Heizungs- und Lüftungstechnik
Grimmsel
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Allgemeine Vorbemerkungen Bei der Baumaßnahme handelt es sich um den Neubau der Wohnbebauung Brüder-Grimm-Str. 30, 34134 Kassel. Die Maßnahme beinhaltet 8 Eigentumswohnungen. Einzelne Käuferwünsche sind aktuell nicht bekannt müssen ggf. während der Ausführung berücksichtigt werden. Geplante Ausführung TGA: 10/2025 - 10/2026 bzw. nach Bauzeitenplan Für die Auftragsabwicklung gelten VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen) Die für dieses Gewerk und für die Erstellung aller ausge- schriebenen Maßnahmen aktuellen DIN-Normen, DIN EN-Normen, DIN EN ISO-Normen, Vorschriften, Richtlinien, Verordnungen, Gesetze, Arbeitsanweisungen, etc. sind einzuhalten. Der AN beteiligt sich an den Kosten für Baustrom, Bauwasser und Bauleistungsversicherung. Abschlagszahlung erfolgen in Höhe von 90% der jeweils geprüften erbrachten Leistungen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 5 Jahre nach VOB/B in einer Höhe von 5% der geprüften Schlussrechnungssumme. Der Bieter hat sich vor der Kalkulation an Ort und Stelle über den Zustand und die Platzverhältnisse der Baustelle sowie der Zufahrtswege zu informieren. Spätere Einwände werden nicht anerkannt. Der Ausschreibung liegen alle einschlägigen und aktuellen DIN-Vorschriften, die anerkannten Regeln der Technik, berufsgenossenschaftlichen und bauaufsichtlichen Vorschriften, die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und die Auflagen der städtischen Behörden und der Versorgungs- unternehmen zugrunde. Der AN übernimmt für die von ihm durchzuführende technische Bearbeitung die uneingeschränkte Haftung für die Gesamtleistung sowie für die Einhaltung der behördlichen Auflagen, der technischen Werte und Anforderungen. Er hat die Durchführung der gesamten technischen Bearbeitung in allen Teilen in eigener Verantwortung zu erbringen. Die Baustelle ist so einzurichten und zu betreiben, dass das Vorhaben ordnungsgemäß ausgeführt werden kann und Gefahren oder unzumutbare, jedoch vermeid- bare Belästigungen, wie z.B. Lärm- und Staubemissionen, nicht entstehen. Der AN hat alle, zur Sicherung der Baustelle nach den gesetzlichen, polizeilichen und Unfallverhütungsvorschriften erforderlichen oder sonstigen Maßnahmen ausschließlich unter eigener Verantwortung auszuführen bzw. zu veranlassen und diese während der Bauzeit voll verantwortlich zu überwachen. Dem Auftraggeber sind Muster der angebotenen Materialien kostenlos vorzulegen und zum Einbau schriftlich genehmigen zu lassen. Die Werkplanung, Verlege- und Detailpläne sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten kostenfrei dem Auftraggeber zur Genehmigung vorzulegen. Sich aus behördlichen Vorgaben und Auflagen ergebende erweiterte Arbeitsschutzmaßnahmen gehen zu Lasten des AN. Alle erforderlichen Leistungen im Zusammenhang mit den Technischen Regeln, Verordnungen und Gesetzen (TRGS, GefStoffV, BlmSchG usw.) zur Emissionsbegren- zung, sind verantwortlich durch den AN zu übernehmen. Nach vollständiger Fertigstellung der zu leistenden Arbeiten findet eine Statusbegehung mit der Bauleitung statt. Die Gewährleistung beginnt nach Erteilung der mängelfreien Abnahme durch den Bauherrn und den Auftraggeber für das Gesamtprojekt. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Bereiche, Titel bzw. Positionen aus der Ausschreibung entfallen zu lassen bzw. nicht oder anderweitig zu beauftragen. Ein Anspruch für den AN entsteht nicht. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor die Arbeiten bzw. auch einzelne Titel zu pauschalieren. Die Vertragsbedingungen werden durch die rechtsver- bindliche Unterschrift des Auftragnehmers anerkannt. Technische Vorschriften und Vorbemerkungen Für die technische Ausführung der Anlagen gilt die VOB (derzeit gültige Fassung), die den einzelnen Bereichen zuständigen Bestimmungen der Behörden, die dazugehörigen Normen; DIN- und VDI-Richtlinien grundsätzlich in der gültigen Fassung bei Tage der Installation. Einzelne Montagen sind nach den Vorgaben der Hersteller unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften auszuführen. Nach erfolgter Fertigstellung einzelner Rohinstallationen sind Maßnahmen gemäß den Vorschriften entspr. zu Berücksichtigen. Dieses beinhaltet z.B. Druckprüfungen, Rohrleitungsspülungen etc. einschl. einer Protokollierung. Sämtliche hier entstehenden Kosten sind bei der Kalkulation mit zu berücksichtigen. Vor Montagebeginn hat der AN zu prüfen, ob sich ggf. Änderungen aufgrund aktueller Einrichtungsplanung etc. ergeben hat. Diese Änderungen sind zeitgerecht in der Montageplanung zu berück- sichtigen bzw. zu ergänzen sowie vor Ort umzusetzen. Allgemeine Vertragsbedingungen Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen in technischer Hinsicht sind vom Bieter bei Abgabe seines Angebotes in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen. Der Einheitspreis ist in Euro anzugeben. Mit den Preisen werden alle Leistungen die nach der Leistungsbeschreibung, den Vorbemerkungen und der gewerblichen Verkehrssitte zur Erbringung der geschuldeten vertraglichen Leistung abgegolten. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Die angebotenen Preise behalten auch bei der Aufteilung in verschiedene Bauabschnitte oder Ausführungsab- schnitte ihre Gültigkeit. Den Wegfall einzelner Positionen behält sich der Auftraggeber vor. In die Preise sind grundsätzlich einzubeziehen: - alle Aufwendungen und Kosten, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten sowie für das Gewerk geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben - alle Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Position zwangsläufig ergeben, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht gesondert erwähnt sind. - Baustelleneinrichtung Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer selbst nichtbestätigte Nebenangebote abgibt oder Kurzfassungen verwendet sowie für Eventual- oder Alternativpositionen. Arbeitsabläufe mit anderen Gewerken sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Leistungen sind gegebenenfalls abschnittsweise entsprechend den sich einstellenden Erfordernissen des Gesamt Bauablaufes des Objektes nach Weisung des Arbeitgebers durchzuführen. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungs- unterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleibt unberührt. Die Bauleistungen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Sind bautechnische Regeln einzuhalten, so gilt grund- sätzlich die zum Zeitpunkt der Abnahme in Kraft befindliche Vorschrift. Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot erkennt der Auftragnehmer an, dass diese Regelungen Vertragsbestandteil werden. Die vom AN zum Einbau vorgesehenen Bauteile haben dem neuesten Stand der Technik zu entsprechen unter vorbehaltloser Ausnutzung der dem AN vorliegenden Erfahrungen. Bei der Errichtung von Anlagen dürfen nur solche Materialien verwendet werden, deren Ersatzteil- beschaffung jederzeit ohne zeitraubende Nachforschungen möglich ist. Auf Verlangen des AG hat der AN die Übereinstimmung seiner Ausführung mit den "Allgemein anerkannten Regeln der Technik" jederzeit nachzuweisen. In schwerwiegenden Fällen hat dies unter Einschaltung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu erfolgen. Die Kosten hierfür trägt der AN. Bei Mustern, werden auch Alternativen hinsichtlich Farbgebung, Formgebung und Oberflächenmaterial verlangt. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass Bemusterungen im Objekt durchgeführt werden. In Abstimmung mit dem AG können Bemusterungen auch an anderen Orten durchgeführt werden. Eine besondere Vergütung für die Bemusterung steht dem AN nicht zu. Abänderungen der Probeausführungen können gefordert werden, falls die Ausführungen nicht den in den Aus- schreibungsunterlagen niedergelegten Anforderungen des AG entsprechen. Der AN ist verpflichtet, alle Maßnahmen zum Schutze der Landschaft und zum Umweltschutz während der Bauzeit zu ergreifen und durchzuführen. Der AN ist für die Sicherung seiner bereits fertig ge- stellten Leistungen sowie seiner Materialien, Unter- künfte etc. selbst verantwortlich. Er muss deshalb, soweit von Ihm für erforderlich gehalten, auch selbst eine Bewachung der Baustelle veranlassen und die dafür entstehenden Kosten übernehmen. Sämtliche Anlagen und Aggregate müssen durch den AN rechtzeitig vor der Abnahme in Betrieb genommen sein. Es sind Probeläufe In ausreichender Anzahl und Dauer durchzuführen und Protokolle anzufertigen. Alarm- und Notsituationen sind zu simulieren. Es muss sichergestellt sein, dass bei der Abnahme alle Anlagen sorgfältig durchgetestet worden sind. Bei der Abnahme hat der AN die abgeschlossene, vom AG zu bescheinigende Einweisung des Haus- und Bedienungspersonals in alle Anlagenteile, deren Funktion, Betriebsweise und Be- dienung nachzuweisen. Ausführungs- und Montageplanung, Bestandsunterlagen Dem AN werden Ausführungszeichnungen in digitaler Form für die techn. Ausführung zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Montagebeginn sowie nach Fertigstellung und vor Abnahme der Anlage folgende Unterlagen 3-fach (gedruckt und getrennt nach Ausfertigungen) sowie 1-fach in digitaler Form auszuhändigen. vor Montagebeginn: - Montagepläne - Kabelzuglisten - techn. Datenblätter zur Bemusterung einzelner Bauteile Insofern sich bei der Ausführung Änderungen ergeben, so hat der AN ständig seine Montageplanung zu aktualisieren und auf Verlangen vorzulegen. Bestandsunterlagen: - Bestandspläne (Grundrisse) - Protokolle über alle Einregulierungsarbeiten - Anlagenbeschreibung - Betriebs-, Bedienungs- und Wartungsvorschriften einschl. Wartungsplan - Protokolle über die Einweisung des Bedienungspersonal - Unternehmerbescheinigung - Lieferantennachweis aller eingesetzten Materialien Sämtliche Unterlagen (Montageplanung sowie Bestandsplanung) sind getrennt nach Ausfertigungen vorzulegen. Die entstehenden Kosten für die Montage- und Bestandsplanung werden separat vergütet (Titel erg. Leistungen).
Allgemeine Vorbemerkungen
1 Heizungstechnik
1
Heizungstechnik
1.1 Wärmeerzeugung
1.1
Wärmeerzeugung
1.2 Armaturen und Zubehör
1.2
Armaturen und Zubehör
1.3 Heizungsleitungen Außenbereich
1.3
Heizungsleitungen Außenbereich
1.4 Heizungsleitungen Innenbereich
1.4
Heizungsleitungen Innenbereich
1.5 Fußbodenheizung
1.5
Fußbodenheizung
1.6 Brandschutzdurchführungen
1.6
Brandschutzdurchführungen
2 Kältetechnik
2
Kältetechnik
2.1 Kältetechnik für 2 Räume
2.1
Kältetechnik für 2 Räume
2.2 Kältetechnik für 1 Raum
2.2
Kältetechnik für 1 Raum
2.3 Lüftungstechnik
2.3
Lüftungstechnik
2.4 Abluftanlagen Nassbereiche
2.4
Abluftanlagen Nassbereiche
2.5 Abluftanlagen Küchen
2.5
Abluftanlagen Küchen
3 Ergänzende Leistungen
3
Ergänzende Leistungen
3.1 Elektroinstallationen
3.1
Elektroinstallationen
3.2 Ergänzende Leistungen
3.2
Ergänzende Leistungen

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