Rohbauarbeiten
Energetische Sanierung Porscheweg 19
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Vorbemerkung Vorbemerkungen 1. Angaben zum Bauvorhaben 1.1. Allgemeines Der ca. 1963 erbaute fünfgeschossiges Gebäudekomplex besteht aus zwei zusammengebauten Mehrfamilienhäusern unterschiedlicher Eigentümer. Bei dem hier zu sanierenden Objekt Porscheweg 19 in Hannover handelt es sich um ein fünfgeschossiges Wohnhaus mit 10 Wohnungen. Jede Wohnung verfügt über zwei bis drei Zimmer, Küche, Bad und einen teilweise in das Gebäude eingezogenen und teilweise auskragenden Balkon. 1.1.2. Konstruktion Rohbau Mauerwerkskonstruktion einschalig. Decken aus Stahlbeton Dach Steildach über Trockenboden mit Pfanneneindeckung Balkone Stahlbetonkonstruktion, auskragend, Brüstungen aus Stahlgeländer mit Wellblechverkleidungen. 1.1.3 Sanierungsmaßnahmen Außenwände Für die Verbesserung des Wärmeschutzes der Fassaden ist das Aufbringen einer Dämmung erforderlich. Auf die vorhandene, überwiegend verputzte, massiv gemauerte Außenwandkonstruktion soll ein neues Wärmedämmverbundsystem aufgebracht werden. Ausgeführt werden soll ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) mit mineralischem Dämmstoff und Bekleidungen aus Klinkerriemchen und Putzflächen mit einem Gesamtaufbau von ca. 20 bis 25 cm. Fenster, Rollläden, Markisen Die Fenster der Wohnungen und der Treppenhäuser werden ausgewechselt. Ebenso werden die Kellerfenster ausgewechselt. Kästen und Behänge der Rollläden werden entfernt und mit angepassten Maßen erneuert. Vorhandene Markisen werden demontiert und zwischengelagert. Steildächer Die Dacheindeckung zeigt an vielen Stellen Beschädigungen auf, die Firsteindeckung ist ebenfalls beschädigt. Die Dachfenster werden ausgewechselt oder entfernt. Die Schornsteinköpfe sind an einigen Stellen schadhaft. Desweiteren werden einzelne Schornsteine nicht mehr benutzt. Daher werden diese Schornsteine abgebrochen. Es soll ein vollständiger Abbruch und eine Neueindeckung der gesamten Dachfläche mit neuen Ziegeln ausgeführt werden. Entwässerung Die Entwässerung der Balkone und der Dachflächen wird vollständig erneuert. Dachböden Die Böden werden als Wäschetrockenräume genutzt. Vorhanden ist ein Zementestrichbelag mit Wärmedämmung und einem Belag aus Spanplatten. Balkone Die vorhandenen Stahlgeländer- Konstruktionen werden entfernt und durch neue ersetzt. Die Fußböden sollen einen Belag aus keramischen Platten (Spaltplatten) im Verbund mit einer neuen Abdichtung erhalten. Die Entwässerung der Balkone soll über neue, vor der Fassade verlegte Fallrohre erfolgen. Zur Minimierung der Wärmebrücken erfolgt der Einbau einer Wärmedämmung unter den Balkondecken. 1.1.4 Leistungsumfang Das LV beinhaltet folgende Leistungen bei den Sanierungsmaßnahmen des Gebäudes: - Austausch der Bestandskellerfenster. - Abbruch des Vordaches - Abbruch der Balkonbrüstungen - Betonerhaltungsarbeiten / Balkone - Sanierung schadhafter Mauerwerksbereiche - Abdichtung des Spritzwasserbereichs unterhalb der neuen zu erstellenden Wärmedämmung, mit Übergang zum Perimeterbereich, incl. der dafür erforderlichen Erdarbeiten. 1.2 Baustelleneinrichtung Teile der Baustelleneinrichtung sind in den folgenden Positionen dieses Leistungsverzeichnisses anzubieten und sind vom Auftragnehmer für die in diesem Leistungsverzeichnis erforderlichen Arbeiten sowie für die zuvor beschriebenen Leistungen der nachfolgenden Gewerke einzurichten und den nachfolgenden Gewerken zur Mitbenutzung für die gesamte Bauzeit zur Verfügung zu stellen. Die Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers ist vor Baubeginn mit dem Auftraggeber abzustimmen. Ggf. erf. Unterkunfts- und Lagerräume sind vom Auftragnehmer selbst zu stellen. Anspruch auf Benutzung von Räumen im Gebäude besteht nicht. Die über die im folgenden Leistungsverzeichnis beschriebenen Baustellen- einrichtungen hinausgehenden Baustelleneinrichtungen, welche zum fachgerechten Erfüllen der mit diesem Leistungsverzeichnis angebotenen Arbeiten erforderlich sind, sind vom Auftragnehmer eigenständig zu erbringen und in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen. Eine darüberhinausgehende zusätzliche Vergütung erfolgt nicht. 1.3 Angaben zur Leistungsbeschreibung 1.3.1 Leistungsumfang Das LV beinhaltet verschiedene Leistungen, die die Vorbereitung bzw. eine Ergänzung der vorbeschriebenen Sanierungsmaßnahmen darstellen. Anzubieten sind jeweils komplette Leistungen, einschl. aller erf. Materialien und Nebenleistungen. Alle Abbruchmaterialien gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über und sind fachgerecht zu entsorgen. Die Entsorgung der ausgebauten Baustoffe und Verpackungsmaterialien hat nach dem Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallgesetz- AbfG) zu erfolgen und ist in die E.P. einschl. Gebühren u. Transportkosten einzukalkulieren. Anfallender Bauschutt usw. ist täglich nach Abschluss der jeweiligen Tätigkeit zu beseitigen. 1.3.2 Bauablauf Die Bauarbeiten finden an einem bewohnten Gebäude statt. Daher ist, soweit wie möglich auf die Bewohner Rücksicht zu nehmen und besonders auf Sauberkeit und geordnete Verhältnisse auf der Baustelle zu achten. Aufgrund der beschränkten Baustelleneinrichtungsfläche und Lagerflächen sind Materialanlieferungen und -Abfuhren mit den anderen Auftragnehmern abzustimmen. Insbesondere die Aufstellungsfläche für Silos kann nicht gewährleistet werden und muss bei Bedarf vom Auftragnehmer koordiniert werden. Alle durch den Bauablauf und dessen Koordinierung entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise der nachfolgend angebotenen Elemente einzurechnen. Im ersten Zuge werden die Kellerfenster ausgewechselt und das bestehende Vordach abgebrochen. Nach Stellung des bauseitigen Gerüstes erfolgen die Arbeiten an den Balkonen und die Betonerhaltungsarbeiten. Im Zuge der bauseitigen Dacheindeckungsarbeiten hat der Rückbau der Schornsteine in Abstimmung mit dem Dachdecker zu erfolgen.Hieraus resultierende Unter- brechungen und Abstimmungen der Arbeiten mit den Folgegewerken sind in die Einheitspreise der nachfolgend beschriebenen Positionen dieses Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren. Die aus den zeitlichen Anpas- sungen entstehenden Mehraufwendungen sind mit den jeweilig angebotenen Einheitspreisen abgegolten und berechtigen nicht zu weiteren, daraus herzuleitenden Nachforderungen. Der geplante Gesamtzeitraum für die in diesem Leistungsverzeichnis angebotenen Arbeiten ist den "Besonderen Vertragsbedingungen", Formblatt 214, zu entnehmen. 1.4 Bestandsunterlagen Die Dokumentationsunterlagen sind vom Auftragnehmer zu erstellen und vor der Abnahme in 2-facher Ausfertigung vorzulegen. Die Kosten der Dokumentation sind in die EP einzukalkulieren. Äußere Form: - Ordner DIN A4 - Stehsammler für Zeichnungen >DIN A3 Inhalt: - Deckblatt mit den Projektdaten, Namen und Anschriften der Projektbeteiligten - Inhaltsübersicht - kompletter Satz aller Ausführungszeichnungen mit maßstäblich eingetragenen Änderungen - Kopien vorgeschriebener Prüfbescheinigungen, Zulassungsbescheide und Abnahmeprotokolle, Datenblätter der eingebauten Produkte 1.5 Mitgeltende Normen und Regeln Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter ( u.a. DIN-Normen, fachspezifische Merkblätter, Fachregeln, Leitlinien ) Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Anforderungen, die den technischen Spezifikationen (z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden) den europäischen technischen Zulassungen, gemeinsamen technischen Spezifikationen, internationalen Normen zugrunde liegen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Anforderungen gefordert. Diese sind dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. 1.6 Baustellenreinigung Anfallende Abfälle, Bauschutt und dergl. bleiben Eigentum des AN. Sie sind täglich nach Abschluß der jeweiligen Tätigkeit zu beseitigen. Die Entsorgung der ausgebauten Baustoffe und Verpackungsmaterialien hat nach dem Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallgesetz-AbfG) zu erfolgen. 1.7 Muster Die zur Ausführung bestimmten Materialien und Oberflächen sind auf Verlangen des AG zu bemustern. Die anfallenden Kosten sind - soweit sie nicht gesondert ausgeschrieben sind - in die Einheitspreise einzurechnen. 1.8. Umweltschutz Es dürfen nur umweltfreundliche und schadstoffarme Produkte zur Anwendung kommen. Der Nachweis ist auf Verlangen des AG vom AN zu erbringen. 1.9 Ortsbesichtigung Dem Bieter wird dringend empfohlen, sich durch eine Ortsbesichtigung Kenntnis über die örtl. Verhältnisse zu verschaffen. 1.10 Anlagen Dem Leistungsverzeichnis liegen folgende Pläne bei: - R.01 Lageplan - R.02 Baustelleneinrichtung - R.03 Grundriss KG / Bestand + Abbruch - R.04 Grundriss KG / Neubau - R.05 Grundriss EG / Bestand + Abbruch - R.06 Grundriss EG / Neubau - R.07 Grundriss OG / Bestand + Abbruch - R.08 Grundriss OG / Neubau - R.09 Grundriss DG / Bestand + Abbruch - R.10 Grundriss DG / Neubau - R.11 Ansichten Nord - Ost / Bestand + Abbruch - R.12 Ansichten Nord - Ost / Neubau - R.13 Ansichten Süd - Ost / Bestand + Abbruch - R.14 Ansichten Süd - Ost / Neubau - R.15 Ansichten Süd - West / Bestand + Abbruch - R.16 Ansichten Süd - West / Neubau - R.17 Schnitt AA / Bestand - R.18 Fensterelement Keller - R.19 Balkon 1 / Grundrisse - R.20 Balkon 1 / Ansichten - R.21 Balkon 1 / Schnitte - R.22 Balkon 2 / Grundrisse - R.23 Balkon 2 / Ansichten - R.24 Balkon 2 / Schnitte Dem Leistungsverzeichnis liegen fünf DinA4 Seiten mit Bestandsfotos bei. 1.11 Angaben zum Gebäude Lage des Gebäudes: Postleitzahl 30165, Binnenland Windzone: 2 Höhe über NN: ~ 56,0 m Traufhöhe: ~ 15,0 m über Terrain Firsthöhe: ~ 18,50 m über Terrain Gebäudelänge: ~ 16,1 m Gebäudebreite: ~ 11,15 m 1.12 Verkehrssicherung Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. 1.13 Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Vorbemerkung
Technische Vorbemerkungen TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ------------------------- Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen gefordert. Diese sind dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Lage und Transportwege sind den beiliegenden Plänen zu entnehmen. Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: KG, EG, 1. OG bis 4. OG und im DG. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Gewerk 000 Sicherheits- und Baustelleneinrichtung Sicherheits- und Baustelleneinrichtung Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen DIN EN 12352 Anlagen zur Verkehrssteuerung; Warn- und Sicherheitsleuchten DIN EN 61439-5; VDE 0660-600-5 Niederspannung-Schaltgerätekombinationen - Teil 5: Schaltgerätekombinationen in öffentlichen Energieverteilungsnetzen Technische Baubestimmungen; Baustelleneinrichtungen; Sicherheitsregeln für die Einrichtung und den Betrieb auf Baustellen (BaustelleneinrVV HA) Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) Angaben zu Stoffen und Bauteilen Baustromverteiler müssen mindestens der Schutzart IP 43, die ggf. dazu gehörenden Messeinrichtungen IP 54 entsprechen Angaben zur Ausführung Allgemeines Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind frei zu halten. Das gilt auch für Materiallagerungen. Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern. Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über den Verlauf von Leitungen, Kabel usw. (unter- und überirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen. Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn und Bewohnern (Mietern) - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, soweit technisch möglich und falls nichts anderes vereinbart ist. Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen. Verkehrssicherung Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Angaben zur Abrechnung In den Preis einzurechnen sind die Gebühren im Zusammenhang mit der beschriebenen Baustelleneinrichtung, soweit sie nicht sowieso vom Auftragnehmer zu tragen sind. Gewerk 002 Erd- und Perimeterarbeiten Erd- und Perimeterarbeiten Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines DIN 18127 Baugrund - Untersuchung von Bodenproben - Proctorversuch DIN 18533 Abdichtung von erdberührten Bauteilen DIN EN ISO 22476-2 Geotechnische Erkundung und Untersuchung - Felduntersuchungen - Teil 2: Rammsondierungen DVGW GW 315 Hinweise für Maßnahmen zum Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten Herausgeber: Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. FGSV 516 Merkblatt für die Verdichtung des Untergrundes und Unterbaues im Straßenbau Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV 526 Merkblatt über den Einfluss der Hinterfüllung auf Bauwerke Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV 535 M Geok E - Merkblatt über die Anwendung von Geokunststoffen im Erdbau des Straßenbaues mit den Checklisten für die Anwendung von Geokunststoffen im Erdbau des Straßenbaues (C Geok E) Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV 551 Merkblatt für Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen mit Bindemitteln Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen RAL-RG 501/2 Aufbereitung zur Wiederverwendung kontaminierter Böden und Bauteile - Gütesicherung Angaben zu Stoffen und Bauteilen Das auf der Baustelle anfallende und nicht zum Verfüllen benötigte Aushubmaterial ist vom Auftragnehmer auf eine Deponie seiner Wahl abzutransportieren, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist. Falls das Leistungsverzeichnis keine Festlegung enthält, ist über wieder verwertbares Aushubmaterial (z.B. Humus, Kies, Sand, Lehm, Natursteinmaterial) vor der Verfügung eine Vereinbarung zu treffen. Angaben zur Ausführung Allgemeines Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann. Der Auftragnehmer hat eine eventuell erforderliche Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. Weil die Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Vermarkungen, und sonstiger Hindernisse vor der Ausführung der Arbeiten nicht angegeben werden kann, hat der Auftragnehmer das Vorhandensein und die Lage entsprechend Abschnitt 3 der ATV zu erkunden. Diese Besondere Leistung ist in die Angebotspreise einzurechnen. Erdarbeiten, Straßenaufbruch Werden beim Aushub von der Leistungsbeschreibung abweichende Bodenverhältnisse angetroffen oder treten Umstände ein, durch die die vorgeschriebenen Aushubarbeiten nicht durchgeführt werden können, ist umgehend die Bauleitung zu verständigen. Bei Auftreten von bindigem Boden im Bereich oberhalb der Gründungssohle ist vom Auftragnehmer rechtzeitig die Bauleitung zu verständigen und zunächst zu klären, ob eine Schutzschicht über der Gründungssohle verbleiben soll, wenn eine solche nicht bereits in der Leistungsbeschreibung gefordert worden ist. Ein Aufweichen der geplanten Gründungssohle, auch durch Niederschläge, ist unbedingt zu vermeiden. Bei feuchten bindigen Böden darf das Planum nicht nachträglich verdichtet werden, um ein Aufweichen zu vermeiden. Entwässerungsmaßnahmen, zu denen der Auftragnehmer gemäß ATV DIN 18300 oder Vertrag verpflichtet ist, sind so auszuführen, dass der Baugrund und der zum Einbau bestimmte Boden nicht unzulässig durchfeuchtet wird. Werden die notwendigen zwischenzeitlichen Entwässerungsmaßnahmen unterlassen oder unsachgemäß ausgeführt oder werden die planmäßig herzustellenden Entwässerungsanlagen nicht rechtzeitig hergestellt, darf dadurch unbrauchbar gewordener Boden nicht verwendet werden und ist ggf. auszutauschen. Bei Erdarbeiten in unmittelbarer Nähe von Bauwerken, Grenzbebauungen, Leitungen, Kabeln, Dränagen und Kanälen ist die Bauleitung sofort zu verständigen, wenn andere Verhältnisse angetroffen werden, als aus den Bestandsplänen zu ersehen ist. Von dieser Forderung wird auch nicht abgesehen, wenn die Situation vom Statik-Büro alternativ vorgesehen oder in Augenschein genommen worden ist. Werden vorhandene Leitungen beschädigt, hat der Auftragnehmer sofort das zuständige Versorgungsunternehmen sowie die Bauleitung des Auftraggebers zu verständigen. Bei Erdbauwerken und Hinterfüllungen ist darauf zu achten, dass der für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete Boden oder Fels eingebaut wird. Bestehen berechtigte Zweifel an der Verdichtungsfähigkeit von durch den Auftraggeber vorgegebenem Material, ist der Auftraggeber oder dessen Bauleiter zu informieren. Kies- und Sandmaterial, das beim Aushub der Rohrleitungsgräben gewonnen wird und sich zur Auf- und Hinterfüllung der Rohrleitungen eignet, ist seitlich zur Wiederverwendung zu lagern. Das Verdichten der Rohrleitungsauffüllungen und Hinterfüllungen durch Einschlämmen ist grundsätzlich nicht zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Verfüllung von Bauwerken zu prüfen, ob der zu verfüllende Raum frei von Bauschutt, Müll u. dgl. ist. Trifft das nicht zu, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Rohrgrabenverfüllung Für Rohrleitungen ist ohne besondere Vergütung die Oberfläche der Sohle von Abtrag und Auffüllung mit folgenden max. zulässigen Abmaßen herzustellen: Rohplanum +/- 5,0 cm, Feinplanum +/- 2,5 cm. Unter den Rohrleitungen ist das Feinplanum so genau herzustellen, dass das geforderte Gefälle der Leitungen erreicht wird. Rohrendungen sind während der Bauzeit gegen das Eindringen von Erde und Fremdkörpern zu sichern. Verkehrssicherung Verkehrsbeschränkungen, die nur während der Arbeitszeit notwendig sind, müssen in der übrigen Zeit aufgehoben werden (Beseitigen oder Ungültigmachen von Verkehrszeichen). Vor dem rechtzeitigen Aufstellen von Beschilderungen für Halteverbote sind aus Beweisgründen die Kennzeichen der im Bereich parkenden Fahrzeuge zu protokollieren. Aufgrabungen, Baugruben und Gräben im Bereich von Flächen des Fahrzeugverkehrs sind in ausreichendem Abstand zu sichern. Rot-weiße Warnbänder (Flatterbänder) dürfen nur als zusätzliche optische Sicherung und nur außerhalb von Fahrbahnen im öffentlichen Raum angebracht werden. Behelfsmäßige Überfahrten in Grundstücke müssen rutschsicher sein und die zu erwartenden Horizontalkräfte aufnehmen können. Behelfsmäßige Fußgängerbrücken dürfen keine Stolper- oder Absturzgefährdungen aufweisen. Sie müssen auch für Behinderte und Rollstuhlfahrer nutzbar sein. Sie sind bei Aufgrabungen vor Hauseingängen, bei Querungen von Fußwegen sowie an absturzgefährdeten Stellen zu errichten. Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Angaben zur Abrechnung Bei einer Abrechnung nach örtlichem Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers. Im Leistungsverzeichnis aufgeführte Handschachtung wird nur für solche Leistungen vergütet, bei denen aus objektiven Gründen kein Bagger (auch kein Kleinbagger) eingesetzt werden kann (Engstellen, Leitungskreuzungen, Suchschachtung, Querschläge u.ä.). Durch Verschulden des Auftragnehmers zu viel abgefahrene oder ausgehobene Aushubmassen sind durch gleichwertige Massen zu ersetzen. Eine Vergütung dafür erfolgt nicht. Durch unsachgemäßen Verbau, unzureichende Böschungen oder durch Witterungseinflüsse, mit denen im Allgemeinen zu rechnen ist, entstandene Mehrarbeiten werden nicht vergütet. Gewerk 012 Mauerarbeiten Mauerarbeiten Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines DIN 1025 Normenreihe Teil 1 bis Teil 5: Warmgewalzte I-Träger DIN 4109-1 Norm-Entwurf: Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Anforderungen an die Schalldämmung DIN 4109-2 Norm-Entwurf: Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen DIN 4109-11 Norm-Entwurf: Schallschutz im Hochbau - Teil 11: Nachweis des Schallschutzes - Güte- und Eignungsprüfung DIN 4242 Glasbaustein-Wände; Ausführung und Bemessung DIN 4795 Nebenluftvorrichtungen für Hausschornsteine; Begriffe,Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung DIN 18100 Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172 DIN 18515-1 Außenwandbekleidungen - Grundsätze für Planung und Ausführung - Teil 1: Angemörtelte Fliesen oder Platten DIN 18515-2 Außenwandbekleidungen; Anmauerung auf Aufstandsflächen; Grundsätze für Planung und Ausführung DIN EN 771-5 Festlegungen für Mauersteine - Teil 5: Betonwerksteine DIN EN 771-6 Festlegungen für Mauersteine - Teil 6: Natursteine DIN EN 772-7 Prüfverfahren für Mauersteine - Teil 7: Bestimmung der Wasseraufnahme von Mauerziegeln für Feuchteisolierschichten durch Lagerung in siedendem Wasser DIN EN 1051-1 Glas im Bauwesen - Glassteine und Betongläser - Teil 1: Begriffe und Beschreibungen DIN EN 1051-2 Glas im Bauwesen - Glassteine und Betongläser - Teil 2: Konformitätsbewertung/Produktnorm DIN EN 1457-1 Abgasanlagen - Keramik-Innenrohre - Teil 1: Innenrohre für Trockenbetrieb - Anforderungen und Prüfungen DIN EN 1457-2 Abgasanlagen - Keramik-Innenrohre - Teil 2: Innenrohre für Nassbetrieb - Anforderungen und Prüfungen IVD-Merkblatt Nr. 27: Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 28: Sanierung von defekten Fugenabdichtungen an der Fassade Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) Lehmbau Regeln Die Lehmbau Regeln, Begriffe - Baustoffe - Bauteile Herausgeber: Dachverband Lehm e.V. MB 876 Merkblatt 876: Edelstahl Rostfrei im Mauerwerksbau Herausgeber: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei Porenbetonbericht 9 Ausmauerung von Holzfachwerk Herausgeber: Bundesverband Porenbeton Porenbetonbericht 14 Mauerwerk aus Porenbeton - Beispiele zur Bemessung nach Eurocode 6 Herausgeber: Bundesverband Porenbeton Porenbetonbericht 17 Einbau von Feuerschutztüren und -toren Herausgeber: Bundesverband Porenbeton RAL-RG 517 Schornsteinsanierung - Gütesicherung WTA-Merkblatt 4-3-98/D Instandsetzen von Mauerwerk - Standsicherheit/Tragfähigkeit Herausgeber: Wissenschaftlich - Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege WTA e.V. WTA-Merkblatt 4-5-99/D Beurteilung von Mauerwerk - Mauerwerksdiagnostik Herausgeber: Wissenschaftlich - Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege WTA e.V. Abgasanlagen DIN EN 13384-1 Abgasanlagen - Wärme- und strömungstechnische Berechnungsverfahren - Teil 1: Abgasanlagen mit einer Feuerstätte DIN EN 13384-2 Abgasanlagen - Wärme- und strömungstechnische Berechnungsverfahren - Teil 2: Abgasanlagen mit mehreren Feuerstätten Angaben zur Ausführung Allgemeines Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Wände dürfen nur aus dem in der Leistungsbeschreibung, dem Standsicherheitsnachweis und den Ausführungszeichnungen angegebenen Steinen ausgeführt werden. Mischmauerwerk, auch durch verwenden einzelner von den Vorgaben abweichender Steine ist unzulässig. Sofern die Hersteller für das zu verwendende großformatige Steinmaterial Passstücke anbieten, sind diese grundsätzlich zu verwenden. Wenn Steine für Passstücke getrennt werden müssen, weil die Industrie für das zu verwendende Steinmaterial keine fertigen Passstücke anbietet, dann ist das Trennen nur durch materialgerechte Verfahren, z.B. Sägen bei Porenbeton oder Leichtziegel, zulässig. Wenn bei Wänden, deren Dicke ein Steinmaß beträgt, die bündige Seite nicht aus den Ausführungsunterlagen entnommen werden kann, ist die betreffende Angabe vor Beginn der Ausführung beim Auftraggeber oder dessen Objektüberwacher zu erfragen. Nicht tragende innere Trennwände, die nicht zur Gebäudeaussteifung herangezogen werden, sind grundsätzlich erst nach Fertigstellung des Rohbaus einzubauen, soweit baustellenbezogen nichts anderes festgelegt ist. Im Regelfall bleibt die Wahl der starren Wandanschlüsse (Nut, Verzahnung, Anker) dem Auftragnehmer überlassen. Werden bei Stumpfstoßtechnik Flachstahlanker eingebaut, so sind sie grundsätzlich mit einer Einzellänge von 30 cm und im Abstand von maximal 25 cm mittig in die Lagerfuge einzubauen. Nichtragende innere Trennwände dürfen auch nach Fertigstellung und Ingebrauchnahme dauerhaft keinen Belastungen aus Deckenplatten, Unterzügen, Balken und dergleichen ausgesetzt werden. Deshalb ist darauf zu achten, dass es zu keiner starren Verbindung der Wand zu Decke, Unterzug, Balken oder dergleichen kommt und ein der noch zu erwartenden Durchbiegung dieser Bauteile entsprechender gleitender Deckenanschluss ausgebildet wird. Brüstungsmauerwerk ist immer gemeinsam mit dem Wandmauerwerk aufzumauern. Die Ausführung von Stoßfugen hat nach den Herstellervorschriften zu erfolgen. Das Schließen breiterer Stoßfugen durch nachträgliches Ausmörteln gilt insbesondere bei Außenwänden aus hochdämmenden Steinen als schwerwiegender Mangel. Die freien Enden von Drahtankern bei zweischaligem Mauerwerk sind bis zum Anbringen der Wärmedämmung und dem Aufmauern der Verblendung an der Außenseite der tragenden Schale um 90° abzubiegen, damit diese keine Verletzungsgefahr darstellen können. Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der Abbindeprozess abgeschlossen ist. Spezielle Reinigungsverfahren bei starker Verschmutzung sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber festzulegen. Löcher im Mauerwerk (z.B. entstanden durch Gerüste oder das Befestigen von Schalung) sind vor Aufbringen des Putzes oder einer anderen Außenhaut materialgerecht zu schließen. Horizontale Mauerwerksdichtungen sind unabhängig von der Planung dann in ihrer Höhenlage zu verändern, wenn sich bei der Bauausführung eine Änderung der Höhe des Geländes, z.B. durch Anschüttung, Wegebau, erkennen lässt, die von der Planung abweicht. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall vor Ausführung die Bauleitung zu verständigen. Abtreppungen in horizontalen Mauerwerksdichtungen - auch im Bereich zweischaliger Wände - sind nur über ausgerundete Mörtelkehlen und -kanten zu führen. Zweischalige Haustrennwände müssen zur Vermeidung von Körperschallübertragung an jeder Stelle - auch im Bereich der Deckenauflager und der Brandwände über der Dachhaut - schalltechnisch entkoppelt sein. Um das Eindringen von Deckenbeton in die Hohlräume zu verhindern, sind die Fugen mit Folie abzudecken, falls eine Abmauerung nicht ausreichend ist. Die Folie ist nach Erhärten des Betons zu entfernen. Dämmungen sind beim Aufmauern fortlaufend einzubauen. Beim Abstreichen des Mörtels darf dieser nicht in den Zwischenraum fallen. Nach Möglichkeit sind Dünnbettfugen auszubilden. Lose Ausblühungen sind durch trockenes Bürsten (keine Metallbürsten) zu beseitigen. Ungeschützte Bauteile aus Aluminium dürfen keinen Kontakt mit Zement- oder Kalkmörtel haben. Nicht korrosionsgeschützte Stahlteile dürfen nur mit reinem Zementmörtel eingesetzt oder umhüllt werden. Für Kabel- oder ähnliche Abschottungen in Mauer- und Deckenöffnungen mit Brandschutzforderungen sind spezielle quellfähige Brandschutzmörtel zu verwenden. Die Eignung ist nachzuweisen. Das gilt entsprechend für Dichtungsmassen in Randbereichen und für Ringspalten sowie für Leerschotte und Nachinstallationselemente (Keile o.ä.) Rücklagemauerwerk für Dichtungen gegen drückendes Wasser, welches wieder abzubrechen ist, darf nur mit Mörtel der Klasse M 1 gemauert werden. Wird auf der wasserabgewandten Seite der vertikalen Dichtung konstruktives Mauerwerk erstellt, so ist zwischen Dichtung und Mauerwerk ein 5 cm breiter Zwischenraum zu belassen, der beim Aufmauern schichtweise mit Mörtel der Klasse M 10 zu verfüllen und vorsichtig zu verdichten ist. Ziegelmauerwerk Die gezahnte Fläche von Zahnziegeln darf nicht in der Ansichtsfläche von zu verputzenden Außenwänden zu sehen sein. Das nachträgliche Verstreichen mit Mörtel ist ein Mangel. Das gilt analog für die entsprechenden Schnittflächen von Hochlochziegeln. Wände, Fensterbrüstungen u. dgl. aus Hochlochziegeln, bei denen eine vertikale Verbindung zwischen mehreren Steinschichten besteht, sind grundsätzlich vor zu erwartenden starken Niederschlägen und bei Arbeitsunterbrechungen, z.B. Ende des Arbeitstages, durch Folie oder dergleichen zum Schutz vor Durchnässung oberseitig abzudecken. Diese Abdeckung ist durch geeignete Maßnahmen, z.B. Auflegen von Brettern, vor Verrutschen und Verwehen zu schützen. Sichtmauerwerk, Verblendschalen Nach der Fertigstellung ist Verblend- und Sichtmauerwerk vor zu schneller Austrocknung durch Sonne und Wind zu schützen. Bei längeren Arbeitsunterbrechungen und bei Regen ist das Mauerwerk abzudecken. Auch muss dieses vor Spritzwasser von den Arbeitsbühnen der Gerüste geschützt werden, falls diese nicht aus durchlässigem Material bestehen. Verblend- und Sichtmauerwerk ist je nach Einbauort und nach Absprache mit der Bauleitung gegen Verschmutzung zu schützen. Im Sockelbereich ist i.d.R. eine Folie für die Bauzeit dauerhaft zu befestigen und nach Abschluss der Putzarbeiten zu beseitigen. Bei Verblend- und Sichtmauerwerk sind grundsätzlich alle benötigten Ziegel oder Steine für das gesamte Bauwerk, oder, nach Absprache mit dem Auftraggeber, mindestens für zusammenhängende Bauabschnitte, gemeinsam zu bestellen und anzuliefern, um Farbunterschiede zu vermeiden. Bei der Verarbeitung sind Ziegel oder Steine aus mindestens 4 Paketen gleichzeitig zu entnehmen und zu mischen. Steine und Ziegel für Verblend- und Sichtmauerwerk sind vor Transportschäden zu bewahren. Der Einbau von beschädigten oder verschmutzten Steinen und Ziegeln ist unzulässig. Sichtbare Schnittflächen von Steinen sind unzulässig. Bei einschaligem Sichtmauerwerk mit Hintermauerung sollen Verblender und Steine für die Hintermauerung aus Material gleicher Druck- und Saugfähigkeit bestehen. Verblend- und Sichtmauerwerk aus Mauerziegeln oder künstlichen Steinen ist im regelmäßigen Verband nach Wahl des Auftragnehmers auszuführen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgegeben wird. Auf eine gleichmäßige Ausbildung der Fugen sowie der Stein- und Ziegelkanten ist zu achten. Das gilt auch für nur aus Sichtmauerwerk bestehende Wände. Fugenglattstrich ist nach dem Ansteifen, aber noch im verformungsfähigen Zustand, des Mörtels mittels eines Kunststoffschlauchs (Durchmesser ca. 1,5- bis 2-fache Fugenbreite), eines Holzspatels oder eines Fugeisens durchzuführen. Um ein gleichmäßiges Farbbild der Fugen zu erhalten, ist Werkmörtel gleicher Zusammensetzung zu verwenden. Das Auskratzen von nachträglich zu verfugendem Mauerwerk darf bei Lochziegeln nicht bis zur Lochung erfolgen. Das Auskratzen der Fugen soll mit einem Fugenkratzholz erfolgen. Spitze Gegenstände, z.B. Bauklammern, dürfen dafür nicht verwendet werden. Ein spärlicher Mörtelauftrag, durch den das Auskratzen der Fugen erspart werden sollte, ist unzulässig. Bei nachträglichem Verfugen ist Fertigfugenmörtel zu verwenden, der einen Zusatz für das Wasserrückhaltevermögen enthalten soll. Das Mauerwerk ist nach entsprechender Mörtelabbindezeit unverzüglich zu säubern. Für die in der Ziegelverblendschale zweischaligen Mauerwerks anzulegenden vertikalen Bewegungsfugen nach EC6 gelten folgende Richtwerte für den Abstand der Fugen, sofern in der Leistungsbeschreibung keine genaueren Vorgaben gemacht werden: - Wandaufbau mit Luftschicht: 10 - 12 m - Wandaufbau mit Luftschicht und Wärmedämmung: 10 - 12 m - Wandaufbau mit Kerndämmung: 6 - 8 m - Wandaufbau mit Putzschicht: 10 - 12 m Abfangkonstruktionen in zweischaligen Außenwänden, die nach dem Einbau nicht mehr kontrollierbar sind, müssen aus nicht rostendem Stahl bestehen. Stürze und Leibungen Fertigstürze müssen mindestens 11,5 cm Auflager auf jeder Seite haben. Die Auflager sind mit Mörtel herzustellen. Bei nachträglich einzubauenden Sturzträgern sind die Auflager nicht zu stemmen, sondern zur Erhaltung der Altbausubstanz zu sägen oder zu fräsen. Leibungen von Außenwandöffnungen sind mit Fugenglattstrich auszuführen, damit ein späteres luftdichtes Anschließen der Fenster und Türen an das Mauerwerk sicher möglich ist. Verkehrssicherung Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Zum Leistungsumfang der nach ATV Abschnitt 4.1 als Nebenleistung durch den Auftragnehmer herzustellenden Abdeckungen und Umwehrungen zählen auch deren Überprüfung und deren Erhalt im ordnungsgemäßen Zustand bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Auftraggeber nach Abschluss der eigenen Arbeiten. Angaben zur Abrechnung Bei Durchbrüchen oder Schneidarbeiten in Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton, die nach dem Längenmaß abgerechnet werden, ist die gemäß Zeichnung oder Angabe auszuschneidende Länge für die Abrechnung maßgebend. Technologische Zwischenschnitte werden nicht gesondert abgerechnet. Die Abrechnung von Schüttgütern, z.B. losen Schüttungen, nach dem Raummaß erfolgt nach dem Volumen der Schüttgüter am Einbauort. Wenn die Ermittlung der Menge am Einbauort nicht möglich ist, erfolgt die Abrechnung nach dem nachgewiesenen Aufmaß in den Transportmitteln, z.B. durch den Nachweis der verbrauchten Säcke und dem darauf angegebenen Volumen des Inhalts. Wenn Mauerwerk nach dem Raummaß ausgeschrieben ist, gelten für die Abrechnung die entsprechenden Regeln der ATV DIN 18330, Ausgabe Januar 2005. Gewerk 084 Abbrucharbeiten Abbrucharbeiten Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines DGUV Information 201-012 Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten Herausgeber: Deutsch Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (bisher: BGI 664) DGUV Information 201-013 Abbrucharbeiten Herausgeber: Deutsch Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (bisher: BGI 665) Angaben zu Stoffen und Bauteilen Die Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll und Sonderabfall sowie Reststoffverwertung und örtlich festgelegte Maßnahmen für Recycling sind einzuhalten. Das Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle ist grundsätzlich untersagt. Schutt-Container sind zur Vermeidung von Staub mit Planen dicht abzudecken; bei Bedarf ist ein Netzmittel zu verwenden. Angaben zur Ausführung Allgemeines Gefahrbereiche bei Abbrucharbeiten auf der Baustelle sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das erforderliche Gerät, Schutt, Container und dergleichen auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann. Der Auftragnehmer hat eine eventuell erforderliche Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. Der Auftraggeber sorgt für die Medienfreiheit der in den Gebäuden oder baulichen Anlagen vorhandenen Leitungen für Strom, Wasser, Gas und anderer Medien, sofern dieses für die Abbrucharbeiten zwingend erforderlich ist. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber hierzu rechtzeitig zu informieren für welche Leitungen dieses zutrifft. Der Auftragnehmer hat vor Baubeginn und auch ständig während der Durchführung die tatsächliche Medienfreiheit zu kontrollieren und Mängel oder Behinderungen unverzüglich anzuzeigen. Die Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt durchzuführen. Die Standsicherheit darf hierbei zu keiner Zeit beeinträchtigt werden. Zeigen sich trotz sorgfältigem Abbruch Risse, Setzungen etc., ist unverzüglich die Bauleitung zu benachrichtigen. Für den weiteren Verlauf der Arbeiten sind mit dem Bauleiter umgehend gesondert Vereinbarungen zu treffen. Erforderliche Schutzmaßnahmen für Altbausubstanz, Nachbargrundstücke, Umwelt und Verkehr sind vom Bieter in Abhängigkeit von der von ihm vorgesehenen technologischen Lösung bei Angebotsabgabe darzulegen, sofern sie nicht mit den angebotenen Preisen abgegolten sind. Vor Beginn der Abbrucharbeiten ist über den Zustand der benachbarten Grundstücke, Bauwerke und Verkehrswege gemeinsam mit dem Auftraggeber ein Zustandsprotokoll zu erstellen. Dabei erkannte Schäden sind zu fotografieren und zu dokumentieren. Unter Denkmalschutz stehende Gebäudeteile sind entsprechend den Auflagen der Behörden zu behandeln. Gut erhaltene oder erhaltungswürdige Bauteile sind vor Beginn der Abbrucharbeiten mit dem Auftraggeber bei einer Baubegehung festzulegen. Diese Bauteile sind sorgfältig vor Beschädigung zu schützen, im Falle einer im Zuge der Arbeiten notwendigen Entfernung sind solche Bauteile vorsichtig zu demontieren, abzubrechen oder anderweitig zu entfernen. Diese Bauteile sind zu sichern und fachgerecht zur späteren Wiederverwendung nach Angabe des Auftraggebers zwischenzulagern. Bauteile, die nach der Durchführung von Renovierungsmaßnahmen wieder ihren ursprünglichen Aufbau erhalten, z.B. Fachwerk, Holzbalkendecken und dergleichen, sind beim Abbruch in ihrem Aufbauschema zu fotografieren und zu dokumentieren. Diese Unterlagen sind dem Auftraggeber jeweils spätestens nach Abschluss der entsprechenden Abbrucharbeiten zu übergeben. Bei der Entfernung von Putzflächen oder Teilen von diesen sind die Putzanschlüsse zu den zu erhaltenden Bauteilen, Durchbrüchen und dergleichen durch sauberes Beschneiden der Ränder herzustellen. Werden bei den Arbeiten kontaminierte oder asbesthaltige Materialien angetroffen, so ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Diese Verpflichtung gilt auch im Verdachtsfall. Bauschutt ist über geschlossene Schuttrutschen abzuwerfen. Das direkte Abwerfen von Bauschutt ist nicht gestattet. In bewohnten Gebieten dürfen nur schallarme Kompressoren (Schrauben- oder Rotationskompressoren) eingesetzt werden. Beim Abbruch von Mineralfaserdämmstoffen sind Stäube zu vermeiden. Das Kehren ist untersagt. Für eine ausreichende Bindung durch Feuchtigkeit ist zu sorgen. Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Vor Brennschneidearbeiten an Steig- und Fallleitungen muss sich der Auftragnehmer wegen der Gefahr ablaufender Schweißperlen über Verlauf und Zustand der Leitungen informieren. Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen. Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltener Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken. Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken erforderlich. Deshalb sind in Absprache mit der Bauleitung die technischen Bedingungen und Zeitabläufe der betroffenen Roh- und Ausbaugewerke zu beachten. Fertiggestellte Bereiche sind dem nachfolgenden Gewerk besenrein zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft. Weil die Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Vermarkungen, und sonstiger Hindernisse vor der Ausführung der Arbeiten nicht angegeben werden kann, hat der Auftragnehmer das Vorhandensein und die Lage entsprechend Abschnitt 3 der ATV zu erkunden. Diese Besondere Leistung ist in die Angebotspreise einzurechnen. Verkehrssicherung Gefahrbereiche bei Abbrucharbeiten im Umfeld der Baustelle sind abzusperren und zu kennzeichnen. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Auftragnehmer während der Dauer der Erfüllung seines Auftrages. Sie umfasst den unmittelbaren Arbeitsbereich sowie die Ausschilderung - auch von Umleitungen - nach Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Der Auftragnehmer hat einen Verantwortlichen für die Verkehrssicherung mit Angabe der Eignung und Qualifikation zu benennen. Zur Verkehrssicherung der Baustelle gehört auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Verkehrsbeschränkungen, die nur während der Arbeitszeit notwendig sind, müssen in der übrigen Zeit aufgehoben werden (Beseitigen oder Ungültig machen von Verkehrszeichen). Es sind maximal drei Schilder oder zwei Vorschriftszeichen an einem Pfosten zulässig. Verkehrs- und Streckenverbote sollen möglichst nur in Kombination mit Gefahrenzeichen aufgestellt werden, damit das Aufstellen von Zeichen zur Beendigung des Streckenverbotes (Zeichen 278 bis 282 StVO) vermieden werden kann. Freistehende oder nicht gesicherte Batterien für Warnleuchten sind nicht zulässig. Transportable Lichtsignalanlagen müssen die gleiche verkehrstechnische Sicherheit wie stationäre Anlagen aufweisen. Vor dem rechtzeitigen Aufstellen von Beschilderungen für Halteverbote sind aus Beweisgründen die Kennzeichen der im Bereich parkenden Fahrzeuge zu protokollieren. Aufgrabungen, Baugruben und Gräben im Bereich von Flächen des Fahrzeugverkehrs sind in ausreichendem Abstand zu sichern. Rot-weiße Warnbänder (Flatterbänder) dürfen nur als zusätzliche optische Sicherung und nur außerhalb von Fahrbahnen im öffentlichen Raum angebracht werden. Angaben zur Abrechnung Die Abrechnungsmengen von Leistungen, die nach der Masse abzurechnen sind, sind durch Wiegen auf einer amtlich zugelassenen Waage zu ermitteln und durch amtlichen Wiegeschein zu belegen, sofern im Leistungstext nicht das Ermitteln der Masse durch Berechnung vorgegeben ist.
Technische Vorbemerkungen
000 Baustelleneinrichtung
000
Baustelleneinrichtung
000.001 Einrichten Baustelle Einrichten der Baustelle entsprechend den Vorschriften der zuständigen Behörden, Berufsgenossenschaften, Ver- u. Entsorgungsunternehmen etc. für die in diesem Leistungsverzeichnis angebotenen Arbeiten. In den Pauschalpreis ist die Vorhaltung der Baustelleneinrichtung für den Zeitraum der Leistungserbringung sowie folgende Leistungen einzukalkulieren: 1. Als Haupteinrichtungsfläche stehen dem Auftragnehmer in Abstimmung mit der Bauleitung einzelne Bereiche der an das Gebäude angrenzenden Lagerflächen gem. beiliegendem Plan R.02 "Lageplan Baustelleneinrichtung" zur Verfügung. Die Fläche ist gegen Verschmutzung und Beschädigung zu schützen 2. Herrichten einschl. ggf. erf. Befestigung der Lager- u. Arbeitsplätze. 3. Notwendige Maschinen, Geräte, Hebezeuge, Werkzeuge und Hilfsmittel einschl. Vorhaltekosten 4. Material-Vorhaltekosten 5. Lohn- u. Personalkosten 6. Alle für die Erfüllung der in diesem Leistungsverzeichnis angebotenen Arbeiten erforderlichen Verkehrssicherungs- und Absperrmaßnahmen auf und vor dem Grundstück, im Gebäude, auf den Zufahrten und Fußwegen, einschl. Säuberung, sofern sie nicht in den nachfolgenden Positionen gesondert angeboten werden. 7. Notwendige Mannschaft- u. Geräteunterkünfte. 8. Kosten für Anträge und Gebühren im Zusammenhang mit der Baustelleneinrichtung. 9. Abräumen der vorgen. Baustelleneinrichtung nach Fertigstellung der beauftragten Arbeiten, einschl.Wiederherstellung von Grünflächen, Beseitigung aller durch den Auftragnehmer zu vertretenden Beschädigungen auf dem Baugrundstück und an Nachbargrundstücken, Straßen, Gehwegen, Zäunen etc..
000.001
Einrichten Baustelle
L
1.00
psch
000.002 Halteverbotszone Einrichtung einer Halteverbotszone entlang der öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich Baustelle, gem. beiliegendem Plan R02 "Lageplan Baustelleneinrichtung" entsprechend den hierfür gültigen Vorschriften, einschl. der erforderliche Sperrungen und Beschilderungen. Das Einholen einer entsprechenden verkehrsrechtlichen Genehmigung einschließlich aller dabei erforderlichen Gebühren erfolgt bauseitig. Somit sind die hierdurch anfallenden Gebühren für die Sondernutzung öffentlich-rechtlicher Flächen nicht Bestandteil dieser Position.
000.002
Halteverbotszone
2.00
St
000.003 Baustromanschluss Baustromanschluss, auch für Fremdfirmen kostenfrei nutzbar, ausreichend dimensioniert und abgesichert, herstellen und nach Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme auf Aufforderung der Bauleitung abbauen. Als Baustromverteiler DIN EN 60439-4 als Verteilerschrank, Berührungsschutzabdeckungen DIN EN 50274, Gehäuse aus verzinktem Stahl, mit abschließbarer Türe beschichtet, Schutzart IP 43 DIN EN 60529, Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V, Bemessungsstrom 63 A, einschl. Rohrgestell sowie Sicherungslasttrennschalter. Ausführung wie folgt: - Anschluss an im Gebäude vorh. Verteilung nach Abstimmung mit dem zuständigen Stromversorgungsunternehmen - Anschlussschrank mit Zählereinrichtung, verschließbar - Entnahmestellen: mindestens 4 St., 230 V (16 Ampere) 2 St., 400 V (16 Ampere) 1 St., 400 V (32 Ampere) - Lage gem. Kennzeichnung aus dem beiliegendem Plan R02 "Lageplan Baustelleneinrichtung" - erforderliche Zu- und Verteilleitungen (Gummischlauchleitungen) vom Hausanschlußraum zum Aufstellort Gemäß BGV A2 ist der Verteiler mind. monatlich zu prüfen. Die Prüfung ist zu protokollieren. Alle für die Prüfung anfallenden Kosten sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. Der Anfangszählerstand ist bei Aufstellung und der Endzählerstand bei Abbau festzustellen, zu protokollieren und der Bauleitung zu übergeben. Die Gesamtverbrauchskosten trägt der Auftraggeber.
000.003
Baustromanschluss
1.00
pau.
000.004 Vorhalten des Baustromanschlusses Vorhalten und Unterhalten des in Position 02.000.3 angebotenen Baustromanschlusses
000.004
Vorhalten des Baustromanschlusses
79.00
Wo.
000.005 Bauwasseranschluss Bauwasseranschluss mit Messeinrichtung, auch für Fremdfirmen nutzbar, herstellen, vorhalten, unterhalten, frostsicher verwahren und nach Fertigstellung des Bauwerks abbauen. Die Aufstellung erfolgt im Außenbereich vor dem sich im KG des Hauses befindenden Hausanschlußraum. Der Anschluß an die Wasserversorgung erfolgt im Hausanschlußraum. Ausführung: - 2 Absperrventile - 1 Entleerungshahn - 1 Erdungsbrücke Anzahl der Entnahmestellen: 2 Der Anfangszählerstand bei Aufstellung und der Endzählerstand bei Abbau ist festzustellen, zu protokollieren und der Bauleitung zu übergeben. Die Gesamt-Verbrauchskosten trägt der Auftraggeber.
000.005
Bauwasseranschluss
1.00
pau.
000.006 Vorhalten Bauwasseranschluss Vorhalten und Unterhalten des in Position 02.000.5 angebotenen Wasseranschlusses
000.006
Vorhalten Bauwasseranschluss
79.00
Wo.
000.007 Bauzaun, Metallgitterzaun Bauzaun für die Dauer der gesamten Bauzeit des Bauvorhabens, als Metallgitterzaun, H ~ 2,00 m, auf befestigtem Untergrund, ohne Bodenbefestigung, aufstellen und beseitigen. Grundeinsatzzeit 4 Wo.
000.007
Bauzaun, Metallgitterzaun
70.00
m
000.008 Vorhalten Metallgitterzaun Vorhalten und Unterhalten des in Position 02.000.7 angebotenen Bauzauns. Die Abrechnung erfolgt je Meter pro Verlängerungswoche.
000.008
Vorhalten Metallgitterzaun
5,250.00
mWo.
000.009 Zulage Tor, 2-flüglig Zulage zu dem in Position 02.000.7 angebotenen Bauzaun für die Ausführung eines abschließbaren 2-flügligen Tores, B = ca. 4,00 m
000.009
Zulage Tor, 2-flüglig
2.00
St
000.010 Zulage Tür, 1-flüglig Zulage zu dem in Position 02.000.7 angebotenen Bauzaun für die Ausführung einer 1-flügligen Tür, B = ca. 1,00 m, abschließbar
000.010
Zulage Tür, 1-flüglig
1.00
St
000.011 Schuttcontainer sortierte Baurestmasse Schuttcontainer für sortierte Baurestmasse, nicht schadstoffbelastet, für die am Bau beteiligten Unternehmen bereitstellen, einschl. Entsorgung auf die entsprechenden Deponien. Als sortierte Baureste gelten Steine, Ziegel, Fliesen, Beton, Putz etc. Containerinhalt:7 m³ Grundvorhaltung:1 Woche Ausführung nur auf besondere Anordnung der Bauleitung!
000.011
Schuttcontainer sortierte Baurestmasse
1.00
St
000.012 Schuttcontainer sortiert Vorhalten Für die Vorhaltung des Schuttcontainer der Vorposition 02.000.11, für nicht kontaminierten sortierten Abfall, je weitere angefangene Woche nach der 1-wöchigen Grundeinsatzzeit.
000.012
Schuttcontainer sortiert Vorhalten
12.00
StWo
000.013 Schuttcontainer, Restmüll Schuttcontainer für anfallenden Restmüll für die am Bau beteiligten Unternehmen bereitstellen, einschl. Entsorgung auf die entsprechenden Sondermülldeponien zum Sortieren. Als Restmüll gilt Kunststoff, Holz, Fenster, Bodenbelag etc. Containerinhalt: 7 m³ Grundvorhaltung: 1 Woche
000.013
Schuttcontainer, Restmüll
1.00
St
000.014 Schuttcontainer Restmüll Vorhalten Für die Vorhaltung des Schuttcontainers der Vorposition 02.000.13, für anfallenden Restmüll, je weitere angefangene Woche nach der 1-wöchigen Grundeinsatzzeit.
000.014
Schuttcontainer Restmüll Vorhalten
12.00
StWo
000.015 WC-Kabine WC-Kabine antransportieren, aufstellen, vorhalten, unterhalten und nach Beendigung der Bauarbeiten beseitigen. Nutzung durch die am Bau beteiligten Firmen. Regelmäßige, spätestens wöchentliche Ver- und Entsorgung bzw. Reinigung. Ausstattung: - Innenleuchte - Spiegel - WC-Anlage, Waschbecken, ca. 60 l Frischwassertank, Handreinigungsspender mit Desinfektion und Zubehör - Schloß Grundeinsatzzeit: 4 Wochen
000.015
WC-Kabine
1.00
St
000.016 Vorhalten und Unterhalten WC-Kabine Vorhalten und Unterhalten der in Position 02.00.18 beschriebenen WC-Kabine über die Grundeinsatzzeit von 4 Wochen hinaus. Zur Zeit wird von einer Verlängerung der Vorhaltedauer von ca. 80 Wochen ausgegangen.
000.016
Vorhalten und Unterhalten WC-Kabine
80.00
StWo
001 Abbruch- und Mauerarbeiten
001
Abbruch- und Mauerarbeiten
001.001 Demontage Bekleidung Balkon Demontage von Bekleidung an Balkon- und Loggiageländer, einzukalkulieren ist: 1. Lackiertes Wellblechprofil, H~1.05 m, an Stahlkonstruktion der Geländer angeschraubt 2. anfallenden Schutt abtransportieren und entsorgen, einschl. Gebühren u. Transportkosten Sh. Fotos 03 - 06
001.001
Demontage Bekleidung Balkon
66.00
m
001.002 Demontage Balkon-Frontgeländer Demontage von Balkon-Frontgeländern, Höhe ca. 1,20 m, Abwicklung je Balkon: ca. 1,20 / 3,90 bis 4,30 / 1,20. Einzukalkulieren ist: 1. Stahlkonstruktion der Geländer, lackiert, 6 St. Pfosten aus quadratischem Stahlrohr, 1 St. oberen horizontalen Riegeln aus Winkelprofilen, 1 St. unteren horizontalen Riegel aus Winkelprofilen, Blumenkastenhaltern und mit Rundrohrstücken aufgesetztem Rundstahlhandlauf demontieren. 2. Pfosten, an Stirnseite der Balkonplatte befestigt, bis in eine Tiefe von >30 mm von Außenkante Beton freilegen und abtrennen; 3. anfallenden Schutt abtransportieren und entsorgen, einschl. Gebühren u. Transportkosten Sh. Fotos 08 - 10.
001.002
Demontage Balkon-Frontgeländer
66.00
m
001.003 Absturzsicherung Balkon Vor den Demontagearbeiten der Balkonbrüstungen sind die bestehenden Balkontüren durch Grobspanplatten bis 1 Meter Höhe zu sichern. Die Spanplatten sind über zusätzliche Holzlatten an den angrenzenden Wänden wirkungsvoll so zu verankern, dass die Bestandsfenster trotz dieser provisorischen Absturzsicherung ausgetauscht werden können. Plattenstärke > 24 mm Incl. Demontage, anfallenden Schutt abtransportieren und entsorgen, einschl. Gebühren u. Transportkosten.
001.003
Absturzsicherung Balkon
10.00
Stk
001.004 Demontage Kellergeländer Demontage des Kellertreppengeländers aus lackiertem Stahl im Innenhof, Höhe ca. 1,0 m, Länge ca. 6,0 m, bestehend aus: 5 St. Pfosten ca.5/5 cm und 2 St. horizontale Riegel ca. 2/5 cm (Ober-/ und Untergurt) sowie einem zusätzlichen dem Treppenlauf folgendem Handlauf aus Flachstahl (ca. 2,40m lang). einzukalkulieren ist: 1. Geländerpfosten und Handlauf von der Kellerwand und der Balkonplatte trennen. 2. Trennstellen der Kellerwand fachgerecht schließen. 3. anfallenden Schutt abtransportieren und entsorgen, einschl. Gebühren u. Transportkosten Sh. Fotos 11-13.
001.004
Demontage Kellergeländer
1.00
Stk
001.005 Vordach abbrechen Vordach des Hauseingangs abbrechen. Breite: ca. 2,40 m Auskragung ca. 1,30 m Stärke: ca. 0,20 m Abbruch des frei auskragenden Stahlbetonvordaches des Hauseingangs incl. der vorhandenen Dachabdichtung, den Gebäudeanschlußblechen, und den sonstigen An- und Einbauteilen. Die Abbruchkante ist bündig mit der Außenwand zu begradigen. Anfallenden Schutt abtransportieren und entsorgen, einschl. Gebühren u. Transportkosten. Sh. Fotos 14 - 16
001.005
Vordach abbrechen
1.00
Stk
001.006 Stahlkellerfenster ausbauen und entsorgen Kellerfenster, einzukalkulieren ist : Vorhandenes Stahlkellerfenster mit Stahlgitter und verglastem Flügel ausbauen und anfallenden Schutt abtransportieren und entsorgen, einschl. Gebühren u. Transportkosten Abmessungen B/H: ca. 80 cm / 40 cm Die weitere Geometrie der Fenster ist den beiliegenden Zeichnungen R.06 bis R.14 zu entnehmen. Ausbauort: KG Die Arbeiten erfolgen Zug um Zug mit dem in der Folgeposition 001.07 beschriebenen Fenstereinbaus. Die Demontage des Bestandsfenster und der Einbau des jeweiligen neuen Fensters hat innerhalb eines Arbeitstages zu erfolgen. Siehe Fotos 17+18.
001.006
Stahlkellerfenster ausbauen und entsorgen
12.00
St
001.007 Nebenraumfenster mit Kippflügel Nebenraumfenster mit Kippflügel aus wärmeisolierenden weißen Kunststoff-Hohlkammerprofilen, 1-flügelig, wartungsfrei und witterungsbeständig, als fix und fertige Leistung liefern und einbauen. Ort: Kellergeschoß, in Öffnung der in der Vorposition abgebrochenen Stahlkellerfenster. Breite: ca. 80 cm Höhe: ca. 40 cm Glasfläche: ca. 0,25 m² - Ausführung als 3-Kammer-Profil - Ansichtsbreite von Blend- und Flügelrahmen ca. 65 mm - Farbe: weiß durchgefärbt - Beschlag: Kipp- Hebelbeschlag in mindestens zwei Stufen sicher arretierbar. - Kippflügel von innen herausnehmbar. - Umlaufende witterungsbeständige EPDM-Dichtung. - Verglasung: Isolierglas, mind. 14mm stark, Ug<=3,3W/(m²K) - Entwässerung nach außen durch den Blendrahmen. Befestigung mit geeigneten Mauerankern. - Incl. Anarbeitung in die in Öffnung der in der Vorposition abgebrochenen Stahlkellerfenster, sowie innerer und äußerer Abdichtung. - Ausführung mit Schutzgitter aus verzinktem Stahl.
001.007
Nebenraumfenster mit Kippflügel
10.00
St
001.008 Glasbausteine austauschen Bestehende Glasbausteine aus Wand ausbrechen und damit erstellte Öffnung mit Kalksandsteinmauerwerk kraftschlüssig aufmauern. Ausführung wie folgt: 1. 3 x 2 übereinander verbaute Glasbausteine (3 x 2 Stck. ca. 25 x 60 cm) aus bestehender Mauernische (ca. 126 x 60 cm) fachgerecht ausbauen und entsorgen. 2. Faserbelastete Innenfensterbank (l= ca. 1,30 m) aus bestehender Mauernische fachgerecht ausbauen und entsorgen. 3. Anschlußbereiche für den kraftschlüssigen Einbau des neuen Mauerwerks vorbereiten. 4. Die drei Maueröffnungen Maueröffnung der ehemaligen Glasbausteine in einer Stärke von d= ca. 8 cm und die davor liegende Mauernische ca. 126 x 60 cm in einer Stärke von ca. 24 cm kraftschlüssig mit Kalksandsteinen flächenbündig zum bestehenden angrenzenden Mauerwerk aufmauern. 4. Innenwandbereich der Ausmauerung oberflächenbündig an den umgebenden Bestandsputz mit Zementputz verutzen. Mauerwerksdicke ca. 30 cm, Öffnungsgröße: ca. 126 x 60 cm Steinart KS (Kalksandstein Vollstein) Steinfestigkeitsklasse 28 Rohdichteklasse 2,0 Wärmeleitfähigkeit: 1,9 W/(mk) Mörtelgruppe: NM IIa nach DIN V 18580 Mörtelklasse:M5 nach DIN EN 998-2 Ausführung im Treppenhaus im 5. OG. Anschlüsse an das Bestandsmauerwerk und die Schuttentsorgung sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. Siehe Foto 19
001.008
Glasbausteine austauschen
1.00
Stk
001.009 Schilder demontieren, neu montieren Demontage von Schildern bis Größe 30 x 30 cm, einschl. Dokumentation der Lage und Neumontage an gleicher Stelle auf WDVS.
001.009
Schilder demontieren, neu montieren
5.00
St
001.010 Demont. Vorbaurollladen, ~0,90 x 1,20 m Demontage Außenrolläden Demontage von vorhandenen Vorbaurollläden B*H = ca. 0,90 * 1,20 m (Elementmaße), einschl. Kasten, Panzer u. Führungsschienen, ausbauen, abtransportieren, fachgerecht entsorgen, Gebühren u. Transportkosten. Sh. Foto 20
001.010
Demont. Vorbaurollladen, ~0,90 x 1,20 m
5.00
St
001.011 Demont. Vorbaurollladen, ~1,15 x 1,45 m Demontage Außenrolläden Demontage von vorhandenen Vorbaurollläden B*H = ca. 1,15* 1,45 m (Elementmaße), einschl. Kasten, Panzer u. Führungsschienen, ausbauen, abtransportieren, fachgerecht entsorgen, Gebühren u. Transportkosten. Sh. Foto 21
001.011
Demont. Vorbaurollladen, ~1,15 x 1,45 m
4.00
St
001.012 Demont. Vorbaurollladen, ~1,90 x 1,45 m Demontage Außenrolläden Demontage von vorhandenen Vorbaurollläden B*H = ca. 1,90* 1,45 m (Elementmaße), einschl. Kasten, Panzer u. Führungsschienen, ausbauen, abtransportieren, fachgerecht entsorgen, Gebühren u. Transportkosten. Sh. Foto 22
001.012
Demont. Vorbaurollladen, ~1,90 x 1,45 m
5.00
St
001.013 Demont. Vorbaurollladen, ~3,15 x 2,60 m Demontage Außenrolläden Demontage von vorhandenen Vorbaurollläden B*H = ca. 3,15* 2,60 m (Elementmaße), einschl. Kasten, Panzer u. Führungsschienen, ausbauen, abtransportieren, fachgerecht entsorgen, Gebühren u. Transportkosten. Sh. Foto 23
001.013
Demont. Vorbaurollladen, ~3,15 x 2,60 m
3.00
St
001.014 Demont. Klemm-Markise, B ~ 4,00 m Demontage Markise, B ~ 4,00 m (Elementmaße), mit Spreizstützen zwischen Fußboden und Decke befestigt. Demontage der vorhandenen Markisen an den Loggien, ausbauen und nach Angabe der Bauleitung im Keller des Gebäudes incl. Dokumentaion des Ausbauortes einlagern. Sh. Foto 23
001.014
Demont. Klemm-Markise, B ~ 4,00 m
2.00
St
001.015 Sichtschutzelemente entfernen Demontage von Sichtschutzelementen an Balkonseiten, einzukalkulieren ist: Rahmen aus lackierten Stahlprofilen, B x H ~ 1,20 x 2,60 m, mit Ornamentverglasung oder transparenten Wellplatten demontieren und entsorgen. Sh. Fotos 24+25
001.015
Sichtschutzelemente entfernen
8.00
St
001.016 Schornsteinzug schließen, Schnittfläche ca. 35*160 cm Vorhandenen mehrzügigen Schornsteinzug im Bereich der im Dachgeschoß bauseitig abgebrochenen Schornsteine wie folgt begradigen und verschließen: - Schornsteinzüge abdecken - Schalung an die in den Zügen verlegten Leitungen anpassen - Abbruchkanten begradigen - obere Schnittfläche des Schornsteins ca. 10 cm stark mit Mörtel überdecken und gerade abziehen Größe der einzelnen Züge: bis 0,2 m² Schnittfläche des abgebrochenen Schornsteins = ca. 35*160 cm Ausführung zeitlich versetzt nach Abbruch des Schornsteins durch den Dachdecker. Der nachfolgende Preis bezieht sich auf den gesamten Schornstein.
001.016
Schornsteinzug schließen, Schnittfläche ca. 35*160 cm
1.00
St
001.017 Schornsteinzug schließen, Schnittfläche ca. 50*50 cm Vorhandenen mehrzügigen Schornsteinzug im Bereich der im Dachgeschoß bauseitig abgebrochenen Schornsteine wie in Vorposition 02.001.16 beschrieben begradigen und verschließen, jedoch Schnittfläche des abgebrochenen Schornsteins = ca. 50*50 cm Ausführung zeitlich versetzt nach Abbruch des Schornsteins durch den Dachdecker. Der nachfolgende Preis bezieht sich auf den gesamten Schornstein.
001.017
Schornsteinzug schließen, Schnittfläche ca. 50*50 cm
1.00
St
001.018 Schornsteinzug schließen, Schnittfläche ca. 50*170 cm Vorhandenen mehrzügigen Schornsteinzug im Bereich der im Dachgeschoß bauseitig abgebrochenen Schornsteine wie in Vorposition 02.001.16 beschrieben begradigen und verschließen, jedoch Schnittfläche des abgebrochenen Schornsteins = ca. 50*170 cm Ausführung zeitlich versetzt nach Abbruch des Schornsteins durch den Dachdecker. Der nachfolgende Preis bezieht sich auf den gesamten Schornstein.
001.018
Schornsteinzug schließen, Schnittfläche ca. 50*170 cm
1.00
St
001.019 Verblender ersetzen Schadhafte oder fehlende Steine im Sichtmauerwerk / Verblendmauerwerk erneuern, einzukalkulieren ist: 1. Schadhafte Steine des Mauerwerks entfernen 2. Liefern und einmauern von Ersatzsteinen in gleichem Format und gleicher Steinart 3. Verfugen 4. Reinigen der ausgebeserten Mauerwerksfläche 5. Angefallenen Schutt entsorgen Die Abrechnung erfolgt nach Stück erneueter Ziegel Steinart : Ziegel
001.019
Verblender ersetzen
50.00
St
001.020 Zementputz, Altbauwänden, bis 4 m2 Zementputz, 2-lagig, incl. Spritzbe- wurf auf Altbauwändem zum Ergänzen, Aus- bessern und Erneuern von bestehenden Putzflächen, incl. Reinigen des Putzuntergrundes, Voranstrich und Ergänzen von Putzträgern sowie Anpassen an bestehenden Putz. Mörtelart: GP Festigkeitsklasse: CS IVPutzdicke : ca. 25 mm Einzelgröße: bis 2 m²
001.020
Zementputz, Altbauwänden, bis 4 m2
6.00
001.021 Putz, innen, Mehrstärke Differenzpreis für 10 mm Mehrstärke des Zementputzes der Vorposition 001.20. Hinweis: Der hier angegebene Mehrpreis je cm Putzstärke wird sinngemäß bei Minderstärken für jeden vollen cm Putzstärke in Abzug gebracht.
001.021
Putz, innen, Mehrstärke
6.00
001.022 Außenputz ausbessern, 1 bis 2,5 m2 Außenputz wie folgt ausbessern: - lose Außenputzflächen abschlagen - Mauerwerksfugen bis 15 mm tief auskratzen - Wandflächen reinigen - Bauschutt entsorgen Putzflächen wie folgt erneuern: - Spritzbewurf - Unterputz - Oberputz - Putzstärke im Mittel: 1 bis 2,5cm zzgl. Fugen Mörtelgruppe: M 2,5 / NM II (P II) Oberfläche: abgerieben und gefilzt Flächen 1 m² bis 2,5 m² Die Arbeiten sind nur auf ausdrückliches Verlangen der Bauleitung auszuführen und schriftlich von der Bauleitung freigeben zu lassen.
001.022
Außenputz ausbessern, 1 bis 2,5 m2
6.00
001.023 Außenputz ausbessern, bis 1 m2 Außenputz wie folgt ausbessern: - lose Außenputzflächen abschlagen - Mauerwerksfugen bis 15 mm tief auskratzen - Wandflächen reinigen - Bauschutt entsorgen Putzflächen wie folgt erneuern: - Spritzbewurf - Unterputz - Oberputz - Putzstärke im Mittel: 1 bis 2,5cm zzgl. Fugen Mörtelgruppe : M 2,5 / NM II (P II) Oberfläche : abgerieben und gefilzt Flächen bis 1,0 m² Die Arbeiten sind nur auf ausdrückliches Verlangen der Bauleitung auszuführen und schriftlich von der Bauleitung freigeben zu lassen.
001.023
Außenputz ausbessern, bis 1 m2
4.00
001.024 Mehrstärke Außenputz Zulage für die Mehrstärke je Zentimeter Putzstärke pro Quadratmeter des Außenputzes der Positionen 01.22 und 01.23. Die Arbeiten sind nur auf ausdrückliches Verlangen der Bauleitung auszuführen und schriftlich von der Bauleitung freigeben zu lassen.
001.024
Mehrstärke Außenputz
6.00
001.025 Nachverankerung Mauerwerk Vorhandene Vormauerschale mittels zugelassenem System gemäß DIN 1053, EN 845/846 und DIN 18515 sichern als vorbereitende Maßnahme zur Aufbringung des von den Folgegewerken aufzubringenden Wärmedämmverbundsystems mit Riemchenbelag. Die bestehende Vormauerschale aus Verblendziegeln im Dünnformat (DF) ist ca. 11,5 cm stark und hat eine Schalenfuge zum Hintermauerwerk, diese ist im Mittel 20 mm stark. Da Abweichungen zu erwarten sind ist der Anker für einen Schalenabstand zwischen 20-50 mm zu wählen. Das tragende Hintermauerwerk, D= min. 24 cm, besteht aus Ziegelmauerwerk. Eine Nachverankerung der Verblendfassade Im Erdgeschoß ist notwendig, weil nur eine sehr geringe Anzahl von Edelstahlmauerankern sowie gebrochene ins Hintermauerwerk einbindende Köpfe von Verblendern bei der Bestandsuntersuchung vorgefunden wurden. Die Nachverankerung hat mittels speziell dafür entwickelter Verblendsanieranker zu erfolgen. Zur Nachverankerung müssen gemäß DIN 1053 / DIN EN 845-1 mindestens 5 Anker je m² Fassadenfläche verbaut werden. Die anzubietende Ankerstärke und Ankerlänge haben der Zulassung des angebotenen Produktes für den oben genannten Aufbau der Außenwand gemäß DIN 1053 / DIN EN 845-1 zu entsprechen, jedoch mindestens M8 * 205 mm. Anzubieten ist ein mechanisches System von Verblendsanierankern zur nachträglichen bauaufsichtlich zugelassenen Befestigung von Verblendmauerwerk mit Luftschicht. Das System besteht aus einer Kunststoffhülse mit einer zweifachen Spreizzone und einer Schraube aus nicht rostendem Stahl. Die Verblendsanieranker sind in Durchsteckmontage in der Tragschale und im Verblendmauerwerk zu setzen. Die zwei Spreizzonen des Dübels schaffen in der Tragschale und in der Vorschale eine sichere Befestigung. Erst wenn der Dübel in der Tragschale greift, wird dieser im Verblendmauerwerk fixiert. Der Verblendsanieranker erfordert eine Eignung für die Verblendsanierung von zweischaligem Mauerwerk, auf das nachträglich ein Wärmedämmverbundsystem mit Riemchenklinker angebracht wird. Das angebotene System benötigt eine Zulassung zur Montage in der Fuge und im Verblendstein. Abgerechnet werden die ungedämmten Flächen des Verblendmauerwerks. Mauerwerksöffnungen unter 2,5 m² werden übermessen, Mauerwerksöffnungen ab 2,5 m² werden abgezogen. Die Geometrie des Gebäudes ist den beiliegenden Plänen zu entnehmen.
001.025
Nachverankerung Mauerwerk
55.00
001.026 Zulage Nachverankerung, sichern Ränder Zulage zur vorbeschriebenen Position 02.001.25 (Nachverankerung Mauerwerk) für die zusätzliche Sicherung der Verblendschale an allen freien Rändern (von Öffnungen, an Gebäudeecken, entlang von Dehnungsfugen, an den oberen Enden der Außenschalen und dergleichen) gemäß DIN 1053 / DIN EN 845-1 durch die Anordnung von 3 zusätzlichen Verblendsanierankern, gemäß Vorposition 02.001.25 je m Randlänge des entsprechenden freien Randes. Abgerechnet werden die zusätzlich nachverankerten Meter der ungedämmten Verblendschale je m Randlänge. Die Geometrie des Gebäudes ist den beiliegenden Plänen zu entnehmen.
001.026
Zulage Nachverankerung, sichern Ränder
50.00
m
001.027 Öffnung Kellerfenster schließen, d=ca.36,5 cm, <= 2,5m² Mauerwerksöffnung des Bestandsfensters im Kellergeschoss durch Mauerwerk aus Kalksandstein, DIN 106, KS L, Festigkeitsklasse 12, Rohdichteklasse 1,6, kraftschlüssig zum Verschluß der Fensteröffnung des Bestandsmauerwerks, in Stärke der Bestandswand aufmauern. Die um ca. 30° abgeschrägte Unterseite der Bestandsöffnung ist dabei für eine kraftschlüssige Aufmauerung vorzubereiten. Mauerwerksdicke: ca. 36,5 cm, Abmessungen : ca. 60 x 80 cm Mauermörtel MG II, Einzelflächen : bis 2,5 m² Ausführung im Kellergeschoß. Anschlüsse an das Bestandsmauerwerk und die Schuttentsorgung sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. Ausführung nach Zeichnungen R.18
001.027
Öffnung Kellerfenster schließen, d=ca.36,5 cm, <= 2,5m²
1.00
001.028 Fensterleibung zurückschneiden Bestehende ca. 9 cm breite und um ca. 10 cm vorspringende Fensterleibung (Fasche) aus Stahlbeton, flächenbündig zur Außenwand abschneiden. Schnittfläche begradigen, anfallenden Schutt entsorgen.
001.028
Fensterleibung zurückschneiden
24.00
m
002 Perimeterarbeiten
002
Perimeterarbeiten
Hinweis: Anschluss Grundleitungen Anschlüsse für neue und geänderte Regenfallleitungen herstellen. Die Arbeiten erfolgen nach Fertigstellung des WDVS-Systems und dem Abrüsten des Gebäudes im Frühsommer 2027.
Hinweis:
002.001 Betonplatten aufnehmen Gehwegplatten aus Beton B x L = 50 x 50 cm bzw, 50 x 25 cm, an das Gebäude angrenzend, unter Balkonen oder vor Eingangsbereichen,aufnehmen, zwischenlagern, nach Einbau der Abdichtung wiederverlegen. Restplatten abtransportieren und entsorgen, einschl. Gebühren u. Transportkosten.
002.001
Betonplatten aufnehmen
14.00
002.002 Pflastersteine aufnehmen Pflasterseine aus Beton B x L = 10 x 20 cm, an das Gebäude angrenzend, im Eingangsbereichen,aufnehmen, zwischenlagern, nach Einbau der Abdichtung wiederverlegen. Restplatten abtransportieren und entsorgen, einschl. Gebühren u. Transportkosten.
002.002
Pflastersteine aufnehmen
3.00
002.003 Kiesstreifen abtragen, entsorgen Kiesstreifen, versandet und mit Unkraut durchsetzt, im Bereich der Gebäudeaußenwand in Handschachtung abtragen, Aushub laden und abfahren, einschließlich Deponiegebühren. Mengenermittlung nach Aufmaß an der Ent­nah­mestelle. Breite: ca. 50 cm Dicke: ca. 30 cm
002.003
Kiesstreifen abtragen, entsorgen
2.50
002.004 Oberboden abtragen, entsorgen Oberboden im Bereich der Gebäudeaußenwand in Handschachtung abtragen, Aushub laden und abfahren, einschließlich Deponiegebühren. Mengenermittlung nach Aufmaß an der Ent­nah­mestelle. Abtragsdicke: i.M. 30 cm
002.004
Oberboden abtragen, entsorgen
8.00
002.005 Boden ausheben, entsorgen Bodenaushub zur Freilegung der vorhandenen Aussenwand für Arbeiten an der Bauwerksabdichtung, als Handschachtung profilgerecht ausheben. Aushub laden und abfahren, einschließlich Deponiegebühren. Bodenklasse : 3 - 5 mit Schuttanteilen Aushubtiefe : bis ca. - 0,4 m
002.005
Boden ausheben, entsorgen
2.00
002.006 Boden ausheben, seitlich lagern Bodenaushub zur Freilegung der vorhandenen Grundleitungen der Balkone vor der Kelleraussenwand als Maschine - Hand - Aushub profilgerecht ausheben. Aushub nach Angabe der Bau­leitung im Bereich der Baustelle in Mie­ten auf­setzen. Bodenklasse : 3 - 5 mit Schuttanteilen Aushubtiefe : bis ca. - 2 m
002.006
Boden ausheben, seitlich lagern
14.00
002.007 Boden entsorgen Zwischengelagerten Bodenaushub der Vorposition 002.06 laden und abfahren, einschließlich Deponiegebühren.
002.007
Boden entsorgen
4.00
002.008 Auf-/ Hinterfüllung Lagerboden Den zuvor ausgehobenen und in Mieten gelagerten und zur Wiederverfüllung der Baugrube geeigneten Bodenaushub, lagenweise nach Angabe der Bauleitung einbauen und fachgerecht verdichten. Die Arbeiten sind nach Angabe der Bau- leitung nach Baufortschritt durchzuführen.
002.008
Auf-/ Hinterfüllung Lagerboden
10.00
002.009 Auf-/ Hinterfüllung Lieferkies Geeigneten Lieferkies profilgerecht, lagenweise nach Angabe der Bauleitung einbauen. Das Material ist als Auffüllung außer- halb von Gebäuden im Bereich der Bau- grube, Fundamente und Kellerwände einzubauen und zu verdichten. Wasserdurchlässigkeitsbeiwert des Bodens k > 10-4 m/s nach DIN 18130-1. Die Arbeiten sind nach Angabe der Bau- leitung nach Baufortschritt durchzuführen. Material: Lieferkies
002.009
Auf-/ Hinterfüllung Lieferkies
4.00
002.010 Kiesstreifen (Schüttung) aus Rollkies in allen Kiesstreifen (Schüttung) aus Rollkies in allen Anschlussbereichen zur Schaffung vegetationsfreier Abstandsflächen (Dachrand, Wandanschluss, Dachentwässerung, sonstige Dachdurchdringungen). Körnung: 16/32 mm Streifenbreite: ca. 50 cm
002.010
Kiesstreifen (Schüttung) aus Rollkies in allen
2.50
002.011 Untergrund Außenwand vorbereiten Untergrund von Außenwandflächen im Sockelbereich und im Bereich der frei gelegten Außenwändflächen des Kellers für Außenabdichtungen vorbereiten. Flächen reinigen, lose Teile und Grate abstoßen, Kantenrunden sowie haftungsmindernde Schichten entfernen, kleinere Beschädigungen mit Mörtel ausbessern. Untergrund : Klinker / Putz Bauteil und Lage : Kelleraußenwand
002.011
Untergrund Außenwand vorbereiten
34.00
002.012 Grundierung Grundieren des Untergrundes von Außenwandflächen im Sockelbereich mit geeigneter Kunstharzdispersion zur Vorbereitung des Untergrundes für den Auftrag eines Ausgleichsputzes. Untergrund : Waschbeton / Putz Bauteil und Lage : Kelleraußenwand
002.012
Grundierung
34.00
002.013 Abdichtung erdberührte Wand + Sockel Abdichtung von Sockeln im Spritzwasserbereich und erdberührten Wänden für den Lastfall W1.2-E und W4-E nach DIN 18533, von außen mit zugelassener rissüberbrückender mineralischen Dichtungsschlämme. Die Abdichtung erfolgt mit zementärer, zweikomponentiger, schnell durchtrocknender, flexibler und hoch ergiebiger mineralischer Dichtungsschlämme in mind. zwei Arbeitsgängen. Das Material durch Spachteln, Spritzen, Streichen oder Rollen auftragen. Vor dem Auftrag der nächsten Schicht muss die vorherige getrocknet sein. Im Bereich von Spritzwasserzonen die Abdichtung mindestens 30 cm über GOK führen. Das Einhalten der geforderten Mindestschichtdicke ist über den Verbrauch sowie regelmäßige Kontrollen der Nassschichtdicke nachzuweisen. Gesamttrockenschichtdicken > = 2 mm Material: Zweikomponentige Rissüberdeckende mineralische Dichtungsschlämme (MDS) als Reaktivabdichtung. Bauteil : Außenwand Untergrund : Klinker Einbausituation : KG Einbauhöhe : bis ca. 40 cm unter und ca. + 40 cm über Terrain Raumnutzungsklasse: RN 2-E Trockenschichtdicke : mind. > = 2 mm Rissklasse: mindestens R 1-E
002.013
Abdichtung erdberührte Wand + Sockel
34.00
002.014 Bauwerksfuge, abdichten Abdichten von Trenn- und Bewegungsfugen mit elastischem, vlieskaschiertem Abdichtungsband aus flexiblem Polyolefin. Bauwerksfuge nutförmig freistemmen und reinigen. Bauschutt entsorgen. Das Dichtband in die erste Abdichtungsschicht einbetten und mittels Glättkelle vollflächig und hohlraumfrei andrücken. Überarbeiten des Dichtbandes mit der zweiten Abdichtungsschicht 5 cm von jeder Seite. Fugenbreite: bis 30 mm Lastfall: W1.2-E nach DIN 18533
002.014
Bauwerksfuge, abdichten
2.00
m
002.015 Sickerschicht aus Noppenbahnen Sickerschicht aus vlieskaschierten Noppenbahnen aus Polyolefin für vertikale Flächen vor Wänden, einschl. Eckausbildung und Herstellen von Randabschlüssen und Durchdringungen. Abflussspende im Endzustand über 0,3 l/sm bei max. 40 kN/m² Erddruck. Mattendicke : ca. 4 mm Noppenhöhe : 5 bis 8 mm
002.015
Sickerschicht aus Noppenbahnen
17.00
002.016 Anschluss an vorh. Anschlüsse versetzen Anschluss für Regenfallleitung an vorh. Leitung. Der Anschluss erfolgt an der gleichen Stelle der bisherigen Rohre, er ist jedoch um ca. 4,5 m (siehe Plan Grundriss KG) zu verlegen.
002.016
Anschluss an vorh. Anschlüsse versetzen
1.00
St
002.017 Anschluss an vorh. Anschlüsse versetzen Anschluss für Regenfallleitung an vorh. Leitung. Der Anschluss erfolgt an der gleichen Stelle der bisherigen Rohre, er ist jedoch um ca. 1,5 m (siehe Plan Grundriss KG) zu verlegen.
002.017
Anschluss an vorh. Anschlüsse versetzen
1.00
St
002.018 KG-Rohre DN 100 KG-Rohre DN 100 für vorgen. Anschlüsse liefern und auf mitzuliefernder Sandbettung nach DIN verlegen, einschl. erf. Form- und Verbindungsstücke.
002.018
KG-Rohre DN 100
6.00
m
003 Betonerhaltungsarbeiten
003
Betonerhaltungsarbeiten
Hinweis: Bei den zu sanierenden Flächen handelt es sich um die Betondecken der Balkone, siehe Fotos 27 bis 30. Es dürfen nur Betonsanierungssysteme mit einer bauaufsichtlichen Zulassung verarbeitet werden. Die technischen Anforderungen müssen erfüllt und nachgewiesen werden. Es dürfen im System nur die vorgegebenen Komponenten des gleichen Herstellers verarbeitet werden. Zur einwandfreien, fachgerechten Ausführung sind die vom Systemhersteller angebotenen Werkzeuge und Hilfsmaterialien zu benutzen, sowie die Ausführungshinweise der Technischen Merkblätter des Herstellers zu beachten. Die Sanierungsbereiche sind mit der Bauleitung abzustimmen und vor der Bearbeitung gemeinsam aufzumessen.
Hinweis:
003.001 Schadstellen suchen Schadstellen an Sichtbetonflächen durch Abklopfen auf Schad- und Hohlstellen untersuchen und vorgefundene Schadstellen kennzeichnen. Festhalten von Art, Umfang und Menge der Schäden im Beisein der Bauleitung in einem Protokoll, als Grundlage für die Festlegung der Ausführung und der späteren Abrechnung der fertigen Leistungen. Bauteil: Deckenuntersichten und Stirnseiten der Balkone / Balkonplatten.
003.001
Schadstellen suchen
100.00
003.002 Schutzabdeckungen Abdeckungen aus Holzfaserplatten o.ä., zum Schutz von Fenstern und Türen aus Glas vor mechanischen Beschä- digungen herstellen und vorhalten, einschließlich späterer Beseitigung.
003.002
Schutzabdeckungen
65.00
003.003 Entfernen von Verunreinigungen Entfernen von Verunreinigungen, Farbresten, Trennschichten u. Ä. durch Hochdruckreinigung einschl. erf. Nachbearbeitung Bauteil: Deckenuntersichten und Stirnseiten der Balkone / Balkonpaltten.
003.003
Entfernen von Verunreinigungen
100.00
003.004 Entfernen von Beschichtungen Nicht tragfähige, organische Beschichtung mit Abbeizer, aromatenfrei, biologisch abbaubar, unter Beachtung der Auflagen der UVV und der BauBG zu den persönlichen Schutzmaßnahmen entfernen, einschl. erforderlicher Nachbearbeitung durch manuelles Nachwaschen Art der Beschichtung: nicht tragfähige Dispersionsfarbe Bauteil: Deckenuntersichten und Stirnseiten der Balkone / Balkonpaltten.
003.004
Entfernen von Beschichtungen
100.00
003.005 Abstemmen v. losem Beton, F <=0,05 m² Abstemmen von losem, nicht festem Beton bis auf den tragfähigen, festen Kernbeton. Die Ausbruchufer sind schräg zwischen 30° und 60° herauszuarbeiten. Einzelfläche <= 0,05 m², Ausbruchtiefe bis 3 cm
003.005
Abstemmen v. losem Beton, F <=0,05 m²
60.00
St
003.006 Abstemmen v. losem Beton, F > 0,05<= 0,10 m² Abstemmen wie in Position 003.5 beschrieben, jedoch Einzelfläche > 0,05<= 0,10 m²
003.006
Abstemmen v. losem Beton, F > 0,05<= 0,10 m²
25.00
St
003.007 Abstemmen v. losem Beton, F > 0,10<= 0,25 m² Abstemmen wie in Position 003.5 beschrieben, jedoch Einzelfläche > 0,10<= 0,25 m²
003.007
Abstemmen v. losem Beton, F > 0,10<= 0,25 m²
15.00
St
003.008 Abstemmen v. losem Beton, F > 0,25<= 0,50 m² Abstemmen wie in Position 003.5 beschrieben, jedoch Einzelfläche > 0,25<= 0,50 m²
003.008
Abstemmen v. losem Beton, F > 0,25<= 0,50 m²
5.00
St
003.009 Abstemmen v. losem Beton, F > 0,50<= 1,00 m² Abstemmen wie in Position 003.5 beschrieben, jedoch Einzelfläche > 0,50<= 1,00 m²
003.009
Abstemmen v. losem Beton, F > 0,50<= 1,00 m²
6.00
003.010 Abstemmen v. losem Beton, F > 1,00<= 10,00 m² Abstemmen wie in Position 003.5 beschrieben, jedoch Einzelfläche > 1,00<= 10,00 m²
003.010
Abstemmen v. losem Beton, F > 1,00<= 10,00 m²
10.00
003.011 Zulage für tiefere Stemmarbeiten Zulage für tiefere Stemmarbeiten über die angegebene Ausbruchtiefe gemäß der Positionen 003.5 bis 003.7 um jeden weiteren Zentimeter hinaus.
003.011
Zulage für tiefere Stemmarbeiten
40.00
St
003.012 Zulage für tiefere Stemmarbeiten Zulage für tiefere Stemmarbeiten über die angegebene Ausbruchtiefe gemäß der Position 003.8 um jeden weiteren Zentimeter hinaus.
003.012
Zulage für tiefere Stemmarbeiten
3.00
St
003.013 Zulage für tiefere Stemmarbeiten Zulage für tiefere Stemmarbeiten über die angegebene Ausbruchtiefe gemäß der Positionen 003.9 bis 003.10 um jeden weiteren Zentimeter hinaus.
003.013
Zulage für tiefere Stemmarbeiten
7.00
003.014 Entfernen von Fremdkörpern Entfernen von sichtbaren, störenden Fremdkörpern, z. B. Bindedrähte, Nägel, Kunststoffteile u. Ä. durch Ausstemmen, Ausbohren oder oberflächiges Abtrennen nicht rostender Teile aus dem Beton.
003.014
Entfernen von Fremdkörpern
30.00
St
003.015 Korrodierte Bewehrung freilegen, L<=0,25 m Korrodierte Bewehrung, Ø bis 16 mm, bis 2 cm über den Rostansatz hinaus durch Stemmen freilegen. Ausbruchtiefe bis 3 cm, Einzellänge bis 0,25 m
003.015
Korrodierte Bewehrung freilegen, L<=0,25 m
60.00
St
003.016 Korrodierte Bewehrung freilegen, L> 0,25<= 0,65 m Korrodierte Bewehrung, Ø bis 16 mm, bis 2 cm über den Rostansatz hinaus durch Stemmen freilegen. Ausbruchtiefe bis 3 cm, Einzellänge > 0,25<= 0,65 m
003.016
Korrodierte Bewehrung freilegen, L> 0,25<= 0,65 m
15.00
St
003.017 Korrodierte Bewehrung freilegen, L> 0,65<= 1,00 m Korrodierte Bewehrung, Ø bis 16 mm, bis 2 cm über den Rostansatz hinaus durch Stemmen freilegen. Ausbruchtiefe bis 3 cm, Einzellänge > 0,65<= 1,00 m
003.017
Korrodierte Bewehrung freilegen, L> 0,65<= 1,00 m
15.00
St
003.018 Korrodierte Bewehrung freilegen, L> 1,00<= 2,00 m Korrodierte Bewehrung, Ø bis 16 mm, bis 2 cm über den Rostansatz hinaus durch Stemmen freilegen. Ausbruchtiefe bis 3 cm, Einzellänge > 1,00<= 2,00 m
003.018
Korrodierte Bewehrung freilegen, L> 1,00<= 2,00 m
10.00
St
003.019 Korrodierte Bewehrung freilegen, L> 2,00<= 4,00 m Korrodierte Bewehrung, Ø bis 16 mm, bis 2 cm über den Rostansatz hinaus durch Stemmen freilegen. Ausbruchtiefe bis 3 cm, Einzellänge > 2,00<= 4,00 m
003.019
Korrodierte Bewehrung freilegen, L> 2,00<= 4,00 m
6.00
St
003.020 Strahlen u. Korrosionsschutz, L<= 0,25 m Entrosten der freigelegten Bewehrungsstähle bis Ø 16 mm, z. B. durch Feuchtstrahlen mit festem Strahlmittel, Reinheitsgrad Sa 2 1/2 - metallisch blank, nach DIN 55928, Teil 4. Anfallende verfahrensbedingte Vermischungen sind vollständig zu sammeln und zu entsorgen. Korrosionsschutz der freigelegten, blanken Bewehrung bis Ø 16 mm. durch Beschichten, mit wässrigem, zementgebundenem Korrosionsschutzsystem, 2-fach mit Zwischentrocknung; 1. Lage: Farbton grau 2. Lage: Farbton hellgrau; Einzellängen <= 0,25 m
003.020
Strahlen u. Korrosionsschutz, L<= 0,25 m
60.00
St
003.021 Strahlen u. Korrosionsschutz, L>0,25<= 0,65 m Entrosten und Korrosionsschutz wie Vorposition 03.16, jedoch Einzellänge >0,25<= 0,65 m
003.021
Strahlen u. Korrosionsschutz, L>0,25<= 0,65 m
15.00
St
003.022 Strahlen u. Korrosionsschutz, L >0,65<= 1,00 m Entrosten und Korrosionsschutz wie Vorposition 03.16, jedoch Einzellänge >0,65<= 1,00 m
003.022
Strahlen u. Korrosionsschutz, L >0,65<= 1,00 m
15.00
St
003.023 Strahlen u. Korrosionsschutz, L>1,00<= 2,00 m Entrosten und Korrosionsschutz wie Vorposition 03.16, jedoch Einzellänge >1,00<= 2,00 m
003.023
Strahlen u. Korrosionsschutz, L>1,00<= 2,00 m
8.00
St
003.024 Strahlen u. Korrosionsschutz, L>2,00<= 4,00 m Entrosten und Korrosionsschutz wie Vorposition 03.16, jedoch Einzellänge >2,00<= 4,00 m
003.024
Strahlen u. Korrosionsschutz, L>2,00<= 4,00 m
4.00
St
003.025 Schalung, glatt, L< 1,00 m Liefern und Herstellen von Schalung, glatt geschalt für nachfolgende Reprofilierungen an Ecken, Kanten u. Ä., Einzellänge < 1,00 m
003.025
Schalung, glatt, L< 1,00 m
20.00
m
003.026 Schalung, glatt, L >=1,00 m Liefern und Herstellen von Schalung, glatt geschalt für nachfolgende Reprofilierungen an Ecken, Kanten u. Ä., Einzellänge > = 1,00 m
003.026
Schalung, glatt, L >=1,00 m
25.00
m
003.027 Reprofilierung, F<= 0,05 m²,T<= 3 cm Ausbruchstellen im Normalbeton vornässen und mit kunststoffvergütetem, mineralischen Korrosionsschutz Basisschutz als Haftschlämme satt und einmassierend behandeln. Angemischten kunststoffvergüteten Zementmörtel gleichen Fabrikats in die noch feuchte Haftschlämme fachgerecht einbringen und gut verdichten. Schadstelle oberflächenbündig verfüllen. Örtl. begrenzte Fehlstellenfläche <= 0,05m², Ausbruchtiefe <= 3 cm
003.027
Reprofilierung, F<= 0,05 m²,T<= 3 cm
60.00
St
003.028 Reprofilierung, F>= 0,05 m²<= 0,10m² ,T<= 3 cm Reprofilierung der Ausbruchstellen wie in Position 03.21 beschrieben, jedoch örtl. begrenzte Fehlstellenfläche >= 0,05 m²<= 0,10m²
003.028
Reprofilierung, F>= 0,05 m²<= 0,10m² ,T<= 3 cm
25.00
St
003.029 Reprofilierung, F > 0,10 m²<= 0,25m² ,T<= 3 cm Reprofilierung der Ausbruchstellen wie in Position 03.21 beschrieben, jedoch örtl. begrenzte Fehlstellenfläche > 0,10 m²<= 0,25m²
003.029
Reprofilierung, F > 0,10 m²<= 0,25m² ,T<= 3 cm
15.00
St
003.030 Reprofilierung, F> 0,25 m²<= 0,50m² ,T<= 3 cm Reprofilierung der Ausbruchstellen wie in Position 03.21 beschrieben, jedoch örtl. begrenzte Fehlstellenfläche > 0,25 m²<= 0,50m²
003.030
Reprofilierung, F> 0,25 m²<= 0,50m² ,T<= 3 cm
5.00
St
003.031 Reprofilierung, F > 0,50 m²<= 1,0m²,T<= 3 cm Reprofilierung der Ausbruchstellen wie in Position 03.21 beschrieben, jedoch örtl. begrenzte Fehlstellenfläche > 0,50 m²<= 1,0m²
003.031
Reprofilierung, F > 0,50 m²<= 1,0m²,T<= 3 cm
8.00
St
003.032 Reprofilierung, F > 1,0 m²<= 10,0m²,T<= 3 cm Reprofilierung der Ausbruchstellen wie in Position 03.21 beschrieben, jedoch örtl. begrenzte Fehlstellenfläche > 1,0 m²<= 10,0m²
003.032
Reprofilierung, F > 1,0 m²<= 10,0m²,T<= 3 cm
15.00
003.033 Zulage tiefere Reprofilierung, <= 0,25 m² Zulagepreis für Reprofilierung über die angegebene Ausbruchtiefe der Positionen 03.27, 03.28 und 03.29um jeden weiteren Zentimeter hinaus. Gegebenenfalls mehrlagig arbeiten. Einzelfläche bis 0,25 m²
003.033
Zulage tiefere Reprofilierung, <= 0,25 m²
25.00
St
003.034 Zulage tiefere Reprofilierung > 0,25 m² bis 1,00 m² Zulagepreis für Reprofilierung über die angegebene Ausbruchtiefe der Positionen 03.30 und 03.31um jeden weiteren Zentimeter hinaus. Gegebenenfalls mehrlagig arbeiten. Einzelfläche größer 0,25 m² bis 1,00 m²
003.034
Zulage tiefere Reprofilierung > 0,25 m² bis 1,00 m²
2.00
St
003.035 Zulage tiefere Reprofilierung > 1,00 m² bis 10,00 m² Zulagepreis für Reprofilierung über die angegebene Ausbruchtiefe der Position 03.32um jeden weiteren Zentimeter hinaus. Gegebenenfalls mehrlagig arbeiten. Einzelfläche größer 1,00 m² bis 10,00 m²
003.035
Zulage tiefere Reprofilierung > 1,00 m² bis 10,00 m²
5.00
003.036 Bewehrung abtrennen, bis 16 mm Bewehrung abtrennen, bis 16 mm Schadhafte Bewehrung mit Zustimmung des Auftraggebers abtrennen. Bewehrung: bis 16 mm Durchmesser Die Abrechnung erfogt je Schnitt
003.036
Bewehrung abtrennen, bis 16 mm
12.00
St
003.037 Bewehrung einschweißen, bis 16 mm Schadhafte Bewehrung durch kraftschlüssiges einschweißen eines neuen Bewehrungsstabes instandsetzen. Durchmesser der Bewehrung: bis 16 mm Länge der Bewehrung: bis 1,00 m Die Abrechnung erfogt je Stück Bewehrungsstab, incl. beidseitiger Schweißnäthe.
003.037
Bewehrung einschweißen, bis 16 mm
6.00
St
003.038 Zulage Bewehrung einschweißen, über 1,01 m Zulage auf die Vorposition 03.28 für das kraftschlüssige einschweißen eines neuen Bewehrungsstabes mit: Durchmesser der Bewehrung: bis 16 mm jedoch Länge der Bewehrung: über 1,01 m Die Abrechnung erfogt über die Mehrlänge des Bewehrungsstabs, welche über den in der Vorposition abgedeckten Meter der ausgetauschten Bewehrung hinaus geht.
003.038
Zulage Bewehrung einschweißen, über 1,01 m
4.00
m
003.039 Tropfkante reprofilieren, T<= 3 cm Ausbruchstellen der durch einlegen einer Dreieckleiste erstellte Bestandstropfkante auf der Unterseite der Balkonplatte reprofilieren. Ausbruchstellen im Normalbeton vornässen und mit kunststoffvergütetem, mineralischen Korrosionsschutz Basisschutz als Haftschlämme satt und einmassierend behandeln. Ausbruchstellen im Normalbeton vornässen und mit kunststoffvergütetem, mineralischen Korrosionsschutz Basisschutz als Haftschlämme satt und einmassierend behandeln. Angemischten kunststoffvergüteten Zementmörtel gleichen Fabrikats in die noch feuchte Haftschlämme fachgerecht einbringen und gut verdichten. Schadstelle der Tropfkante in Form und Dimension der bestehenden Tropfkante reprofilieren. Ausbruchtiefe <= 3 cm
003.039
Tropfkante reprofilieren, T<= 3 cm
50.00
m
003.040 Dokumentation Schäden Dokumentation von Schäden in Betonflächen, für vorhergehende Betonerhaltungsarbeiten (Betoninstandsetzung). Bauteil: Balkonplatten
003.040
Dokumentation Schäden
L
1.00
psch
004 Stundenlohnarbeiten
004
Stundenlohnarbeiten
Die Stundenverrechnungssätze enthalten unaufgegliedert: - die Lohn- und Gemeinkosten einschl. vermögenswirksamer Leistungen - die tariflichen und übertariflichen Zuschläge - Die Lohn- und Gehaltsnebenkosten - Die Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, - Beiträge an die tariflichen Sozialkassen und die Winterbauumlage nach der Betriebsverordnung vom 28.10.1980. Die Stundenverrechnungssätze gelten unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden und den Bestimmungen der Stundenlohnabrechnungsvorschriften. VOB / B § 2 Nr. 3 findet für die Stundenlohnarbeiten keine Anwendung. Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf Anordnung oder Zustimmung des fachlich zuständigen Bauleiters durchgeführt werden. Nachweise über Stundenlohnarbei- ten sind der Bauführung innerhalb von 3 Tagen vorzulegen und abzeichnen zu lassen. Später vorgelegte Nachweise werden nicht anerkannt. Die Anerkennung der Lohnnachweise erfolgt in allen Fällen grundsätzlich unter Vorbehalt der sonstigen vertraglichen Vereinbarungen. Die aufgeführten Stundensätze verstehen sich als kalkulierter Mittellohn.
Die Stundenverrechnungssätze enthalten unaufgegliedert:
004.001 Stunden eines Vorarbeiters Stunden eines Vorarbeiters
004.001
Stunden eines Vorarbeiters
12.00
Std.
004.002 Stunden eines Gesellen Stunden eines Gesellen
004.002
Stunden eines Gesellen
24.00
Std.
004.003 Stunden eines Helfers Stunden eines Helfers
004.003
Stunden eines Helfers
24.00
Std.
004.004 Stoffkosten Die Preise für Stoffkosten sind als Einstandspreise zu berechnen. Die Preise sind auf Verlangen des AG Nachzuweisen. Nachzuweisende Stoffkosten = 100 % AN-Zuschlag = ........% (vom Bieter einzutragen) Summe:100% + Zuschlag % = ........% (vom Bieter einzutragen) Multiplikator (EP) = Summe geteilt durch 100 = ................................... (vom Bieter einzutragen) Der Multiplikator ist vom Bieter in die Spalte für Einheitspreise der angegebenen Stoffkosten (vorläufig geschätzte Euro) einzutragen. Der Gesamtpreis ist danach zu berechnen und auszuwerfen.
004.004
Stoffkosten
1,000.00
Euro

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