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Vorbemerkungen Allgemeines
Lage:
Stadt: Radebeul
Gemarkung: Lindenau
Flurstück: 50/1
Straße: Kreyernweg 1c
PLZ: 01445
Gebäude:
Geschosse: 3 + Keller
Geometrie: Solitär
Zustand: Neubau
Die Maßnahme besteht aus einem Neubau mit 6 Wohneinheiten inklusive der Außenanlage.
Für die Planung und Ausführung sind die geltenden Gesetze, Normen und anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Die aufgeführten Massen und Mengen sowie Stückzahlen wurden anhand des Modells ermittelt und spiegeln daher u.U. nicht den Ist-Stand wider und sind daher vor Bauausführung nochmals zu kontrollieren. Die Abrechnung erfolgt über ein detailliertes Aufmaß oder mittels Pauschale.
Allgemeine Vorbemerkungen
Für die Ausführung der Bauleistung gelten: VOB Teil B + C in der letztgültigen Fassung, sowie entsprechende anerkannte Regeln der Baukunst/Technik und DIN-Vorschriften.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
Besondere Angebots- und Vertragsbedingungen
Die Abgabe des vorliegenden Angebotes erfolgt für den Auftraggeber bzw. den Architekten unverbindlich und kostenlos. Die Ausschreibung ist auf einen ausgewählten Teilnehmerkreis beschränkt und erfolgt nicht öffentlich, der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung der Ausschreibung vor. Wasser- und Stromanschlüsse sind auf dem Baugelände vorhanden und werden allen Firmen während der Bauzeit zur Verfügung gestellt. Der Verbrauch wird den am Bau beteiligten Firmen anteilig in Rechnung gestellt (siehe Aufteilung der Kosten für Wasser, Baustrom und Baureinigung). Die Abgabe von Alternativ-Angeboten des Bieters setzt grundsätzlich voraus, dass das vorliegende LV komplett ausgefüllt abgegeben wird.
Baustelleneinrichtung
Die Baustelle ist nach Beendigung der Arbeiten besenrein zu hinterlassen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird dem Auftragnehmer von der Bauleitung eine Frist gesetzt, innerhalb der die Baustelle aufzuräumen ist, andernfalls wird ein Drittunternehmer auf Kosten des AN-s mit den Aufräum- und Reinigungsarbeiten beauftragt.
Bauwesen- / Bauleistungsversicherung
Der Auftraggeber ist berechtigt für das Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung abzuschließen, und die Versicherungssumme auf alle am Bau beteiligten Unternehmer umzulegen. Bei Tätigung eines Versicherungsabschlusses beträgt die Umlage 0,3 % der geprüften Abrechnungssumme (ohne MwSt.). Der Betrag wird von der Auftragnehmerforderung abgezogen. Die Selbstbeteiligung je Schadensfall beträgt 200,- EUR und ist im Schadensfall vom Verursacher zu übernehmen.
Angebotspreise sind Festpreise bis zur Fertigstellung
Die Einheitspreise umfassen (soweit nicht anders erwähnt) Lieferung und Herstellung der Bauleistungen unter Beachtung der oben genannten technischen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Erforderliche Schutz- und Montagevorrichtungen sind in die Angebotspreise mit einzukalkulieren. Zur Kalkulation erforderliche Unterlagen liegen bei den Architekten aus. Der Bieter hat sich durch Einsichtnahme in Zeichnungen, durch Rückfragen und Besichtigungen an der Baustelle über Art, Umfang und Lieferungen der Leistungen volle Klarheit zu verschaffen. Sollten aus den Plänen und den Massen des LV´s bzw. aus der Beschreibung Unstimmigkeiten auftreten, sind diese in einem gesonderten Anschreiben zu erwähnen und so zu ergänzen, dass ersichtlich ist, was der AN zur funktionsgerechten und in sich abgeschlossenen Ausführung für erforderlich hält. Alle Angebotsunterlagen, Bauunterlagen und Zeichnungen bleiben Eigentum des Auftraggebers bzw. des Architekten und müssen vom Bieter mit dem Angebot zurückgegeben werden. Nebenangebote sind zulässig. Soweit im Leistungsverzeichnis die Angabe der Typen bzw. Fabrikate gefordert ist, sind diese anzugeben. Die angegebenen Massen gelten als allgemeine Anhaltspunkte über den Umfang der Arbeiten. Der Auftraggeber behält sich Änderungen in der Bauausführung vor. Diese Änderungen führen nicht zu Änderungen von Einheitspreisen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn sich der Arbeitsumfang verringert oder vergrößert. Es muss immer mindestens ein deutschsprachiger Facharbeiter auf der Baustelle anwesend sein. Nachunternehmer Angebote durch Bieter- und Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen. Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Nachunternehmer übertragen will (vgl. VOB/B §4 Abs.8). Die Angaben sind auf einem gesonderten Blatt folgendermaßen anzugeben:
1. LV-Pos., 2. Beschreibung Teilleistung, 3. Nachunternehmer.
Das LV muss von allen bevollmächtigten Vertretern rechtsverbindlich unterzeichnet werden.
Vertragsstrafe
Für die Erfüllung der Leistung gelten die im Rahmen der Vertragsverhandlungen präzisierten Zwischen- und Endtermine. Verzögert der Auftragnehmer den Beginn oder gerät er mit der Vollendung in Verzug, so gehen alle, aus dieser Verzögerung entstehenden Schäden und Kosten, zu seinen Lasten.
Schlussabnahme
Es wird eine Schlussabnahme vereinbart, die mind. 10 Tage vor Abnahme schriftlich durch den AN zu beantragen ist. Voraussetzung für die Abnahme ist die Vorlegung sämtlicher Abnahmebescheinigungen von Behörden, TÜV etc. und die Vorlage der Bestandspläne für die Technikgewerke durch den AN.
Rechnungen / Abschlagszahlungen
Allen Rechnungen und Abschlagszahlungen sind prüffähige Massenberechnungen und evtl. Abrechnungszeichnungen beizufügen. Eine Prüfung der Rechnung erfolgt durch das planende / bauüberwachende Unternehmen und nach Freigabe erfolgt die Weiterleitung an Bauherrn und deren Begleichung. Rechnungen sind in Papier und Digital vorzulegen. Aufmaßlisten und Rapporte sind nach Leistungserbringung innerhalb von 14 Tagen, insofern nicht anders abgestimmt, vorzulegen.
Vorbemerkungen
01 Metall Trennwandsystem
01
Metall Trennwandsystem
01.01 Metall Trennwandsystem
01.01
Metall Trennwandsystem
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