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1. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1.1 Ausführungsgrundlagen
Alle Ausführungsleistungen sind nach Stand der
Technik, sowie
den allgemein anerkannten Regeln der Technik
durchzuführen.
Zusätzlich gelten:
Allgemeine Werkvertragsbedingungen der RSG
Alle zum Zeitpunkt der Abnahme gültigen Gesetze,
Verordnungen, Normen, Richtlinien und Empfehlungen
Auflagen, Vorschriften und Richtlinien der betroffenen
Behörden und Versorgungsträger sowie des TÜVs
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften
Verarbeitungsrichtlinien bzw. techn. Merkblätter der
Hersteller
vorliegende Bau- und Leistungsbeschreibung mit allen
Anlagen
Die VOB, Teil B und C in der jeweils gültigen Fassung.
- Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die
Ausführung
von Bauleistungen, DIN 1961.
- Teil C Allgemeine technische Vorschriften nach
DIN jeweils
in der neuesten Fassung.
1. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
3. Angaben zur Baustelle 3. ANGABEN ZUR BAUSTELLE
Allgemeine Angaben zum Objekt:
Art des Objekts: Geschäftshaus, Umbaubereich : 2. OG und Teile des 3.OG´s
Folgende Betriebsabläufe müssen während der Ausführung aufrechterhalten werden:
- Allgemeiner technischer Ausbau des Gesamtgebäudes
- Anliefermöglichkeiten für die übrigen Ausbaugewerke
- Zugänge Treppenhäuser für die übrigen Ausbaugewerke
Baustellenzugang:
Der Baustellenzugang erfolgt ausschließlich über das Treppenhaus.
Materialtransport erfolgt über die Anlieferrampe im Innenhof des Anwesens.
Sämtliches Material muss über den Baustellenzugang ins Gebäude vertragen werden.
Sämtliche Materiallagerungen müssen innerhalb der Fläche erfolgen.
Parkmöglichkeiten für Firmenfahrzeuge sind in der Tiefgarage gewährleistet, jedoch mit einer max. Fahrzeughöhe von 2.00 m. Vor dem Gebäude besteht eine verkehrsrechtliche Genehmigung für Container und evtl. Parkmöglichkeiten
Baustellen-WC:
Ein Baustellen-WC wird durch den AG gestellt.
Baustrum-/Bauwasser:
Baustrom und Bauwasser sind auf der Baustelle vorhanden. Hierfür erfolgt eine Umlage von 0,7 % der Schlußrechungssumme.
Bauschutt:
Dem AN obliegt die Entsorgung für seine Arbeiten. Container werden gestellt.
Der Abtransport und die Container sind nicht in die Ausschreibung mit einzubeziehen.
Hierfür erfolgt eine Umlage von 5 % der Schlußrechungssumme.
3. Angaben zur Baustelle
2. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Zusätzlich zu den allgemeinen Werkvertragsbedingungen
der RSG (als Anlage 1 beigefügt) gelten die
folgenden Bedingungen:
Werbung (§ 4 Abs. 1 VOB/B)
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger
Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat zum Schutz der Umwelt,
Landschaft und Gewässer die durch die Arbeiten
verursachten
Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß
zu beschränken.
Benutzung von Wasser- und Energieanschlüssen (§ 4 Abs.
4 VOB/B)
Die Anschlussanlagen für Wasser und Energie, sowie ein
Baustellen.-WC werden bauseits gestellt.
Eine Umlage hierfür erfolgt gemäß den Angaben zur
Baustelle. Es wird vom Bauherrn erwartet, dass alle
Firmen
sich an die Baustellenordnung haltten.
Baureinigung und Abfallbeseitigung
Dem Auftragnehmer obliegt die Baureinigung nach
Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der
einschlägigen gewerkespezifischen Allgemeinen
Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen
(VOB/C).
Kommt der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm
gesetzten Frist samt Kündigungsandrohung nicht nach,
ist der Auftraggeber zur Teilkündigung und
anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des
Auftragnehmers
berechtigt.
Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen
Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den
geltenden
Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie
einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum
Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung
erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw.
sind dem Auftraggeber vorzulegen.
Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B)
Für die Teile der Leistung, die durch die weitere
Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen
werden,
wird die gemeinsame Feststellung auf der Baustelle
über deren Zustand, ihre Vertragsmäßigkeit sowie deren
Art
und Umfang verlangt. Der Auftragnehmer hat die
gemeinsame Feststellung rechtzeitig zu beantragen.
Haftung (§ 10 Abs. 2 VOB/B)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
eigenverantwortlich alle notwendigen
Sicherheitsvorkehrungen im eigenen
Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen
und Sachen innerhalb des Baugeländes und des
Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht).
Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber im
Innenverhältnis von sämtlichen
Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter
Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenen
Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von
ihm
schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden
oder -grundstücken (vgl. § 10 Abs. 2, Satz 1, Halbsatz
2
VOB/B).
Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen-
oder Sachschäden entstanden sind, dem Auftraggeber
unverzüglich mitzuteilen.
Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B)
Für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen
(Nachträge) gilt § 2 Abs. 6 VOB/B. Für diese sind
grundsätzlich
mengenbezogene Einheitspreise anzubieten. Eine
Abrechnung als Stundenlohnarbeiten ist nur nach
ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Auftraggebers
zulässig.
Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten
Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der
geleisteten
Stunden.
Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten
arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher
Ausfertigung
einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15
Abs. 3 VOB/B enthalten:
das Datum, die Bezeichnung des Ausführungsortes
innerhalb der Baustelle, die Art der Leistung, die
Namen der
Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn oder
Gehaltsgruppe, die geleisteten Arbeitsstunden je
Arbeitskraft, ggf.
aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und
Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht
enthaltenen Erschwernissen und die Gerätekenngrößen.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den
Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der
Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält
der
Auftragnehmer.
Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den
Auftraggeber oder den Bauleiter und die damit
verbundene
Anerkenntniswirkung betreffen nur Art und Umfang der
erbrachten Leistung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten,
ob es sich bei den bescheinigten Arbeiten überhaupt um
vergütungspflichtige Leistungen handelt und ob diese
dann auf Stundenlohn- oder Einheitspreisbasis
abzurechnen sind.
Änderung der Vertragspreise
Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln (Material- und
Transportgleitklauseln) werden nicht vereinbart. Die
vereinbarten Preise sind - von § 2 Abs. 3 VOB/B und
sonst in der VOB/B vorgesehenen wie auch sich sonst
nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebenden
Preisänderungsmöglichkeiten abgesehen - Festpreise.
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18 VOB/B)
Für die Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der
in deutscher Sprache verfasste Wortlaut der
Vergabeunterlagen verbindlich.
Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher
Sprache.
Für die Regelung der vertraglichen und
außervertraglichen Beziehungen zwischen den
Vertragspartnern gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
2. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
4. ZTV TROCKENBAUARBEITEN
Mitgeltende Normen und Regeln
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum
Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der
Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz:
"oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 18100
Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN
4172
DIN 55634
Beschichtungsstoffe und Überzüge - Korrosionsschutz
von tragenden dünnwandigen Bauteilen aus Stahl
DIN EN 13170
Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte
Produkte aus expandiertem Kork (ICB) -
Spezifikation
VDI 3762
Schalldämmung von Doppel- und Hohlböden
BG Bau Fachinfo Gefahrstoffe Prävention
Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle,
Steinwolle) Handlungsanleitung
Herausgeber: Fachverband Mineralwolleindustrie e.V.
und andere
IVD-Merkblatt Nr. 16
Anschlussfugen im Trockenbau - Einsatzmöglichkeiten
von spritzbaren Dichtstoffen -
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 19-2
Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen im Dachbereich.
Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen,
Montageklebstoffen, Butyldichtungsbändern und
-profilen. Teil 2: Luftdichte Ebene
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 20
Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen.
Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
Merkblatt 1
Baustellenbedingungen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V.
Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt 3
Fugen und Anschlüsse bei Gipsplatten- und
Gipsfaserplattenkonstruktionen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V.
Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt 4
Regeldetails zum Wärmeschutz gemäß EnEV 2009
Modernisierung mit Trockenbausystemen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V.
Industriegruppe Gipsplatten
Anhang zum Merkblatt 4
Regeldetails zum Wärmeschutz gem. EnEV 2009 mit
Trockenbausystemen in der Modernisierung
-Bauteilkatalog-
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V.
Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt 5
Bäder und Feuchträume im Holz- und Trockenbau
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V.
Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt 6
Vorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten
zur weitergehenden Oberflächenbeschichtung bzw.
-bekleidung
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V.
Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt 8
Wandhöhen leichter Trennwände - Stegausschnitte,
Anschlüsse, Türen und Öffnungen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V.
Industriegruppe Gipsplatten
RAL-GZ 531
Trockenbau - Gütesicherung
Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung
und Kennzeichnung e.V.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die
amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder
allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung
zu übergeben.
Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit
erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der
Bauleitung zu übergeben
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Doppel-
und Hohlböden sind die betreffenden Allgemeinen
Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (ABP), die zugehörigen
Übereinstimmungserklärungen der Hersteller und der
Nachweis über den Einbau schwerentflammbarer
Dichtungen rechtzeitig zur Abnahme vorzulegen.
Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie
eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie
dürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ
beeinflussen und nach der Verarbeitung keine
Belästigung
durch Geruch hervorrufen.
Angaben zur Ausführung
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem
Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende
Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um
gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten
Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und
Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und
Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von
Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu
entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von
Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass
durch die
Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht
sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu
überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit
verbindlichen
Maßangaben vorliegen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen
Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit
der
Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen
oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus
festgestellt oder vermutet werden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind
Absauggeräte zu verwenden.
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten
oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese
Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers
zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen
dauerhaft und materialgerecht zu schließen.
Wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen
Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu
klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden
Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden
Bauteilen der
Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu
ermöglichen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und
Decken ist die Muster-Richtlinie über
brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen
(Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu
beachten.
Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der
Hersteller der Trockenbausysteme sind zu beachten. Dem
Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu
gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung
der
Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung.
Die nach ATV DIN 18340 Abschnitt 3.7.2 erforderlichen
Maßnahmen bei Türöffnungen sind in die Leistungen für
das Anlegen der Türöffnungen einzurechnen.
Offen bleibende Schnittkanten imprägnierter Platten,
z.B. an Außenecken, sind nachzuimprägnieren.
Brandschutzkleber oder Brandschutzspachtelmassen sind
so zu verarbeiten, dass überstehendes Material
abgestrichen wird; ein großflächiges Verspachteln ist
zu vermeiden.
Innenputz, Trockenbauoberflächen
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anders
angegeben ist, sind die Oberflächen von Gipsplatten in
der Qualitätsstufe Q2 auszuführen.
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anders
angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke
aufzubringende Schlussbeschichtung von Wandflächen
vorgesehen: Wandfliesen und Tapeten
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anders
angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke
aufzubringende Schlussbeschichtung von Deckenflächen
vorgesehen: Anstrich
Böden
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anders
angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke
aufzubringende Schlussbeschichtung von Bodenflächen
vorgesehen: keramische Fliesen
Für die Ausführung von Fertigteilestrichen,
Trockenunterböden und Systemböden gelten als
Grenzabweichungen die jeweils halben Werte der Zeilen
2 und 4 der Tabelle 1 DIN 18202 und als Grenzwerte
für Winkelabweichungen die halben Werte der Tabelle 2
DIN 18202.
Übergänge zwischen Hohlbodenflächen und angesetzten
Doppelbodenelementen sind so anzulegen, dass
durch eine nachfolgende, übliche Spachtelung des
Estrichs durch den Bodenleger ein planebener Übergang
für
die Bodenbeläge hergestellt werden kann.
Dazu muss die Oberkante des Estrichs um maximal 2 mm
tiefer liegen als die Oberkante des Doppelbodens.
Eine gegenüber dem Doppelboden höher liegende
Estrichfläche ist unzulässig.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
während der Ausführung seiner Leistungen immer
mindestens ein fließend deutsch sprechender
Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend
ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden
Ausführungsunterlagen zählt neben den
Ausführungsplänen auch eine
Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
4. ZTV TROCKENBAUARBEITEN
5. ANLAGEN ZUM LV Allgemeine Anlagen: Werkvertragsbedingungen RSG Group GmbH Pläne als PDF in der Übersicht
5. ANLAGEN ZUM LV Allgemeine Anlagen: Werkvertragsbedingungen RSG Group GmbH Pläne als PDF in der Übersicht
01 Baustelleneinrichtung + Bauleitung
01
Baustelleneinrichtung + Bauleitung
01.__.0001 Baustelleneinrichtung Hauptposition Baustelleneinrichtung Hauptposition
Einrichten, Vorhalten sowie Räumen der Baustelle für alle zur Erstellung der im Folgendden ausgeschriebenen Leistungen wie:
- Lager- und Arbeitsplatz
- Verkehrssicherungseinrichtung einschl. Leistung zur Verkehrssicherung
- Maschinen, Geräte
- Übernachtungskosten, etc.
01.__.0001
Baustelleneinrichtung Hauptposition
L
1.00
psch
02 Standardwände
02
Standardwände
02.__.0001 Metallständerwand, TYP A, Dicke 100 mm, 2-lagig beplankt, Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1
als Montagewand, Einbaubereich 1,
Höhe bis ca. 4,00 m
Dicke 100 mm,
umlaufende Anschlüsse starr,
Ausführung wie folgt:
Unterkonstruktion
aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1/
DIN 18183, als Einfachständerwerk 50 mm
Beplankung, beidseitig,
Verarbeitung DIN 18181, zweilagig, aus Gipsbauplatten GKB DIN 18180, Plattendicke 12,5 mm,
befestigen mit Schnellbauschrauben DIN 18182-2,
Fugen füllen, sichtbare Befestigungsmittel und Fugen
der äußeren Plattenlage spachteln.
Verspachtelung gemäß Merkblatt Nr. 2 (IGG, April
2003) Qualitätsstufe Q2
Einbauort : Studiofläche
Wandtyp A gem. Ausführungsplanung
02.__.0001
Metallständerwand, TYP A, Dicke 100 mm, 2-lagig beplankt,
O
1.00
m²
02.__.0002 Metallständerwand, TYP C, Dicke 125 mm, 2-lagig beplankt, TYP C Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als Montagewand,
Höhe bis ca. 3,75 m
Dicke 125 mm, umlaufende Anschlüsse starr,
Ausführung wie folgt:
Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1/ DIN 18183, als Einfachständerwerk, 75 mm.
Beplankung, beidseitig,
Verarbeitung DIN 18181, zweilagig, aus Gipskartonplatten GKB DIN 18180, Plattendicke 12,5 mm, od. glw., befestigen mit Schnellbauschrauben DIN 18182-2, Fugen füllen, sichtbare Befestigungsmittel und Fugen der äußeren Plattenlage spachteln. Verspachtelung gemäß Merkblatt Nr. 2 (IGG, April 2003) Qualitätsstufe Q2 Einbauort: Studiofläche
Wandtyp C gem. Ausführungsplanung
02.__.0002
Metallständerwand, TYP C, Dicke 125 mm, 2-lagig beplankt, TYP C
300.00
m²
02.__.0003 Zulage Dämmwolle 40 mm Wandtyp A Zulage für das Liefern und Einbringen von Dämmmwolle, Isover Akustic TP1,
Baustoffklasse A, lückenlos und abrutschsicher
verlegen.
Dämmstoffdicke 40 mm
02.__.0003
Zulage Dämmwolle 40 mm Wandtyp A
O
1.00
m²
02.__.0004 Zulage Dämmwolle 60 mm Wandtyp C Zulage für das Liefern und Einbringen von Dämmmwolle, Isover Akustic TP1, Baustoffklasse A, lückenlos und abrutschsicher verlegen. Dämmstoffdicke 60 mm
02.__.0004
Zulage Dämmwolle 60 mm Wandtyp C
O
1.00
m²
02.__.0005 Zulage untere Lage OSB-Platten Zulage zu den Wandpositionen für die Beplankung der
unteren
Lage mit OSB-Platten für die Verankerung wandhängender
Lasten.
Legende: +o
02.__.0005
Zulage untere Lage OSB-Platten
40.00
m²
02.__.0006 Zulage Beplankung mit imprägnierten Bauplaten Zulage für die Beplankung mit imprägnierten Bauplatten, Typ GKBI, Abrechnung je Wandseite
02.__.0006
Zulage Beplankung mit imprägnierten Bauplaten
O
1.00
m²
02.__.0007 Zulage Hohlprofile 50/50/3 für Einbau Fenster Zulage für den Einbau von Stahl-Hohlprofilen im Wandaufbau als U-förmiges Portal für den bauseitigen Einbau von Innenfenstern zwischen Kursraum und Laufweg, bestehend aus 2 Stielen und einem horizontalen Sturzprofil
Profilmaße: 50/50/5
Höhe Portal : ca. 2,75 m
Breite Portal ca. 5,00 m
einschl. aller Verbindungselemente. Kopf- und Fussplatten und Verdübelung im Rohboden.
02.__.0007
Zulage Hohlprofile 50/50/3 für Einbau Fenster
O
1.00
Stk.
03 Installationswände
03
Installationswände
03.__.0001 Installationswand, TYP E, Dicke 300 mm, Doppelständerwerk,
zweilagig beplankt, Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1
Höhe bis ca. 3,75 m
Dicke der Gesamtkonstruktion in mm 300,
Umlaufende Anschlüsse starr.
Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1/ DIN 18183, als Doppelständerwerk 2 x 50 mm.
Ausführung Beplankung beidseitig zweilagig, mit Gipskartonplatten GKB 12,5 mm Verspachtelung gemäß Merkblatt Nr. 2 (IGG, April 2003) Qualitätsstufe Q1 Grundverspachtelung zur Aufnahme von Fliesen
Einbauort: Wandtyp E gem. Ausführungsplanung,
03.__.0001
Installationswand, TYP E, Dicke 300 mm, Doppelständerwerk,
zweilagig beplankt,
30.00
m²
03.__.0002 Zulage Dämmwolle 2 x 40 mm Wandtyp E+E1 Zulage für das Liefern und Einbringen von Dämmmwolle, Isover Akustic TP1, Baustoffklasse A, lückenlos und abrutschsicher verlegen. Dämmstoffdicke 2 x 40 mm
03.__.0002
Zulage Dämmwolle 2 x 40 mm Wandtyp E+E1
O
1.00
m²
04 Sonderkonstruktionen
04
Sonderkonstruktionen
04.__.0001 Portal Zugang Umkleiden herstellen der Portale an den Zugängen zu den Umkleiden aus freistehenden Vorsatzschalen Typ F vor Metallständerwänden, bestehend aus 2 seiltichen Säulen als 3-seitiger Koffer und oberem Sturz, einschl. flächenbündigem Anarbeiten an die angrenzenden Wände / Laibung und oberem Deckel der Portalkonstruktion
Stärke der Portale: 225 mm
Breite der seitlichen Säulen : 300 mm
Höhe des Portalsturzes ca. 1400 mm
Gesamtbreite des Portales: 2600 mm
Gesamthöhe des Portales : 3610 mm
Ausführung einschl. sämtlicher Ecken, Anschlüsse und Nebenarbeiten.
Einbauort: Umkleide Herren und Umkleide Damen
04.__.0001
Portal Zugang Umkleiden
2.00
St
04.__.0002 Portal Zugang Ladies Corner + Kursraum herstellen des Portals am Zugang zum Ladies Corner aus freistehenden Vorsatzschalen Typ F wie vor, jedoch
Stärke der Portale: 225 mm
Breite der seitlichen Säulen : 500 mm
Höhe des Portalsturzes ca. 1400 mm
Gesamtbreite des Portales: lt. Planunterlagen,
Gesamthöhe des Portales : 3610 mm
Einbauort: Ladies Corner + Kursraum (beidseitig)
04.__.0002
Portal Zugang Ladies Corner + Kursraum
1.00
St
04.__.0003 Sitzbänke vor Kursraum Herstellen der Sitzbänke in den Nischen vor dem Kursraum als Trockenbaukonstruktion, bestehend aus SItzfläche und vertikaler Schürze von OK Sitzfläche bis OKRF.
Maße:
Tiefe Sitzfläche 55 cm
Höhe Sitzfläche : 45 cm über OKFF
Die Sitzbank grenzt an der Rückseite und den Kopfseiten unmittelbar an die Trennwand zum Kursraum an und wird im Zusammenhang mit dieser erstellt.
Die Sitzbank muss entsprechend der zu erwartenden Lasten eine verstärkte Unterkonstruktion aufweisen.
04.__.0003
Sitzbänke vor Kursraum
O
1.00
Stk.
04.__.0013 Trockenputzwand mit GK Platten Erstellung von Trockenputz an Außenwänden mit GK- Platten 9 mm stärke.
Raumhöhe ca. 3,40 Untergrund Beton- Anbringung nach Wahl des Bieters
inkl. Spachtelung in min. Q2
04.__.0013
Trockenputzwand mit GK Platten
1,030.00
m²
05 Duschwände
05
Duschwände
05.__.0001 Metallständerwand,TYP K, Dicke 125 mm, 2-lagige Mischbeplankung,grundiert Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als Montagewand,
Wandhöhe: ca. 3,75 m
Wanddicke: 125 mm ,
keine Brandschutzanforderung,
Feuchtigkeitsbeanspruchungsklasse nach ZDB-Merkblatt: A Korrosivitätskategorie nach DIN EN ISO 12944 : C3
Deckenanschluss an: Stahlbetonecke
Bodenanschluss an: Rohboden/ vorhandener Estrich
umlaufende Anschlüsse starr, beidseitig 2-lagig beplankt
Unterkonstruktion aus korrosionsgeschützten Stahlblechprofilen, Korrosivitätsklasse C3, Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen korrosionsgeschützten Befestigungsmitteln unter Berücksichtigung des Korrosionsschutzes, als Einfachständerwerk aus CW-Profilen 50 mm;
fugendicht und abgleitsicher einpassen.
Mischbeplankte Konstruktion: Seite 1: 2-lagige Beplankung aus Gipskartonplatten GKB DIN 18180, Plattendicke 12,5 mm
Seite 2: 2-lagige Beplankung mit zementgebundenen Bauplatten, 12,5 mm, grundiert dicht gestoßener Fugenbereich mit Fugenkleber verklebt und verschraubt. Nach Aushärtung (i.d.R. am nächsten Tag) wird der überstehende Fugenkleber abgestoßen. Anschließend werden die Platten für die Verlegung von keramischen Belägen grundiert. Fabrikat: Aquapaneel Cement Board Indoor oder gleichwertig Einbauort: Wandtyp K gem. Ausführungsplanung,
05.__.0001
Metallständerwand,TYP K, Dicke 125 mm, 2-lagige Mischbeplankung,grundiert
O
60.00
m²
05.__.0002 Metallständerwand,TYP L, Dicke 125 mm, 2-lagige Mischbeplankung,grundiert Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als Montagewand, Wandhöhe: ca. 4,70 m Wanddicke: 245 mm , keine Brandschutzanforderung, Feuchtigkeitsbeanspruchungsklasse nach ZDB-Merkblatt: A Korrosivitätskategorie nach DIN EN ISO 12944 : C3 Deckenanschluss an: Stahlbetonecke Bodenanschluss an: Zementestrich umlaufende Anschlüsse starr, einseitig 2-lagig beplankt, zweite Seite mit Wedi-Platte. Unterkonstruktion aus korrosionsgeschützten Stahlblechprofilen, Korrosivitätsklasse C3, Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen korrosionsgeschützten Befestigungsmitteln unter Berücksichtigung des Korrosionsschutzes, als Einfachständerwerk aus CW-Profilen 50 mm; fugendicht und abgleitsicher einpassen. Mischbeplankte Konstruktion: Seite 1: 2-lagige Beplankung aus Gipskartonplatten GKB DIN 18180, Plattendicke 12,5 mm Seite 2:Wandtyp L gem. Ausführungsplanung,
05.__.0002
Metallständerwand,TYP L, Dicke 125 mm, 2-lagige Mischbeplankung,grundiert
O
1.00
m²
05.__.0003 Metallständerwand, TYP N, Dicke 100 mm, 2-lagig beplankt
mit zementgebundenen Bauplatten, Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als Montagewand wie vor, jedoch
2-lagig beidseitig beplankt mit zementgebundenen Bauplatten.
Wandhöhe: ca.3,75 m
Wanddicke: 100 mm ,
Unterkonstruktion aus korrosionsgeschützten Stahlblechprofilen,
Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln unter Berücksichtigung des Korrosionsschutzes, als Einfachständerwerk aus CW-Profilen 50 mm;
sonst wie vor.
Einbauort: Duschen, Wandtyp N gem. Ausführungsplanung, Geringerer Abstand der CW Profile nach Vorgabe des Herstellers.
05.__.0003
Metallständerwand, TYP N, Dicke 100 mm, 2-lagig beplankt
mit zementgebundenen Bauplatten,
O
25.00
m²
05.__.0004 Zulage Metallständerwände Typ N-1, Dicke 75 mm, einseitig 2-lagig beplankt mit zementgebundenen Bauplatten, wie zuvor beschrieben, jedoch einseitig beplankt
05.__.0004
Zulage Metallständerwände Typ N-1, Dicke 75 mm, einseitig 2-lagig beplankt mit zementgebundenen Bauplatten,
O
40.00
m²
06 Vorsatzschalen
06
Vorsatzschalen
06.__.0001 Freistehende Vorsatzschale, TYP G, 2-lagig beplankt, CW 100, Freistehende Vorsatzschale als einseitig beplankte leichte Trennwand DIN 4103-1, Wanddicke = 125 mm
Hohlraumtiefe: bis 600 mm
Wandhöhe 3,75 m
Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton Ausführung mit Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, Metallständer CW 75,
Boden und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 100/40, Ständerabstand 312 mm gem. Herstellerrichtlinien Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln. Beplankung aus Gipsplatten DIN 18180, zweilagig, Plattendicke 2x 12,5 mm,
Verarbeitung gemäß DIN 18181. Fugen füllen, sichtbare Befestigungsmittel und Fugen der äußeren Plattenlage spachteln.
Wandtyp G gem. Ausführungsplanung
06.__.0001
Freistehende Vorsatzschale, TYP G, 2-lagig beplankt, CW 100,
120.00
m²
06.__.0002 Zulage zusätzliche Ständer CW 75 Zulage zu den Wandpositionen für die Ausführung mit zusätzlichen Ständern CW 75 zur Verringerung des Achsabstands zwischen den Ständern. Höhe der Ständer ca. 3,75 m
06.__.0002
Zulage zusätzliche Ständer CW 75
O
1.00
m
06.__.0003 Zulage zusätzliche Ständer CW 75 C3 Zulage zu den Wandpositionen mit Aquapaneel-Beplankung für die Ausführung mit zusätzlichen Ständern CW 75 in korrosionsgeschützter Ausführung C3 zur Verringerung des Achsabstands zwischen den Ständern, Höhe der Ständer ca. 3,75m
06.__.0003
Zulage zusätzliche Ständer CW 75 C3
O
1.00
m
06.__.0004 Zulage Beplankung mit imprägnierten Bauplaten Zulage für die Beplankung mit imprägnierten
Bauplatten, Typ
GKBI
06.__.0004
Zulage Beplankung mit imprägnierten Bauplaten
10.00
m²
06.__.0005 Zulage für erste Beplankung mit OSB Platten Zulage für die Beplankung mit OSB- Platten in erster Schicht für Montage schwerer Möbel/ Geräte inkl. Verstärkten Profilen.
06.__.0005
Zulage für erste Beplankung mit OSB Platten
15.00
m²
07 Wandöffnungen
07
Wandöffnungen
07.__.0001 Wandöffnung, 1000 mm Wandöffnung, mit Sturzprofil und beidseitig raumhoch verstärken, mit UA- Metallständerprofilen , einschl. Boden- und Deckenanschluss, befestigen mit Winkeln, Dübeln und Schrauben. Baurichtmaße B/H in mm 1000 x 2100 mm über OKFF, Wanddicke in mm 125
07.__.0001
Wandöffnung, 1000 mm
2.00
Stk
07.__.0002 Wandöffnungen, bis 1500 mm Wandöffnung, mit Sturzprofil und beidseitig raumhoch verstärken, mit UA- Metallständerprofilen , einschl. Boden- und Deckenanschluss, befestigen mit Winkeln, Dübeln und Schrauben. Baurichtmaße B/H in mm 1500 x 2700 mm über OKFF, Wanddicke in mm 125
07.__.0002
Wandöffnungen, bis 1500 mm
2.00
Stk
07.__.0003 Türöffnung, bis 2250 mm Türöffnung, mit Sturzprofil und beidseitig raumhoch verstärken, mit UA- Metallständerprofilen , einschl. Boden- und Deckenanschluss mit Türpfostensteckwinkel, befestigen mit Winkeln, Dübeln und Schrauben. Baurichtmaße B/H in mm 2250 x 2250 mm über OKFF, Wanddicke in mm 125
07.__.0003
Türöffnung, bis 2250 mm
1.00
Stk
07.__.0004 Durchbrüche herstellen bis 600 x 600 mm Herstellen von Durchbrüchen in Metallständerwänden der Vorpositionen . Größe bis 600 x 600 mm
07.__.0004
Durchbrüche herstellen bis 600 x 600 mm
10.00
Stk
08 Deckenkonstruktionen
08
Deckenkonstruktionen
08.__.0001 Plattendecke mit Metall-Unterkonstruktion, Beplankung Aludibond für D6 Unterdecke DIN 18168-1,
Einbauhöhe: bis 3,00 m,
Abhängehöhevon FFB: ca. 260 cm.
Befestigungsuntergrund: Stahlbeton
Ausführung der Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, als Grund- und Tragprofile CD 60/27 Korrosivitätsklasse C3,
Befestigung mit Nonius mit Nonius-Hänger-Unterteil *, und bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln.
Beplankung aus Zementbauplatten DIN EN 12467:
Beplankung: Aludibond
Verarbeitung gem. Herstellerrichtlinien und Ausführungsplanung
08.__.0001
Plattendecke mit Metall-Unterkonstruktion, Beplankung Aludibond für D6
150.00
m²
08.__.0002 Zulage zusätzliche UK Einbauten Zualge für die Lieferung und den Einbau von zusätzlichen CD-Profilen zur Befestigung von Deckeneinbauten, wie z.B. Duschköpfen, CD 60/26 als zusätzliche Quertraversen zwischen den Tragprofilen der Deckenkonstruktion, Einzellängen ca. 20 cm, Abrechnung erfolgt je lfd m Profil.
08.__.0002
Zulage zusätzliche UK Einbauten
O
1.00
m
08.__.0003 Zulage verstärkte UK Aquapaneeldecke Zulage für die Ausführung mit verstärkter UK für Zusatzlasten aus Deckenbelägen von 20kg/qm (Steinzeugfliesen)
08.__.0003
Zulage verstärkte UK Aquapaneeldecke
O
1.00
m²
08.__.0004 Wandanschluß stumpf ohne Schattenfuge, Aquapaneel Herstellen der Anschlüsse der Plattendecke d Wände als stumpf gestoßener Anschluß ohne Schattenfuge gemäß Herstellervorgaben.
08.__.0004
Wandanschluß stumpf ohne Schattenfuge, Aquapaneel
90.00
m
08.__.0005 Aussparungen Plattendecke rund Durchmesser 5 bis 30 cm Öffnung herstellen in der Plattendecke der Pos. 08.1 für den Einbau von Einbaustrahlern Durchmesser 5 bis 30 cm, einschl. Unterkonstruktion verstärken.
08.__.0005
Aussparungen Plattendecke rund Durchmesser 5 bis 30 cm
8.00
Stk
08.__.0006 Aussparungen Plattendecke rechteckig, bis 1000 cm ² Öffnung herstellen in der Plattendecke der Pos. 08.1 für den Einbau von Lüftungsauslässen, Querschnitt bis 1000 cm² einschl. Unterkonstruktion verstärken. Einbauort: Duschen
08.__.0006
Aussparungen Plattendecke rechteckig, bis 1000 cm ²
O
1.00
Stk
08.__.0007 Mineralfaserplattendecke, System OWA mit sichtbaren weißen Tragschienen, Abhanghöhe ca. 1,00 m Abgehängte Mineralfaser-Plattendecke 625/625 mm als Einlegedecke mit sichtbaren, höhenverstellbaren Metalltragschienen, weiß RAL 9010 lackiert.
Unterkonstruktion aus einem Tragerost aus Stahlprofilen als Grund- und Tragprofil an der bestehenden Strahlbetondecke mit Schnellabhängern befestigt.
System: OWA, AWD oder gleichwertig
Abhanghöhe: ca 1,00 m unter Rohdecke
Arbeitshöhe: UK Decke 2,75 m über Fertigfußboden
Plattenstärke: 15 mm
08.__.0007
Mineralfaserplattendecke, System OWA mit sichtbaren weißen Tragschienen, Abhanghöhe ca. 1,00 m
O
1.00
m²
09 Nebenarbeiten
09
Nebenarbeiten
09.__.0001 Knauf alutop Revisionsklappe REVO 12,5 600x600 Revisionsklappe incl. Auswechslung,*
vorgerichtet für den Einbau in 12,5 mm dick beplankte
Konstruktionen,
liefern und einbauen, als Standardausführung, einschl.
herstellen der Wand- und Deckenausschnitte
mit flächenbündig eingeklebter Knauf Diamant
Hartgipsplatte
(GKFI) 12,5 mm,
Abmessung (lichter Durchgang): 600 x 600 mm,
Sicherung des Innendeckels durch selbst justierende
Fangarme,
mit in die Rahmenecken integrierten, nicht sichtbarem
Verschluss- und Scharniersystem.
Ausgestattet mit Rundzylinderschloss /
Vierkant-Verriegelung/
Schloss, vorgerichtet für Profilzylinder *.*
Erzeugnis: Knauf alutop Revisionsklappe REVO 12,5
09.__.0001
Knauf alutop Revisionsklappe REVO 12,5 600x600
2.00
Stk
09.__.0002 Knauf alutop Revisionsklappe REVO 12,5 500x500 Revisionsklappe wie vor, jedoch
Abmessung (lichter Durchgang): 500 x 500 mm,
09.__.0002
Knauf alutop Revisionsklappe REVO 12,5 500x500
1.00
St
09.__.0003 Zulage Einbau Revisionsklappen in 2-lagig beplankte Konstruktionen Zualge zu den Vorpositionen für den Einbau in 2-lagig
beplankte
Konstrktionen.
09.__.0003
Zulage Einbau Revisionsklappen in 2-lagig beplankte Konstruktionen
3.00
St
09.__.0004 Universal-Traverse, Mehrschichtplatte Traverse im Wandhohlraum, einschl. Lieferung, Montage
Anforderungen: aus Mehrschichtholzplatten und verzinkten Stahlblechprofilen für wandhängende Lasten bis 1,5 kN/m für die Montage von Monitoren, Garderobenhaken, Sanitär-Objekte
Abmessungen: Höhe ca. 300 x 626 mm
09.__.0004
Universal-Traverse, Mehrschichtplatte
O
1.00
m
09.__.0005 Zulage zusätzliche UA-Profile Einbau zusätzlicher UA-Profile an allen
Fensteröffnungen,
Geberiten (Urinal, WC, Duschen) etc.
Ebenfalls ist der Einbau der UA Profile überall dort
notwendig,
wo zusätzliche Konsollasten greifen.
09.__.0005
Zulage zusätzliche UA-Profile
O
1.00
m
09.__.0006 Freistehende Wandenden Freistehendes Wandende, bestehend aus einem
CW-Ständerprofil 50/50/0,6 mm. FWD 75 mm Stirnseite
mit 1 x
12,5 mm dicken Plattenstreifen beplanken, die Kanten
raumhoch mit Kantenschutzprofil 31/31/0,4 mm bewehren
und
flächig abspachteln. Gesamte Arbeit nach
Werksvorschrift
ausgeführt.
09.__.0006
Freistehende Wandenden
100.00
m
09.__.0007 Zulage beplankung Vorsatzschalen oben Zulage zu den Vorsatzschalen für die Beplankung der
nicht
raumhohen Vorsatzschalen (Duschablagen) von oben,
2-lagig
mit zementgebundenen Platten.
09.__.0007
Zulage beplankung Vorsatzschalen oben
O
1.00
m²
09.__.0008 Freistehendes Wandende mit zementgebund. Bauplatten Freistehendes Wandende wie vor, jedoch Beplankung mit
zementgebundenen Bauplatten.
09.__.0008
Freistehendes Wandende mit zementgebund. Bauplatten
O
1.00
m
09.__.0009 Eckausbildung als Zulage für Metallständerwände Eckausbildung, als Zulage für Metallständerwände, 90 ° Ecke, einschl. Acrylfuge oder Einbau von Eckschutzschiene 31/31.
09.__.0009
Eckausbildung als Zulage für Metallständerwände
85.00
m
09.__.0010 T-Verbindung, als Zulage für Metallständerwände, starr T-Verbindung, als Zulage für Metallständerwände
Ausführung
mit starrer Verbindung
09.__.0010
T-Verbindung, als Zulage für Metallständerwände, starr
40.00
m
09.__.0011 Anschluß an Massivbauteile Herstellen eines Anschlusses der Metallständerwände und Vorsatzschalen an Massivbauteile durch Einlegen eines Trennstreifens und dichtem Anspachteln. Abrechnungseinheit pro Meter des Anschlusses beider Beplankungsseiten
09.__.0011
Anschluß an Massivbauteile
160.00
m
09.__.0012 Auswechselung Metallständer Auswechselung in den Metallständerwänden der
Vorpositionen
herstellen für die Durchführung von Lüftungskanälen
u.ä.
Abrechnung erfolgt pro ausgewechseltem Ständer.
09.__.0012
Auswechselung Metallständer
O
1.00
Stk
09.__.0013 Zulage zu den Montagewänden für Spachtelung in Q3 Zulage zu den Montagewänden für die Spachtelung in Q3.
Diese sieht vor:
- Standardverspachtelung Q2- breites Ausspachteln der
Fugen
sowie ein scharfes Abziehen der restlichen
Kantenoberflächen
zum Porenverschluss mit Spachtelmaterial.Falls
erforderlich
sind die verspachtelten Bereiche zu schleifen.
Abgerechnet wird die Fläche jeder Wandseite.
09.__.0013
Zulage zu den Montagewänden für Spachtelung in Q3
O
1.00
m²
09.__.0014 Zulage Weitspanntränger Im belastungsabhängig berechneten Achsabstand sind die Weitspannträger anzuordnen und mit Anschlusswinkeln und Montageset.
Je nach Spannweite und Belastung sind die Weitspannträger einfach oder im Verbund Rücken an Rücken als Doppelträger auszuführen.
Die Montage als Verbund (d. h. WST an WST) erfolgt versetzt im Abstand von maximal 500 mm mittels Montageset.
Torsionssicherung und Kippsicherung:
In fortlaufendem Abstand von max. 1500 mm sind durchlaufende Torsionssicherungen einzubringen. Verwendung finden L-förmige, Rostwinkel, welche mittels selbstbohrender Schraube mit dem Weitspannträger verbunden werden.
Sicherheit:
Es dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Verbindungsmittel verwendet werden. Befestigungs- und Tragschienenabstände sind exakt einzuhalten.
Die vorgegebenen Anforderungen sind im Auftragsfalle nachzuweisen.
Lieferung und Montage von Anschlusswinkeln. Diese werden als Verbindungselement zur Befestigung an der Wand genutzt.
Die Befestigung an der Wand wird mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln kraftschlüssig hergestellt (nach statischen Erfordernissen und
Herstellerangaben).
Angeb. Fabrikat:
.......................................................
.................
.......................................................
.................
(vom Bieter anzugeben)
09.__.0014
Zulage Weitspanntränger
O
1.00
m
09.__.0015 Dosenausschnitte herstellen Schalterdosenausschnitt in Metallständerwänden der Vorpositionen erstellen Abmessungen: Durchmesser d= 74 mm
09.__.0015
Dosenausschnitte herstellen
O
1.00
Stk
10 Sonstiges und Regiearbeiten
10
Sonstiges und Regiearbeiten
Regiearbeiten sind nur auf besondere Anweisung auszuführen.
Regiezettel sind spätestens am nächsten Tag der Bauleitung vorzulegen Regiearbeiten sind nur auf besondere Anweisung auszuführen. Regiezettel sind spätestens am nächsten Tag der Bauleitung vorzulegen. Bei der Ausführung von Regiearbeiten sind je Arbeitsstunde die Bereitstellung der Werkzeuge, Unternehmens- zuschläge, Soziallasten, Steuerabgaben usw. enthalten. Aufsichtsstunden (Polierstunden) und Fahrzeiten werden nicht gesondert vergütet.
Regiearbeiten sind nur auf besondere Anweisung auszuführen.
Regiezettel sind spätestens am nächsten Tag der Bauleitung vorzulegen
10.__.0001 Regie Vorarbeiter inkl. aller Sozialkosten und Zuschläge Regie Vorarbeiter inkl. aller Sozialkosten und Zuschläge
10.__.0001
Regie Vorarbeiter inkl. aller Sozialkosten und Zuschläge
25.00
h
10.__.0002 Regie Facharbeiter inkl. aller Sozialkosten und Zuschläge Regie Facharbeiter inkl. aller Sozialkosten und Zuschläge
10.__.0002
Regie Facharbeiter inkl. aller Sozialkosten und Zuschläge
40.00
h
10.__.0003 Regie Helfer inkl. aller Sozialkosten und Zuschläge Regie Helfer inkl. aller Sozialkosten und Zuschläge
10.__.0003
Regie Helfer inkl. aller Sozialkosten und Zuschläge
50.00
h
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