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Beschreibung Baukörper Energetische Sanierung der Gebäude
Josef-Reich-Str. 8-18 in 88161 Lindenberg (Allgäu)
Gemarkung: Lindenberg i. Allgäu
Flurstücke: 260/9, 260/8, 260/38
Effizienzhaus KfW 55 EE
1.1 Kurzbeschreibung Objekt
Die untersuchten Objekte sind vier Mehrfamilienhäuser der Gebäudeklasse 3 mit zwei Vollgeschossen und insgesamt 24 Wohneinheiten. Die Gebäude haben je Hausnummer vier Wohneinheiten. Das Baujahr der Gebäude wird auf Grundlage der Bestandsunterlagen auf 1955 bis 1957 geschätzt. Die Gebäude sind vollständig unterkellert und haben mehrere Außenzugänge zum Kellerbereich an den Gebäuderückseiten. Mit Bezug auf den überwiegenden Fensterflächenanteil besitzt das Gebäude mit der Hausnummer 8-10 eine Nordost-Südwest-Ausrichtung und die Gebäude mit den Hausnummer 12, 14, 16 und 18 eine Nordwest-Südost-Ausrichtung. Die Dachkonstruktion ist als Satteldach ausgeführt mit einer Ziegeleindeckung.
Beschreibung Baukörper
Ausführungstermine Ausführungstermine
Ausführungszeitraum
BA01 - 06.08.25 - 09.09.25
BA02 - 09.09.25 - 14.10.25
BA03 - 23.10.25 - 26.11.25
Ein Detailterminplan mit Zwischenterminen wird im Zuge der Vergabegespräche definiert und als Vertragsanlage ergänzt.
Ausführungstermine
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Arbeitsumfang
Ist es dem Anbieter aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht möglich alle ausgeschriebenen Positionen oder Titel auszuführen, ist ein Teilangebot über Einzelpositionen oder Einzeltitel zulässig und erwünscht.
Grundlagen
Der Auftragnehmer (fortan AN genannt) hat sich durch Besichtigung der Örtlichkeit und der vorhandenen Plangrundlagen vor der Angebotsabgabe zu informieren, ob die Annahmen, die er aufgrund seiner Kalkulation getroffen hat, zutreffend sind. Forderungen jeglicher Art, die durch Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse oder der Planunterlagen von Seiten des AN entstehen sollten, werden nicht anerkannt.
Die eingesetzten Massen wurden aufgrund der vorhandenen Planunterlagen unter Berücksichtigung evtl. erfolgter Änderungen ermittelt. Mehrungen, Minderungen oder der Fortfall einzelner Positionen bedingen keine Änderung der Einheitspreise.
Eine losweise Vergabe behält sich der Auftraggeber (fortan AG genannt) ebenso vor, wie einzelne Positionen zu streichen.
Vorgaben und Prüfpflicht
Auf fehlende oder widersprüchliche Angaben bzw. Unklarheiten hat der AN schriftlich im Vorfeld hinzuweisen.
Eventuell fehlende Angaben, Unterlagen sind anzufordern, sofern sie nicht Leistungsbestandteil des AN sind (wie z.B. Fachplanungen, Gutachten, Prüfungen, etc.).
Hat der Unternehmer Bedenken jeglicher Art gegen die geplante Ausführung hinsichtlich Konstruktion, Art, Sicherheits- oder Schutzvorkehrungen, so sind diese schriftlich mit Angebotsabgabe anzumelden.
Des weiteren hat er einen entsprechenden, begründeten, technisch möglichen Alternativvorschlag aufzuzeigen
Wird dies unterlassen, hat der Auftragnehmer die folgenden Konsequenzen oder eventuell daraus entstehenden Kosten zu tragen.
Nimmt der Bieter keine Eintragungen bei Fabrikatsabfragen vor, gilt das Richtfabrikat der Leistungsbeschreibung als akzeptiert.
Sollten Produkte unterschiedlicher Hersteller verwendet werden, so müssen sie in allen Punkten miteinander verträglich sein.
Mit den Leistungen kann erst nach einer eine Einigung über die Ausführung unter Verantwortung des AN begonnen werden.
Alternativen und Nebenangebote
Sieht der Bieter in der ausgeschriebenen Form aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen eine günstigere Ausführung als möglich an, so ist diese separat mit aufzuführen und die Gleichwertigkeit durch Produktblätter bzw. Prüfzeugnisse nachzuweisen.
Hierdurch darf jedoch kein zeitlicher, genehmigungsrechtlicher oder wirtschaftlicher Nachteil bei Nutzung und Betrieb entstehen.
Gestalterische Absichten müssen im Wesentlichen erhalten bleiben.
Abweichungen zum Hauptangebot sind ausführlich zu beschreiben und kostenmäßig dem Hauptangebot gegenüberzustellen.
Die Zustimmung für die Verwendung muss vom AG freigegeben werden.
Prüfungen / Zulassungen
Auf Wunsch sind kostenlos Prüfzeugnisse bzw. Nachweise der geforderten Eigenschaften der ausgeschriebenen Leistungen und Materialien, insbesondere für den Nachweis der kfW 55 EE, vorzulegen.
Behördliche Prüfungen, Abnahmeprotokolle, Erstinbetriebnahmen und Prüfzertifikate von Bauteilen sind vom AN durch den Bieter rechtzeitig und eigenverantwortlich zu veranlassen. Eventuell hieraus anfallende Kosten sind im Angebotspreis einzurechnen.
Vor der Verwendung anderer Materialien als den Vorgesehenen müssen deren Eigenschaften und Qualität nachgewiesen werden.
Umweltschutz
Umweltschutzbedingungen, insbesondere den Gewässerschutz, den Lärmschutz, die Luftreinhaltung und Baumschutz nach DIN18920 sind einzuhalten.
Es sind ausschließlich amtlich zugelassene, gesundheits- und umweltverträgliche Baustoffe zu verwenden.
Bauablauf und Bauausführung
Jeder AN hat vor Beginn der Arbeiten eine ständig anwesende Aufsichts- und Ansprechperson zu benennen, welche weisungsberechtigt ist.
Die Weitervergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer darf nur mit Zustimmung des AG erfolgen.
Es ist möglich, dass die Arbeiten in mehreren Einzelabschnitten zeitlich versetzt, als in sich abgeschlossene Leistungen bereichsweise auszuführen sind. Eine gesonderte Vergütung dafür erfolgt nicht.
Sollten Mängel festgestellt werden, sind diese ohne Behinderung des laufenden Betriebes unverzüglich zu beheben.
Die Reinfolge der Anlieferung zur Baustelle, ist mit ecoworks ab zu stimmen. Die Zufahrtswege sind häufig zu besichtigen, um erforderliche Maßnahmen/ Bestimmungen beantragen zu können.
SIGEKO und Unfallverhütung
Alle Unfallverhütungsvorschriften sowie bau-, orts- und sicherheitspolizeiliche Vorschriften sind gewissenhaft und eigenverantwortlich einzuhalten.
Schutzvorrichtungen, die der AN erbringt sind so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Dies schließt Schäden und Folgeschäden an Personen oder Sachen des AG oder Dritter ein, es sei denn, der AN weist nach, dass der Schaden nicht durch Nichtbefolgung der vorstehenden Bestimmungen, oder durch seine oder seiner Mitarbeiter Schuld entstanden ist.
Werbung
Gewerbliche Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Absprache mit dem AG zulässig.
Verschmutzung und Beschädigungen
Der AN ist dazu verpflichtet alle Bauteile jeder Art, sowie die erbrachten Leistungen anderer Unternehmer vor Verschmutzungen und Beschädigungen zu schützen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Insbesondere bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk und anderen oberflächenfertigen Flächen ist umsichtig vorzugehen.
Der Auftragnehmer haftet für alle, gegen den AG erhobenen Ansprüche, die durch sein Unternehmen verschuldet oder durch Fahrlässigkeit entstanden sind.
Die Bestimmungen der allgemeinen Abfallbeseitigung sind einzuhalten
Der aus der eigenen Leistung verursachte Schutt- und Abfall hat der AN selbst zu tragen.
Für Bauschutt, dessen Ursache nicht feststellbar ist, wird der AN anteilig beteiligt.
Hilfsmittel
Alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen der erforderlichen Hilfsmittel wie Hebe- und Scherenbühnen, Arbeitsgerüste, Kräne, Baumaschinen, Abbruchkleingeräte (z.B. Stemmhammer, Betonsäge), Sicherungsmittel, Container etc. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Eine Nachvergütung für nicht berücksichtigte Hilfsmittel wird nicht honoriert.
Allgemeine Vorbemerkungen
Mit der Angebotsabgabe werden anerkannt Mit der Angebotsabgabe werden anerkannt:
Der im Auftragsfalle gültige NU-Vertrag.Das Leistungsverzeichnis einschließlich Vorbemerkungen und Baubeschreibung sowie die vorhandenen ZeichnungenVOB Teil B und C, neueste FassungDie Ausarbeitung des Angebotes erfolgt für uns kostenlosDie angebotenen Einheitspreise sind Festpreise für die Dauer der Bauzeit und beinhalten sowohl sämtliche Lohnnebenkosten, evtl. Lohn- und Materialpreiserhöhungen, als auch die für die Ausführung notwendigen Nebenleistungen.Der Bieter erklärt durch seine rechtsverbindliche Unterschrift, Vorbemerkungen und Leistungsbeschreibung mit den eingesetzten Preisen anzuerkennen, sich vom Umfang der Lieferung und Leistung überzeugt und Fragen, die im Zusammenhang mit diesem Angebot stehen, geklärt zu haben.
Angaben des Bieters
Betriebshaftpflichtversicherung bei:
Versicherungs - Nr.:
gegen Personenschäden:
gegen Sachschäden:
gegen Vermögensschäden:
Handwerksrolle eingetragen bei Handwerkskammer:
unter Nr:
Mitglied bei der Berufsgenossenschaft:
Mitgliedsnummer:
..........................................................
Ort und Datum, Stempel u. Unterschrift des Bieters
Mit der Angebotsabgabe werden anerkannt
Umbau / Sanierung Umbau / Sanierung
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt im bewohnten und laufendem Betrieb.
Zusätzlicher Aufwand, erforderlichen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sind mit einzurechnen.
Alle Arbeiten sind im Vorfeld eng mit der Bauleitung abzustimmen.
Alle Arbeiten sind so zu planen, dass die Bewohner möglichst keine Einschränkung haben. Auf die Mieter ist maximale Rücksicht zu nehmen.
Umbau / Sanierung
Normen Normen
A) DIN/EN-Normen in der jeweils aktuellsten Fassung
B) Regeln und Richtlinien in der jeweils aktuellsten
Fassung
C) Gütebestimmungen in der jeweils aktuellsten Fassung
Normen
Planunterlagen Planunterlagen
Grundlage der Angebote sind die folgenden Planunterlagen:
Planparket bestehend aus:
388_ECW_SKZ_BE-Plan H8-18020125_ECOWORKS__Josef-Reich-Str. Lindenberg_OU Gebäudeschadstoffe_UB_V2BA 01 - Haus 16-18 | Josef-Reich-Straße 16-18 | 320.07. - Holzbau Produktion (ARC+TGA )
388_LP3_BUF_H16-18_ARC_XX_AN_XX_201_03_P - Ansichten388_LP3_BUF_H16-18_ARC_XX_GR_02_101_03_P - Grundriss EG388_LP3_BUF_H16-18_ARC_XX_GR_02_102_03_P - Grundriss OG388_LP3_BUF_H16-18_ARC_XX_GR_02_103_03_P - Grundriss DG388_LP3_BUF_H16-18_ARC_XX_GR_02_104_03_P - Grundriss UG388_LP3_BUF_H16-18_ARC_XX_SC_AA_301_03_P - Schnitt 1-1&2-2388_LP3_BUF_H16-18_ARC_XX_SC_BB_302_03_P - Schnitt 3-3&4-4388_LP3_ECW_H16-18_HLS_SD_GR_00_101_04_P - Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung EG388_LP3_ECW_H16-18_HLS_SD_GR_01_102_04_P - Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung 1.OG388_LP3_ECW_H16-18_HLS_SD_GR_DA_104_04_P - Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung DA388_LP3_ECW_H16-18_HLS_SD_GR_DG_103_04_P - Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung DG388_LP3_ECW_H16-18_HLS_SD_GR_UG_100_05_P - Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung UGBA 02 - Haus 8-10 | Josef-Reich-Straße 8-10 | 320.07. - Holzbau Produktion (ARC+TGA )
388_LP3_BUF_H8_ARC_XX_AN_XX_201_03_P - Ansichten388_LP3_BUF_H8_ARC_XX_GR_02_101_03_P - Grundriss EG388_LP3_BUF_H8_ARC_XX_GR_02_102_03_P - Grundriss OG388_LP3_BUF_H8_ARC_XX_GR_02_103_03_P - Grundriss DG388_LP3_BUF_H8_ARC_XX_GR_02_104_03_P - Grundriss UG388_LP3_BUF_H8_ARC_XX_SC_AA_301_03_P - Schnitt 1-1&2-2388_LP3_BUF_H8_ARC_XX_SC_BB_302_03_P - Schnitt 3-3&4-4388_LP3_ECW_H8_HLS_SD_GR_00_101_04_P - Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung EG388_LP3_ECW_H8_HLS_SD_GR_01_102_04_P - Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung 1.OG388_LP3_ECW_H8_HLS_SD_GR_DA_104_04_P - Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung DA388_LP3_ECW_H8_HLS_SD_GR_DG_103_04_P - Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung DG388_LP3_ECW_H8_HLS_SD_GR_UG_100_05_P - Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung UGBA 03 - Haus 12-14 | Josef-Reich-Straße 8-10 | 320.07. - Holzbau Produktion (ARC+TGA )
388_LP3_BUF_H12-14_ARC_XX_AN_XX_201_03_P - Ansichten388_LP3_BUF_H12-14_ARC_XX_GR_02_101_03_P - Grundriss EG388_LP3_BUF_H12-14_ARC_XX_GR_02_102_03_P - Grundriss OG388_LP3_BUF_H12-14_ARC_XX_GR_02_103_03_P - Grundriss DG388_LP3_BUF_H12-14_ARC_XX_GR_02_104_03_P - Grundriss UG388_LP3_BUF_H12-14_ARC_XX_SC_AA_301_03_P - Schnitt 1-1&2-2388_LP3_BUF_H12-14_ARC_XX_SC_BB_302_03_P - Schnitt 3-3&4-4388_LP3_ECW_H12-14_HLS_SD_GR_00_101_04_P - Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung EG388_LP3_ECW_H12-14_HLS_SD_GR_01_102_04_P - Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung 1.OG388_LP3_ECW_H12-14_HLS_SD_GR_DA_104_04_P - Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung DA388_LP3_ECW_H12-14_HLS_SD_GR_DG_103_04_P - Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung DG388_LP3_ECW_H12-14_HLS_SD_GR_UG_100_05_P - Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung UG
Planunterlagen
Ortsbesichtigung Ortsbesichtigung
Eine Ortsbesichtigung durch den Bieter vor Angebotsabgabe wird dringend empfohlen, um sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen. Kosten, die der Auftragnehmer aus Unkenntnis der Örtlichkeiten, insbesondere der Gebäude sowie der Gegebenheiten geltend machen will, werden nicht anerkannt. Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er sich mit den örtlichen Verhältnissen und eventuellen Erschwernissen vertraut gemacht hat.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass aufgrund der Grundstücks- und Zufahrtssituation gewisse Einschränkungen in der Baufreiheit bestehen können. Der Bieter hat sich über die Grundstücks- und Zufahrtssituation umfassend zu informieren.
Ortsbesichtigung
Hinweis - Kernbohrungen Die nachfolgend genannten Positionen beinhalten alle
Arbeiten zur Herstellung einer Kernbohrung wie:
Anreißen der Bohrstelle.Lieferung, Aufbau, Betreiben und nach Gebrauch Abbau des BohrgerätsHerstellen des notwendigen Strom- und WasseranschlussesEntsorgen der BohrkerneVerschleiß der BohrkronenAbsaugen und entsorgen des anfallenden Bohrwassers. Weitere Kernbohrungen werden nach Bedarf ggf. durch die Haustechnikgewerke hergestellt.
Hinweis - Kernbohrungen
Hinweis - Hilfsmittel Kernbohrungen Hilfsmittel (sofern notwendig), wie Hebebühnen usw., sind vom AN selbst zu organisieren und dementsprechend mit in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die einzurechnenden Kosten sind z.B. die Mietkosten, die Vorhaltezeit und das eventuelle Umsetzen - sowie der Abbau bzw. Abtransport der Hilfsmittel.
Aufbau in Abstimmt mit der Bauleitung.
Zusätzlicher Hinweis: Ein Gerüst ist zur Zeit der Fassadenmontage vorhanden und kann in Absprache mit der örtlichen Bauleitung für die Kernbohrarbeiten genutzt werden. Der genaue Umfang der Nutzung kann im Vergabegespräch besprochen und festgelegt werden.
Hinweis - Hilfsmittel Kernbohrungen
01 BA 01 - Haus 16-18 | Josef-Reich-Straße 16-18 | 320.14. - Kernbohrungen
01
BA 01 - Haus 16-18 | Josef-Reich-Straße 16-18 | 320.14. - Kernbohrungen
01.01 320.14 | Kernbohrung | Gewerk HLS | Vorarbeiten
01.01
320.14 | Kernbohrung | Gewerk HLS | Vorarbeiten
01.02 320.14 | Kernbohrung | Gewerk HLS
01.02
320.14 | Kernbohrung | Gewerk HLS
01.03 320.14 | Kernbohrung | Gewerk ELT
01.03
320.14 | Kernbohrung | Gewerk ELT
02 BA 02 - Haus 8-10 | Josef-Reich-Straße 8-10 | 320.14. - Kernbohrungen
02
BA 02 - Haus 8-10 | Josef-Reich-Straße 8-10 | 320.14. - Kernbohrungen
02.01 320.14 | Kernbohrung | Gewerk HLS | Vorarbeiten
02.01
320.14 | Kernbohrung | Gewerk HLS | Vorarbeiten
02.02 320.14 | Kernbohrung | Gewerk HLS
02.02
320.14 | Kernbohrung | Gewerk HLS
02.03 320.14 | Kernbohrung | Gewerk ELT
02.03
320.14 | Kernbohrung | Gewerk ELT
03 BA 03 - Haus 12-14 | Josef-Reich-Straße 12-14 | 320.14. - Kernbohrungen
03
BA 03 - Haus 12-14 | Josef-Reich-Straße 12-14 | 320.14. - Kernbohrungen
03.01 320.14 | Kernbohrung | Gewerk HLS | Vorarbeiten
03.01
320.14 | Kernbohrung | Gewerk HLS | Vorarbeiten
03.02 320.14 | Kernbohrung | Gewerk HLS
03.02
320.14 | Kernbohrung | Gewerk HLS
03.03 320.14 | Kernbohrung | Gewerk ELT
03.03
320.14 | Kernbohrung | Gewerk ELT
04 BA 01-03 | Josef-Reich-Straße 8-18 | 320.14. - Sonsiges u. Stundenlohnarbeiten
04
BA 01-03 | Josef-Reich-Straße 8-18 | 320.14. - Sonsiges u. Stundenlohnarbeiten
04.01 320.14 | Stundenlohnarbeiten
04.01
320.14 | Stundenlohnarbeiten
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