Abdichtung
Frickenhausen_KITA
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Projektbeschreibung Projekt: Quartiersentwicklung Ziegeleigelände Frickenhausen, hier: Neubau einer Kita Landkreis Esslingen,Gemarkung Frickenhausen, Flur ?, Flurstück 999/7, Straße: Im Geiselrain Auftraggeber: Strenger Holding GmbH, vertreten durch Herrn Dr. T. Koch, Karlstraße 8/1, 71638 Ludwigsburg Gebäudedaten Gebäudetyp: 2-geschossiger Kindergarten, offene Bauweise Gebäudeklasse: 3 - Sonderbau Gebäude EG /1.OG LxB: ca. 14,50 x 37,10 m Höhe Attika: ca. 8,40 und 7,40 m über OK Gelände BGF (R+S): ca. 1.226,00 m2 BRI: ca. 4.360,00 m3 Art der Nutzung Die Anlage wird als öffentlich betriebener Kindergarten mit 4 Gruppen konzipiert und genutzt. Lage und Zuwegungen Das Bauvorhaben befindet sich auf dem ehemaligen Ziegeleigelände, Im Geiselrain, der Stadt Frickenhausen. Die verkehrstechnische Erschließung des Gebäudes erfolgt über öffentliche Straßen. Beschreibung Bei der zu errichtenden Anlage handelt es sich um einen zweigeschossigen Kindergarten. Konstruktion: Es handelt sich um ein Gebäude in Massivbauweise (Mauerwerk/Stahlbeton). Die tragenden Innenwände werden zum Teil in Mauerwerk – zum Teil aus Stahlbeton gem. Angaben Statik hergestellt. Die nichttragenden Innenwände werden aus Metallständerwänden geplant. Aufgrund des Bemessungswasserstandes wird lediglich die Aufzugsunterfahrt in WU-Bauweise ausgeführt. Der Bemessungswasserstand liegt bei ca. 323 mNN und somit knapp unterhalb der Unterkante Aufzugsunterfahrt. Fassade: Die Außenwände erhalten ein Wärmedämm-Verbundsystem mit Außenputz (Dämmstärken gem. GEG-Nachweis). Putzfarben gem. Farbkonzept Kita. Fenster: Die Fenster (ausgenommen Nord) von Aufenthaltsräumen erhalten außenliegende Jalousien als Sonnenschutz und zur Verdunkelung der Ruheräume. Dach: Die Flachdachkonstruktion erhält eine extensive Dachbegrünung und ist für PV-Module vorgerüstet. Die Attika des Kopfbaus erhält aus gestalterischen und städtebaulichen Gründen eine überhöhte Attika. Die Höhe der Attika wird auf „Brüstungshöhe“ reduziert. Auf Sekuranten kann in diesem Bereich verzichtet werden. Abweichend von der DIN 18351 und Flachdachrichtlinie wird das Flachdach, auf Wunsch des Bauherrn, gefällelos / mit Nullgefälle ausgeführt.Eine Haftungsfreistellung hierzu wird seitens AG gesondert formuliert und erteilt. Decken: Die Decken werden als Filigranplatten geplant. Die Decken werden, ausgenommen Nebenräume, mit teilweise akustisch wirksamen Rasterdecken abgehängt. Die Schallschutzanforderungen werden seitens Bauphysik festgelegt und geprüft. Stahlbau: Der Balkon als 2.Rettungsweg (Rettungsbalkon) wird als eigenständige Stahlkonstruktion auf Stützen vor dem Gebäude geplant. Die Konstruktion und Geländer werden als verzinkt, der Boden wird mit massiven Platten auf Stahl UK weiter geplant. Türen: Außentüren und Fenstertüren werden, sofern aus Gründen der Barrierefreiheit oder des Brandschutzes erforderlich, schwellenlos geplant. Sanitärräume: Die Sanitärräume, Technikraum und Küchenbereiche mit Lager erhalten einen Fliesenbelag. Alle anderen Räume erhalten einen Linoleumbelag. Haustechnik/Lüftung: Von der Haustechnik ist, über die mechanische Entlüftung von innenliegenden Räumen, eine Teil-Lüftungsanlage zur Grundluftversorgung vorgesehen. Freianlagen: Die Freiflächengestaltung samt Nutzungskonzept mit Spielzonen, Nebengebäuden, Rampe, Außentreppe und Einzäunung ist aus der Freiflächen-Fachplanung übernommen. Baustellenumfeld Arbeitszeit: 24 Stunden täglich an 6 Tagen/Woche Lärmeinschränkungen: ggf. Auflagen der Baugenehmigung beachten Anlieferung/Logistik Parkmöglichkeiten: auf dem Baufeld gem. Angabe AG Durchfahrtbeschränk.: keine Durchfahrthöhe: keine Beschränkungen Zeitfenster: entsprechend Arbeitszeit Erschließung/Medien Das Baugrundstück wird im Rahmen der gesamtheitlichen Quartiersentwicklung neu erschlossen. Das Gebäude wird an die Abwasser-, Wasser-, und Stromleitungen der Versorgungsunternehmen angeschlossen. Der Hausanschlussraum für Wasser und Nahwärme und die Elektrohausanschlüsse befinden sich im Technikraum (EG). Anforderungen hierzu sind der Beschreibung in KGR 400 zu entnehmen. Erforderliche Leitungsauskünfte sind durch den AN eigenverantwortlich vorzunehmen. Anpassungen sind in Abstimmung mit dem AG durch den AN auszuführen. Werden Genehmigungen notwendig, sind diese durch den AN für den AG vorzubereiten, damit diese durch den AG eingeholt werden können. Baustrom/Bauwasser Übergabestationen für Bauwasser und Baustrom werden vom Bauherrn auf dem Grundstück zur Verfügung gestellt. Die Baustellenversorgung erfolgt durch den AG und wird über eine Pauschale anteilig mit dem AN verrechnet. Alle von der Entnahmestelle zu verlegenden Versorgungsleitungen, die für die Leistung des AN notwendig sind, sind einzukalkulieren. Bauabfälle Sämtliche Abfälle des AN (z.B. Papier, Folien, Verpackungen, Reste von Betriebs-/Arbeits-/Gefahrstoffen etc.) sind arbeitstäglich aus den Arbeitsbereichen bzw. aus den Gebäuden zu entfernen und zu entsorgen. Die Entsorgung von Verpackungen, Behältnissen und Restmaterial ist gem. VOB, DIN 18299 Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet. Für Baustellenabfälle sind die verbindlichen Regelungen der Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzte zu beachten. Die Entsorgung ausgebauter Materialien ist in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen. Sämtliche Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung sind dem AG, spätestens mit der Schlussrechnung unaufgefordert vorzulegen. Das Entsorgen in bauseits aufgestellte Baustellencontainer ist nicht zulässig. Gerüste Bauseitig wird ein Fassadengerüst mit Dachfanggerüst ausgeschrieben u. zur Verfügung gestellt. Alle weiteren benötigten Gerüststellungen sind AN-seitig zu berücksichtigen u. einzukalkulieren.
Projektbeschreibung
Allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV) Allgemeine Angebots- und technische Vertragsbedingungen (ATV) 1.1 Grundlagen der Angebotslegung und Ausführung Nachfolgend aufgeführte Unterlagen sind bei der Angebotslegung und der späteren Ausführung zu beachten. Alle Aufwendungen hieraus resultierend sind mit den Angebotspreisen abgegolten. Regionale und kommunale Vorgaben für das Bauvorhaben einschließlich der Baugenehmigung sowie aller dazu gehörenden, geprüften Bauvorlagen, Sachverständigen-Gutachten und aller sonstigen, von der zuständigen Baubehörde einschließlich seiner nachgeordneten Ämter und Einrichtungen (z.B. Feuerwehr) getroffenen Festlegungen, über deren Inhalt und Geltung sich der AN im Zweifel eigenverantwortlich zu informieren hat. Alle technischen Vorschriften der am Standort des Bauvorhabens tätigen Ver- und Entsorgungsunternehmen, sofern diese für die Anbindung des Bauvorhabens an die öffentliche Ver- und Entsorgung maßgebend sind. Verarbeitungsrichtlinien und Anwendungsvorschriften nationaler öffentlich-rechtlicher Organisationen und Fachverbände (DVGW, RAL, VdS, TÜV, VDMA, UVV, ASR etc.). Alle europäischen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsbestimmungen, sofern diese für den Standort des Bauvorhabens nationale Geltung besitzen. Nationale Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsbestimmungen. Nationale und europäische Normen und technische Richtlinien (DIN, DIN EN, VDE, VDI, etc.) sofern diese für den Standort des Bauvorhabens Geltung besitzen. Regionale und kommunale Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsbestimmungen, sofern diese für den Standort des Bauvorhabens Geltung besitzen. Im Übrigen gelten alle Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Bestimmungen, Normen und Richtlinien etc., soweit diese für das beschriebene Bauvorhaben anwendbar sind bzw. zu den anerkannten Regeln der Technik gehören. Infolge der im Zeitraum der Planung und Ausführung des Bauvorhabens noch nicht abgeschlossenen europäischen Harmonisierung der vorgenannten Vorgaben sowie einer ständigen Fortschreibung der nationalen Gesetzgebung wird besonders darauf hingewiesen, dass, unabhängig von den der Planung sowie den Leistungsbeschreibungen zugrunde liegenden Vorgaben, die Leistung des Bieters /Auftragnehmers den anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme entsprechen muss. Nachforderungen des Bieters / Auftragnehmers oder zusätzliche Vergütungen, die aus der Missachtung der zuvor beschriebenen allgemeinen Ausführungsvorgaben resultieren, sind ausgeschlossen. Für den Fall, dass in den ZTV oder in den Leistungspositionen keine anderweitigen Maßgenauigkeiten definiert sind, sind die einschlägigen DIN-Vorschriften mit den höheren Anforderungen maßgebend. Amtssprache in der Projektabwicklung und auf der Baustelle ist deutsch. Der Wortlaut der vom Auftraggeber übergebenen Leistungsbeschreibung ist verbindlich. Bei Widersprüchen zwischen der Leistungsbeschreibung und ATV gelten vorrangig die Angaben in der Leistungsbeschreibung. Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsprogramm oder einzelne Inhalte in technischer Hinsicht und ergänzende fachliche Gutachten und Stellungnahmen sind vom Bieter bis spätestens zur Abgabe seines Angebots in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen. 1.2 Prüfpflichten AN Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über sämtliche Umstände, die für seine Leistungen und ihren Preis von Bedeutung sein könnten, umfassend zu informieren. Er kann sich nicht darauf berufen, diese Umstände nicht gekannt, Unterlagen oder notwendige Angaben nicht oder nicht rechtzeitig erhalten zu haben, es sei denn, er habe hierauf spätestens bei Abgabe des Angebotes ausdrücklich schriftlich hingewiesen. Der AN kann aus etwaiger Nichtkenntnis keinerlei Ansprüche gegen den Auftraggeber herleiten. Er hat insbesondere etwaige Unklarheiten oder Widersprüche in dem ihm zur Kalkulation übergebenen Unterlagen zu klären und auf Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung in technischer oder rechtlicher Hinsicht schriftlich hinzuweisen; sich über die örtlichen Verhältnisse der Baustelle auch bezüglich der Baustelleneinrichtung, des Transportes zur und auf der Baustelle, der Lagerung, der Anschlüsse für Wasser und Energie etc. zu unterrichten und im Rahmen der vorgeschriebenen Ortsbesichtigungen, die Durchführbarkeit und die Kalkulationseckdaten zu überprüfen; zu prüfen, ob die im Inhalts- und Anlagenverzeichnis aufgeführten Unterlagen vollständig in seinen Besitz gelangt, verstanden, geprüft und ausgewertet worden sind. 1.3 Geschuldeter Leistungsumfang Der AN hat alle Leistungen im öffentlichen Straßenbereich mit den Ämtern der Stadt, den Versorgungsunternehmen und seinen Leistungen für die AG kostenfrei zu koordinieren. Alle erforderlichen Genehmigungen für die Tätigkeiten im öffentlichen Straßenbereich sind vom AN einzuholen sowie die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen. Der Bieter verpflichtet sich im Rahmen der Einheitspreisabfragen sowie sonstige Preisabfragen innerhalb der Leistungsbeschreibung, diese für den AG kostenfrei zu kalkulieren und auszufüllen. Zu berücksichtigen sind hierbei unten genannte Grundsätze. Die in den Positionen beschriebenen Leistungen sind u.a. gemäß den zusätzlichen technischen Vorbemerkungen geschuldet und auszuführen. Alle Positionen sind als komplette, in sich geschlossene, betriebsfertige, abnahmereife, gebrauchsfähige, funktionsgerechte und voll funktionsfähige Leistungen anzubieten und auszuführen. Alle Preise sind in netto EUR anzugeben. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. Mit den Preisen werden alle Leistungen abgegolten, die durch die Vertragsunterlagen und nach der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören. Nach der gewerblichen Verkehrssitte sind u.a. folgende Leistungen abgegolten: Lieferung der einzubauenden Stoffe und der Hilfsstoffe, einschließlich aller Lade- und Transportleistungen. Vorhaltung und Unterhaltung der Maschinen, Geräten und der nicht körperlich in das Bauwerk eingehenden Stoffe Einbau der gelieferten oder ggf. AG-seits bereitgestellten Stoffe. Zu den angebotenen Preisen sind ebenfalls geschuldet: alle Aufwendungen und Kosten, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten sowie für das Gewerk geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben, auch wenn sie im Einzelfall eine „Besondere Leistung“ darstellen. Alle Aufwendungen aus der DIN 18299 "Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art", auch wenn es sich um „Besondere Leistungen“ handelt, für die Ausführung der Leistung des Bieters/AN jedoch notwendig sind. 1.4 Nebenangebote Nebenangebote, die die örtlichen Randbedingungen berücksichtigen, sind jederzeit willkommen. Alle technischen und wirtschaftlichen Veränderungen des Nebenangebotes gegenüber dem Hauptangebot sind gesondert aufzuzeigen. Insbesondere gilt dies auch für Kostenveränderungen bei Nachfolgegewerken. Die technischen Beschreibungen, Verarbeitungsrichtlinien etc. der Nebenangebote sind dem Angebot zur korrekten Bewertung unbedingt beizufügen. Nebenangebote sind mit dem Hauptangebot abzugeben. Gibt der Bieter/AN ein Nebenangebot ab und wird dies beauftragt, so schuldet der AN ebenfalls eine komplette, funktionstaugliche und abnahmefähige Leistung einschließlich sämtlicher hierfür erforderlichen Planungs- und sonstigen Ingenieurleistungen zu dem von ihm angebotenen Preis. Wird beabsichtigt eine ARGE zu bilden oder bestimmte Leistungen durch Subunternehmer ausführen zu lassen, so ist dies mit Angebotsabgabe spätestens jedoch im Rahmen der Verhandlungsgespräche zu erklären. Es gelten auch hier die vertraglichen Regelungen. Eigene Vertragsbedingungen oder die eines Subunternehmers / ARGE-Partners werden nicht Vertragsbestandteil. 1.5 SiGeKo Der SiGeKo wird durch den AG gestellt. Sämtliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sind einzuhalten bzw. durchzuführen. Entsprechend notwendige Erste- Hilfe-Einrichtungen sind inkl. entsprechend erforderlichen Wartungen und Reparaturen vorzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich vor Beginn der abgerufenen Leistungen dem AG und ggf. dem beauftragten SiGeKo folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: - ggf. Baustelleneinrichtungsplan - Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 / § 6 Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) - Unterweisungsnachweis der Beschäftigten - Angabe des Namens der Sicherheitsfachkraft - Angabe der Namen der Sicherheitsbeauftragten - Angabe der Namen der Ersthelfer - Gefahrstoffliste mit Mengenangaben, sofern erforderlich Der Auftragnehmer ist verpflichtet Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber wöchentlich zu übergeben. Für die gesamte Bauzeit hat der AN einen Bauleiter zu benennen. 1.6 Baustelleneinrichtung Der Bieter schuldet alle zur Ausführung seiner vertraglichen Leistungen notwendigen Baustelleneinrichtungen zu den angebotenen Einheitspreisen. Der Bieter hat sich die Zufahrtswege und Lagerungsmöglichkeiten auf dem Baugelände anzusehen und sich über alle für das Angebot maßgebenden und sonstigen preisbildenden Faktoren eingehend zu informieren. Dem Bieter werden auf dem Baustellengelände in Abstimmung mit der AG nach Erfordernis und Umfang seines Gewerks BE-Flächen zur Verfügung gestellt. Sollte der Bieter weitergehende Baustelleneinrichtungsflächen als die auf dem Baustellengelände vorhandenen benötigen, so hat der Bieter diese in eigener Verantwortung und Kosten mit den städtischen Behörden abzustimmen und sich genehmigen zu lassen. Alle Aufwendungen hierfür schuldet der Bieter zu den angebotenen Einheitspreisen. Die Lage und Ausführung der Baustelleneinrichtung incl. der Abstimmung über Arbeitszeiten, Anlieferzeiten etc. mit den öffentlichen Behörden, u. a. auch bzgl. der zu berücksichtigenden öffentlichen Logistik wie Müllabfuhr und dergleichen, wird in einem gemeinsamen Termin von Bieter und AG bzw. Bauleitung des AG festgelegt. Nach Beendigung der Arbeiten sind die benutzten Flächen zu reinigen und im ursprünglichen Zustand an den AG zu übergeben. Flurschäden, die vom AN oder seinem Beauftragten während der Bauzeit verursacht werden, gehen zu Lasten des Bieters/AN. Alle vom Bieter benutzten Flächen, Wege und Straßen sind dauernd zu unterhalten, zu säubern und nach Beendigung aller Arbeiten wieder vollständig instand zu setzen. Behördliche Anordnungen zur Reinigung des öffentlichen Verkehrsraums sind vom Bieter zu beachten. Straßenkanten sind an den Abfahrtsstellen gegen Beschädigung zu schützen. Alle insofern erforderlichen Maßnahmen werden vom AN zu den Vertragspreisen geschuldet. Vor Benutzung bzw. Aufnahme von öffentlichen Straßenbelägen ist mit einem öffentlichen Vertreter der Belagszustand festzustellen und in Form eines „Pflasterprotokolls“ zu dokumentieren. Die Aufnahme/Sicherung und Wiedereinbringung von Pflasterflächen hat in Abstimmung mit den Behörden durch ein zugelassenes Unternehmen zu erfolgen. Die Koordination obliegt dem AN. Nach Fertigstellung ist das mangelfreie Pflasterprotokoll dem AG bzw. seinem Vertreter vorzulegen. Entsorgung von kontaminierten Abwasser obliegt dem Bieter auf seine Kosten. Alle Arbeitsgerüste, Baubehelfe, etc. für seine eigenen Leistungen schuldet der AN zu den Vertragspreisen. In Ergänzung der DIN-Vorschriften sind nachstehende Leistungen ebenfalls mit dem Angebotspreis abgegolten und im Auftragsfall vom AN geschuldet: Zwischenlagerung; Erschwernisse, die jahreszeitlich oder witterungsbedingt sind und mit denen normalerweise gerechnet werden muss; Umsetzen (auch mehrmalig) von Maschinen und Geräten im Bereich der Baustelle; Verkehrssicherung und laufende Reinigung (auch gem. evtl. behördlicher Auflagen) der benutzten öffentlichen Straßen und Wege von Schmutz und dergleichen, soweit er durch die Arbeiten des AN bzw. seiner Subunternehmerentstanden ist.
Allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Allgemein (ZTV) Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen gelten ergänzend zu den ATV. Bezüglich der Baustelleneinrichtung und Lagerung von Baumaterialien ist eine gründliche Klärung vor Angebotsabgabe herbeizuführen. Die Anweisung der Bauleitung und Rücksichtnahme auf andere Handwerker sind zu beachten.Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Materialien und dessen Umschlag auf der Baustelle sowie die Schuttbeseitigung. In den Einheitspreisen sind u. a. enthalten: Die Gerüststellung für die Arbeiten des AN sofern in EP-Positionen nicht anders beschrieben. Die regelmäßige und arbeitstägliche Grundreinigung während der Ausführung der Arbeiten ist ganz besonders sorgfältig durchzuführen.Die Ausführung aller Arbeiten muss entspr. der jeweiligen LBO von einem erfahrenen Fachbauleiter des Auftragnehmers bzw. einem für die Ausführung der Arbeiten geeigneten Verantwortlichen überwacht werden.Er ist für die Einhaltung der am Leistungsort jeweils geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsvorschriften, für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik und aller sonstigen erforderlichen Vorkehrungen während der Ausführung bis zur Abnahme durch die Bauleitung verantwortlich. Name und Wohnort des verantwortlichen Fachbauleiters sowie seines Stellvertreters sind der Bauleitung des Auftraggebers und der Bauaufsichtsbehörde vor Inangriffnahme der Arbeiten unaufgefordert schriftlich bekannt zu geben.Der Auftragnehmer ist für Vollständigkeit und Sicherheit der Gerüste und Schutzvorrichtungen allein verantwortlich. Die Benutzung fremder Gerüste geschieht auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Auftragnehmer hat mit anderen beteiligten Unternehmen so zusammenzuarbeiten, dass eine Verzögerung der Arbeiten nicht entsteht. Etwaige Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich, in dringenden Fällen telefonisch oder per Mail mitzuteilen. VergütungIn den Einheitspreisen sind auch alle Aufwendungen enthalten für: die Kosten für die Fachbauleitung und das erforderliche Aufsichtspersonal, etwaige Trennungsentschädigungen, Auslösungs-, Fahr- und Wegegelder sowie Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeiten u. dgl., soweit diese für die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Termine erforderlich sind, die Erteilung der erforderlichen Genehmigungen durch die Aufsichtsbehörden, TÜV u. a., die Inanspruchnahme fremder und öffentlicher Grundstücke, für die hierfür erforderlichen Genehmigungen sowie die eventuelle Beseitigung von durch die Benutzung entstandener Schäden. die erforderlichen Maßnahmen u. Sicherheitsvorkehrungen zum Schutze der Arbeiter, Nachbarn und Verkehrsteilnehmer der anliegenden Straßen vor jeglicher Belästigung und Schädigung bei Durchführung der Bauarbeiten, besondere Feuerschutzmaßnahmen bei Schweißarbeiten und Arbeiten mit offener Flamme, insbesondere bei Arbeiten an in Betrieb befindlichen Gebäuden, die Anfertigung von Mustern/Handmustern, die notwendige Verpackung und deren freie Rücksendung, alle Transportkosten zur und von der Baustelle bzw. Verwendungsstelle, die Kosten für Aufsichtspersonal sind in den vereinbarten Stundensätzen enthalten, sodass keine gesonderte Vergütung erfolgt. Das gleiche gilt für Fahrgelder, Auslösungen u. dgl., sofern die Tagelohnarbeiten in zeitlichem Anschluss an die Vertragsarbeiten geleistet werden, die zum Leistungsumfang gehörenden Nebenleistungen, wie Bereitstellung der Bau-WCAnlagen, der Baustellenunterkünfte, der Baustellenbeleuchtung usw., sofern sie nicht in einer Einheitspreisposition abgefragt sind. Das jeweils anfallende Schutt/Abbruchmaterial ist unverzüglich zu beseitigen. Die Teilnahme eines vom AN für die Leitung der Ausführung bestellten Vertreters (Bauleiter) an den regelmäßig stattfindenden Bausitzungen ist Vertragsbestandteil und mit den Einheitspreisen abgegolten.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Allgemein (ZTV)
ZTV Dachabdichtungsarbeiten Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 18336 Abdichtungsarbeiten DIN 18338 Dachdeckungsarbeiten DIN 18339 Klempnerarbeiten DIN EN 3 Feuerlöscher DIN EN 13501 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brand-verhalten DIN EN 13984 Abdichtungsbahnen - Kunststoff- und Elastomer-Dampfsperr-bahnen DIN EN 13956 Abdichtungsbahnen - Kunststoff- und Elastomerbahnen für Dachabdichtungen ÖNORM B 2220 Dachabdichtungsarbeiten GEG in gültiger Fassung DIN 18230 Baulicher Brandschutz im Industriebau DIN 18234 Baulicher Brandschutz großflächiger Dächer DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen DIN 4109-2 Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen DIN 14094-2 Feuerwehrwesen - Notleiteranlagen - Teil 2: Rettungswege auf flachen und geneigten Dächern DIN 18531-1 Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen - Teil 1: Nicht genutzte und genutzte Dächer - Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze DIN 18531-3 Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen - Teil 3: Nicht genutzte und genutzte Dächer - Auswahl, Ausführung und Details DIN 18531-4 Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen - Teil 4: Nicht genutzte und genutzte Dächer - Instandhaltung DIN 18531-5 Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen - Teil 5: Balkone, Loggien und Laubengänge DIN 68365 Schnittholz für Zimmererarbeiten - Sortierung nach dem Aussehen - Nadelholz DIN 68800-3 Holzschutz - Teil 3: Vorbeugender Schutz von Holz mit Holzschutzmitteln DIN EN 335 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Gebrauchsklassen: Definitionen, Anwendung bei Vollholz und Holzprodukten DIN EN 350 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Prüfung und Klassifizierung der Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten gegen biologischen Angriff DIN EN 460 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz - Leitfaden für die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit von Holz für die Anwendung in den Gefährdungsklassen DIN EN 546 Normenreihe: Aluminium und Aluminiumlegierungen - Folien DIN EN 826 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung DIN EN 1253-1 Abläufe für Gebäude - Teil 1: Bodenabläufe mit Geruchverschluss mit einer Geruchverschlusshöhe von mindestens 50 mm DIN EN 1253-2 Abläufe für Gebäude - Teil 2: Dachabläufe und Bodenabläufe ohne Geruchverschluss DIN EN 1253-3 Abläufe für Gebäude - Teil 3: Bewertung der Konformität DIN EN 10088-1 Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle DIN EN 10088-2 Nichtrostende Stähle - Teil 2: Technische Lieferbedingungen für Blech und Band aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen AGI-Arbeitsblatt B 10 Industriedächer. Leitlinien für Planung und Ausführung von Dächern mit Abdichtungen auf Tragschalen aus Stahltrapezprofiltafeln - Porenbeton - Stahlbeton Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI) AGI-Arbeitsblatt B 12 Industriedächer. Leitlinien für Planung und Ausführung. Mehrschalige nicht belüftete Metallprofil-Systemkonstruktionen. Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI) BG Bau Fachinfo Gefahrstoffe Prävention Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle) Handlungsanleitung. Herausgeber: Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. und andere FLLRegelwerk Dachbegrünungsrichtlinie - Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen. Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. IVD-Merkblatt Nr. 14 Dichtstoffe und Schimmelpilzbefall. Ursachen - Vorbeugung - Sanierung Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 19-1 Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen im Dachbereich. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen, Montageklebstoffen, Butyldichtungsbändern und -profilen. Teil 1 Außenbereich Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) vdd Technische Regeln Technische Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen. Herausgeber: vdd-Industrieverband Bitumen- Dach- und Dichtungsbahnen e.V. VdS 2008 Feuergefährliche Arbeiten. Richtlinien für den Brandschutz Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) VdS 2021 Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) VdS 2047 Sicherheitsvorschriften für feuergefährliche Arbeiten Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) VdS 2216 Brandschutzmaßnahmen für Dächer. Merkblatt für die Planung und Ausführung Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ZVDH-Fachregel Regeln für Abdichtungen - mit Flachdachrichtlinie - Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Fachregel Regeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Fachregel Blei im Bauwesen, Teil 1: Technische Regeln Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Merkblatt Merkblatt Äußerer Blitzschutz auf Dach und Wand Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Merkblatt Merkblatt Solartechnik für Dach und Wand Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. Angaben zur Ausführung Allgemeines Während der Bauzeit ist die Baustelle ordentlich und sauber zu halten. Verschnitt, Verpackungsmaterialien und andere Abfälle sind arbeitstäglich aus dem Arbeitsfeld zu räumen und mindestens wöchentlich abzufahren. Nicht beseitigte Abfälle oder Verunreinigungen werden ohne vorherige Mahnung auf Kosten des Auftraggebers beseitigt. Die entstandenen Kosten werden ggf. vom Schlussrechnungsbetrag einbehalten. Es besteht kein Anspruch auf Ausführung der vertraglichen Leistung in einem Zug. Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Verhinderung von Personen-Gefährdungen sind vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, Sicherheitsposten u. dgl.). Bei der Verarbeitung von Schweißbahnen sowie sonstigen Arbeiten mit offener Flamme in der Nähe von brennbaren Materialien, auch Dichtungsbahnen unter Eindeckungen, ist ein Feuerlöscher in Bereitschaft zu halten. Der Arbeitsablauf ist so einzurichten, dass bei Arbeitsunterbrechung offene Kanten des Abdichtungsaufbaus gegen das Eindringen von Niederschlägen geschützt sind, ggf. sind sie abzukleben und bei Weiterarbeit von den Klebstreifen wieder zu befreien. Die wasserführende Schicht muss grundsätzlich Gefälle zu den Einläufen haben. Werden vor oder bei der Ausführung diesbezüglich Probleme erkennbar, ist die Bauleitung zu informieren und mit ihr gemeinsam eine Lösung der Probleme zu suchen. Dies gilt insbesondere auch bei der Sanierung vorhandener Dachflächen. Bevor Abdichtungen durch weitere Arbeiten, z.B. durch Bekiesung, Begrünung, verdeckt werden, muss die Leistung durch den Auftraggeber abgenommen werden. Die Bauleitung ist entsprechend frühzeitig zu informieren. Dämmungen Randbohlen müssen 1 cm dünner als die vorgesehene Dämmschicht sein. Dampfbremsen und Dampfsperren sind konvektionsdicht zu verlegen. Sie dürfen nicht lediglich mit Klammern befestigt werden; sie sind zu kleben oder an den Befestigungsstellen mit Dichtband zu versehen. Auch für die Befestigung an Anschlüssen und Durchdringungen sind im Regelfall Dichtungsbänder zu verwenden. Montageschaum gilt nicht als konvektionsdicht. Die Dämmschichten sind an allen Anschlüssen so auszuführen, dass keine Wärmebrücken entstehen. Im unmittelbaren Bereich von Dachabläufen sind die Dämmschichten um ca. 20 mm leicht abzuschrägen. Schaumglasplatten sind entsprechend der Konstruktion der Deckenplatte nach den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu verlegen. Dabei dürfen die von den Herstellern vorgeschriebenen Verbrauchsmengen von Heißbitumen zum Verkleben der Platten nicht unterschritten werden. Soweit lieferbar sind Dämmplatten mit Stufenfalz zu verlegen, anderenfalls soll eine doppellagige Verlegung mit versetzten Stößen ausgeführt werden. Mechanische Befestigungen auf Spannbetonbauteilen dürfen ausschließlich nach vorheriger Abstimmung und Genehmigung durch die Bauleitung erfolgen. Voranstriche auf Trapezblechen dürfen nicht in die Dachkonstruktion gelangen. Angaben zu Abrechnung Nachträge für Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind, sind vor Beginn der Ausführungen anzumelden und die Preise schriftlich mit der Bauleitung bzw. Bauherrschaft zu vereinbaren. Es sind nachvollziehbare Unterlagen einzureichen, bestehend aus Plänen und Angaben zur Termin- und Kostenauswirkung. Die Stundenlohnzettel sind unverzüglich der Bauleitung zur Anerkennung vorzulegen. Bei Rechnungsprüfung werden nur unterschriebene Stundenlohnzettel anerkannt. Stundenlohnarbeiten werden nur nach vorheriger Vereinbarung vergütet. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
ZTV Dachabdichtungsarbeiten
01 Dachabdichtungsarbeiten
01
Dachabdichtungsarbeiten
01.01 Baustelleneinrichtung Einmaliger Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung sowie An- und Abfuhr der Geräte und maschinellen Einrichtungen während der Bauzeit, anteilige Personalkosten wie Lohnzuschläge, Wegegelder, Fahrtkosten usw. sowie arbeitstägliches Reinigen des Baustelleneinrichtungs- platzes nach Beendigung der Arbeiten.
01.01
Baustelleneinrichtung
L
1.00
psch
01.02 Windsogberechnung Objektbezogener statischer Nachweis der Auflast für die Windsogsicherung der Dachaufbauten. Einschl. Einsendung bei FM Global zur Prüfung.
01.02
Windsogberechnung
1.00
St
01.03 Reinigung Dachflächen Vorhandenen Untergrund, waage- oder senkrecht von groben Verschmutzungen reinigen. Zweck:Vorbereitung für Abdichtung Folgeleistung:Abdichtung Untergrund:Beton
01.03
Reinigung Dachflächen
645.00
01.04 Voranstrich Einmaliger Voranstrich für bituminöse Dachabdichtung. Untergrund:Beton Material:Bitumenlösung Aufbringmenge:min. 0,3 Kg/m² Angebotenes Fabrikat:
01.04
Voranstrich
533.00
01.05 Voranstrich aufgehende Bauteile 55 cm Voranstrich in der beschriebenen Ausführung im Bereich von aufgehenden Bauteilen ausführen und horizontal über die Attika führen. Attikabreite bis 20 cm. Höhe der Aufkantung: bis 55 cm Einbauort: Dachgeschoß
01.05
Voranstrich aufgehende Bauteile 55 cm
78.00
m
01.06 Voranstrich aufgehende Bauteile 145 cm, Brüstung Höhe der Aufkantung: bis 145 cm
01.06
Voranstrich aufgehende Bauteile 145 cm, Brüstung
H
50.00
m
01.07 Dampfsperrbahn V60 S4+Al, Betonuntergrund Dampfsperrbahn aus einer Lage Glasgewebe- Bitumen-Schweißbahn mit Alu-Einlage, Oberseite bestreut, punkt-oder unterbrochen streifenweiße schweißen. Untergrund: Betondecke mit Bitumenvoranstrich Ausführung: V60 S4+Al 0,1 sd-Wert: ≥ 1500 m Eigenschaftsklasse: E2 Anwendungstyp: DU Angebotenes Fabrikat:
01.07
Dampfsperrbahn V60 S4+Al, Betonuntergrund
533.00
01.08 Dampfsperrbahn aufgehende Bauteile 55 cm An aufgehenden Bauteilen ausführen und horizontal über die Attika führen. Attika-/Sockelbreite: bis 20 cm. Aufkantungshöhe: bis 55 cm
01.08
Dampfsperrbahn aufgehende Bauteile 55 cm
H
78.00
m
01.09 Dampfsperrbahn aufgehende Bauteile 145 cm, Brüstung An aufgehenden Bauteilen ausführen und horizontal über die Attika führen. Attika-/Sockelbreite: bis 20 cm. Aufkantungshöhe: bis 145 cm
01.09
Dampfsperrbahn aufgehende Bauteile 145 cm, Brüstung
H
50.00
m
01.10 EPS-Dämmung WLG 035, 20 cm Wärmedämmung aus EPS mit integriertem Stufenfalz, einseitig überlappend kaschiert, kleben und dicht gestoßen verlegen, Naht- und Stoßüberlappungen vollständig verkleben. Material: Expandierte Polystyrol-Hartschaumplatte Bauteil: Flachdach Untergrund: Dampfsperre auf Beton Wärmeleitfähigkeit (Bemessungswert): 0,035 W/(mK) Kaschierung: einseitig überlappend Kantenausbildung: Stufenfalz Befestigung: geklebt Baustoffklasse (DIN 4102-1): B1 Brandverhalten (DIN EN 13501-1): E Anwendungstyp: DAA Druckbelastbarkeit Dämmstoff: dh Dicke Dämmstoff: 200 mm Angeb. Fabrikat:
01.10
EPS-Dämmung WLG 035, 20 cm
533.00
01.11 Zulage Gefälledämmung WLG 035, 2,5% Gefälle Zulage zu vorgenannter Position für Ausbildung einer Gefälledämmung mit 2,5% Gefälle zusätzlich zur Regeldämmstärke. Dämmstärkenunterschied bis ca. +7 cm. Einbauort: Dachfläche über 2. OG, Aufzugsüberfahrt
01.11
Zulage Gefälledämmung WLG 035, 2,5% Gefälle
H
5.00
01.12 Attikadämmung seitlich, 55cm, WLG 035, 5 cm Einbau vertikal, seitlich der Attika. Mechanisch fixiert. Höhe bis ca. 55 cm. Inkl. Dämmkeil von 8/8 cm am Übergang zur Dachdämmung. Dämmstoffstärke: 5 cm
01.12
Attikadämmung seitlich, 55cm, WLG 035, 5 cm
H
128.00
m
01.13 Attikadämmung oberseitig, 30cm, WLG 035, 5 cm Einbau auf der Attika bzw. Brüstung. Mechanisch fixiert. Einbau zwischen der UK der Randbohle. Breite:bis ca. 30 cm. Dämmstoffstärke: 5 cm
01.13
Attikadämmung oberseitig, 30cm, WLG 035, 5 cm
H
128.00
m
01.14 Dachabdichtung, 1. Lage Erste Dachabdichtungslage bestehend aus einer kaltselbstklebenden Elastomerbitumenbahn mit einer Einlage aus Glasgewebe. Naht- und Stoßbereiche min. 8 cm überdecken. Vollflächige Verklebung. Kurzbezeichnung: PYE KTG KSP 3 Eigenschaftsklasse: E1 Anwendungstyp: DU Angebotenes Fabrikat:
01.14
Dachabdichtung, 1. Lage
533.00
01.15 Dachabdichtung Oberlage Oberlage im Schweißverfahren bestehend aus einer Elastomerbitumen Dachdichtungsbahn mit einer Kombinationsträgereinlage verlegen. Oberseite beschiefert. Dachabdichtung durchwurzelungsfest gemäß FLL Richtlinie. Längsnaht- und Kopfstoß- überdeckung min. 8 cm breit fachgerecht verschweißen. Stöße versetzt anordnen. Kurzbezeichnung: PYE KTP 300 S5 Eigenschaftsklasse: E1 Anwendungstyp: DO Brandverhalten: BROOF (t1) Richtfabrikat: Bauder Smaragd Angebotenes Fabrikat:
01.15
Dachabdichtung Oberlage
533.00
01.16 Dachabdichtung aufgehende Bauteile 55 cm Anschluss der beiden vorgenannten Abdichtungsbahnen an aufgehende Bauteile und horizontal über die Attika. Attikabreite bis ca. 45 cm. Untergrund: EPS oder Holzbohle Aufkantungshöhe: bis ca. 55 cm
01.16
Dachabdichtung aufgehende Bauteile 55 cm
78.00
m
01.17 Dachabdichtung aufgehende Bauteile 55 cm, Brüstung Die horizontale Abdichtung der Attika getrennt vom Wandanschluss ausführen. Attikabreite bis ca. 50 cm. Die vertikale Abdichtung endet als Wandanschluss. Die obere Abdichtungslage ist gemäß Detailplan von oben über die Sockeldämmung zu führen und an der Rohwand anzuschließen.
01.17
Dachabdichtung aufgehende Bauteile 55 cm, Brüstung
H
50.00
m
01.18 Abdichtungsanschluss, Eckausbildung Eckausbildung für Anschluss der Dampfsperre und der Dachabdichtungen an aufgehende Bauteile an Außen- oder Innenecken.
01.18
Abdichtungsanschluss, Eckausbildung
12.00
St
01.19 Anschluss Dachablauf Anschluss der Flachdachdeckung aus zuvor beschriebenem Aufbau, Dampfsperre, Dämmung, 1. Abdichtungslage und Oberlage der Abdichtung an Dachablauf durch dichtes Einschweißen des Ablaufs, inkl. Herstellen des Ausschnittes in der Dachdeckung. Ablaufgröße bis DN 100.
01.19
Anschluss Dachablauf
6.00
St
01.20 Anschluss Dachaufbauten Anschluss der Flachdachdeckung aus zuvor beschriebenem Aufbau, Dampfsperre, Dämmung, 1. Abdichtungslage und Oberlage der Abdichtung an Dachaufbauten, inkl. Herstellen des Ausschnittes in der Dachdeckung sowie umlaufendem Dämmkeil von ca. 8/8 cm. Anschlusshöhe Dampfsperre ca. 30 cm. Anschlusshöhe Abdichtung ca. 55 cm. Einbauort: Flachdachausstieg
01.20
Anschluss Dachaufbauten
5.00
m
01.21 Wandanschlussprofil Wandanschlussprofil für genutzte Dachflächen mit Stoßverbindern u. mit Edelstahl Sechskantschrauben im Abstand von 20 cm befestigt einbauen. Untergrund: 5 cm Dämmung auf Stahlbeton Angebotenes Fabrikat:
01.21
Wandanschlussprofil
119.00
m
01.22 Wandanschlussprofil, Dachaufbauten Am Flachdachausstieg einbauen Angebotenes Fabrikat:
01.22
Wandanschlussprofil, Dachaufbauten
H
5.00
m
01.23 Wandanschlussprofil, Ecken Rechtwinklige Aussen- und oder Innenecken mit Stoßverbindern montieren zum vorgenannten Wandanschlussprofil liefern und montieren
01.23
Wandanschlussprofil, Ecken
16.00
St
01.24 Anschluss Flüssigkunststoff, Dachhaube Abdichtung von gedämmten und mit Metall umkleideten Fertighauben für Strangentlüftung (z.B. Gebavent) mit wurzel- und rhizomfestem, bitumenverträglichem Flüssigkunststoff und einer Armierungslage. Sichtbare Kanten der FLK-Abdichtung geradlinig u. orthogonal ausgeführt. Es ist generell auf Materialverträglichkeit zu achten . Inkl. Anschluss der Flachdachdeckung aus zuvor beschriebenem Aufbau, Dampfsperre, Dämmung, 1. Abdichtungslage und Oberlage der Abdichtung an Dachhaube, inkl. Herstellen des Ausschnittes in der Dachdeckung. Mindesttrockenschichtdicke 2 mm. Anschlusshöhe Dampfsperre ca. 30 cm. Anschlusshöhe FLK-Abdichtung ca. 50 cm. Nenngröße Dachhaube bis DN 100
01.24
Anschluss Flüssigkunststoff, Dachhaube
O
1.00
St
01.25 Anschluss Flüssigkunststoff, Leitung DN 100 An TGA-Leitungen bis DN 100. Anschlusshöhe Dampfsperre ca. 10 cm Anschlusshöhe FLK-Abdichtung ca. 15 cm
01.25
Anschluss Flüssigkunststoff, Leitung DN 100
H
8.00
St
01.26 Anschluss Flüssigkunststoff, Lüftungsleitung An Lüftungseitung, Querschnitt bis 30/60 cm. Anschlusshöhe Dampfsperre ca. 10 cm Anschlusshöhe FLK-Abdichtung ca. 15 cm
01.26
Anschluss Flüssigkunststoff, Lüftungsleitung
H
1.00
St
01.27 Abdichtmanschette für Sekuranten Abdichtmanschette für Sekuranten auf Bitumendächern, wurzelfest, beschiefert, inkl. Schrumpfschlauch nach Erfordernis, nach Herstellervorgaben einschweißen. Einbauort: Dachfläche über 3.OG Fabrikat: ABS-LockSeal Bitu-S oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat:
01.27
Abdichtmanschette für Sekuranten
20.00
St
02 Dacheinbauten
02
Dacheinbauten
02.01 Flachdachausstieg Bodentreppe nach DIN EN 14975 und DIN 3193 als Scherentreppe aus Aluminium mit beidseitigem Handlauf, Aufsatzrahmen, Futterkasten, Deckel und zusätzlicher Austrittsstufe im Futterkasten, auf vorhandene Dach- flächenöffnung in Stahlbetondecke nach Herstellervorgaben einbauen. Inkl. komplettem Befestigungsmaterial und geprüftem Deckenanschluss-System für luftdichten Einbau. Inkl. Zugstab. Teleskop-Handlauf beidseitig, ausziehbare Alu-Rundrohre mit Schutzkappen, Oberfläche eloxiert. Deckel weiß beschichtet, selbstöffnend durch Gasdruckfedern, Einhandbedienung, abgerundete Deckleisten auf Gehrung im Stecksystem. Inkl. Verstopfung mit Mineralwolle im Deckenzwischenraum und deckenbündiger Ausführung. Zusätzlicher Unterdeckel mit glatter Sichtseite, Ringöse weiß, inkl. Anputzleisten, Einfach-Montage-System. Inkl. Wetterschutzprofil. Deckenöffnung Länge x Breite: 160 x 70 cm Gesamtkastenhöhe: ca. 120 cm Lichte Raumhöhe bis Abhangdecke: 275 cm Bauteilgeprüfter U-Wert: 0,8 W/m2K Dichtheit Bodentreppe und Deckenanschluss: Klasse 4 Fabrikat: Wellhöfer Scherentreppe Liliput mit Wärmeschutz WS3D und Komfortbedienung, oder gleichwertig Angeb. Fabrikat:
02.01
Flachdachausstieg
1.00
St
02.02 Dachablauf DN 100 Attika-Ablauf für die kombinierte Haupt- u. Notentwässerung liefern und einbauen. Durch eingesetzte Wasserleitbleche ist die Haupt- u. Notentwässerung über einen Ablauf abgedeckt. Die untere Ebene (Hauptentwässerung) wird durch den Stromteilabzweig vertikal entwässert, die obere Ebene (Notentwässerung) speiert frei horizontal heraus. Inkl. Anschlussmanschetten für bituminöse Dampfsperre u. Dachabdichtungsbahnen, Kiesfangkorb, Ausklinkung der Dämmung sowie vollflächiger Dämmung des Zwischenraums in der Attika-Aussparung. Inkl. Entwässerungsrohr mit Wasserleitblechen, Stromteilabzweig sowie Anpassung der Rohrlänge an die Attika bzw. gemäß Erfordernis. Material: PUR u. Edelstahl Durchmesser Auslaufkörper: DN 100 Fabrikat: Grumbach Attika-Maestro-2-Gully mit Keil und Stromteilabzweig, oder gleichwertig. Angeb. Fabrikat:
02.02
Dachablauf DN 100
6.00
St
02.03 Seilsicherung, Flachdach, Edelstahl Sicherungsseil aus Edelstahl, als Leitseil für Schutz­aus­rüstung, mit Lauf­element zum Über­fahren der Siche­rung, einschl. Seil­füh­run­gen gerade, Füh­rungs­seil, Zwischenhaltern, Fang­stoß­dämpfer sowie Spann­ein­rich­tun­gen mit Ge­winde­terminal, liefern u. einbauen. Material:Edelstahl Seilstärke:6 - 8 mm Angeb. Fabrikat:
02.03
Seilsicherung, Flachdach, Edelstahl
91.00
m
02.04 Seilsicherung, Kurvenelement Flexibles und voll überfahrbares Edelstahl-Kurvenelement für vorgenanntes Seilsicherungssystem liefern u. einbauen. Angeb. Fabrikat:
02.04
Seilsicherung, Kurvenelement
4.00
St
02.05 Edelstahlanschlagpunkt, Sekurant Edelstahlanschlagpunkt gemäß DIN EN 795:2012, A und DIN CEN/TS 16415:2013, mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ) und Ü-Zeichen. Kraftabsorbierung durch plastische Verformung, mit abschraubbarer Öse, nach Vorschrift des Herstellers liefern u. einbauen. Inkl. Befestigungsmaterial. Stützenlänge bis 600 mm Stützendurchmesser 16-24 mm Untergrund: Stahlbetondecke Inkl. Erstellung einer Montage-Einbau-Dokumentation mit Fotos. Angeb. Fabrikat:
02.05
Edelstahlanschlagpunkt, Sekurant
20.00
St
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden. Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten. Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht. Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden. Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung. Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten
03.01 Stundensatz Meister Meister-Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
03.01
Stundensatz Meister
O
1.00
h
03.02 Stundensatz Vorarbeiter Vorarbeiter-Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
03.02
Stundensatz Vorarbeiter
O
1.00
h
03.03 Stundensatz Facharbeiter Facharbeiter-Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
03.03
Stundensatz Facharbeiter
O
1.00
h
03.04 Stundensatz Bauhelfer Bauhelfer-Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
03.04
Stundensatz Bauhelfer
O
1.00
h

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