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Projektbeschreibung Objekt: Neubau WM Base Zentralverwaltung
und Umbau Werk 4
in 49090 Osnabrück
Pagenstecherstraße 130-134
Bauherr: WM SE
Pagenstecherstraße 130-134
49090 Osnabrück
Projektbeschreibung:
Neubau der Zentralverwaltung mit Betriebsrestaurant, Umbau Werk 4 mit neubau Clubraum und Garagen sowie die energetische Sanierung des Bestandsgebäudes Werk 4.
DGNB-Silber-Zertifizierung.
Porr Hochbau West GmbH
Ansprechpartner-
Technik: Herr Mosler
Telefon: 0251 7601 463
E-Mail: denis.mosler@porr.de
Projektbeschreibung
Anlagen zur Ausschreibung: Anlagen zur Ausschreibung
Grundrisse, Ansichten, Schnitte
FLB
Anlagen zur Ausschreibung:
Vorbemerkungen: Grundlage des Angebotes sind die zur Zeit gültigen DIN-Normen, die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, die VOB/C, die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen jeweils in neuester Fassung.
Es gelten die "Anerkannten Regeln der Technik", so insbesondere:
DIN 18363 Anstricharbeiten
DIN 18364 Oberflächenschutzarbeiten bei Stahl und Aluminium
legierungen (Anstrich)
DIN 18366 Tapezierarbeiten
Sämtliche nachfolgenden Leistungspositionen verstehen sich als Komplettleistung aus Herstellung, Lieferung und Montage bzw. Einbau auf der Baustelle, in fertiger Arbeit, entsprechend v.g. Grundlagen und Anlagen, sofern nicht nachfolgend ausdrücklich anders beschrieben.
Die angebotenen Einheitspreise beinhalten, sofern keine gesonderte Position ausgeschrieben ist, alle Kosten für die Baustelleneinrichtung und -räumung sowie alle Kosten für Geräte usw. die zur Durchführung der angebotenen Arbeiten erforderlich sind.
Ein Fassadengerüst wird bauseits gestellt. Darüber hinaus ggf. erforderliche Gerüste sind Sache des AN (NU), wenn nicht nachfolgend explizid anders beschrieben.
Arbeitsschutzmaßnahmen zur Einhaltung der UVV sind nach Angabe der Bauleitung bzw. des Sicherheitskoordinators einzuhalten und auszuführen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise dieses LV´s einzukalkulieren, sofern nicht nachfolgend als Leistungsposition aufgeführt.
Eignungsnachweise, Zulassungen, Prüfzeugnisse, und Technische Datenblätter sind auf Anforderung der Bauleitung kostenlos beizubringen.
In den einzelnen Positionen sind alle Materialien, die zur fertigen, funktionsfähigen Leistung erforderlich sind einzurechnen, auch wenn dieses in der Position nicht ausdrücklich erwähnt ist.
Alle erforderlichen Hilfs-, bzw. Befestigungsmittel, die für die fachgerechte Montage erforderlich werden, sind mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten.
Die Werk- und Montageplanung gehört zum Leistungsumfang des AN und ist rechtzeitig mit der Bauleitung abzustimmen und von dieser freigeben zu lassen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht.
Alle zur Ausführung kommenden Materialien sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der örtlichen Bauleitung zur Bemusterung vorzulegen. Die Kosten für die Bemusterung sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Das zur Ausführung gelieferte Material hat den Mustern zu entsprechen und muss vom AG freigegeben sein.
Die zur Verwendung kommenden Materialien müssen den DIN -Gütebestimmungen und den Maßnormen entsprechen und sind entsprechend den Herstellervorschriften zu verarbeiten.
Es sind möglichst nur Materialien zu verwenden welche dem angebotenen Herstellersystem entsprechen, bzw. vom Hersteller für die betreffende Art der Ausführung vorgesehen bzw. zugelassen sind. Der Auftragnehmer haftet für die einwandfreie Ausführung der ihm übertragenen Arbeiten.
Die Verwendung verschiedener System-Fabrikate auf einer Baustelle ist nicht zulässig.
Das örtliche Aufmaß gehört zum Leistungsumfang des AN und ist von diesem rechtzeitig in Abstimmung mit der Bauleitung auszuführen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Für die Ausführung der Leistungen sind vorrangig die freigegebenen Architektenpläne bindend.
Absprachen mit anderen Gewerken in Bezug auf Ausführung, Ablauf der Arbeiten oder dergleichen, sind vom Auftragnehmer in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung vorzunehmen.
Vor Beginn der Arbeiten hat der Auftragnehmer mit den Nach-folgewerken die Rand- und Anschlußpunkte genau abzustimm-en.
Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle) ist in Schuttcontainern des AN zu sammeln. Die Schuttbeseitigung wird nicht vergütet.
Ebenso obliegt der Schutz vorhandener Bauleistungen wie Böden, das Abkleben von Fenstern, Türen und Beschlägen sowie aller farbempfindlichen Bauteilen und Baukörpern, das scharfe Trennen von Anstrichen unterschiedlicher Farbe auch wenn Abdeckbänder erforderlich werden. Dies ist in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Arbeiten wie schleifen, entstauben, verkitten, ausbessern kleiner Putzschäden, makulatieren, Tiefengrund usw. sind Nebenarbeiten und gehören zum Leistungsumfang der einzelnen Positionen, so dass diese Arbeiten nicht besonders erwähnt werden, wenn nicht ausdrücklich in
gesonderter Position beschrieben. Diese Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzurechnen und berechtigen nicht zu Mehrforderungen.
Sind sichtbare Mängel im Untergrund oder bei den Vorleistungen zuerkennen oder Schäden an der fertigen Leistung zu befürchten, ist der Auftragnehmer verpflichtet, unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Bei allen Untergrundvorbereitungen und dem Anstrichaufbau sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berüksichtigen.
Bei Ermittlung der Massen sind die Fensteröffnungen unter 2,5 m² übermessen worden.
Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis zu Herstellersystemen, Produkten, Fabrikaten, Typen, etc., sind bindend, sofern nicht jeweils der Zusatz "oder gleichwertig" (bzw. "o.glw.") angeführt ist und eine vollständige Bieterangabe hierzu mit dem Angebot erfolgt.
Abweichungen im Angebot des Nachunternehmers von der geforderten Leistung sind mit Bezug auf die betreffende Leistungsposition schriftlich zu erläutern.
Hat der Bieter gegen die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Ausführungen, Vorgaben usw. Bedenken, so sind diese bei Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung geltend zu machen.
Sofern eine Leistungsposition gänzlich oder in Teilen aus technischen oder anderen Gründen nicht ausführbar sein sollte, ist diejenige Leistung anzubieten, welche dem betreffend erkennbaren Leistungsziel am nächsten kommt. Entsprechende Abweichungen und Gründe hierfür sind mit Bezug auf die betreffende Leistungsposition schriftlich zu erläutern.
Vorbemerkungen:
DGNB-Forderungen DGNB-Silber-Zertifizierung
Gipsprodukte (Nr.2 Kriterienmatrix)
Spachtelmassen (inkl. Q-Spachtel) sowie Tiefgrund müssen lösemittel- und weichmacherfrei und konservierungsmittelfrei nach VdL-RL01 oder RAL-UZ 102 sein.
Grundierung, Voranstrich, Spachtel, Kleber Wand + Boden (Nr. 8 Kriterienmatrix)
Zu verwenden sind ausschließlich Produkte mit GISCODE D1, ZP1, CP1, CP2, CP3, RU 0,5, RU1, RE05, RE10, RE20 oder RE30 und EMICODE EC 1Plus / EC1-R oder DE-UZ113.
Lacke/Lasuren auf nicht mineralischen Untergründen (Nr.1 Kriterienmatrix)
Zu verwenden sind ausschließlich wasserverdünnbare Grundierungen, Dispersionslacke oder Lasuren gemäß mit einem VOC-Gehalt <100g/l oder gleichwertig nach RAL-UZ 12a.
Staubbindende Beschichtungen auf überwiegend mineralischen Untergründen z. B. Grundierung, Haftgrund, Tiefgrund, Betonkontakt, Isoliergrund (Nr.3 Kriterienmatrix)
Zu verwenden sind Produkte mit einem VOC-Gehalt <10g/l.
Tapetenkleber (Nr.4 Kriterienmatrix)
Zu verwenden sind Pulverprodukte oder lösemittelfreie Dispersionskleber.Tapeten sollen SVHC-frei und ohne flammhemmende Produkte sein.
Außenwandfarbe / WDVS (Nr.5 Kriterienmatrix)
Zu verwenden sind wasserverdünnbare Produkte gemäß Decopaint-RL < 40g/l.
Grundierung, Voranstrich, Spachtel, Kleber Wand + Boden (Nr. 8 Kriterienmatrix)
Zu verwenden sind ausschließlich Produkte mit GISCODE D1, ZP1, CP1, CP2, CP3, RU 0,5, RU1, RE05, RE10, RE20 oder RE30 und EMICODE EC 1Plus / EC1-R oder DE-UZ113.
Boden-/ Wandbeschichtungen / Industrieböden (Nr.20 / Nr.22 / Nr.23 / Nr.24 Kriterienmatrix)
Bei der Verwendung von reaktiven PU-Produkten zur Beschichtung bzw. Versiegelung sind ausschließlich Produkte mit GISCODE PU 10 oder PU20 und Emissionsnachweis gem. MVVTB als Einzelprodukt oder im System zugelassen.
PMMA Beschichtungen an Böden und Wänden müssen den GISCODE RMA 10 oder RMA 15 aufweisen.
Epoxydoberflächenbeschichtungen an Böden und Wänden müssen den GISCODE RE05/10/20/30 oder RE55 „total solid“ und einen Emissionsnachweis gem. AgBB oder hochwertiger als Einzelprodukt oder im System aufweisen.
EP-/PU-Grundierungen müssen den GISCODE PU10/40/60 oder RE05/10/20/30 aufweisen.
Acryl- / Silikondichtstoffe (Nr.12 Kriterienmatrix)
Zu verwenden sind Produkte, die einen Chlorparaffinegehalt < 0,1 % und EMICODE EC1 oder VOC<1% aufweisen.
Kleber PU/SMP (Nr.11 Kriterienmatrix)
Zu verwenden sind bei den silanmodifizierten Polymer-Klebstoffen ausschließlich Produkte mit GISCODE PU 10, PU20, RS10, DA20, DSE20, DSA20, DSO20, DH20 oder DSC20 und mit EMICODE EC 1Plus.
Dichtstoffe
Zu verwenden sind nur folgende Produkttypen:
u.a. für Anschlussfugen innen-:
Halogen- und phthalatfreie Acrylmassen (z.B. Sista F 130 /Fa. Henkel oder gleichwertig)
Unverschnittene, neutralvernetzende Silikondichtstoffe auf Alkoxy- oder Methoxybasis ohne artfremde Weichmacher (z.B. Perennator FA 101 Fenster + Anschlussfugensilikon /Fa. Illbruck oder gleichwertig)
für Sanitär- und Natursteinfugen:
neutralvernetzende, phthalatfreie Silikonmasse für Sanitärräume
(z.B. Ottoseal S 100 /Fa. Otto Chemie oder gleichwertig)
Natursteinsilikon auf Alkoxy- oder Methoxybasis
(z.B. PCI Carraferm /Fa. PCI Augsburg oder gleichwertig).
Oximvernetzende Silikondichtstoffe sind im Innenraum auf Grund der Butanonoximabspaltung nicht zu verwenden.
DGNB-Forderungen
01 MalerTapeziererBeschichtung Zentralverwaltung
01
MalerTapeziererBeschichtung Zentralverwaltung
01.01 Wände
01.01
Wände
01.02 Decken
01.02
Decken
01.03 Spachtelarbeiten
01.03
Spachtelarbeiten
01.04 Lakierarbeiten
01.04
Lakierarbeiten
01.05 Bodenbeschichtungen
01.05
Bodenbeschichtungen
02 MalerTapeziererBeschichtung Betriebsrestaurant
02
MalerTapeziererBeschichtung Betriebsrestaurant
02.01 Wände
02.01
Wände
02.02 Decken
02.02
Decken
02.03 Spachtelarbeiten
02.03
Spachtelarbeiten
02.04 Lakierarbeiten
02.04
Lakierarbeiten
02.05 Bodenbeschichtungen
02.05
Bodenbeschichtungen
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