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04 Schlosserarbeiten VE 219b
04
Schlosserarbeiten VE 219b
ZTV - Schlosserarbeiten Die Leistung des Auftragnehmers umfasst die Lieferung, Fertigung und komplette Montage der ausgeschriebenen Leistung mit Unterkonstruktion sowie aller für eine fachgerechte Arbeit erforderlichen Anschluss- und Zubehörteile.
Alle Baustoffe sowie die Verarbeitung müssen den zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden Normen, sonstigen Vorschriften und Richtlinien auf dem neuesten Stand der Technik entsprechen.
Sollten sich während der Ausführung Normen, Vorschriften und Richtlinien ändern bzw. absehbar sein, dass sich diese bis zum Zeitpunkt der Abnahme ändern werden, hat der AN die Bauleitung zu informieren und das weitere Vorgehen abzustimmen.
1. Allgemeine Vorbemerkungen
1.1 Normen, Verordnungen, Bestimmungen, Empfehlungen
Maßgebend für die nachstehend ausgeschriebenen Leistungen und vertragsgemäße Ausführung ist, soweit nicht anderweitig bestimmt, die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), neueste Fassung, Teil C mit allen darin aufgeführten Normen und Regelungen hier speziell:
DIN 1055 Lastannahmen für Bauten
DIN 1623 Stahlbleche
DIN 1624 Stahlbänder
DIN 1725 Aluminiumlegierungen
DIN 1745 Bleche und Bänder aus Aluminium
DIN 1748 Strangpressprofile aus Aluminium
DIN 1090 Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 4113 Aluminium im Hochbau
DIN 4114 Stahlbau
DIN 4115 Stahlleichtbau
DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste
DIN 18024 Barrierefreies Bauen
DIN 18201 Maßtoleranzen im Hochbau
DIN 18202 Maßtoleranzen im Hochbau (Fenster- und Türöffnungen)
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18335 Stahlbauarbeiten
DIN 18360 Metallbauarbeiten
DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten
DIN 18364 Oberflächenschutzarbeiten an Stahl und Aluminium
DIN 18451 Gerüstbauarbeiten
DIN 18808 Hohlprofile im Stahlbau
DIN 50539 Korrosionsschutz - Chromatisierung von Aluminium
DIN EN 12020 Aluminium- und Aluminiumprofile
DIN EN 13501 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten
DIN EN 14024 Metallprofile mit thermischer Trennung
- Verarbeitungsrichtlinien des Systemherstellers und der Zulieferfirmen
- Landesbauordnung NRW
- Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Richtlinien des Gemeindeunfallversicherungsverbandes
- Richtlinie des Verbandes der Sachversicherer (VdS), Köln
Weiterhin gelten die einschlägigen Merkblätter und Richtlinien der zuständigen Fachverbände, in ihrer jeweiligen aktuell gültigen Fassung, sofern in diesem Leistungsverzeichnis keine darüber hinausgehenden Forderungen festgelegt werden.
Die Verarbeitungsrichtlinien und technischen Datenblätter der Produkthersteller sind bindend für die konstruktive Ausbildung sowie die Materialauswahl und sind in ihrer jeweiligen aktuell gültigen Fassung während der Ausführung zwingend einzuhalten. Die Verarbeitungsrichtlinien und technischen Datenblätter der Produkthersteller sind auf Verlangen dem Auftraggeber oder dessen Vertretungsbevollmächtigten vorzulegen.
Das vorgenannte Normen- und Vorschriftenverzeichnis stellt einen Auszug wichtiger Grundlagen dar und erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit.
Die im LV benannten technischen Spezifikationen wie z.B. DIN Normen können ebenso gleichwertige technische Spezifikationen anerkannt werden.
1.2 Art und Umfang der Leistung
Gegenstand der Ausschreibung sind Schlosserarbeiten im Innenbereich, hierzu zählen Treppengeländer, Handläufe, Stahltüren, Gitterroste sowie Gitterrosttreppen.
Die beschriebenen Leistungen beinhalten Lieferung, Abladen, Beförderung, Vorhalten aller zur Leistungserfüllung erforderlichen Materialien, Werkzeuge und Hilfsmittel. Herstellen, Liefern, Einbauen und Nachbearbeiten der Bauteile sowie fachgerechtes Entsorgen aller anfallenden Abfallmaterialien.
1.2.1 Leistungsbereiche
Die ausgeschriebenen Leistungen kommen im gesamten Gebäude zur Ausführung.
1.3 Zeichnungen/Berechnungen
Zur Erläuterung der Leistungsbeschreibung erhalten die Bieter Ausführungspläne der Architekten sowie statische Berechnungen des Statikers. Die Leistungen sind gem. der Statik auszuführen. Sollten seitens des AN Änderungen / Anpassungen vorgenommen werden, so sind die Statiken durch den AN zu erstellen und an den Prüfstatiker weiterzugeben. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet.
Vor Beginn der Fertigung sind vom Auftragnehmer die für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Vermessungsarbeiten auf Basis bauseitiger Höhenbezugspunkte (Meterrisse) und Hauptachsangaben verantwortlich auszuführen. Diese Leistungen sind bei der Einheitspreisbildung zu berücksichtigen. Liegen Rohbautoleranzen über den Vorgaben der DIN 18202, ist der Auftraggeber und die Objektüberwachung des AG unverzüglich schriftlich zu informieren.
Auf die grundsätzliche Prüf- und Hinweispflicht des Auftragnehmers gemäß § 4 Absatz 3 VOB/B wird ausdrücklich hingewiesen.
Nach Auftragserteilung und vor Fertigungsbeginn hat der AN sämtliche für die Detailklärung, Prüfung und Herstellung erforderlichen Zeichnungen, Planungen, Nachweise, Details, etc. zu liefern. Die Werk- und Montageplanung ist rechtzeitig vor Ausführungsbeginn dem OÜ des AG zur Pürfung vorzulegen. Für die Prüfung der Zeichnungen durch den OÜ des AG sind mind. 10 AT einzurechnen.
Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein (DIN 18360, Ziff. 3.1.1.3). Konstruktionszeichnungen sind zur Prüfung und Freigabe der Bauleitung in digitaler Form als pdf- und wenn möglich zusätzlich als dwg-Dateien vorzulegen.
Prüfvermerke und Änderungen sind durch den AN in die Konstruktionszeichnungen einzuarbeiten. Auf der Baustelle darf grundsätzlich nur nach freigegebenen Konstruktionszeichnungen montiert werden.
2. Werkstoffe
2.1 Aluminium
Für die Anforderungen an Aluminium gelten DIN 1748 bei Strangpressprofilen sowie DIN 1745 bei Blechen und Bändern. Präzisionsprofile entsprechen DIN EN 573-3 der Gruppe EN AW-6060 T66.
2.2 Stahl
Alle Stahlteile, die nach ihrem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen verzinkt werden. Alle anderen Stahlteile müssen mindestens einen einfachen Korrosionsschutz erhalten. Er muss mit Zinkauflagen gemäß EN ISO 14713 ausgeführt werden.
Alle Stahlteile im Innenbereich werden grundiert und lackiert im RAL-Farbton nach Wahl des AG sofern nichts anderes in den einzelnen Positionen beschriebene ist.
Verankerungen und Befestigungsmittel, die nicht aus Aluminium bestehen, mittel- oder unmittelbar der Atmosphäre ausgesetzt sind, sind aus nichtrostendem Stahl mindestens der Qualität der Werkstoff-Nr. 1.4301 zu fertigen.
2.3 Zusammenbau unterschiedlicher Metalle
Bei der Verbindung verschiedener Metalle ist die elektrochemische Spannungsreihe zu beachten. Metalle mit unterschiedlichem Spannungspotential sind durch geeignete Isolierzwischenlagen so zu trennen, dass keine Kontaktkorrosion entstehen kann.
2.4 Maße
Sämtliche Maße sind eigenverantwortlich durch den AN am Bau zu überprüfen, Abweichung von Maßen außerhalb der DIN 18 202 - Maßtoleranzen im Hochbau- sind vor Ausführung der Bauleitung mitzuteilen.
2.5 Toleranzen
Für diesen Leistungsbereich gilt die DIN 18202. Toleranzen werden nach DIN 18202, in der jeweils aktuellen Version, bewertet. Stellt der AN im Rahmen der Ausführung seiner Leistungen hiervon abweichende Toleranzen fest, so ist der OÜ des AG hierüber inkl. der daraus resultierenden Konsequenzen (z. B. Änderung der Konstruktion; Kosten, etc.) unverzüglich schriftlich zu informieren.
3. Ausführung
Vor Beginn der Arbeiten ist der vorhandene Untergrund auf seine Eignung hin zu überprüfen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
4. Konstruktionszeichnungen des AN
Für sämtliche Leistungen sind durch den AN Konstruktionszeichnungen in Form von
- Übersichtsplänen im Maßstab 1:25
- Detailpläne im Maßstab 1:5 und 1:1
herzustellen.
Die Fertigung darf nur nach genehmigten Plänen erfolgen. Die Planfreigabe durch den AG oder seiner Beauftragten entbindet den AN nicht von seiner Verantwortlichkeit.
5. Technische Angaben
Die in den einzelnen Positionen nicht mehr beschrieben werden und in die Einheitspreise einzurechnen sind, sofern nichts anderes erwähnt wird.
5.1 Stahlgüte
Sämtliche tragenden Stahlteile sind in der Güte S235 JR anzubieten, sofern in den Positionen nichts anderes erwähnt wird.
5.2 Kanten / Freie Rohrenden
Alle freiliegenden Schnittkanten sind abgrundet zu verschleifen.
Alle freien Rohrenden sind mit eingeschweißten Blechen zu verschließen.
5.3 Verbindungen der Stahlteile
Die Verbindung der Bauteile erfolgt im Regelfall durch
- Verschweißung in der Werkstätte
- Verschraubung an der Baustelle.
Verschweißungen an der Baustelle sind grundsätzlich untersagt, sofern in Ausnahmefällen in einzelnen Positionen nichts anderes beschrieben wird.
5.3.1. Schweißverbindungen
Flächenbündige Stahlteile sind durch Einkerbungen für eine saubere vertiefte Schweißnaht (Stumpfnaht) vorzubereiten. Sämtliche sichtbar bleibenden Schweißnähte sind absolut ebenflächig und glatt zu verschleifen.
5.3.2 Schraubverbindungen
Alle Verschraubungen sind grundsätzlich mit nichtrostenden Schrauben, Muttern und Beilagscheiben aus Edelstahl, Oberfläche matt poliert auszuführen.
In den Konstruktionen sind Langlochverschraubungen zur Aufnahme von Längenänderungen durch Temperatureinflüsse und Gebäudebewegungen vorzusehen. Die Lage und Anzahl ist vor Anfertigung der Konstruktionszeichnungen mit dem Statiker abzustimmen.
5.3.3 Bohrungen, Ausklinkungen, Befestigungsmittel
Sämtliche Kleineisenteile und Befestigungsmittel etc. sowie alle für die Herstellung der Konstruktionen des AN notwendigen Rund- und Langlochbohrungen, Schrägschnitte, Ausklinkungen etc. in den Stahlbauteilen sind in die Einheitspreise einzurechnen, auch wenn dies in den einzelnen Positionen nicht erwähnt wird.
5.3.4 Die Schraubenlängen sind entsprechend den zu verbindenden Bauteilen zu wählen (keine Überstände).
5.4 Korrosionsschutz
Der Korrisionsschutz der gesamten Stahlteile erfolgt mittels Verzinkung im Flammenspritzverfahren nach DIN EN ISO 12 944.
Durch Transport und Einbau beschädigte Verzinkungen sind mit hochzinkhaltigem Anstrich (92-95%) nachzustreichen.
Alle Bohrungen, Ausklinkungen, etc. sind vor dem Verzinken herzustellen.
5.5 Beschichtung von Stahlteilen
Sofern in den einzelnen Positionen Lackierung gefordert wird, gilt folgende Ausführung:
- Entrostung: Normreinheitsgrad SA 2 1/2
- Korrosionsschutz mit pigmentierter Zinkstaub-Grundierung auf PUR-Basis
- Reinigung
- Grundierung mit Epoxigrundierung im Spritzverfahren
- Deckbeschichtung mit 2-Komponenten PUR-Lack im Spritzverfahren, RAL-Farbton nach Wahl des AG
Die Oberflächenbehandlung muß werkseitig bzw. in der Werkstätte des AN durchgeführt werden. Die gesamten Bauteile sind oberflächenfertig anzuliefern. Eine Lackierung an der Baustelle und/oder nach Einbau der Bauteile wird grundsätzlich nicht zugelassen.
ZTV - Schlosserarbeiten
04.01 Vorbereitende Arbeiten
04.01
Vorbereitende Arbeiten
04.02 Geländer, Handlauf
04.02
Geländer, Handlauf
04.03 Stahltüren
04.03
Stahltüren
04.04 Gitterroste
04.04
Gitterroste
04.05 Gitterrosttreppe
04.05
Gitterrosttreppe
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