To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your estimate
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Weitere besondere Vertragsbedingungen Wichtige Hinweise zum Ablauf der Ausführung in Ergänzung zu den Angaben gem. der besonderen Vertragsbedingungen nach 214.H Pkt 1.
Es ist zu beachten, dass Arbeiten von Montag bis Freitag nur von 7 bis 19 Uhr und an Samstagen nur von 7:00 bis 13:00 Uhr möglich sind.
Die Ausführung hat in mindestens 2 zeitlich getrennten Arbeitsschritten/Abschnitten zu erfolgen.
Der erste Abschnitt umfasst die Malerarbeiten in der Halle.
Die Malerarbeiten der sonstigen Räume erfolgt in einem zweiten Arbeitsschritt.
Die getrennte Ausführung mit den entsprechenden Anfahrten ist dementsprechend in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Die zeitliche Unterbrechung ist zu berücksichtigen.
11. Weitere besondere Vertragsbedingungen
11.1 Besichtigung der Baustelle:
Die Besichtigung der Baustelle durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
11.2 Nachtragsangebot (zu § 2 Nr. 5 + 6VOB/B):
(1) Für nicht im Angebot enthaltende oder geänderte Leistungen sind rechtzeitig, vor Ausführung der Leistung, unaufgefordert, schriftliche Nachtragsangebote einzureichen. Nachtragsangebote haben in jedem Fall neben den Einheitspreisen auch die zugehörigen Mengenangaben zu enthalten. Nachtragsangebote sind gleichzeitig bei den zuständigen Planern, bzw. der Objektüberwachung, und bei der Projektsteuerung einzureichen.
(2) Bei Nachtragsangeboten ist zu jeder Einzelposition eine detaillierte Kalkulation aufzustellen, aus der Material-, Geräte-, und Lohnkosten sowie der Mittellohn und die Zuschlagssätze ersichtlich sind.
(3) Nachtragsangebote sind der Reihenfolge nach fortlaufend (N1, N2, N3 usw.) durchzunummerieren. Die einzelnen Positionen sind entsprechend N1.1, N1.2, N1.3, usw. zu benennen.
11.3 Höhenriss:
Der AN für die Baumeisterarbeiten erstellt für seine Arbeiten in allen Räumen Höhenrisse, bezogen auf die Werkplankoten. Dieser Höhenriss ist für andere Handwerker durch den AN für die Baumeisterarbeiten zu erneuern und aufrechtzuerhalten. Maßdifferenzen sind sofort der Bauleitung bzw. Objektüberwachung zu melden.
11.4 Vertreter des AN:
(1) Der AN hat über die gesamte Bauzeit hinweg einen bevollmächtigten Vertreter zu stellen und zur Verfügung des AG und der Objektüberwachung zu halten. Dieser Vertreter muss fachkundig und als verantwortlicher Bauleiter u. a. berechtigt sein, Weisungen in Empfang zu nehmen und auszuführen. Er hat an den wöchentlichen Baubesprechungen teilzunehmen.
Ist eine gedeihliche Zusammenarbeit mit dem Vertreter des AN nicht möglich, so kann der AG ohne Angabe von Gründen die sofortige Ablösung verlangen.
(2) Der Vertreter des AN hat ein Baustellentagebuch bzw. Tagesberichte zu führen und der Objektüberwachung wöchentlich zur Baubesprechung unaufgefordert vorzulegen. Darin ist die erbrachte Bauleistung zu beschreiben sowie Bericht über Baufortschritt, Verzögerungen, besondere Vorkommnisse, Abnahme und Abschluss von Arbeiten, die Zahl der am Bau Beschäftigten u. ä. zu erstatten. Der Vertreter des AN muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Der Austausch des Vertreters des AN durch den AN ist dem AG anzuzeigen.
(3) Die Baustelle muss arbeitstäglich durch einen deutschsprechenden Ansprechpartner besetzt sein.
11.5 Stundenlohnarbeiten:
Als Voraussetzung für die Anerkennung von
Regieberichten sind folgende Kriterien zwingend einzuhalten:
- Die Regieberichte müssen lesbar sein, anderweitig ist eine Anerkennung nicht möglich;
- Arbeitsinhalt und Dauer sind ausführlich zu erläutern;
- Die Regieberichte müssen von der örtlichen Objektüberwachung unterzeichnet sein;
- Die Projektsteuerung ist spätestens innerhalb einer Woche schriftlich über angefallene
Stundenlohnarbeiten per Mail zu informieren.
11.6 Rechnungen
(1) Die Abrechnung der Baumaßnahme unterliegt der Überprüfung durch überörtliche Rechnungsprüfbehörden.
(2) Der Auftragnehmer hat den Rechnungsprüfbehörden alle Auskünfte zu erteilen, die zur Prüfung notwendig sind.
(3) Rechnungen sind erst dann einzureichen, nachdem ein gemeinsam, zwischen AG und AN geprüftes Aufmaß vorliegt und dieses die bis zu dem Zeitpunkt geleistete Leistung beinhaltet.
(4) Die Rechnungen sind kumulierend zu erstellen, d. h. jede Abschlags- bzw. Schlussrechnung muss die gesamte bis dahin geleistete Leistung beinhalten.
(5) Abschlagsrechnungen müssen nach den tatsächlich ausgeführten Leistungen und prüfbaren Aufmaßen aufgestellt und eingereicht werden.
(6) Das Endaufmaß ist vor dem letzten Abnahmetermin einzureichen.
(7) Alle Rechnungen sind beim dem mit der Bauüberwachung beauftragten Architektur- bzw. Planungsbüro 1-fach in Papier einzureichen.
(8) Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind bei dem mit der Bauüberwachung beauftragten Architekturbüro 1-fach in Papier einzureichen.
11.7 Firmenbeteiligung
(1) Bauwesensversicherung
Der Auftraggeber schließt für die Maßnahme eine Bauwesensversicherung ab.
Die Firmenbeteiligung wird mit einer Höhe von 0,3 % der Abrechnungssumme festgelegt.
Der Selbstbehalt je Schadensfall beträgt 1.000 €.
(2) Baustrom/Bauwasser/Verbrauchskosten
Die Verbrauchskosten werden mit 0,2 % der Abrechnungssumme bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
11.8 Abnahme
Der Auftraggeber verlangt eine förmliche Abnahme gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B.
11.9 Betriebshaftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung den Nachweis über wirksames Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, einschließlich einer Basisumweltdeckung für die Zeit der Auftragserfüllung für seinen Betrieb zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen:
Euro 3.000.000 für Personenschäden
Euro 3.000.000 für sonstige Schäden
Durch die Haftpflichtversicherung wird der Umfang der Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber nicht eingeschränkt.
11.10 Freistellungsbescheinigung / Rücknahme – Widerruf
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb von einem Werktag, von der Rücknahme oder dem Widerruf der Freistellungsbescheinigung schriftlich zu unterrichten. Für den Fall, dass keine gültige Freistellungsbescheinigung für eine Schlusszahlung vorliegt, gilt als Tag der Schlusszahlung die Zahlung an den Auftragnehmer, nicht die Zahlung an das Finanzamt. Die Mitteilung nach § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B ist daher nach der Zahlung an den Auftragnehmer zu machen und gemeinsam mit der Unterrichtung über die Höhe des Steuerabzugs dem Auftragnehmer zu übersenden.
11.11 Sicherheitsleistung
Abweichend von § 17 Abs. 2 VOB/B kann Sicherheit nur durch Bürgschaft geleistet werden. § 17 Abs. 3 VOB/B findet keine Anwendung.
Ende der weiteren besonderen Vertragsbedingungen.
Weitere besondere Vertragsbedingungen
Beschreibung Bauvorhaben: 1. Lage
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück ist Teilstück des Grundstücks der bestehenden Rudolf-Winterstein-Grundschule in Kösching, Stadtweg 2, Flur Nr. 4688/6, Gemarkung Kösching.
Die Höhenlage des Geländes liegt bei ca. 386,55 bis ca. 386,86m ü NHN.
Zur Baugrunduntersuchung wurde ein Baugrundgutachten erstellt.
Für das Bauwerk ist die Einwirkung infolge Erdbeben zu berücksichtigen, da die Ortschaft Kösching in der Erdbebenzone 1 liegt. Zusätzlich kann das Gebäude der Untergrundklasse T und der Baugrundklasse C zugeordnet werden.
2. Maßnahme
Bei der Maßnahme handelt es sich um den Neubau eines Sonderpädagogischen Förderzentrums (SFZ) mit 1-fach Sporthalle (SH) für Schul- und Vereinssport.
Die Schule des SFZ befindet sich im Innenausbau und ist nicht Teil dieser Maßnahme.
Im Zuge des Neubaus der SH soll parallel die bestehende Rudolf-Winterstein-Grundschule (GS) - in drei Bauabschnitten - saniert und erweitert werden. Die Erweiterung der GS erfolgt als separate Baumaßnahme durch ein weiteres Planungsbüro, beauftragt durch den Markt Kösching. Die bestehende Struktur der GS wird beibehalten und in Teilen durch Neubauten ersetzt bzw. erweitert. Im nordöstlichen Bereich des Grundstücks ist die SH vorgesehen.
Der Abbruch der bestehenden Gebäudeteile wurde in einer gesonderten Maßnahme im Vorfeld des Neubaus bereits durchgeführt.
Hinweis:
Die übrigen Gebäudeteile der GS sind regulär in schulischer Nutzung. Dementsprechend ist insbesondere die Abgrenzung des Baufelds zum Schulbereich dauerhaft sicherzustellen. Im Umgriff der Schule ist mit hohem Schüleraufkommen zu rechnen. An- und Abfahrten zur Baustelle sind mit erhöhter Aufmerksamkeit durchzuführen.
Der für die Sporthalle vorgesehene erdgeschossige Baukörper folgt im Westen und im Norden den Bestandsgebäuden, östlich der Grundstücksgrenze am Stadtweg. Der höhere Hauptbaukörper der Halle ist als schlichter, geradliniger, rechteckiger Baukörper mit Flachdach geplant. Der im Osten niedrigere vorgelagerte Baukörper der Nebenräume schließt im Osten direkt an den Hauptbaukörper an und hat ebenfalls ein Flachdach. Über den Haupteingang im Osten gelangt man in den Verbindungsflur, der im Norden an das bestehende Foyer und die 3-fach Sporthalle des Marktes Kösching angegliedert ist. Über den Verbindungsflur gelangt man direkt in die Sporthalle und in die Umkleiden. Der Neubau ist barrierefrei, der Zugang von Osten und über das gemeinsame Foyer erfolgt schwellenlos.
Das Erdgeschoss liegt mit FOK +/-0,00 auf 387,31 m ü NHN.
Die Gebäudehöhe ab geplantem Gelände der Halle liegt bei ca. 9,0 m.
Die Gebäudehöhe ab geplantem Gelände der Nebenräume liegt bei ca. 4,5 m.
Abmessungen: Länge ca. 30,5 m, Breite ca. 25,0 m.
Bruttogrundfläche (BGF) = ca. 700 m2
Umbauter Raum (BRI) = ca. 4.500 m3
Bauweise
Die Grundkonstruktion des Gebäudes erfolgt als Massivbau, mit STB-Außen- und Innenwänden. Holzstützen kommen als tragende Elemente im Fassadenbereich der Halle zum Einsatz. Das Dach des Hallenteils wird als Flachdach mit Holzdachstuhl aus Holzbindern und BSP-Decken ausgeführt. Das Dach der Nebenräume als Flachdach auf STB-Decken. Die Gründung erfolgt über STB-Streifenfundamente und einer 25 cm starken Bodenplatte mit Bodenplattenstreifen als Bodenplattenverstärkungen.
Der weitere Ausbau der Räume erfolgt in Trockenbau.
Die Fassade wird als vorgehängte hinterlüftete Holzfassade ausgeführt. Die Fassade ist in ihrer Gestaltung ebenenweise gegliedert, durch Vertikalprofile aus Holz, einer Deckenstirnverkleidung und einer profilierten Nut- und Federschalung auf Traglattung. An der PR-Fassade erhält die Fassade farbige Akzente mittels roter Metalllamellen. Entlang der Brandwände ist eine Faserzementfassade geplant.
Beschreibung Bauvorhaben:
Allgemeine Hinweise zur Ausführung: Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über den Stadtweg.
Flächen für Baustelleneinrichtung und Lagerung sind auf dem Grundstück nur sehr eingeschränkt vorhanden. Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen auf dem Grundstück nicht eingerichtet werden. Parkmöglichkeiten auf dem Grundstück des AG können nicht verbindlich zur Verfügung gestellt werden.
Baustrom und Bauwasser werden durch den Baumeister eingerichtet. Für den Anschluss von Firmencontainern ist ein Zwischenzähler vorzusehen und der Verbrauch gesondert zu erfassen.
Die Baubeleuchtung der allgemeinen Verkehrswege wird nach der Rohbaufertigstellung für die Nachfolgegewerke durch das Gewerk ELT eingerichtet.
Die Aufstellung eines allgemeinen Baustellen-WC im Bereich der Baustelleneinrichtung für die Benutzung durch die am Bau Beteiligten ist vorgesehen. Die Benutzung ist kostenfrei.
Die Ausführungszeichnungen werden 1-fach digital (Format PDF) übergeben. Alle vom Auftragnehmer benötigten Ausdrucke und Vervielfältigungen sind auf eigene Kosten durch den AN für alle Indexe selbst zu erbringen.
Für die ausgeschriebene Leistung ist vom AN spätestens 10 Arbeitstage vor Ausführungsbeginn ein detaillierter Bauablaufplan zur Freigabe durch die Bauleitung in Papierform und als pdf-Datei vorzulegen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den AN unverzüglich zu überarbeiten und wieder vorzulegen.
Durch den AN ist ebenso spätestens 10 Arbeitstage vor Ausführungsbeginn ein Baustelleneinrichtungsplan zur Kenntnis und Abstimmung mit der Bauleitung in Papierform und als pdf- und dwg-Datei vorzulegen.
Gemäß DIN 18 299, Punkt 4.1.11, ist Abfall aus dem Bereich des ANs je Arbeitstag nach Arbeitsende zu sammeln und entsprechend den rechtlichen Vorschriften zu entsorgen. Die Arbeitsbereiche des ANs sind je Arbeitstag besenrein zu säubern. Das EVM-Blatt 241 "Abfall" ist zu beachten.
Allgemeine Hinweise zur Ausführung:
Allgemeine Hinweise zu den Gebäudehöhen Die Gebäudehöhen betragen im Bezug auf das fertige, geplante Gelände
am eingeschossigen Gebäudeteil der Nebenräume
an der Süd-Ost Ecke ca. 4,30 m,
an der Nord-Ost Ecke ca. 4,0 m,
am eingeschossigen Gebäudeteil des nördlichen Verbindungsflurs
an der Ost Fassade ca. 3,0 m
an der West Fassade ca. 3,65 m,
bei dem zweigeschossigen Gebäudeteil der Halle zwischen ca. 8,50 - 9,40 m.
Das geplante Gelände fällt von Norden nach Süden um bis zu 0,90 m ab.
Allgemeine Hinweise zu den Gebäudehöhen
Hinweis Baustellenzufahrt Eine Zufahrt mit Baustellen-/Lieferfahrzeugen an das Gebäude ist von Osten möglich.
Ein Umfahren des Gebäudes ist nicht möglich.
Dies ist dementsprechend einzurechnen.
Hinweis Baustellenzufahrt
Hinweis Anlieferungen Im Zeitraum 7:30 bis 8:00 Uhr sind wegen Schulbeginn und damit verbundenem starkem Auto-/Fahrrad- und Fußgängerverkehr keine Anlieferungen möglich. Dies ist dementsprechend einzurechnen.
Anlieferfahrzeuge in "Warteschleife" dürfen nicht auf der Straße stehen bleiben, falls die Zufahrt in die Baustelle nicht unmittelbar möglich ist (z.B. wegen Anlieferung durch andere Gewerke etc.). Bei Anlieferungen müssen Firmenvertreter vor Ort sein, um Kollisionen zu vermeiden und das Abladen auf - mit der Objektüberwachung abgestimmten Flächen - zu gewährleisten, da diese wie bereits beschrieben nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Größere Anlieferungen, sind bei der Objektüberwachung anzukündigen, damit alle Gewerke darüber informiert werden können, zur Vermeidung von Kollisionen und Behinderungen.
Hinweis Anlieferungen
Anlagen zum LV - Lageplan
- Baustelleneinrichtungsplan
- Grundriss Erdgeschoss
- Grundriss 1. Obergeschoss
- Grundriss Dachaufsicht
- Schnitt 1-1
- Schnitt 2-2
- Schnitt 3-3
- Schnitt 5-5
- Ansicht Nord/ Schnitt 4-4
- Ansicht Ost
- Ansicht Süd
- Ansicht West
- Fassadenschnitt 01 AN/GR - Ost
- Fassadenschnitt 01 SC - Ost
- Fassadenschnitt 02 AN/GR/SC - Sporthallenaußentür
- Fassadenschnitt 03 AN/ GR/SC - Süd
- Fassadenschnitt 04 AN/GR/SC - Faserzement Südwest
- Fassadenschnitt 05 AN/GR/SC - Übergang Flur - SH
- Prallwand Ansichten
- Übersicht Deckenbelag SH
- Deckenspiegel EG SH
- Deckenspiegel 1.OG SH
- Übersicht Trockenbauwände und -decken EG
- Oberlicht SH
- Wandansicht Flur 01
Die beigefügten Pläne dienen lediglich der Übersicht.
Die Positionstexte sind Basis für die Kalkulation.
Automatische Sortierung
Die Verdingungsunterlagen wurden automatisch sortiert. Der Bieter hat die Vollständigkeit der Unterlagen anhand der Seitenzahlen zu prüfen und fehlende Blätter beim ausschreibenden Landratsamt anzufordern. Doppelseiten sind auszusortieren und zu vernichten.
Anlagen zum LV
Allgemeine Hinweise zu den Raumhöhen Die lichten Rohbauhöhen von ROK bis UK Rohdecke betragen
im nördlichen Flur 0.F01 2,58 m,
in den Nebenräumen 3,08 m,
in der Halle 6,98 m.
Im Bereich der Binder beträgt das lichte Maß von ROK Bodenplatte bis UK Binder 5,68 m.
0,18 m geplanter Fußbodenaufbau.
Die lichten Raumhöhen von FOK bis UK abgehängte Decke betragen
in den Nebenräumen 2,50 m,
Waschräume 2,51m,
in der Halle 6,73 m.
Im Geräteraum und im nördlichen Flur 0.F01 sind keine Abhangdecken geplant.
Im nördlichen Flur 0.F01 beträgt die lichte Raumhöhe von FOK FFB bis RUK/FUK Decke 2,40 m, im Geräteraum 2,90 m
Allgemeine Hinweise zu den Raumhöhen
Hinweis zu Gerüsten Gerüste mit Arbeitsbühnen für Arbeitsbereiche bis 3,5 m Höhe ab Standfläche sind gemäß VOB als Nebenleistung auszuführen und werden nicht gesondert vergütet.
Für Arbeitsbereiche an Wänden und Decken über 3,5 m Höhe sind in separaten Positionen Gerüste erfasst.
Hinweis bauseitiges Raumgerüst Sporthalle
Folgende Hinweise beziehen sich auf das bauseitige Raumgerüst im Innenraum in der Sporthalle:
Die lichten Rohbauhöhen von ROK bis UK Rohdecke betragen in der Sporthalle ca. 7 m. Im Bereich der Binder beträgt das lichte Maß von ROK Bodenplatte bis UK Binder ca. 5,7 m. 0,18 m geplanter Fußbodenaufbau.
Die lichten Raumhöhen von FOK bis UK abgehängte Decke betragen in der Sporthalle ca. 6,8 m.
Raumgerüst Halle mit OK oberste Gerüstlage +4,50 = 1,0 m unter UK Binder und ca. 2,23 m unterhalb UK Abhangdecke (AD) erstellt.
Es werden in der Gerüstfläche zwei Treppenaufgänge, einläufig, Treppenaufgang von Standfläche bis zur obersten Gerüstlage, Höhe über 4 bis 5 m,
Laufbreite (Stufenlänge) über 1 bis 1,5 m eingebaut.
Zusätzlicher Seitenschutz DIN EN 12811-1, an einer Gerüstlage, da hier das Gerüst 50 cm von der Mauer enden soll um dies als Einbringöffnung zu nutzen. Höhe der Gerüstlage 5 m.
Hinweis zu Gerüsten
ZTV-Maler-/Lackierarbeiten: Für Maler- und Lackierarbeiten:
DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten
Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien
muss in der Originalverpackung erfolgen.
Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet
werden.
Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berücksichtigen.
Die Bauleitung behält sich vor, von allen zur Anwendung kommenden
Stoffen Proben zu entnehmen und auf Qualität und Eignung untersuchen zu
lassen.
----------------------------------------------------------------------
Die Farben müssen wasserverdünnbar,
wasserdampfdiffusionsfähig, emmisionsarm, lösemittel-/weichmacherfrei
und TÜV-schadstoffgeprüft (Gütezeichen) für den Einsatz in Schulen sein.
VOC-Gehalt nach RL 2004/42/EG: 0% (< 1 g/l).
Die verwendeten Stoffe müssen der aktuellen ChemVOCFarbV entsprechen,
die GISCODE-Einstufung ist zu beachten und geprüft sein gemäß AgBB-Schema.
ZTV-Maler-/Lackierarbeiten:
1 Baustelleneinrichtung u. allgemeine Leistungen
1
Baustelleneinrichtung u. allgemeine Leistungen
1.1 Baustelleneinrichtung, Dokumentation
1.1
Baustelleneinrichtung, Dokumentation
2 Malerarbeiten -Wände, Decken
2
Malerarbeiten -Wände, Decken
2.1 Schutzabdeckungen, Randstreifen
2.1
Schutzabdeckungen, Randstreifen
2.2 Wandbeschichtungen
2.2
Wandbeschichtungen
2.3 Deckenbeschichtungen auf Gipsplatten (Abhangdecken)
2.3
Deckenbeschichtungen auf Gipsplatten (Abhangdecken)
2.4 Deckenbeschichtungen-Flur (Betondecke)
2.4
Deckenbeschichtungen-Flur (Betondecke)
2.5 Fugen Innen-Wände/Decken u. Außen-Beton-FT-Fassadenplatten
2.5
Fugen Innen-Wände/Decken u. Außen-Beton-FT-Fassadenplatten
3 Lackierarbeiten - Metall
3
Lackierarbeiten - Metall
3.1 Stahl-Türzargen
3.1
Stahl-Türzargen
4 Putz
4
Putz
4.1 Putzarbeiten Bestandmauerwerk
4.1
Putzarbeiten Bestandmauerwerk
5 Angehängte Stundenlohnarbeiten
5
Angehängte Stundenlohnarbeiten
5.1 Verrechnungssätze für Löhne
5.1
Verrechnungssätze für Löhne
Your bid details
Your documents
Drag and drop files or folders to this area to upload.