Maler- und Innenputzarbeiten FUG
Isar, Ausbau KKI, Funktionsgebäude
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Leistungsbeschreibung Bautechnik/TGA Allgemeine Vorbemerkungen Auf dem Gelände des Kernkraftwerkes Isar soll ein Funktionsgebäude (FuG) errichtet werden. Das Gebäude dient als Verwaltungs- und Werkstattgebäude für das Zwischenlager Isar (BZI). Das Baufeld liegt am südlichen Rand der Kraftwerksanlage; innerhalb des äußeren Sicherungsbereiches Das Gebäude weist einen L-förmigen Grundriß auf und besteht aus einem dreigeschoßigen Haupttrakt (Achsen 1-6) mit Büro-, Sanitär- und Nebenräumen sowie einer angebauten Fahrzeughalle (Achsen 6-7). Die Außenabmessungen betragen 38 x 40m. Die Gebäudehöhe beträgt ca. 17 m über Oberkante Gelände. Unterhalb des geplanten Gebäudes befinden sich zwei Bestandskanäle (Hilfskühlwasserleitung und Seitengrabenverrohrung), welche zur Lastabtragung mit einer Stahlbetonplatte überbaut sind (OK ca. -2,70m unter Gelände). Diese Platte muß aus statischen Gründen mit einer zusätzlichen 50cm dicken Aufbetonplatte ertüchtigt werden. Die hierfür erforderlichen Erd- und Stahlbetonarbeiten sind im vorliegenden LV in eigenen Positionen aufgeführt. Allgemeine Funktions- und Raumbeschreibung Erdgeschoß: Fahrzeughalle, Werkstätten Mechanik und E-Technik mit Lagerraum, Büro, Sanitärräume, TGA-Räume, Nebenräume 1. Obergeschoß: Büros, Besprechungsräume, Archiv, Sanitär- und Nebenräume 2. Obergeschoß: Büros, Kantine, Sanitär- und Nebenräume Dachgeschoß: Dachausstieg, Versorgungsschächte Dachfläche: Außengeräte der RLT-Anlage, PV-Anlage Maximale Gebäudehöhe ca. 17,06m (OK Attika über Dachausstieg) Die Dachfläche über der Fahrzeughalle ist als optionale Ausbaureserve zur Aufstockung mit einer Büroebene vorgesehen. Zufahrt/Außenanlagen Die Zufahrt erfolgt über die Werkseinfahrten Block 1 und Block 2 aus nördlicher Richtung. Der Gebäudezugang erfolgt von Osten über Eingangstüren zu den beiden Treppenhäusern an der West- und Südostseite. Werkstätten, Lager, Fahrzeughalle und TGA-Räume verfügen über separate Außentüren. Das Höhenniveau des Baugrundstücks befindet sich auf ca. +375,50m NN (±0,00). Die Außenanlagen sind nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses und der zugehörigen Planung, sondern werden separat ausgeschrieben. Ferner ist nördlich des Funktionsgebäudes die Errichtung eines Wachgebäudes vorgesehen; hierfür erfolgt ebenfalls eine gesonderte Planung und Ausschreibung. Vertragsgrundlagen Als Vertragsgrundlage für die Ausführung der Arbeiten, Lieferungen und unentgeltlich zu bewirkender Nebenleistungen, gelten die Allgemeine Einkaufsbedingungen der E.ON SE - Stand 04/2022, sowie die Zusatzbedingungen der PreussenElektra GmbH für die Durchführung von Lieferungen und Leistungen - Stand 08/2023, abrufbar unter www.eon.com, (http://www.eon.com,) die durch Unterschrift des Leistungsverzeichnisses anerkannt werden.Der AN schuldet den Gesamterfolg der Maßnahme. Dies umfaßt ein nach den anerkannten Regeln der Technik errichtetes und vollständig abnahmefähiges Gebäude. Der AN ist verantwortlich für die Koordination der internen Schnittstellen unter den einzelnen Gewerken sowie der Schnittstellen nach außen. Alle erforderlichen Abstimmungen sind mit dem AG bzw. dessen Vertretern durchzuführen. Normen/Regelwerke Die Ausführung hat unter Beachtung der Allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Es wird hierfür insbesondere auf die geltenden gewerkespezifischen Normen und Richtlinien verwiesen. Es dürfen nur Bauteile/Materialien mit aktuell gültigem Verwendbarkeitsnachweis verwendet werden. Alle brandschutztechnisch zu schottenden Durchdringungen sind vor Ort zu kennzeichnen, und zu dokumentieren. Die gewerkespezifischen Vorbemerkungen/Vorgaben haben Vorrang vor den übergreifenden Vorbemerkungen/ Vorgaben. Der AG ist auf evtl. auftretende Widersprüche hinzuweisen. Evtl. Bedenken sind dem Auftraggeber vor Ausführung schriftlich mitzuteilen. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, insbesondere nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“ immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Mit dem Angebot sind sämtliche involvierte Nachunternehmer zu benennen. Der Wechsel von Nachunternehmern bedarf der Zustimmung des AG. Die Teilnahme am Wertungsverfahren setzt die Einhaltung des Abgabetermins voraus. Eine Wertung des Angebotes ist nur bei Abgabe vollständig ausgefüllter Unterlagen möglich. Alle Einzelpreise (EP) sind Netto in EUR mit maximal zwei Nachkommastellen einzutragen. Bieterangaben sind vollständig und kompakt einzutragen. Änderungen oder Alternativen zu diesem Leistungsverzeichnis sind in einem schriftlichen Nebenangebot einzureichen. Vergabeverfahren: Verhandlungsverfahren ohne Vergabebekanntmachung GAEB - Datenaustausch Zusätzlich zur Papierform oder PDF- /XPS-Datei wird dieses Leistungsverzeichnis auch als Austauschdatei per E-Mail oder Datenträger verteilt. Austauschformat: GAEB 90/2000/XML 3.1/ 3.2 (Datenart 81/83) Die Angebotsabgabe im Format GAEB 84 ist zwingend vorgeschrieben. Kampfmittelfreiheit/Altlasten Es wurde eine Luftbildauswertung (Kampfmittelvorerkundung) des Baufelds durchgeführt. Hinweise auf eine potentielle Kampfmittelbelastung konnten nicht ermittelt werden. Das Baufeld war vor Errichtung des Funktionsgebäudes mit einem Zellenkühler bebaut, der im Frühjahr 2023 abgebrochen wurde. Für die Beseitigung evtl. im Boden verbliebener Reste (insbesondere Fundament- und Kabelreste) sind entsprechende LV-Positionen als Eventualpositionen vorgesehen. Besichtigung der Baustelle Eine Besichtigung der Baustelle vor Abgabe des Angebotes zur Begutachtung der Randbedingungen wird dringend empfohlen. Für die Ortsbesichtigung ist ein Termin abzustimmen mit: Bauleitung/Bauüberwachung des AG JZ Ingenieur für PEL/KKI/TMB Herrn Jörg Zimmerling Tel.: 08702 / 38 – 3599 Mobil: 0160 / 96 72 30 07 Email: joerg.zimmerling.extern@preussenelektra.de (mailto:Joerg.zimmerling.extern@preussenelektra.de) Die Besichtigung wird auch dringend den vorgesehenen Nachunternehmern empfohlen. Die Zugangsmodalitäten zum Kraftwerksgelände (Besucherausweise, Personenkontrollen) sind zu beachten. Mehrkostenforderungen aus Unkenntnis der Baustellensituation werden nicht anerkannt. Terminplanung Mit Angebotsabgabe hat der AN einen Rahmenterminplan für alle Leistungen beim AG einzureichen. Wenn nicht anders vereinbart, hat der AN 15 Werktage nach Auftragserteilung einen Detailterminplan vorzulegen. Dieser ist mit dem AG abzustimmen und ggf. anzupassen. Nach erfolgter Zustimmung durch den AG wird der Terminplan Vertragsbestandteil. Im Detailterminplan sind Zeitpunkte insbesondere für die technische Bearbeitung, das Testatverfahren und für Prüfungen der Gutachter des AG vorzusehen. Die Vorlage technischer Unterlagen hat mindestens 6 Wochen vor Ausführung zu erfolgen. Die Zeitpunkte der Vorlage technischer Unterlagen für die einzelnen Gewerke müssen im Detailterminplan enthalten sein. Die erforderlichen Abstimmungen zum terminlichen Ablauf der Gutachterprüfungen und -abnahmen, auch Teilabnahmen, sind durch den AN durchzuführen. Gegebenenfalls sind in Abstimmung mit dem Gutachter Abnahmepakete zu definieren. Alle vom AN erstellten Unterlagen (Werk- und Montageplanung) sind dem Gutachter zur Verfügung zu stellen. Für die Freigabe der beim Gutachter des AG eingereichten Unterlagen ist mit einem zweifachen Prüfumlauf zu rechnen. Die Prüfzeiträume für den ersten Prüflauf betragen 4 Kalenderwochen, für den zweiten Prüflauf 2 Kalenderwochen. Ferner sind Leistungen Dritter darzustellen, wenn diese für die Ausführung der Leistungen des AN notwendig sind. Der Detailterminplan ist bei Veränderungen fortzuschreiben. Der AN hat monatlich einen Soll-Ist-Vergleich des Terminplans durchzuführen und die Ergebnisse dem AG zusammen mit einer Leistungsstandsmeldung auf Basis der Leistungspositionen vorzulegen. Der AG behält sich Terminänderungen vor. Falls eine Verschiebung vereinbarter Termine aus vom AG zu vertretenden Gründen notwendig wird, sind neue Vertragstermine zu vereinbaren. Übliche Witterungseinflüsse während der Ausführungszeit gelten nicht als Behinderung und führen nicht zur Verlängerung der Ausführungsfristen. Regelung der Arbeitszeiten gem. PEL-Zusatzbedingungen (siehe Anlage). Arbeitsschutz Der AG hat sich die konsequente Überwachung von Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (HSE) sowie die Vermeidung von Unfällen, Gesundheits- und Umweltschäden auf Baustellen durch ein Höchstmaß an Prävention zum Ziel gesetzt. Für die Ausführung der Bauleistungen gelten neben den allgemeinen gesetzlichen und technischen Vorschriften daher die Regelungen zum Arbeitsschutz gem. PEL-Zusatzbedingungen (siehe unter Vertragsgrundlagen). Regiearbeiten Stundenlohnarbeiten sind nur auf ausdrückliche, schriftliche Anweisung der Bauleitung auszuführen. Die Stundenzettel sind unmittelbar nach erbrachter Leistung der Bauleitung zur Anerkennung vorzulegen und der Rechnung beizufügen, andernfalls erfolgt keine Vergütung. Die Stundenlohnarbeiten sind für unvorherzusehende zusätzliche Arbeiten im Rahmen der Bauarbeiten des gesamten Leistungsverzeichnisses in der vorgesehenen Ausführungszeit anzusetzen/zu kalkulieren. Mit der Angebotsunterschrift erklärt der Bieter gleichzeitig, daß die Verrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurden und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gelten. Die angegebenen Abrechnungssätze gelten für die normale, tarifliche Arbeitszeit nach den jeweils geltenden Tarifbestimmungen, Überstundenanteile sind einzukalkulieren. Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden werden zusätzlich die tariflichen Aufschläge vergütet; die Auslösung wird nicht besonders vergütet. In den Stundenverrechnungssätzen sind außer den Lohn- und Gehaltskosten und Gemeinkostenanteilen die Sozialbeiträge einschl. vermögenswirksame Leistung enthalten. Bauleiter werden nicht in Rechnung gestellt, sondern sind in den sonstigen Verrechnungsätzen enthalten. Die zuvor beschriebenen Leistungen sind in die Preise des LV einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Leistungsbeschreibung Bautechnik/TGA
05 PUTZARBEITEN
05
PUTZARBEITEN
VORBEMERKUNGEN Die Verarbeitung hat nach den Herstellerrichtlinien bzw. den nachfolgenden Normen und Vorgaben zu erfolgen. Für die Ausführung sind insbesondere zu beachten: - DIN V 18550 Putz und Putzsysteme - Ausführung - die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers / Herstellerrichtlinien - die besonderen technischen Vorbemerkungen - Merkblatt "Putzoberflächen im Innenbereich", Hrsg. Bundesverband Ausbau und Fassade und Bundesverband Gipsindustrie - Industriegruppe Baugips DIN V 18550 vom April 2005 regelt unter anderem: - die Mindestputzdicken - die Lage der Putzbewehrung - die Mindesttemperaturen für Putzarbeiten - die Mindestdruckfestigkeiten der Mörtel Wenn nichts anderes in den Leistungspositionen beschrieben, besteht die Leistung aus Lieferung und fachgerechter Ausführung der in den Positionen beschriebenen und benötigten Materialien. Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Verarbeiter davon zu überzeugen, daß der bauliche Untergrund oder Vorleistungen den Voraussetzungen für sein Gewerk entsprechen. Alle Fenster und Türen sind vor Beginn der Putzarbeiten sorgfältig zu schützen. Nach Abschluß der Putzarbeiten sind die Fenster und Türen zu reinigen. Insbesondere die Falze sind zu säubern. Die Glasflächen sind zur Vermeidung von Kratzspuren ordnungsgemäß zu reinigen. Die Abrechnung erfolgt bei Räumen mit abgehängter Unterdecke bis maximal 10cm über UK Decke. Dämmung der Trennwand Funktionsgebäude - Fahrzeughalle (Achse 6) als Fassadendämmung mit Putzträgerplatte mit RAL-Gütezeichen der Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V. (freigezeichnet gemäß deutscher Gefahrstoffverordnung und europäischer Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP-VO) Nota Q) und EUCEB Zertifizierung gemäß Note Q der Regulierung (EC) No 1272/2008. Dämmplatten im Verband dichtgestoßen und planeben mit systemzugehörigem Plattenkleber mit mindestens 40% Klebeflächenanteil auf den vorbereiteten Untergrund verkleben. Offene Stoß- und Lagerfugen sind je nach Fugenbreite mit geeigneten Materialien zu schließen. Die Zulassung und die Verarbeitungshinweise des Systemherstellers sind zu beachten! Anfallender Steinwolle Dämmstoff-Verschnitt ist einem geeigneten Wiederverwertungssystem zuzuführen. Die zuvor beschriebenen Leistungen sind in die Preise des LV einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
VORBEMERKUNGEN
05.01 Vorbereitende Maßnahmen
05.01
Vorbereitende Maßnahmen
05.02 Putzarbeiten
05.02
Putzarbeiten
07 MALER- UND LACKIERARBEITEN, BESCHICHTUNGEN
07
MALER- UND LACKIERARBEITEN, BESCHICHTUNGEN
VORBEMERKUNGEN VORBEMERKUNGEN 1. Stoffe, Bauteile Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind einzuhalten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Der Auftragnehmer soll für den Beschichtungsaufbau einschließlich Haftgrund, Abtönstoffe u. dgl. möglichst Produkte desselben Herstellers verwenden, um das System als Ganzes zu erhalten. Bei nicht eindeutigen Produktnamen ist auf Verlangen die Bindemittelbasis nachzuweisen. Für Dispersionsfarben sind folgende wesentliche Eigenschaften gefordert: - ohne organische Lösungsmittel - ohne giftige Topfkonservierungsmittel - ohne giftige Fungizide und Algizide - keine Schadstoffemission an die Umwelt - keine freiwerdenden KH-Monomeranteile - keine negative Geruchsbildung - Wasserdampfdurchlässigkeit - äquivalente Luftschichtdicke sd < /=0,02m Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen. 2. Ausführung 2.1. Allgemeines Falls aus den Planungsunterlagen nicht ausreichend ersichtlich, hat der Auftragnehmer nach Auftragserteilung mit dem Auftraggeber rechtzeitig über vorgesehene Farben und Tönungen im Detail Rücksprache zu führen. Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Bauleitung. Beschichtungsstoffe und -techniken müssen auf den Untergrund abgestimmt sein und den zu erwartenden oder ausgeschriebenen Beanspruchungen gerecht werden. Das geltend machen von Bedenken gemäß Nr. 3.1.1 DIN 18363 umfaßt deshalb auch die vom Auftraggeber vorgesehene Ausführung aus fachspezifischer Sicht. Die im Leistungsverzeichnis vorgesehene Anstrichwirkung (matt, halbmatt, halbglänzend oder hochglänzend) ist einzuhalten. Das eingebaute Material muß dem Muster entsprechen. Eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den Bauherren ist einzuholen. Glas- und Aluminiumflächen sind bei Verwendung silikat- bzw. kalkhaltiger Anstrichstoffe durch Abkleben zu schützen. Wenn möglich, sind vorhandene Dichtungen an Zargen, Türen, Fenstern u. dgl. vor den Arbeiten zu entfernen und anschließend wieder einzubauen, anderenfalls sind sie abzukleben. Das gilt in gleicher Weise für Beschläge. Bewegliche Teile sind gangbar zu halten. Eine Vergütung für das Ein- und Ausbauen bzw. für das Abkleben erfolgt nicht. Als Gefahrstoffe nach der GefStoffV oder den TRGS einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen. Nach Abschluß der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste über die verwendeten Beschichtungsstoffe, gegliedert nach Verwendungszweck bzw. -ort, Fabrikat, Hersteller und Chargen-Nummer wegen eventueller Nachbestellungen zu übergeben. Restmaterial ist, sofern es nicht vom Auftraggeber ausdrücklich übernommen wird, kostenlos zu beseitigen. Gleiches gilt für Verpackung , Behälter, Abdeckmaterial u. dgl. Abfälle und Reststoffe sind nicht zu mischen, sondern zur ordnungsgemäßen Entsorgung getrennt zu sammeln. Korrosionsgefährdete Teile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen zuvor beschichtet werden. 2.2. Untergründe und Vorbehandlung Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen. Im Zweifel sind Proben an unsichtbarer Stelle vorzunehmen. Absperrmittel dürfen die Wasserdampfdurchlässigkeit der nachfolgend vorgesehenen Beschichtungen nicht wesentlich verändern. In Feuchträumen ist das Ausbessern kleiner Putzschäden nur mit gipsfreiem Mörtel bzw. Spachtelmassen vorzunehmen. Noch alkalisch reagierende Nachputzstellen sind mit Fluat zu neutralisieren. Bei Beschichtung von Beton ist auf das sichere Entfernen von Schalungstrennmittel-Rückständen zu achten. Im Zweifel ist eine Benetzungsprobe durch den Auftragnehmer durchzuführen. Die Entscheidung, ob eine mechanische oder chemische Vorbereitung der Betonoberfläche vorzunehmen ist, trifft der Auftragnehmer. Organische Lösungsmittel sind jedoch nicht zugelassen. Bei glattem Sichtbeton sind die Luftporen durch eine alkalische Spachtelmasse zu schließen. Zementleim ist zur Vermeidung von Haarrissen zu entfernen. Vor dem Überstreichen von Dichtstoffen hat sich der Auftragnehmer Gewißheit über die Verträglichkeit der Stoffe zu verschaffen. Werden selbst Dichtstoffe verwendet, so sind sie grundsätzlich nicht zu überstreichen, sondern farblich entsprechend auszuwählen. Fugen unbekannter stofflicher Grundlage sollen nicht überstrichen werden, sie sind vorher abzukleben. Folgende Kunststoffuntergründe gelten u.a. als grundsätzlich nicht überstreichbar: - PUR-Schaum - Elastische Dichtungsprofile - Polyamid, Weich-PVC, Polyvinylfluorid - Polycarbonat - Polyethylen Kunststoffuntergründe sind grundsätzlich anzuschleifen, abzuwaschen und mit einem Haftmittler vorzubehandeln. Durch Aufladung angezogener Staub ist mit entsprechenden Mitteln im Rahmen der Reinigung zu entfernen. Mörtelreste dürfen keinesfalls überstrichen werden, sie sind vollständig zu entfernen. 2.3. Hinweise zu Beschichtungsstoffen und Verarbeitung Im Außenbereich dürfen nur ausdrücklich für außen bestimmte oder geeignete Materialien eingesetzt werden. Bei dunklen Tönungen ist der Zwischenanstrich grundsätzlich im Farbton der Schlußbeschichtung auszuführen. Preisinhalte Zusätzlich zu Nr. 4.1 DIN18363 gelten als Nebenleistung: - Das Entfernen und Wiederanbringen von Abdeckungen für Schalter und Steckdosen. - Das Entfernen von Farbspuren, Spritzern u. dgl. aus den Arbeiten des Auftragnehmers. - Das Ein- und Ausbauen von Dichtungen und das Abkleben / Abdecken von angrenzenden Bauteilen bzw. Einbauten Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge, sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Die Untergründe müssen trocken (Restfeuchte weniger als 2 %, gemessen nach CM-Methode), frei von Zementschlämme, Staub, Öl und sonstigen trennend wirkenden Stoffen sein. Das Korngerüst ist freizulegen. Die mittlere Oberflächenzugfestigkeit des Untergrundes muß in der Regel 1,5 N/mm2 betragen. Materialbedarf: Der genaue Materialbedarf ist von den Untergrundgegebenheiten (Rauhigkeit, Saugfähigkeit, Temperatur) abhängig und muß deshalb auf das Objekt abgestimmt werden. Arbeitsunterbrechung: Bei Arbeitsunterbrechungen, die über die produktspezifischen Überarbeitungszeiten hinausgehen, sind alle Reaktionskunststoffe sofort nach der Verlegung mit feuergetrockneter Quarzkörnung abzustreuen. Materialqualität: Zur Sicherstellung von gleichbleibenden Qualitäten hat der Bieter bei Angebotsabgabe nachzuweisen, daß der Lieferant der einzusetzenden Werkstoffe ein Zertifikat gemäß DIN ISO 9001 für das jeweilige Lieferwerk besitzt. Verarbeitung: Die Verarbeitung aller in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Produkte muß gemäß den technischen Merkblättern und Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers erfolgen. Einzurechnen sind auch kleinflächige Nachbesserungen und das Anarbeiten an Wandversprünge und Treppensockel im Fußbodenbereich, incl. aller Anschlußarbeiten an vorhandene Beläge usw. Das Auf-, Um- und Abbauen, sowie das Vorhalten aller Arbeits- und Schutzgerüste wird in einer gesonderten Position ausgeschrieben und darüber hinaus nicht gesondert vergütet. Die zuvor beschriebenen Leistungen sind in die Preise des LV einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
VORBEMERKUNGEN
07.01 Beschichtungen auf mineralischen Untergründen
07.01
Beschichtungen auf mineralischen Untergründen
07.02 Stahlflächen
07.02
Stahlflächen

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