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Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeines
Für das Angebot, die Bauleistungen und die Abrechnung gelten die
allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe und die allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung, DIN 1960 und DIN 1961, sowie die
technischen Vorschriften der VOB, Teil C, DIN 18300 bis 18384, 18421 u.
18451, falls in diesen Vorbemerkungen, den besonderen
Vertragsbedingungen oder dem Leistungsverzeichnis nichts näheres
bestimmt ist. Die Bestimmungen der Maßtoleranzen im Hochbau entsprechend
der DIN 18201 u.18202 sind zu beachten. Für Mehr- o. Minderleistungen
bzw. Ausfall einzelner Pos. des Leistungsverzeichnisses hat der
Unternehmer keinerlei Entschädigung zu beanspruchen, auch wenn der
Unterschied gegenüber dem Angebot mehr als 10% betragen sollte. Alle
Lieferungen und Leistungen sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, frei
Baustelle zu verstehen. Der Unternehmer erklärt durch seine
Unterschrift, dass er sich über die Lage, Beschaffenheit und
Zugänglichkeit sowie über alle Verhältnisse, die für die Versorgung der
Baustelle der Bauarbeiten von Bedeutung sind, durch Augenscheinnahme
hinreichend unterrichtet und nach Einsicht in die Bauzeichnungen sein
Angebot nach eigener Beurteilung der Verhältnisse aufgestellt hat.
Irgendwelche Forderungen, die auf Unkenntnis der Verhältnisse beruhen,
können nicht berücksichtigt werden.
Alle Maße sind stets nachzurechnen u. zu kontrollieren.
Der Unternehmer haftet allein für die Sicherheit der erforderlichen
Geräte und Gerüste sowie für alle Handlungen und Unterlassungen seiner
Angestellten und Arbeiter. Der Unternehmer haftet
schadensersatzpflichtig für Beschädigungen an den Arbeiten und dem
Eigentum dritter Personen.
Bei der Ausführung der Arbeiten sind die Unfallverhütungsvorschriften zu
beachten. Für die Baustelle ist ein geeigneter Sicherheitskoordinator
(SiGeKo) zu bestellen. Die notwendigen Sicherheitsanweisungen und -
anordnungen sind in der Baustellenordnung aufzunehmen und in einem SiGe-
PLan übersichtlich darzustellen.
Hierbei gelten nachfolgende Auswahl an Vorschriften:
UVV " Allgemeine Vorschriften" VBG 1
UVV " Erste Hilfe" VBG 109
UVV " Bauarbeiten" VBG 37
UVV "Sicherheitskennzeichnung am Arbeitzplatz" VBG 125
UVV "Hebebühnen" VBG 14
UVV "Leitern und Tritte" VBG 74
DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste"
DIN 41 24 "Baugruben und Gräben"
UVV "Schweißen und Schneiden" VBG 15
UVV " Arbeitsmedizinische Vorsorge" VBG 100
Gefahrstoffverordnung
Für die Art der technischen Ausführung der einzelnen Arbeiten und deren
nachfolgende Abrechnung sind auch noch die nachfolgend genannten
einschlägigen Vorschriften zu beachten:
DIN 18 299 Allgemeine Regeln für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18 300 Erdarbeiten
DIN 18 303 Verbauarbeiten
DIN 18 306 Entwässerungskanalarbeiten
DIN 18 308 Dränarbeiten
DIN 18 330 Mauererarbeiten
DIN 18 331 Beton- und Stahlbetonarbeiten
DIN 18 334 Zimmerer- und Holzbauarbeiten
DIN 18 335 Stahlbauarbeiten
DIN 18 336 Abdichtungsarbeiten
DIN 18 338 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten
DIN 18 339 Klempnerarbeiten
DIN 18 349 Betonerhaltungsarbeiten
DIN 18 353 Estricharbeiten
DIN 18 360 Metallbau- und Schlosserarbeiten
DIN 18 379 Raumlufttechnische Anlagen
DIN 18 380 Heinzungsanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen
DIN 18 381 Gas-, Wasser- und Abwasser-Installationsarbeiten innerhalb
von Gebäuden
DIN 18 382 Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden
DIN 18 384 Blitzschutzanlagen
DIN 18 451 Gerüstbauarbeiten
VOB - Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen
Änderungen im Leistungsverzeichnis sind nicht gestattet. Glaubt der
Unternehmer, eine in dem Leistungsverzeichnis beschriebene Arbeit in
einer anderen Ausführung günstiger anbieten zu können, so hat er in
einem Begleitschreiben darauf hinzuweisen und ein Nebenangebot
beizufügen. Dem Angebot beigefügten Lieferungsbedingungen des
Auftragnehmers bleiben
grundsätzlich unbeachtet. Sie werden in keinen Fall Vertragsbestandteil
und sind gegenstandslos.
Sämtliche Angebote erfolgen unter Ausschluss der Liefer- und
Zahlungsbedingungen des Anbieters.
Unvollständig ausgefüllte Angebote werden nicht berücksichtigt.
Glaubt der Unternehmer zur vollständigen Leistungsausführung
erforderlichen Leistungen zu benötigen, welche in den nachfolgend
Leistungspositionen nicht gesondert beschrieben sind, ist der Bieter
verpflichtet darauf hinzuweisen und diese erforderlichen
Leistungspositionen in einem gesonderten Begleitschreiben auszuweisen
und anzubieten. Nachträge diesbezüglich werden nach erfolgter
Auftragsvergabe durch den AG nicht mehr anerkannt.
Angebot von Arbeitsgemeinschaften
Die Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften gelten als Gesamtschuldner für
das Angebot. Sie Haben im
Angebot eine Bevollmächtigen zur Geschäftsführung und zum Empfang von
Zahlungen zu benennen
und ihre Gesamtschuldnerschaft anzuerkennen (siehe VOB, Abschn. A § 21
Ziffer 3 ).
Weitergabe von Teilaufträgen
Die Übertragung der Gesamtleistung ist ausgeschlossen. Ist Auftragnehmer
nicht in der Lage Teilleistungen im eigenem Betrieb auszuführen, so darf
er sie nur mit schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers an andere
Firmen weitergeben (s. VOB, Abschn. B § 4, Ziff. 8).
Ausführung
Mit den Ausführungsarbeiten ist 8 Tage nach der schriftlichen
Auftragserteilung zu beginnen, sofern nicht in den besonderen
Bedingungen oder bei Auftragserteilung etwas anderes bestimmt ist.
Baustelleneinrichtung
Das Aufstellen von Baubuden, Baugerüste und Lagerung von Baustoffen ist
nur an den von der Bauleitung genehmigten Plätzen gestattet. Zwingen die
weiter fortschreitenden Arbeiten oder sonstige Gründe zum Umsetzen der
Einrichtung, so ist dies alleinige Angelegenheit des Unternehmers. Falls
nicht ausdrücklich ausgeschrieben, ist die Einrichtung, Unterhalten und
der Abbau der mit einzukalkulieren.
Hinweisschilder und Sicherheitsmaßnahmen
Alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen sind im Preis einzukalkulieren.
Eine besondere Vergütung erfolgt hierfür nicht. Abstützungen, Gerüste
usw. sind nach den allgemeinen Vorschriften der Beruftsgenossenschaft
Hannover, durchzuführen bzw. die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen
entsprechend einzuleiten. Der Hochbauunternehmer hat die
Sicherheitsvorkehrungen an den gefährdeten Stellen wie Treppenhaus usw.
bis zur Behebung der Gefährdung durch den nachfolgenden Unternehmer zu
belassen. Die Unfallverhütungsvorschriften sind auszuhängen.
Warnschilder wie " Betreten der Baustelle verboten" u.ä. sind vom
Unternehmer zu stellen und anzubringen.
Schutz von angrenzenden Gebäuden und Bauteilen
Der Auftragnehmer versichert bei Abgabe des Angebotes, sich von den
örtlichen Gegebenheiten der Baustelle hinreichend informiert zu haben.
Der AN ist verpflichtet im Zuge der Ausführung seiner Arbeiten die
angrenzenden Gebäude, Wege, Straßen und Grundstücke vor Beschädigung,
Verschmutzung oder Zerstörung zu schützen. Nach Abschluss der Leistungen
des AN ist dieser verpflichtet die angrenzenden Anlagen im Rahmen der
durchzuführenden Abnahme mangelfrei an den AG bzw. auch an die Nachbarn
zu übergeben.
Der südliche Privatweg darf zur Erbringung der nachfolgned angefragten
Leistungen nicht befahren werden.
Vertretung des Auftragnehmers auf der Baustelle
Der Auftragnehmer hat auf der Baustelle einen ständigen Vertreter, der
während der Bauzeit nicht ausgetauscht werden darf, zu halten. Sein Name
ist der Bauleitung mit der ausdrücklichen Erklärung mitzuteilen, dass
dieser berechtigt ist, die Anordnungen der Bauleitung zu beachten und
auszuführen sowie gemeinsame Aufmessungen festzustellen.
Vermessungsarbeiten
Die Absteckung der Gebäudeaußenmaße, lt. vorliegender Baugenehmigung und
ggf. nach nochmaliger Abstimmung mit dem AN, erfolgt in Verantwortung
des Bauherren, durch einen beauftragten öffentlich bestellten Vermesser.
Alle weiteren ggf. erforderlichen Zwischenabsteckungen und
Vermessungsarbeiten, die während der Ausführung erforderlich sind, hat
der Unternehmer selbst und so rechtzeitig durchzuführen, dass eine
Nachprüfung durch die Bauleitung ohne Behinderung der Bauarbeiten
möglich ist. Der Unternehmer haftet für die richtige planmäßige Lage
und Höhe aller von ihm ausgeführten Arbeiten.
Bauführungs- und Vorhaltekosten
Die Kosten für die Bauausführung und Gerätevorhaltung während der
Gesamtdauer der Bauzeit sind in die Einheitspreise einzurechnen. Bei
Unterbrechung oder Verzögerung der Arbeiten werden zusätzliche Kosten
nicht vergütet. Schutzgerüste und geschützte Leitergänge sind bis zum
Einbau der Treppen vorzuhalten. Im Bereich des Treppenhauses sind
entsprechend Baufortschritt Schutzgeländer aus Holz anzubringen, welche
eine sichere Benutzung der neuen Treppenanlagen während der gesamten
Bauzeit sicherstellen. Die Geländer verbleiben nach Abschluss der
Rohbau- arbeiten im Gebäude und brauchen durch den AN auch später nicht
mehr zurückgebaut werden. Hierfür ist im weiteren Bauablauf der AG
zuständig.
Stellt der AG den erforderlichen Baustrom- und Bauwasseranschluss zur
Verfügung, welcher durch den AN genutzt wird, werden im Rahmen der
Schlussabrechnung, von der Schlussrechnungssumme 0,5% für Baustrom und
Bauwasser, durch den AG einbeghalten.
Außervertragliche- und Stundenlohnarbeiten
Sollte es sich bei Durchführung ergeben, dass Arbeiten ausgeführt werden
müssen, die im Leistungsverzeichnis nicht erfasst sind, so ist
grundsätzlich vor Beginn der Leistung die Vergütung durch schriftliches
Angebot und Bestätigung zu vereinbaren. Stundenlohnarbeiten sind nur
aufgrund schriftlicher Anordnung der Bauleitung auszuführen.
Stundenlohnverrechnungssätze:
Polier ................Euro
Vorarbeiter ............... Euro
Facharbeiter ............... Euro
Hilfsarbeiter ............... Euro
Lohnnebenkosten
Alle Lohnnebenkosten sind in die Einheitspreisen einzurechnen einschl.
der Kosten für An- und Abtransport der Arbeiten an die Hauptstelle. Die
Angebotspreis müssen die Abgeltung für sämtliche Nebenleistungen
enthalten, so dass in den Vorbemerkungen und den Leistungsverzeichnis
beschriebenen Arbeiten ohne Nachforderungen zu den angegebenen Preisen
ausgeführt werden.
Preis- und Lohnerhöhungen
Die eingesetzten Preis sind Festpreis und sind in allen Fällen fertige
Lieferungen und Leistungen. Der Anbieter hat in seinen abzugebenden
Einheitspreisen sämtliche Kosten einzurechnen, einschl. evtl.
Nebenkosten. Lohngleitklauseln und Stoffgleitklauseln werden für die
Dauer der Bauzeit grundsätzlich nicht anerkannt. Sämtliche Lohn- und
Materialpreiserhöhungen sind daher für die Bauzeit einzukalkulieren. Die
notwendigen Materialien sind nach Auftragserteilung sofort einzukaufen
bzw. sicherzustellen.
Aufmaß
Soweit nicht grundsätzlich nach den Ausführungszeichnungen abgerechnet
u. durch die Bauleitung geprüft werden kann, erfolgt das Aufmaß durch
die beauftragten Parteien gemeinsam. Die mit der örtlichen Bauleitung
festgestellte Aufmasse gelten nicht als endgültig anerkannt, weder im
Sinne eines Vergleiches nach § 779 BGB noch im Sinne einer
Schuldanerkenntnis nach § 782 BGB, auch wenn das gemeinsame Aufmaß von
ihr unterschrieben ist. Die Nachprüfung der Aufmasse bleibt vielmehr
ausdrücklich vorbehalten. Auch bedeutet ein gemeinsames Aufmaß nicht
zugleich Abnahme der Leistung.
Abnahme
Es findet eine förmliche Abnahme zwischen dem Auftragnehmer und dem
Bauherren bzw. dessen beauftragten Architekten, als Beauftragtem des
Bauherren, statt. Das Ergebnis wird schriftlich niedergelegt und von
beiden Vertragsparteien unterzeichnet. Der Auftragnehmer ist
verpflichtet, die Abnahme von Leistungen, wenn sie durch den Fortschritt
der Bauarbeiten der Prüfung und Feststellung entzogen werden, bei der
örtlichen Bauleitung zu beantragen. Durch die Teilnahme werden
Rechtsfolgen (Übergabe der Gefahr und Beginn der Gewährleistung) nicht
ausgelöst, es sei dann, dass in einer Niederschrift über die Teilnahme
dies bestimmt ist.
Hinweise
Dem Bieter ist bekannt, daß es sich bei der betreffenden Baumaßnahme um
Arbeiten im Bereich eines derzeit noch unbebauten Grundstückabschnittes,
handelt.
Der Bieter erklärt mit Abgabe dieses Angebotes, dass er sich über die
örtliche Situation und Lage der Baustelle hinreichend informiert hat.
Eventuell erforderliche zusätzliche Schutzmaßnahmen und auch ggf. erf.
Wasserregulierungen, sind im Rahmen dieser Pauschalposition "BE"
einzukalkulieren und werden ansonsten nicht noachmals gesondert
vergütet.
Während der Zeit der Ausführung der Arbeiten ist der AN für die
Verkehrsicherungspflicht am Gebäude verantwortlich.
Die weiteren Leistungen der noch erforderlichen weiteren
Ausbauleistungen wie Dachdecker, Fenster, Putz, Estrich, Trockenbau usw.
werden dann im folgenden noch gesondert ausgeschrieben und durch den
Bauherrn auch gesondert vergeben und sind deshalb nicht Bestandteil der
hiermit vorliegenden Angebotsabforderung.
Baustelleneinrichtung
Durch den Bieter kann die Nutzung der vorhandenen zentralen
Baustromanlage sowie des vorh. Wasseranschlusses erfolgen. GGf.
erforderliche Unterverteilungen liegen in Verantwortung des AN.
Das WC ist im Rahmen der nachfolgend kalkulierten BE durch den AN
anzubieten und für die Dauer der Ausführung der Arbeiten vorzuhalten.
Weitere ggf. erf. soziale und sanitäre Einrichtungen sind durch den AN
eigenverantwortlich für die Arbeitsnehmer bereitzustellen (z. B.
Pausenunterkünfte usw.)
Für die Nutzung der gemeinsamen Baustellenmedienanschlüsse werden dem AN
im Rahmen der Schlussabrechung 0,5% des Abrechnungspreises für die BE
abgezogen bzw, durch den AG berechnet und mit der Schlussforderung des
AN verrechnet.
Gewährleistung, Zahlung, Skonto
Der AN übernimmt für die zu erbringenden Leistungen eine
Gewährleistungsverpflichtung lt. BGB von 5 Jahren.
Die Zahlung von Abschlägen ist lt. den abzuschließenden vertraglichen
Vereinbarungen und dem dabei zu erstellenden Zahlungsplan, für erbrachte
Leistungsteilabschnitte, möglich.
Bei der Zahlung innerhalb von 10 Tage wird ein Skonto in Höhe von 2% der
geforderten Rechnungssumme vereinbart.
Wichtiger Hinweis !!!
Als Anlage in bzw. zu den nachfolgenden Ausschreibungstexten ist diesem
Leistungsverzeichnis eine Ausfertigung, der vorhandenen Bauzeichnungen
aus der Genehmigungsplanung und einiger Bestandsfotos beigefügt.
Der Bieter hat sich mit Abgabe seine Angebotes, auch anhand dieser
Zeichnungen und auf der Grundlage einer nochmaligen örtlichen
Besichtigung auf die Vollständigkeit der ausgeschriebenen Leistungen,
hin überzeugt und versichert den dargestellten und beschriebenen
kompletten Leistungs- umfang in vollem Umfang zu erbringen.
Die weiteren erforderlichen Ausführungszeichnungen (Grundrisse,
Schnitte, Schal- und Beweh- rungspläne werden sodann noch in
Verantwortung des Bauherrn bzw. dessen Planers erstellt und rechtzeitig
vor Baubeginn der ausführenden Baufirma übergeben.
Glaubt der Bieter zur Erbringung dieser vollständig hiermit angefragten
Leistung zusätzliche, in diesem LV nicht beschriebenen Leistungen und
Arbeiten zu benötigen, so ist der Bieter verpflichtet den AG in einem
gesonderten Anschreiben, als Anlage zu diesem hiermit vorliegenden
Angebot, darauf hinzuweisen und die dafür zusätzlich zu erwartende
Kostengröße zu bennen bzw. abzuschätzen.
Ansonsten versichert der Bieter mit Abgabe dieses Angebotes nochmals die
Vollständigkeit aller angebotenen Leistungen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Grundrisse; Schnitte; Ansichten und Lageplan
Ansichten
Perspektiven
Grundrisse
Schnitt
Lageplan
Grundrisse; Schnitte; Ansichten und Lageplan
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1. 1 Baustelleneinrichtung Einrichten und Vorhalten aller erforderlichen Arbeits-
und Hilfsmittel auf der Baustelle.
Beräumung von eventuell vorhandenen, nicht gesondert
ausgeschriebenen Hindernissen usw.
Für Bauwasser und Baustrom kann der AN an die
nachfolgend beschriebenen, durch ihn bereitzustellenden
Anschlüße, mit durch Ihn bereitzustellenden
Leitungssystem anschließen. Für die Lieferung dieser
Medien ist der AG berechtigt, im Rahmen der
Schlußabrechnung 0,5% des Auftragswertes von der
Schlußrechnungssumme abzusetzen.
Der AN ist verpflichtet angrenzende Bauteile und
Bereiche vor Verunreinigung zu schützen und nach
Abschluß aller Arbeiten den vorgefundenen Urzustand
wiederherzustellen, es sei denn, durch die örtliche
Bauleitung werden andere Festlegungen getroffen.
Der AN ist ebenfalls im Rahmen dieser Leistungsposition
verpflichtet, die notwendigen sozialen Einrichtungen
für die am Bau beteiligten Arbeitnehmer
bereitzustellen. (Bauwagen usw.)
Im Rahmen der vorliegenden Position hat der AN
ebenfalls die Sicherung der Baustelle, gegen unbefugtes
Betreten und Befahren zu gewährleisten.
Mit der Abgabe des hiermit vorliegenden Angebotes
versichert der Bieter, sich im Vorfeld über die
örtlichen Platzsituationen auf dem Grundstück
informiert zu haben.
Der AN hat im Rahmen dieser Gesamtpositionm auch die
Stellung eines qualifizierten SiGeKO sicherzustellen
und damit die Einhaltung aller Anforderungen des
Sicherheits- und Gesundheitsschutzes auf der Baustelle,
für alle seine nachfolgend angebotenen Leistungen sowie
auch die ggf. erforderlichen tangierenden
Fremdleistungen, sicherzustellen.
Der AN ist verpflichtet, den Bauherrn bzw. dessen
Vertreter, auf Verlangen derer die Einhaltung der
Anforderungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes
(Belehrung der AN usw.) nachzuweisen.
1. 1
Baustelleneinrichtung
1.00
Psch
2 Dachdecker und Dachabdichtungsarbeiten
2
Dachdecker und Dachabdichtungsarbeiten
2. 1 Haftbrücke für Dampfsperre auf Betonflächen Haftbrücke für Bitumen-Schweißbahn bzw. nachfolgend
beschriebene Dampfsperre auf gereinigten, vorbereiteten
Untergrund aus Beton (Stahlbetondeckenplatten und an
angrenzenden aufgehenden gemauerten, umlaufenden
Attikawänden aus Gasbeton h = 50 cm aufbringen.
Untergrund : Stahlbetondeckenplatten - Flachdach über
EG und OG
Einbauort : alle Dachflächen im Flachdachbereich und
aufgehende Attikabereiche
2. 1
Haftbrücke für Dampfsperre auf Betonflächen
180.00
m2
2. 2 Dampfsperre Bauder THERM DS1 DUO Lieferung und Verkleben einer geeigneten Dampfsperre
für geplantes Bituemdämmdach, auf der zuvor
beschriebene vorbereiteten Dachflächen aus Beton (über
EG und OG - Wohnhaus) zum geplanten Aufbau der
Dampfsperrbahn, einschl. evtl. erf. umlaufende Kehl-
bzw. Wandanschluss- leisten, durch Aufbringen 1 Lage
Dampfsperre Bauder THERM DS1 DUO o.ä., im
Flammverfahren punkt- oder streifenförmig mit mind. 10,
0 cm Bahnüberdeckung;
Einbauort: alle neue Flachdachbereiche in allen
betreffenden
Etagen
Im Bereich von anschließenden aufgehenden Wänden sind
die erforderlichen Aufkantungen im Rahmen dieser
hiermit beschriebenen Hauptposition mit auszuführen und
lt. den Vorgaben der geltenden Richtlinien des
Dachdeckerhand- werkes an den aufgehenden Wänden bzw.,
Attikabereichen hochzuführen.
GGf. hierbei erforderlichen Abstimmungen mit der
Fassaden- dämmfirma sind im Rahmen dieser hiermit
angebotenen Leistungen rechtzeitig zu führen.
Einbauort : alle Dachflächen im Flachdachbereich und
aufgehende Attikabereiche
Angeb. Produkt: .......................................
..................
2. 2
Dampfsperre Bauder THERM DS1 DUO
180.00
m2
2. 3 Grundwärmedämmung aus Bauder PIR FA; 160 mm Lieferung und Einbau der Polystyrol-
Hartschaumdämmplatten Bauder PIR FA als Grunddämmung
auf der zuvor beschriebenen Dampfsperre im Bereich
aller Wohnhausdach- flächen über EG und OG (auf
Stahlbetondfecke), ggf. mit Falz, als 1. Lage, dicht
gestoßen und vollflächig, zum nachfolgenden Aufbau der
Gefälldämmung lt. nachfolgender Beschreibung.
Einbauort: Dachfläche des WH über EG + OG
mit allseitigem Attikaabschluss
Dämmstoffstärke: mind. 160 mm
Wärmeleitung: WLG 023
Einbauort : Dachflächen des Wohnhauses über
EG und OG
Angeb. Fabrikat:.......................................
..........................
2. 3
Grundwärmedämmung aus Bauder PIR FA; 160 mm
155.00
m2
2. 4 Ausführung einer mehrseitigen Gefälledämmung Lieferung und Einbau einer mehrseitigen
Gefälledämmungs- konstruktion (Mehrstärken von 2 - 12
cm), in Verbindung mit der zuvor beschriebenen
Flachdachgrunddämmung mit einem Gefälle von 2% im
Bereich der Dachflächen über dem Erd- und Obergeschoss,
auf zuvor beschriebener Dampfsperre und Grunddämmung -
auf Stahlbetongeschoss- decke.
Im Rahmen dieser Leistungsposition ist durch den AN ein
Gefälleplan von den Dachaufsichtsflächen zu erstellen
und rechtzeitig dem Bauherrn bzw. dessen beauftragten
Planer / Baubetreur zur Freigabe vorzulegen.
(Diese Position kann auch als einlagige Konstruktion
mit der zuvor beschriebenen Grunddämmungskonstruktion -
dann von 16 cm bis 26 cm - ausgeführt werden.
Einbauort: Flachdach über EG und OG
Dämmstoffstärke: mind. 20 bis 120 mm
Wärmeleitung: mind. WLG 035
Einbauort: Flachdach über EG und OG
Dachformen - Draufsicht / Grundriss:
2. 4
Ausführung einer mehrseitigen Gefälledämmung
155.00
m2
2. 5 Dachabdichtung, 2-Lagig Feuchtigkeitsabdichtung, 2 Lagig auf allen zuvor
beschrie- bene Dämmplattenbereichen und an den
aufgehenden Attika- wänden, im Flammverfahren, auf den
im folgemden ansonsten nicht dauerhaft genutzten
Dachflächen bestehend aus:
1. Lage als Schweißbahn Bauder TEC KSA DUO
2. Lage aus Elastomerbitumen-Schweißbahn, Bauder KARAT
mit Polyestervlieseinlage 250 g/m2, oberseitig
beschiefert.
In den Einheitspreis ist die Anarbeitung der Pappe an
den Dachrändern, Rinneneinhang, Dacheinläufen,
Dacheckaus- bildungen, Dachrändern bzw. Ortgängen,
Kamineindich- tungen usw. mit einzukalkulieren und
damit abgegolten.
Im Bereich von anschließenden aufgehenden Wänden bzw.
Attika sind die erforderlichen Aufkantungen im Rahmen
dieser hiermit beschriebenen Hauptposition mit
auszuführen und lt. den Vorgaben der geltenden
Richtlinien des Dachdecker- handwerkes an den
aufgehenden Wänden bzw., Attikabe- reichen
hochzuführen.
GGf. hierbei erforderlichen Abstimmungen mit der
Fassaden- dämmfirma sind im Rahmen dieser hiermit
angebotenen Leistungen rechtzeitig zu führen.
Angeb. Fabr:...........................................
....................
Einbauort: Flachdach über EG und OG
Dachformen - Draufsicht / Grundriss:
2. 5
Dachabdichtung, 2-Lagig
180.00
m2
2. 6 Zulage für Anschluss der Eindichtung an Wände h = 25 cm Zulage für den Anschluss der zuvor beschriebenen
Dachabdichtungsbahnen an aufgehendes, gedämmtes bzw.
angrenzendes Außenwandmauerwerk bzw. an den beiden
Schronsteinanlagen mit Mantelsteinen, einschl. dem
Hochführen der Abdichtungen bis ca. 25 cm über Dach,
einschl. ggf. erf. Eckkeile und oberer Fixierung durch
Kappleiste o.ä. und dauerelastischer Verfugung
Einbauort: alle Flachdachfläche über EG mit Dach-
anschluss an das aufgestellte OG und
Dachanschluss an Schornsteinmauerwerk
2. 6
Zulage für Anschluss der Eindichtung an Wände h = 25 cm
12.00
m
2. 7 Zulage für Anschluss der Eindichtung an Attikawände h = 30 cm Zulage für den Anschluss der zuvor beschriebenen
Dachabdichtungsbahnen an aufgehendes, umlaufendes
Attikamauerwerk, einschl. dem Hochführen der
Abdichtungen bis ca. max. i.M. 30 cm über Dach,
einschl. ggf. erf. Eckkeile und oberer Fixierung durch
Kappleiste o.ä. und dauerelastischer Verfugung
Einbauort: alle Flachdachfläche über EG und OG
2. 7
Zulage für Anschluss der Eindichtung an Attikawände h = 30 cm
62.00
m
2. 8 Zulage für Eindichtung der Dachdurchdringungen - Abluft Zulage für die Ausführung der Abdichtungsarbeiten im
Bereich von Dachdurchdringungen mit Abluft- und
Lüftungsrohren usw. über Dach.
2. 8
Zulage für Eindichtung der Dachdurchdringungen - Abluft
4.00
St
2. 9 Zulage für Eindichtung der Attika-Dachabläufe Zulage für die Ausführung der Abdichtungsarbeiten im
Bereich von Flachdachabläufe z.B: Attikadirektablauf
mit Klebflansch - LORO o.ä. im Bereich der Dachflächen
mit umlaufendem Atikaabschluss über EG und OG.
2. 9
Zulage für Eindichtung der Attika-Dachabläufe
5.00
St
2.10 Zulage Dachabdichtungsanschluss, Durchdringung Sekuranten GGf. gesonderte Zulage für Dachabdichtungsanschluss an
Durchdringung der zuvor beschriebenen Bitumendach-
flächenabdichtung mit den nachfolgende beschriebenen
Sekuranten mit Flüssigkunststoff und einer
Armierungslage.
Unterlage : Bitumendachabdichtungsbahnen
Schichtdicke : 2,0 mm
Anschlusshöhe : ca. 30 cm
Material Beschichtung: PMMA/UP/PUR
Armierung : Polyesterfaservlies
Durchdringung : bis DN 40 mm
Angeb. Fabrikat : .....................................
............................
2.10
Zulage Dachabdichtungsanschluss, Durchdringung Sekuranten
O
1.00
St
2.11 Zulage Dachabdichtungsanschluss, Durchdringung - Lüftung GGf. gesonderte Zulage für Dachabdichtungsanschluss an
Durchdringung von Strangentlüftungsrohren usw. mit
Flüssigkunststoff und einer Armierungslage.
Unterlage : Bitumendachabdichtungsbahnen
Schichtdicke : 2,0 mm
Anschlusshöhe : ca. 30 cm
Material Beschichtung: PMMA/UP/PUR
Armierung : Polyesterfaservlies
Durchdringung : bis DN 200 mm
Angeb. Fabrikat : .....................................
............................
2.11
Zulage Dachabdichtungsanschluss, Durchdringung - Lüftung
O
1.00
St
2.12 Lichtkuppel 80/80 - Lüftung / Ausstieg Lichtkuppel, 3-schalig, Kunststoffverglasung opal,
eingefärbt, zur Innenraumbelichtung und vorbereitet für
tägliche Be- und Entlüftung, Nenngröße 80/80 cm mit
Stahl-Aufsetzkranz in Ausführung AK 80/80, 30 cm hoch,
einschalig, innen farbbeschichtet RAL 9002, mit
Flachflansch und angestellter Wärmedämmung 40 mm,
einschl. Sicherheitsrahmen zum Verwahren der Dachbahn.
mit Motoröffner EM 24V/S 50, 24 V DC, 500 mm Hub,
500 N Hub/Zugkraft, integrierter Lastabschaltung,
Spindelmotor in Rechteckform, weiß (RAL 9016), incl.
Konsole und Flügel- böckchen für die Mintage in LK, mit
Anschlußkabel ca. 0,6 m.
Lieferung und komplette Montage, incl. Konsole und
Motor, Auflegen der Anschlüsse, Funktionsprobe -
fachgerechter Einbau, einschl. aller Anschlüsse und
zusätzlichen Abdichtungen im Bereich der zuvor
beschriebenen gedämmten Flachdachbereiche und der dort
verlegten Bitumenflächenabdichtung über OG.
Der Einsatz von gleichwertigen Produkten anderer
Hersteller, unter Einhaltung der angegebenen
Leitungsparameter ist möglich !
Angeb. Fabrikat / Hersteller: .........................
....................
Material: .............................................
....
Lohn: ................................................
.
Mehrkostenanteil für Motoröffnung: ....................
......... _/St
im Vergleich zu einer manuellen
Öffnung per Hand - in jedem Falle zur
Nutzung als Dachausstieg zu Revisions-
zwecken
2.12
Lichtkuppel 80/80 - Lüftung / Ausstieg
2.00
St
2.13 Zulage für Eindichtung der Dachlichtkuppeln Zulage für die Ausführung der Abdichtungsarbeiten im
Bereich von Dachdurchdringungen, durch die nachfolgend
beschriebenen Dachaussteigsluken, Dachkuppeln
(Oberlicht- kuppeln) bis 100 * 100 cm, in der zuvor
beschriebenen Flachdachfläche.
2.13
Zulage für Eindichtung der Dachlichtkuppeln
2.00
St
3 Dachklempnerarbeiten
3
Dachklempnerarbeiten
3. 1 Attikadirektablauf DN 100, Lieferung und Einbau von Attikadirektabläufen und
zugehörigen bzw. integrierten Notüberlauf, mit
Abdeckung und umlaufendem Klebeflansch sowie
höhenmäßige Anpassung dieser an die Dachoberfläche (im
Bereich der zuvor beschriebenen
Bitumendämmdachflachflächen), einschl. der erf.
Abdicht- bzw. Anschlußarbeiten im Bereich der
Durchdringungen der umlaufenden Attika im Bereich des
Flachdaches über EG und OG, ggf. in Abstimmung mit der
beauftragten Fassadenputzerfirma.
Durchmesser : 100 mm
Einbauort : Flachdach über EG und OG
Angeb. Fabr:...........................................
....................
3. 1
Attikadirektablauf DN 100,
5.00
St
3. 2 Fallrohre, Ti/Zn, DN 100 Fallrohre für Dachentwässerungsanlagen, Dachrinnen etc.
in rundem Querschnitt; incl. der Rohrschellen mit
dppeltem Scharnier, sowie aller Zubehör- und
Befestigungsteile, in Mauerwerk, Beton o dgl. liefern
und in Verbindung mit den beschriebenen
Ablaufsammelkästen bzw. Standrohren, fachgerecht
einbauen.
Material : Ti/Zn
Blechdicke : 0,65 mm
Nenngröße : DN 100
Einbauort : alle Regenentwässerungsstränge (5 St)
Angeb. Fabr:...........................................
....................
3. 2
Fallrohre, Ti/Zn, DN 100
30.00
m
3. 3 Fallrohrbögen als Auslaufbogen, Zulage DN 100 Fallrohrbögen als Endauslaufbogen über OFG; als Zulage
Material : Ti/Zn
Nenngröße : DN 100
3. 3
Fallrohrbögen als Auslaufbogen, Zulage DN 100
5.00
St
3. 4 Standrohr DN 100 Standrohre aus Stahl, verzinkt, DN 100, mit
Revisionsklappe, einschl. Herstellung des Anschlusses
an die bauseits vorhandenen Grundleitungen.
Länge : 1,0 m
Nenngröße : DN 100
Einbauort : Straßen- und Hofseite
Angeb. Fabr:...........................................
....................
3. 4
Standrohr DN 100
O
0.00
St
3. 5 Fallstragentlüftung DN 100, Lieferung und Einbau von Fallstrangentlüftung mit
Abdeckung, sowie höhenmäßige Anpassung dieser an die
neue Dachoberfläche (im Bereich des zuvor beschriebenen
Bitumenflachdächer), einschl. der erf. Abdicht- bzw.
Anschlußarbeiten, ggf. in Abstimmung mit der
beauftragten Sanitärinstallationsfirma.
Durchmesser : 100 mm
Einbauort : Flachdachbereich über EG und OG
Angeb. Fabr:...........................................
....................
3. 5
Fallstragentlüftung DN 100,
4.00
St
3. 6 Sekuranten Lieferung und Einbau von Dachsekuranten im Bereich der
zuvor beschriebenen Flachdachfläche über OG, zur
Verwendung als Anschlagpunkte für spätere
Dachrevisionen im Bereich des zuvor beschriebenen
Bitumenflachdaches, einschl. der erf. Abdicht- bzw.
Anschluß- sowie staisch wirksamen Befestigungsarbeiten,
Einbauort: Flachdach über OG
Angeb. Fabr:...........................................
....................
3. 6
Sekuranten
8.00
St
3. 7 Verkleidung Schronsteinköpfe mit Alu-Blech mit Stehfalz Verkleidung von Schornsteinköpfen über Dach, einschl.
der erforderlichen umlaufenden, vollflächigen OSB bzw.
Brett- verschalung mit Unterkonstruktion aus Holz, mit
Alu-Blechstreifen (Schaaren) in Stehfalztechnik,
einschl. der Herstellung aller erf. Abkantungen im
Bereich der unteren und oberen Abschlüsse und der
oberen Schornsteinkopfab- deckungen.
Angeb. Material : .....................................
..........................
3. 7
Verkleidung Schronsteinköpfe mit Alu-Blech mit Stehfalz
3.00
m2
3. 8 Attikaabdeckung aus Zink-Titan-Blech Lieferung und Einbau von abgewinkelten Blechen für die
umlaufende Attikawandabdeckung d=24,0 cm mit
einseitigem Fassadenputz und dachseirtiger zuvor
beschriebener Attikaabdichtung mit mehrlagiger
Bitumenpappe d.h. ca.
b ges. = 34,0 cm, einschl. der erf.
Unterlagskonstruktion aus OSB-Platten (auf
Attikamassivbereich mit leichtem Gefälle zur Dachfläche
nach innen geneigt, befestigt), aus Zink-Titan-Blech
liefern und einbauen, einschl. aller erf. windsicheren
Befestigungen. (abgewinkelt) - dem Verlauf der Attika
folgend, einschl. aller Ecken, Kanten usw.
Materail: Titan-Zink-Blech
Zuschnitt: ca. bis 450 mm
Blechdicke: 0,7 mm
Einbauort: Attika im Bereich der Flachdächer über
EG und OG
3. 8
Attikaabdeckung aus Zink-Titan-Blech
62.00
m
4 Abdichtungsarbeiten Bodenplatte
4
Abdichtungsarbeiten Bodenplatte
4. 1 Haftbrücke für Bitumen-Schweißbahn auf Bodenplatte Haftbrücke für Bitumen-Schweißbahn auf gereinigten,
vorbereiteten Untergrund aufbringen.
Untergrund : Bodenplatte aus Beton in allen Räumen im
EG
Einbauort : alle Räume im EG
4. 1
Haftbrücke für Bitumen-Schweißbahn auf Bodenplatte
142.00
m2
4. 2 Feuchtigkeitsabdichtung mit V60 S4 auf Bodenplatte Feuchtigkeitsabdichtung der Bodenplatte, (siehe
vorherige Position zum Haftbrückenanstrich), aus einer
Lage Glasvlies- Bitumen- schweißbahn V60 S4 mit 10 cm
Überlappung herstellen.
Abrechnungsgrundlage ist die abzudichtende Fläche,
Überdeckungen werden nicht gemessen.
Einbauort : alle Räume im EG
Angeb. Fabr:...........................................
....................
4. 2
Feuchtigkeitsabdichtung mit V60 S4 auf Bodenplatte
142.00
m2
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