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Neubau einer Seniorenresidenz in Büchen
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Kurzbeschreibung Heizung/Lüftung/Sanitär Heizung Das Gebäude wird über einen Fernwärmeanschluss versorgt. Die Regelung wird über eine Regelsystem realisiert. Die Verteilung erfolgt aus dem Heizungsraum aus. Die Rohrinstallation der Verteilleitungen erfolgt im Erdgeschoss in der abgehängten Decke in Kupferrohr. Die Anbindung der einzelnen Stränge erfolgt über Absperr- und Strangregulierventile bzw. über Differenzdruckregler. Die Wärmeübergabe erfolgt mittels Heizkörpern. Anbindung der einzelnen Heizflächen erfolgt über Verbundrohr in den Etagen über den Rohfussboden. Die Warmwasserbereitung erfolgt zentral im Heizungsraum durch eine Frischwasserstation. Lüftung Eine Be- und Entlüftung der Küche im Erdgeschoss erfolgt über ein Kanalnetz. Für das zentrale Lüftungsgerät mit Kreuzstromwärmetauscher ist eine Außenaufstellung auf dem Flachdach vorgesehen. Für die Personalumkleide im 1.Obergeschoss ist ein Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung vorgesehen, welchens ebenfalls auf dem Flachdach verortet ist. Die Geräte verfügen über Erhitzer mit Wärmepumpentechnik. Die Bäder erhalten Abluftanlagen gem.DIN 18017, Teil 3 mit Einzelraumlüfter über Lichtschalter oder separatem Schalten (gem. AFU) inkl. Nachlaufrelais geschaltet für Grund- und Hauptlaststeuerung. Das Kanalsystem wird in Wickelfalzrohr ausgeführt, wobei in den einzelnen Geschossdecken jeweils ein Brandschott eingebaut wird. Sanitär Die Versorgung des Gebäudes mit Trinkwasser erfolgt über den Technikraum her. Die Rohrverlegung erfolgt parallel des Heizungsnetzes unterhalb der Erdgeschossdecke bis in die Schächte und Bewohnerzimmer. Die Steigestränge erhalten Absperrventile. Als Verteilleitung und Steigeleitung kommt Edelstahlrohr zur Ausführung. Die Bewohnerbäder werden als Fertigbadzellen ausgeführt und in Verbundrohr angeschlossen. Das Abwasserrohrleitungsnetz ist in Kunststoffrohr (Schallschutzrohr) mit Brandmanschetten vorgesehen. Anbindung der Objekte in den jeweiligen Etagen erfolgt in Kunststoffrohr (Schallschutz). WC's und Waschtische werden in Sanitärporzellan ausgeführt, mit den entsprechenden Tragegestellen, für Behindertenobjekte jeweils mit Haltegriffen. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Beschränktes Ausschreibungsverfahren nach VOB Nebenangebote / Änderungsvorschläge, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers abweichen, sind zulässig. Anstelle des vom Auftraggebers übersandten Leistungsverzeichnisses können selbst gefertigte Abschriften oder Kurzfassungen verwendet werden, wenn der Bieter den vom Auftraggeber verfassten Wortlaut der Urschrift als allein verbindlich anerkennt. Kurzfassungen müssen mit dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis hinsichtlich der Ordnungszahlen vollständig übereinstimmen. Sie müssen für jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis und Gesamtbetrag, darüber hinaus den jeweiligen Kurztext, die Angebotsendsummen und alle geforderten Textergänzungen enthalten. Der Bieter ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers vor Auftragserteilung ein vollständiges Leistungsverzeichnis nachzureichen. Auf Verlangen hat der Auftragnehmer der örtlichen Bauleitung Listen zur Verfügung zu stellen, aus denen die auf der Baustelle Beschäftigten mit Name, Geburtsdatum und Wohnort zu entnehmen sind. 1. Die Vorbemerkungen sind ausdrücklich anzuerkennen und Bestandteil der Leistungsbeschreibung und der Angebote. Alle sich aus diesen Vorbemerkungen ergebenen Leistungen und / oder Mehrkosten sind in die betreffenden Positionen einzurechnen. Die Arbeiten sind, ohne Verzögerungen zügig durchzuführen. Alle hierzu nötigen Termine sind mit der Bauleitung abzustimmen. 2. Alle zu erbringenden Leistungen umfassen auch die Lieferung (zum Einbauort) und Einbau der dazu gehörigen Bauteile, Stoffe, Klein- und Befestigungsmaterial sowie die Ausführung nach Zeichnung und Angabe einschl. aller Nebenkosten. Den Transport sowie die Vorhaltekosten aller zur Ausführung der Leistungen benötigten Materialien, Geräte, Maschinen, Baustelleneinrichtung u. dgl. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 3. Der Arbeitsplatz (Einbauort) ist grundsätzlich in einem sauberen Zustand zu halten. Der bei den Arbeiten anfallende Schutt ist unaufgefordert und schnellstmöglich aus dem Gebäude zu schaffen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Nach Beendigung der Arbeiten ist die Baustelle gründlich zu reinigen. Der Auftraggeber geht davon aus, daß der Auftragnehmer seiner Verpflichtung in regelmäßigen Abständen nachkommt. Sollte das nicht der Fall sein, setzt die Bauleitung nur einmal mündlich oder schriftlich eine Frist zur Leistungserfüllung. Kommt der Auftragnehmer einer solchen Aufforderung nicht unverzüglich nach ist der Auftraggeber berechtigt, ohne Nachfrist diese Nebenleistung auf Kosten des Auftragnehmers von dritter Seite ausführen zu lassen. 4. Vor Angebotsabgabe hat sich der Auftragnehmer über die Möglichkeiten seines geplanten Material bzw. Maschineneinsatzes vor Ort zu überzeugen. Die Kosten für die Verkehrsführung, die Beschilderung und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Anliegerverkehrs während der Bauzeit, sind in die Pos. Baustelleneinrichtung einzurechnen. Der Auftragnehmer erklärt mit seiner Unterschrift, sich vor Abgabe des Angebotes über die örtlichen Verhältnisse informiert zu haben. Einwendungen gegen das Leistungsverzeichnis sind vor Angebotsabgabe schriftlich dem Auftraggeber zur Kenntnis zu bringen. 5. Wird vom Bieter vor Angebotsabgabe eine Ortsbesichtigung gewünscht, so sind alle Termine hierzu abzustimmen. 6. Der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung eine geeignete Fachkraft als verantwortlichen Vertreter zu benennen, die während der Ausführung der Leistungen auf der Baustelle anwesend ist. Vor einem Wechsel dieses Vertreters ist dies der Bauleitung rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Bietergemeinschaften benennen einen gemeinsamen Vertreter. 7. Alle zum Einbau kommenden Materialien und Baustoffe, sowie Oberflächenqualitäten, soweit sie gestaltungswirksam sind, müssen vorab bemustert werden. Das Bestellen der Materialien und Ausführen der entsprechenden Leistungen darf erst nach Freigabe durch die Bauleitung erfolgen. 8. Die Leistung ist in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber schriftlich in jedem Fall die Fertigkeit der Leistung oder einer Teilleistung (§12 Nr.2 VOB/B) unverzüglich mitzuteilen und die Abnahme rechtzeitig zu beantragen. Unterlässt der Auftragnehmer diese Mitteilung, so gilt die Leistung oder Teilleistung nicht dadurch als abgenommen, dass der Auftraggeber sie in Benutzung genommen hat. 9. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Massen und Maße sind Richtwerte. Nach Auftragsvergabe sind diese am Bau durch ein selbstständiges Aufmaß zu prüfen. 10. In den abzugebenden Preisen sind alle für die Herstellung und Montage erforderlichen Leistungen sowie Nebenleistungen enthalten. 11. Grundlage der Ausschreibung und des Angebotes ist die VOB, neueste Fassung. Alle im Leistungsverzeichniss genannten Normen, Arbeitssowie Merkblätter und Vorschriften gelten in der jeweils neuesten Ausgabe. 12. Alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen DIN-Normen und Vorschriften sind einzuhalten. 13. Der Auftragnehmer hat für alle von ihm gefertigten Bauteile Montagezeichnungen zu erstellen und der Bauleitung zur Prüfung und Freigabe einzureichen. Fertigungs- und Montagefehler, die ohne Freigabevermerk der Bauleitung entstehen, gehen zulasten des Auftragnehmers. Nach Abschluss der Arbeiten sind dem Auftraggeber ein Satz dieser Unterlagen als Bestandszeichnungen zu übergeben. Diese Leistungen sind, soweit in den Leistungsbeschreibungen nicht gesondert aufgeführt, Bestandteil des Angebotes und werden nicht gesondert vergütet. 14. Der Zustand von Teilen der Leistungen ist gemeinsam vom Auftragnehmer und der Bauleitung festzustellen, wenn diese Teile der Leistung durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden. Das Ergebnis ist schriftlich niederzulegen (VOB §4 Nr. 10). Alle hierzu nötigen Termine sind der Bauleitung frühestmöglich mitzuteilen. Alle benötigten Arbeitskräfte sowie Messgeräte sind vom Auftragnehmer zu stellen. Ein evtl. Mehraufwand bzw. -kosten, die durch Missachtung dieses Punktes entstehen, gehen im vollen Umfang zulasten des Auftragnehmers. Sie werden ggf. bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht. 15. Besonderer Hinweis : Für alle evtl. Nachtragsaufträge bzw. Nachtragsvereinbarungen und somit auch für alle Nachtragsangebote gelten die gleichen Bedingungen und Preisnachlässe wie die, des Hauptauftrages. Sie brauchen nicht gesondert vereinbart werden.
Kurzbeschreibung Heizung/Lüftung/Sanitär
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN 1. Allgemeine Vorbemerkungen Diese Leistungsbeschreibung beinhaltet die Heizungs- Lüftungs- und Sanitärinstallation für den Neubau einer Seniorenresidenz in Büchen. Die VOB ist die Kalkulationsgrundlage für alle Positionen dieses Angebotes. In Ergänzung und Abänderung sind nachstehende Punkte zu beachten und wenn im LV nicht als Position aufgeführt, ohne zusätzliche Berechnung auszuführen. 2. Technische Ausführungshinweise 2.1 Allgemein Die erstellten Anlagen müssen allen derzeit gültigen Vorschriften entsprechen, insbesondere sind dies - die DIN-Normen und VOB in der jeweils neuesten Fassung - die VDE-Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung - das Gebäudeenergiegesetz in der neuesten Fassung - die TAB der zuständigen Energieversorger - die Vorschriften der Berufsgenossenschaft - die Unfallverhütungsvorschriften - die Vorschriften der Baubehörden - die Vorschriften der Feuer- und Sachversicherer Es sind nur solche Materialien zugelassen, deren Nachbeschaffung (Ersatz) jederzeit ohne Schwierigkeiten möglich ist. Bei der Ausführung ist die DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) zu beachten. Durch die Montage dürfen keine Schallbrücken zwischen Installation und Baukörper entstehen. Die Objektanschlüsse sowie Wand- und Deckendurchdührungen sind schallgedämpft auszuführen. Es sind schallgedämpfte Befestigungssysteme mit Zulassung nach DIN 4109 (z. B. Fabr. Sikla,Mefa, Hilti etc.) zu verwenden. Die vorgesehenen Befestigungen sind der Bauleitung zur Bemusterung vorzulegen. Erst nach Freigabe durch dieselbe darf mit der Montage begonnen werden. Sämtliche Rohr-, Kabel- und Kanaldurchführungen durch Brandschutzwände sind mit zugelassenen Wanddurchführungen der Widerstandsklasse F 90 zu versehen oder im anderen Brandabschnitt mit einer Feuerschutzisolierung auszuführen. Alternativ können auch feuerbeständige Materialien verwendet werden. Die erforderlichen Maßnahmen sind mit dem zuständigen vorbeugenden Brandschützer, der Bauleitung und dem IB abzustimmen. Die Einregulierung und Leistungsmessungen der Anlagen sind bei Grenzwerten im Sommer und Winter durchzuführen. Der Auftragnehmer hat die Baustelle, soweit seine Leistungen betroffen sind, täglich und nach Beendigung der Arbeiten in einwandfreiem Zustand zu verlassen. Verpackungen, demontierte und nicht mehr benötigte Materialien sowie Reste und Bauschutt gehen in den Besitz des Auftragnehmers über und sind von ihm täglich zu entsorgen. 2.2 Heizung, Lüftung, Sanitär Eingebaute Anlagenteile sind mittels Folienabdeckung oder ähnlichem zu schützen. Bei Frostgefahr ist die gesamte Anlage zu entleeren und mittels Pressluft auszublasen. Vor Inbetriebnahme der Anlagen sind diese gemäß der gültigen Vorschriften zu spülen. Während der Montage und der Zwischenlagerung sind die Rohre gegen das Eindringen von Schmutzteilen zu verschließen. Rohre, die in Wandschlitzen oder auf Rohfußboden verlegt werden, sind mit einer geschlossenporigen Isolierung zu versehen, an unzugänglichen Stellen ist eine Stopfisolierung der Wandschlitze mit Glas- und Mineralwolle zulässig. Sämtliche Kanaldurchführungen durch Wände oder Decken sind mit mindestens 20 mm starker auf Alufolie kaschierter nicht brennbarer Mineralwolle zu ummanteln. Die Ummantelung muss jeweils mind. 50 mm über das Fertigmaß der Wand oder der Decke herausragen und bei der Fertiginstallation bündig abgeschnitten werden. Wand- und Deckenaustritte von Rohrleitungen sind mit Rosetten zu versehen. Die Anlagen sind so anzubieten und auszuführen, dass die zulässigen Schall- und Schwingungsemissionswerte eingehalten werden. Ist dieses nur durch eine bauliche Maßnahme zu erreichen, muss der Auftragnehmer bei Angebotsabgabe darauf hinweisen und die Emissionswerte seiner Geräte nennen. Außerdem sind die Verordnungen über energiesparende Anforderungen an Heizungs- und Brauchwasseranlagen sowie die DVGW-Merkblätter zu beachten. Befestigungen sind grundsätzlich in grundierter bzw. verzinkter Ausführung zu verwenden. Über Elektro-Schaltschränke und Verteilungen dürfen keine wasserführenden Leitungen verlegt werden. Sämtliche nicht anderweitig (z. B. durch Verzinkung) korrosionsgeschützte Anlagenteile werden mit einem Schutzanstrich nach DIN 18 363 versehen. Rohrleitungen sind v o r der Verarbeitung zu streichen. Während der Verarbeitung auftretende Beschädigungen sind ordnungsgemäß auszubessern. 3. Ausführungs- und Montageunterlagen Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer kostenlos Arbeitsunterlagen wie Grundrisse und Schnitte zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber auf evtl. entdeckte Fehler oder vermutete Mängel rechtzeitig hinzuweisen. Fehlerhafte Unterlagen befreien ihn nicht von der Verantwortung für die richtige Ausführung der Leistungen. Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer unverzüglich Ausführungs- und Montagezeichnungen und die hierzu erforderlichen Berechnungen anzufertigen und zur Genehmigung vorzulegen. Folgende Unterlagen sind zu liefern: 01. 3 x Funktionsschemata, farbig angelegt. Sämtliche Anlagen als Übersichtsplan mit Angaben der technischen Daten wie Luftmengen, Motor- und Wärmeleistungen, Temperaturen, Durchflussmengen, Rohrleitungsdimensionen usw.. 02. 3 x Grundrisse, Details, Schnitte, farbig angelegt. 03. 3 x Wirkschaltbild, Stromlauf- und Klemmpläne, mit Angaben über Sicherheitsgröße, Motorleistungen, Nennstrom, cos. Phi, Kabelquerschnitte, usw.. Darstellung Norm- und VDE-gerecht. 04. Einbauanleitungen u. techn. Datenblätter, die z. B. bei Lüftungsgeräten vom Hersteller nach Auftragserteilung herausgegebenen techn. Datenblätter mit Angabe von Ventilatorpressungen, - wirkungsgrad, -stromaufnahme, Motorleistung, Schalleistungspegel etc., sind der Bauleitung zur Genehmigung vorzulegen. Es darf nur nach genehmigten Montage-Unterlagen gearbeitet werden. Arbeitet der Auftragnehmer nach nicht freigegebenen Unterlagen, trägt er auch dadurch eventuell anfallende Folgekosten. 4. Bestandsunterlagen Folgende Unterlagen sind zu liefern bzw. am gewünschten Ort zu installieren: 01. Sämtliche Anlagenteile müssen ordnungsgemäß beschildert und bezeichnet sein. 02. Prüf- und Abnahmebescheinigungen. 03. 3 x Funktionsschemata, lichtecht und alterungsbeständig, farbig angelegt und 1 pausfähiges, alterungsbeständiges Original (z. B. PE-Folie). Sämtliche Anlagen als Übersichtsplan mit Angaben der technischen Daten wie Luftmengen, Motor- und Wärmeleistung, Temperaturen, Durchflussmengen, Rohrleitungsdimensionen usw.. 04. 1 x Funktionsschema, lichtecht und alterungsbeständig, farbig angelegt, unter Glas oder Folie und im Anlagenbereich aufgehängt. 05. 4 x Wirkschaltbild, Stromlauf- und Klemmpläne und 1 pausfähiges Original, mit Angaben über Sicherheitsgröße, Motorleistungen, Nennstrom, cos Phi, usw. Darstellung Norm- und VDI-gerecht. 1 Satz hiervon in stabiler Tasche am Innern des Schaltschrankes angebracht. 06. Protokolle über Leistungsmessung und Druckproben gemäß DIN, die Meßmethode, nummerierte Messstelle, festgestellte Messdaten, Uhrzeit, Außentemperatur und Feuchte enthalten, sowie die Abnahmebescheinigung des TÜV für die ausgeführten Gewerke, falls eine entsprechende Prüfung durchgeführt wurde. 07. Protokolle über die an allen Geräten und Anlagenteilen vorgenommenen Grundeinstellungen (Regler, Thermostate, Regulierventile etc.) 08. 3 x Bestandszeichnungen (Grundrisse, Details, Schnitte) lichtecht und alterungsbeständig, farbig angelegt und 1 alterungsbeständiges, pausfähiges Original. Übereinstimmung sämtlicher Bezeichnungen zwischen LV, Beschilderung, Zeichnungen und Plänen, Schemata, Protokollen, Listen, Schaltschrank usw., Einzeichnung der räumlichen Lage aller Anlagenteile, Mess- und Regelgeräte , nummerierte Messöffnungen, Dimensionen, technischer Daten wie Leistung, Luftmengen und Temperaturen, Sinnbilder sind normgerecht zu zeichnen. Bei verborgenen Anlagenteilen ist ein besonderer Hinweis über genaue Lage und Zugänglichkeit zu machen. 09. Einbauleitungen u. techn. Datenblätter sämtliche Einbauanleitungen, die den verbauten Anlagenteilen und Geräten beiliegen, sind zu sammeln und den Bestandsunterlagen beizufügen. Die z.B. bei Lüftungsgeräten vom Hersteller nach Auftragserteilung herausgegebenen techn. Datenblätter mit Angabe von Ventilatorpressungen, -wirkungsgrad, - stromaufnahme, Motorleistung, Schallleistungspegel etc., sind den Bestandsunterlagen beizufügen. 10. Herstellerliste Eine Liste, in die sämtliche verbaute Anlagenteile mit Angabe des Herstellers sowie Anschrift und Telefon des nächsten Kundendienstes enthält, ist beizubringen. 11. Bedienungs- und Wartungsvorschriften Diese müssen tabellarisch genaue Zeitangaben enthalten, wann welche Teile zu warten oder zu überprüfen sind und wie das zu erfolgen hat und welche Betriebsmittel hierzu erforderlich sind. Es müssen in den Bedienungsanleitungen Anweisungen enthalten sein über die genaue Reihenfolge, wenn automatische Vorgänge von Hand geschaltet werden, sowie für die Stilllegung der Anlagen und deren Wiederinbetriebnahme. 12. Ersatzteillisten Diese sind zu liefern für alle dem Verschleiß unterliegenden Anlagenteile. 13. Ordner für Bestandsunterlagen Sämtliche Bestandsunterlagen sind 3-fach in stabilen, kunststoffkaschierten DIN-A 4 Ordnern mit Unterteilung durch Einlageblätter und einem Inhaltsverzeichnis abzuliefern. 14. Einweisungsprotokoll Die Einweisung des Betreibers in die Funktion der Anlagen mit Übergabe der Wartungs- und Bedienungsvorschriften und Ersatzteillisten muss in einem Protokoll festgehalten werden. Der Betreiber muss mit seiner Unterschrift bestätigen, dass die Bedienungsvorschrift im Einzelnen durchgesprochen und nachvollzogen wurde. Die vorgenannten Planungsunterlagen, Beschilderung usw. sind 12 Tage v o r Beantragung der Abnahme vollständig zu liefern bzw. zu befestigen. Sollten Unterlagen fehlen, kann die Abnahme verweigert werden. Die Kosten für die vorgenannten Punkte sind in die Einheitspreise einzurechnen.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
ANERKENNTNIS Der Anbieter erklärt mit seiner Unterschrift unter dem Angebot, dass er sich über Art und Umfang von Lieferungen und Leistungen Klarheit verschafft hat und die Anforderungen der Vorbemerkungen anerkannt und kalkuliert hat. Er bestätigt weiterhin, dass er über die erforderlichen Fachkräfte, Erfahrungen und Kenntnisse verfügt. '..................................................... ......................................................' Ort, Datum
ANERKENNTNIS
01 Heizungsinstallation
01
Heizungsinstallation
01.01 Rohrleitungen, Armaturen und Zubehör
01.01
Rohrleitungen, Armaturen und Zubehör
01.02 Wärmeübergabesysteme und Zubehör
01.02
Wärmeübergabesysteme und Zubehör
01.03 Isolierung Heizung
01.03
Isolierung Heizung
01.04 TWE FriWa
01.04
TWE FriWa
01.05 Regelung und Zubehör
01.05
Regelung und Zubehör
02 Sanitärinstallation
02
Sanitärinstallation
02.01 Rohrleitungen, Armaturen und Zubehör
02.01
Rohrleitungen, Armaturen und Zubehör
02.02 SW-Entwässerung
02.02
SW-Entwässerung
02.03 Sanitäre Einrichtungsgegenstände
02.03
Sanitäre Einrichtungsgegenstände
02.04 Feuerlöschanlage
02.04
Feuerlöschanlage
02.05 Isolierung
02.05
Isolierung
03 Lüftungsinstallation
03
Lüftungsinstallation
03.01 Lüftungsgeräte und Zubehör
03.01
Lüftungsgeräte und Zubehör
03.02 Lüftungskanäle und Zubehör
03.02
Lüftungskanäle und Zubehör
03.03 Isolierung Lüftung
03.03
Isolierung Lüftung
03.04 ELT-Verkabelung Heizung/Lüftung
03.04
ELT-Verkabelung Heizung/Lüftung
04 Sonderarbeiten
04
Sonderarbeiten
04.01 Stundenlohn u. Sonderarbeiten
04.01
Stundenlohn u. Sonderarbeiten
04.02 Kernbohrungen
04.02
Kernbohrungen

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