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Unit price EUR
Net total EUR
O B J E K T B E S C H R E I B U N G
ALLGEMEINES
Das Gebäude ist ein Einkaufszentrum mit
verschiedenartigen
Mietflächen.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Umnutzung
eines
Verkaufsraums, welcher aus prinzipiell zusammenhängende
Räumlichkeiten von ca. 9.000m2 im EG und ca. 500m2 im
OG
besteht.
LAGE
Das Gebäudegrundstück befindet sich im Stadtzentrum von
Halle-Neustadt direkt neben der Einmündung der Straße
Am
Bruchsee in die Straße An der Magistrale.
Das Gebiet ist ein Kerngebiet im Sinne der BauNVO. Es
ist
umgeben von Wohn- und eingeschränkten Gewerbegebieten.
Die Objektadresse lautet:
Neustädter Passage 17d
06122 Halle (Saale)
ERSCHLIESSUNG
Die Zufahrt zum kostenpflichtigen Parkdeck erfolgt von
der
Innenstadt bzw. Osten kommend ca. 150m nach der
Einmündung/Ampelkreuzung Zollrain direkt von der
Magistrale.
Der Zugang zum Innenraum für die Bauarbeiten erfolgt
ca.
100m weiter über die Betriebszufahrt zur
Anlieferungsrampe als
Einbahnstraße mit Ausfahrt zur Straße Am Bruchsee.
Von den Rampe aus erfolgt die Materialanlieferung
sowie auch
die Entsorgung mit eingeschränkter Möglichkeit der
Containeraufstellung um die Durchfahrt nicht zu
behindern. Der
Höhenunterschied an der Anlieferungsrampe beträgt ca.
1,20m
vom Außengelände zum Innenraum. Die exakte Festlegung
der
Baustelleneinrichtung erfolgt vor Ort in Absprache mit
der Bau
leitung. Die Nutzung der umliegenden Straßen als
Lager- oder
Parkmöglichkeiten ist nicht vorgesehen.
GEBÄUDEANGABEN
Der betrachtete Gebäudeteil ist dreigeschossig. Es
besteht aus
der Hauptfläche im EG. Im OG befinden sich
Aufenthalts- und
Sanitärräume, die über ein Treppenhaus von der
Hauptfläche
aus zugänglich sind. Die weitere OG-Fläche und das DG
besteht aus Stellplatzflächen. Im DG, das ebenfalls
über das
Treppenhaus zugänglich ist, befindet sich im
Stellplatzbereich
die Lüftungszentrale. Die Länge des Erdgeschosses bzw
die
Raumtiefe und der max. innere Transportweg betragen ca.
150m. Die Breite bewegt sich zwischen ca. 60-70m. Die
Geschosshöhen betragen ca. 5m und 4m.
Die tragende Außen- und Innenwände sowie Stützen
bestehen
aus Stahlbeton und sind auf Einzel- und
Streifenfundamenten
gegründet. Dazwischen ist eine Stahlbetonsohlplatte
ausgebildet. Vereinzelt sind die Stützenzwischeräume
ausgemauert. Die tragenden Stahlbetondecken liegen auf
Stb.-Riegeln auf.
O B J E K T B E S C H R E I B U N G
.
A L L G E M E I N E V O R B E M E R K U N G E N
ALLGEMEINES
Abkürzend werden nachfolgend der Auftraggeber als AG
und
der Bieter bzw Auftragnehmer als AN bezeichnet.
Sämtliche ausgeschriebenen Positionen sind fertige
Leistungen,
einschließlich aller Nebenleistungen gem. VOB/C. Ist
es dem
AN vertragsgemäß freigestellt, zusätzlich zur
ausgeschriebenen
Konstruktion Alternativvorschläge in Form eines
Nebenange
botes auszuarbeiten, ist die Gleichwertigkeit der
angebotenen
mit der vorgegebenen Konstruktion durch z.B.
Detailzeichnun
gen, Muster und System-Prüfzeugnisse nachzuweisen. Die
an
geführten Unterlagen müssen zum Abgabetermin vorliegen.
Der Leistungsbeschreibung beigefügte oder ggf. darin
enthal
tenen Zeichnungen dienen zur Verdeutlichung der
Textbeschrei
bung. Erforderliche Werkzeichnungen sind im
Auftragsfalle vom
AN rechtzeitig vor Fertigungs- bzw. Montagebeginn
vorzulegen.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass auf der
Baustelle neben
den ihm übergebenen aktuellen Ausführungsunterlagen
auch
eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung
vorliegt.
BEMUSTERUNG
Die in den Positionen und den ggf. beigefügten
Unterlagen des
Nutzers genannten Fabrikate sind zwingend zu beachten
und
auszuführen.
Sichtbare Bauteile und Oberflächenausführungen mit
optional
gestatteten Ausführungsvarianten sind vor Bestellung
und
Ausführung grundsätzlich zu bemustern. Sofern in den
Pos.-Texten keine gesonderten Angaben getroffen werden,
erfolgt die Auswahl der Material- und/ oder
Farbangaben gemäß
Herstellerpalette des angebotenen Produkts. Der AG
behält sich
vor, für die Freigabe 1 Woche in Anspruch zu nehmen.
Die
Bemusterung muss daher mit einem ausreichenden
zeitlichen
Vorlauf durchgeführt werden. Eventuelle Lieferfristen
sind
hierbei von vom AN einzukalkulieren. Mit dem
Handmuster sind
auch Prüfzeugnisse, technische Unterlagen etc.
vorzulegen.
Die Muster sind mit bis zu 5 Varianten vorzulegen (in
der Regel
mind. DIN A4 groß, Profile mind. 20cm lang,
Flächenanstriche
mindesten 1qm) Vorgenanntes gilt sinngemäß auch für
evtl.
nachfolgend geforderte Sonderausführungen (z.B. Fugen
o. ä.)
Tarn- und Leuchtfarben sind ausgeschlossen.
BAUSTELLENEINRICHTUNG
Die Baustelleneinrichtung (BE) ist auf ein Mindestmaß
zu
beschränken, da die ausgewiesenen Flächen für alle
anwesenden Gewerke gelten. Bei den Arbeiten ist die
vorbeschriebene Durchfahrt ständig freizuhalten.
Örtliche
Anpassungen oder Änderungen sind nur in Abstimmung mit
dem AG möglich.
Hält der AN für seine Arbeiten weitere als die auf dem
Grundstück ausgewiesenen Flächen für erforderlich
(z.B.
Sondernutzung öffentlicher Flächen für Lagerung und
Anlieferung bzw. Container und Kran), sind die dafür
notwendi
gen Genehmigungen, Gebühren, Sperr- und Hinweiseinrich
tungen in der BE-Position einzurechnen und
termingerecht zu
organisieren.
Für die Kalkulation der für die beschriebene Leistung
erforder
liche Baustelleneinrichtung gemäß VOB/C wird dem AN
vor An
gebotsabgabe ausdrücklich eine Ortsbesichtigung
empfohlen.
Nachträgliche Vergütungen wegen Erschwernissen aus der
Ob
jektlage werden nicht anerkannt. Wasser, Baustrom und
Bau
stellen-WC werden bauseits zentral im Gebäude zur
Verfügung
gestellt. Arbeitsgerüste auch über 2m Belagshöhe sind
in der
Baustelleneinrichtungsposition zu kalkulieren.
AUSFÜHRUNG
Maßgebend für die Durchführung des Auftrags sind die
VOB/C,
der allgemein anerkannte Stand der Technik, die
einschlägigen
Normen und Richtlinien, sowie die Verarbeitungs- und
Einbau
richtlinien der Hersteller. Soweit in der
Leistungsbeschreibung
auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen,
mit
denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikatio
nen, internationale Normen Bezug genommen wird, werden
auch ohne den ausdrücklichen Zusatz "oder
gleichwertig" immer
gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug
genommen.
Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist allerdings
Leistung des
AN zur Angebotsabgabe. Dem AG sind zur Angebotsabgabe
grundsätzlich Kopien der Zulassungen u. Prüfzeugnisse
sowie
Übereinstimmungserklärungen der verwendeten Produkte zu
übergeben.
Alle evtl. genannten Einbaumaße der Elemente sind
Richtmaße
und vor Beginn der Herstellung / der Bestellung
eigenverant
wortlich und termingerecht vom AN auf dem Bau zu
prüfen. Der
AN hat die im LV angegebenen Massen
eigenverantwortlich an
hand der vorhandenen Planunterlagen zu prüfen und
danach
seine Materialbestellungen termingerecht auszurichten.
Sofort
nach Auftragserteilung sind die herstellerbedingten
Lieferfristen
abzufragen. Fehlen dem AN für eine termingerechte
Bestellung
von Materialien und Baustoffen Planungsvorgaben, sind
diese
umgehend beim AG schriftlich einzufordern. Für
Ausführungs
verzögerungen u. deren Folgen, die der AN wegen
Versäumnis
sen aus vorgenannten Verpflichtungen verschuldet,
behält sich
der AG Schadenersatzforderungen vor.
Die beschriebenen Leistungen sind während
gleichzeitiger An
wesenheit anderer Gewerke / Unternehmer auszuführen.
Erfor
derliche Absprachen und Koordinierungen der täglichen
Arbeits
abläufe zwecks gegenseitiger Rücksichtnahme ist mit
den EP
abgegolten.
Vom AG wird ein Sicherheits- u.
Gesundheitsschutzkoordinator
(SiGeKo) eingesetzt. Seinen Anweisungen ist
unverzüglich
Folge zu leisten.
Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den AN zu
beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf
die
Verunreinigung öffentlicher Verkehrswege durch
Fahrzeuge und
Maschinen des AN oder seiner Subunternehmer im unmittel
baren Baustellenbereich. Solche Verunreinigungen sind
durch
geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden oder so
recht
zeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung
des
öffentlichen Verkehrs entstehen kann.
Im unmittelbaren Tätigkeitsbereich des AN sind
generell an
grenzende und umliegende Bauteile und Außenanlagen vor
Be
schädigung zu schützen. Speziell bei funkenerzeugenden
Arbeiten sind Schutzmaßnahmen gegen Beschädigung der
Verglasung zu treffen. Diese Leistungen sind mit den EP
abgegolten. Für Beschädigung aller Einrichtungen oder
fertiger
Gewerke durch das Personal des AN ist dieser
ersatzpflichtig.
AN-VERTRETER
Für die Baustelle ist vom AN ein fachkundiger, deutsch
sprachiger Ansprechpartner zu benennen, welcher den AN
im
Ausführungszeitraum rechtsverbindlich auch an den regel
mäßigen Baubesprechungen vertritt. Dieser ist u.a.
außerdem
für die Einhaltung der zu beachtenden Unfallverhütungs
vorschriften und die Einholung der für das jeweilige
Gewerk
erforderlichen Abnahmen und Prüfungen verantwortlich.
.
.
B A U Z E I T
Mitte August 2025 bis Ende November 2025
Aufmaß, Planung und Vorbereitung beginnen bereits mit
Auftragsvergabe.
LÄRMSCHUTZ
Die Baumaßnahme findet während des laufenden Verkaufs
betriebs des Neustadt Centers statt. Der Auftragnehmer
ist zur
Einhaltung des BImSchG und der AVV Baulärm
verpflichtet.
Lärmintensive Bauarbeiten dürfen auf dem Baugrundstück
nur
in Absprache mit dem AG ausgeführt werden. -->
Freigabe des
Ablaufplans des AN durch AG
.
.
U N T E R L A G E N
Der AN erhält später die für seine Arbeiten
maßgebliche Aus
führungsplanung nach Auftragserteilung als PDF und/oder
DWG. Folgende HLS-Entwurfsunterlagen liegen dem
Leistungs
verzeichnis nur zur prinzipiellen Verdeutlichung der
Geometrie
des Bauvorhabens bei.
- Branicks-Baustellenordnung
- Branicks-Brandschutzordnung(Baustelle)
- Branicks-Musterbauvertrag
- zugehörige Pläne im OneDrive-Ordner
.
Allgemein
Bei dem Projekt handelt es sich um eine
Verkaufsfläche, die eine neue Nutzung in zwei
Mietflächen erhält.
Grundsätzlich verstehen sich alle Positionen inkl.
Lieferung und Montage, sofern in den Positionen
nicht anderweitig benannt.
Bauablauf
Der Handelsbetrieb auf den übrigen Handelsflächen des
Centers und der Publikumsverkehr sind über die
gesamte Bauzeit weiter aktiv. Lediglich die neu zu
errichtenden Flächen werden während der Bauzeit nicht
genutzt.
Die betroffenen Gebäudeteile sind während der
Bauarbeiten geräumt.
Baustelleneinrichtung
Allgemein:
Über die in der Ausschreibung erfasste
Baustelleneinrichtung hinaus erfolgt keine gesonderte
Vergütung für die
Baustelleneinrichtung, d.h. An- und Abtransport, sowie
das Stellen sämtlicher Geräte, Maschinen und die für
die
Arbeiten erforderlichen Einrichtungen sind in die
Einheitspreise mit einzukalkulieren inkl. notwendiger
Genehmigungen usw. für Zufahrten, Ladeplätze,
Abschrankungen, Beleuchtung usw.
Diese sind vom Unternehmer selbständig und
eigenverantwortlich zu beantragen und aufrecht zu
erhalten.
Elektro-, Wasseranschluss:
Elektro- und Wasseranschluss werden bauseits
bereitgestellt. Die Abrechnung erfolgt entsprechend den
Besonderen Vertragsbedingungen.
Gerüste und Leitern:
Die Arbeitshöhen im Innenbereich beträgt bis zu 10,0
m, entsprechende Montage/ Rollgerüste und Leitern sind
vorzuhalten. Ein Fassadengerüst ist nicht vorhanden.
Flächengerüste:
Erforderliche Flächengerüste zur Einhaltung des
Arbeitsschutzes werden nicht separat vergütet.
Lagerflächen:
Lagerflächen und Lagerräume können auf dem Gelände
nur eingeschränkt zur Verfügung gestellt werden.
Baustellenzufahrt:
Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Verladerampen
der Lagerflächen ebenerdig.
Entsorgung von Abfall
Die Entsorgung von Abfall hat umgehend, spätestens
täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu
erfolgen. Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in
geeigneten, auf der Baustelle lagernden
Abfalltransportbehältern des Auftragnehmers zulässig.
Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer
selbst dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Abfälle
in diese Behälter füllen.
Sonstiges
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
während der Ausführung seiner Leistungen immer
mindestens ein fließend deutsch sprechender
Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend
ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden
Ausführungsunterlagen zählt neben den
Ausführungsplänen auch eine
Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Brandschutz:
In den Gebäuden gilt generelles Rauchverbot. Sollten
bei den Arbeiten Rauchgase/ Stäub entstehen oder zu
erwarten sein, so ist rechtzeitig vor Arbeitsbeginn
die Blindschaltung einzelner Brandmelder in den
betroffenen
Bereichen bei der technischen Betriebsleitung
anzufordern.
Heißarbeiten und funkenerzeugende Arbeiten wie z.B.
Schweißen und Flexen sind im Gebäude grundsätzlich
zu vermeiden.
Baustellenordnung:
Für die Gesamtbaumaßnahme besteht eine
Baustellenordnung. Die Baustellenordnung wird
Vertragsbestandteil. Der Auftragnehmer hat seine
Beschäftigten bezüglich der Baustellenordnung zu
unterweisen und deren Beachtung zu überwachen. Bei
Verstößen gegen die Baustellenverordnung durch
Beschäftigte des Auftragnehmers erfolgt eine einmalige
Verwarnung gegenüber dem Auftragnehmer (siehe
Baustellenordnung). Bei wiederholtem Verstoß, nach
erfolgter Verwarnung, werden die entsprechenden
Beschäftigten der Baustelle verwiesen.
Der Auftragnehmer kann aus dem Verweis seiner
Beschäftigten wegen Nichtbeachtung der
Baustellenordnung
keine Ansprüche (Verzug, Mehrkosten, etc.) gegenüber
dem Bauherren ableiten.
Arbeitssicherheit:
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
(SiGe-Plan) ist einzuhalten.
Angaben zur Ausführung
Die Werksplanung und Planung von Montagedetails sind
durch den Auftragnehmer zu erbringen, und in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen,
Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist
untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein
Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Bei Schweißarbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden
Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben,
in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw.
B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete
Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem
Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende
Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um
gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten
Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat
der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die
erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit
Detailzeichnungen zu übergeben.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und
Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und
Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von
Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu
entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von
Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass
durch die
Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht
sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren
und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch
Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind
der Zeitraum der Absperrung sowie alternative
Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen
Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit
der
Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen
oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus
festgestellt oder vermutet werden.
Bevor der Auftragnehmer gemäß ATV Abschnitt 3 Stemm-,
Fräs- und Bohrarbeiten mit dem Auftraggeber bzw.
der Bauleitung abstimmt, muss er die geplanten
Schlitze oder Durchbrüche an den betreffenden Stellen
anzeichnen.
Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die
Zusammenarbeit mit anderen Gewerken erforderlich. Dies
gilt auch
für die gemeinsame Nutzung von Aussparungen, Schlitzen
und Kanälen.
Es sind nur die vorgesehenen Schlitze, Aussparungen,
Durchbrüche zu belegen. Im Zweifel ist die Bauleitung
zu konsultieren.
Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der
Rechtsvorschriften die Gewähr für das einwandfreie
Funktionieren der Anlage.
Die Anlage ist vorschriftsmäßig zu beschildern. Die
Anzeigen sollen beleuchtet sein. Alle Texte sind in
deutscher Sprache zu fassen. Leuchtanzeigen für Feuer,
Störung oder Abschaltung müssen in unterschiedlicher
Farbe sein.
Angaben zur Dokumentation
Mit Anmeldung zur Abnahme, mind. 14 Tage vor
Abnahmetermin, hat der Auftragnehmer
Revisionsunterlagen,
3-fach, farbig angelegt sowie Pläne auf CD als
DXF-Datei zu übergeben.
Zu den Revisionsunterlagen gehören:
Grundrisse
Strangschemen
Funktionsschemen mit allen erforderlichen Angaben
Anlagenbeschreibung ausführlich
Betriebs- und Wartungsanleitungen für den Betreiber
über die durchzuführenden Kontrollen für die Anlage,
inkl. Maßnahmen die bei Störungen und Auslösung der
Anlage zu ergreifen sind. Verfahren für den manuellen
Start von Pumpen sowie Einzelheiten zu besonderen und
regelmäßigen Kontrollen.
Fließ-, Stromlauf- und Schaltschema (Elektro) der
Anlagenteile
Kopien behördlicher Prüfbescheinigungen, Werksatteste
Protokolle über alle im Rahmen der
Einregulierungsarbeiten durchgeführten Messungen
(Dichtheits- und
Funktionsprüfungen, Volumenstrom, Geschwindigkeit,
usw.)
Erläuterung der Störmeldungen sowie eine
Fehlersuchtabelle
Eignungsnachweise der eingesetzten Komponenten
Ersatzteilliste mit Typ und Fabr.-Nr., der Anschrift
der entsprechenden Firma und Telefon-Nr. sowie der
nächstgelegenen Kundendienststelle
Schaltschema, alterungsbeständig unter Glas oder
lichtechter Folie an geeigneter Stelle in der Zentrale
anbringen (1-fach)
Nachweis über erfolgte Betriebseinweisung
Die Revisionsordner sind in beschriftete Ordner
einzuheften und entsprechend Sachgebieten mit
Trennblättern
zu gliedern.
Die Kosten für die Erstellung der Revisionsunterlagen
sind in der LV-Pos einzukalkulieren.
Allgemein
01 Heizungsinstallation
01
Heizungsinstallation
01.01 Wärmeerzeugung und Zubehör
01.01
Wärmeerzeugung und Zubehör
01.02 Rohrleitung und Isolierung
01.02
Rohrleitung und Isolierung
01.03 Heizkörper und Zubehör
01.03
Heizkörper und Zubehör
01.04 Klimasplitanlagen
01.04
Klimasplitanlagen
01.05 Stundenlohnarbeiten
01.05
Stundenlohnarbeiten
02 Sanitärinstallation
02
Sanitärinstallation
02.01 Gebäudeentwässerung
02.01
Gebäudeentwässerung
02.02 Bewässerung
02.02
Bewässerung
02.03 Einrichtungsgegenstände und Zubehör
02.03
Einrichtungsgegenstände und Zubehör
02.04 Vorwandinstallation - Sanitär -
02.04
Vorwandinstallation - Sanitär -
02.05 Stundenlohnarbeiten
02.05
Stundenlohnarbeiten
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