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Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines:
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen
Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B.
nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden,
europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen,
internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den
ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
Als Bestandteil des Vertrages gelten
Das nachstehende Leistungsverzeichnis.
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
VOB in allen Teilen, wie nachstehend:
VOB Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen DIN 1960
VOB Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen DIN 1961
VOB Teil C Technische Vorschriften für Bauleistungen.
Sonstige einschlägige technische und baupolizeiliche Bestimmungen sowie die Unfallverhütungsvorschriften.
Die Vorschriften der jeweiligen Herstellerwerke in der jeweils zum Verlege Zeitpunkt gültigen Fassung.
Die nachfolgenden besonderen Vertragsbedingungen als auch nachfolgende Vorbemerkungen.
Technische Vorbemerkungen
Allgemeines:
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Verursachter Müll ist Stoffbedingt zu trennen und dem Wertstoffkreislauf zurückzuführen. Restmüll ist fachgerecht zu Entsorgen. Schadstoffe sind nach Richtlinien bei den Schadstoff Sammelstellen zu entsorgen, dazu muss der Nachweis beim Auftraggeber unaufgefordert eingereicht werden.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen:
Zur einwandfreien und fachgerechten Ausführung sind die vom Systemhersteller angebotenen Werkzeuge und Hilfsmaterialien zu benutzen, sowie die Ausführungshinweise der Technischen Merkblätter bzw. der Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu beachten.
Der Nachweis der geforderten Eigenschaften muss zusammen mit der Abgabe des Alternativangebotes erbracht werden. Der Nachweis muss bezüglich der Anwendung (gleiches Anwendungsgebiet) und der Stoffzusammensetzung (Nachweis durch Laboranalyse) geführt werden.
Alternativ-Systeme, mit Nachweis der geforderten System- und Systemkomponenten-Eigenschaften, sind als komplettes System zulässig.
Der Nachweis der geforderten Eigenschaften für die Alternativ-Systeme muss zusammen mit der Abgabe des Alternativangebotes erbracht werden.
Der Nachweis muss bezüglich der Anwendung (gleiches Anwendungsgebiet) und der Stoffzusammensetzung (Nachweis durch Laboranalyse) geführt werden.
Die Nachbehandlungsfristen sind unbedingt einzuhalten. Bei Überarbeitung sind die angegebenen Trocknungszeiten einzuhalten.
Vorgegebene Temperatur- und Feuchtegrenzwerte sind strikt einzuhalten und gegebenenfalls als Nachweis zu erbringen.
Angaben zur Ausführung:
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Sämtliche für die Arbeiten maßgebenden Abmessungen sind an der Baustelle verantwortlich und rechtzeitig vor der Fertigung und Montage zu prüfen und zu kontrollieren.
Die Werkstatt- und Montagezeichnungen sowie Detailzeichnungen über alle Verbindungselemente sind vom Auftragnehmer zu erstellen und vor Fertigung vorzulegen
Während des Transportes, der Lagerung und der Montage sind alle Baustoffe und Bauteile so abzudecken, dass ein einwandfreier Schutz vor Nasse bzw. Feuchtigkeit (Regen, Schnee, Eis, Spritzwasser usw.)
Einschnitte, Bohrungen und nicht zu beseitigende Beschädigungen an Bauteilen für Montagezwecke sind nicht gestattet.
Während der Montage bzw. der gesamten Bauzeit sind alle Konstruktionsteile ausreichend und verantwortlich gegen Sturm zu verankern.
Alle für die Montage erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
Alle ausgewiesenen Einheitspreise verstehen sich für komplette Herstellung, Lieferung und Montage. Einzurechnen sind auch notwendige Transporte.
Allgemeine Vorbemerkungen
Angaben zur Abrechnung:
Bei einer Abrechnung nach örtlichem Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers. Eine Vergütung dafür erfolgt nicht.
Die nachstehend aufgeführten Stundenlohnarbeiten mit Lohnsätzen bzw. Zuschlägen werden nur in Anrechnung gebracht, soweit sie von der Bauleitung ausdrücklich verlangt werden. Die Kosten umfassen neben der Gestellung der normalen Werkzeuge alle Auslösungen und Zuschläge inkl. Fahrtauslagen für die Fahrten zur Baustelle.
Sollte sich bei der Prüfung der Abrechnung ergeben, dass abgezeichnete Stundenleistungen in den Positionen des Leistungsverzeichnisses abzurechnen sind, werden diese auch im Nachhinein über die Einheitspreise abgerechnet.
Regiearbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung durch die örtliche Bauleitung ausgeführt werden. Sie müssen anhand von täglichen Regieberichten belegt werden und sind spätestens nach 2 Werktagen einzureichen und von der Bauleitung abzeichnen zu lassen.
Nicht unterzeichnete Regieberichte werden nicht anerkannt!
Aufmaß und Abrechnung:
Der Auftragnehmer hat zu jeder Rechnung eine Massenfeststellung der bis dahin erbrachten Leistungen auf seine Kosten zu erstellen. Rechnungen (auch Teilschluss- und Abschlagsrechnungen) ohne genaue Massenermittlung können nicht bearbeitet werden.
Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Teile, die zur Prüfung der Rechnung notwendig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
In den Rechnungen sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen nach den Ordnungszahlen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses aufzuführen.
Für Massenfeststellung und Abrechnung hat der Auftragnehmer, in vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Werkplanpausen, genaue angebotspositionsbezogene Angaben bereits für die Massenermittlung der Abschlagsrechnungen und natürlich auch für die Schlussrechnung anzulegen.
In diesen Plänen sind die Massen und Mengen in verschiedenen Farben darzustellen sowie die Positionsnummern zu vermerken.
In die Einheitspreise sind einzukalkulieren:
Alle ausgewiesenen Einheitspreise verstehen sich für komplette Herstellung, Montage, An und Abtransport der Benötigten Materialien und Gerätschaften.
Vor- und Nachbehandlungsarbeiten, Witterungsschutzmaßnahmen (gegen
Kälte, Sonne, Wind, Regen, UV-Strahlung).
Notwendige Standzeiten nach Herstellerrichtlinien zwischen den einzelnen Arbeitsschritten.
Schutzmaßnahmen gegen Verschmutzung und Beschädigung der angrenzenden Baustoffe, Bauwerke, Grundstücke usw. Schutz vor Beschädigung, Verschmutzung, Verwitterung des eigenen Gewerkes bis zur Abnahme.
Sämtliche Entsorgungsgebühren für Recyclingmaterial, Restmüll und Schadstoffe.
Baustelleneinrichtung, Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur Durchführung der Arbeiten erforderlich sind, sowie die Vorhaltekosten der Baustelleneinrichtung und der benötigten Maschinen sind in die Positionen einzurechnen.
Das Vorhalten der Baustelleneinrichtung bis zur Auftragserfüllung, dass
Abräumen der Baustelle usw. sowie die Beseitigung aller anfallenden
Abfälle und Verpackungen einschließlich aller evtl. anfallenden Gebühren
und Entsorgungskosten sind einzurechnen.
Die in Anspruch genommenen Flächen sind sauber zu hinterlassen.
Kosten für Strom und Wasser trägt die Bauherrschaft.
Sonstige Angaben:
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutschsprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Allgemeine Bedingungen:
1. Für zusätzliche Bestellungen oder Mehrarbeit gelten die gleichen Preise wie im Vertrag.
2. Regiearbeiten dürfen nur nach Absprache mit der Bauleitung ausgeführt werden.
3. Die Baureinigung ist Sache des jeweiligen Unternehmers und auf seine Kosten auszuführen. Bei mehrmaligem Versäumnis kann die Bauleitung auf Kosten des Unternehmers den Bauschutt entfernen lassen.
4. Es steht kostenlos ein Gerüst zur Verfügung
5. Die Arbeiten müssen in mehreren separaten Etappen ausgeführt werden.
6. Die Abrechnung erfolgt nach örtlichem Aufmaß.
7. Die Kommunikation über Preise erfolgt ausschließlich über die Bauleitung.
Mitgeltende Normen und Regeln
01 Sockeldämmung und -putz
01
Sockeldämmung und -putz
01.10 Dämmung im Sockelbereich (Stirnkante Bodenplatte und auf Holzbauwand) Dämmung im Sockelbereich (Stirnkante Bodenplatte und auf Holzbauwand)
siehe Detailpläne
Liefern und anbringen von Wärmedämmplatten
aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum EPS 035
nach DIN EN 13163,
Anwendungstyp PW nach DIN V 4108-10,
FCKW-frei, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/m*K, schwerentflammbar nach DIN EN 13 501-1,
Euroklasse E, für Perimeterdämmung bauaufsichtlich zugelassen,
mit einem systemzugehörigen sehr hoch wasserabweisender Kleber gemäß TM kleben
Die Sockeldämmung ist im Spritzwasserbereich ca. 16 cm auf die Holzbauwand zu führen.
Das Anarbeiten in gesonderter Position.
Die Bauwerksabdichtung wird bauseits ausgeführt.
Untergrund: Beton bzw. Abdichtung Botament RD 2
Plattendicke: 10 cm
Produkt:
StoFlexyl
StoFlexyl Cement
Sto-Sockelplatte PS30SE WLG 035 stumpf
StoLevell SW plus
01.10
Dämmung im Sockelbereich (Stirnkante Bodenplatte und auf Holzbauwand)
20.00
m²
01.20 Anarbeiten der Sockeldämmung Anarbeiten der Sockeldämmung
Zulage für das Anarbeiten der Perimeterdämmung an den Holzbau nach Sockeldetail.
01.20
Anarbeiten der Sockeldämmung
52.00
m
01.30 Anschlussfugen mit vollimprägniertem Dichtband Anschlussfugen mit vollimprägniertem Dichtband
Schlagregendichtes Abdichten der Anschlussfugen mit langsam expandierendem Fugendichtband aus vollimprägniertem Weichschaumstoff,
schlagregendicht nach DIN 18542 BG1
Fugendichtband liefern und an der Fugenflanke vorkleben.
Dämmplatten press gegenstoßen.
Armierungsschicht bis zum Fugenrand führen.
Fugendichtband mit Schlussbeschichtung überdecken.
Kellenschnitt herstellen.
Fugenbreite: 5 mm
Fugendichtband Typ: 15/5-12: 5 mm, nach Ausdehnung max.12 mm
Produkt: Sto-Fugendichtband Lento
01.30
Anschlussfugen mit vollimprägniertem Dichtband
52.00
m
01.40 Kantenschutz-Gewebewinkel Kantenschutz-Gewebewinkel
Liefern und herstellen des Kantenschutzes mit
Eckwinkel aus Kunststoffeckschutzschiene mit
Glasfasergewebe. Vor der vollflächigen Armierung,
Armierungsmörtel auftragen und Gewebewinkel einbetten.
Flächenarmierungsgewebe bis zur Eckkante führen
(für eine Überlappung von mind. 10 cm).
Produkt: Sto-Gewebewinkel Standard
01.40
Kantenschutz-Gewebewinkel
1.50
m
01.50 Sockelbereich mineralische Armierungsschicht Sockelbereich mineralische Armierungsschicht
Liefern und auftragen einer vollflächigen Armierungsschicht,
inkl. gefilzter Aufbringung
Armierungsmasse auf Wärmedämmplatten volldeckend auftragen und alkalibeständiges Glasfasergewebe eindrücken und planspachteln.
Armierungsgewebe Gewebestöße 10 cm überlappen.
Schichtstärke: mind. 6 mm (Armierung)
Gefilzte Aufbringung in einem zweiten Arbeitsgang.
Filzputz: ca. 1 mm
Produkt: StoLevell SW Plus
Sto-Glasfasergewebe
01.50
Sockelbereich mineralische Armierungsschicht
20.00
m²
01.60 Echte Siliconharz-Fassadenfarbe als Zwischen- und Schlussbeschichtung Echte Siliconharz-Fassadenfarbe als Zwischen- und Schlussbeschichtung liefern und auftragen.
Produkteigenschaften:
Echte Siliconharzfarbe (ca. 50% des Gesamtbindemittelanteils) nach Norm FDT 30-808, hoch wasserabweisend; hoch CO2- und wasserdampfdurchlässig;
geringe Verschmutzungsneigung, sehr gut deckend, spannungsarmes, gleichmäßiges Trocknungsverhalten, strukturerhaltend, mit verkapseltem Filmschutz, besonders ergebnissicher, robust, außen auf mineralische und organische, nicht elastische Untergründe.
Das Produkt kann zusätzlich mit StoAdditiv QS
(wässriger Trocknungsbeschleuniger bei feuchtkalter Witterung)
ausgestattet werden.
Produkt:
StoColor Silco
Farbton: In Absprache mit der Bauherrschaft
01.60
Echte Siliconharz-Fassadenfarbe als Zwischen- und Schlussbeschichtung
20.00
m²
02 Regiestunden
02
Regiestunden
02.10 Stundenlohn Meister Stundenlohn Meister
Stundenlohnarbeiten Meister einschl. aller Nebenkosten, wie Auslösung, Fahr- und Wegegeld,
Unternehmerzuschlag etc.
Ausführung nur nach Genehmigung der Bauleitung
02.10
Stundenlohn Meister
O
1.00
Std
02.20 Stundenlohn Vorarbeiter Stundenlohn Vorarbeiter
Stundenlohnarbeiten Vorarbeiter einschl. aller Nebenkosten, wie Auslösung, Fahr- und Wegegeld, Unternehmerzuschlag etc.
Ausführung nur nach Genehmigung der Bauleitung
02.20
Stundenlohn Vorarbeiter
O
1.00
Std
02.30 Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohn Facharbeiter
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter einschl. aller Nebenkosten, wie Auslösung, Fahr- und Wegegeld, Unternehmerzuschlag etc.
Ausführung nur nach Genehmigung der Bauleitung
02.30
Stundenlohn Facharbeiter
O
1.00
Std
02.40 Stundenlohn Lehrling Stundenlohn Lehrling
Stundenlohnarbeiten Lehrling einschl. aller Nebenkosten, wie Auslösung, Fahr- und Wegegeld, Unternehmerzuschlag etc.
Ausführung nur nach Genehmigung der Bauleitung
02.40
Stundenlohn Lehrling
O
1.00
Std
02.50 Stundenlohn Helfer Stundenlohn Helfer
Stundenlohnarbeiten Helfer einschl. aller Nebenkosten, wie Auslösung, Fahr- und Wegegeld, Unternehmerzuschlag etc.
Ausführung nur nach Genehmigung der Bauleitung
02.50
Stundenlohn Helfer
O
1.00
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