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Allgemeine Baubeschreibung Allgemeine Vertragsbedingungen
Die zum Zeitpunkt der Abnahme gültige ENEV, die DIN 4109 (Schallschutz), DIN 4102
(Brandschutz) und die gewerkerelevanten Normen in jeweils neueste Fassung sind unbedingt
einzuhalten. Der AN verpflichtet sich, vor Ausführung seiner Arbeit die vom AG zur Verfügung
gestellten Ausführungspläne auf die Einhaltung der vorgesehenen DIN zu prüfen.
Dem AN werden vor Baubeginn alle vorhandenen Genehmigungsunterlagen überreicht. Er
hat sicherzustellen, daß sämtliche Verordnungen und Auflagen des zuständigen
Bauordnungsamtes bei der Ausführung der Arbeit beachtet werden. Diese Bestimmungen
und Auflagen sind vom AN ohne Mehrkosten für den AG mit auszuführen, wenn sie nicht in
einer Position gesondert ausgeschrieben sind oder ihm vor Baubeginn nicht bekannt waren.
Der Bieter bestätigt durch Abgabe seines Angebots, dass er im Falle einer
Beauftragung seinen Arbeitnehmern den gesetzlich vorgegebenen
Mindestlohn nach § 1 MiLoG mindestens zahlt. Beim Einsatz von
Nachunternehmern obliegt dem AN die Kontrolle der Einhaltung des
Mindestlohngesetzes durch seine Nachunternehmer
Die Beauftragung von Nachunternehmern durch den AN für gesamte Leistungen oder
Teilleistungen bedarf der Zustimmung des AG.
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge " Herstellen", "Liefern", "Einbauen" nicht
gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein
anerkannten Regeln der Baukunst und -technik, der gesetzlichen und behördlichen
Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV VOB - Teil C
- als beschrieben.
Der AN ist verpflichtet, alle in den vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen befindlichen
Maße und Informationen zu prüfen. Falls die dem AN zur Verfügung gestellten Unterlagen
Maße und Informationen vermissen lassen, die zur Herstellung der Arbeit erforderlich sind, ist
der AN verpflichtet, vor Ausführung der entsprechenden Arbeiten in Bezug auf die fehlenden
Maße oder Informationen eine schriftliche Anweisung der Bauleitung des AG einzuholen. Bei
Nichteinhaltung dieser Regel ist der AN für alle Fehler oder Abweichungen verantwortlich.
Der Bieter bestätigt durch seine Unterschrift, dass er sich über Art und Umfang der zu
erbringenden Leistungen, durch Besichtigung der Baustelle und Rückfragen, volle Klarheit
verschafft hat. Einwendungen des Bieters nach Angebotsabgabe sind ausgeschlossen.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der AN die Verpflichtung der Vollständigkeit, d. h.
Leistungen, die sich zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im
Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich in einem Wohngebiet, hieraus resultierende
Beschränkungen sind zu berücksichtigen.
Die Lagerung der Baumaterialien darf nur mit Zustimmung des AG auf eigene Gefahr
erfolgen. Ort und Platz der Lagerung der verschiedenen Materialien sind mit dem AG
abzusprechen.
Behördliche Auflagen hinsichtlich Emission, Straßen- und Verkehrssicherheit sind zu
beachten, Verschmutzungen sind umgehend zu beseitigen.
Erforderliche Genehmigungen und Nachweise sind Sache des AN.
Beschädigungen der Fahrbahnen, Fußwege, Zäune und Mauerwerkseinfriedungen im
Bereich der Baustelle, die durch die Baumaßnahme entstehen, gehen zu Lasten des AN
(Auftragnehmer) und sind durch den AN auf eigene Kosten wieder herzustellen. Die
Auftraggeber sind bei der Regulierung von Schadenfällen zu beteiligen.
Der AN hat die Baustelle sauber zu halten, die Rückstände seiner Arbeiten zu beseitigen und
nach Fertigstellung der Arbeiten vor Verlassen der Baustelle das Grundstück in den
ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Die Bauschuttabfuhr ist wöchentlich
vorzunehmen. Sollte die Baustelle nicht sauber verlassen werden, behält sich der AG das
Recht vor, zu Lasten des AN den Schutt beseitigen zu lassen, wenn dieser einer einmaligen
schriftlichen Aufforderung nicht binnen 3 Tagen nachkommt.
Auf die sicherheitstechnischen Vorschriften der Berufsgenossenschaften wird besonders
hingewiesen. Den Anordnungen der Bauleitung ist Folge zu leisten, die Anweisungen des
Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (SiGeKo) sind umgehend zu befolgen. In
Zweifelsfällen entscheidet der Vertreter der zuständigen Berufsgenossenschaft. Persönliche
Schutzausrüstungen sind vorzusehen, ggf. erforderliche Verankerungspunkte sind
herzustellen.
Eine Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz ist vor Beginn der Arbeiten bei der
Bauleitung einzureichen.
Werden im Zuge der Arbeiten Leistungen erforderlich, die in der Leistungsbeschreibung nicht
enthalten sind, so ist hierfür rechtzeitig ein Nachtragsangebot einzureichen. Die Ausführung
dieser Leistung kann erst nach Beauftragung durch den Bauherren erfolgen. Ausgeführte
Leistungen, für die kein Aufrag vorlag, können nicht vergütet werden.
Stundenlohnarbeiten erfolgen nur nach vorheriger Anordnung durch den Auftraggeber, sind
täglich durch Tagelohnzettel zu belegen und innerhalb von 3 Werktagen der Bauleitung
vorzulegen. Die Anerkennung der Stundennachweise gilt vorbehaltlich der nachträglichen
Zustimmung durch den Auftraggeber. Ohne Auftrag ausgeführte Stundenlohnarbeiten werden
nicht vergütet.
Arbeitsunterbrechungen und Ausführung der Arbeiten in Teilleistungen berechtigen nicht zu
Mehrforderungen. Eine Abarbeitung der beauftragten Leistungen in einem Zuge kann nicht
garantiert werden.
Die komplette Baustelleneinrichtung, einschl. aller für das eigene Gewerk erforderlichen
Gerüste, Absturzsicherungen, Hub- bzw. Scherengitter und Hebewerkzeuge einschl.
Vorhaltung, sind; soweit nicht gesondert aufgeführt, in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Baustrom und Bauwasser werden vom AG zur Verfügung gestellt.
Der AG schließt für die Dauer der Bauzeit eine Bauleistungsversicherung ab. Der
Selbstbehalt beträgt 500 €. Die Abrechnung erfolgt in Form einer allgemeinen Umlage in
Höhe von 1,6 % der Nettoabrechnungssumme. Fällig bei Schlusszahlung.
Transportgenehmigungen sind eigenverantwortlich einzuholen. Die Lieferung versteht sich
frei Baustelle, einschließlich Entladung und Montage. Krankosten sowie Kosten für sämtliche
Hilfsmittel und -stoffe, die zur Entladung und Montage benötigt werden, sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Umweltschutz: Schädliche Flüssigkeiten (Öle, Benzin, o.ä.) dürfen nicht in den Untergrund
oder vorh. Gewässer eingeleitet werden. Daraus resultierende Schäden werden auf Kosten
des Auftragnehmers beseitigt. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zuwiderhandlung den
Vertrag zu kündigen. Die Lärmentwicklung ist auf ein Minimum zu senken. Die Maschinen,
die der Lärmschutzverordnung nicht entsprechen, sind auf der Baustelle nicht zugelassen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, nicht alle ausgeschriebenen Leistungen in
Auftrag zu geben. Ein Anspruch auf den Gesamtauftrag sowie ggf. auf entgangenen Gewinn
besteht nicht.
Etwaige Erschwernisse infolge ungünstiger Witterung sind in die einzelnen Positionen
einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet. Stilllegung und Arbeitsunterbrechung
berechtigen den Auftragnehmer nicht zu Nachforderungen. Regenfälle werden nicht als
höhere Gewalt oder unabwendbarer Umstand im Sinne des § 7 Nr. 1 VOB/B angesehen, es
sei denn, der Auftragnehmer weist nach, dass sie völlig außergewöhnlich und einmalig
waren.
Das Bauwerk und seine Bauteile sind während aller ausgeführten Arbeiten gegen
Witterungsschäden und Niederschlagswasser zu schützen. Die der Jahreszeit
entsprechenden Schutzmaßnahmen müssen ohne besondere Aufforderung durch die
Bauleitung vorgenommen werden und sind als Nebenleistungen durch die Einheitspreise mit
abgegolten.
Alle Massen und Mengen gelten zum Nachweis, sofern in der Leistungsbeschreibung keine
andere Abrechnung gefordert ist. Die Aufmaße sind gemeinsam mit der Bauleitung
aufzustellen. Massenmehrungen oder Massenminderungen - auch über 10% hinaus - und
der Wegfall einzelner Positionen ändern die Einheitspreise nicht. Bei Entfall derartiger
Leistungen steht dem AN keine Entschädigung - auch nicht für entgangenen Gewinn - zu.
Die Mängelbeseitigung bzw. die Reklamationsbearbeitung und die Beseitigung der
Beanstandungen durch Erwerber ist innerhalb von zwei Wochen durch den Unternehmer zu
erledigen, nachdem ihm der Mangel bekanntgegeben wurde. Sollte innerhalb dieser Frist die
Reklamation nicht beseitigt sein, so wird ihm eine Nachfrist von max. 10 Werktagen gewährt.
Die vorgenannten Fristen verlängern sich nur, wenn der Unternehmer schriftlich und
fristgemäß nachweist, daß der den Grund der Verzögerung nicht zu vertreten hat.
Die relevanten Revisionsunterlagen und Fachunternehmererklärungen sind nach Beendigung
der Leistungen bei Abnahme der Leistungen vollständig zu übergeben. 1 x in Papierform und
1 x in digitaler Form auf einem Datenträger (USB-Stick).
Etwaige Wartungsangebote sind im Zuge der Baumaßnahme der Bauleitung zu übergeben.
Allgemeine Baubeschreibung
Anlagenbeschreibung ELT Anlagenbeschreibung ELT
Bei der Erstellung des Gebäudes werden die anerkannten Regeln der Technik und die Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen berücksichtigt.
Die fertige Leistung ist mit einer erfolgreichen betriebsmäßigen
Prüfung (Funktionsprüfung) der Anlage abgeschlossen.
Den Leistungen liegen zugrunde:
Die VDE-Bestimmungen, die gültigen Normen und Vorschriften, sowie die anerkannten Regeln der Technik
Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB), des Elektrizitätsversorgungs-Unternehmens
Die Werknormen, Vorschriften und Angaben des Bauherrn
Die Erkenntnisse und Anforderungen, die sich aus den laufenden Projekt - Besprechungen ergeben haben.
Info: Zum Zeitpunkt der Ausarbeitung lag vorerst nur ein Vorabzug als Brandschutzkonzept vor
Für alle Bereiche wird eine dem Zweck und den Vorschriften
entsprechende ELT.-Installation vorgenommen. Hierzu gehört die Stromversorgung der betriebstechnischen Anlagen der Fremdgewerke aus den anderen am Bau beteiligten Kostengruppen.
Das Gebäude erhält eine Blitzschutz- und Erdungsanlage. Die Blitzschutz- und Erdungsanlage wird gem. der gültigen Vorschriften errichtet. Diese Anforderungen gelten für die Gewerke 440 und 450. Es wird ein äußerer Blitzschutz im WDVS bis auf dem Dach installiert. Die Fangeinrichtung besteht aus einer flächendeckenden Anordnung von Fangstangen mit einer Höhe von bis zu 2m. Die Erdungsanlage besteht aus einem Ringerder, in der untersten Lage, erdfühlig verlegt mit einer Maschenweite von 10 Meter.
Sie besteht weiterhin aus einem Fundamenterder, der mit der Bewehrung verbunden in dem Fundament der Bodenplatte, mit einer Maschenweite von 20 Meter, installiert ist. Der Ringerder und der Fundamenterder werden miteinander verbunden. Zum Anschluss der Blitzfangeinrichtung werden Ableiter installiert.
Die Erdungs-,Fundamenterder- sowie Blitzschutzanlage ist nach den aktuell gültigen Normen zu errichten.
Vor der Ausführung ist eine Werkstatt und Montageplanung vorzunehmen und einzureichen.
Es ist eine komplett betriebs- und funktionsfähige Anlage zu kalkulieren, zu erstellen, in Betrieb zu nehmen und mängelfrei zu übergeben.
Zur Übergabe der betriebs- und funktionsfähigen Anlage gehören folgende Punkte:
1. Bestandsunterlagen
Bestandsunterlagen für Gewerk Blitzschutz und Erdung
in digitaler Form, Inhalt nach VOB, DIN 18379, DIN 18380 und DIN 18381. Mit Anlagenbeschreibungen.
2. Messprotokolle
Messprotokolle der Blitzschutz- und Erdungsanlage, an mehreren Messstellen, gemessene Widerstandswerte auflisten einschl. Prüfbericht DIN 48 831, Anlagenbeschreibung DIN 48 830 und Bestandszeichnung DIN 48 820
gem. Vorbemerkungen.
3. Abnahme durch den Genralunternehmer
Anlagenbeschreibung ELT
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen für die Ausführung der Arbeiten im Gewerk Elektrotechnik
1.
Der Unternehmer erhält nach der Beauftragung für die Erstellung der Werkstatt-, und Montageplanung die der Ausschreibung zugrundeliegenden Berechnungen, Entwürfe und technischen Unterlagen. Die Überprüfung der Unterlagen ist Pflicht des Unternehmers. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung. Die Werkstatt- und Montageplanung ist vor Beginn der Ausführung zu erstellen und von der Fachbauleitung freigeben zu lassen. Dies beinhaltet sämtliche Pläne sowie anlagenspezifische Schaltpläne und allen erforderlichen Dokumente zur Erfüllung der vollständigen Leistung. Erforderliche Abstimmungen mit dem Versorger sind vor der Ausführung durch den AN mit dem Versorger zu treffen.
2.
Die ausführende Firma hat sich vor Beginn ihrer Arbeiten mit anderen am Bau beschäftigten Firmen genau über die gegenseitige Leitungsführung und Benutzung der Schlitze und Durchbrüche zu verständigen. Das Anlegen der notwendigen Schlitze und Durchbrüche ist während der Bauarbeiten zu überprüfen. Für die fachgerechte Ausführung und Montage von Konsolen, Halterungen und Unterstützungen, Fundamenten usw. haftet die ausführende Firma.
3.
Dem Auftragnehmer obliegt insbesondere die Koordination seiner Arbeiten mit den anderen Gewerken. Alle notwendigen Angaben sind rechtzeitig zu machen und die ordnungsgemäße Ausführung zu überwachen. Die erforderlichen Funktionsprüfungen sind vor der Abnahme durchzuführen. Das Verschließen von Durchbrüchen darf nur mit schnellbindendem Mörtel erfolgen. Die Verwendung von Gips ist nicht zugelassen!
Das Anzeichnen und die Angabe von Durchbrüchen in Trocken- und Nassbauwänden und Decken ist in die Einheitspreise einzukalkulieren, auch wenn diese durch ein Fremdunternehmen hergestellt werden.
4.
Vor Schlussabnahme des Gewerks muss folgende Erklärung des Auftragnehmers vorliegen: "Der Auftragnehmer erklärt schriftlich, dass alle Montagearbeiten abgeschlossen sind; die gesamte Anlage von
der zuständigen Behörde bzw. dem Versorgungsunternehmen oder TÜV abgenommen und mängelfrei ist (siehe 14.); dass alle Einregulierarbeiten durchgeführt sind, der Probebetrieb abgeschlossen ist, bei Probebetrieb und Einregulierung vertragliche Betriebsbedingungen vorgelegen haben (auf Einschränkungen ist besonders hinzuweisen), dass der Nachweis aller Garantieleistungen erbracht ist, die Anlage mängelfrei und betriebsbereit ist, sämtliche Bestandspläne und Bedienungsanweisungen in vertraglich vereinbarter Form vorliegen, das Bedienungspersonal in die Bedienung der Anlage eingewiesen ist und sämtliche
Zulassungsbescheinigungen vorliegen." Diese Erklärung ist Voraussetzung für die Vereinbarung eines Abnahmetermins. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede Nachabnahme, die wegen festgestellter Mängel bei der beantragten Abnahme notwendig werden sollte, dem Auftragnehmer nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt wird.
5.
Bei Abnahme der Anlagen, die u. a. die Prüfung auf Vollständigkeit, Wartungsfähigkeit, Funktionsfähigkeit usw. umfasst, sind in digitaler Form zu übergeben:
a)
Messprotokolle wie oben beschrieben,
b)
farbig angelegte Bestandszeichnungen mit Lage und Abmessungen der Leitungen, techn. Daten von Verteilungen u. ä.
Diese Zeichnungen sind aufzugliedern in:
1. Übersichtspläne (Grundrisse)
2. Strangschema
3. Detailpläne der Zentrale
c)
Betriebs- und Bedienungsanweisungen in beständiger Ausführung;
d)
eine Bestätigung des zuständigen Bedienungspersonals, dass eine Einweisung in die Bedienung der Anlage durch die ausführende Firma erfolgt ist und Unklarheiten in dieser Hinsicht nicht bestehen.
e)
Checklisten über Fristen und Art der erforderlichen Wartung der eingebauten, im einzelnen zu benennenden Anlagenteile
f)
Prüfbescheinigungen über TÜV-Abnahme, die vom Auftragnehmer durchzuführen sind.
Die Durchführung der Genehmigungsverfahren ist Sache des Auftragnehmers; eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht.
Alle zuvor genannten Unterlagen sind dem Auftraggeber zusätzlich einfach auf Speichermedium zu übergeben. Als Datenformat können für Zeichnungen und Schematas dwg-oder dxf-Format gewählt werden.
Tabellen und Dokumente sind als pdf-oder txt-./exel-Dat ein zu übergeben.
6.
Alle vom Unternehmer erstellten Leistungen werden durch die Bauleitung abgenommen und protokolliert. Der Unternehmer erhält durch diese Maßnahme keine Entlastung für die Funktion der Anlage.
7.
Die fertiginstallierten Sichtkomponenten sind grundsätzlich während der Bauzeit mit einer Kunststofffolie gegen Verunreinigungen und Beschädigungen zu schützen; diese Maßnahme wird nicht besonders vergütet.
8.
Alle Geräte usw. sind mit Fabrikats- und Leistungsschildern zu versehen.
9.
Für die Montage von Mess- und Regelgeräten sind die Richtlinien und Normen zu beachten. Speziell sind die Anweisungen der Hersteller zu befolgen.
10.
Die Regelanlage einschl. Schaltschrank darf erst dann eingebaut werden, wenn der Bauleitung ein Schaltplan und Verdrahtungsplan zur Genehmigung vorgelegt wird.
11..
Auftragsabwicklung/Bautageberichte
Vor Beginn der Arbeiten sind sämtliche für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Maße und Höhen eigenverantwortlich, gemäß den Angaben der Ausführungszeichnungen, anzulegen. Behördlichen Abnahmen sind rechtzeitig zu veranlassen.
Der AN führt über die zur Durchführung der Maßnahme notwendigen Arbeitsschritte Berichte, die Witterungsangaben, die Anzahl der Beschäftigten auf der Baustelle, deren Qualifikation, den Einsatz von Material und Gerät sowie den Baufortschritt enthalten. Diese Baustellenberichte sind jeweils zum Ende einer Woche dem Bauleiter des AG zur Unterschrift vorzulegen. Die Kosten hierfür sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
13.
Sachverständigenabnahme
Vor Beginn der Ausführung sind die Sachverständigen vom AN dem AG oder der Bauleitung zu melden. Die Werkstatt- und Montageplanung ist dem Sachverständigen ebenfalls vor Beginn der Arbeiten zur Durchsicht vorzulegen. Die Rückmeldung des SV ist wiederrum dem AG oder der Bauleitung vorzulegen, sodass eine reibungslose Abnahme sichergestellt ist.
14.
Montage in später geschlossenen Bereichen
Bei Installationsarbeiten z. B. in Gipskartondecken, welche zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr einsehbar sind, ist eine Sichtfeststellung bei der örtlichen Bauleitung zu beantragen. Zusätzlich sind Fotos vor Verschluss der Bereiche zu Dokumentationszwecken zu erstellen und den Revisionsunterlagen, mit Angabe des Ortes, beizufügen.
15. Aufmaß
Die in den Rechnungen aufgeführten Leistungen müssen durch Pläne, Zeichnungen und ggf. durch örtliches Aufmaß unter Berücksichtigung des tatsächlich vorhandenen Leistungsstandes belegt werden. Die Aufmaße sind raumweise zu erstellen.
Der AN hat alle örtlichen Aufmaße gemeinsam mit der Bauleitung vorzunehmen; diese sind rechtzeitig zu veranlassen, d.h. solange die Leistungen zugänglich und klar ersichtlich sind.
Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung ist die Bauleitung berechtigt, Maße verdeckter Leistungen nach eigenem Ermessen festzusetzen.
16. Farbauswahl sichtbare Anlagenkomponenten
Die sichtbaren Anlagenkomponenten sind im Farbton RAL 9016 in der Kalkulation zu berücksichtigen. Etwaige Mehrkosten aufgrund eventueller Sonderfarbtöne der diversen Hersteller oder Sonderlackierungen können nicht geltend gemacht werden.
Vor Bestellung der Komponenten sind diese von der örtlichen Bauleitung freigeben zu lassen.
Technische Vorbemerkungen
01 Brandwarnanlage
01
Brandwarnanlage
Vorbemerkung: Die Dokumentationen und Messungen, sind in den entsprechenden Positionen mit einzukalkulieren.
Inbetriebnahme, Abnahme und Einweisung sind ebenfalls in den entsprechenden Positionen mit einzukalkulieren.
Dokumentation bestehend aus:
Ausführungsunterlagen nach VDE 0833 und
DIN 14675.
Die Dokumentation ist in Form einer Bedie-
nungsanweisung zusammenzustellen (DIN A4).
- Installationsplan mit eingezeichneten
Grenzen des Sicherungsbereiches, Alarmie-
rungsbereiche, Nutzungsart der Melderbe-
reiche, Bezeichnung der zugeordneten
Meldergruppen.
- Meldergruppenverzeichnis
- Liste der Anlagenteile
- Blockdiagramm das eine Zuordnung für
Benennung und Numerierung der Melderbe-
reiche, Meldergruppen und Melder enthält
- Anlagenbeschreibung bestehend aus:
- Meldergruppenverzeichnis
- Liste der Anlagenteile
- Hinweise für besondere Melder
- Verknüpfung zwischen den Alarmzuständen
der Meldergruppen
- Fachunternehmererklärung
Alle Unterlagen sind in digitaler Form zu erstellen und
abzugeben.
Sollten die Unterlagen zur Schlussrechnung fehlen, wer
den die
Bestandsunterlagen von Dritten erstellt. Die entstehend
en Kosten
werden von der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
Inbetriebsetzung bestehend aus:
Inbetriebsetzung der kompletten Brandmeldeanlage
mit folgenden Leistungen:
- Prüfung der Anlage
- Einspielen der Software und Hochfahren der
Anlage
- Überprüfen der angeschlossenen Geräte
- Einweisung des Betriebspersonals
- Erstellen eines Prüfprotokolls
- Erstellen eines Übergabeprotokolls
Betreiberabnahme bestehend aus:
Abnahme der Brandmeldeanlage mit dem Betreiber.
Erstellung und Klärung aller benötigten Doku-
mente und die Zurverfügungstellung eines sach-
und ortskundigen Technikers für die Zeit der
Abnahme. Übergabe der erforderlichen techni-
schen Dokumentation.
Vorbemerkung:
Anforderungen an Ausführung BMA Anforderungen an Ausführung BMA
Die Planung, Lieferung, Montage,
Inbetriebsetzung und Instandhaltung der
Brandmeldeanlage muss entsprechend der
allgemeinen technischen Vorbemerkungen
und der objektspezifischen Leistungs-
beschreibung erfolgen. Jede Abweichung
ist als Alternativangebot anzugeben.
Bei den vorstehend genannten Leistungen sind
die jeweils jetzigen gültigen Normen zu beach-ten.
Das ist verbindlich für die allgemeinen
technischen Normen der Elektrotechnik und für
die speziellen Normen und Richtlinien aus dem
Bereich der Brandmeldetechnik. Nachfolgend
einige Normen und Richtlinien aus dem Bereich
der Brandmeldetechnik.
- DIN 14675
- VDE 0833
- EN 54
- DIN 14661
- DIN 14662
- VdS 2095
- TAB der Feuerwehr und/oder der zuständigen
Behörde
- LAR des Bundeslandes
- DIBt
Die Baugenehmigung einschließlich der gesamten
Auflagen und das Brandschutzgutachten sind
zubeachten.
Die Ausführung der Brandmeldeanlage ist vor
dem Einbau mit dem Auftraggeber, dem Planungs-
büro, der zuständigen Brandschutzdienststelle
und der Feuerwehr abzuklären und in schrift-
licher Form festzuhalten. Alle anfallenden
Kosten zur Klärung von Aufbau und Funktion
sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren
und werden nicht besonders vergütet.
Vor Abnahme durch den Auftraggeber sind die
Abnahmen eines Sachverständigen und der Feuer-
wehr erforderlich. Die schriftlichen
Bestätigungen der mängelfreien Brandmeldeanlage sind
dabei vorzulegen. Alle für die Abnahmen
erforderlichen Leistungen sind in den
Einheitspreisen enthalten und werden nicht besonders
vergütet.
Alle Geräte benötigen eine Prüfbescheinigung
des VdS oder einer gleichwertigen Prüfstelle.
Jedes Gerät muss in der Systemanerkennung des
angebotenen Brandmeldesystems gelistet sein.
Das im Angebot aufgeführte System hat die
VdS-Systemanerkennung mit der Nummer:
S 2980292 (Integral IP MX / Integral EvoxX M)
S 2000812 (Integral IP CX / Integral EvoxX C)
S 2060552 (Integral IP CXA / Integral EvoxX CA)
S 212005 (Integral IP BX / Integral EvoxX B)
Die eingesetzten Geräte benötigen die Gleich-
wertigkeit zum europäischen Bauprodukt. Eine
Übergangsfrist für schon verabschiedete EN-
Normen ist für die Auswahl der Geräte nicht
zulässig. Die Konformität der im System ver-
wendeten Bestandteile und die angewendeten
Optionen müssen nach EN 54 geprüft und
bestätigt werden.
Die Umsetzung der Brandmeldeanlage entspre-
chend eines Brandschutzkonzeptes nach DIN
14675 ist entsprechend der DIN 14675 zu
dokumentieren und zur Freigabe vorzulegen.
Die Erstellung aller Dokumente zur Ausfüh-
rungsplanung sowie für die Abnahme und die
Funktionsprüfungen sind entsprechend DIN
14675 vorzunehmen und den Unterlagen beizu-
fügen. Nach Erstellung sind diese dem Auf-
traggeber oder seinem Stellvertreter zur
Freigabe vorzulegen. Eine besondere Vergü-
tung für die zusätzliche Erstellung auf
einen Datenträger - z.B. CD - erfolgt nicht.
Der Anbieter ist nach DIN 14675 als
Fachfirma zertifiziert unter der
für das angebotene System:
des Herstellers:
Für das angebotene Brandmeldesystem
sind für eine flexible und wirtschaftliche
Instandhaltung für den Betreiber
mindestens zwei alternative, unabhängige
Errichter mit Service-Niederlassungen
im Radius von max. 70 km zum Anlagenstandort
in durch den Hersteller zu bestätigen.
Anforderungen an Ausführung BMA
01.__.0010 Brandmelderzentrale Die modular aufgebaute Brandmelderzentrale BC600-8HL4N
umfasst im Grundausbau ein tiefer ausgeführtes Standard-Wandgehäuse mit einem Netzteil NT608-1 mit 4,3 A Ausgangsstrom, sowie eine Backplane BPL610-1 und einen Baugruppenträger BGT600-1. Eine Zentralbaugruppe ist nicht verbaut, somit kann je nach Anforderung eine Standard-Zentralbaugruppe ZTB600-1 oder eine redundante Zentralbaugruppe ZTBR600-1 verwende werden. Durch das tiefer ausgeführte Gehäuse können 2 Notstrombatterien bis 45 Ah aufgenommen werden.
- Das Zentralengehäuse kann mit maximal 8
Funktionsmodulen (z.B. Grenzwertmelder-Interface
GIF608-1, Loop-Interface LIF601-1, Feuerwehr-Interface
FWI600-1) ausgestattet werden.
- Das integrierte Anzeige- und Bedienfeld besteht aus
einem 1/4-VGA-Grafikdisplay, den Leuchtdioden-Anzeigen
sowie einer Folientastatur
- In der Gehäusetüre sind 3 Einbauplätze für optionale
Erweiterungen wie LED-Tasten-Feld, Einbaudrucker oder
Feuerwehr-Bedienfeld vorhanden.
- Das tiefer ausgeführte Gehäuse bietet Platz für 2 Notstrombatterien mit max. 45 Ah.
Technische Daten
Netzspannung: 230 VAC +10/-20 %, 47...63 H z
Ausgangsspannung: typ. 27,6 VDC
Ausgangsstrom Netzteil: max. 4,3 A
Ausgangsstrom Sirenenausgänge: max. 1 A je Ausgang
Umgebungstemperatur: -20 °C bis +60 °C
Schutzart: IP30
Abmessungen B × H × T: 444 × 530 × 201 (mm)
Farbe Gehäuse: grauweiß, RAL 9002
Gewicht ohne Akkumulator: ca. 9,6 kg
Zulassungen: VdS G212164
0786-CPR-21611
komplett liefern und montieren
Fabrikat: LST-Gefahrenmeldetechnik GmbH
Typ: BC600-8HL4N
Art-Nr.: 211226
oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
Angebotener Typ:
liefern, montieren und betriebsfertig anschließen.
01.__.0010
Brandmelderzentrale
1.00
St
01.__.0020 Brandschutzgehäuse Das Brandschutzgehäuse als Leergehäuse für Wandmontage
mit Klassifizierung F-30A ermöglicht die Installation
von Brandmelderzentralen BC600-8 und BC600-16 gemäß
Auflagen der MLAR bzw. LAR der verschiedenen
Bundesländer. Die Dauer des Funktionserhaltes für die
integrierte Brandmelderzentrale und deren
Ansteuereinrichtungen oder die Zusatznetzteile beträgt
mindestens 30 Minuten bei einer Beflammung von außen.
Der Funktionserhalt der Brandmelderzentralen im
Brandschutzgehäuse wurde durch einen gemeinsamen
Brandtest bei einer akkreditierten Prüfstelle
nachgewiesen.
Serienmäßige Leistungsmerkmale
- Leergehäuse mit hoher mechanischer Beständigkeit
- Integriertes Belüftungssystem, bestehend aus Lüfter
und Rauchmelder, anschlussfertig (230VAC) eingebaut
- Kaltrauchdichtes Verschlußsystem über Rauchmelder
- Türbänder aus Edelstahl
- Tür aushängbar zur Gewichtsreduzierung bei Transport
und Montage
- Tür in den Korpus einschlagend, Öffnungswinkel ca.
180°
- 2-Punkt-Türverriegelung über Schwenkhebel mit
Doppelbartzylinder (austauschbar gegen
Hausschließanlage)
- Umlaufende Brandschutzdichtung, im Brandfall
selbsttätig aufschäumend
- Kabeleinführung oben und unten, zur Bündeleinführung
- Befestigungsschiene zur Montage der Geräteträger oder
Montageplatte
Technische Daten
Funktionserhalt: 30 Minuten nach DIN 4102
Abmessungen
Außenmaß B × H × T: 898 × 1048 × 449 (mm)
Innenmaß B × H × T: 754 × 904 × 340 (mm)
Verlustleistung: max. 287W
Farbe: lichtgrau, RAL 7035
Gewicht: ca. 167 kg, ohne Einbauten
Zulassung: DIBt Z-86.1-86
Fabrikat: LST-Gefahrenmeldetechnik GmbH
Typ: EHL31/06334-LST
Art-Nr.: 212648
oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
Angebotener Typ:
liefern, montieren und betriebsfertig anschließen.
01.__.0020
Brandschutzgehäuse
1.00
St
01.__.0030 Zentralbaugruppe Die Zentralbaugruppe ZTB600-1 wird zum Einbau in eine
Brandmelderzentrale BC600-xxxN (Lieferung ohne
Zentralbaugruppe) sowie zum Aufbau einer
Brandmelderzentrale BC600-E in einem Schaltschrank
verwendet.
Die Baugruppe ist verantwortlich für:
- die Kommunikation mit allen anderen Baugruppen der
Brandmelderzentrale, die einen Bus-Anschluss besitzen
(Anzeige- und Bedienfeld-Baugruppe, Baugruppen in den
Erweiterungsfeldern der Türe, Funktionsmodule,
Netzteile etc.), über zwei Hochleistungs-Bussysteme,
- die Verwaltung und Verteilung der Ereignisse,
- die Überwachung und Aktivierung der eigenen Ein- und
Ausgänge,
- die Kommunikation über die externen Schnittstellen
(USB-Schnittstellen sowie INFO-Bus-Schnittstelle).
Von einer Zentralbaugruppe ZTB600-1 (d.h. einer
Brandmelderzentrale BC600 bzw. jeder
BCnet600-Teilzentrale) können bis zu 4.000 Gruppen
verwaltet werden. In einer BCnet600-Zentrale können
von allen Teilzentralen gemeinsam bis zu 20.000
Gruppen verwaltet werden.
Der Baugruppe sind zwei Abschlussstecker SBA600-1
beigepackt.
Serienmäßige Leistungsmerkmale
- leistungsfähiges 32-Bit-Prozessorsystem
- drei frei parametrierbare Relaisausgänge (zwei davon
als Summen-Alarmrelais bzw. Summen-Störrelais voreingestellt)
- zwei frei parametrierbare überwachte Sirenenausgänge
- 3 frei parametrierbare überwachte Eingänge
- 8 frei parametrierbare OC-Ausgänge
- eine INFO-Bus- oder INFO-Bus-EP-Schnittstelle
- eine USB-Schnittstelle vorbereitet zum Anschluss des
PARSOFT-PCs
- eine USB-Schnittstelle für Erweiterungen
- alle Ein- und Ausgänge auf steckbare Schraubklemmen
bzw. Flachkabelstecker geführt
Technische Daten
Stromaufnahme bei 24 V: 26 mA (Ein- und Ausgänge im
Ruhezustand)
Schaltleistung Relaisausgänge: 1 A/60 V/30 W
Ausgangsstrom Sirenenausgänge: max. 1 A je Ausgang
Umgebungstemperatur: -20 °C bis +60 °C
Abmessungen L × B × H: 173 × 131 × 25 (mm)
Gewicht: 160 g
Fabrikat: LST-Gefahrenmeldetechnik GmbH
Typ: ZTB600-1
Art-Nr.: 211100
oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
Angebotener Typ:
liefern, montieren und betriebsfertig anschließen.
01.__.0030
Zentralbaugruppe
1.00
St
01.__.0040 Loop-Interface Das Loop-Interface LIF601-1 betreut einen ADM-Loop mit
bidirektionaler Kommunikation in Brandmelderzentralen
Serie BC600. Das Protokoll für die Loop-Kommunikation
wird in der Parametrierung der Zentrale festgelegt und
bestimmt die Anzahl der maximal am Loop anschließbaren
Melder und Module:
- 240 physikalische Adresspunkte (Melder oder Module)
mit Labor Strauss/700-Protokoll
- 318 physikalische Adresspunkte (159 Melder und 159
Module) mit System Sensor/200AP-Protokoll
- 126 physikalische Adresspunkte (Melder oder Module)
mit Apollo/Discovery-Protokoll
Technische Daten
Stromaufnahme bei 24 V: 27 mA (ohne Melder, Module)
Loop-Gesamtstrom: max. 500 mA (bei reduziertem
Leitungswiderstand)
Loop-Leitungswiderstand: max. 50 Ohm je Ader
Umgebungstemperatur: -20 °C bis +60 °C
Abmessungen L × B × H :160 × 65 × 20 (mm)
Gewicht: 80 g
Fabrikat: LST-Gefahrenmeldetechnik GmbH
Typ: LIF601-1
Art-Nr.: 211110
oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
Angebotener Typ:
liefern, montieren und betriebsfertig anschließen.
01.__.0040
Loop-Interface
2.00
St
01.__.0050 Landes-Zubehör Das Landes-Zubehör enthält alle für Deutschland
erforderlichen Zubehörteile, welche nicht der
Brandmelderzentrale BC600-1D beigelegt sind. Dies sind
z.B. das deutsche Handbuch Teil-A
(Bedienungsanleitung) und die zusätzlichen
Beschriftungselemente lt. DIN 14675 bzw. DIN VDE
0833-2.
Fabrikat: LST-Gefahrenmeldetechnik GmbH
Typ: LZB-BC600-1D/D1
Art-Nr.: 211305
oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
Angebotener Typ:
liefern, montieren und betriebsfertig anschließen.
01.__.0050
Landes-Zubehör
1.00
St
01.__.0060 Notstrombatterie Der wartungsfreie, gasarme Akkumulator mit
festgelegtem Elektrolyt und geringer Selbstentladung
ist besonders für die Notstromversorgung von
elektronischen
Sicherungsanlagen im Bereitschafts-Parallelbetrieb
geeignet. Für 24 V-Anwendungen sind 2 baugleiche
Notstrombatterien in Reihe zu schalten. Durch
technologische Weiterentwicklungen können die
angegebenen
technischen Daten abweichen.
Technische Daten
Nennspannung: 12 V
Kapazität: 26 Ah min. bei 20 Stunden Entladungszeit
Abmessungen L × B × H: 167 × 175 × 125 (mm) max.
Gewicht: 9,6 kg max.
Fabrikat: LST-Gefahrenmeldetechnik GmbH
Typ: 12V/26AH
Art-Nr.: 310003
oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
Angebotener Typ:
liefern, montieren und betriebsfertig anschließen.
01.__.0060
Notstrombatterie
2.00
St
01.__.0070 Netzwerk-Interface Das Netzwerk-Interface dient zur Vernetzung der
Teilzentralen einer Brandmelderzentrale BCnet600 oder
anderer net600-Teilnehmer über das Zentralennetzwerk
net600. Die Baugruppe wird zum Aufrüsten einer
Brandmelderzentrale Serie BC600 zu einer
BCnet-Teilzentrale benötigt.
Serienmäßige Leistungsmerkmale
- unabhängiger Mikroprozessor zum Erhalt der
Netzwerkkommunikation auch bei Systemstörung der
Zentrale
- volle Funktion der vernetzten Zentrale bei einfachem
Drahtbruch der ringförmig verkabelten Netzwerk-Leitung
- Status-LEDs zur Anzeige der Netzwerkkommunikation
- Netzwerk-Anschlüsse auf steckbare Schraubklemmen
geführt
Technische Daten
Stromaufnahme bei 24 V: typ. 31 mA
Schnittstelle: RS485, galvanisch getrennt, bis 115 kBaud
Kabellänge zwischen 2 NIF600-1: max. 1.200 m
Anschlussart: steckbare Schraubklemmen
Umgebungstemperatur: -20 °C bis +60 °C
Abmessungen L × B × H: 160 × 65 × 20 (mm)
Gewicht: 55 g
Fabrikat: LST-Gefahrenmeldetechnik GmbH
Typ: NIF600-1
Art-Nr.: 211122
oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
Angebotener Typ:
liefern, montieren und betriebsfertig anschließen.
01.__.0070
Netzwerk-Interface
1.00
St
01.__.0080 Aufputzmontage-Rahmen Der Montagerahmen aus beschichtetem Stahlblech erlaubt
die von der Wand abgesetzte Montage einer
Brandmelderzentrale BC600-8xxx.
Eine beidseitige Gummidichtung sorgt für die Abdichtung zur Wand bzw zur Zentrale und schützt dadurch die Zentrale vor dem Eindringen von Feuchtigkeit von der Rückseite.
Die Kabel können über ausbrechbare Öffnungen von der Seite
oder - bei Unterputzverkabelung - von hinten zugeführt
werden. Durch die verdeckte Kabelzuführung wird eine
optisch ansprechende Ausführung der
Brandmelderzentrale erreicht.
Technische Daten
Abmessungen B × H × T: 444 × 530 × 43 (mm)
Material: 1 mm Stahlblech beschichtet
Farbe: grauweiß, RAL 9002
Gewicht: 1,65 kg
Fabrikat: LST-Gefahrenmeldetechnik GmbH
Typ: AMR600-8
Art-Nr.: 211370
oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
Angebotener Typ:
liefern, montieren und betriebsfertig anschließen.
01.__.0080
Aufputzmontage-Rahmen
1.00
St
01.__.0090 Anzeige- und Bedienfeld Das Anzeige- und Bedienfeld ABF600-1 wird als
abgesetztes Paralleltableau einer vernetzten
Brandmelderzentrale BCnet600 verwendet.
Im Gehäuse aus lackiertem Stahlblech ist ein Anzeige- und Bedienfeld mit 1/4-VGA-Grafikdisplay, Leuchtdioden-Anzeigen sowie eine Folientastatur integriert. Die Einrichtung bietet
dadurch die gleiche Funktionalität wie das Anzeige-
und Bedienfeld einer Zentrale Serie BC600.
Das ABF600-1 wird über das redundante
Hochsicherheits-Netzwerk net600 in die vernetzte
Brandmelderzentrale BCnet600 eingebunden. Die
Spannungsversorgung erfolgt aus einer benachbarten
Zentrale und kann bei Bedarf auch redundant und nach
EN 54-13 ausgeführt werden.
Serienmäßige Leistungsmerkmale
- Bedienung und Anzeige aller Ereignisse der Brandmelderzentrale
- 1/4-VGA-Grafikdisplay
- menügesteuerte Benutzerführung
- Funktionstasten für stressfreie Bedienung
- ständige Überwachung der Datenkommunikation im
Netzwerk net600
Technische Daten
Versorgungsspannung: 16 - 30 VDC
Stromaufnahme bei 24V: typ. 56 mA (Ruhe), 118 mA (Alarm)
Leitungslänge mit Kat.5-Kabel: max. 1.200 m zu benachbarten net600-Teilnehmern
Umgebungstemperatur: -20 °C bis +60 °C
Schutzart: IP30
Abmessungen B × H × T: 216 × 385 × 33 (mm)
Farbe Gehäuse: grauweiß, RAL 9002
Gewicht: 2,2 kg
Zulassung: VdS G218065
Fabrikat: LST-Gefahrenmeldetechnik GmbH
Typ: ABF600-1
Art-Nr.: 211351
oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
Angebotener Typ:
liefern, montieren und betriebsfertig anschließen.
01.__.0090
Anzeige- und Bedienfeld
1.00
St
01.__.0100 Meldereinsatz Der optisch-thermische Melder DV22051TEI enthält
sowohl eine optische Messkammer nach dem Streulicht-
Prinzip, als auch ein Thermoelement zur
Wärmedetektion. Die neuartige Konstruktion der
optischen Kammer sorgt für eine optimale
Rauchdetektion und
erschwert gleichzeitig das Eindringen von Staub und
Insekten. Der Differential-Temperatursensor entspricht
EN 54-5 Klasse A1R. Durch die Analyse der Messwerte
beider Detektionseinheiten und den integrierten
Brandkenngrößenmuster-Vergleich wird eine sichere
Branddetektion gewährleistet.
Der Melder ist zum Einsatz am Loop mit System
Sensor-Protokoll vorgesehen und für die Montage in
Innenräumen geeignet.
Der integrierte Dual-Isolator trennt den
Loop bei Kurzschluss der Loop-Leitung.
Die Ansprech-Empfindlichkeit des optischen Sensors
kann je nach Überwachungsaufgabe in 5 Stufen zwischen
2,2%/m und 5,8%/m individuell eingestellt werden. Drei
Stufen weisen eine fixe Empfindlichkeit auf,
zwei Stufen sind mit einer automatischen
Empfindlichkeits-Regelung versehen. Dadurch kann sich
der Melder ideal an die Umgebungsbedingungen anpassen.
Ein rein thermischer Betrieb ist ebenfalls möglich. In
diesem Fall ist der Einsatz des Melders auf Räume mit
einer Höhe von bis zu 7,5 m begrenzt.#
Durch intelligente Auswerte-Algorithmen in den
entsprechenden LST-Brandmelderzentralen wird der
Einfluss der Verschmutzung des optischen Messsystems
kompensiert. Damit wird die Ansprech-Empfindlichkeit
des Melders über eine lange Zeit konstant gehalten -
eine weitere wirkungsvolle Maßnahme zur Vermeidung
von Fehlalarmen.
Serienmäßige Leistungsmerkmale
- Anzeige der Betriebszustände durch 2 mehrfarbige LEDs
mit 360° Sichtbarkeit
- Anschluss für externen Parallelindikator
- Insektenschutzgitter
- mechanische Diebstahlsicherung im Sockel
- Einstellung der physikal. Adresse mittels 2
dekadischer Drehschalter von 01 bis 159
- Funktionsprüfung mittels Testmagnet möglich
Technische Daten
Betriebsspannung. Versorgung durch die Loop-Spannung
Stromaufnahme: max. 270 µA (normale Kommunikation)
Alarmtemperatur: 58 °C (Maximaltemperatur)
Anwendungstemperatur: max. +50 °C
Umgebungstemperatur: -30 °C bis +70 °C
Luftfeuchtigkeit rel.: 10 - 93 % (ohne Betauung)
Schutzart: IP23 (mit Feuchtraumzusatz WB-1AP)
Abmessungen Ø × H: 102 × 49 (mm)
Farbe: weiß
Gewicht: 99 g
Zulassungen: VdS G209014
0786-CPD-20651
Fabrikat: LST-Gefahrenmeldetechnik GmbH
Typ: DV22051TEI
Art-Nr.: 241116
oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
Angebotener Typ:
liefern, montieren und betriebsfertig anschließen.
01.__.0100
Meldereinsatz
56.00
St
01.__.0110 Meldersockel Der weiße Meldersockel B501AP dient zur Aufnahme von automatischen Brandmeldern der Serien 500,
200-Advanced und 200. Der Sockel ist für die AP-Montage in Gebäuden vorgesehen und für Kabel bis
8mm Durchmesser geeignet.
Serienmäßige Leistungsmerkmale
- Anschluss an Loop mit System Sensor-Protokoll
- mehrfach belegbare Anschlusstechnik mit sicherer Schraubverbindung
- Anschluss für externen Parallelindikator
- mechanische Diebstahlsicherung aktivierbar
- ausbrechbares Beschriftungsschild
Technische Daten
Umgebungstemperatur: -30 °C bis +70 °C
Luftfeuchtigkeit rel.: 0 - 95 % (ohne Betauung)
Abmessungen Ø × H: 102 × 22 (mm)
Farbe: weiß
Gewicht: 39 g
Fabrikat: LST-Gefahrenmeldetechnik GmbH
Typ: B501AP
Art-Nr.: 246039
oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
Angebotener Typ:
liefern, montieren und betriebsfertig anschließen.
01.__.0110
Meldersockel
56.00
St
01.__.0120 Handmelder/Hausalarm Der Handmelder im blauen Design-Gehäuse aus
Aluminium-Druckguss ist in Loop-Technik ausgeführt. Für
die bidirektionale Loop-Kommunikation kommt das System
Sensor-Protokoll zum Einsatz. Ein integrierter
Dual-Isolator bewirkt die Trennung des Loops bei
Kurzschluss der Loop-Leitung. Die Auslösung erfolgt
durch Zerstörung der Glasscheibe und Hineindrücken des
Knopfes. Auf dem Bedienteil ist das LST-Logo
aufgedruckt.
Serienmäßige Leistungsmerkmale
- robustes Aluminium-Druckgussgehäuse mit einem
Türöffnungswinkel über 180°
- Bedienungshinweise durch Symbole (EN 54-11)
- Türschild "HAUSALARM", auswechselbar
- mehrfarbige Indikator-LED zur optischen Anzeige des
Auslösezustands sowie weiterer Betriebszustände
- Druckknopf mit Arretierung (Werkseinstellung) oder als
Taster einstellbar
- leicht auswechselbare genormte Glasscheibe
- Öffnen des Meldergehäuses mit Schlüssel SCHL-HFM/HM
(nicht inkludiert)
- Einstellung der Adresse von 1 bis 159 über Taster in
Verbindung mit der LED
- Erhöhung des Schutzgrades auf IP54 mittels optionalem
Nachrüstsatz HME-ZS-IP54 bzw. auf IP65
durch werksseitige Aufrüstung möglich
- zusätzlicher mechanischer Schutz durch
Wetterschutzgehäuse möglich
Technische Daten
Betriebsspannung: Versorgung durch die Loop-Spannung
Stromaufnahme: typ. 110 µA (normale Kommunikation)
Umgebungstemperatur: -20 °C bis +60 °C (Dauerbetrieb)
-25 °C bis +70 °C (max. 12 Std.)
Schutzart: IP43 (ohne Aufrüstung)
Abmessungen B × H × T :126 × 126 × 35 (mm)
Farbe: blau, RAL 5015
Gewicht: 420 g
Fabrikat: LST-Gefahrenmeldetechnik GmbH
Typ: HME/5015/25/02/02
Art-Nr.: 240422
oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
Angebotener Typ:
liefern, montieren und betriebsfertig anschließen.
01.__.0120
Handmelder/Hausalarm
8.00
St
01.__.0130 Sirene Die adressierbare Sockelsirene ist in einem runden weißen Kunststoffgehäuse eingebaut. Die Sirene wird
über den Loop mit System Sensor-Protokoll angesteuert sowie mit Energie versorgt. Die Einheit wird in einen
Standard-Meldersockel B501AP eingesetzt und ist für die Aufputzmontage in Innenräumen vorgesehen.
Der integrierte Sockel ist zur Aufnahme von Brandmeldern Serie 200-Advanced und 200 geeignet.
An einer Brandmelderzentrale Serie BC600 werden Tonart und Lautstärke der Sirene per Loop-Protokoll
festgelegt. Die Sirene kann damit, abhängig von der Parametrierung der Zentrale und den Systemzuständen,
mit bis zu 32 unterschiedlichen Tönen und wählbarer Lautstärke aktiviert werden. Werden mehrere Sirenen
gleichzeitig angesteuert, werden diese von der Zentrale synchronisiert, um einen gleichförmigen Warnton
zu erzeugen.
An Brandmelderzentralen Serie BC216 wird eine Tonart-Kombination und die Lautstärke über einen DILSchalter
eingestellt.
Durch den integrierten Dual-Isolator bleiben bei einem Kurzschluss alle nicht vom Kurzschluss betroffenen
Loop-Elemente in Funktion.
Serienmäßige Leistungsmerkmale
- 32 verschiedene Tonarten wählbar (z.B. Dauerton 800Hz, DIN 33404-Ton 1.200 - 500 Hz, Slow-Whoop-
Ton 500 - 1.200 Hz)
- Lautstärke 3-stufig (leise-mittel-laut) wählbar
- geringe Leistungsaufnahme
- 2 dekadische Drehschalter zur Einstellung der Adresse von 01 bis 159
- Zusatzsockel für Aufputzmontage verfügbar
Technische Daten
Betriebsspannung: Versorgung durch die Loop-Spannung
Stromaufnahme vom Loop: max. 450 μA (Sirene aus)
(DIN-Ton) max. 1,6 mA (leise)
max. 3,2 mA (mittel)
max. 4,3 mA (laut)
Lautstärke:
(Melder montiert, DIN-Ton) max. 86 dB(A) / 1 m Entfernung (laut)
Umgebungstemperatur: -25 °C bis +70 °C
Luftfeuchtigkeit rel.: 10 - 93 % (ohne Betauung)
Schutzart: IP24 (IP44 mit Zusatzsockel)
Abmessungen Ø × H: 121 × 57 (mm, ohne Melder)
Farbe: weiß
Gewicht: 200 g
Zulassungen: VdS G212158
LPCB 166j/03
2831-CPR-1953
Fabrikat: LST-Gefahrenmeldetechnik GmbH
Typ: BSO-PP-I
Art-Nr.: 355263
oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
Angebotener Typ:
liefern, montieren und betriebsfertig anschließen.
01.__.0130
Sirene
32.00
St
01.__.0140 Hinweisschild BMZ Das Kunststoffschild mit weißem Hintergrund, rotem
Rand und schwarzer Beschriftung "BMZ" dient als
Hinweis zur Brandmelderzentrale.
Technische Daten
Abmessungen B × H: 297 × 105 (mm)
Material: Kunststoff (0,9 mm)
Fabrikat: LST-Gefahrenmeldetechnik GmbH
Typ: HWS/BMZ
Art-Nr.: 249613
oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
Angebotener Typ:
liefern, montieren und betriebsfertig anschließen.
01.__.0140
Hinweisschild BMZ
1.00
St
01.__.0150 BMA-Buch BMA-Buch
Fabrikat: LST-Gefahrenmeldetechnik GmbH
Typ: BMA-Buch
Art-Nr.: 219612
liefern, montieren und betriebsfertig anschließen.
01.__.0150
BMA-Buch
1.00
St
01.__.0160 Planbare Inspektions- und Wartungskosten Planbare Inspektions- und
Wartungskosten:
Für eine Planbarkeit der
Inspektions- und Wartungskosten für den
Betreiber für vorgenannte
Brandmeldeanlage sind pro Jahr
entsprechend den Vorgaben der
DIN VDE 0833 und DIN 14675 zu
kalkulieren:
- 4 x jährliche Inspektion
- 1 x jährliche Wartung
inkl. Fahrtkosten,Dokumentation und
aller anfallenden Nebenkosten.
Umfang der Arbeiten gemäß
Instandhaltungs-Mustervertrag.
Zuständige Kundendienststelle ist in
.................. mit / ohne
Ersatzteillager
Kostenangabe als pauschale
Jahresgebühr:
..................Ç
01.__.0160
Planbare Inspektions- und Wartungskosten
O
1.00
St
Sachverstädigenabnahme Sachverstädigenabnahme
Der Auftragnehmer verpflichtet sich einen Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen und in die folgenden
Positionen mit einzukalkulieren.
Der Prüfbericht ist dem Auftraggeber oder der Bauleitung über direktem Wege zur Verfügung zu stellen.
Des Weiteren sind die Zusätzliche technische Vorschriften Punkt 13. zu beachten.
Sachverstädigenabnahme
01.__.0170 Sachverständigenabnahme Brandwarnanlage Sachverständigenabnahme Brandwarnanlage
01.__.0170
Sachverständigenabnahme Brandwarnanlage
L
1.00
psch
Your bid details
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