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Allgemeine Baubeschreibung Eckdaten: 3 Mehrfamilienhaus a 6 oberirdischen Geschosse mit 1 Untergeschossen
36 Wohnungen, 2-4 Zi.App., Baujahr 1965
Energetische Sanierung im bewohnten Zustand
Der Gebäudekomplex im Buchering in Stutensee besteht aus drei zusammenhängenden Wohngebäuden mit den Hausnummern 13 a,b,c . Der Komplex soll saniert und dabei energetisch ertüchtigt werden.
Es werden folgende Sanierungsmaßnahmen draußen ausgeführt:
-Gerüstarbeiten
-die Fenster werden erneuert und erhalten Rollläden
-es wird WDVS im Sockelbereich, sowie serielle Holzfassaden aufgebracht
-neue Vorstellbalkone
-Rohbau, einige Außenwände werden umgebaut (TH und Balkone)
-Satteldachumbau (energetische Sanierung)
Sanierungmaßnahmen Innen:
-Reparaturarbeiten im TH und KG (Trockenbau, Maler,Tischler)
-Abbrucharbeiten
-Kellerdeckendämmung
-Haustechnik im Keller (Elektroinstallation), TH-Beleuchtung
Die allgemeine Baustelleneinrichtung, inkl. Bauleitung, Mieterbetreuung, Baustrom, Bauwasser, Baubüro, Handwerker-WC, Pausenraum, Gerüst wird seitens B&O zur Verfügung gestellt. Bitte um Berücksichtigung, dass die Sanierung wird im bewohnten Zustand stattfinden. Es wird ein TDK vorhanden - bei Bedarf Mitnutzung - möglich.
Allgemeine Baubeschreibung
Weitere Hinweise 1. Sämtliche Leistungen/Positionen sind einschließlich Herstellung, Lieferung an den Einbauort und Einbau zu kalkulieren inkl. aller dafür notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc.
2.Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften / Herstellerrichtlinien zu beachten.
3.Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum des AN über.
4.Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen Fassadengerüst) bis zu einer Arbeitshöhe von 2,65m sind einzukalkulieren und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe-Planung ist zu achten.
5.Vorschriftsmäßiges Entsorgen von Abfall inkl. Deponiekosten/Gebühren:
Sämtlicher während der Bauarbeiten anfallender Abfall wird Eigentum des AN und ist von diesem zu entsorgen. Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat regelmäßig, zum Abschluss der jeweiligen Arbeitswoche, zu erfolgen. Alternativ ist der zu entsorgende Abfall zum Abfahren in geeignete, auf der Baustelle lagernde, Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer, selber dafür zu sorgen, dass keine unbefugten Abfälle in diese Behälter gelangen.
6.Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SiGe-Plan sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten.
7.Die durch das Vermessungsbüro bzw. den AN angebrachten Höhenbezugspunkte (Meterstriche, Marken, etc.) sind während der Bauausführung zu schützen und bei evtl. Beschädigung auf eigene Kosten neu zu setzen.
8.Der anfällige Mehraufwand für die Bearbeitung von Bauteilen, welche bei der Ausführung zusätzliche oder abweichende Bearbeitungen gegenüber dem Leistungsbeschrieb enthalten, können nicht geltend gemacht werden. Ausgenommen sind Leistungen, welche vor Ausführung angemeldet und genehmigt werden.
9.Weiterhin ist in die Preise einzurechnen:
witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen
ständige Reinigung der durch die eigene Arbeiten verschmutzten Straßen und Wege, mindestens jedoch täglich;
Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechungen der eigenen Arbeiten;
Lager- und Aufenthaltsräume werden nach Vereinbarung zur Verfügung gestellt
10. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der Bauleitung schriftlich zur Freigabe vorgelegt werden.
11. Ausführungsunterlagen / Freigaben
Dem AN überlassenen Planunterlagen sind vor der Ausführung hinsichtlich Maße und Detailangaben eigenverantwortlich zu prüfen; auftretende Unstimmigkeiten oder Bedenken sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Alle zur Freigabe der Ausführung seitens des AN selbst vorzulegenden Pläne, Unterlagen und Prüfzeugnisse sind dem AG kostenfrei, 1-fach digital und 3-fach in Papierform bei statisch erforderlicher Prüfung, rechtzeitig, jedoch mindestens 2 Wochen vor Montagebeginn zu übergeben.
12. Unterlagen zur Abnahme
Nach Fertigstellung seiner Leistungen und bei Abnahme hat der AN folgende Unterlagen schriftlich in 3-facher Ausfertigung zu übergeben:
Fachbauleitererklärungen,Revisionspläne / Bestandspläne,vertraglich vereinbarte Nachweise über bestimmte Eigenschaften von Baustoffen etc.eine vollständige Aufstellung der eingebauten Bauprodukte mit zugehörige Zulassungs- und Konformitätsbescheinigungen sowie zugehörige Hersteller-, Fabrikats-, Typen- und Bestellbezeichnunglückenlose Bautagesberichte über gesamten Baustellenbetriebs- und Bauzeitraum.
Weitere Hinweise
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung, Schutz- und Abdeckmaßnahmen
01.01
Baustelleneinrichtung, Schutz- und Abdeckmaßnahmen
02 Demontage- und Abbrucharbeiten
02
Demontage- und Abbrucharbeiten
02.01 Demontage- und Abbrucharbeiten
02.01
Demontage- und Abbrucharbeiten
03 Betonsägearbeiten
03
Betonsägearbeiten
03.01 Balkone und Wintergarten
03.01
Balkone und Wintergarten
04 Stundenloharbeiten und Sonstiges
04
Stundenloharbeiten und Sonstiges
04.01 Kernbohrungen
04.01
Kernbohrungen
04.02 Stundenlohnarbeiten
04.02
Stundenlohnarbeiten
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