Trockenbauarbeiten
BV McFit Bayreuth, Wittelsbacher Ring 2-4
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1. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 1.1 Ausführungsgrundlagen Alle Ausführungsleistungen sind nach Stand der Technik, sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchzuführen. Zusätzlich gelten: Allgemeine Werkvertragsbedingungen der RSG Alle zum Zeitpunkt der Abnahme gültigen Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien und Empfehlungen Auflagen, Vorschriften und Richtlinien der betroffenen Behörden und Versorgungsträger sowie des TÜVs Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften Verarbeitungsrichtlinien bzw. techn. Merkblätter der Hersteller vorliegende Bau- und Leistungsbeschreibung mit allen Anlagen Die VOB, Teil B und C in der jeweils gültigen Fassung. - Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, DIN 1961. - Teil C Allgemeine technische Vorschriften nach DIN jeweils in der neuesten Fassung.
1. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
3. Angaben zur Baustelle 3. ANGABEN ZUR BAUSTELLE Allgemeine Angaben zum Objekt: Art des Objekts: Geschäftshaus, Umbaubereich : 2. OG und Teile des 3.OG´s Folgende Betriebsabläufe müssen während der Ausführung aufrechterhalten werden: - Allgemeiner technischer Ausbau des Gesamtgebäudes - Anliefermöglichkeiten für die übrigen Ausbaugewerke - Zugänge Treppenhäuser für die übrigen Ausbaugewerke Baustellenzugang: Der Baustellenzugang erfolgt ausschließlich über das Treppenhaus. Materialtransport erfolgt über die Anlieferrampe im Innenhof des Anwesens. Sämtliches Material muss über den Baustellenzugang ins Gebäude vertragen werden. Sämtliche Materiallagerungen müssen innerhalb der Fläche erfolgen. Parkmöglichkeiten für Firmenfahrzeuge sind in der Tiefgarage gewährleistet, jedoch mit einer max. Fahrzeughöhe von 2.00 m. Vor dem Gebäude besteht eine verkehrsrechtliche Genehmigung für Container und evtl. Parkmöglichkeiten Baustellen-WC: Ein Baustellen-WC wird durch den AG gestellt. Baustrum-/Bauwasser: Baustrom und Bauwasser sind auf der Baustelle vorhanden. Hierfür erfolgt eine Umlage von 0,7 % der Schlußrechungssumme. Bauschutt: Dem AN obliegt die Entsorgung für seine Arbeiten. Container werden gestellt. Der Abtransport und die Container sind nicht in die Ausschreibung mit einzubeziehen. Hierfür erfolgt eine Umlage von 5 % der Schlußrechungssumme.
3. Angaben zur Baustelle
2. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN Zusätzlich zu den allgemeinen Werkvertragsbedingungen der RSG (als Anlage 1 beigefügt) gelten die folgenden Bedingungen: Werbung (§ 4 Abs. 1 VOB/B) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3 VOB/B) Der Auftragnehmer hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer die durch die Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken. Benutzung von Wasser- und Energieanschlüssen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Die Anschlussanlagen für Wasser und Energie, sowie ein Baustellen.-WC werden bauseits gestellt. Eine Umlage hierfür erfolgt gemäß den Angaben zur Baustelle. Es wird vom Bauherrn erwartet, dass alle Firmen sich an die Baustellenordnung haltten. Baureinigung und Abfallbeseitigung Dem Auftragnehmer obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen gewerkespezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Kommt der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist samt Kündigungsandrohung nicht nach, ist der Auftraggeber zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des Auftragnehmers berechtigt. Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen. Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B) Für die Teile der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden, wird die gemeinsame Feststellung auf der Baustelle über deren Zustand, ihre Vertragsmäßigkeit sowie deren Art und Umfang verlangt. Der Auftragnehmer hat die gemeinsame Feststellung rechtzeitig zu beantragen. Haftung (§ 10 Abs. 2 VOB/B) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht). Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenen Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken (vgl. § 10 Abs. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B). Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B) Für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen (Nachträge) gilt § 2 Abs. 6 VOB/B. Für diese sind grundsätzlich mengenbezogene Einheitspreise anzubieten. Eine Abrechnung als Stundenlohnarbeiten ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden. Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B enthalten: das Datum, die Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, die Art der Leistung, die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn oder Gehaltsgruppe, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und die Gerätekenngrößen. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den Auftraggeber oder den Bauleiter und die damit verbundene Anerkenntniswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich bei den bescheinigten Arbeiten überhaupt um vergütungspflichtige Leistungen handelt und ob diese dann auf Stundenlohn- oder Einheitspreisbasis abzurechnen sind. Änderung der Vertragspreise Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln (Material- und Transportgleitklauseln) werden nicht vereinbart. Die vereinbarten Preise sind - von § 2 Abs. 3 VOB/B und sonst in der VOB/B vorgesehenen wie auch sich sonst nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebenden Preisänderungsmöglichkeiten abgesehen - Festpreise. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18 VOB/B) Für die Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache verfasste Wortlaut der Vergabeunterlagen verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
4. ZTV TROCKENBAUARBEITEN Mitgeltende Normen und Regeln Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 18100 Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172 DIN 55634 Beschichtungsstoffe und Überzüge - Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen Bauteilen aus Stahl DIN EN 13170 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Kork (ICB) - Spezifikation VDI 3762 Schalldämmung von Doppel- und Hohlböden BG Bau Fachinfo Gefahrstoffe Prävention Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle) Handlungsanleitung Herausgeber: Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. und andere IVD-Merkblatt Nr. 16 Anschlussfugen im Trockenbau - Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen - Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 19-2 Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen im Dachbereich. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen, Montageklebstoffen, Butyldichtungsbändern und -profilen. Teil 2: Luftdichte Ebene Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 20 Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) Merkblatt 1 Baustellenbedingungen Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt 3 Fugen und Anschlüsse bei Gipsplatten- und Gipsfaserplattenkonstruktionen Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt 4 Regeldetails zum Wärmeschutz gemäß EnEV 2009 Modernisierung mit Trockenbausystemen Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten Anhang zum Merkblatt 4 Regeldetails zum Wärmeschutz gem. EnEV 2009 mit Trockenbausystemen in der Modernisierung -Bauteilkatalog- Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt 5 Bäder und Feuchträume im Holz- und Trockenbau Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt 6 Vorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten zur weitergehenden Oberflächenbeschichtung bzw. -bekleidung Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt 8 Wandhöhen leichter Trennwände - Stegausschnitte, Anschlüsse, Türen und Öffnungen Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten RAL-GZ 531 Trockenbau - Gütesicherung Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben. Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Doppel- und Hohlböden sind die betreffenden Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (ABP), die zugehörigen Übereinstimmungserklärungen der Hersteller und der Nachweis über den Einbau schwerentflammbarer Dichtungen rechtzeitig zur Abnahme vorzulegen. Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie dürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Belästigung durch Geruch hervorrufen. Angaben zur Ausführung Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen. Wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen. Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten. Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller der Trockenbausysteme sind zu beachten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung. Die nach ATV DIN 18340 Abschnitt 3.7.2 erforderlichen Maßnahmen bei Türöffnungen sind in die Leistungen für das Anlegen der Türöffnungen einzurechnen. Offen bleibende Schnittkanten imprägnierter Platten, z.B. an Außenecken, sind nachzuimprägnieren. Brandschutzkleber oder Brandschutzspachtelmassen sind so zu verarbeiten, dass überstehendes Material abgestrichen wird; ein großflächiges Verspachteln ist zu vermeiden. Innenputz, Trockenbauoberflächen Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anders angegeben ist, sind die Oberflächen von Gipsplatten in der Qualitätsstufe Q2 auszuführen. Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anders angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Wandflächen vorgesehen: Wandfliesen und Tapeten Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anders angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Deckenflächen vorgesehen: Anstrich Böden Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anders angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Bodenflächen vorgesehen: keramische Fliesen Für die Ausführung von Fertigteilestrichen, Trockenunterböden und Systemböden gelten als Grenzabweichungen die jeweils halben Werte der Zeilen 2 und 4 der Tabelle 1 DIN 18202 und als Grenzwerte für Winkelabweichungen die halben Werte der Tabelle 2 DIN 18202. Übergänge zwischen Hohlbodenflächen und angesetzten Doppelbodenelementen sind so anzulegen, dass durch eine nachfolgende, übliche Spachtelung des Estrichs durch den Bodenleger ein planebener Übergang für die Bodenbeläge hergestellt werden kann. Dazu muss die Oberkante des Estrichs um maximal 2 mm tiefer liegen als die Oberkante des Doppelbodens. Eine gegenüber dem Doppelboden höher liegende Estrichfläche ist unzulässig. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
4. ZTV TROCKENBAUARBEITEN
5. ANLAGEN ZUM LV Allgemeine Anlagen: Werkvertragsbedingungen RSG Group GmbH Pläne als PDF in der Übersicht
5. ANLAGEN ZUM LV Allgemeine Anlagen: Werkvertragsbedingungen RSG Group GmbH Pläne als PDF in der Übersicht
01 Baustelleneinrichtung + Bauleitung
01
Baustelleneinrichtung + Bauleitung
01.__.0001 Baustelleneinrichtung Hauptposition Baustelleneinrichtung Hauptposition Einrichten, Vorhalten sowie Räumen der Baustelle für alle zur Erstellung der im Folgendden ausgeschriebenen Leistungen wie: - Lager- und Arbeitsplatz - Verkehrssicherungseinrichtung einschl. Leistung zur Verkehrssicherung - Maschinen, Geräte - Übernachtungskosten, etc.
01.__.0001
Baustelleneinrichtung Hauptposition
L
1.00
psch
02 Standardwände
02
Standardwände
02.__.0001 Metallständerwand, TYP A, Dicke 100 mm, 2-lagig beplankt, Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als Montagewand, Einbaubereich 1, Höhe bis ca. 4,00 m Dicke 100 mm, umlaufende Anschlüsse starr, Ausführung wie folgt: Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1/ DIN 18183, als Einfachständerwerk 50 mm Beplankung, beidseitig, Verarbeitung DIN 18181, zweilagig, aus Gipsbauplatten GKB DIN 18180, Plattendicke 12,5 mm, befestigen mit Schnellbauschrauben DIN 18182-2, Fugen füllen, sichtbare Befestigungsmittel und Fugen der äußeren Plattenlage spachteln. Verspachtelung gemäß Merkblatt Nr. 2 (IGG, April 2003) Qualitätsstufe Q2 Einbauort : Studiofläche Wandtyp A gem. Ausführungsplanung
02.__.0001
Metallständerwand, TYP A, Dicke 100 mm, 2-lagig beplankt,
O
1.00
02.__.0002 Metallständerwand, TYP C, Dicke 125 mm, 2-lagig beplankt, TYP C Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als Montagewand, Höhe bis ca. 3,75 m Dicke 125 mm, umlaufende Anschlüsse starr, Ausführung wie folgt: Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1/ DIN 18183, als Einfachständerwerk, 75 mm. Beplankung, beidseitig, Verarbeitung DIN 18181, zweilagig, aus Gipskartonplatten GKB DIN 18180, Plattendicke 12,5 mm, od. glw., befestigen mit Schnellbauschrauben DIN 18182-2, Fugen füllen, sichtbare Befestigungsmittel und Fugen der äußeren Plattenlage spachteln. Verspachtelung gemäß Merkblatt Nr. 2 (IGG, April 2003) Qualitätsstufe Q2 Einbauort: Studiofläche Wandtyp C gem. Ausführungsplanung
02.__.0002
Metallständerwand, TYP C, Dicke 125 mm, 2-lagig beplankt, TYP C
300.00
02.__.0003 Zulage Dämmwolle 40 mm Wandtyp A Zulage für das Liefern und Einbringen von Dämmmwolle, Isover Akustic TP1, Baustoffklasse A, lückenlos und abrutschsicher verlegen. Dämmstoffdicke 40 mm
02.__.0003
Zulage Dämmwolle 40 mm Wandtyp A
O
1.00
02.__.0004 Zulage Dämmwolle 60 mm Wandtyp C Zulage für das Liefern und Einbringen von Dämmmwolle, Isover Akustic TP1, Baustoffklasse A, lückenlos und abrutschsicher verlegen. Dämmstoffdicke 60 mm
02.__.0004
Zulage Dämmwolle 60 mm Wandtyp C
O
1.00
02.__.0005 Zulage untere Lage OSB-Platten Zulage zu den Wandpositionen für die Beplankung der unteren Lage mit OSB-Platten für die Verankerung wandhängender Lasten. Legende: +o
02.__.0005
Zulage untere Lage OSB-Platten
40.00
02.__.0006 Zulage Beplankung mit imprägnierten Bauplaten Zulage für die Beplankung mit imprägnierten Bauplatten, Typ GKBI, Abrechnung je Wandseite
02.__.0006
Zulage Beplankung mit imprägnierten Bauplaten
O
1.00
02.__.0007 Zulage Hohlprofile 50/50/3 für Einbau Fenster Zulage für den Einbau von Stahl-Hohlprofilen im Wandaufbau als U-förmiges Portal für den bauseitigen Einbau von Innenfenstern zwischen Kursraum und Laufweg, bestehend aus 2 Stielen und einem horizontalen Sturzprofil Profilmaße: 50/50/5 Höhe Portal : ca. 2,75 m Breite Portal ca. 5,00 m einschl. aller Verbindungselemente. Kopf- und Fussplatten und Verdübelung im Rohboden.
02.__.0007
Zulage Hohlprofile 50/50/3 für Einbau Fenster
O
1.00
Stk.
03 Installationswände
03
Installationswände
03.__.0001 Installationswand, TYP E, Dicke 300 mm, Doppelständerwerk, zweilagig beplankt, Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 Höhe bis ca. 3,75 m Dicke der Gesamtkonstruktion in mm 300, Umlaufende Anschlüsse starr. Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1/ DIN 18183, als Doppelständerwerk 2 x 50 mm. Ausführung Beplankung beidseitig zweilagig, mit Gipskartonplatten GKB 12,5 mm Verspachtelung gemäß Merkblatt Nr. 2 (IGG, April 2003) Qualitätsstufe Q1 Grundverspachtelung zur Aufnahme von Fliesen Einbauort: Wandtyp E gem. Ausführungsplanung,
03.__.0001
Installationswand, TYP E, Dicke 300 mm, Doppelständerwerk, zweilagig beplankt,
30.00
03.__.0002 Zulage Dämmwolle 2 x 40 mm Wandtyp E+E1 Zulage für das Liefern und Einbringen von Dämmmwolle, Isover Akustic TP1, Baustoffklasse A, lückenlos und abrutschsicher verlegen. Dämmstoffdicke 2 x 40 mm
03.__.0002
Zulage Dämmwolle 2 x 40 mm Wandtyp E+E1
O
1.00
04 Sonderkonstruktionen
04
Sonderkonstruktionen
04.__.0001 Portal Zugang Umkleiden herstellen der Portale an den Zugängen zu den Umkleiden aus freistehenden Vorsatzschalen Typ F vor Metallständerwänden, bestehend aus 2 seiltichen Säulen als 3-seitiger Koffer und oberem Sturz, einschl. flächenbündigem Anarbeiten an die angrenzenden Wände / Laibung und oberem Deckel der Portalkonstruktion Stärke der Portale: 225 mm Breite der seitlichen Säulen : 300 mm Höhe des Portalsturzes ca. 1400 mm Gesamtbreite des Portales: 2600 mm Gesamthöhe des Portales : 3610 mm Ausführung einschl. sämtlicher Ecken, Anschlüsse und Nebenarbeiten. Einbauort: Umkleide Herren und Umkleide Damen
04.__.0001
Portal Zugang Umkleiden
2.00
St
04.__.0002 Portal Zugang Ladies Corner + Kursraum herstellen des Portals am Zugang zum Ladies Corner aus freistehenden Vorsatzschalen Typ F wie vor, jedoch Stärke der Portale: 225 mm Breite der seitlichen Säulen : 500 mm Höhe des Portalsturzes ca. 1400 mm Gesamtbreite des Portales: lt. Planunterlagen, Gesamthöhe des Portales : 3610 mm Einbauort: Ladies Corner + Kursraum (beidseitig)
04.__.0002
Portal Zugang Ladies Corner + Kursraum
1.00
St
04.__.0003 Sitzbänke vor Kursraum Herstellen der Sitzbänke in den Nischen vor dem Kursraum als Trockenbaukonstruktion, bestehend aus SItzfläche und vertikaler Schürze von OK Sitzfläche bis OKRF. Maße: Tiefe Sitzfläche 55 cm Höhe Sitzfläche : 45 cm über OKFF Die Sitzbank grenzt an der Rückseite und den Kopfseiten unmittelbar an die Trennwand zum Kursraum an und wird im Zusammenhang mit dieser erstellt. Die Sitzbank muss entsprechend der zu erwartenden Lasten eine verstärkte Unterkonstruktion aufweisen.
04.__.0003
Sitzbänke vor Kursraum
O
1.00
Stk.
04.__.0013 Trockenputzwand mit GK Platten Erstellung von Trockenputz an Außenwänden mit GK- Platten 9 mm stärke. Raumhöhe ca. 3,40 Untergrund Beton- Anbringung nach Wahl des Bieters inkl. Spachtelung in min. Q2
04.__.0013
Trockenputzwand mit GK Platten
1,030.00
05 Duschwände
05
Duschwände
05.__.0001 Metallständerwand,TYP K, Dicke 125 mm, 2-lagige Mischbeplankung,grundiert Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als Montagewand, Wandhöhe: ca. 3,75 m Wanddicke: 125 mm , keine Brandschutzanforderung, Feuchtigkeitsbeanspruchungsklasse nach ZDB-Merkblatt: A Korrosivitätskategorie nach DIN EN ISO 12944 : C3 Deckenanschluss an: Stahlbetonecke Bodenanschluss an: Rohboden/ vorhandener Estrich umlaufende Anschlüsse starr, beidseitig 2-lagig beplankt Unterkonstruktion aus korrosionsgeschützten Stahlblechprofilen, Korrosivitätsklasse C3, Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen korrosionsgeschützten Befestigungsmitteln unter Berücksichtigung des Korrosionsschutzes, als Einfachständerwerk aus CW-Profilen 50 mm; fugendicht und abgleitsicher einpassen. Mischbeplankte Konstruktion: Seite 1: 2-lagige Beplankung aus Gipskartonplatten GKB DIN 18180, Plattendicke 12,5 mm Seite 2: 2-lagige Beplankung mit zementgebundenen Bauplatten, 12,5 mm, grundiert dicht gestoßener Fugenbereich mit Fugenkleber verklebt und verschraubt. Nach Aushärtung (i.d.R. am nächsten Tag) wird der überstehende Fugenkleber abgestoßen. Anschließend werden die Platten für die Verlegung von keramischen Belägen grundiert. Fabrikat: Aquapaneel Cement Board Indoor oder gleichwertig Einbauort: Wandtyp K gem. Ausführungsplanung,
05.__.0001
Metallständerwand,TYP K, Dicke 125 mm, 2-lagige Mischbeplankung,grundiert
O
60.00
05.__.0002 Metallständerwand,TYP L, Dicke 125 mm, 2-lagige Mischbeplankung,grundiert Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als Montagewand, Wandhöhe: ca. 4,70 m Wanddicke: 245 mm , keine Brandschutzanforderung, Feuchtigkeitsbeanspruchungsklasse nach ZDB-Merkblatt: A Korrosivitätskategorie nach DIN EN ISO 12944 : C3 Deckenanschluss an: Stahlbetonecke Bodenanschluss an: Zementestrich umlaufende Anschlüsse starr, einseitig 2-lagig beplankt, zweite Seite mit Wedi-Platte. Unterkonstruktion aus korrosionsgeschützten Stahlblechprofilen, Korrosivitätsklasse C3, Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen korrosionsgeschützten Befestigungsmitteln unter Berücksichtigung des Korrosionsschutzes, als Einfachständerwerk aus CW-Profilen 50 mm; fugendicht und abgleitsicher einpassen. Mischbeplankte Konstruktion: Seite 1: 2-lagige Beplankung aus Gipskartonplatten GKB DIN 18180, Plattendicke 12,5 mm Seite 2:Wandtyp L gem. Ausführungsplanung,
05.__.0002
Metallständerwand,TYP L, Dicke 125 mm, 2-lagige Mischbeplankung,grundiert
O
1.00
05.__.0003 Metallständerwand, TYP N, Dicke 100 mm, 2-lagig beplankt mit zementgebundenen Bauplatten, Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als Montagewand wie vor, jedoch 2-lagig beidseitig beplankt mit zementgebundenen Bauplatten. Wandhöhe: ca.3,75 m Wanddicke: 100 mm , Unterkonstruktion aus korrosionsgeschützten Stahlblechprofilen, Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln unter Berücksichtigung des Korrosionsschutzes, als Einfachständerwerk aus CW-Profilen 50 mm; sonst wie vor. Einbauort: Duschen, Wandtyp N gem. Ausführungsplanung, Geringerer Abstand der CW Profile nach Vorgabe des Herstellers.
05.__.0003
Metallständerwand, TYP N, Dicke 100 mm, 2-lagig beplankt mit zementgebundenen Bauplatten,
O
25.00
05.__.0004 Zulage Metallständerwände Typ N-1, Dicke 75 mm, einseitig 2-lagig beplankt mit zementgebundenen Bauplatten, wie zuvor beschrieben, jedoch einseitig beplankt
05.__.0004
Zulage Metallständerwände Typ N-1, Dicke 75 mm, einseitig 2-lagig beplankt mit zementgebundenen Bauplatten,
O
40.00
06 Vorsatzschalen
06
Vorsatzschalen
06.__.0001 Freistehende Vorsatzschale, TYP G, 2-lagig beplankt, CW 100, Freistehende Vorsatzschale als einseitig beplankte leichte Trennwand DIN 4103-1, Wanddicke = 125 mm Hohlraumtiefe: bis 600 mm Wandhöhe 3,75 m Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton Ausführung mit Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, Metallständer CW 75, Boden und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 100/40, Ständerabstand 312 mm gem. Herstellerrichtlinien Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln. Beplankung aus Gipsplatten DIN 18180, zweilagig, Plattendicke 2x 12,5 mm, Verarbeitung gemäß DIN 18181. Fugen füllen, sichtbare Befestigungsmittel und Fugen der äußeren Plattenlage spachteln. Wandtyp G gem. Ausführungsplanung
06.__.0001
Freistehende Vorsatzschale, TYP G, 2-lagig beplankt, CW 100,
120.00
06.__.0002 Zulage zusätzliche Ständer CW 75 Zulage zu den Wandpositionen für die Ausführung mit zusätzlichen Ständern CW 75 zur Verringerung des Achsabstands zwischen den Ständern. Höhe der Ständer ca. 3,75 m
06.__.0002
Zulage zusätzliche Ständer CW 75
O
1.00
m
06.__.0003 Zulage zusätzliche Ständer CW 75 C3 Zulage zu den Wandpositionen mit Aquapaneel-Beplankung für die Ausführung mit zusätzlichen Ständern CW 75 in korrosionsgeschützter Ausführung C3 zur Verringerung des Achsabstands zwischen den Ständern, Höhe der Ständer ca. 3,75m
06.__.0003
Zulage zusätzliche Ständer CW 75 C3
O
1.00
m
06.__.0004 Zulage Beplankung mit imprägnierten Bauplaten Zulage für die Beplankung mit imprägnierten Bauplatten, Typ GKBI
06.__.0004
Zulage Beplankung mit imprägnierten Bauplaten
10.00
06.__.0005 Zulage für erste Beplankung mit OSB Platten Zulage für die Beplankung mit OSB- Platten in erster Schicht für Montage schwerer Möbel/ Geräte inkl. Verstärkten Profilen.
06.__.0005
Zulage für erste Beplankung mit OSB Platten
15.00
07 Wandöffnungen
07
Wandöffnungen
07.__.0001 Wandöffnung, 1000 mm Wandöffnung, mit Sturzprofil und beidseitig raumhoch verstärken, mit UA- Metallständerprofilen , einschl. Boden- und Deckenanschluss, befestigen mit Winkeln, Dübeln und Schrauben. Baurichtmaße B/H in mm 1000 x 2100 mm über OKFF, Wanddicke in mm 125
07.__.0001
Wandöffnung, 1000 mm
2.00
Stk
07.__.0002 Wandöffnungen, bis 1500 mm Wandöffnung, mit Sturzprofil und beidseitig raumhoch verstärken, mit UA- Metallständerprofilen , einschl. Boden- und Deckenanschluss, befestigen mit Winkeln, Dübeln und Schrauben. Baurichtmaße B/H in mm 1500 x 2700 mm über OKFF, Wanddicke in mm 125
07.__.0002
Wandöffnungen, bis 1500 mm
2.00
Stk
07.__.0003 Türöffnung, bis 2250 mm Türöffnung, mit Sturzprofil und beidseitig raumhoch verstärken, mit UA- Metallständerprofilen , einschl. Boden- und Deckenanschluss mit Türpfostensteckwinkel, befestigen mit Winkeln, Dübeln und Schrauben. Baurichtmaße B/H in mm 2250 x 2250 mm über OKFF, Wanddicke in mm 125
07.__.0003
Türöffnung, bis 2250 mm
1.00
Stk
07.__.0004 Durchbrüche herstellen bis 600 x 600 mm Herstellen von Durchbrüchen in Metallständerwänden der Vorpositionen . Größe bis 600 x 600 mm
07.__.0004
Durchbrüche herstellen bis 600 x 600 mm
10.00
Stk
08 Deckenkonstruktionen
08
Deckenkonstruktionen
08.__.0001 Plattendecke mit Metall-Unterkonstruktion, Beplankung Aludibond für D6 Unterdecke DIN 18168-1, Einbauhöhe: bis 3,00 m, Abhängehöhevon FFB: ca. 260 cm. Befestigungsuntergrund: Stahlbeton Ausführung der Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, als Grund- und Tragprofile CD 60/27 Korrosivitätsklasse C3, Befestigung mit Nonius mit Nonius-Hänger-Unterteil *, und bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln. Beplankung aus Zementbauplatten DIN EN 12467: Beplankung: Aludibond Verarbeitung gem. Herstellerrichtlinien und Ausführungsplanung
08.__.0001
Plattendecke mit Metall-Unterkonstruktion, Beplankung Aludibond für D6
150.00
08.__.0002 Zulage zusätzliche UK Einbauten Zualge für die Lieferung und den Einbau von zusätzlichen CD-Profilen zur Befestigung von Deckeneinbauten, wie z.B. Duschköpfen, CD 60/26 als zusätzliche Quertraversen zwischen den Tragprofilen der Deckenkonstruktion, Einzellängen ca. 20 cm, Abrechnung erfolgt je lfd m Profil.
08.__.0002
Zulage zusätzliche UK Einbauten
O
1.00
m
08.__.0003 Zulage verstärkte UK Aquapaneeldecke Zulage für die Ausführung mit verstärkter UK für Zusatzlasten aus Deckenbelägen von 20kg/qm (Steinzeugfliesen)
08.__.0003
Zulage verstärkte UK Aquapaneeldecke
O
1.00
08.__.0004 Wandanschluß stumpf ohne Schattenfuge, Aquapaneel Herstellen der Anschlüsse der Plattendecke d Wände als stumpf gestoßener Anschluß ohne Schattenfuge gemäß Herstellervorgaben.
08.__.0004
Wandanschluß stumpf ohne Schattenfuge, Aquapaneel
90.00
m
08.__.0005 Aussparungen Plattendecke rund Durchmesser 5 bis 30 cm Öffnung herstellen in der Plattendecke der Pos. 08.1 für den Einbau von Einbaustrahlern Durchmesser 5 bis 30 cm, einschl. Unterkonstruktion verstärken.
08.__.0005
Aussparungen Plattendecke rund Durchmesser 5 bis 30 cm
8.00
Stk
08.__.0006 Aussparungen Plattendecke rechteckig, bis 1000 cm ² Öffnung herstellen in der Plattendecke der Pos. 08.1 für den Einbau von Lüftungsauslässen, Querschnitt bis 1000 cm² einschl. Unterkonstruktion verstärken. Einbauort: Duschen
08.__.0006
Aussparungen Plattendecke rechteckig, bis 1000 cm ²
O
1.00
Stk
08.__.0007 Mineralfaserplattendecke, System OWA mit sichtbaren weißen Tragschienen, Abhanghöhe ca. 1,00 m Abgehängte Mineralfaser-Plattendecke 625/625 mm als Einlegedecke mit sichtbaren, höhenverstellbaren Metalltragschienen, weiß RAL 9010 lackiert. Unterkonstruktion aus einem Tragerost aus Stahlprofilen als Grund- und Tragprofil an der bestehenden Strahlbetondecke mit Schnellabhängern befestigt. System: OWA, AWD oder gleichwertig Abhanghöhe: ca 1,00 m unter Rohdecke Arbeitshöhe: UK Decke 2,75 m über Fertigfußboden Plattenstärke: 15 mm
08.__.0007
Mineralfaserplattendecke, System OWA mit sichtbaren weißen Tragschienen, Abhanghöhe ca. 1,00 m
O
1.00
09 Nebenarbeiten
09
Nebenarbeiten
09.__.0001 Knauf alutop Revisionsklappe REVO 12,5 600x600 Revisionsklappe incl. Auswechslung,* vorgerichtet für den Einbau in 12,5 mm dick beplankte Konstruktionen, liefern und einbauen, als Standardausführung, einschl. herstellen der Wand- und Deckenausschnitte mit flächenbündig eingeklebter Knauf Diamant Hartgipsplatte (GKFI) 12,5 mm, Abmessung (lichter Durchgang): 600 x 600 mm, Sicherung des Innendeckels durch selbst justierende Fangarme, mit in die Rahmenecken integrierten, nicht sichtbarem Verschluss- und Scharniersystem. Ausgestattet mit Rundzylinderschloss / Vierkant-Verriegelung/ Schloss, vorgerichtet für Profilzylinder *.* Erzeugnis: Knauf alutop Revisionsklappe REVO 12,5
09.__.0001
Knauf alutop Revisionsklappe REVO 12,5 600x600
2.00
Stk
09.__.0002 Knauf alutop Revisionsklappe REVO 12,5 500x500 Revisionsklappe wie vor, jedoch Abmessung (lichter Durchgang): 500 x 500 mm,
09.__.0002
Knauf alutop Revisionsklappe REVO 12,5 500x500
1.00
St
09.__.0003 Zulage Einbau Revisionsklappen in 2-lagig beplankte Konstruktionen Zualge zu den Vorpositionen für den Einbau in 2-lagig beplankte Konstrktionen.
09.__.0003
Zulage Einbau Revisionsklappen in 2-lagig beplankte Konstruktionen
3.00
St
09.__.0004 Universal-Traverse, Mehrschichtplatte Traverse im Wandhohlraum, einschl. Lieferung, Montage Anforderungen: aus Mehrschichtholzplatten und verzinkten Stahlblechprofilen für wandhängende Lasten bis 1,5 kN/m für die Montage von Monitoren, Garderobenhaken, Sanitär-Objekte Abmessungen: Höhe ca. 300 x 626 mm
09.__.0004
Universal-Traverse, Mehrschichtplatte
O
1.00
m
09.__.0005 Zulage zusätzliche UA-Profile Einbau zusätzlicher UA-Profile an allen Fensteröffnungen, Geberiten (Urinal, WC, Duschen) etc. Ebenfalls ist der Einbau der UA Profile überall dort notwendig, wo zusätzliche Konsollasten greifen.
09.__.0005
Zulage zusätzliche UA-Profile
O
1.00
m
09.__.0006 Freistehende Wandenden Freistehendes Wandende, bestehend aus einem CW-Ständerprofil 50/50/0,6 mm. FWD 75 mm Stirnseite mit 1 x 12,5 mm dicken Plattenstreifen beplanken, die Kanten raumhoch mit Kantenschutzprofil 31/31/0,4 mm bewehren und flächig abspachteln. Gesamte Arbeit nach Werksvorschrift ausgeführt.
09.__.0006
Freistehende Wandenden
100.00
m
09.__.0007 Zulage beplankung Vorsatzschalen oben Zulage zu den Vorsatzschalen für die Beplankung der nicht raumhohen Vorsatzschalen (Duschablagen) von oben, 2-lagig mit zementgebundenen Platten.
09.__.0007
Zulage beplankung Vorsatzschalen oben
O
1.00
09.__.0008 Freistehendes Wandende mit zementgebund. Bauplatten Freistehendes Wandende wie vor, jedoch Beplankung mit zementgebundenen Bauplatten.
09.__.0008
Freistehendes Wandende mit zementgebund. Bauplatten
O
1.00
m
09.__.0009 Eckausbildung als Zulage für Metallständerwände Eckausbildung, als Zulage für Metallständerwände, 90 ° Ecke, einschl. Acrylfuge oder Einbau von Eckschutzschiene 31/31.
09.__.0009
Eckausbildung als Zulage für Metallständerwände
85.00
m
09.__.0010 T-Verbindung, als Zulage für Metallständerwände, starr T-Verbindung, als Zulage für Metallständerwände Ausführung mit starrer Verbindung
09.__.0010
T-Verbindung, als Zulage für Metallständerwände, starr
40.00
m
09.__.0011 Anschluß an Massivbauteile Herstellen eines Anschlusses der Metallständerwände und Vorsatzschalen an Massivbauteile durch Einlegen eines Trennstreifens und dichtem Anspachteln. Abrechnungseinheit pro Meter des Anschlusses beider Beplankungsseiten
09.__.0011
Anschluß an Massivbauteile
160.00
m
09.__.0012 Auswechselung Metallständer Auswechselung in den Metallständerwänden der Vorpositionen herstellen für die Durchführung von Lüftungskanälen u.ä. Abrechnung erfolgt pro ausgewechseltem Ständer.
09.__.0012
Auswechselung Metallständer
O
1.00
Stk
09.__.0013 Zulage zu den Montagewänden für Spachtelung in Q3 Zulage zu den Montagewänden für die Spachtelung in Q3. Diese sieht vor: - Standardverspachtelung Q2- breites Ausspachteln der Fugen sowie ein scharfes Abziehen der restlichen Kantenoberflächen zum Porenverschluss mit Spachtelmaterial.Falls erforderlich sind die verspachtelten Bereiche zu schleifen. Abgerechnet wird die Fläche jeder Wandseite.
09.__.0013
Zulage zu den Montagewänden für Spachtelung in Q3
O
1.00
09.__.0014 Zulage Weitspanntränger Im belastungsabhängig berechneten Achsabstand sind die Weitspannträger anzuordnen und mit Anschlusswinkeln und Montageset. Je nach Spannweite und Belastung sind die Weitspannträger einfach oder im Verbund Rücken an Rücken als Doppelträger auszuführen. Die Montage als Verbund (d. h. WST an WST) erfolgt versetzt im Abstand von maximal 500 mm mittels Montageset. Torsionssicherung und Kippsicherung: In fortlaufendem Abstand von max. 1500 mm sind durchlaufende Torsionssicherungen einzubringen. Verwendung finden L-förmige, Rostwinkel, welche mittels selbstbohrender Schraube mit dem Weitspannträger verbunden werden. Sicherheit: Es dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Verbindungsmittel verwendet werden. Befestigungs- und Tragschienenabstände sind exakt einzuhalten. Die vorgegebenen Anforderungen sind im Auftragsfalle nachzuweisen. Lieferung und Montage von Anschlusswinkeln. Diese werden als Verbindungselement zur Befestigung an der Wand genutzt. Die Befestigung an der Wand wird mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln kraftschlüssig hergestellt (nach statischen Erfordernissen und Herstellerangaben). Angeb. Fabrikat: ....................................................... ................. ....................................................... ................. (vom Bieter anzugeben)
09.__.0014
Zulage Weitspanntränger
O
1.00
m
09.__.0015 Dosenausschnitte herstellen Schalterdosenausschnitt in Metallständerwänden der Vorpositionen erstellen Abmessungen: Durchmesser d= 74 mm
09.__.0015
Dosenausschnitte herstellen
O
1.00
Stk
10 Sonstiges und Regiearbeiten
10
Sonstiges und Regiearbeiten
Regiearbeiten sind nur auf besondere Anweisung auszuführen. Regiezettel sind spätestens am nächsten Tag der Bauleitung vorzulegen Regiearbeiten sind nur auf besondere Anweisung auszuführen. Regiezettel sind spätestens am nächsten Tag der Bauleitung vorzulegen. Bei der Ausführung von Regiearbeiten sind je Arbeitsstunde die Bereitstellung der Werkzeuge, Unternehmens- zuschläge, Soziallasten, Steuerabgaben usw. enthalten. Aufsichtsstunden (Polierstunden) und Fahrzeiten werden nicht gesondert vergütet.
Regiearbeiten sind nur auf besondere Anweisung auszuführen. Regiezettel sind spätestens am nächsten Tag der Bauleitung vorzulegen
10.__.0001 Regie Vorarbeiter inkl. aller Sozialkosten und Zuschläge Regie Vorarbeiter inkl. aller Sozialkosten und Zuschläge
10.__.0001
Regie Vorarbeiter inkl. aller Sozialkosten und Zuschläge
25.00
h
10.__.0002 Regie Facharbeiter inkl. aller Sozialkosten und Zuschläge Regie Facharbeiter inkl. aller Sozialkosten und Zuschläge
10.__.0002
Regie Facharbeiter inkl. aller Sozialkosten und Zuschläge
40.00
h
10.__.0003 Regie Helfer inkl. aller Sozialkosten und Zuschläge Regie Helfer inkl. aller Sozialkosten und Zuschläge
10.__.0003
Regie Helfer inkl. aller Sozialkosten und Zuschläge
50.00
h

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