Duplikat von Neustadtcenter -Heizung / Sanitär/ Sprinkler
Umbau Neustadtcenter _REWE
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O B J E K T B E S C H R E I B U N G ALLGEMEINES Das Gebäude ist ein Einkaufszentrum mit verschiedenartigen Mietflächen. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Umnutzung eines Verkaufsraums, welcher aus prinzipiell zusammenhängende Räumlichkeiten von ca. 9.000m2 im EG und ca. 500m2 im OG besteht. LAGE Das Gebäudegrundstück befindet sich im Stadtzentrum von Halle-Neustadt direkt neben der Einmündung der Straße Am Bruchsee in die Straße An der Magistrale. Das Gebiet ist ein Kerngebiet im Sinne der BauNVO. Es ist umgeben von Wohn- und eingeschränkten Gewerbegebieten. Die Objektadresse lautet: Neustädter Passage 17d 06122 Halle (Saale) ERSCHLIESSUNG Die Zufahrt zum kostenpflichtigen Parkdeck erfolgt von der Innenstadt bzw. Osten kommend ca. 150m nach der Einmündung/Ampelkreuzung Zollrain direkt von der Magistrale. Der Zugang zum Innenraum für die Bauarbeiten erfolgt ca. 100m weiter über die Betriebszufahrt zur Anlieferungsrampe als Einbahnstraße mit Ausfahrt zur Straße Am Bruchsee. Von den Rampe aus erfolgt die Materialanlieferung sowie auch die Entsorgung mit eingeschränkter Möglichkeit der Containeraufstellung um die Durchfahrt nicht zu behindern. Der Höhenunterschied an der Anlieferungsrampe beträgt ca. 1,20m vom Außengelände zum Innenraum. Die exakte Festlegung der Baustelleneinrichtung erfolgt vor Ort in Absprache mit der Bau leitung. Die Nutzung der umliegenden Straßen als Lager- oder Parkmöglichkeiten ist nicht vorgesehen. GEBÄUDEANGABEN Der betrachtete Gebäudeteil ist dreigeschossig. Es besteht aus der Hauptfläche im EG. Im OG befinden sich Aufenthalts- und Sanitärräume, die über ein Treppenhaus von der Hauptfläche aus zugänglich sind. Die weitere OG-Fläche und das DG besteht aus Stellplatzflächen. Im DG, das ebenfalls über das Treppenhaus zugänglich ist, befindet sich im Stellplatzbereich die Lüftungszentrale. Die Länge des Erdgeschosses bzw die Raumtiefe und der max. innere Transportweg betragen ca. 150m. Die Breite bewegt sich zwischen ca. 60-70m. Die Geschosshöhen betragen ca. 5m und 4m. Die tragende Außen- und Innenwände sowie Stützen bestehen aus Stahlbeton und sind auf Einzel- und Streifenfundamenten gegründet. Dazwischen ist eine Stahlbetonsohlplatte ausgebildet. Vereinzelt sind die Stützenzwischeräume ausgemauert. Die tragenden Stahlbetondecken liegen auf Stb.-Riegeln auf.
O B J E K T B E S C H R E I B U N G
. A L L G E M E I N E V O R B E M E R K U N G E N ALLGEMEINES Abkürzend werden nachfolgend der Auftraggeber als AG und der Bieter bzw Auftragnehmer als AN bezeichnet. Sämtliche ausgeschriebenen Positionen sind fertige Leistungen, einschließlich aller Nebenleistungen gem. VOB/C. Ist es dem AN vertragsgemäß freigestellt, zusätzlich zur ausgeschriebenen Konstruktion Alternativvorschläge in Form eines Nebenange botes auszuarbeiten, ist die Gleichwertigkeit der angebotenen mit der vorgegebenen Konstruktion durch z.B. Detailzeichnun gen, Muster und System-Prüfzeugnisse nachzuweisen. Die an geführten Unterlagen müssen zum Abgabetermin vorliegen. Der Leistungsbeschreibung beigefügte oder ggf. darin enthal tenen Zeichnungen dienen zur Verdeutlichung der Textbeschrei bung. Erforderliche Werkzeichnungen sind im Auftragsfalle vom AN rechtzeitig vor Fertigungs- bzw. Montagebeginn vorzulegen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass auf der Baustelle neben den ihm übergebenen aktuellen Ausführungsunterlagen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung vorliegt. BEMUSTERUNG Die in den Positionen und den ggf. beigefügten Unterlagen des Nutzers genannten Fabrikate sind zwingend zu beachten und auszuführen. Sichtbare Bauteile und Oberflächenausführungen mit optional gestatteten Ausführungsvarianten sind vor Bestellung und Ausführung grundsätzlich zu bemustern. Sofern in den Pos.-Texten keine gesonderten Angaben getroffen werden, erfolgt die Auswahl der Material- und/ oder Farbangaben gemäß Herstellerpalette des angebotenen Produkts. Der AG behält sich vor, für die Freigabe 1 Woche in Anspruch zu nehmen. Die Bemusterung muss daher mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf durchgeführt werden. Eventuelle Lieferfristen sind hierbei von vom AN einzukalkulieren. Mit dem Handmuster sind auch Prüfzeugnisse, technische Unterlagen etc. vorzulegen. Die Muster sind mit bis zu 5 Varianten vorzulegen (in der Regel mind. DIN A4 groß, Profile mind. 20cm lang, Flächenanstriche mindesten 1qm) Vorgenanntes gilt sinngemäß auch für evtl. nachfolgend geforderte Sonderausführungen (z.B. Fugen o. ä.) Tarn- und Leuchtfarben sind ausgeschlossen. BAUSTELLENEINRICHTUNG Die Baustelleneinrichtung (BE) ist auf ein Mindestmaß zu beschränken, da die ausgewiesenen Flächen für alle anwesenden Gewerke gelten. Bei den Arbeiten ist die vorbeschriebene Durchfahrt ständig freizuhalten. Örtliche Anpassungen oder Änderungen sind nur in Abstimmung mit dem AG möglich. Hält der AN für seine Arbeiten weitere als die auf dem Grundstück ausgewiesenen Flächen für erforderlich (z.B. Sondernutzung öffentlicher Flächen für Lagerung und Anlieferung bzw. Container und Kran), sind die dafür notwendi gen Genehmigungen, Gebühren, Sperr- und Hinweiseinrich tungen in der BE-Position einzurechnen und termingerecht zu organisieren. Für die Kalkulation der für die beschriebene Leistung erforder liche Baustelleneinrichtung gemäß VOB/C wird dem AN vor An gebotsabgabe ausdrücklich eine Ortsbesichtigung empfohlen. Nachträgliche Vergütungen wegen Erschwernissen aus der Ob jektlage werden nicht anerkannt. Wasser, Baustrom und Bau stellen-WC werden bauseits zentral im Gebäude zur Verfügung gestellt. Arbeitsgerüste auch über 2m Belagshöhe sind in der Baustelleneinrichtungsposition zu kalkulieren. AUSFÜHRUNG Maßgebend für die Durchführung des Auftrags sind die VOB/C, der allgemein anerkannte Stand der Technik, die einschlägigen Normen und Richtlinien, sowie die Verarbeitungs- und Einbau richtlinien der Hersteller. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikatio nen, internationale Normen Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist allerdings Leistung des AN zur Angebotsabgabe. Dem AG sind zur Angebotsabgabe grundsätzlich Kopien der Zulassungen u. Prüfzeugnisse sowie Übereinstimmungserklärungen der verwendeten Produkte zu übergeben. Alle evtl. genannten Einbaumaße der Elemente sind Richtmaße und vor Beginn der Herstellung / der Bestellung eigenverant wortlich und termingerecht vom AN auf dem Bau zu prüfen. Der AN hat die im LV angegebenen Massen eigenverantwortlich an hand der vorhandenen Planunterlagen zu prüfen und danach seine Materialbestellungen termingerecht auszurichten. Sofort nach Auftragserteilung sind die herstellerbedingten Lieferfristen abzufragen. Fehlen dem AN für eine termingerechte Bestellung von Materialien und Baustoffen Planungsvorgaben, sind diese umgehend beim AG schriftlich einzufordern. Für Ausführungs verzögerungen u. deren Folgen, die der AN wegen Versäumnis sen aus vorgenannten Verpflichtungen verschuldet, behält sich der AG Schadenersatzforderungen vor. Die beschriebenen Leistungen sind während gleichzeitiger An wesenheit anderer Gewerke / Unternehmer auszuführen. Erfor derliche Absprachen und Koordinierungen der täglichen Arbeits abläufe zwecks gegenseitiger Rücksichtnahme ist mit den EP abgegolten. Vom AG wird ein Sicherheits- u. Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) eingesetzt. Seinen Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten. Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den AN zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung öffentlicher Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des AN oder seiner Subunternehmer im unmittel baren Baustellenbereich. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden oder so recht zeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann. Im unmittelbaren Tätigkeitsbereich des AN sind generell an grenzende und umliegende Bauteile und Außenanlagen vor Be schädigung zu schützen. Speziell bei funkenerzeugenden Arbeiten sind Schutzmaßnahmen gegen Beschädigung der Verglasung zu treffen. Diese Leistungen sind mit den EP abgegolten. Für Beschädigung aller Einrichtungen oder fertiger Gewerke durch das Personal des AN ist dieser ersatzpflichtig. AN-VERTRETER Für die Baustelle ist vom AN ein fachkundiger, deutsch sprachiger Ansprechpartner zu benennen, welcher den AN im Ausführungszeitraum rechtsverbindlich auch an den regel mäßigen Baubesprechungen vertritt. Dieser ist u.a. außerdem für die Einhaltung der zu beachtenden Unfallverhütungs vorschriften und die Einholung der für das jeweilige Gewerk erforderlichen Abnahmen und Prüfungen verantwortlich.
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. B A U Z E I T Mitte August 2025 bis Ende November 2025 Aufmaß, Planung und Vorbereitung beginnen bereits mit Auftragsvergabe. LÄRMSCHUTZ Die Baumaßnahme findet während des laufenden Verkaufs betriebs des Neustadt Centers statt. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung des BImSchG und der AVV Baulärm verpflichtet. Lärmintensive Bauarbeiten dürfen auf dem Baugrundstück nur in Absprache mit dem AG ausgeführt werden. --> Freigabe des Ablaufplans des AN durch AG
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. U N T E R L A G E N Der AN erhält später die für seine Arbeiten maßgebliche Aus führungsplanung nach Auftragserteilung als PDF und/oder DWG. Folgende HLS-Entwurfsunterlagen liegen dem Leistungs verzeichnis nur zur prinzipiellen Verdeutlichung der Geometrie des Bauvorhabens bei. - Branicks-Baustellenordnung - Branicks-Brandschutzordnung(Baustelle) - Branicks-Musterbauvertrag - zugehörige Pläne im OneDrive-Ordner
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Allgemein Bei dem Projekt handelt es sich um eine Verkaufsfläche, die eine neue Nutzung in zwei Mietflächen erhält. Grundsätzlich verstehen sich alle Positionen inkl. Lieferung und Montage, sofern in den Positionen nicht anderweitig benannt. Bauablauf Der Handelsbetrieb auf den übrigen Handelsflächen des Centers und der Publikumsverkehr sind über die gesamte Bauzeit weiter aktiv. Lediglich die neu zu errichtenden Flächen werden während der Bauzeit nicht genutzt. Die betroffenen Gebäudeteile sind während der Bauarbeiten geräumt. Baustelleneinrichtung Allgemein: Über die in der Ausschreibung erfasste Baustelleneinrichtung hinaus erfolgt keine gesonderte Vergütung für die Baustelleneinrichtung, d.h. An- und Abtransport, sowie das Stellen sämtlicher Geräte, Maschinen und die für die Arbeiten erforderlichen Einrichtungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren inkl. notwendiger Genehmigungen usw. für Zufahrten, Ladeplätze, Abschrankungen, Beleuchtung usw. Diese sind vom Unternehmer selbständig und eigenverantwortlich zu beantragen und aufrecht zu erhalten. Elektro-, Wasseranschluss: Elektro- und Wasseranschluss werden bauseits bereitgestellt. Die Abrechnung erfolgt entsprechend den Besonderen Vertragsbedingungen. Gerüste und Leitern: Die Arbeitshöhen im Innenbereich beträgt bis zu 10,0 m, entsprechende Montage/ Rollgerüste und Leitern sind vorzuhalten. Ein Fassadengerüst ist nicht vorhanden. Flächengerüste: Erforderliche Flächengerüste zur Einhaltung des Arbeitsschutzes werden nicht separat vergütet. Lagerflächen: Lagerflächen und Lagerräume können auf dem Gelände nur eingeschränkt zur Verfügung gestellt werden. Baustellenzufahrt: Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Verladerampen der Lagerflächen ebenerdig. Entsorgung von Abfall Die Entsorgung von Abfall hat umgehend, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen. Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in geeigneten, auf der Baustelle lagernden Abfalltransportbehältern des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer selbst dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Abfälle in diese Behälter füllen. Sonstiges Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Brandschutz: In den Gebäuden gilt generelles Rauchverbot. Sollten bei den Arbeiten Rauchgase/ Stäub entstehen oder zu erwarten sein, so ist rechtzeitig vor Arbeitsbeginn die Blindschaltung einzelner Brandmelder in den betroffenen Bereichen bei der technischen Betriebsleitung anzufordern. Heißarbeiten und funkenerzeugende Arbeiten wie z.B. Schweißen und Flexen sind im Gebäude grundsätzlich zu vermeiden. Baustellenordnung: Für die Gesamtbaumaßnahme besteht eine Baustellenordnung. Die Baustellenordnung wird Vertragsbestandteil. Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten bezüglich der Baustellenordnung zu unterweisen und deren Beachtung zu überwachen. Bei Verstößen gegen die Baustellenverordnung durch Beschäftigte des Auftragnehmers erfolgt eine einmalige Verwarnung gegenüber dem Auftragnehmer (siehe Baustellenordnung). Bei wiederholtem Verstoß, nach erfolgter Verwarnung, werden die entsprechenden Beschäftigten der Baustelle verwiesen. Der Auftragnehmer kann aus dem Verweis seiner Beschäftigten wegen Nichtbeachtung der Baustellenordnung keine Ansprüche (Verzug, Mehrkosten, etc.) gegenüber dem Bauherren ableiten. Arbeitssicherheit: Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) ist einzuhalten. Angaben zur Ausführung Die Werksplanung und Planung von Montagedetails sind durch den Auftragnehmer zu erbringen, und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Bei Schweißarbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Bevor der Auftragnehmer gemäß ATV Abschnitt 3 Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten mit dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung abstimmt, muss er die geplanten Schlitze oder Durchbrüche an den betreffenden Stellen anzeichnen. Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken erforderlich. Dies gilt auch für die gemeinsame Nutzung von Aussparungen, Schlitzen und Kanälen. Es sind nur die vorgesehenen Schlitze, Aussparungen, Durchbrüche zu belegen. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren. Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der Rechtsvorschriften die Gewähr für das einwandfreie Funktionieren der Anlage. Die Anlage ist vorschriftsmäßig zu beschildern. Die Anzeigen sollen beleuchtet sein. Alle Texte sind in deutscher Sprache zu fassen. Leuchtanzeigen für Feuer, Störung oder Abschaltung müssen in unterschiedlicher Farbe sein. Angaben zur Dokumentation Mit Anmeldung zur Abnahme, mind. 14 Tage vor Abnahmetermin, hat der Auftragnehmer Revisionsunterlagen, 3-fach, farbig angelegt sowie Pläne auf CD als DXF-Datei zu übergeben. Zu den Revisionsunterlagen gehören: Grundrisse Strangschemen Funktionsschemen mit allen erforderlichen Angaben Anlagenbeschreibung ausführlich Betriebs- und Wartungsanleitungen für den Betreiber über die durchzuführenden Kontrollen für die Anlage, inkl. Maßnahmen die bei Störungen und Auslösung der Anlage zu ergreifen sind. Verfahren für den manuellen Start von Pumpen sowie Einzelheiten zu besonderen und regelmäßigen Kontrollen. Fließ-, Stromlauf- und Schaltschema (Elektro) der Anlagenteile Kopien behördlicher Prüfbescheinigungen, Werksatteste Protokolle über alle im Rahmen der Einregulierungsarbeiten durchgeführten Messungen (Dichtheits- und Funktionsprüfungen, Volumenstrom, Geschwindigkeit, usw.) Erläuterung der Störmeldungen sowie eine Fehlersuchtabelle Eignungsnachweise der eingesetzten Komponenten Ersatzteilliste mit Typ und Fabr.-Nr., der Anschrift der entsprechenden Firma und Telefon-Nr. sowie der nächstgelegenen Kundendienststelle Schaltschema, alterungsbeständig unter Glas oder lichtechter Folie an geeigneter Stelle in der Zentrale anbringen (1-fach) Nachweis über erfolgte Betriebseinweisung Die Revisionsordner sind in beschriftete Ordner einzuheften und entsprechend Sachgebieten mit Trennblättern zu gliedern. Die Kosten für die Erstellung der Revisionsunterlagen sind in der LV-Pos einzukalkulieren.
Allgemein
01 Heizungsinstallation
01
Heizungsinstallation
01.01 Wärmeerzeugung und Zubehör
01.01
Wärmeerzeugung und Zubehör
01.02 Rohrleitung und Isolierung
01.02
Rohrleitung und Isolierung
01.03 Heizkörper und Zubehör
01.03
Heizkörper und Zubehör
01.04 Klimasplitanlagen
01.04
Klimasplitanlagen
01.05 Stundenlohnarbeiten
01.05
Stundenlohnarbeiten
02 Sanitärinstallation
02
Sanitärinstallation
02.01 Gebäudeentwässerung
02.01
Gebäudeentwässerung
02.02 Bewässerung
02.02
Bewässerung
02.03 Einrichtungsgegenstände und Zubehör
02.03
Einrichtungsgegenstände und Zubehör
02.04 Vorwandinstallation - Sanitär -
02.04
Vorwandinstallation - Sanitär -
02.05 Stundenlohnarbeiten
02.05
Stundenlohnarbeiten

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