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Hermannstraße 10 / 10A / 10B / 10 C - Darmstadt
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Objektbeschreibung Bei den Sanierungsobjekten in 64295 Darmstadt - Hermannstraße 10 - Hermannstraße 10A - Hermannstraße 10B - Hermannstraße 10C handelt es sich um vier, mit Verbindungsgängen verbundene Wohngebäude, mit der Nutzung als altersgerechte Wohnanlage welche in den 1950er Jahren erbaut wurden. Die Gebäude gliedern sich in Kellergeschoss, Erdgeschoss und ein bis drei Obergeschosse mit Satteldach. In den Gebäuden befinden sich insgesamt 109 Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von 4.773 m2. Bei den Wohnhäusern handelt es sich um Wohngebäude. und somit um Standardgebäude im Sinne der Hessischen Bauordnung (HBO) und der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB). Sonderbaumerkmale im Sinne des § 2 Abs. 9 HBO sind keine vorhanden. Die Fußbodenoberkante im 3. Obergeschoss liegt bei ca. 8,26 m Haus 10, 9,31 m Haus 10A, 5,98 m Haus 10B und 9,31 m Haus 10C, über der gemittelten Geländeoberfläche. Aufgrund der Höhenlage der Oberkante des Rohfußbodens des höchstgelegenen Geschosses, in dem Aufenthaltsräume vorhanden sind, von nicht mehr als 7 m sowie der Größe der Nutzungseinheiten von weniger als 400 m², sind die Gebäude im Sinne von §2 Abs. 4 HBO in die Gebäudeklasse 4 einzuordnen. Ein Ausbau bzw. eine Aufstockung der Dachgeschossebenen ist nicht geplant. Ziel der geplanten Sanierungsmaßnahme ist es, die Anforderungen des BEG EM, für die Gebäude zu erreichen. Hierbei sollen folgende Sanierungs- und Modernisierungs- maßnahmen umgesetzt werden: · Abbruch der ehemaligen Aufzugstürme von Haus 10 und 10C · Erneuerung der Fenster und Hauseingangstüren · Wärmeschutzmaßnahmen an der Fassadenhülle durch Verwendung von Wärmedämmputz. · Wärmedämmmaßnahmen an der obersten Geschoss- decke durch Aufbringen einer Dachbodendämmung, einschl. Dämmung der Treppenhausumfassungswände · Anbringen einer Kellerdeckendämmung, sowie Dämmung der kellerseitigen Treppenraumwände · Erneuerung der Dacheindeckung · Sanierung der Loggiabereiche einschl. Erneuerung der Balkongeländerkonstruktionen · Erneuerung der Wärmeversorgungsanlage und des Wärmeverteilernetzes · Betoninstandsetzungsarbeiten an Balkonen mit dem Ziel des Erhalts dieser ar · Errichtung von Fluchttreppen an Stirnseiten der Gebäude 10A, 10B und 10C · Erneuerung der Elektroinstallation · Umstrukturierung verschiedener Wohneinheiten · Sanierung der Wohneinheiten durch Maßnahmen: Fliesenarbeiten, Maler- und Tapezierarbeiten, Barrierefreier Duschzugänge und Bodenbelagsarbeiten · Neuerrichtung eines Aufzuges in Haus 10, 10B und 10C · Neuorganisation der Erschließung der Gebäude
Objektbeschreibung
Vorbemerkungen allgemein Die Materiallieferungen sind direkt und ohne Zwischenlagerung an ihrem Verwendungsort zu verteilen und einzubauen. Für die Baustelleneinrichtung und Lagerung der Materialien steht das Baufeld zur Verfügung. Alle vom AN auf der Baustelle befindl. Materialien, Geräte und Werkzeuge sind unzugänglich und unfallsicher zu lagern. Eine Besichtigung der örtlichen Verhältnisse wird empfohlen. Einzukalkulieren ist, auch wenn dies nicht besonders ausgeschrieben ist: 1) Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle für sämtl. in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, einschl. notw. Kran und sonstiger Geräte und Werkzeuge. Sämtliche Leistungen sind einschließlich Herstellung, Lieferung an den Einbauort und Montage zu kalkulieren. 2) Sämtliche Nebenleistungen und besondere Leistungen, die zur vollständigen, funktionsfähigen und DIN-Gerechten Herstellung eines Gewerks, des Nachfolge- oder Vorgängergewerkes erforderlich sind, sind vom Bieter mit einzukalkulieren. 3) Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften/Herstellerrichtlinien zu beachten. 4) Sämtliche Materialien, die zur DIN-gerechten Montage und Befestigung eines Bauteils erforderlich sind, sind vom Bieter mit einzukalkulieren. 5) Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum des AN über. 6) Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und Sige - Plan sind zu berücksichtigen und einzuhalten. Sämtl. Gewerke müssen in Material und Ausführung den neuesten DIN- und EU-Normen, den anerkannten Regeln der Technik sowie den "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen" der VOB Teil C in der zur Zeit zur Ausführung geltenden Fassung entsprechen. Es gelten die Regeln der VOB neuste Fassung. Die Anforderungen an den Schall- und Brandschutz gem. DIN 4109 und DIN 4102 sind zu berücksichtigen. Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der Bauleitung schriftl. zur Freigabe vorgelegt werden.
Vorbemerkungen allgemein
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Niederspannungsanlagen Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Führung grundsätzlich aus DIN~18382 - ~Niederspannungs- und Mittelspannungsanlagen bis 36kV. Weitere Ausführungsgrundlagen sind u.a. - die Anschlussvorschriften des EVU - die VDE-Vorschriften - die Vorschriften des Stromversorgungsbetriebes und der Deutschen Bundespost - die DIN-Vorschriften bzw. Sonderzulassungen der eingebauten Kabel, Schalter, Verteilungen, Sicherungen, Geräte, Hilfsvorrichtungen und Leuchten - die DIN-Vorschriften über Beschilderungen und Schaltungsunterlagen - DIN~18014 (Fundamenterder) - DIN~18015 (Elektrische Anlagen in Wohngebäuden) - DIN 18386 (Gebäudeautomation) - DIN~EN~60669 (Schalter für Haushalt und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen - DIN~EN~61082 - Dokumente der Elektrotechnik - Entscheidungen und Festlegungen der DKE (Deutsche Elektronische Kommission im DIN) Für einzubauende Aggregate, Steuer-, Mess- und Regeleinrichtungen u. dgl. gelten die jeweils zutreffenden DIN-Vorschriften. Werden Nichtrostende Stähle ausgeschrieben, so müssen diese grundsätzlich in DIN~EN~10088-1 - Nichtrostende Stähle; Verzeichnis der nichtrostenden Stähle - enthalten sein. Von den VdS-Richtlinien sind ins besonders zu beachten: - 2005 - Elektrische Leuchten - 2015 - Elektrische Geräte und Einrichtungen - 2025 - Kabel- und Leitungsanlagen - 2046 - Elektrische Anlagen bis 1000 V Stoffe, Bauteile Die angebotenen Geräte, Verteiler u. dgl. müssen den vorgegebenen Bauwerksmaßen entsprechen. Fehlen diese in den Unterlagen, sind sie rechtzeitig beim Auftraggeber anzufordern. Baumstromverteiler müssen mindestens der Schutzart IP~43, die ggf. dazu gehörenden Messeinrichtungen IP~54 entsprechen. Für Einbaugeräte, Verteiler, Schaltanlagen u. dgl. ist nach Möglichkeit eine einheitliche Bauform und ein Fabrikat zu verwenden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen. Die Lieferung von Zubehör und Ersatzteilen muss für die Dauer von zehn Jahren gesichert sein. Ausführung Allgemeines Der Auftragnehmer kann bei Bedarf die Übergabe der Planungsunterlagen für Blitzschutzarbeiten verlangen. Wenn nicht anders ausgeschrieben, werden Kabelgräben mit planierter Sohle, jedoch ohne zusätzlichen Aushub für Kopflöcher bereitgestellt. Maße für Fundamente, Nischen u. dgl. sind vom Auftragnehmer rechtzeitig dem Auftraggeber mitzuteilen, soweit sie das angebotene Fabrikat betreffen. Durch die Nutzung von Räumen als Unterkunft und Lager dürfen die Leistungen anderer Gewerke nicht behindert werden. Bauseitig gestellte Bauteile sind zu prüfen und einschließlich aller Nebenleistungen einzubauen bzw. anzuschließen und mit dem Einheitspreis anzubieten. Stellt der Auftragnehmer Abweichungen zwischen Ausführungsplänen und Leistungsverzeichnis fest, hat er sich sofort mit dem Planungsbüro in Verbindung zu setzen. Eigenmächtige Änderungen dürfen nicht vorgenommen werden. Sämtliche zur Verfügung stehende Pläne müssen als Ausführungspläne gekennzeichnet sein. Vorabzugspläne dürfen nicht als Ausführungspläne benützt werden. Sofern nicht aus den Planungsunterlagen ersichtlich, ist mit dem Bauherren eine Absprache über die nutzungsgerechte räumliche Verteilung von Auslässen, Steckdosen und Anschlüssen zu treffen. Die in den aufgeführten technischen Regeln geforderte Mindestanzahl ist dessen ungeachtet einzuhalten, wenn dem der ausdrückliche Wunsch des zuvor beratenen Bauherren nicht entgegensteht. Die gesamte Installation sowie die Anordnung von Geräten, Leuchtenanschlusspunkte, Leitungsführung usw. sind vor Beginn der Arbeiten anhand der Montagepläne und mit der Bauleitung endgültig festzulegen. Im Wohnungsbau ist jeder Wohnungstür eine Schaltmöglichkeit für die Treppenhausbeleuchtung zuzuordnen. Bei der Installation von Verteilungsleitungen für Heizung, Lüftung usw. soll der Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn mit den ausführenden Heizungs- bzw. L üftungsfirmen Verbindung aufnehmen. Bei der Montage des Rohrs für die Telefonleitung ist auf einen ausreichenden gegenseitigen Abstand zwischen Fernmelde- und Starkstromleitung zu achten. Das Erstellen von Schlitzen an Leichtbauwänden und Mauerwerk darf nur mit Mauerfräsen vorgenommen werden. Stemmarbeiten sind mit geeignetem Werkzeug unter möglichster Schonung der Bauwerke auszuführen, Aussparungen für die wichtigsten Durchbrüche werden nach Möglichkeit vorgesehen. Bei der Montage ist darauf zu achten, dass Schornsteine und Luftschächte nicht beschädigt werden, ggf. ist ein anderer Leitungsweg zu wählen. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Die Erdung der Badewannen, Brausetassen, Einläufe usw. ist nach DIN~VDE 0100, Teil~701 vorzunehmen. In den Bädern, Duschen und ähnlichen Räumen sind die Vorschriften für das Verlegen von elektrischen Installationen gemäß DIN~VDE~0100 Teil~701, 702 zu beachten. Sämtliche metallische leitende Teile müssen in den Potentialausgleich einbezogen werden. Verteilungsanlagen, Sicherheitsschalter und sonstige zur Sicherheit dienende Betriebsmittel sind zu beschriften. Beschriftungen müssen dauerhaft angebracht sein, eine handschriftliche Ausführung ist nicht zulässig. Alle Verteilungen müssen einen Schaltplan in einer Schaltbildtasche enthalten; codierte Bezeichnungen sind zu erläutern. Bei Einlegearbeiten in Ortbeton muss der Bieter in der Lage sein, auf Abruf die Arbeiten am folgenden Werktag zu beginnen. Bauseitig gelieferte Einbauteile, Leuchten, Motoren usw. sind entgegenzunehmen, einzulagern und vor dem Einbau abzunehmen, soweit es ohne Funktionsprobe möglich ist. Das Anbringen von Elektrobauteilen unter wasserführenden Rohrleitungen bzw. sanitär- und heizungstechnischen Objekten, bei denen Undichtigkeiten nicht absolut auszuschließen sind, ist grundsätzlich zu vermeiden. Im Ausnahmefall sind Bauteile mit dem entsprechenden Schutzgrad gegen Wasser einzubauen oder Abdeckungen anzubringen. Alle einzubauenden elektrischen Verbraucher - auch im Austausch - sind für die Nennspannungen 230 bzw. 400~V auszulegen. Feuerverzinkte Teile sind nicht zu fetten, sondern anderweitig (z.B. im Chromsäurebad) zu passivieren. Fehlstellen und Beschädigungen sind auf der Baustelle nach Möglichkeit mit Spritzverzinkung zu beseitigen, anderenfalls ist Zinkstaubbeschichtung mit 94~-~96~% Zinkstaubanteil zulässig. Die vorzunehmenden Einweisungen und zu übergebenden Unterlagen schließen auch ein: - Bestandspläne der neuen Anlage - Technische Beschreibung von Geräten - Ersatzteillisten - die Einweisung über die Überwachung und Wartung der Anlage. Die Gestaltung eines Wartungsvertrages wird hiervon nicht berührt. Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Eine Befestigung von Zählertafeln, ob EDV- oder Privatzähler, sowie Schaltgeräte und Verteilungen, ist mit Stoppdübeln nicht zulässig. Das Einsetzen von Holzdübeln und Eisenbügeln in Beton darf nur mit Zement vorgenommen werden. Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht lösbare Verbindung ist dem Auftragnehmer freigestellt, sofern sich nicht aus Plänen, Beschreibungen, Werkzeichnungen oder Normen etwas anderes ergibt. Falls nicht anders festgelegt, werden die allgemeinen Steckdosen 0,3~m, Arbeitsplatzsteckdosen 1,2~m und oberster Schalter 1,05~m (Türklinkenhöhe) über dem Fertigfußboden angebracht. Einbauten in bauseits zu erbringende Werke sind in koordinierter Zusammenarbeit wie folgt zu erbringen: - Werkstattzeichnung/Detail und auf Anforderung Muster - Übergabe an Bauleitung oder nach Maßgabe an den Lieferanten des Werkes - gemeinsame Bemusterung mit dem Architekten/Bauherrenvertreter - endgültige Werkstattzeichnung. - Übernahme in die Installation bei Anschluss und Prüfung. Einbauten sind z.B. Alarmkontakte in Fenstern, Leuchten in Verkleidungen, Tableaus/Schalter/Melder in Einrichtungen. Für Fremdgewerke wie z.B. Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär, Türen, Rauchabzugsanlagen, Fördertechnik, Verfahrenstechnik usw. sind alle erforderlichen Kabel, Leitungen und Dosen zu installieren. Hierzu gehören auch alle Hilfskonstruktionen zur ordnungsgemäßen Verlegung bis an das Gerät heran. Die Geräte werden vom Ersteller der Fremdgewerke angeschlossen und in Betrieb genommen. Alle tragenden Teile sind mit Spezialdübeln zu befestigen, Belastungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen. Kabel Sofern bei Aderleitungen kein Neutralleiter erforderlich ist, darf die blaue Ader in mehradrigen Kabeln und Leitungen für eine andere Funktion, nicht jedoch als Schutzleiter, PEN-Leiter oder als Anschlussleiter für den Potential ausgleich verwendet werden. Der Auftragnehmer darf sich nicht auf die Farbkennzeichnung einer ihm unbekannten Anlage verlassen. Bei Renovierungsarbeiten ist zu beachten, dass die VDE-Bestimmungen auch für Erweiterungen sowie den Wiederaufbau elektrischer Anlagen anzuwenden sind. Bei Installationen, die als Bestand belassen werden, ist sorgfältig zu prüfen, welche Ader als Schutzleiter verwendet wurde. Nach Fertigstellung der Installationen sind auch sämtliche Anschlüsse der alten Anlage zu prüfen, um Verwechslungen von Außen- und Schutzleiter sowie unbefugte Eingriffe Dritter auszuschließen. Alte und neue Systeme dürfen keinesfalls in einem Rohr gemeinsam verlegt sein. Sofern mineralisolierte Leitungen (NUM) ausgeschrieben sind, ist auf die speziellen Endabschlüsse zu achten. Bei der Verlegung von Stahlpanzerrohren oder flexiblen Kunststoffpanzerrohren in Sichtbeton-Decken und Wänden ist eine ständige Anwesenheit eines verantwortlichen Monteurs auf der Baustelle erforderlich. Die Panzerrohre sind in Verbindung mit der Baufirma in die Schalung einzulegen. Stoßstellen der Mantelrohre oder Kabelkanäle müssen gegen flüssigen Beton dicht sein. Schalungsstützen für Kabel oder Rohrenden müssen korrosionsgeschützt sein. Werden Leitungen auf Putz in öffentlichen Gebäuden in Kunststoff-Rohren verlegt, so ist halogenfreies Material zu verwenden. Das gilt auch bei Verlegung in Kabelkanälen. Alle Kunststoffrohre und - mantelleitungen sind bei der Lagerung vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen. Bei Deckendurchführungen sind unter Putz verlegte Leitungen im Bereich von Scheuerleisten oder sonstigen gefährdeten Bereichen mit 2~mm dickem verzinktem Stahlblech oder Stahlpanzerrohren zu schützen. Alle Kabel, Adern und Klemmen sind deutlich, unverlierbar, übersichtlich und systematisch in Klemmkästen, Verbrauchern, Verteilungen und Plänen zu beschriften. Reservekabel und -adern sind darüber hinaus auf eigene Klemmen zu führen. Auch für den Fall, dass Installationsrohre vor dem Betonieren mit Leitungen versehen werden, müssen die Rohre die Festigkeitsanforderungen nach DIN~VDE~0100-520 erfüllen (Typ~AS). Risiko und Beweislast für beim Betoniervorgang zerdrückte oder eingedrückte Schutz- oder Installationsrohre liegen beim Auftragnehmer. Analog ist bei einer Verlegung von Installationsrohren der Klassifizierung nach DIN~EN~50~086-1 - Elektroinstallationsrohrsysteme für elektrische Installationen; Teil 1: Allgemeine Anforderungen - zu verfahren. Im Kabelgraben sind die Kabel auf der gesamten Länge mit mindestens 10~cm Sandfüllung zu verlegen und durch Kabel-Abdeckplatten oder Abdeckhauben abzudecken, dabei sind luftgefüllte Hohlräume zu vermeiden. Die Verlegung der Verteilungsleitungen hat genau nach den Installationsplänen zu erfolgen. Abweichungen dürfen nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber erfolgen. In Bereichen mit mechanischer Beanspruchung für Kabel und Leitungen sind diese in Panzerrohr zu verlegen. Alle Leitungen für Starkstrom, die in Rohren verlegt werden, müssen in NYA-Ausführung garantiert gleichstromfest sein. Der Rohrdurchmesser für die einzelnen Querschnitte und Aderzahlen richtet sich nach der Verlegungsart und Angabe der Herstellerfirma der Kunststoffrohre. Sämtliche Leitungen müssen das VDE-Zeichen (Verbandszeichen) für Leitungen mit Isolierhüllen aus thermoplastischen Kunststoffen als Aufdruck - in regelmäßigen Abständen wiederkehrend - sowie einen Hinweis auf das Herstellerwerk, ebenfalls als Aufdruck, tragen. Betriebsfertiges Verlegen ist nicht nur das Verlegen der Leitungen selbst, sondern auch das ordnungsgemäße Absetzen und Anklemmen der Leitungen an allen Verbindungs- bzw. Abzweigstellen, soweit das nicht Angelegenheit des Installateurs der Geräte ist. Besondere Sorgfalt ist bei der Verlegung von Kunststoffrohren bei der Aufputzmontage zu beachten. Alle Leitungen sind parallel oder senkrecht zur Deckenebene zu verlegen. Sinngemäß sind auch die Leitungen zu den Leuchten rechtwinkelig zu den Wänden zu führen. Auf die Installationszonen nach DIN~18015-3 wird besonders hingewiesen. Für das Elektrogewerk installierte Kabelzugrohre, Wanddurchführungen usw. mit Verbindung zum Außenbereich sind während der Bauphase gegen eindringendes Wasser, Schmutz und Kleintiere sicher abzudichten. Schwachstromkabel sind getrennt von Starkstromkabeln auf eigener Trasse zu verlegen, die genormten Abstände sind einzuhalten. Bei der Montage von Installationsrohren für geschlossene Verlegung ist leichtes Auswechseln bzw. Einziehen zu gewährleisten. Knicke oder enge Bögen sind nicht erlaubt. Bei größeren Längen bzw. mehr als 3~Bögen sind Zugkästen vorzusehen. Alle Leerrohre sind mit Zugdraht auszurüsten. Die Befestigung erfolgt mit Spezialkleber, d.h. ohne Gips. Werden Feuchtraumleitungen mit Abstands-Isolier-Schellen verlegt, sind Wanddurchführungen durch putzbündige Kunststoff-Panzerrohre herzustellen. Für jede Leitung ist ein separates Rohr zu verlegen. Feuchtraumleitungen auf Putz sollen mit Greif-Isolierschellen (gleicher Abstand, max. 30~cm) befestigt werden. Bei mehr als drei parallel verlaufenden Leitungen sollen Registerschienen verwendet werden. Kabeldurchführungen in Decken und Wänden sind grundsätzlich durch Schutzrohre (putzb f0ündig, abgedichtet) herzustellen. Für jede Leitung ist in der Regel ein eigenes Rohr zu verlegen. Bei senkrechter Verlegung in Schichten sind Schellen mit Druck- und Gegenwanne zu verwenden. In Werkstätten, Lagerräumen u.ä. sind die Leitungen bis 2,50~m über OKF durch eine offene Kunststoff- oder Stahlpanzerrohr-Umhüllung zu schützen. Kabelträgersysteme (Kabelpritschen) sind in verzinkter Ausführung anzubieten. Entsprechende Formstücke für horizontale oder vertikale Richtungsänderungen sind einzubauen. Gitterträger sind nur nach Absprache mit dem Auftraggeber zugelassen. Wenn nicht anders ausgeschrieben, sind Kabelträgersysteme mit Wandkonsolen zu befestigen. Jede Art von Abhängung an Decken bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch die Bauleitung. Sämtliche Leitungen in Zwischendecken oder Trockenbauwänden, die nicht auf Kabelpritschen liegen, sind mit Schellen zu befestigen oder in Kunststoffrohren zu verlegen. Querverlaufende Verkabelung im Hohlraumboden ist nicht zulässig. Verteilungen, Dosen, Geräte Werden Kabelkanäle und -verteilungen im Estrich verlegt und sind Anforderungen an den Schallschutz zu beachten, so darf keine starre Verbindung mit der Rohdecke entstehen, d.h. dass nur Nivellierschrauben mit Dämmelement verwendet werden. Trennungen und Anschlüsse sind gegen das Eindringen von Beton zu schützen. Die Teile dürfen sich beim Einbringen des Estrichs nicht verformen. Zu öffnende, mit dem Fußboden abschließende Bauteile sind während der Montagezeit gegen Verschmutzungen und Beschädigungen durch Dritte zu schützen und ggf. provisorisch zu schließen. Sind nachträglich Bohrungen im Estrich erforderlich, ist der Bohrstaub während des Bohrens abzusaugen. Dosen sind mit Schutzdeckeln zu schließen. Alle Bauteile des Unterflur-Kanalsystems sind auf die Nutzung der Bodenfläche abzustimmen, insbesondere auf zu erwartende Punktlasten. Für Schalter- und Steckdosen müssen Isolierstoff-Unterputzdosen für Schraubbefestigung verwendet werden. Schalter und Steckdosen, sowie Einsätze für Kombinationen müssen mit Tragringen ausgerüstet sein und sind mittels Schrauben in den Isolierstoff-Unterputzdosen zu befestigen. Spreizklemmenbefestigung als alleinige Halterung ist nicht zugelassen. Für Schalter und Steckdosen, sowie Einsätze für Kombinationen und Lichtdrücker darf im gesamten Bauvorhaben nur ein einheitliches Fabrikat verwendet werden. Werden nicht näher bezeichnete Mehrfachsteckdosen ausgeschrieben, können diese als mehrere Dosen unter einem Abdeckrahmen oder als Mehrfachsteckdose in nur einer Gerätedose eingebaut werden. Schalter und Steckdosen mit Steckklemmen müssen einen Durchsteckschutz besitzen. Durchbrüche und Schlitze, die für andere Installationen vorgesehen sein können, dürfen nur nach Absprache mit der Bauleitung belegt werden. Beim Anbringen von Schaltern und Steckdosen ist auf die Schlagrichtung der Türen zu achten. Isolierstoffdosen und -kästen müssen mit eingepressten Metall-Gewindebuchsen für die Deckelbefestigung ausgestattet sein. Dosen und Kästen mit Gewinde, hierfür in Pressstoff eingeschnitten, sind nicht zugelassen. Im Zuge der Rohrverlegung dürfen Kästen und Dosen nicht festgegipst werden, sondern diese sind - soweit notwendig - nur behelfsmäßig zu befestigen. Erst nach Beendigung der Verputzarbeiten sind Dosen und Kästen genau putzeben zu richten und so im Mauerwerk zu befestigen, dass ein einwandfreier Sitz gewährleistet wird. Ferner ist darauf zu achten, dass alle Kästen senkrecht sitzen, Abzweigdosen bzw. -kästen jeweils in gleicher Höhe liegen, die Dosen für Schalter bzw. Steckdosen jeweils in gleicher Höhe liegen, die ggf. bei tropf- oder spritzwassergeschützten Betriebsmitteln vorgesehenen Entwässerungsöffnungen an der Unterseite des Gehäuses vor dem An- oder Einbau geöffnet und nicht durch Gips o. ä. verschlossen werden. Und wenn nichts anderes angegeben wird, dass - untereinander- bzw. nebeneinanderliegende Schalterdosen genau in lotrechter bzw. waagrechter Linie liegen, Schalterdosen in gefliesten Wänden genau im Fugenschnitt gesetzt werden (Zusammenarbeit mit dem Fliesenleger) bei nebeneinanderliegenden Dosen oder Kästen, sofern die Abweichungen nicht zu groß sind, entweder nur Dosen oder nur Kästen verwendet werden Schalter in der Kippstellung "oben aus" montiert werden. Steckdosen im Außenbereich sind grundsätzlich gegen unbefugte Benutzung zu sichern. Stahlblechkästen für Auf- oder Unterputzmontage sind mit innenliegenden Winkeleisenrahmen mit Deckel im Falz und Messingschrauben zu befestigen, sie sind mit einem glatten, einwandfrei haftenden Grundanstrich zu liefern. Bei Verlegung von Stark- und Schwachstromleitungen in einem Kasten sind Trennwände und bei Postleitungen getrennte Deckel vorzusehen. Sä mtliche Verteilungen sind, wenn nicht besonders vermerkt, nach den Standardmaßen für öffentliche Bauten zu fertigen. Für sämtliche Verteilungen sind einheitliche Schlösser vorzusehen, eine Ausnahme bilden Hauptverteilungen. Hier sind Schlösser nach Vorschrift des zuständigen EVU einzubauen. Sämtliche Motorschutzgeräte, auch bauseits gelieferte, müssen auf die Nennstromstärke des jeweils zu schützenden Motors eingestellt werden. Die Überprüfung der Relais hat nach Vorschrift der Herstellerfirma zu erfolgen. Beleuchtungskörper Der Bieter verpflichtet sich, nur Leuchten anzubieten und zu liefern, die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen. Auf Anforderung sind die angebotenen Leuchten zu bemustern bzw. durch Prospekte vorzustellen. Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen, eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den Bauherren sollte eingeholt werden. Der Bieter muss im Angebot Typenbezeichnung und Fabrikat der Leuchten angeben. Die Leuchten müssen so konstruiert und hergestellt sein, dass eine sichere Montage und einfache Wartung gewährleistet ist. Befestigungsschrauben von Abdeckungen, die bei der Wartung gelöst werden, sollen unverlierbar sein. Ein einwandfreier Korrosionsschutz aller Metallteile muss entsprechend dem Verwendungszweck der Leuchten gewährleistet sein. Die Lackierung muss außerdem genügend licht- und alterungsbeständig, bei besonderen Beanspruchungen, z.B. Außenleuchten, genügend witterungsbeständig sein. Lichttechnisch wirksame Teile und Flächen von Leuchten-Abdeckungen, Reflektoren, müssen ausreichend alterungsbeständig sein. Alle freien Enden der Deckenauslässe sind mit Lüsterklemmen zu versehen, desgleichen sind normale Deckenhaken überall dort einzuschrauben, wo Beleuchtungskörper nicht fest an den Decken montiert werden (Lüster, Pendel usw.), soweit in der Leistungsbeschreibung keine andere Befestigung vorgeschrieben ist. Elektrische Fußbodenheizungen Heizleitungen müssen eine thermische Beständigkeit von mindestens 180° (Mantel 105°) besitzen und bezüglich der Werkstoffe und Mäntel DIN~VDE~0253 "Isolierte Heizleitungen" entsprechen. Für Leitungen in Feuchträumen ist DIN~VDE~0100 Teil~520~A~3 zu beachten. Flächenheizelemente sind nach VDE~0700 Teil~96/A~30 "Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke "Besondere Anforderungen für Flächenheizelemente", zu gestalten. Bei der Verlegung von Heizleitungen darf ein Biegeradius des fünffachen Außendurchmessers nicht unterschritten werden. Direktheizungen müssen mindestens 16~Stunden unter Volllast betrieben werden können, die Art des Fußbodenaufbaus ist dabei zu beachten und ggf. zu erfragen. Die Leistungsaufnahme bei Direkt- und Speicherheizungen soll 180~W/m² bzw. 15~W/m nicht überschreiten. Preisinhalte Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18382 gelten als Nebenleistung: Bestückung der Leuchten mit den dafür vorgesehenen Leuchtmitteln bzw. Lampen. Anschließen von Leitungen und Kabeln an vorhandene Anschlussklemmen von Bauteilen. Zubehör für Kabelträgersysteme, wie Befestigungswinkel, Klemmwinkel, Distanzstücke, Trägerklauen, Verankerungen (ohne bauseitige oder in anderen Positionen enthaltene Leistungen), Verbindungsstücke, Anschlussstücke, Wandbügel, Trägerlaschen, Schutzkappen, Eckbleche, Auflagerwinkel und -konsolen, Halterkupplungen, Leiterhalter und sonstige Kleinmaterialien. Hilfs- und Haltekonstruktionen, z.B. C- oder L-Profile, für die ausgeschriebene Verlegeart. Kleinmaterial, wie Lötzinn, Dichtbuchsen, Schellen, Haken, Schmelzeinsätze, Bindemitteln, Kitt, Dübeln, Schrauben u. dgl. Leistungen gemäß Nr.~3.2.1 DIN~18~382. Die notwendigen und üblichen Beschilderungen und Beschriftungen für Befehlsgeber, sonstige Steuereinrichtungen und Geräte sowie ggf. für Kästen und Abzweige. Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste für eigene und fremde Gerüste, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist. Produktbedingte Abweichungen der im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Maße f hür Einbauteile bis 20~mm in Länge, Breite, Höhe. Wird im Zusammenhang mit der Bauausführung ein Wartungsvertrag abgeschlossen, so gelten die im ”Leistungsprogramm für die Wartung von lufttechnischen und anderen technischen Ausrüstungen in Gebäuden“ enthaltenen Leistungen grundsätzlich als vereinbart, soweit sie sachlich zutreffend und erforderlich sind; das Leistungsprogramm ist als VDMA-Einheitsblatt 24~186 vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) veröffentlicht und im Beuth Verlag zu beziehen. Ergänzend zu Nr.~4.3 DIN~18382 gelten als Besondere Leistung: Das Anschließen oder Abklemmen von Kabeln oder Leitungen an bzw. von bauseitig vorhandenen Bauteilen. Abrechnungshinweise Bei Abrechnung nach Einheitspreisen gilt: Es ist ein baubegleitendes prüfbares Aufmaß (Massen aufgeteilt auf LV-Positionen, Stromkreise und Räume) zu erstellen, das unaufgefordert und rechtzeitig vor Sichtentzug der Leistungen durch den Baufortschritt zur Prüfung vorzulegen ist. Eine Abrechnung nach Plänen bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Sanierung Hemannstraße 10c - Allgemein
01
Sanierung Hemannstraße 10c - Allgemein
01.01 Kabel/ Leitungen
01.01
Kabel/ Leitungen
01.02 Verlegesysteme
01.02
Verlegesysteme
01.03 NSHV
01.03
NSHV
01.04 Allgemeinverteiler
01.04
Allgemeinverteiler
01.05 UV-Wärmepumpe
01.05
UV-Wärmepumpe
01.06 Installation
01.06
Installation
01.07 Türsprechanlage
01.07
Türsprechanlage
01.08 Potentialausgleich/Blitzschutz
01.08
Potentialausgleich/Blitzschutz
01.09 Leuchten/Leuchtmittel
01.09
Leuchten/Leuchtmittel
01.10 Stemmarbeiten
01.10
Stemmarbeiten
02 Sanierung Hermanstraße 10c - Wohnung
02
Sanierung Hermanstraße 10c - Wohnung
02.01 Kabel/ Leitungen
02.01
Kabel/ Leitungen
02.02 Verlegesysteme
02.02
Verlegesysteme
02.03 Installation
02.03
Installation
02.04 Wohnungsunterverteilung
02.04
Wohnungsunterverteilung
02.05 Klemmarbeiten
02.05
Klemmarbeiten
02.06 Potentialausgleich/Blitzschutz
02.06
Potentialausgleich/Blitzschutz
02.07 Leuchten/Leuchtmittel
02.07
Leuchten/Leuchtmittel
02.08 Stemmarbeiten
02.08
Stemmarbeiten
02.09 Sonstiges
02.09
Sonstiges

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