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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
Allgemeine Baubeschreibung Bauherr
Bauakzente Uhlig GmbH
Matthias- Claudius- Strasse 17
41564 Kaarst
Architekt
Jakob Post Architekten
St. - Eustachius - Platz 1
41564 Kaarst
Tragwerksplanung, Bauphysik:
Ingenieurbüro Benning,
Bekendorfsweise 31a
46395 Bocholt
Baugrundgutachter
IBL Laermann und Freidhof
Geo - Consulting GmbH
Korschenbroicher Straße 173
41065 Mönchengladbach
Vermesser
ÖbVI Cüppers & Bommes
Konstantinstraße 58,
41238 Mönchengladbach
Lage der Baustelle:
Die Baustelle wird über die Lindberghstraße erschlossen.
Stadt Mönchengladbach, Stadtteil Holt, Bundesland NRW anbindend an die Autobahnen A 61
Allgemeines:
Das Gebäude wird in Massivbauweise errichtet. Es wird in WU-Bauweise unterkellert und erhält ein Satteldach.
Das Grundstück wurde nicht genutzt und liegt als Wiese brach.
Für Baustelleneinrichtung und Lagerflächen sind dadurch ausreichend Flächen vorhanden, die durch die örtliche Bauleitung angewiesen werden.
Nähere Erläuterung der Nutzung:
Sechs Reihenhäuser als Einfamilienhäuser
Grundstücksbeschaffenheit, bisherige Nutzung, geschützter Baumbestand:
Ebenes Gelände, an beiden Seitengrenzen Bestandsgebäude, Wiese mit Strauchwerk, kein Baumbestand, Grundstücksgröße ca. 1.080 qm
Allgemeine Baubeschreibung
Beschreibung der örtlichen Verhältnisse Beschreibung der örtlichen Verhältnisse gem. DIN 18299
Lage der Baustelle, Zufahrten, Zugänge:
Lage: sh. amtlicher Lageplan
Das Befahren auf dem Baustellen- / Betriebsgelände und im Baubereich ist nur mit Montagefahrzeugen und für Transportvorgänge gestattet. Parken auf dem Gelände ist grundsätzlich nicht gestattet.
Immissionen, besondere betriebliche Bedingungen
Lärmvermeidung
Es sind möglichst lärmarme Baumaschinen (Blauer Engel) auf der Baustelle einzusetzen.
Geräuschvolle Baumaschinen sind so weit wie möglich vom Immissionsort entfernt aufzustellen und zu betreiben.
Soweit der Arbeitsablauf es zulässt, sind geräuschvolle Baumaschinen (z.B. Säge- und Schneidarbeiten) in vorhandenen oder dafür hergestellten geschlossenen Räumen zu betreiben.
Staubvermeidung
Staubentwicklung ist durch zusätzliche Maßnahmen zu vermeiden, wie z. B. Befeuchten von Fahrflächen, Säge-, Schneid- und Schleifgeräte mit einer geeigneten und gewarteten Staubabsaugung, ggf. Einbau von Folientüren etc.
bei Erfordernis ist der Einbau von Folientüren / -abhängungen Leistungsbestandteil zur Vermeidung von Staubentwicklung
Bodenschutz
Der Bodenschutz ist im Hinblick auf Verunreinigungen durch Öle, Kraftstoffe, Chemikalien, Farben und weitere Belastungen durch geeignete Maßnahmen, z.B. durch Auffangwannnen, etc. einzuhalten.
Das Betanken, Reparieren, Abschmieren und längere Parken von Baumaschinen und Fahrzeugen auf dem unbefestigten Grundstück ist ohne zusätzliche Sicherungs- und Auffangmaßnahmen ist untersagt.
Sollte trotz aller Vorsorge eine Verunreinigung des Untergrundes oder eines Gewässers eintreten, so muss unverzüglich eine Meldung an die Bauleitung erfolgen.
Art und Lage baulicher Anlagen
Anzahl der Untergeschosse: sh. beigefügte Planung
Anzahl der Obergeschosse: sh. beigefügte Planung
Höchste Höhe über +-0,00: sh. beigefügte Planung
Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle: sh. amtlicher Lageplan
Freizuhaltende Flächen
Zufahrten zu weiteren, bereits bezogenen bzw. in Nutzung befindlichen Grundstücken dürfen grundsätzlich nicht versperrt oder eingeschränkt werden.
Nutzbarkeit vorhandener Transporteinrichtungen
AG-seitig werden keine Transporteinrichtungen zur Verfügung gestellt, sämtliche Transporteinrichtungen, die für die Erbringung der eigenen Leistung erforderlich sind, liegen im Verantwortungsbereich des AN und sind in den Titeln Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen.
Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
Sämtliche erforderliche Ver- und Entsorgungseinrichtungen, die vom AN benötigt werden, sind von AN zu planen und einzukalkulieren. Dazu sind auf jeder Etage eine Baustromverteilung vorgesehen. Wasseranschlüsse sind im Umfeld des Gebäudes einzurichten.
Zur Benutzung überlassene Fläche / Räume:
nicht vorgesehen
Bodenverhältnisse und Grundwasserstand:
sh. Baugrundgutachten
Besondere umweltrechtliche Vorschriften
Etwaige baubehördliche Auflagen, die aus der erwartenden Baugenehmigung hervorgehen, sind vom AN zwingend zu berücksichtigen.
Es ist eine Zertifizierung des Gebäudes Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment vorgesehen.
Vorgaben zur Entsorgung: keine besonderen Vorgaben
Schutzgebiete / Schutzzeiten
Wasserschutzgebiet: nein
Schutzzone von Bundesfernstraßen: nein
Lärmschutzgebiet: nein
Flugsicherungszone: nein
Schutzmaßnahmen
Bäume, etc.: keine
Schutz von Verkehrsflächen: Der öffentliche Straßeraum sowie die umgebenden Flächen sind vom AN sauberzuhalten.
Schutzzeiten: Vor 8.00 Uhr und nach 18.00 Uhr sind weder Stemm- noch Sägearbeiten zugelassen.
im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser-/ Versorgungsleitungen: keine besonderen Angaben.
Hindernisse im Bereich der Baustelle: keine besonderen Vorgaben, Ortsbesichtigung ist zwingen auszuführen.
Kampfmittel: Erkundung wird AG-seitig vorab ausgeführt.
Baustellenordnung: wird AG-seitig durch den SiGeKo erstellt und ist vom AN zu beachten.
Schadstoffbelasungen: keine besonderen Angaben
Art und Zeit vom AG veranlasster Vorarbeiten: siehe Bauablaufplanung des Architekten
Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle: der AN hat seine Leistungserbringung eigenverantwortlich eng mit allen angrenzenden Gewerken räumlich und zeitlich so zu koordinieren, dass der schnellst mögliche Bauablauf sichergestellt wird.
Beschreibung der örtlichen Verhältnisse
Allgemeine technische Vertragsbedingungen Verbindlich und maßgebend für die Ausführung, Ausschreibung, gemeinsames Aufmaß und Abrechnung, sowie alle Lieferungen ist die VOB/C, sofern der Wortlaut des Ausschreibung nichts anderes besagt oder ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen worden sind.
Der Bieter hat dem Bauherrn vor Arbeitsbeginn den verantwortlichen Baustellenleiter schriftlich anzuzeigen.
Allgemeine technische Vertragsbedingungen
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment Anforderungen an ein Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment
Der Standard Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment wird durch die Optimierung der Treibhausgasemissionen und der Kosten im Lebenszyklus sowie durch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und die Einbindung erneuerbarer Energien sowie durch die Optimierung der Wohnflächen erreicht.
Ein Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment (KNN WG)
erfüllt Anforderungen an das Treibhauspotential (GWP100) entsprechend des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-PLUS) für Wohngebäude, die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind
entspricht dem Standard Effizienzhaus 55 (EH 55)
darf keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse aufweisen
erfüllt Anforderungen an die Begrenzung der Lebenszykluskosten, die unter Anwendung einer modifizierten Methode der Lebenszykluskostenanalyse (LCC) nachzuweisen sind
erfüllt Anforderungen an die Optimierung der Wohnflächen
Die nachfolgenden Mindestanforderungen sind einzuhalten:
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
Vorbemerkung / Vertragstext A.2. Terminplanung
Zur Angebotsverhandlung ist ein Bauzeitenplan abzugeben, der die terminlichen
Randbedingungen des Vertrages einhält und aus dem eindeutig die Bauabfolge und die
Integration der verschiedenen im Leistungsumfang enthaltenen Gewerke zu erkennen ist.
Der Bauzeitenplan ist in alle wesentlichen Bauteile zu untergliedern und nach Gewerken und
den Einzelleistungen zu trennen. Weiterhin hat eine Untergliederung der Arbeiten mindestens geschossweise mit den geplanten Arbeitsabschnitten/-takten zu erfolgen. Eine Trennung nach Gewerken ist überall
zu gewährleisten.
A.3. Bautagesberichte
Vom AN sind Bautagesberichte anzufertigen und dem AG wöchentlich gesammelt zu
übergeben. In den Bautagesberichten sind die ausgeführten Tätigkeiten, getrennt nach
Geschoss mit Angabe der Achsen, getrennt nach einzelnen Gewerken und Tätigkeiten
(Schalen, Bewehren, Betonieren etc.), aufzuführen. Des Weiteren ist täglich aufzuführen:
Angaben über Wetter/Witterungsbedingungen und Temperatur
" die Anzahl der eingesetzten Arbeitskräften nach Firmen und Gewerken getrennt
" der wesentliche Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs)
" Angaben über die Arbeitszeit (Art und Umfang der täglichen Arbeiten und Leistungen)
" die eingesetzten Maschinen/Geräte
" Der AG behält sich das Recht vor, darüber hinausgehende Informationen in den
Bautagesberichten vom AN kostenfrei zu fordern.
Die Vorlage der Bautagesberichte ist vor erster Erstellung mit dem AG abzustimmen und falls
vorhanden gemäß der Vorlage des AG anzufertigen.
A.4. Baubesprechungen
Wöchentlich, ggf. nach Erfordernis und vorheriger Abstimmung zweiwöchentlich, finden
Baubesprechungen der Bauleitung statt. Die Teilnahme des AN ist zwingend zu berücksichtigen.
A.5. Änderungs-, Sondervorschläge oder Nebenangebote
Der AN hat die in Änderungs-, Sondervorschlägen und Nebenangeboten enthaltenen Leistungen
eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist,
soweit möglich, beizubehalten. Änderungs-, Sondervorschläge und Nebenangebote müssen alle
Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
Sie müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein.
Für den Fall, dass der AN vor oder nach der Beauftragung eigene Sondervorschläge bzw.
Alternativen unterbreitet und diese vom AG freigegeben werden, sind die daraus resultierende
Planungsleistungen inkl. möglicher Planungsfolgekosten anderer AN oder der vom AG
beauftragten Planer grundsätzlich vom AN zu erbringen. Ggf. erforderliche Genehmigungen sind
vom AN einzuholen (einschließlich z.B. der statischen Nachweise und Gebühren des
Prüfingenieurs oder anderer Sonderfachleute und Gutachter). Die daraus resultierenden
Gebühren sind durch den AN zu tragen.
Alle Änderungen gegenüber dem Leistungsverzeichnis müssen im Verhandlungsprotokoll
eindeutig vereinbart werden.
Eine bloße Benennung in Angebotsanschreiben oder Eintragungen im ausgefüllten LV
reichen nicht aus. Der AN ist in der Pflicht, gewünschte Änderungen im Zuge der
Angebotsverhandlung zu dokumentieren.
Der AN stellt den AG von sämtlichen Kosten frei, die nicht entstanden wären, wenn die Leistung
gem. Planung/ Ausschreibung ausgeführt worden wäre.
A.6. Bedarfspositionen:
Der AG behält sich das Recht vor, die vom AN angebotenen und zum Zeitpunkt der
Beauftragung nicht aktivierten Leistungen (NEP) erst zu einem späteren Zeitpunkt abzurufen.
Der AN wird bis zur Beauftragung dem AG den spätesten Abruftermin unter Berücksichtigung
der dafür erforderlichen Vorlaufzeiten benennen, bei der die vertraglich vereinbarten
Fertigstellungstermine noch sichergestellt werden können. Der AN sichert in diesem Fall zu, die Leistungen entsprechend des Angebotes zu erbringen, wenn Vorlaufzeiten für den Abruf der
Planungs- und Ausführungsleistungen eingehalten werden.
A.7.) Losweise Vergabe
Der Bauherr behält sich die Vergabe von einzelnen Losen vor.
B.1. Baubeschreibung
Im Neubauprojekt entstehen zwei Einfamilienreihenhäuser und ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohnungen. Das Mehrfamilienhaus ist teilunterkellert, die beiden Reihenhäuser sind nicht unterkellert.
Das Baugrundstück befindet sich an der Lindberghstrasse 152 in Mönchengladbach Holt.
Die Häuser sprechen eine gemeinsame Formensprache.
Die Fassade erhält einen Oberputz, teilweise farblich abgesetzt. Die Mehrfamilienhäuser erhalten gartenseitig Systemfertigbalkone.
Das Mehrfamilienhaus verfügt über einen Aufzug der alle Wohngeschosse und den Keller erreicht. Die Bewegungsflächen und Türen sind großzügig dimensioniert. Sämtliche Wohnungen
sind barriere- und schwellenfrei erreichbar.
Die Wohnungen sind so konzipiert, dass sie auch Bewohner mit körperlichen Einschränkungen
selbständig nutzen können.
Darüber hinaus sind bei mehr als 40% der Wohnungen Grundrisse möglich, die hinsichtlich der
Bewegungsfläche in allen Räumen entsprechend der DIN 18040-2 barrierefrei und uneingeschränkt mit dem
Rollstuhl nutzbar sind.
Die Fahrradstellplätze sind in das Konzept
der Außenanlagen eingebunden. Zwei Fertiggaragen in rückwärtigen Bereich und Stellplätze werden errichtet. Reihenhäuser und Mehrfamilienhaus erhalten die Zuwegung zum Hauseingang jeweils über den Fussweg.
B.2. Beschreibung der örtlichen Verhältnisse gem. DIN 18299:
1. Lage der Baustelle, Zufahrten, Zugänge:
" Lage: sh. amtlicher Lageplan
" Das Befahren auf dem Baustellen- / Betriebsgelände und im Baubereich ist nur mit
Montagefahrzeugen und für Transportvorgänge gestattet. Parken auf dem Gelände ist
grundsätzlich nicht gestattet.
2. Immissionen, besondere betriebliche Bedingungen
" Lärmvermeidung
Es sind möglichst lärmarme Baumaschinen (Blauer Engel) auf der Baustelle
einzusetzen.
Geräuschvolle Baumaschinen sind so weit wie möglich vom Immissionsort entfernt
aufzustellen und zu betreiben.
Soweit der Arbeitsablauf es zulässt, sind geräuschvolle Baumaschinen (z.B. Säge- und
Schneidarbeiten) in vorhandenen oder dafür hergestellten geschlossenen Räumen zu
betreiben.
" Staubvermeidung
Staubentwicklung ist durch zusätzliche Maßnahmen zu vermeiden, wie z. B.
Befeuchten von Fahrflächen, Säge-, Schneid- und Schleifgeräte mit einer geeigneten
und gewarteten Staubabsaugung, ggf. Einbau von Folientüren etc.
Vermeidung von Staubentwicklung
" Bodenschutz
Der Bodenschutz ist im Hinblick auf Verunreinigungen durch Öle, Kraftstoffe,
Chemikalien, Farben und weitere Belastungen durch geeignete Maßnahmen, z.B.
durch Auffangwannnen, etc. einzuhalten.
Das Betanken, Reparieren, Abschmieren und längere Parken von Baumaschinen und
Fahrzeugen auf dem unbefestigten Grundstück ist ohne zusätzliche Sicherungs- und
Auffangmaßnahmen ist untersagt.
Sollte trotz aller Vorsorge eine Verunreinigung des Untergrundes oder eines
Gewässers eintreten, so muss unverzüglich eine Meldung an die Bauleitung erfolgen.
3. Art und Lage baulicher Anlagen
" Anzahl der Untergeschosse: sh. beigefügte Planung
" Anzahl der Obergeschosse: sh. beigefügte Planung
" Höchste Höhe über +-0,00: sh. beigefügte Planung
4. Verkehrsverh. a.d. Baustelle: sh. amtlicher Lageplan
5. Freizuhaltende Flächen
Zufahrten zu weiteren, bereits bezogenen bzw. in Nutzung befindlichen Grundstücken
dürfen grundsätzlich nicht versperrt oder eingeschränkt werden.
6. Nutzbarkeit vorhandener Transporteinrichtungen
AG-seitig werden keine Transporteinrichtungen zur Verfügung gestellt, sämtliche Transporteinrichtungen, die für
die Erbringung der eigenen Leistung erforderlich sind,
liegen im Verantwortungsbereich des AN und sind in den Titeln Baustelleneinrichtung
zu berücksichtigen.
7. Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
Sämtliche erforderliche Ver- und Entsorgungseinrichtungen, die vom AN benötigt
werden, sind von AN zu planen und einzukalkulieren. Dazu sind auf jeder Etage eine
Baustromverteilung vorgesehen. Wasseranschlüsse sind im Umfeld des Gebäudes
eingerichtet.
8. Zur Benutzung überlassene Fläche / Räume: nicht vorgesehen
9. Bodenverhältnisse und Grundwasserstand: sh. Baugrundgutachten
10. Besondere umweltrechtliche Vorschriften
Etwaige baubehördliche Auflagen, die aus der erwartenden Baugenehmigung
hervorgehen, sind vom AN zwingend zu berücksichtigen.
eine Zertifizierung der Gebäude (z.B. DGNB) ist nicht vorgesehen
11. Vorgaben zur Entsorgung: keine besonderen Vorgaben
12. Schutzgebiete / Schutzzeiten
Wasserschutzgebiet: nein
Schutzzone von Bundesfernstraßen: nein
Lärmschutzgebiet: nein
Flugsicherungszone: nein
13. Schutzmaßnahmen
Bäume, etc.: keine
Schutz von Verkehrsflächen: Der öffentliche Straßeraum sowie die umgebenden
Flächen sind vom AN sauberzuhalten.
Schutzzeiten: Vor 8.00 Uhr und nach 18.00 Uhr sind weder Stemm- noch Sägearbeiten
zugelassen.
14. im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser-/
Versorgungsleitungen: keine besonderen Angaben.
15. Hindernisse im Bereich der Baustelle: keine besonderen Vorgaben, Ortsbesichtigung
ist zwingen auszuführen.
16. Kampfmittel: Erkundung wird AG-seitig vorab ausgeführt.
17. Baustellenordnung: wird AG-seitig durch den SiGeKo erstellt und ist vom AN zu
beachten. 17. Schadstoffbelasungen: keine besonderen Angaben
18. Art und Zeit vom AG veranlasster Vorarbeiten: siehe Bauablaufplanung des
Architekten
19. Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle: der AN hat seine
Leistungserbringung eigenverantwortlich eng mit allen angrenzenden Gewerken räumlich
und zeitlich so zu koordinieren, dass der schnellst mögliche Bauablauf sichergestellt wird.
B.3. Angaben zur Ausführung der Leistungen nach DIN 18299
Sämtliche Angaben zur Ausführung der Leistung sind bei der Kalkulation der Leistungen zu
berücksichtigen und in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Die nachfolgenden Angaben
nach DIN 18299 gelten für Bauarbeiten jeder Art.
B.3.1.Vorgesehene Arbeitsschritte / Arbeitsunterbrechungen
Sämtliche Leistungen sind im Rahmen der wöchentlichen Baubesprechungen mit der
örtlichen Bauleitung und den anderen Gewerken auf der Baustelle abzustimmen. Dafür
sind vom AN mit zweiwöchentlicher Vorrausschau (Formblatt) die vorgesehenen
Leistungen zu jeder Baubesprechung einzureichen.
Sofern nicht vorvertraglich vereinbart, sind daraus resultierende
Kapazitätsanpassungen (Arbeitskräfte, Material, Geräte, etc.) Leistungsbestandteil und
werden nicht besonders vergütet. Sofern davon abweichende kalkulationsrelevante
Annahmen bestehen, ist dies vorvertraglich zu vereinbaren.
Der AG behält sich vor, für Baustellenfeste (Grundsteinlegung, Richtfest, Eröffnung)
Arbeitsunterbrechungen anzuordnen, die den AN zu keiner zusätzlichen Vergütung
oder Bauzeitverlängerung berechtigen.
B.3.2. Besondere Erschwernisse bzgl laufendem Betrieb /
Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen: derzeit nicht vorgesehen
B.3.3. Arbeiten in kontaminierten Bereichen: derzeit nicht vorgesehen
B.3.4. Besondere Anforderungen an Baustelleneinrichtung / Entsorgung
Die Baustelleneinrichtung und die Entsorgung sämtlicher Abfälle der eigenen Leistung
erfolgt durch jeden AN eigenverantwortlich.
B.3.5. Besonderheiten der Regelung des Verkehrs: derzeit nicht vorgesehen
B.3.6.-3.8. Besonderheiten an Auf-/ Abbau / Mitbenutzung / Vorhaltung von Gerüsten,
Hebezeugen: derzeit nicht vorgesehen
B.3.9.-3.11 Mitverwendung / Anforderungen / Umweltverträglichkeit von
wiederaufbereiteten (Recycling-) Stoffen / nicht genormten Stoffen und Bauteilen:
derzeit nicht vorgesehen
B.3.12. Art und Umfang vom AG verlangter Eignungs- und Gütenachweise:
vollständige Dokumentation aller Leistungen ist vom AN gefordert.
B.3.13.-3.14. Wiederverwendung / Entsorgung auf der Baustelle gewonnener Stoffe /
Bauteile
Sämtliche abzubrechenden, zu entfernenden und auszuhebenden Materialien gehen in
das Eigentum des AN über, wenn keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen
werden und sind von ihm fachgerecht zu entsorgen. Entsprechende Entsorgungsnachweise
sind zu sammeln und dem AG geordnet zu übergeben.
Sämtliche Arbeiten sind entsprechend allgemein geltenden Vorschriften und besonderen Anforderungen, die sich aus den Vertragunterlagen ergeben,
durchzuführen.
B.3.15.-3.16. Beistellung / Lagern / Transport von Stoffen / Bauteilen / Arbeitskräften
vom AG: nicht vorgesehen
B.3.17. Leistungen für andere Unternehmer: nicht vorgesehen
B.3.18. Mitwirkung bei der Inbetriebnahme: nicht vorgesehen
B.3.19. Benutzung von Teilen der Leistung vor Abnahme
Dem AG ist jederzeit Zutritt zu gewähren.
Die Nutzung durch den Mieter von Geschossen nach Zustandsfeststellung der
Leistung des AN vor Gesamtabnahme insbesondere für Zwecke der Möblierung /
Einrichtung ist zu gestatten, sofern nicht abweichend im Vertrag vereinbart.
B.3.20. Übertragung der Wartung während der Verjährungsfrist für
Mängelbeseitigungsansprüche: nicht vorgesehen
B.3.21. Abrechung
Es gelten die Regelungen der Vertragstextes
Stundenlohnarbeiten müssen vor der Ausführung angekündigt werden bedürfen in jedem
Fall der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Stundenlohnnachweise müssen dem
Auftraggeber bzw. der Bauleitung spätesten 3 Tage nach Ausführung zur Anerkennung
vorgelegt werden, anderenfalls entsteht kein Vergütungsanspruch. Polier- und
Vorarbeiterstunden werden als Aufsichtsstunden nicht bezahlt; für Mitarbeit wird
Facharbeiterlohn vergütet. An- und Abfahrten, Wegekosten und Fahrzeiten werden nicht
vergütet.
Die Tagelohnnachweise müssen übersichtlich und in leserlicher deutscher Schriftform
abgefasst werden, sie sind fortlaufend zu nummerieren und müssen erschöpfend die Art und
Dauer der ausgeführten Leistungen beschreiben sowie die angefallenen Materialien auflisten.
Die Unterzeichnung durch die örtliche Bauleitung des Bauherren stellt keinen automatischen
Vergütungsanspruch dar, sondern ist die Festhaltung eines "Aufmaßes" angefallener
Stunden. Die Bewertung des Vergütungsanspruches "dem Grunde nach" sowie die
Berechtigung der Verrechnung nach Tagelohnsätzen erfolgt wie auch die Anerkenntnis des
Vergütungsanspruches ausschließlich durch den Bauherren.
Im Zuge einer möglichen Beauftragung hat der Auftragnehmer seine Kalkulation
(Urkalkulation) in einem verschlossenen und versiegelten Umschlag beim AG zu
hinterlegen. Das Öffnen des Umschlages erfolgt nur im Beisein beider Vertragsparteien.
B.3.22 Winterbau / Maßnahmen bzgl. nachteiliger Witterungsverhältnisse
Sämtliche erforderlichen Winterbaumaßnahmen für einen kontinuierlichen Bauablauf gemäß
den Vertragsterminen, auch bei Witterungsverhältnissen an Frosttagen (gem. nachfolgender
Definition) oder bei sonstigen ungünstigen Witterungsbedingungen (Wind, Regen etc.), bei
denen einzelne Bauleistungen gemäß der VOB / C nicht ausgeführt wer den dürfen.
Insbesondere auch Vorsorge- und Schutzmaßnahmen für das Arbeiten bei Lufttemperaturen
unter +5°C sowie bei über einen Zeitraum von 48 Stunden anhaltenden Lufttemperaturen von
durchschnittliche über 30° vor dem Betonieren.
Maßnahmen zum Verhindern nachteiliger Auswirkungen auf die Leistungen auf Grund von
Witterungsverhältnissen, z. B. zu geringen Temperaturen, Feuchtigkeit und Nässe, Schnee
und Eis, scharfer Wind, Frost, Sonneneinwirkung.
B.3.22.1. Vereinbarung zu "Frost-/Eistagen"
Witterungseinflüsse während der Ausführungszeit, mit denen bei Abschluss dieses
Vertrages normalerweise zu rechnen war, gelten nicht als Behinderung.
Frosttage gemäß der Definition des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gelten nicht als Behinderung, d.h., etwaige durch Frosttage hervorgerufene Einwirkungen auf den
Bauablauf hat der AN entschädigungslos zu kompensieren. Sie berechtigen den AN nicht
zu Bauzeitverlängerungs-, Mehrvergütungs- und Schadensersatzforderungen. Ein
Frosttag ist vom DWD wie folgt definiert:
„Ein Frosttag ist ein Tag, an dem das Minimum der Lufttemperatur unterhalb des
Gefrierpunktes (0,0°C) liegt (ohne Beachtung des Lufttemperatur-Maximums).“
Eistage gemäß der Definition des DWD, mit denen bei Abschluss dieses Vertrages nicht
zu rechnen war, d.h.Eistage über das übliche Maß eines durchschnittlichen Winters für
diese Region bzw. über die unten definierte maximale Anzahl der Tage hinaus, werden
vom AG als Behinderung anerkannt. Ein Eistag ist vom DWD wie folgt definiert:
„Ein Eistag ist ein Tag, an dem das Maximum der Lufttemperatur unterhalb des
Gefrierpunktes (unter 0,0°C) liegt, d. h. es herrscht durchgehend Frost.“
Bei Abschluss dieses Vertrages hat der AN pro meteorologischen Winter (Dezember,
Januar, Februar) an insgesamt 10 Arbeitstagen (Montag bis Freitag) mit Eistagen zu
rechnen. d.h., eine Behinderung aufgrund von Eistagen kann der AN vorbehaltlich der
Regelungen im Vetrag nur geltend machen, soweit pro meteorologischen Winter
(Dezember, Januar, Februar) an mehr als 10 Arbeitstagen ein Eistag gegeben war. Im
Übrigen hat der AN etwaige durch Eistage hervorgerufenen Einwirkungen auf den
Bauablauf entschädigungslos zu kompensieren.
Der AN ist verpflichtet, Eistage unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige erfolgt schriftlich
über ein Formblatt oder durch Eintragung im Bautagebuch. Der Nachweis eines Eistages
erfolgt anhand der Wetterdaten des DWD. Die Daten des DWD sind für beide Parteien
verbindlich. Unterlässt der AN die Anzeige, werden diese Eistage bei der Bewertung einer
Behinderung nicht berücksichtigt.
Treten die vereinbarten Eistage nicht oder nicht vollständig ein, so verbleiben die
überschüssigen Eistage als "Karenztage" gem. nachfolgender Vereinbarung.
B.3.22.2. Vereinbarung zu "Karenztagen"
Behinderungen, die nicht aus der Sphäre des AN
stammen, die die Arbeiten um nicht mehr als 15 Arbeitstage für die
Gesamtbaumaßnahme beeinträchtigen (Karenzfrist) begründen keine Verlängerung der
Ausführungszeit, Mehrvergütungs- oder Schadensersatzansprüche; insoweit hat der AG
ein Karenztage-Guthaben.
Dieses Karenztage-Guthaben soll dem AG nicht bis zum vereinbarten
Fertigstellungstermin zustehen, weil es sonst dazu kommen könnte, dass kurz vor
Fertigstellung eine erhebliche vom AG zu vertretende Behinderung eintritt, die der AN
nicht mehr bis zur Fertigstellung kompensieren könnte und der AN wegen des
Karenztage-Guthabens dennoch zur Einhaltung des Termins verpflichtet bliebe. Deshalb
verringern sich ab Baubeginn die Karenztage automatisch je Monat um einen Tag, soweit
im betreffenden Vormonat vom AG keine Karenztage zur Verhinderung einer
Ausführungszeit-Verlängerung in Anspruch genommen werden mussten.
B.3.23. Toleranzen
Grundsätzlich ist bei allen auszuführenden Leistungen die DIN 18 202 "Toleranzen im
Hochbau-Bauwerke" einzuhalten.
B.3.24. Vermessung: sh. Positionen
C. Umfang der zu erbringenden Leistungen
In den nachfolgenden Leistungspositionen sind sämtliche Aufwendungen für Güter,
Leistungen und Abgaben einzukalkulieren, die für die Ausführung der beschriebenen
Baumaßnahme bis zur funktions- und betriebsgerechten Errichtung erforderlich sind, auch
wenn sie nicht ausdrücklich benannt sind.
Grundlage der Leistungserbringung ist in Ergänzung zu nachfolgender positionierter Leistungsbeschreibung bzw. den in den Vertragsunterlagen vorgegebenen Leistungen die
beschriebenen Schnittstellen und Gegebenheiten.
Innerhalb der beschriebenen Schnittstellen sind im Rahmen der Angebotskalkulation alle
Bauleistungen für die mängelfreie Fertigstellung der Leistungen einzukalkulieren
Vorbemerkung / Vertragstext
02 FUNDAMENTERDUNG
02
FUNDAMENTERDUNG
Allgemeiner Hinweis zur Fundamenterdungsanlage Im Zuge der Rohbauerstellung sind Fundamenterder in der Sauberkeitsschicht der Bodenplatte und in den Fundamenten zu installieren.
Der Erder erfüllt gleichzeitig die Funktion des Blitzschutzerders, Potentialausgleich und Betriebs- und Schutzerde der elektrischen Anlage.
Um eine möglichst gute Schirmwirkung des Gebäudes zu erreichen sind leitende Verbindungen zwischen der Bewehrung und dem Fundamenterder herzustellen. Die Armierungen des Gebäudes sind alle 2 m mit einer
leitenden Verbindung zu versehen.
Material:
In der Bodenplatte: Flachstahl 30x3,5mm, verzinkt
Ausführung aus dem Beton Runddraht,10mm, V4A
Ausführung im Haus zur Potischiene: 30x3,5, verzinkt
Verbindung mit der Bewehrung durch Klemmverbinder.
In der Sauberkeitsschicht unterhalb der Bodenplatte ist eine Erdungsleitung in V4A einzubauen.
In der Sauberkeitsschicht: Runddraht 10mm, V4A
Allgemeiner Hinweis zur Fundamenterdungsanlage
02.__.010 Stahlband 30 mm Breite / 105mm² St/tZn Stahlband 30 mm Breite / 105mm² St/tZn
Bänder nach DIN EN 62561-2 (VDE 0185 Teil 202), für den Einsatz bei Erdungsanlagen, Blitzschutzanlagen und beim Ringpotentialausgleich.
Breite: 30 mm
Dicke: 3,5 mm
Werkstoff: St/tZn
liefern, montieren und betriebsfertig anschließen
einschließlich Verbindungsklemmen, Trennmuffen, Schutzummantelungen, für Fundamenterder zum Verbinden von Rund- und Flachleitern im Betonfundament.
02.__.010
Stahlband 30 mm Breite / 105mm² St/tZn
110.00
m
02.__.020 Runddraht Edelstahldraht 10mm / 78mm² NIRO (V4A) Runddraht Edelstahldraht 10mm / 78mm² NIRO (V4A)
Runddrähte nach DIN EN 62561-2 (VDE 0185 Teil 202), für den Einsatz bei Blitzschutz- und Erdungsanlagen.
Durchmesser Leiter: 10 mm
Querschnitt: 78 mm²
Werkstoff: NIRO (V4A)
Werkstoff-Nr. : 1.4571 / 1.4404
Normenbezug: DIN EN 62561-2
Kurzschlussstrom (50 Hz): 2,9 kA
Leitungslänge: 80 m
Ringgewicht: ca. 50 kg
liefern, montieren und betriebsfertig anschließen
einschließlich Verbindungsklemmen, Trennmuffen, Schutzummantelungen, für Fundamenterder zum Verbinden von Rund- und Flachleitern im Betonfundament.
02.__.020
Runddraht Edelstahldraht 10mm / 78mm² NIRO (V4A)
110.00
m
02.__.030 Anschlußfahnen, mit PVC-Mantel Anschlußfahnen, 30 x 3,5 mm als verzinkter Flachbandstahl, DIN 48801, mit Korrosionschutz am Betonaustritt, für PA-Schienen mit dem Fundamenterder verbinden und nach innen herausführen. Position nach Angabe der Fachplanung.
02.__.030
Anschlußfahnen, mit PVC-Mantel
4.00
m
02.__.040 Inbetriebnahme incl. Messung der Fundamenterdungsanlage Inbetriebnahme der Fundamenterdungsanlage und Blitzschutzanlage incl. Messung aller Ableitungen und Anfertigen eines Messprotokolls.
02.__.040
Inbetriebnahme incl. Messung der Fundamenterdungsanlage
L
1.00
Psch
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