Dachdecker
Neubau eines Doppelhauses
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Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeines Für das Angebot, die Bauleistungen und die Abrechnung gelten die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe und die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung, DIN 1960 und DIN 1961, sowie die technischen Vorschriften der VOB, Teil C, DIN 18300 bis 18384, 18421 u. 18451, falls in diesen Vorbemerkungen, den besonderen Vertragsbedingungen oder dem Leistungsverzeichnis nichts näheres bestimmt ist. Die Bestimmungen der Maßtoleranzen im Hochbau entsprechend der DIN 18201 u.18202 sind zu beachten. Für Mehr- o. Minderleistungen bzw. Ausfall einzelner Pos. des Leistungsverzeichnisses hat der Unternehmer keinerlei Entschädigung zu beanspruchen, auch wenn der Unterschied gegenüber dem Angebot mehr als 10% betragen sollte. Alle Lieferungen und Leistungen sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, frei Baustelle zu verstehen. Der Unternehmer erklärt durch seine Unterschrift, dass er sich über die Lage, Beschaffenheit und Zugänglichkeit sowie über alle Verhältnisse, die für die Versorgung der Baustelle der Bauarbeiten von Bedeutung sind, durch Augenscheinnahme hinreichend unterrichtet und nach Einsicht in die Bauzeichnungen sein Angebot nach eigener Beurteilung der Verhältnisse aufgestellt hat. Irgendwelche Forderungen, die auf Unkenntnis der Verhältnisse beruhen, können nicht berücksichtigt werden. Alle Maße sind stets nachzurechnen u. zu kontrollieren. Der Unternehmer haftet allein für die Sicherheit der erforderlichen Geräte und Gerüste sowie für alle Handlungen und Unterlassungen seiner Angestellten und Arbeiter. Der Unternehmer haftet schadensersatzpflichtig für Beschädigungen an den Arbeiten und dem Eigentum dritter Personen. Bei der Ausführung der Arbeiten sind die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Für die Baustelle ist ein geeigneter Sicherheitskoordinator (SiGeKo) zu bestellen. Die notwendigen Sicherheitsanweisungen und - anordnungen sind in der Baustellenordnung aufzunehmen und in einem SiGe- PLan übersichtlich darzustellen. Hierbei gelten nachfolgende Auswahl an Vorschriften: UVV " Allgemeine Vorschriften" VBG 1 UVV " Erste Hilfe" VBG 109 UVV " Bauarbeiten" VBG 37 UVV "Sicherheitskennzeichnung am Arbeitzplatz" VBG 125 UVV "Hebebühnen" VBG 14 UVV "Leitern und Tritte" VBG 74 DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" DIN 41 24 "Baugruben und Gräben" UVV "Schweißen und Schneiden" VBG 15 UVV " Arbeitsmedizinische Vorsorge" VBG 100 Gefahrstoffverordnung Für die Art der technischen Ausführung der einzelnen Arbeiten und deren nachfolgende Abrechnung sind auch noch die nachfolgend genannten einschlägigen Vorschriften zu beachten: DIN 18 299 Allgemeine Regeln für Bauarbeiten jeder Art DIN 18 300 Erdarbeiten DIN 18 303 Verbauarbeiten DIN 18 306 Entwässerungskanalarbeiten DIN 18 308 Dränarbeiten DIN 18 330 Mauererarbeiten DIN 18 331 Beton- und Stahlbetonarbeiten DIN 18 334 Zimmerer- und Holzbauarbeiten DIN 18 335 Stahlbauarbeiten DIN 18 336 Abdichtungsarbeiten DIN 18 338 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten DIN 18 339 Klempnerarbeiten DIN 18 349 Betonerhaltungsarbeiten DIN 18 353 Estricharbeiten DIN 18 360 Metallbau- und Schlosserarbeiten DIN 18 379 Raumlufttechnische Anlagen DIN 18 380 Heinzungsanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen DIN 18 381 Gas-, Wasser- und Abwasser-Installationsarbeiten innerhalb von Gebäuden DIN 18 382 Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden DIN 18 384 Blitzschutzanlagen DIN 18 451 Gerüstbauarbeiten VOB - Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Änderungen im Leistungsverzeichnis sind nicht gestattet. Glaubt der Unternehmer, eine in dem Leistungsverzeichnis beschriebene Arbeit in einer anderen Ausführung günstiger anbieten zu können, so hat er in einem Begleitschreiben darauf hinzuweisen und ein Nebenangebot beizufügen. Dem Angebot beigefügten Lieferungsbedingungen des Auftragnehmers bleiben grundsätzlich unbeachtet. Sie werden in keinen Fall Vertragsbestandteil und sind gegenstandslos. Sämtliche Angebote erfolgen unter Ausschluss der Liefer- und Zahlungsbedingungen des Anbieters. Unvollständig ausgefüllte Angebote werden nicht berücksichtigt. Glaubt der Unternehmer zur vollständigen Leistungsausführung erforderlichen Leistungen zu benötigen, welche in den nachfolgend Leistungspositionen nicht gesondert beschrieben sind, ist der Bieter verpflichtet darauf hinzuweisen und diese erforderlichen Leistungspositionen in einem gesonderten Begleitschreiben auszuweisen und anzubieten. Nachträge diesbezüglich werden nach erfolgter Auftragsvergabe durch den AG nicht mehr anerkannt. Angebot von Arbeitsgemeinschaften Die Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften gelten als Gesamtschuldner für das Angebot. Sie Haben im Angebot eine Bevollmächtigen zur Geschäftsführung und zum Empfang von Zahlungen zu benennen und ihre Gesamtschuldnerschaft anzuerkennen (siehe VOB, Abschn. A § 21 Ziffer 3 ). Weitergabe von Teilaufträgen Die Übertragung der Gesamtleistung ist ausgeschlossen. Ist Auftragnehmer nicht in der Lage Teilleistungen im eigenem Betrieb auszuführen, so darf er sie nur mit schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers an andere Firmen weitergeben (s. VOB, Abschn. B § 4, Ziff. 8). Ausführung Mit den Ausführungsarbeiten ist 8 Tage nach der schriftlichen Auftragserteilung zu beginnen, sofern nicht in den besonderen Bedingungen oder bei Auftragserteilung etwas anderes bestimmt ist. Baustelleneinrichtung Das Aufstellen von Baubuden, Baugerüste und Lagerung von Baustoffen ist nur an den von der Bauleitung genehmigten Plätzen gestattet. Zwingen die weiter fortschreitenden Arbeiten oder sonstige Gründe zum Umsetzen der Einrichtung, so ist dies alleinige Angelegenheit des Unternehmers. Falls nicht ausdrücklich ausgeschrieben, ist die Einrichtung, Unterhalten und der Abbau der mit einzukalkulieren. Hinweisschilder und Sicherheitsmaßnahmen Alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen sind im Preis einzukalkulieren. Eine besondere Vergütung erfolgt hierfür nicht. Abstützungen, Gerüste usw. sind nach den allgemeinen Vorschriften der Beruftsgenossenschaft Hannover, durchzuführen bzw. die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen entsprechend einzuleiten. Der Hochbauunternehmer hat die Sicherheitsvorkehrungen an den gefährdeten Stellen wie Treppenhaus usw. bis zur Behebung der Gefährdung durch den nachfolgenden Unternehmer zu belassen. Die Unfallverhütungsvorschriften sind auszuhängen. Warnschilder wie " Betreten der Baustelle verboten" u.ä. sind vom Unternehmer zu stellen und anzubringen. Schutz von angrenzenden Gebäuden und Bauteilen Der Auftragnehmer versichert bei Abgabe des Angebotes, sich von den örtlichen Gegebenheiten der Baustelle hinreichend informiert zu haben. Der AN ist verpflichtet im Zuge der Ausführung seiner Arbeiten die angrenzenden Gebäude, Wege, Straßen und Grundstücke vor Beschädigung, Verschmutzung oder Zerstörung zu schützen. Nach Abschluss der Leistungen des AN ist dieser verpflichtet die angrenzenden Anlagen im Rahmen der durchzuführenden Abnahme mangelfrei an den AG bzw. auch an die Nachbarn zu übergeben. Der südliche Privatweg darf zur Erbringung der nachfolgned angefragten Leistungen nicht befahren werden. Vertretung des Auftragnehmers auf der Baustelle Der Auftragnehmer hat auf der Baustelle einen ständigen Vertreter, der während der Bauzeit nicht ausgetauscht werden darf, zu halten. Sein Name ist der Bauleitung mit der ausdrücklichen Erklärung mitzuteilen, dass dieser berechtigt ist, die Anordnungen der Bauleitung zu beachten und auszuführen sowie gemeinsame Aufmessungen festzustellen. Vermessungsarbeiten Die Absteckung der Gebäudeaußenmaße, lt. vorliegender Baugenehmigung und ggf. nach nochmaliger Abstimmung mit dem AN, erfolgt in Verantwortung des Bauherren, durch einen beauftragten öffentlich bestellten Vermesser. Alle weiteren ggf. erforderlichen Zwischenabsteckungen und Vermessungsarbeiten, die während der Ausführung erforderlich sind, hat der Unternehmer selbst und so rechtzeitig durchzuführen, dass eine Nachprüfung durch die Bauleitung ohne Behinderung der Bauarbeiten möglich ist. Der Unternehmer haftet für die richtige planmäßige Lage und Höhe aller von ihm ausgeführten Arbeiten. Bauführungs- und Vorhaltekosten Die Kosten für die Bauausführung und Gerätevorhaltung während der Gesamtdauer der Bauzeit sind in die Einheitspreise einzurechnen. Bei Unterbrechung oder Verzögerung der Arbeiten werden zusätzliche Kosten nicht vergütet. Schutzgerüste und geschützte Leitergänge sind bis zum Einbau der Treppen vorzuhalten. Im Bereich des Treppenhauses sind entsprechend Baufortschritt Schutzgeländer aus Holz anzubringen, welche eine sichere Benutzung der neuen Treppenanlagen während der gesamten Bauzeit sicherstellen. Die Geländer verbleiben nach Abschluss der Rohbau- arbeiten im Gebäude und brauchen durch den AN auch später nicht mehr zurückgebaut werden. Hierfür ist im weiteren Bauablauf der AG zuständig. Stellt der AG den erforderlichen Baustrom- und Bauwasseranschluss zur Verfügung, welcher durch den AN genutzt wird, werden im Rahmen der Schlussabrechnung, von der Schlussrechnungssumme 0,5% für Baustrom und Bauwasser, durch den AG einbeghalten. Außervertragliche- und Stundenlohnarbeiten Sollte es sich bei Durchführung ergeben, dass Arbeiten ausgeführt werden müssen, die im Leistungsverzeichnis nicht erfasst sind, so ist grundsätzlich vor Beginn der Leistung die Vergütung durch schriftliches Angebot und Bestätigung zu vereinbaren. Stundenlohnarbeiten sind nur aufgrund schriftlicher Anordnung der Bauleitung auszuführen. Stundenlohnverrechnungssätze: Polier ................Euro Vorarbeiter ............... Euro Facharbeiter ............... Euro Hilfsarbeiter ............... Euro Lohnnebenkosten Alle Lohnnebenkosten sind in die Einheitspreisen einzurechnen einschl. der Kosten für An- und Abtransport der Arbeiten an die Hauptstelle. Die Angebotspreis müssen die Abgeltung für sämtliche Nebenleistungen enthalten, so dass in den Vorbemerkungen und den Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten ohne Nachforderungen zu den angegebenen Preisen ausgeführt werden. Preis- und Lohnerhöhungen Die eingesetzten Preis sind Festpreis und sind in allen Fällen fertige Lieferungen und Leistungen. Der Anbieter hat in seinen abzugebenden Einheitspreisen sämtliche Kosten einzurechnen, einschl. evtl. Nebenkosten. Lohngleitklauseln und Stoffgleitklauseln werden für die Dauer der Bauzeit grundsätzlich nicht anerkannt. Sämtliche Lohn- und Materialpreiserhöhungen sind daher für die Bauzeit einzukalkulieren. Die notwendigen Materialien sind nach Auftragserteilung sofort einzukaufen bzw. sicherzustellen. Aufmaß Soweit nicht grundsätzlich nach den Ausführungszeichnungen abgerechnet u. durch die Bauleitung geprüft werden kann, erfolgt das Aufmaß durch die beauftragten Parteien gemeinsam. Die mit der örtlichen Bauleitung festgestellte Aufmasse gelten nicht als endgültig anerkannt, weder im Sinne eines Vergleiches nach § 779 BGB noch im Sinne einer Schuldanerkenntnis nach § 782 BGB, auch wenn das gemeinsame Aufmaß von ihr unterschrieben ist. Die Nachprüfung der Aufmasse bleibt vielmehr ausdrücklich vorbehalten. Auch bedeutet ein gemeinsames Aufmaß nicht zugleich Abnahme der Leistung. Abnahme Es findet eine förmliche Abnahme zwischen dem Auftragnehmer und dem Bauherren bzw. dessen beauftragten Architekten, als Beauftragtem des Bauherren, statt. Das Ergebnis wird schriftlich niedergelegt und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Abnahme von Leistungen, wenn sie durch den Fortschritt der Bauarbeiten der Prüfung und Feststellung entzogen werden, bei der örtlichen Bauleitung zu beantragen. Durch die Teilnahme werden Rechtsfolgen (Übergabe der Gefahr und Beginn der Gewährleistung) nicht ausgelöst, es sei dann, dass in einer Niederschrift über die Teilnahme dies bestimmt ist. Hinweise Dem Bieter ist bekannt, daß es sich bei der betreffenden Baumaßnahme um Arbeiten im Bereich eines derzeit noch unbebauten Grundstückabschnittes, handelt. Der Bieter erklärt mit Abgabe dieses Angebotes, dass er sich über die örtliche Situation und Lage der Baustelle hinreichend informiert hat. Eventuell erforderliche zusätzliche Schutzmaßnahmen und auch ggf. erf. Wasserregulierungen, sind im Rahmen dieser Pauschalposition "BE" einzukalkulieren und werden ansonsten nicht noachmals gesondert vergütet. Während der Zeit der Ausführung der Arbeiten ist der AN für die Verkehrsicherungspflicht am Gebäude verantwortlich. Die weiteren Leistungen der noch erforderlichen weiteren Ausbauleistungen wie Dachdecker, Fenster, Putz, Estrich, Trockenbau usw. werden dann im folgenden noch gesondert ausgeschrieben und durch den Bauherrn auch gesondert vergeben und sind deshalb nicht Bestandteil der hiermit vorliegenden Angebotsabforderung. Baustelleneinrichtung Durch den Bieter kann die Nutzung der vorhandenen zentralen Baustromanlage sowie des vorh. Wasseranschlusses erfolgen. GGf. erforderliche Unterverteilungen liegen in Verantwortung des AN. Das WC ist im Rahmen der nachfolgend kalkulierten BE durch den AN anzubieten und für die Dauer der Ausführung der Arbeiten vorzuhalten. Weitere ggf. erf. soziale und sanitäre Einrichtungen sind durch den AN eigenverantwortlich für die Arbeitsnehmer bereitzustellen (z. B. Pausenunterkünfte usw.) Für die Nutzung der gemeinsamen Baustellenmedienanschlüsse werden dem AN im Rahmen der Schlussabrechung 0,5% des Abrechnungspreises für die BE abgezogen bzw, durch den AG berechnet und mit der Schlussforderung des AN verrechnet. Gewährleistung, Zahlung, Skonto Der AN übernimmt für die zu erbringenden Leistungen eine Gewährleistungsverpflichtung lt. BGB von 5 Jahren. Die Zahlung von Abschlägen ist lt. den abzuschließenden vertraglichen Vereinbarungen und dem dabei zu erstellenden Zahlungsplan, für erbrachte Leistungsteilabschnitte, möglich. Bei der Zahlung innerhalb von 10 Tage wird ein Skonto in Höhe von 2% der geforderten Rechnungssumme vereinbart. Wichtiger Hinweis !!! Als Anlage in bzw. zu den nachfolgenden Ausschreibungstexten ist diesem Leistungsverzeichnis eine Ausfertigung, der vorhandenen Bauzeichnungen aus der Genehmigungsplanung und einiger Bestandsfotos beigefügt. Der Bieter hat sich mit Abgabe seine Angebotes, auch anhand dieser Zeichnungen und auf der Grundlage einer nochmaligen örtlichen Besichtigung auf die Vollständigkeit der ausgeschriebenen Leistungen, hin überzeugt und versichert den dargestellten und beschriebenen kompletten Leistungs- umfang in vollem Umfang zu erbringen. Die weiteren erforderlichen Ausführungszeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Schal- und Beweh- rungspläne werden sodann noch in Verantwortung des Bauherrn bzw. dessen Planers erstellt und rechtzeitig vor Baubeginn der ausführenden Baufirma übergeben. Glaubt der Bieter zur Erbringung dieser vollständig hiermit angefragten Leistung zusätzliche, in diesem LV nicht beschriebenen Leistungen und Arbeiten zu benötigen, so ist der Bieter verpflichtet den AG in einem gesonderten Anschreiben, als Anlage zu diesem hiermit vorliegenden Angebot, darauf hinzuweisen und die dafür zusätzlich zu erwartende Kostengröße zu bennen bzw. abzuschätzen. Ansonsten versichert der Bieter mit Abgabe dieses Angebotes nochmals die Vollständigkeit aller angebotenen Leistungen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Grundrisse; Schnitte; Ansichten und Lageplan Ansichten Perspektiven Grundrisse Schnitt Lageplan
Grundrisse; Schnitte; Ansichten und Lageplan
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1. 1 Baustelleneinrichtung Einrichten und Vorhalten aller erforderlichen Arbeits- und Hilfsmittel auf der Baustelle. Beräumung von eventuell vorhandenen, nicht gesondert ausgeschriebenen Hindernissen usw. Für Bauwasser und Baustrom kann der AN an die nachfolgend beschriebenen, durch ihn bereitzustellenden Anschlüße, mit durch Ihn bereitzustellenden Leitungssystem anschließen. Für die Lieferung dieser Medien ist der AG berechtigt, im Rahmen der Schlußabrechnung 0,5% des Auftragswertes von der Schlußrechnungssumme abzusetzen. Der AN ist verpflichtet angrenzende Bauteile und Bereiche vor Verunreinigung zu schützen und nach Abschluß aller Arbeiten den vorgefundenen Urzustand wiederherzustellen, es sei denn, durch die örtliche Bauleitung werden andere Festlegungen getroffen. Der AN ist ebenfalls im Rahmen dieser Leistungsposition verpflichtet, die notwendigen sozialen Einrichtungen für die am Bau beteiligten Arbeitnehmer bereitzustellen. (Bauwagen usw.) Im Rahmen der vorliegenden Position hat der AN ebenfalls die Sicherung der Baustelle, gegen unbefugtes Betreten und Befahren zu gewährleisten. Mit der Abgabe des hiermit vorliegenden Angebotes versichert der Bieter, sich im Vorfeld über die örtlichen Platzsituationen auf dem Grundstück informiert zu haben. Der AN hat im Rahmen dieser Gesamtpositionm auch die Stellung eines qualifizierten SiGeKO sicherzustellen und damit die Einhaltung aller Anforderungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes auf der Baustelle, für alle seine nachfolgend angebotenen Leistungen sowie auch die ggf. erforderlichen tangierenden Fremdleistungen, sicherzustellen. Der AN ist verpflichtet, den Bauherrn bzw. dessen Vertreter, auf Verlangen derer die Einhaltung der Anforderungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes (Belehrung der AN usw.) nachzuweisen.
1. 1
Baustelleneinrichtung
1.00
Psch
2 Dachdecker und Dachabdichtungsarbeiten
2
Dachdecker und Dachabdichtungsarbeiten
2. 1 Haftbrücke für Dampfsperre auf Betonflächen Haftbrücke für Bitumen-Schweißbahn bzw. nachfolgend beschriebene Dampfsperre auf gereinigten, vorbereiteten Untergrund aus Beton (Stahlbetondeckenplatten und an angrenzenden aufgehenden gemauerten, umlaufenden Attikawänden aus Gasbeton h = 50 cm aufbringen. Untergrund : Stahlbetondeckenplatten - Flachdach über EG und OG Einbauort : alle Dachflächen im Flachdachbereich und aufgehende Attikabereiche
2. 1
Haftbrücke für Dampfsperre auf Betonflächen
180.00
m2
2. 2 Dampfsperre Bauder THERM DS1 DUO Lieferung und Verkleben einer geeigneten Dampfsperre für geplantes Bituemdämmdach, auf der zuvor beschriebene vorbereiteten Dachflächen aus Beton (über EG und OG - Wohnhaus) zum geplanten Aufbau der Dampfsperrbahn, einschl. evtl. erf. umlaufende Kehl- bzw. Wandanschluss- leisten, durch Aufbringen 1 Lage Dampfsperre Bauder THERM DS1 DUO o.ä., im Flammverfahren punkt- oder streifenförmig mit mind. 10, 0 cm Bahnüberdeckung; Einbauort: alle neue Flachdachbereiche in allen betreffenden Etagen Im Bereich von anschließenden aufgehenden Wänden sind die erforderlichen Aufkantungen im Rahmen dieser hiermit beschriebenen Hauptposition mit auszuführen und lt. den Vorgaben der geltenden Richtlinien des Dachdeckerhand- werkes an den aufgehenden Wänden bzw., Attikabereichen hochzuführen. GGf. hierbei erforderlichen Abstimmungen mit der Fassaden- dämmfirma sind im Rahmen dieser hiermit angebotenen Leistungen rechtzeitig zu führen. Einbauort : alle Dachflächen im Flachdachbereich und aufgehende Attikabereiche Angeb. Produkt: ....................................... ..................
2. 2
Dampfsperre Bauder THERM DS1 DUO
180.00
m2
2. 3 Grundwärmedämmung aus Bauder PIR FA; 160 mm Lieferung und Einbau der Polystyrol- Hartschaumdämmplatten Bauder PIR FA als Grunddämmung auf der zuvor beschriebenen Dampfsperre im Bereich aller Wohnhausdach- flächen über EG und OG (auf Stahlbetondfecke), ggf. mit Falz, als 1. Lage, dicht gestoßen und vollflächig, zum nachfolgenden Aufbau der Gefälldämmung lt. nachfolgender Beschreibung. Einbauort: Dachfläche des WH über EG + OG mit allseitigem Attikaabschluss Dämmstoffstärke: mind. 160 mm Wärmeleitung: WLG 023 Einbauort : Dachflächen des Wohnhauses über EG und OG Angeb. Fabrikat:....................................... ..........................
2. 3
Grundwärmedämmung aus Bauder PIR FA; 160 mm
155.00
m2
2. 4 Ausführung einer mehrseitigen Gefälledämmung Lieferung und Einbau einer mehrseitigen Gefälledämmungs- konstruktion (Mehrstärken von 2 - 12 cm), in Verbindung mit der zuvor beschriebenen Flachdachgrunddämmung mit einem Gefälle von 2% im Bereich der Dachflächen über dem Erd- und Obergeschoss, auf zuvor beschriebener Dampfsperre und Grunddämmung - auf Stahlbetongeschoss- decke. Im Rahmen dieser Leistungsposition ist durch den AN ein Gefälleplan von den Dachaufsichtsflächen zu erstellen und rechtzeitig dem Bauherrn bzw. dessen beauftragten Planer / Baubetreur zur Freigabe vorzulegen. (Diese Position kann auch als einlagige Konstruktion mit der zuvor beschriebenen Grunddämmungskonstruktion - dann von 16 cm bis 26 cm - ausgeführt werden. Einbauort: Flachdach über EG und OG Dämmstoffstärke: mind. 20 bis 120 mm Wärmeleitung: mind. WLG 035 Einbauort: Flachdach über EG und OG Dachformen - Draufsicht / Grundriss:
2. 4
Ausführung einer mehrseitigen Gefälledämmung
155.00
m2
2. 5 Dachabdichtung, 2-Lagig Feuchtigkeitsabdichtung, 2 Lagig auf allen zuvor beschrie- bene Dämmplattenbereichen und an den aufgehenden Attika- wänden, im Flammverfahren, auf den im folgemden ansonsten nicht dauerhaft genutzten Dachflächen bestehend aus: 1. Lage als Schweißbahn Bauder TEC KSA DUO 2. Lage aus Elastomerbitumen-Schweißbahn, Bauder KARAT mit Polyestervlieseinlage 250 g/m2, oberseitig beschiefert. In den Einheitspreis ist die Anarbeitung der Pappe an den Dachrändern, Rinneneinhang, Dacheinläufen, Dacheckaus- bildungen, Dachrändern bzw. Ortgängen, Kamineindich- tungen usw. mit einzukalkulieren und damit abgegolten. Im Bereich von anschließenden aufgehenden Wänden bzw. Attika sind die erforderlichen Aufkantungen im Rahmen dieser hiermit beschriebenen Hauptposition mit auszuführen und lt. den Vorgaben der geltenden Richtlinien des Dachdecker- handwerkes an den aufgehenden Wänden bzw., Attikabe- reichen hochzuführen. GGf. hierbei erforderlichen Abstimmungen mit der Fassaden- dämmfirma sind im Rahmen dieser hiermit angebotenen Leistungen rechtzeitig zu führen. Angeb. Fabr:........................................... .................... Einbauort: Flachdach über EG und OG Dachformen - Draufsicht / Grundriss:
2. 5
Dachabdichtung, 2-Lagig
180.00
m2
2. 6 Zulage für Anschluss der Eindichtung an Wände h = 25 cm Zulage für den Anschluss der zuvor beschriebenen Dachabdichtungsbahnen an aufgehendes, gedämmtes bzw. angrenzendes Außenwandmauerwerk bzw. an den beiden Schronsteinanlagen mit Mantelsteinen, einschl. dem Hochführen der Abdichtungen bis ca. 25 cm über Dach, einschl. ggf. erf. Eckkeile und oberer Fixierung durch Kappleiste o.ä. und dauerelastischer Verfugung Einbauort: alle Flachdachfläche über EG mit Dach- anschluss an das aufgestellte OG und Dachanschluss an Schornsteinmauerwerk
2. 6
Zulage für Anschluss der Eindichtung an Wände h = 25 cm
12.00
m
2. 7 Zulage für Anschluss der Eindichtung an Attikawände h = 30 cm Zulage für den Anschluss der zuvor beschriebenen Dachabdichtungsbahnen an aufgehendes, umlaufendes Attikamauerwerk, einschl. dem Hochführen der Abdichtungen bis ca. max. i.M. 30 cm über Dach, einschl. ggf. erf. Eckkeile und oberer Fixierung durch Kappleiste o.ä. und dauerelastischer Verfugung Einbauort: alle Flachdachfläche über EG und OG
2. 7
Zulage für Anschluss der Eindichtung an Attikawände h = 30 cm
62.00
m
2. 8 Zulage für Eindichtung der Dachdurchdringungen - Abluft Zulage für die Ausführung der Abdichtungsarbeiten im Bereich von Dachdurchdringungen mit Abluft- und Lüftungsrohren usw. über Dach.
2. 8
Zulage für Eindichtung der Dachdurchdringungen - Abluft
4.00
St
2. 9 Zulage für Eindichtung der Attika-Dachabläufe Zulage für die Ausführung der Abdichtungsarbeiten im Bereich von Flachdachabläufe z.B: Attikadirektablauf mit Klebflansch - LORO o.ä. im Bereich der Dachflächen mit umlaufendem Atikaabschluss über EG und OG.
2. 9
Zulage für Eindichtung der Attika-Dachabläufe
5.00
St
2.10 Zulage Dachabdichtungsanschluss, Durchdringung Sekuranten GGf. gesonderte Zulage für Dachabdichtungsanschluss an Durchdringung der zuvor beschriebenen Bitumendach- flächenabdichtung mit den nachfolgende beschriebenen Sekuranten mit Flüssigkunststoff und einer Armierungslage. Unterlage : Bitumendachabdichtungsbahnen Schichtdicke : 2,0 mm Anschlusshöhe : ca. 30 cm Material Beschichtung: PMMA/UP/PUR Armierung : Polyesterfaservlies Durchdringung : bis DN 40 mm Angeb. Fabrikat : ..................................... ............................
2.10
Zulage Dachabdichtungsanschluss, Durchdringung Sekuranten
O
1.00
St
2.11 Zulage Dachabdichtungsanschluss, Durchdringung - Lüftung GGf. gesonderte Zulage für Dachabdichtungsanschluss an Durchdringung von Strangentlüftungsrohren usw. mit Flüssigkunststoff und einer Armierungslage. Unterlage : Bitumendachabdichtungsbahnen Schichtdicke : 2,0 mm Anschlusshöhe : ca. 30 cm Material Beschichtung: PMMA/UP/PUR Armierung : Polyesterfaservlies Durchdringung : bis DN 200 mm Angeb. Fabrikat : ..................................... ............................
2.11
Zulage Dachabdichtungsanschluss, Durchdringung - Lüftung
O
1.00
St
2.12 Lichtkuppel 80/80 - Lüftung / Ausstieg Lichtkuppel, 3-schalig, Kunststoffverglasung opal, eingefärbt, zur Innenraumbelichtung und vorbereitet für tägliche Be- und Entlüftung, Nenngröße 80/80 cm mit Stahl-Aufsetzkranz in Ausführung AK 80/80, 30 cm hoch, einschalig, innen farbbeschichtet RAL 9002, mit Flachflansch und angestellter Wärmedämmung 40 mm, einschl. Sicherheitsrahmen zum Verwahren der Dachbahn. mit Motoröffner EM 24V/S 50, 24 V DC, 500 mm Hub, 500 N Hub/Zugkraft, integrierter Lastabschaltung, Spindelmotor in Rechteckform, weiß (RAL 9016), incl. Konsole und Flügel- böckchen für die Mintage in LK, mit Anschlußkabel ca. 0,6 m. Lieferung und komplette Montage, incl. Konsole und Motor, Auflegen der Anschlüsse, Funktionsprobe - fachgerechter Einbau, einschl. aller Anschlüsse und zusätzlichen Abdichtungen im Bereich der zuvor beschriebenen gedämmten Flachdachbereiche und der dort verlegten Bitumenflächenabdichtung über OG. Der Einsatz von gleichwertigen Produkten anderer Hersteller, unter Einhaltung der angegebenen Leitungsparameter ist möglich ! Angeb. Fabrikat / Hersteller: ......................... .................... Material: ............................................. .... Lohn: ................................................ . Mehrkostenanteil für Motoröffnung: .................... ......... _/St im Vergleich zu einer manuellen Öffnung per Hand - in jedem Falle zur Nutzung als Dachausstieg zu Revisions- zwecken
2.12
Lichtkuppel 80/80 - Lüftung / Ausstieg
2.00
St
2.13 Zulage für Eindichtung der Dachlichtkuppeln Zulage für die Ausführung der Abdichtungsarbeiten im Bereich von Dachdurchdringungen, durch die nachfolgend beschriebenen Dachaussteigsluken, Dachkuppeln (Oberlicht- kuppeln) bis 100 * 100 cm, in der zuvor beschriebenen Flachdachfläche.
2.13
Zulage für Eindichtung der Dachlichtkuppeln
2.00
St
3 Dachklempnerarbeiten
3
Dachklempnerarbeiten
3. 1 Attikadirektablauf DN 100, Lieferung und Einbau von Attikadirektabläufen und zugehörigen bzw. integrierten Notüberlauf, mit Abdeckung und umlaufendem Klebeflansch sowie höhenmäßige Anpassung dieser an die Dachoberfläche (im Bereich der zuvor beschriebenen Bitumendämmdachflachflächen), einschl. der erf. Abdicht- bzw. Anschlußarbeiten im Bereich der Durchdringungen der umlaufenden Attika im Bereich des Flachdaches über EG und OG, ggf. in Abstimmung mit der beauftragten Fassadenputzerfirma. Durchmesser : 100 mm Einbauort : Flachdach über EG und OG Angeb. Fabr:........................................... ....................
3. 1
Attikadirektablauf DN 100,
5.00
St
3. 2 Fallrohre, Ti/Zn, DN 100 Fallrohre für Dachentwässerungsanlagen, Dachrinnen etc. in rundem Querschnitt; incl. der Rohrschellen mit dppeltem Scharnier, sowie aller Zubehör- und Befestigungsteile, in Mauerwerk, Beton o dgl. liefern und in Verbindung mit den beschriebenen Ablaufsammelkästen bzw. Standrohren, fachgerecht einbauen. Material : Ti/Zn Blechdicke : 0,65 mm Nenngröße : DN 100 Einbauort : alle Regenentwässerungsstränge (5 St) Angeb. Fabr:........................................... ....................
3. 2
Fallrohre, Ti/Zn, DN 100
30.00
m
3. 3 Fallrohrbögen als Auslaufbogen, Zulage DN 100 Fallrohrbögen als Endauslaufbogen über OFG; als Zulage Material : Ti/Zn Nenngröße : DN 100
3. 3
Fallrohrbögen als Auslaufbogen, Zulage DN 100
5.00
St
3. 4 Standrohr DN 100 Standrohre aus Stahl, verzinkt, DN 100, mit Revisionsklappe, einschl. Herstellung des Anschlusses an die bauseits vorhandenen Grundleitungen. Länge : 1,0 m Nenngröße : DN 100 Einbauort : Straßen- und Hofseite Angeb. Fabr:........................................... ....................
3. 4
Standrohr DN 100
O
0.00
St
3. 5 Fallstragentlüftung DN 100, Lieferung und Einbau von Fallstrangentlüftung mit Abdeckung, sowie höhenmäßige Anpassung dieser an die neue Dachoberfläche (im Bereich des zuvor beschriebenen Bitumenflachdächer), einschl. der erf. Abdicht- bzw. Anschlußarbeiten, ggf. in Abstimmung mit der beauftragten Sanitärinstallationsfirma. Durchmesser : 100 mm Einbauort : Flachdachbereich über EG und OG Angeb. Fabr:........................................... ....................
3. 5
Fallstragentlüftung DN 100,
4.00
St
3. 6 Sekuranten Lieferung und Einbau von Dachsekuranten im Bereich der zuvor beschriebenen Flachdachfläche über OG, zur Verwendung als Anschlagpunkte für spätere Dachrevisionen im Bereich des zuvor beschriebenen Bitumenflachdaches, einschl. der erf. Abdicht- bzw. Anschluß- sowie staisch wirksamen Befestigungsarbeiten, Einbauort: Flachdach über OG Angeb. Fabr:........................................... ....................
3. 6
Sekuranten
8.00
St
3. 7 Verkleidung Schronsteinköpfe mit Alu-Blech mit Stehfalz Verkleidung von Schornsteinköpfen über Dach, einschl. der erforderlichen umlaufenden, vollflächigen OSB bzw. Brett- verschalung mit Unterkonstruktion aus Holz, mit Alu-Blechstreifen (Schaaren) in Stehfalztechnik, einschl. der Herstellung aller erf. Abkantungen im Bereich der unteren und oberen Abschlüsse und der oberen Schornsteinkopfab- deckungen. Angeb. Material : ..................................... ..........................
3. 7
Verkleidung Schronsteinköpfe mit Alu-Blech mit Stehfalz
3.00
m2
3. 8 Attikaabdeckung aus Zink-Titan-Blech Lieferung und Einbau von abgewinkelten Blechen für die umlaufende Attikawandabdeckung d=24,0 cm mit einseitigem Fassadenputz und dachseirtiger zuvor beschriebener Attikaabdichtung mit mehrlagiger Bitumenpappe d.h. ca. b ges. = 34,0 cm, einschl. der erf. Unterlagskonstruktion aus OSB-Platten (auf Attikamassivbereich mit leichtem Gefälle zur Dachfläche nach innen geneigt, befestigt), aus Zink-Titan-Blech liefern und einbauen, einschl. aller erf. windsicheren Befestigungen. (abgewinkelt) - dem Verlauf der Attika folgend, einschl. aller Ecken, Kanten usw. Materail: Titan-Zink-Blech Zuschnitt: ca. bis 450 mm Blechdicke: 0,7 mm Einbauort: Attika im Bereich der Flachdächer über EG und OG
3. 8
Attikaabdeckung aus Zink-Titan-Blech
62.00
m
4 Abdichtungsarbeiten Bodenplatte
4
Abdichtungsarbeiten Bodenplatte
4. 1 Haftbrücke für Bitumen-Schweißbahn auf Bodenplatte Haftbrücke für Bitumen-Schweißbahn auf gereinigten, vorbereiteten Untergrund aufbringen. Untergrund : Bodenplatte aus Beton in allen Räumen im EG Einbauort : alle Räume im EG
4. 1
Haftbrücke für Bitumen-Schweißbahn auf Bodenplatte
142.00
m2
4. 2 Feuchtigkeitsabdichtung mit V60 S4 auf Bodenplatte Feuchtigkeitsabdichtung der Bodenplatte, (siehe vorherige Position zum Haftbrückenanstrich), aus einer Lage Glasvlies- Bitumen- schweißbahn V60 S4 mit 10 cm Überlappung herstellen. Abrechnungsgrundlage ist die abzudichtende Fläche, Überdeckungen werden nicht gemessen. Einbauort : alle Räume im EG Angeb. Fabr:........................................... ....................
4. 2
Feuchtigkeitsabdichtung mit V60 S4 auf Bodenplatte
142.00
m2

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