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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
Leistungsverzeichnis Elektroinstallationsarbeiten
Bauvorhaben:
Wohnbebauung Campus Wolfsanger Baufeld IKL
Bauort:
Dessenborn 34125 Kassel
Bauherr:
AS.K Campus 2 GmbH & Co. KG
Am Hopfenberg 8
34355 Staufenberg
Planung / Bauleitung:
Proplan GmbH & Co. Team 2 KG
Moselweg 4
34302 Guxhagen
Ausführungsbeginn:
voraussichtlich Juli 2025 (Gebäudeteil I wird erst im Anschluss an die
Fertigstellung der Gebäudeteile K und L begonnen)
Allgemeine Vorbemerkungen
Die Abgabe des Angebots erfolgt ohne Kosten oder sonstige
Verbindlichkeiten für den Auftraggeber.
Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis vollständig auszufüllen. Nicht
vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnisse können bei der Vergabe
nicht berücksichtigt werden. Geforderte Angaben zu angebotenen
Materialien und Fabrikaten sind unbedingt zu erbringen, da anderenfalls
das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden kann.
Änderungsvorschläge können, soweit sie eine technische Verbesserung,
eine Verbilligung bei mindestens gleichbleibender Qualität oder eine
Beschleunigung des Bauvorhabens bedeuten, in einem Begleitschreiben,
evtl. unter Beifügung von Zeichnungen und Muster, aufgeführt werden.
Alle abzugebenden Preise sind mit Tinte, Tintenstift oder
Schreibmaschine in Zahlen einzusetzen. Alle Leistungen umfassen auch die
Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile wie Befestigungsmaterial
einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der
Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist. Der Transport
und ggf. Zwischenlagerung auf der Baustelle bis an den Verwendungsort,
sowie das Auspacken und Entsorgen des Verpackungsmaterials, ist
ebenfalls vom Auftragnehmer in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Alle Einheitspreise sind Festpreise. Schwankende Rohstoffpreise haben
keinen Einfluss auf die Einheitspreise.
Es wird darauf hingewiesen, dass ggfls. einige Leistungen bzw.
Positionen entfallen. Eine daraus resultierende Reduzierung der
Auftragssumme berechtigt nicht zu Änderungen der verbleibenden
Einheitspreise. Bei eventuellen Unklarheiten in den Ausschreibungstexten
ist der Unternehmer verpflichtet, sich mit dem Architekten in Verbindung
zu setzen. Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt.
Der AN beteiligt sich an den Kosten für Baustrom, Bauwasser und
Bauleistungsversicherung. Es sind grundsätzlich vom Unternehmer
rechtzeitig Termine für Zwischenaufmaße mit der Bauleitung zu
vereinbaren, bevor erbrachte Leistungen durch nachfolgende Arbeiten
nicht mehr prüfbar sind. Anderenfalls liegt die Nachweispflicht für die
erbrachten Leistungen beim Auftragnehmer.
Abschlagszahlung erfolgen in Höhe von 90% der jeweils geprüften
erbrachten Leistungen.
Die im zur Verfügung gestellten Bauzeitenplan vorgegebenen
Einzelterminen und der Endtermin sind verbindlich einzuhalten!
Arbeitszeiten: werktäglich von 07:00 bis 17:00 Uhr
Längere Arbeitszeiten sind in Absprache mit der Bauleitung und dem
Bauherrn möglich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die
Vorgaben des Bauherrn und seinen Erfüllungsgehilfen (Architekten,
SiGeKo,…) im Hinblick auf Baustellensicherheit- und Sauberkeit zu
beachten sind.
Technische Vorbemerkungen
Soweit diese Hinweise Auswirkung auf die Preisfindung haben, sind die
Kosten bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen.
Die Allgemeinen und Technischen Vorbemerkungen werden Bestandteil des
Vertrages.
Für die Auftragsabwicklung gelten folgende Vorschriften in der jeweils
gültigen Fassung, sowie sind alle erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung
seines Vertrages mit einzukalkulieren: - VOB/B (Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen), - VOB/C
(Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen), - die
Richtlinien des VDE, insbesondere die VDE 0100, - die einschlägigen
DIN-Normen, DIN EN-Normen, DIN EN ISO-Normen, Vorschriften, Richtlinien
- die Technischen Anschlussbedingungen des örtlichen EVU (VNB),
- die Technischen Anschlussbedingungen der Telekom,
- die behördlichen Auflagen und das Baurecht, insbesondere die
Baugenehmigung und die Landesbauordnung (LBO),
- die UVV des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaft,
insbesondere die Regeln des DGUV und des ArbSchG,
- die Bestimmungen des Verbandes der Sachversicherer (VdS), sofern diese
vom Auftraggeber zu erfüllen sind,
- die anerkannten Regeln der Technik
- die Auflagen der örtlichen Brandschutzbehörde und das
Brandschutzkonzept
Der Auftragnehmer stellt für die Dauer der Arbeiten einen unbedingt
zuverlässigen, praxiserfahrenen und entsprechend qualifizierten
Fachbauleiter zur Verfügung. Dieser ist für die Überwachung der Arbeiten
im Betrieb des Auftragnehmers verantwortlich. Die Namen des
Fachbauleiters und seiner Stellvertreter sind der Bauleitung des
Auftraggebers mit der Auftragserteilung schriftlich bekanntzugeben. Der
Auftragnehmer hat zur Bauausführung einen fachkundigen Obermonteur zu
benennen, der die verantwortliche Bauleitung und Koordination vor Ort
innehat. Der bauleitende Obermonteur muss auf der Baustelle anwesend
sein und die deutsche Sprache verstehen und sprechen können. Für die
Gestellung eines Fachbauleiters und Obermonteurs erhält der
Auftragnehmer keine besondere Vergütung. Eine Ablösung eines dieser
Organe kann nur mit Genehmigung des Auftraggebers erfolgen.
Der Auftragnehmer hat die Ausführung seiner Leistung mit den am Bau
Beteiligten zu koordinieren. Insbesondere hat er vor Beginn der
Ausführung mit allen Gewerken ein Koordinationsgespräch zu führen und
darüber Protokoll zu führen. Dadurch werden unnötige, gegenseitige
Kollisionen und Behinderungen ausgeschlossen. Notwendige Änderungen
bereits ausgeführter Leistungen, die auf mangelhafte Koordination
zurückzuführen sind, hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten
auszuführen.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Massen sind nicht die Grundlage
für die Materialbestellung. Diese erfolgt in Verantwortung des
Auftragnehmers nach den Erfordernissen der Baustelle.
Vor der Bestellung von allen im Leistungsverzeichnis aufgeführten
Geräten wie Schalter, Steckdosen, Leuchten usw. sind auf Verlangen des
Auftraggebers kostenlos Muster vom Auftragnehmer vorzulegen.
Anfallender Bauschutt, nicht mehr benötigtes Verpackungsmaterial,
Leitungsreste und dergleichen sind unverzüglich von der Baustelle zu
entfernen. Die Kosten der Beseitigung dieser Materialien sind in den
Einheitspreisen einkalkuliert. Falls das auf Anordnung des Auftraggebers
nicht geschieht, kann die Entfernung zu Lasten des Auftragnehmers durch
den Auftraggeber geschehen.
Für nicht im LV aufgeführte Leistungen, bei Leistungsänderungen oder bei
deutlichen Massenänderungen ist vor der Ausführung ein detailliertes
Nachtrags- bzw. Änderungsangebot einzureichen. Dieses Angebot muss unter
Bezugnahme auf die Positionen des LV gegliedert sein und folgende
erläuternde Angaben enthalten: - Begründung der Änderung bzw. des
Nachtrages, - voraussichtliche Massen,
- aus dem Hauptangebot entfallende Positionen mit Preisen und Massen,
- daraus resultierende Mehr- oder Minderkosten,
- Nachweis der Preisermittlung auf der Grundlage des Hauptangebotes.
Aus Schallschutzgründen ist bei der Installation in Zwischenwänden
zweier Wohnungen darauf zu achten, dass die u.P. -Einbaudosen nicht
unmittelbar gegeneinander bzw. gegenüber installiert, sondern versetzt
angeordnet werden. Generell sind die DIN 4102/4109 einzuhalten. Alle
auszuführenden Brandschottungen bzw. Schutzmaßnahmen müssen
grundsätzlich die Feuerwiderstandsklassen der durchgebrochenen Decken
und Wände haben und es dürfen nur von staatlichen Prüfstellen
entsprechend anerkannte Brandschottungen eingebaut werden. Hierüber sind
Dokumentationen (Zulassungen, Übereinstimmungserklärungen, Fotos und
eine detaillierte Auflistung) mit in der Bestandsdokumentation zu
erstellen / integrieren.
Alle benötigten Innengerüste (Raumhöhen bis ca. 3,40 m) zum Ausführen
der Arbeiten sind vom AN zu stellen und mit den Einheitspreisen abgetan.
Die Bestandsunterlagen sind vom Auftragnehmer zu erstellen:
- 1-fach in Papierform (farbig; im Ringordner gefaltet zu DIN A4) und
- 1-fach digital (PDF/ DXF/ DWG Dateien auf Datenträger)
Bei nicht fristgemäßer Vorlage der Bestandsunterlagen (i.d.R zur Abnahme
der Leistung) ist der Auftraggeber berechtigt, diese auf Kosten des
Auftragnehmers anfertigen zu lassen und die entstandenen Kosten bei der
Schlussrechnung in Abzug zu bringen.
Der Auftraggeber verlangt die gemeinsame und schriftlich zu
dokumentierende Abnahme der Leistung.
Ab dem Tag der mängelfreien Abnahme beginnt die Gewährleistung.
Die Gewährleistungsdauer beträgt 5 Jahre nach VOB/B in einer Höhe von 5%
der geprüften Schlussrechnungssumme.
Leistungsverzeichnis Elektroinstallationsarbeiten
01 Haus L (10 Wohnungen)
01
Haus L (10 Wohnungen)
01.01 Verteilung
01.01
Verteilung
01.02 Verlegesysteme
01.02
Verlegesysteme
01.03 Kabel
01.03
Kabel
01.04 Installationsgeräte
01.04
Installationsgeräte
01.05 EDV und Telefon
01.05
EDV und Telefon
01.06 Beleuchtungsanlage
01.06
Beleuchtungsanlage
01.07 Potentialausgleich
01.07
Potentialausgleich
01.08 Brandschutz
01.08
Brandschutz
01.09 Sonstiges
01.09
Sonstiges
01.10 Kernlochbohrungen
01.10
Kernlochbohrungen
01.11 Videosprech Anlage
01.11
Videosprech Anlage
01.12 Deckeneinlegearbeiten
01.12
Deckeneinlegearbeiten
02 Haus I (10 Wohnungen)
02
Haus I (10 Wohnungen)
02.01 Verteilung
02.01
Verteilung
02.02 Verlegesysteme
02.02
Verlegesysteme
02.03 Kabel
02.03
Kabel
02.04 Installationsgeräte
02.04
Installationsgeräte
02.05 EDV und Telefon
02.05
EDV und Telefon
02.06 Beleuchtungsanlage
02.06
Beleuchtungsanlage
02.07 Potentialausgleich
02.07
Potentialausgleich
02.08 Brandschutz
02.08
Brandschutz
02.09 Sonstiges
02.09
Sonstiges
02.10 Kernlochbohrungen
02.10
Kernlochbohrungen
02.11 Videosprech Anlage
02.11
Videosprech Anlage
02.12 Deckeneinlegearbeiten
02.12
Deckeneinlegearbeiten
03 Haus K (10 Wohnungen)
03
Haus K (10 Wohnungen)
03.01 Verteilung
03.01
Verteilung
03.02 Verlegesysteme
03.02
Verlegesysteme
03.03 Kabel
03.03
Kabel
03.04 Installationsgeräte
03.04
Installationsgeräte
03.05 EDV und Telefon
03.05
EDV und Telefon
03.06 Beleuchtungsanlage
03.06
Beleuchtungsanlage
03.07 Potentialausgleich
03.07
Potentialausgleich
03.08 Brandschutz
03.08
Brandschutz
03.09 Sonstiges
03.09
Sonstiges
03.10 Kernlochbohrungen
03.10
Kernlochbohrungen
03.11 Videosprech Anlage
03.11
Videosprech Anlage
03.12 Deckeneinlegearbeiten
03.12
Deckeneinlegearbeiten
04 Tiefgarage + Allgemein
04
Tiefgarage + Allgemein
04.01 Verteilung
04.01
Verteilung
04.02 Verlegesysteme
04.02
Verlegesysteme
04.03 Kabel
04.03
Kabel
04.04 Installationsgeräte
04.04
Installationsgeräte
04.05 Beleuchtungsanlage
04.05
Beleuchtungsanlage
04.06 Potentialausgleich
04.06
Potentialausgleich
04.07 Brandschutz
04.07
Brandschutz
04.08 Sonstiges
04.08
Sonstiges
04.09 Kernlochbohrungen
04.09
Kernlochbohrungen
04.10 Außenbeleuchtung
04.10
Außenbeleuchtung
05 Änderungsarbeiten nach Kunden
Sonderwunsch
05
Änderungsarbeiten nach Kunden
Sonderwunsch
Alle in diesem Titel beschriebenen Arbeiten sind für
zusätzliche Kundenwünsche vor- und während der Bauphase
(bis zu einem bestimmten Zeitpunkt).
Diese Positionen umfassen jeweils das dafür benötigte
Material und Lohnkosten (in der Regelarbeitszeit Montag
bis Freitag) für eine komplette funktionstüchtige
Einheit und zusätzlich die Anpassung der
Grundrisspläne.
In diesen Positionen sind keine Folgekosten anderer
Gewerke zu berücksichtigen (zum Beispiel Maler, Putzer
oder Ähnliches).
Die Preise gelten bis zu folgenden bauseitigen
Ausbaustand:
- Estrich und Innenputz sind in der Wohnung noch nicht
eingebracht!
Sollten durch diese zusätzlichen Arbeiten
Bauverzögerungen entstehen, sind diese unverzüglich der
Bauleitung und dem Auftraggeber zu melden.
Alle in diesem Titel beschriebenen Arbeiten sind für
05.01 Sonderwünsche Eigentümer
05.01
Sonderwünsche Eigentümer
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