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01. Baubeschreibung Der Neubau des Schulzentrums Heide-Ost (SZHO) wird für die Beherbergung von zwei Schulen geplant: das Gymnasium Heide-Ost (GHO) und die Gemeinschaftsschule Heide-Ost (GMS). Dabei ist angedacht, die beiden Schulen von derzeit drei auf vier Züge zu erweitern. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler erhöht sich dadurch von derzeit 900 auf 1500.
Grundstück / Städtebau:
Die Baustelle liegt in 25746 Heide, Friedrich-Elvers-Straße 7. Das Grundstück wird im Osten eingesäumt durch die Friedrich-Elvers-Straße, westlich verläuft ein Rad- und Fußweg, der sog. Ziegelhofweg. Im Norden wird das Grundstück durch die Landvogt-Johannsen-Straße begrenzt. Im Nord-Osten befindet sich auf dem Grundstück die neu errichtete Sporthalle, südlich davon liegt die vorhandene Heizzentrale. Ferner befindet sich im Süd-Osten auch das Hausmeisterhaus. Im Süden befinden sich südlich eines vorhandenen Wassergrabens kleinstrukturiertere Wohn- und Gewerbebebauungen. Aktuell befindet sich ferner auf dem Grundstück das im späteren Zuge des Gesamtprojektes zurückzubauende Bestandsgebäude der Schule sowie die vorhandene Sportplatzanlage mitsamt des Schiedsrichtergebäudes.
Das neue Schulzentrum Heide Ost wird als Ersatzneubau geplant. Es entsteht auf dem Areal des heutigen, bestehenden Sportplatzes. Für die Baugeländeherrichtung wird der Sportplatz einschl. aller Aufbauten und einschl. des Schiedsrichtergebäudes beräumt und zurückgebaut. Der Schul- sowie der Sporthallenbetrieb bleiben während der gesamten Bauphase bis zur Fertigstellung des Neubaus ungestört und erhalten.
Nach der Fertigstellung des Neubaus und der ihn einfassenden Freianlagen erfolgt der Umzug. Nach dessen Vollzug kann der schulische Betrieb im neuen Gebäude ohne Einschränkungen aufgenommen werden. Nach dem Freizug des Bestandsgebäudes erfolgt dessen vollständiger Abbruch.
Auf der freiwerdenden Fläche ist anschließend die Errichtung der restlichen Außenanlagen und der neuen Außensportanlagen geplant. Die Genehmigung dieser Freianlagenplanung wurde gesondert bauordnungsrechtlich genehmigt.
Ferner erfolgen parallel mit dem Neubau des Schulgebäudes die erforderlichen Erweiterungsbaumaßnahmen am eingeschossigen Bestandsgebäude der Heizzentrale, die Neuanlage der Trafostation und einer Außenlagerfläche.
Baukörperabmessungen:
Der neu entstehende Baukörper weist die folgenden Hauptmaße auf:
Gabäudeteillängen: 71,50 m + 44,50 m / 74,50 m + 61,00 m
Baukörpergesamtlängen: 116,0 m / 135,50 m
Abmessungen Innenhöfe: 31,0 m x 34,50 m
Baukörperhöhe ab OKF Gelände: 12,0 m
Baukörpergliederung:
Das neu entstehende zusammenhängende Schulgebäude ist dreigeschossig. Es ist baulich und funktional in drei Bereiche gegliedert:
Haus A:
nördlicher Teilbaukörper - Gemeinschaftsschule
EG: Verwaltung der GMS, Fachunterrichtsräume der GMS
1. / 2.OG: Unterrichtsräume der GMS, gemeinschaftliche Fachunterrichtsräume GMS und GHO
Haus B:
südlicher Teilbaukörper - Gymnasium Heide-Ost:
EG: Verwaltung des GHO, Unterrichtsräume des GHO
OG 1:Unterrichtsräume des GHO
OG 2:Unterrichsträume des GHO, gemeinschaftliche Fachunterrichtsräume GMS und GHO
Haus M:
Mittelspange - gemeinschaftlich genutzte Räume GMS und GHO:
EG: Pausenhalle, Küche und Mensa, Schulbibliothek
OG 1 und 2: Orchesterübungsraum, Erweiterung Orchesterübungsraum / Pausenhalle, Theaterraum, Musikräume.
Das Haus M agiert als ein für das Schulzentrum zentraler Eingangsbereich. Es ermöglicht die beidseitige Zugänglichkeit des Schulzentrums über den Haupteingang vom Norden und über den Nebeneingang vom Süden, sorgt für eine kompakte Erschließung in der Vertikalen und gilt als ein adressbildendes und verbindendes Element der beiden Schulen. Es verbindet die Häuser A und B über alle Geschosse miteinander. Es fungiert als gemeinsame Pausenhalle und beherbergt die gemeinschaftlich genutzten Bereiche und Räume des Musikunterrichts und des darstellenden Spiels. Das Haus M ist gleichzeitig als eine außerhalb der Schulbetriebszeiten autark nutzbare Versammlungsstätte konzipiert und kann für externe Veranstaltungen durch Dritte genutzt werden.
An der Parkplatzsituation sind sowohl während der Bauphase als auch nach Fertigstellung des Gesamtprojektes keine baulichen Veränderungen erforderlich und geplant.
Bauweise
Bei der Bauweise wurde ein auf Standardisierung und Vorfertigung basiertes Bauen, größtenteils aus Stahlbeton-Fertigteilen gesetzt. Diese Bauweise bietet die Möglichkeit, kostenoptimiert und schnell zu bauen. Der industrielle Charakter dieser Bauweise wird dabei als architektonisches Gestaltungselement (Sichtbeton) eingesetzt. Die gesamte haustechnische Installation der Aufenthalts-, Nutz- und Erschließungsbereiche erfolgt dabei als Sichtinstallation.
Heizzentrale Bestand
Die bestehende Heizzentrale bleibt erhalten und wird erweitert. Sie erhält anschließend einen Sichtschutz, der gleichzeitig in eine neue Fassadenbekleidung übergeht.
Denkmalschutz
Gemäß erfolgten Abstimmungen müssen keine Belange des Denkmalschutzes berücksichtigt werden.
Barrierefreies Bauen, Inklusion
In Abstimmung mit der Stadt Heide sowie den Schulen wird im Rahmen der Vorplanung ein Inklusionskonzept verfolgt, welches grundsätzlich eine schwellenlose, barrierefreie Erschließung ins Gebäude sowie innerhalb der Gebäude nach DIN 18040 gewährleistet. Bei Bedarf können darüberhinausgehend erforderliche Maßnahmen in Bezug auf Akustik und Beleuchtung jederzeit nachgerüstet werden.
Archäologie, Kampfmittelfreiheit
Gemäß Bescheid des Archäologischen Landesamts S-H können zurzeit keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmale durch die Umsetzung der vorliegenden Planung festgestellt werden. Der überplante Bereich befindet sich jedoch teilweise in einem archäologischen Interessensgebiet, daher ist hier mit archäologischer Substanz d.h. mit archäologischen Denkmalen zu rechnen. Gemäß Bescheid vom 01.03.2021 des Kampfmittelräumdienstes Schleswig-Holstein besteht für die durchführenden Arbeiten kein weiterer Handlungsbedarf.
Bauablauf Gesamtprojekt, Bauabschnitte Neubau
Der prinzipielle Projektablauf stellt sich wie folgt dar:
1. Vorgezogene Maßnahmen
2. Rückbau des bestehenden Sportfeldes
3. Herrichten der äußeren Medienver- und Entsorgung für den Neubau
4. Neubau des Schulzentrums einschl. der Freianlagen
5. Umzug aus dem Bestandsgebäude in den Neubau
6. Abbruch des Bestandsgebäudes
7. Neuanlage der Sportanlagen
Die prinzipielle Abfolge der Bauarbeiten am Neubau stellt sich wie folgt dar:
1. Neubau Haus M
2. Neubau Haus B
3. Neubau Haus A
01. Baubeschreibung
02. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 02.1 Allgemein
02.1.1 Ausschreibungsunterlagen
Der Bieter ist verpflichtet, die Ausschreibungsunterlagen, Texte und ggf. Zeichnungen lt. Inhaltsverzeichnis auf Vollständigkeit zu überprüfen.
Konstruktionsmerkmale und Beschreibungen, die auf bestimmte Hersteller / Anbieter schließen lassen, auch wenn diese nicht benannt werden, dienen lediglich der Erläuterung des geforderten Konstruktionsprinzips und sind grundsätzlich unter dem Vorbehalt " oder gleichwertiger Art " zu betrachten. Die Gleichwertigkeit ist durch Nachweise und/oder Muster auf Verlangen des Auftraggebers zu belegen.
02.1.2 Angebotsinhalt
Das Angebot umfasst grundsätzlich die Lieferung, Lagerung, Beförderung zur Einbaustelle, Herstellen der beschriebenen Leistung einschl. Arbeitsvorbereitung und aller erforderlichen Neben- und Nacharbeiten.
Für die Ausführung und für die Herstellung der ausgeschriebenen Leistung sind die Pläne des Architekten sowie der beteiligten Fachplaner zugrunde zu legen. Darüber hinaus sind alle unmittelbar mit dem LV und den sonstigen Ausschreibungsunterlagen in Verbindung stehenden Vorschriften, wie z.B. die für die Gewerke maßgeblichen DIN-/ EN-Normen, die CE-Kennzeichnung, der Stand der Technik, Bestimmungen der Bauaufsicht, UVVs o.ä., in der jeweils neuesten Fassung zugrunde zu legen und alle damit verbundenen Kosten in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Normen stellen Mindestanforderungen dar, die in keinem Falle unterschritten werden dürfen.
02.2 Baustelleneinrichtung
Von Seiten des Auftraggebers wird eine zentrale Baustelleneinrichtung zur Verfügung gestellt. Diese umfasst im Kern nachfolgende Bestandteile:
WC- und Sanitärcontainer
Besprechungsräume für die Baubesprechungen
Stellflächen für Materialcontainer
Bauzaun um die gesamte Baustelle einschließlich 2 Toren
Bauwasser
Baustrom
Genauere Einzelheiten sind dem als Anlage beigefügten Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.
Der Bauherr stellt keine Aufenthalts- und Lagerräume zur Verfügung. Aufgrund der terminlichen Abhängigkeiten können ebenfalls Räume des Bauwerks weder als Unterkunft- noch als Lagerräume genutzt werden. Sollte der AN solche Räume zur Erbringung seiner Leistungen benötigen, so hat er dieses bei der Kalkulation seiner Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen.
Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Objektüberwachung.
Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen öffentliche Straßen, Wege und Plätze infolge der Bauarbeiten verschmutzt, sind diese unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu reinigen.
Alle Baustellentransporte zum Einbauort, in die 3 Geschosse (EG, 1.OG, 2. OG), auch vertikal, sind bei Erfordernis mit den anderen Baubeteiligten abzustimmen, falls vorhandene Fördermittel und Hebezeuge mitbenutzt werden sollen.
Eine sachkundige Bedienung aller Geräte muss jederzeit durch geschultes Personal gewährleistet werden.
Bauteile aus eigenen oder fremden Leistungen, die bereits Endprodukte darstellen, sind - soweit erforderlich - besonders zu schützen. An ihnen dürfen keine Kennzeichen, Beschriftungen u. dgl. angebracht werden.
Der AN hat nach Beräumung die Baustelleneinrichtungsfläche wieder in den vorgefundenen Zustand zu versetzen, Leitungen und Fundamente des AN sind zu entfernen.
02.3 Ausführung
02.3.1Ausführungsunterlagen
Der Auftragnehmer erhält nach Auftragserteilung die baufreien Ausführungspläne ausschließlich digital über einen Zugang auf die digitale Projektplattform. Die Pläne sind durch den AN zu vervielfältigen und zu plotten, es werden keine Papierpläne übergeben. Einzukalkulieren in das Angebot sind eigene Kopierkosten auch für Index-Pläne.
Subunternehmer des ANs erhalten die Plandateien oder Papierpläne durch den AN.
Die Genehmigungsplanung, Schal- und Bewehrungspläne, Statikpläne, statische Berechnungen u.ä. werden nur über die Projektplattform zum Zwecke der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen an den AN übergeben. Dies betrifft auch die Planindizes. Die Ausfertigungen als Plots oder Papierpausen sind durch den AN direkt bei einem Kopierservice zu beauftragen oder eigenständig zu erstellen.
Werkplanungen, statische Berechnungen und die Dokumentationen sind in digitaler Form als PDF-Datei über den Projektserver zur Verfügung zu stellen.
Der AG stellt eine kostenfreie digitale Projektplattform als Austauschplattform (Planfred) zur Verfügung.
02.3.2 Baustellenbesetzung/Teilnahme an Baubesprechung
Die Baustellensprache ist deutsch. Der AN hat auf der Baustelle mindestens einen deutsch sprechenden Mitarbeiter vorzuhalten.
Die Teilnahme an der wöchentlichen Bauberatung durch einen entscheidungsbefugten und deutschsprechenden Vertreter des AN vor und während der eigenen Tätigkeiten ist vertragliche Grundleistung und dementsprechend einzukalkulieren.
Ca. 4 Wochen vor Aufnahme der Arbeiten ist ein Vorbegehungstermin einzuplanen, um die Vorleistungen zu sichten und eventuelle Mängel anzuzeigen. Der AN hat die Vorunternehmerleistung ggf. gemeinsam mit der Objektüberwachung des AGs zu prüfen und die Leistung des Vorunternehmers als direkte Vorleistung für seine Arbeiten ggf. mit abzunehmen. Der AN wird ggf. auch Teilbereiche der Vorleistung zum Baustart übernehmen.
02.3.3 Gerüste
Bei der Kalkulation der Baustelleneinrichtung ist davon auszugehen, dass folgende Gerüsttypen seitens des Gewerks Gerüstbauarbeiten bauseitig gestellt werden:
Fassadengerüste:
Die Fassadengerüste werden in Standard 2 m-Lagen erstellt. Konsolen zum Gebäude M werden mit 30 cm Breite für den Rohbau von Beginn an montiert. Es wird einmalig die Konsole unter Rücksprache mit der Bauüberwachung zurückgebaut. Ein Umsetzen der Höhenlagen der Konsolausleger ist nicht vorgesehen. Die Fassadengerüste stehen mit ca. 45 cm vor der Außenkante Betonwandscheibe (Abstand von Auslegerkonsole zu Betonaußenkante ca. 15 cm). Es werden keine Schalungsgerüste auf den Innenwandseiten für die Bewehrungsarbeiten u. dgl. gestellt.
Vor Gebäude A + B werden nur Gerüste für Fenster- und Dachrandmontage gestellt.
Nach der Dachrandmontage aller Gebäude werden die Fassadengerüste wieder demontiert.
Dachfanggerüste:
werden gestellt.
Raumgerüste:
werden nicht gestellt.
Dachfangnetze:
Durch das Gewerk Zimmerarbeiten werden Dachfangnetze in Binderlage gestellt.
Die Treppenräume werden bauseitig nicht eingerüstet. Der Aufzugsschacht wird bauseitig nicht eingerüstet. Für die Putzarbeiten und Nachbehandlungen der Ortbetonwandscheiben werden bauseitig keine Gerüste gestellt.
Eventuell notwendige Traggerüste sind in den jeweiligen Positionen der Deckenschalungen zu kalkulieren.
Alle anderen für die eigenen Arbeiten notwendigen Gerüste sind unter Beachtung der VOB/C im Rahmen der Hauptposition der Baustelleneinrichtung bzw. in den entsprechenden Positionen zu kalkulieren.
Für das Aufrechterhalten der Betriebssicherheit ist der jeweilige Nutzer verantwortlich.
Gerüste sind sauber zu halten (Schmutz, Staub, Bauschutt) und arbeitstäglich zu reinigen; dabei ist die Fassade vor Staub und Wasser zu schützen.
Das Anbringen von Schwenkarmaufzügen u. dgl. darf nur an den dafür vorgesehenen Punkten und nach Abstimmung mit dem Aufsteller der Gerüste oder mit der Bauleitung erfolgen.
Bauseitig stehen keine zusätzlichen Materialaufzüge zur Verfügung.
Materialanlieferungspodeste:
Für die Anlieferung von Material werden zwei Posteste für das 1. OG und zwei Podeste für das 2. OG vor Bauteil A + B gestellt.
02.3.4 Anpassung der Ausführung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Auftrag des Auftraggebers das Projekt den tatsächlichen Gegebenheiten bzw. eventuellen baulichen Änderungen der Baustelle anzupassen. Alle Einzelheiten des Projektes, Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen. Die Verantwortung des Auftraggebers wird damit nicht eingeschränkt.
02.3.5 Vorgesehene Arbeitsabschnitte
Die Leistungen sind gemäß Bauzeitenplan auszuführen. Von einer durchgehenden Tätigkeit auf der Baustelle ist nicht auszugehen.
02.3.6 Zulässige Toleranzen
Allgemein zulässige Toleranzen entsprechend DIN 18 202. Erhöhte Anforderungen werden ggf. in einzelnen Positionen aufgeführt.
02.3.7 Maße
Maßkontrollen sind, soweit es der Baufortschritt zulässt, so frühzeitig zu nehmen, dass evtl. erforderliche Korrekturen der Vorleistung durchgeführt werden können, ohne dass die Termine des Auftragnehmers davon betroffen werden. Dieses ist eigenverantwortlich zu organisieren. Alle Maße, die für die Herstellung, Ausführung und Abrechnung notwendig sind, hat der AN eigenverantwortlich am Bau zu nehmen bzw. vor Ausführung zu prüfen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Objektüberwachung abzustimmen, insbesondere wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
02.3.8 Zustandsfeststellung bzw. Bewehrungsabnahmen (§ 4 Abs. 10 VOB/B)
Im Zuge der Ausführung der Arbeiten ist der Bauüberwachung durch den Auftragnehmer das Schließen von Bauteilen und Konstruktionen bzw. vor Abbau von Gerüsten rechtzeitig, jedoch mind. 24 Stunden vorher anzuzeigen.
Bauteile, die nach der Errichtung nicht mehr einzusehen sind (konstruktive Bewehrungen, Einbauten, Abdichtungen hinter Verfüllungen u. dgl.), sind vor dem Verdecken, Verfüllen oder weiterem Verbau durch die Bauüberwachung einer Zustandsfeststellung gemäß § 4 Abs. 10 VOB/B zu unterziehen.
Das Ergebnis ist gemeinsam schriftlich niederzulegen.
Werden Elemente ohne vorherige Anzeige überbaut, so behält sich der AG den Rückbau zur Feststellung zu Lasten des AN vor.
Die Abnahme statisch erforderlicher Bewehrungen werden durch den Prüfingenieur durchgeführt. Termine hierfür sind eigenverantwortlich mit entsprechendem Vorlauf abzustimmen.
02.3.9 Aufmaß
Falls ein örtliches Aufmaß zur Abrechnung der Leistung notwendig sein sollte, ist dies als gemeinsames Aufmaß mit der Objektüberwachung durchzuführen.
02.4 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind nur auf Anweisung des AG auszuführen. Für nicht ausdrücklich abgeforderte Stundenlohnarbeiten besteht keinerlei Vergütungsanspruch des AN.
02.5 Baustellendokumentation
02.5.1 Dokumentation der verbauten Materialien
Eine Dokumentation der verwendeten Bauprodukte und eingesetzten Verfahren ist im Rahmen der Leistungen des Auftragnehmers als Nebenleistung zu erbringen.
Grundsätzlich sind die Dokumentationsunterlagen (Datenblätter, Zulassungen, Gebrauchsanweisungen, etc.) auf Verlangen des AG, vor der ersten Verwendung auf der Baustelle, jedoch spätestens zum Zeitpunkt der VOB-Abnahme vorzulegen. Ein Nichtvorliegen der kompletten Unterlagen wird als wesentlicher Mangel gewertet. Sofern es sich um Nachweise handeln, die eine Schutzqualität (Brandschutz, Schallschutz, Absturzsicherung etc.) bescheinigen und bei der Abnahme fehlen, wird die Abnahme verweigert.
Sollten die eingebauten Produkte nachzuweisende Schutzeigenschaften haben, sind die entsprechenden Prüfberichte und Nachweise im Rahmen der Werkplanung vor Verwendung auf der Baustelle vorzulegen.
Sollte der Auftragnehmer die Dokumentationsunterlagen nicht im vertraglichen Umfang vorlegen, wird die Dokumentation auf Kosten des Auftragnehmers durch den Auftraggeber erstellt. Bis zur Feststellung der tatsächlich entstandenen Kosten wird gem. §641 (2) BGB die doppelte Höhe der geschätzten Kosten für die Erstellung der Dokumentation von den Forderungen des Auftragnehmers in Abzug gebracht.
Hierbei werden mindestens Kosten in Höhe von 5.000,- € netto für die Erstellung einer Dokumentation kalkuliert.
Die Dokumentation ist als PDF-Dokument digital über den Projektserver zu übergeben. Alle Datenblätter und Nachweise müssen eindeutige Bezeichnungen enthalten sowie einen konkreten Positionsverweis auf die in der Ausschreibung verwendeten Positionsbezeichnungen.
Der Umfang erstreckt sich auf alle wesentlichen Bestandteile der Leistungen, alle Hilfsstoffe, die die Funktion der Gesamtkonstruktion sichern (z.B. Folien, Abdichtungen, Profile, Klebebänder, Versiegelungen etc.)
Weiterhin übergibt der AN dem AG unaufgefordert vor Inbetriebnahme entsprechende Pflege- und Reinigungsanweisungen. Die Übergabe der Anweisungen lässt sich der AN vom AG quittieren.
02.5.2. Bautagesberichte
Der AN hat täglich Bautagesberichte zu führen und dem AG wöchentlich abgestimmt in digitaler Form als PDF zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung, die Abrechnung und die terminlichen Auswirkungen des Auftrages von Bedeutung sein können. Über besondere Vorkommnisse ist der AG zusätzlich arbeitstäglich zu informieren.
Ende der Zusätzlich Technischen Vertragsbedingungen [ZTV]
02. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
03. Mitgeltende Normen und Regeln 03.Mitgeltende Normen und Regeln
03.1.Allgemeine Hinweise
Dem Vertrag und dessen Abwicklung liegen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (DIN 1961) gemäß VOB/B , die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), bestehend aus den Allgemeinen Regelungen für Bauarbeiten jeder Art (ATV DIN 18299), sowie die gewerkespezifischen Bestimmungen (ATV) gemäß VOB/C zugrunde.
Für die Ausführung der vertraglichen Leistungen sind darüber hinaus folgende Vorschriften zu beachten:
die Landesbauordnung
Gesetze und Verordnungen
Bestimmungen und Richtlinien überörtlicher und örtlicher Stellen
die Unfallverhütungsvorschriften
die bau- und gewerbeamtlichen Vorschriften
Arbeitsstättenrichtlinien und die Bestimmungen des zuständigen Überwachungsvereins e. V.
die Planungsunterlagen des Fachingenieurs und des Architekten, soweit sie für die auszuführenden Arbeiten zutreffen
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Es gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
03.2Fliesenarbeiten
Der sachliche Geltungsbereich für die Fliesenarbeiten ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus
ATV/DIN 18 352
03. Mitgeltende Normen und Regeln
04. Anlagen zur Ausschreibung Der Ausschreibung liegen folgende Pläne als Anlage bei und sind Bestandteil des Angebotes:
Die Zeichnungen sind Anlagen der Ausschreibung und nicht zur Ausführung freigegeben. Sie dienen nur zu Kalkulationszwecken.
Allgemeine Anlagen
Anlage 00 - Baustelleneinrichtungsplan
Grundrisse
Anlage 01 - Übersicht Erdgeschoss
Anlage 02 - Übersicht 1. Obergeschoss
Anlage 03 - Übersicht 2. Obergeschoss
Anlage 04 - Übersicht Dachaufsicht
Anlage 05 - Übersicht Gründung
Details
Anlage D801 Fliesenspiegel WCs + WC B
Anlage D802 Fliesenspiegel WCs
Anlage D803 Fliesenspiegel WC-B Haus M
Anlage D804 Fliesenspiegel Erste Hilfe Haus A+B
Anlage D805 Fliesenspiegel WC Haus M
Anlage D810 Abdichtungskonzept
Anlage D811 Fliesenspiegel Küche - Übersicht
Anlage D812 Fliesenspiegel Küche - Ansichten A-G
Anlage D813 Sockel Küche
Anlage D814 Türschwelle Küche
Anlage D815 Türsturz Küche
04. Anlagen zur Ausschreibung
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01.0001 Baustelleneinrichtung AN, vollumfänglich Baustelleneinrichtung für den gesamten Umfang dieser Ausschreibung, einschließlich:
Geräte, Maschinen, die für die Erbringung aller nachfolgend beschriebenen Leistungen notwendig sind
Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen (Der AG stellt keine Räume zur Verfügung)
der für die Montagearbeiten erforderlichen Schutz- und Arbeitsgerüste, sowie der Montagegeräte aller Art, z.B. Autokran, Bühnen, Hilfszüge, Baukran, Estrichpumpen u.s.w.
regelmäßige Teilnahme an Baubesprechungen für den Zeitraum der Arbeiten und 1 Woche vor Arbeitsaufnahme
Absperrungen, Sicherungen
rechtzeitige Formulierung von Vorgaben darüber, welche Bauteile noch durch die Vorunternehmer nachgebessert werden müssen
Dokumentation der eingebauten Materialien in zweifacher Ausführung
01.0001
Baustelleneinrichtung AN, vollumfänglich
L
1.00
psch
01.0002 Kontrolle Estrichflächen Kontrolle der bauseitigen Estrichflächen, die mit Fliesen zu belegen sind und farbliche Markierung der Flächen in einem Übersichtsplan der Geschosse, die über die DIN-Toleranzen hinausgehen bzw. auf dem Estrich vor Ort.
Die Kontrolle hat mindestens 3 Wochen vor dem vereinbarten Beginn der Arbeiten zu erfolgen um dem Vorunternehmer entsprechende Zeit zu geben, um eventuelle Mängel nachzuarbeiten.
Etwaige spätere Beanstandungen von eventuellen Unebenheiten der bauseitigen Estriche auf Grund einer oberflächlichen Ausführung dieser Position, die erst im Zuge der Spachtel- oder Verlegearbeiten festgestellt werden, gehen zu Lasten des Auftragnehmers und sind im Zuge der Spachtelarbeiten ohne gesonderte Berechnung auszugleichen.
01.0002
Kontrolle Estrichflächen
L
1.00
psch
01.0003 Prüfung der Restfeuchte, CM-Messung Messung der Estrichfeuchte, die über die Nebenleistung der DIN 18365 hinaus gehen, je nach Erfordernis und nur unter Rücksprache mit der örtlichen Bauüberwachung. Als CM-Wert-Messung. Gemäß Arbeitsanweisung für CM-Messung des Bundesverbandes Estrich und Belag, inkl. genauen Protokollierens der Messstellen und Messergebnisse, über die Forderung der DIN 18356 Punkt 4.1.6 hinaus.
Die Anmeldung der Erbringung dieser Leistung bei der Bauüberwachung stellt die Anspruchsgrundlage auf Vergütung der Leistung dar.
Die Messungen sind zu protokollieren und der Bauüberwachung zu übergeben.
01.0003
Prüfung der Restfeuchte, CM-Messung
10.00
St
01.0004 Untergrund reinigen, grober Schmutz Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, z. B. Gips-, Mörtel-, Farbreste oder Öl.
01.0004
Untergrund reinigen, grober Schmutz
570.00
m²
01.0005 Risse im Estrich schließen Risse im Estrich verklammern; Risse mittels Winkelschleifer aufweiten, quer zur Rissbildung Estrichklammern aus Edelstahl einbauen und mit Epoxidharz vergießen.
01.0005
Risse im Estrich schließen
150.00
m
01.0006 Untergrundausgleich selbstnivellierend, <= 5 mm, Boden Staubarmen, sehr emissionsarmen Bodenausgleich auf die grundierte und getrocknete Bodenfläche einbauen.
Untergrund:Estrich
Untergrundvorbereitung:Untergrundausgleich selbstnivellierend
Schichtdicke:≤ 5 mm
Bauteil:Boden
01.0006
Untergrundausgleich selbstnivellierend, <= 5 mm, Boden
570.00
m²
01.0007 Haftgrundierung, Bodenfläche Saugfähige zementäre Untergründe, wie Beton oder Zementestriche, zum Verlegen der Bodenfliesen vollflächig mit einer Haftgrundierung versehen.
01.0007
Haftgrundierung, Bodenfläche
570.00
m²
01.0008 Randstreifen entfernen Überstehenden Randstreifen aus Polystyrolschaum oder Mineralwollematerial bodengleich abschneiden und entsorgen.
Diese Position ist ohne Verbundabdichtung erst nach der Verlegung der Bodenfliesen und in den Bereichen mit Verbundabdichtung vor dieser auszuführen um die Entstehung von Schallbrücken zu vermeiden.
01.0008
Randstreifen entfernen
950.00
m
01.0009 Beton- und Putzüberstände, Wand, entf. Beton- und Putzüberstände an Wänden sowie sonstige Unebenheiten des Untergrundes vor Verlegung des Oberbelages entfernen, Abfall entsorgen.
01.0009
Beton- und Putzüberstände, Wand, entf.
350.00
m²
01.0010 Untergrund feinspachteln, Wandfliesen Untergrundausgleich für die Verlegung von Wandfliesen im Dünnbett durch Auftrag einer Feinspachtelmasse.
Dicke:bis 5,0 mm
01.0010
Untergrund feinspachteln, Wandfliesen
350.00
m²
01.0011 Haftgrundierung, Wände Saugfähige zementäre Untergründe, wie Beton oder K/Z Putz, zum Verlegen der Wandfliesen vollflächig mit einer Haftgrundierung versehen.
01.0011
Haftgrundierung, Wände
350.00
m²
01.0012 GK- / Gips-Untergrund mit Tiefengrund vorbereiten Untergrund mit Tiefengrundanstrich vollflächig vorbereiten. Die Wandflächen sind vorher von losen Bestandteilen mechanisch zu säubern.
Art des Untergrundes:Gipskartonbauplatten imprägniert.
01.0012
GK- / Gips-Untergrund mit Tiefengrund vorbereiten
1,400.00
m²
02 Abdichtung
02
Abdichtung
1 Feuchtigkeitsabdichtungen
[1]
Feuchtigkeitsabdichtungen
E
02.0001 Verbundabdichtung, W0-I, Innenwand Grundierte Flächen im Innenbereich mit einer flexiblen Dispersionsabdichtung im Roll- oder Spachtelverfahren zweilagig kreuzweise beschichten. Zur Kontrolle erfolgt der zweite Auftrag in einer Kontrastfarbe.
Abdichtungsart:Verbundabdichtung (AIV-F) mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen mit Fliesen und Platten
Abdichtung:Polymerdispersion (DM)
Wassereinwirkungsklasse:W0-I
Rissklasse:R1-I
Mindesttrockenschichtdicke:min. 0,5 mm
Arbeitsgänge:min. 2
Bauteil:Innenwand
02.0001
Verbundabdichtung, W0-I, Innenwand
1,600.00
m²
02.0002 Verbundabdichtung, W1-I, Innenwand Mattfeuchten Untergrund mit einer rissüberbrückenden mineralischen Dichtungsschlämme beschichten. Der Auftrag erfolgt in mind. 2 Arbeitsgängen.
Abdichtungsart:Verbundabdichtung (AIV-F) mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen mit Fliesen und Platten
Abdichtung:mineralische Dichtschlämme (CM), 1-komponentig
Wassereinwirkungsklasse:W1-I
Rissklasse:R1-I
Mindesttrockenschichtdicke:min. 2,0 mm
Arbeitsgänge:min. 2
Bauteil:Innenwand
02.0002
Verbundabdichtung, W1-I, Innenwand
15.00
m²
02.0003 Verbundabdichtung, W3-I, Innenwand Mattfeuchten Untergrund mit einer 1-komponentigen rissüberbrückenden mineralischen Dichtungsschlämme beschichten. Der Auftrag erfolgt in mind. 2 Arbeitsgängen.
Abdichtungsart:Verbundabdichtung (AIV-F) mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen mit Fliesen und Platten
Abdichtung:mineralische Dichtschlämme (CM), 1-komponentig
Mindesttrockenschichtdicke:min. 2,0 mm
Wassereinwirkungsklasse:W3-I
Rissklasse:R1-I
Arbeitsgänge:min. 2
Bauteil:Innenwand
02.0003
Verbundabdichtung, W3-I, Innenwand
250.00
m²
02.0004 Verbundabdichtung, W0-I, Boden Grundierte Flächen im Innenbereich mit einer flexiblen Dispersionsabdichtung im Roll- oder Spachtelverfahren zweilagig kreuzweise beschichten. Zur Kontrolle erfolgt der zweite Auftrag in einer Kontrastfarbe.
Abdichtungsart:Verbundabdichtung (AIV-F) mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen mit Fliesen und Platten
Abdichtung:Polymerdispersion (DM)
Wassereinwirkungsklasse:W0-I
Rissklasse:R1-I
Mindesttrockenschichtdicke:min. 0,5 mm
Arbeitsgänge:min. 2
Bauteil:Boden
02.0004
Verbundabdichtung, W0-I, Boden
10.00
m²
02.0005 Verbundabdichtung, W1-I, Boden Mattfeuchten Untergrund mit einer rissüberbrückenden mineralischen Dichtungsschlämme beschichten. Der Auftrag erfolgt in mind. 2 Arbeitsgängen.
Abdichtungsart:Verbundabdichtung (AIV-F) mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen mit Fliesen und Platten
Abdichtung:mineralische Dichtschlämme (CM), 1-komponentig
Wassereinwirkungsklasse:W1-I
Rissklasse:R1-I
Mindesttrockenschichtdicke:min. 2,0 mm
Arbeitsgänge:min. 2
Bauteil:Boden
02.0005
Verbundabdichtung, W1-I, Boden
350.00
m²
02.0006 Verbundabdichtung, W2-I, Boden Mattfeuchten Untergrund mit einer 1-komponentigen rissüberbrückenden mineralischen Dichtungsschlämme beschichten. Der Auftrag erfolgt in mind. 2 Arbeitsgängen.
Abdichtungsart:Verbundabdichtung (AIV-F) mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen mit Fliesen und Platten
Abdichtung:mineralische Dichtschlämme (CM), 1-komponentig
Wassereinwirkungsklasse:W2-I
Rissklasse:R1-I
Mindesttrockenschichtdicke:min. 2,0 mm
Arbeitsgänge:min. 2
Bauteil:Boden
02.0006
Verbundabdichtung, W2-I, Boden
60.00
m²
02.0007 Verbundabdichtung, W2-I, Sockelbereiche wie Pos. 02.6 jedoch
Für das Aufbringen der Abdichtung im Sockelbereich bis zu einer Mindesthöhe von 5cm über OKFF. Dichtbänder in gesonderter Position vergütet.
Unterbelag:Zementestrich, Trockenbau GKBI, Beton
02.0007
Verbundabdichtung, W2-I, Sockelbereiche
30.00
m
02.0008 Verbundabdichtung, W3-I, Bodenfläche Mattfeuchten Untergrund mit einer 1-komponentigen rissüberbrückenden mineralischen Dichtungsschlämme beschichten. Der Auftrag erfolgt in mind. 2 Arbeitsgängen.
Abdichtungsart:Verbundabdichtung (AIV-F) mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen mit Fliesen und Platten
Abdichtung:mineralische Dichtschlämme (CM), 1-komponentig
Mindesttrockenschichtdicke:min. 2,0 mm
Wassereinwirkungsklasse:W3-I
Rissklasse:R1-I
Arbeitsgänge:min. 2
Bauteil:Bodenfläche
02.0008
Verbundabdichtung, W3-I, Bodenfläche
145.00
m²
02.0009 Verbundabdichtung, Dichtbänder Abdichtungformteile als Dichtband an sämtlichen Übergängen im Bereich Wand/Wand und Wand/Boden herstellen.
Formteil an den Anschlussbereichen in die frische Spachtelung einlegen, Überlappungen ausführen, eingeklebtes Band mit frischem Dichtkleber überspachteln.
02.0009
Verbundabdichtung, Dichtbänder
1,650.00
m
02.0010 Zulage für Formteile, Innen- und Außenecken wie Pos. 02.9 jedoch:
als Zulage für Formteile Innen- und Außenecken [Boden/Boden/Wand].
02.0010
Zulage für Formteile, Innen- und Außenecken
400.00
St
02.0011 Verbundabdichtung, Rohrdurchgang, D bis 25 mm Rohrdurchgang im Nassbereich mit Dichtmanschette eindichten, Dichtmanschette in die frische Spachtelung einkleben und mit Dichtkleber überspachteln.
Gilt für Wand- und Bodenflächen.
Durchmesser:≤ 25 mm
02.0011
Verbundabdichtung, Rohrdurchgang, D bis 25 mm
480.00
St
02.0012 Verbundabdichtung, Rohrdurchgang, D= 26 - 50 mm Wie vor jedoch
Durchmesser:26 bis 50 mm
02.0012
Verbundabdichtung, Rohrdurchgang, D= 26 - 50 mm
340.00
St
02.0013 Verbundabdichtung, Rohrdurchgang, D= 51 - 100 mm Wie vor jedoch
Durchmesser:51 bis 100 mm
02.0013
Verbundabdichtung, Rohrdurchgang, D= 51 - 100 mm
299.00
St
02.0014 Verbundabdichtung, Rohrdurchgang, D= 101 - 150 mm Wie vor jedoch
Durchmesser:101 bis 150 mm
02.0014
Verbundabdichtung, Rohrdurchgang, D= 101 - 150 mm
98.00
St
02.0015 Verbundabdichtung, Bodenabläufe eindichten Bodenabläufe, ausgestattet mit Dünnbettaufsatz, an Fußbodendichtung der Vorpositionen eindichten, Ausführung nach DIN 18534-1 einschl. aller notwendigen Dichtmanschetten.
02.0015
Verbundabdichtung, Bodenabläufe eindichten
15.00
St
03 Fliesenarbeiten Böden
03
Fliesenarbeiten Böden
03.0001 Bodenfliesen, Feinsteinzeug, R9, 20x20cm Bodenbelag aus Feinsteinzeugfliesen, in Feuchträumen auf verlegefertigem Zementestrich im Dünnbettverfahren mit einem hydraulischen erhärtenden, flexiblen Dünnbettmörtel. Die Verfugung in der Fugenfarbe silbergrau bzw. nach Angabe des Architekten mit einem hydraulischen erhärtenden, flexiblen Fertigfugmörtel ist im Einheitspreis einzukalkulieren.
Im EP einzukalkulieren sind Schnittfliesen an Wandanschlüssen, Einbauten und Belagsabschlüssen.
Alle Fliesen müssen aus einer Serie kommen.
Fugenbild Wand / Boden: Die Fugen der Wände sind in den Bodenbelag zu übernehmen.
Material:trockengepresst, keramisch
Oberfläche:matt, R9, mit werkseitiger Oberflächenvergütung
Format:20 x 20 cm (Achsmaß)
Farbe:anthrazit
Design:Dezent changierende, feinkörnige Granit-Optik, eben
Fugenfarbe: nach Bemusterung Bauherr/Architekten
Sortierung:1. Wahl
Leitprodukt:Agrob Buchtal, Basis 3
Gleichwertige Produkte sind ausdrücklich zugelassen.
Angeb. Fabrikat:(vom Bieter einzutragen)
Angeb. Serie / Farbe:(vom Bieter einzutragen)
03.0001
Bodenfliesen, Feinsteinzeug, R9, 20x20cm
70.00
m²
03.0002 Bodenfliesen, Feinsteinzeug, R10, 10x10cm Oberfläche:R10
Format:10 x 10 cm (Achsmaß)
03.0002
Bodenfliesen, Feinsteinzeug, R10, 10x10cm
H
350.00
m²
03.0003 Bodenfliesen, Feinsteinzeug, R10, 20x20cm Oberfläche:R10
Format:20 x 20 cm (Achsmaß)
03.0003
Bodenfliesen, Feinsteinzeug, R10, 20x20cm
H
25.00
m²
03.0004 Bodenfliesen, Feinsteinzeug, R11, 20x20cm Oberfläche:R11
Format:20 x 20 cm (Achsmaß)
03.0004
Bodenfliesen, Feinsteinzeug, R11, 20x20cm
H
5.00
m²
03.0005 Bodenfliesen, Feinsteinzeug, R12V4, 20x20cm Oberfläche:R12V4, picstic - genarbt, mit werkseitiger Oberflächenvergütung
Format:20 x 20 cm (Achsmaß)
03.0005
Bodenfliesen, Feinsteinzeug, R12V4, 20x20cm
H
110.00
m²
03.0006 Sockelfliese, Feinsteinzeug, h=10,0 cm Sockelfliesen, aus identischer Produktlinie der Bodenfliesen aus Pos. 03.1, im Dünnbett mit einem hydraulisch erhärtenden, flexiblen Dünnbettmörtel verlegen und mineralisch verfugen. Die Sockeloberkante darf nicht scharfkantig sein.
Einsatzbereich:Sockelfliese
Nennmaß [H/B]:10/20cm
03.0006
Sockelfliese, Feinsteinzeug, h=10,0 cm
90.00
m
03.0007 Hohlkehlfliese, Feinsteinzeug Hohlkehlfliese aus identischer Produktlinie der Bodenfliesen aus Pos. 03.1, im Dünnbett mit einem hydraulisch erhärtenden, flexiblen Dünnbettmörtel verlegen und mineralisch verfugen.
Format:10 x 20 cm (Achsmaß)
Farbe:anthrazit
03.0007
Hohlkehlfliese, Feinsteinzeug
150.00
m
03.0008 Innenecken Hohlkehlsockel, Feinsteinzeug Innenecken aus identischer Produktlinie der Bodenfliesen aus Pos. 03.1.
03.0008
Innenecken Hohlkehlsockel, Feinsteinzeug
30.00
St
03.0009 Außenecken Hohlkehlsockel, Feinsteinzeug Außenecken für Hohlkehlsockelfliese, aus identischer Produktlinie der Bodenfliesen aus Pos. 03.1.
03.0009
Außenecken Hohlkehlsockel, Feinsteinzeug
15.00
St
03.0010 Fliesen Gerätesockel BxTxH=5,62x0,60x0,20m Bauseitigen Gerätesockel mit Bodenfliesen der Pos. 03.2 belegen. Der Hohlkehlsockel wird über die Vorpositionen abgerechnet. Über die Holhlkehlfliese ist ggf. noch eine geschnittene Fliesenreihe zu verlegen.
vierseitig gefliest.
Maße Gerätesockel:
Breite:ca. 5,62 m
Tiefe:ca. 0,60 m
Höhe:ca. 0,20 m
03.0010
Fliesen Gerätesockel BxTxH=5,62x0,60x0,20m
1.00
St
03.0011 Fliesen Gerätesockel BxTxH=3,57x1,63x0,20m fünfseitig gefliest.
Maße Gerätesockel:
Breite:ca. 3,57 m
Tiefe:ca. 1,63 m
Höhe:ca. 0,20 m
03.0011
Fliesen Gerätesockel BxTxH=3,57x1,63x0,20m
H
1.00
St
03.0012 Fliesen Gerätesockel BxTxH=2,94x0,60x0,20m vierseitig gefliest.
Maße Gerätesockel:
Breite:ca. 2,94 m
Tiefe:ca. 0,60 m
Höhe:ca. 0,20 m
03.0012
Fliesen Gerätesockel BxTxH=2,94x0,60x0,20m
H
1.00
St
03.0013 Trennschienen, Edelstahl, 30/12 mm Trennschienen, Edelstahl, als Materialtrennschienen in Türöffnungen, in verschiedenen Längen.
Abmessung:ca. 30/12 mm
03.0013
Trennschienen, Edelstahl, 30/12 mm
170.00
m
03.0014 Zulage Gefälleverlegung Fliesen Zulage zu Pos 03.2 ff: für das Verlegen der Fliesen im Gefällebereich in allen Räumen mit Bodeneinlauf, incl. sämtlicher Vorarbeiten und der erforderlichen Zuschnitte.
Siehe Fliesenpläne
03.0014
Zulage Gefälleverlegung Fliesen
120.00
m²
03.0015 Bodeneinlauf einfliesen Fußboden-Einläufe, bauseitig gesetzt, in der Lage ausrichten und mit geeignetem Schnellestrich fixieren, anarbeiten, inkl. aller Schneidarbeiten sowie der elastischen Verfugung im Anschlussbereich.
03.0015
Bodeneinlauf einfliesen
15.00
St
04 Fliesenarbeiten Wände
04
Fliesenarbeiten Wände
04.0001 Wandfliesen Steinzeug, 10x10cm, weiß, H=2,20m Verlegen der Wandfliesen im Dünnbett nach DIN 18157 mit hydraulisch erhärtendem, flexiblem Dünnbettmörtel, C2TE nach DIN EN 12 004.
Die Verfugung mit einem hydraulischen erhärtendem, flexiblem Fugenmörtel mit wasser- und schmutzabweisenden Eigenschaften (CG 2 WA gem. DIN EN 13888) ist in den EP mit einzukalkulieren. Schnittfliesen an Wandanschlüssen, Einbauten und Belagsabschlüssen sind ebenso in den EP einzukalkulieren.
Oberfläche:glasiert, seidenmatt
Format:10 x 10 cm (Achsmaß)
Verband:Kreuzfuge
Fugenbreite:2-5 mm
Farbe:weiß ähnlich Ral 9003
glasierte Kante:ja, mindestens 1 Seite
Beanspruchungsgruppe:IV
Einbauort:Wandfliesen Sanitärbereiche,
Duschen; Pumi
Fliesenhöhe:2,20m
Fugenfarbe:weiß
Angeb. Fabrikat:(vom Bieter einzutragen)
Angeb. Serie / Farbe: (vom Bieter einzutragen)
04.0001
Wandfliesen Steinzeug, 10x10cm, weiß, H=2,20m
1,750.00
m²
04.0002 Wandfliesen Steinzeug, 10x10cm, weiß, H=2,60-3,15m Einbauort:Wandfliesen Küchenräume (Küche, Spülküche)
Fliesenhöhe:2,60, 2,75 bzw. 3,15m
04.0002
Wandfliesen Steinzeug, 10x10cm, weiß, H=2,60-3,15m
H
230.00
m²
04.0003 Wände, Spiegel 40/80 cm einfliesen Spiegel in einer Größe von 40/80 cm in die Flächen der vor beschriebenen Wandpositionen flächenbündig einarbeiten [einschl. Lieferung].
Anschlussfuge dauerelastisch in gesonderter Position
Einbauort:WC´s
04.0003
Wände, Spiegel 40/80 cm einfliesen
85.00
St
04.0004 Wände, Spiegel 60/100 cm einfliesen Spiegel in einer Größe von 60/100 cm.
Einbauort:WC-B
04.0004
Wände, Spiegel 60/100 cm einfliesen
H
13.00
St
04.0005 Eckausbildung /oberer Abschluss, glasierte Kanten Ausführung von Außenecken und freien Abschlüssen der Fliesen mit glasierten Sichtkanten ohne den Einsatz von Eckprofilen.
04.0005
Eckausbildung /oberer Abschluss, glasierte Kanten
100.00
m
04.0006 Steinzeug-Fliesen, Löcher bis 25mm Löcher im Steinzeug-Fliesenbelag zur Durchführung von Gewindestangen, Installationsrohren sowie zum Einbau von Steckdosen u. dgl. herstellen.
Größe:bis 25mm
04.0006
Steinzeug-Fliesen, Löcher bis 25mm
480.00
St
04.0007 Steinzeug-Fliesen, Löcher 26 bis 50mm Wie vor jedoch.
Größe:26 bis 50mm
04.0007
Steinzeug-Fliesen, Löcher 26 bis 50mm
340.00
St
04.0008 Steinzeug-Fliesen, Löcher 51 bis 100mm Wie vor jedoch
Größe:51 bis 100mm
04.0008
Steinzeug-Fliesen, Löcher 51 bis 100mm
299.00
St
04.0009 Steinzeug-Fliesen, Löcher 101 bis 150mm Wie vor jedoch
Größe:101 bis 150mm
04.0009
Steinzeug-Fliesen, Löcher 101 bis 150mm
98.00
St
04.0010 Kantenschutzprofil, Quadratprofil, Edelst. gebürst., h=10 mm, Ablagen, Nischen Eckschutz- und Abschlussprofil mit symmetrisch, rechtwinkliger Sichtfläche und gelochten Befestigungsschenkeln für den Einbau an horizontalen oder vertikalen Außenkanten von Fliesenbelägen und Glasmosaiken.
Bauteil:Kantenschutzprofil
Ausführung:Quadratprofil
Material:Edelstahl (V2A)
Oberfläche:gebürstet
Profilhöhe:10 mm
04.0010
Kantenschutzprofil, Quadratprofil, Edelst. gebürst., h=10 mm, Ablagen, Nischen
20.00
m
04.0011 Eckschutzwinkel, gleichschenklig, Edelstahl, 40/40/1,5 mm, Wandaußenecke Eckschutzwinkel mit abgerundeten Kanten, selbstklebend, auf mechanisch gefährdeten vertikalen Kanten zum Schutz des Wandbelages vor mechanischen Beschädigungen nachträglich anbringen.
Bauteil:Eckschutzwinkel
Ausführung:Außenecke 90°, gleichschenklig
Material:Edelstahl
Schenkelbreite:40 mm
Dicke Material:1,5 mm
Einbauort:Wandaußenecke Küche
04.0011
Eckschutzwinkel, gleichschenklig, Edelstahl, 40/40/1,5 mm, Wandaußenecke
23.00
m
04.0012 Revisionstür mit Druckverschluss, Stahlblech, 20/20 cm, Sanitärräume Befliesbare Revisionsöffnung als Rahmenkonstruktion, bestehend aus einem Rahmen und einer Tür mit Druckverschluss und zusätzlichem Vierkant. Im Zuge der Fliesenarbeiten mit einbauen und ausfliesen. Fugenabdichtung in gesonderter Position.
Bauteil:Revisionstür
Material:Stahlblech
Brandschutzanforderung:keine
Eigenschaft:feuchtraumgeeignet
Schließmechanismus:Tür mit Druckverschluss
Breite:20 cm
Höhe:20 cm
Einbauort:Sanitärräume
04.0012
Revisionstür mit Druckverschluss, Stahlblech, 20/20 cm, Sanitärräume
14.00
St
05 Sonstiges und Stundenlohnarbeiten
05
Sonstiges und Stundenlohnarbeiten
05.0001 Fugenverschluss, innen, Silikon Fugenverschluss in Innenräumen mit elastischem, pilzhemmendem Fugenfüllstoff, an allen horizontalen und vertikalen Wand- und Bodenanschlüssen sowie an Türbekleidungen, einschl. Vorreinigung und Hinterfüllung der Fugen.
Fugenfarbe:weiß, grau oder bunt aus Standardpalette des Herstellers, nach Wahl des Auftraggebers
Fugendichtmasse:Silikon
05.0001
Fugenverschluss, innen, Silikon
1,650.00
m
05.0002 Abdeckung Hartpapier Abdecken des Bodenbelags mittels Hartpapierbahnen, Stoßbereiche verklebt, Lagegesichert.
Nur unter Anordnung der Bauüberwachung!
Entfernung und Entsorgung durch Bauendreinigung.
05.0002
Abdeckung Hartpapier
30.00
m²
05.0003 Abdeckung Hartfaserplatten Abdecken des Bodenbelags mittels Hartfaserplatten, Stoßbereiche verklebt, Lagegesichert.
Nur unter Anordnung der Bauüberwachung!
Hartfaserplatten sind nach Gebrauch durch AN rückzubauen und zu entsorgen.
05.0003
Abdeckung Hartfaserplatten
110.00
m²
2 Stundenverrechnungssätze
[2]
Stundenverrechnungssätze
E
05.0004 Lohnstunden Lohnstunden einschließlich sämtlicher Zuschläge für unvorhergesehene Arbeiten nach Anordnung.
05.0004
Lohnstunden
20.00
h
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