinträchtigen nicht das Recht auf Skontoabzug. Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können, erfolgt keine besondere Vergütung für eine mehrmalige Anfahrt. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem Auftrag herauszunehmen. Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5 % der Auftragssumme verlangt. Auszahlung gegen Stellung einer Bankbürgschaft. Der vom Auftraggeber erstellte Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten. Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Ge- nehmigung des Auftraggebers zulässig. Hierbei entstehende Kosten werden nicht vergütet. Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche mündliche Vereinbarungen mit der Bauleitung sind dem Auftraggeber innerhalb 3 Tagen schriftlich zu bestätigen. Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich in schriftlicher Form gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden. Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1 VOB, trägt in vollen Umfang der Auftragnehmer. Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau zu nehmen. Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers kostenlos anzufertigen. Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ-Vorschläge in vergleichbarer Ausführung auf einem gesonderten Blatt einzureichen. Veränderungen des Leistungsverzeichnistextes können zum Ausschluss des Bieters führen. Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab, so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug gebracht. Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den Bewerbern vor. Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt nicht. Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand. TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN Folgende technische Vorschriften sind Maßgebend: - DIN 68 140 Bauholz für Zimmerarbeiten - DIN 4047 Teil 1 Sortierung von Nadelholz nach Tragfähigkeit - DIN 1052 Holzbauwerk, Berechnung und Ausführung - DIN 18334 Zimmerer- und Holzbauarbeiten ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN 1) Das zur Verwendung kommende Bauholz muss der DIN 18 334 entsprechen, Holzfeuchte < 20 %. Für sichtbar bleibendes Holzwerk und Holzwandelemente darf nur vollkantiges Holz verwendet werden. 2) In den Einheitspreis für den Abbund und Aufschlagen des Bauholzes sind sämtliche erforderlichen Standard-Verbindungs- und Befestigungsmittel aus Metall (Blechwinkel, Schrauben, Nägel usw.) in feuerverzinkter Ausführung und konstruktive Verbindungsmittel, wie Schweißkonstruktionen etc. und Befestigungsmittel, wie Klebeanker, Schwerlastdübel etc., mit einzurechnen. 3) Alle sonstigen zu verwendenden Stahlteile sind ebenfalls feuerverzinkt zu liefern. 4) Sämtliche mit dem Mauerwerk in Berührung kommenden Holzteile sind zweimal mit Holzschutzmittel nach DIN 68800 zu imprägnieren. 5) Als Aufmaß gelten die tatsächlich eingebauten Längen und Querschnitte der Bauteile ohne Rücksicht auf Verschnitt. 6) Die Ausführung der einzelnen Positionen ist abhängig von der Entscheidung des Bauherrn. 7) Vom Auftragnehmer selbst anzufertigende Berechnungen und Zeichnungen werden nicht besonders vergütet. 8) Sämtliche Vermessungsarbeiten, Kontrollen etc. hat der Auftragnehmer auf seine Kosten selbst durchzuführen. 9) Sämtliche tragenden und konstruktiven Holzbauteile sind entsprechend DIN 68 800 zu imprägnieren. 10) Imprägnierung, teilweise naturfarben, bleibt sichtbar, wird nicht nochmals behandelt. 11) Erschwernisse, wie Schützen der Holzteile vor Verschmutzung, sind einzukalkulieren, ebenso das Reinigen und Nachschleifen verschmutzter, sichtbar bleibender Holzteile. 12) Bei der Montage von Wandelementen (aus Konstruktionsvollholz) auf eine Stahlbetonbodenplatte ist durchgehend ein Compriband und eine 50 - 60 cm breite Bitumenschweißbahn (für einen späteren bauseitigen Anschluss an eine Feuchtigkeitssperre) in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Bei Innenwänden ist die Schweißbahn mittig unter den Wandelementen zu verlegen, damit der Überstand auf beiden Seiten gleich groß ist. 13) Kleinere Öffnungen, wie Wand- und Deckendurchbrüche für die Installation, sofern im Leistungsverzeichnis nicht separat beschrieben, sind kostenlos herzustellen und werden nicht vergütet. BESONDERE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN LEIMHOLZ-KONSTRUKTION 1) Leimarten: Es sind wasserfeste Kunstharzleime bei der Verleimung zu bevorzugen, wobei die zugehörigen Bauvorschriften genau eingehalten werden müssen. Kaseinleim darf nicht verwendet werden. 2) Beschaffenheit der Leimfläche, Passgenauigkeit: Zur Erzielung möglichst guter Passung der Leimflächen müssen die Hölzer gehobelt, gepresst oder mit einwandfrei arbeitenden Kreissägen verarbeitet sein. die Leimflächen sind vor dem Aufbringen der Leime von anhaftenden Sägespänen, Staub und dergleichen durch Abblasen zu reinigen. Die Unebenheiten der Abbundflächen, d. h. die bestehende, größte Fugendicke darf höchstens 1,5 mm betragen und nur an wenigen Stellen bescheidenen Umfangs vorhanden sein. 3) Feuchtigkeitsgehalt: Bei den Leimverbindungen dürfen nur Hölzer mit weniger als 15 % Feuchtigkeitsgehalt verwendet werden. Der Feuchtigkeitsgehalt ist in jedem Fall durch zuverlässige Messgeräte, z. B. elektrischer Feuchtigkeitsmesser, zu ermitteln. 4) Forderungen beim Pressen: Der Pressdruck soll satt sein und gleichmäßig wirken. Er wird zweckmäßi durch Spindelpressen hydraulische Pressen o. ä. erzeugt. Schraubzwingen dürfen nicht verwendet werden. Die Pressdauer ist den Gebrauchsanweisungen für den Leim zu entnehmen. Die Lufttemperatur beim Pressen darf nicht unter 15 Grad liegen. Die zur Verleimung kommenden Hölzer müssen auch im Inneren die geforderte Raumtemperatur aufweisen, d.h. sie müssen hinreichend lange vor Leimbeginn unter der genannten Temperatur gelagert werden. 5) Aufbau der Verbindungen, Längsstöße usw. Die Dicke der verwendeten Einzelbretter darf 30 mm nicht überschreiten. Es sollen grundsätzlich zu Bauteilen aus Brettschichtholz einheitlich nur Seitenbretter oder nur Riftbretter verwendet werden. Bauteile aus nur zwei Teilhölzern sollen so aufgebaut sein, dass die von der Markröhre am weitesten entfernten Bretter zu verwenden sind. Jeweils eine "linke" mit einer "rechten" Seite ist zu verleimen. An den Außenseiten sollen nur rechte Seiten vorliegen. Längsstöße sind durch Schäftung mit einer Leimflächenneigung von höchstens 1 : 10 oder durch Keilzinkung der Form A nach DIN 68 140 auszuführen. Stumpfe Stöße im Innern des Bauteils aus Brettschichtholz sind nicht erlaubt und werden nicht abgenommen. Bei Holzverbindungen nach DIN 68 140 ist darauf zu achten, dass die aufgeführten Maße über Zinkenlänge, Zinkenteilung und Zinkengrund eingehalten werden. 6) Holzgüte: Die Holzgüte ist gemäß DIN 4074 Holzklasse I, Nadelholz. Bei Einzelteilen müssen nur in der Zugzone liegende Schichtbretter die erforderliche Holzgüte haben. 7) Oberflächenschutz: Wird die Oberfläche der zu verleimenden Hölzer mit Schutzmitteln behandelt, so darf diese erst nach der Verleimung vorgenommen werden, jedoch erst nach vollständigem Abbinden des Leimes. Das Schutzmittel muss sich mit dem zur Verwendung gekommenen Leim vertragen. Dazu ist ein amtliches Zeugnis vorzulegen. 8) Oberflächenbehandlung: Die Oberfläche der zu liefernden Leimhölzer ist glatt zu hobeln. Der Bauleitung ist zur Verhinderung von Beschädigungen an der Leimfuge infolge Oberflächenbehandlungsmitteln (Farben usw.) mitzuteilen, welche Leimsorte zur Verwendung gekommen ist. 9) Verbindungsmittel: Verbindungsmittel aus Holz sind grundsätzlich in Hartholz, Güteklasse 1 auszuführen. Verbindungsmittel aus Stahl sind nur in den geforderten Größen zulässig Diese haben der DIN 1052, 96, 97, 570, 571 zu entsprechen. 10) Abrechnung bei Holz-Wandelementen: Tür- und Fensteröffnungen sowie Aussparungen für Rohr- und Leitungsdurchführungen, Nischen usw. bis 1,0 m² Ansichtsfläche werden übermessen. Die Herstellung der Leibung hierzu ist in die Einheitspreise einzurechnen. Öffnungen und Nischen über 1,00 m² Ansichtsfläche, sofern im Leistungsverzeichnis nicht separat beschrieben, werden abgezogen. Die Leibungen hierfür sind in der LV-Positionen abzurechnen. Sollten die ausgeführten Leistungen zur Einhaltung der Funktionalität einer Wartung bedürfen, sind Art der Leistung und Wartungskosten für den Zeitraum während der Gewährleistung (Verjährungsfrist) separat anzubieten. Der Auftragnehmer hat die Revisionsunterlagen (Fachunternehmererklärung, Materialnachweise, Prüfzeugnisse, TÜV-Bescheinigungen, Betriebsanleitungen, Wartungsempfehlungen usw.) 6-fach in Papierform und 1-fach digitalisierter Form, als Vorrausetzung zur Abnahme dem Auftraggeber zu übergeben. Objektbeschreibung Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Umbau eines Bestandsgebäudes zu einem REWE-Markt in 02628 Görlitz, Conradt-Schiedt-Straße. Das Gebäude wurde in Massivbauweise erstellt. Der REWE-Markt ist eingeschossig und teilweise zweigeschossig, ohne Unterkellerung. Die straßenseitige Außenwand ist als Klinkermauerwerkswand ausgeführt worden. Die Innenwände sind aus verputztem Mauerwerk und aus Gipskarton-Metallständerwänden. Das Dach wird als flach geneigtes Pultdach mit einer umlaufenden Attika und straßenseitig mit einem angedeuteten Pult-/Walmdach ausgeführt. Bei diesem Objekt wird zur Kontrolle der Dichtheit des Gebäudes ein Blower-Door-Test durchgeführt. Bei Nichtbestehung des Blower-Door-Testes und dessen Wiederholung werden alle anfallenden Kosten dem Auftragnehmer anteilmäßig in Rechnung gestellt.
Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind
151 Zimmerer
151
Zimmerer
151.10 Dachstuhl aus Nadelholz, REWE-Markt
151.10
Dachstuhl aus Nadelholz, REWE-Markt
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und werden bei von der Bauleitung ausdrücklich verlangten Taglohnarbeiten vergütet: Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung, Fahrt etc. Meister pro Stunde EUR ............ Facharbeiter pro Stunde EUR ............ Helfer pro Stunde EUR ............ Auszubildender pro Stunde EUR ............ ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSBESCHRIEBES (INCL. VORBEMERKUNGEN) SEITE 1 - 9 UND DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN ANERKANNT: .........................., den ............. .................................................................... - Stempel + Unterschrift -
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und

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