Dachabdichtungsarbeiten
BASE Neubau + Werk 4
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01 Dachabdichtung
01
Dachabdichtung
Die Firma WM SE lässt am Hauptsitz in 49090 Osnabrück, Pagenstecherstraße 131 - 134 den Neubau der Zentralverwaltung mit Betriebsrestaurant, Umbau Werk 4 mit Neubau Clubraum und Garagen sowie die energetische Sanierung des Bestandgebäudes Werk 4 am Hauptstandort Osnabrück erstellen. Die Erschließung des neuen Gebäudes erfolgt über die bestehenden Zufahrten von Seiten der Pagenstecher Straße 134. Am Standort der neuen Zentralverwaltung befindet sich derzeit der Mitarbeiterparkplatz. Neubau - Zentralverwaltung Der Neubau der Zentralverwaltung besteht im Wesentlichen aus den Folgenden Bauteilen: Neubau Zentralverwaltung, 6 geschossig mit Unterkellerung wobei die Obergeschoss 4 und 5 Staffelgeschosse sind. Die Erschließung erfolgt über zwei unabhängige notwendige Treppenhäuser. Neubau - Betriebsrestaurant Anbau Betriebsrestaurant, 1-geschossig ohne Unterkellerung Die Dächer sind als Gründächer geplant. Umbau- Werk 4 Das Werk 4 ist ein zweigeschossiges Gebäude mit Büroräumen im EG, 1.OG, der Aufsichtsrat Etage im 2.OG (Büros und Besprechungsraum) sowie zwei großen Hallen für die Ausstellung von Fahrzeugen. Der Umbau im Werk 4 besteht im Wesentlichen aus den folgenden Leistungen: · Abbruch eines Teil des Verwaltungstrakts (Treppenturm + Bürotrakt) · der Umbau des Verwaltungstrakts · Neubau der Fassade an zwei Seiten · Ertüchtigung des Gebäudes auf EE 70 Standard (Dämmung, Haustechnik) · Neubau Clubraum · Neubau Fertigteilgaragen Anschluss an den Bestand Zukünftig soll das bestehende Verwaltungsgebäude (Werk 4) mit der neuen Zentralverwaltung über einen Verbindungsgang im 1. OG verbunden werden.
Die Firma WM SE lässt am Hauptsitz in 49090 Osnabrück,
Allgemein Die Dachabdichtungsarbeiten sind nach den Werksverlegevorschriften, den "Richtlinien für die Planung und Ausführung von Dächern mit Abdichtungen - Flachdachrichtlinien -", den Vorgaben der VOB Teil C und den Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. und nach weiteren zutreffenden Fachregeln, Anwendungs- und Stoffnormen der jeweils gültigen Fassung auszuführen. Die Bedachung wird als harte Bedachung gemäß der aktuell gültigen Vorschriften ausgeführt. Werk- und Montageplanung Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.: · Erarbeitung sämtlicher Detailpunkte, Elementstöße, Verbindungen, Befestigungen, toleranzaufnehmende Anschlüsse, · Berechnung und Ausführung der Windsogsicherung für Dachbeläge und -befestigungen, · Bemessung, Anzahl und Anordnung von Notüberläufen und Zonierungen gegen Wasserunterläufigkeit · bauphysikalische Berechnungen (soweit nicht vorhanden), wie z. B. Berechnungen zu Dampfdurchgang, Bauteilfeuchte und Wärmedämmwerten aller von ihm gedämmten oder mit Dampfsperren oder -bremsen zu versehenden Einbaubereiche. Ihm nicht bekannte Eingabewerte für die Berechnung fragt der AN beim AG bei Erfordernis ab, · Prüfung vorhandener und geplanter Anschlusshöhen, auch für Anstaubewässerung und erkennbar nachfolgende Dachbeläge · Prüfung der Anforderungen des baulichen Brandschutzes, insbesondere im Bereich oberhalb von Brandwänden und an allen Dachdurchdringungen Die Kosten für die Werk- und Montageplanung sind in die Positionen mit einzukalkulieren. Ausführung und Konstruktion Sofern in den der Ausschreibung beigefügten Unterlagen keine anderen Qualitäten beschrieben sind, gelten Anwendungsklasse 2 und im Regelwerk des Dachdeckerhandwerks genannte Abdichtungsbaustoffe als Mindestqualität vereinbart. Besondere Anforderungen Die Abdichtung ist so aufzubringen und ggf. zu schützen, dass bei Arbeitsunterbrechungen kein Niederschlagswasser in den Schichtaufbau gelangen kann. Vor jeder Tagesleistung sind die Dachflächen (auch z.B. Sicken der Trapezbleche) gründlich zu trocknen und zu reinigen. Es ist zu verhindern, dass Regenwasser aus noch nicht eingedichteten Bereichen unter die Dachhaut läuft. Die Sicherung durch provisorische Abdeckungen ist besonders im Bereich von Durchdringungen der Dachhaut vorzunehmen. Soweit die Lage von Dacheinläufen und Notüberläufen eine Anstaubewässerung während der Bauzeit des AN für den Dachabdichtungsaufbau auf der Dampfsperre erwarten lässt, ist die Dampfsperre vom AN als Notabdichtung auszuführen. Werden Dampfsperren als Notabdichtung verwendet, muss vor zeitlich versetzter Ausführung nachfolgender Abdichtungsarbeiten vom AN zunächst unaufgefordert eine Dichtheitsprüfung erfolgen. Ein Prüfprotokoll ist dem AG zu übergeben. Es ist vom AN durch Schutzmaßnahmen sicherzustellen, dass die Abdichtung im Bereich von Zugängen, Austritten und Wartungswegen während der Bauzeit nicht durch scharfkantige Transport- und Arbeitsgeräte beschädigt werden kann. Planung, Konstruktion und Bemessung Sämtliche Dachneigungen sind grundsätzlich mit mindestens 2 % Gefälle auszuführen. Neben dem Quergefälle ist auch ein Längsgefälle von mindestens 1 % vorzusehen. Die Gefälleausbildung ist, wenn nicht innerhalb der Konstruktion vorgesehen, mittels Gefälledämmung herzustellen. Zur Entlastung von Anschlüssen und Fugen ist ein ausreichendes Gegengefälle von > 1,00 m Länge vorzusehen. Das Gefälle ist so zu planen, dass die konstruktiven Dehnungs- und Bewegungsfugen im Bereich der Hochpunkte liegen und kein Wasser auf der Abdichtungsfläche verbleibt. Dächer sind, soweit in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung nicht abweichend angegeben, in der Anwendungsklasse K2 nach DIN 18531 oder in Analogie nach Flachdachrichtlinie auszuführen. Die Oberkante von Maschinenfundamenten und Aufständerungen für Technikgeräte muss mindestens 50 cm über dem Dachaufbaupaket einschließlich Oberflächenschutz liegen, um die Revisionierbarkeit der Abdichtungen auch unter Gerätesockeln zu gewährleisten. Sind diese Vorgaben nicht einzuhalten, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Ausführung der Arbeiten mit und meldet Bedenken hiergegen an. Technische Anlagen, die auf der Dachfläche aufgestellt werden, sollen nach Möglichkeit auf Fundamentplatten, die auf der Abdichtung liegen, aufgestellt werden. Eine Durchdringung der Abdichtung mit Stützenfüßen, Geländerpfosten etc. muss vermieden werden. Die Wärmedämmung unter den Fundamentplatten ist druckfest und in mindestens 40 mm Mehrstärke gegenüber der nebenliegenden Gefälledämmung in waagerechter Oberfläche auszubilden, um das Zusammendrücken und eine Pfützenbildung unterhalb der Maschinenfundamente zu vermeiden. Untergrund Fertigteilplattenfugen sind vor dem Einbau von Abdichtungen vom AN oberflächeneben zu vermörteln und mit einem mindestens 20 cm breiten Schleppstreifen zu versehen. Erforderlichenfalls sind zur Überbrückung größerer Distanzen Blechstreifen oder -winkel zu verwenden. Bei Verwendung von nicht bitumen- bzw. ölbeständigen Kunststoffbahnen sind ggf. bei Sanierungsmaßnahmen vorhandene Reste solcher Materialien vollständig zu entfernen oder durch Trennlagen abzudecken. Der Untergrund für die Dachbeläge ist entsprechend den Anforderungen zu reinigen. Pfützen sind vom AN im Rahmen seiner Leistungen mit Polymerheißbitumen auszugleichen. Dachhaut Dächer mit Abdichtungen auf wasserdurchlässigen Dämmschichten mit Dampfsperren sind in der Dämmebene nach in Felder von ca. 100,00 m2 Größe, jedoch je Dachablaufeinzugsbereich, zu zonieren, um eventuelle Unterläufigkeiten eingrenzen zu können. Der AN hat Revisionspläne für die Zonierung zu erstellen und dem AG zu übergeben. Der AN schuldet bei allseitig umschlossenen Dachflächen eine Probe-Anstaubewässerung zum Nachweis der Dichtigkeit. Mechanische Befestigungen Mechanische Befestigungen auf nagelbaren Untergründen sind entsprechend den Flachdachrichtlinien vorzunehmen. Bei mehrlagigen Abdichtungen sind Befestigungselemente ausschließlich in Überdeckungsbereichen vorzusehen. Einbauten, Einbauteile Alle Durchführungen und Abläufe, die Folien- oder Bahnenabdichtungen durchdringen, sind mit Klebe- bzw. Klemmflansch abzudichten. Gegebenenfalls erforderliche Verstärkungen sind zu beachten. Der Abstand von Einbauteilen untereinander und zu aufgehenden Bauteilen muss mindestens 30 cm betragen, um ein ordnungsgemäßes Eindichten der Flansche zu gewährleisten. Dies betrifft insbesondere auch Dunstrohre und Einläufe an Attiken. Dacheinläufe müssen revisionierbar, d. h. Abdeckungen (z. B. Roste) herausnehmbar sein. Notüberläufe und deren Bemessung sind Leistungsumfang AN und nach Vorgabe des AG auszuführen. Fugen/Anschlüsse Stöße und Fugen sind so auszuführen, dass Dehnungen bei gleichzeitiger Sicherstellung der Wasserdichtheit spannungsfrei aufgenommen werden können. Bewegungsfugen sind durchgehend anzuordnen, hiervon sind auch Dampfsperren betroffen. Der AN prüft die zu erwartenden Fugenbewegungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn, um Abdichtungsschlaufen erforderlicher Größe ausbilden zu können. Soweit nicht anders beschrieben, ist die Ausführung von Abdeckungen und Ortgangausbildungen so zu wählen, dass an der Fassade keine Verschmutzungen durch herablaufendes Wasser entstehen können. Überstände sollen mindestens 40 mm betragen, wenn an anderer Stelle nichts Abweichendes geregelt ist. Abdichtungen auf der Oberseite von Attiken sind bis auf die Außenseite zu führen, sodass die Wandköpfe oder Attiken dachseitig vollständig eingedichtet sind. Metallanschlüsse, die in der wasserführenden Ebene bituminös eingedichteter Dächer liegen, müssen einen Schutzanstrich gegen Bitumenkorrosion erhalten. Der Schutzanstrich ist mindestens 2 cm über die wasserführende Ebene zu führen. Schutzschichten und -maßnahmen Im Gegensatz zu Schutzschichten dienen Schutzmaßnahmen dem vorübergehenden Schutz der Abdichtung durch geeignete Maßnahmen während der Bauarbeiten, in Abhängigkeit von der Beanspruchung. Sie müssen auf die erwartete Dauer des maßgebenden Bauzustandes abgestimmt sein. Material, Art und Dichte von Schutzschichten sind in Abhängigkeit von den zu erwartenden Beanspruchungen und den örtlichen Gegebenheiten auszuwählen. Besondere Aufmerksamkeit ist bei Verwendung abgleitfähiger Schutzschichten oder -lagen nötig, da diese vom ausführenden Personal immer wieder gerne einmal an die Wand genagelt werden und damit die gerade erstellten Abdichtungen zerstört werden. Kies kommt ausschließlich als gewaschener Rollkies zur Ausführung, Bruchkies, Grobsplitt oder Schotter sind nicht zulässig. Sanierung Bei Dacherneuerungsarbeiten darf grundsätzlich nur so weit gearbeitet werden, dass bei Tagwasseranfall und jeden Arbeitstag zu Arbeitsende die vollständige Dichtigkeit des Daches gewährleistet ist. Dachaufbau Ausbildung der Dachflächen als Warmdächer, Dachgefälle gem. Zeichnungen. Die Dachaufbauten der einzelnen Dächer können den Zeichnungen entnommen werden. Weitere Angaben zu Dämmstärken, Dachabdichtungen, Dampfsperren etc. sind dem Wärmeschutznachweis bzw. der Lebenszyklusanalyse zu entnehmen. Die darin enthaltenen Vorgaben sind zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Bei Dachkonstruktionsflächen die hier nicht explizit benannt sind, ist der Aufbau entsprechend zu modifizieren. Die Vorgaben sind Mindestanforderungen, die ggf. aufgrund der Dampfdiffusionsberechnung zu modifizieren sind. Die Dachaufbauten sind im Zuge der Ausführungsplanung des AN detailliert zu planen und dem AG zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Der Nachweis zur Befestigung gegen Windsog / Abhubkräfte sowie eine Dampfdiffusionsberechnung ist zu erstellen und entsprechend umzusetzen. Dämmungen und Dampfsperren Diffusionsäquivalente Luftschichtdicke (sd-Wert) und Begriffe: · diffusionsoffen: 0,50 m < sd · Dampfbremse: 0,50 m < sd < 1.500 m · Dampfsperre: sd > 1.500 m Dampfbremsen und Dampfsperren sind konvektionsdicht zu verlegen, durchdringende Befestigungen sind nur dann zulässig, wenn die Durchdringungen ihrerseits überdeckt werden. Dampfsperren und Dachabdichtungen werden fachgerecht und nach Herstellervorschrift verklebt, einschl. homogener Nahtverbindung. An wärmegedämmten Attiken sind Dampfsperren bis auf die Oberseiten hochzuführen. Um Dachabläufe herum sind Dämmungen im Durchmesser der Abdichtungsflansche so weit in der Höhe zu reduzieren, dass durch die Flansche keine Aufdickung entsteht, die den Wasserablauf behindert. Gefälledämmung ist mit einzuplanen, zum Beispiel zwischen den Dacheinläufen. Wärmedämmungen sind > 50 cm um Dachabläufe herum mineralisch und nicht brennbar auszubilden. An allen Durchdringungen, An- und Abschlüssen brandschutzqualifizierter Bauteile sind in Anlehnung an DIN 18234 nicht brennbare Dämmungen in folgendem Mindestumfang auszuführen: B mind. 12 cm mindestens an jeder Durchdringung 1,00x1,00 m um Durchdringungen < 30x30 cm oder d < 30 cm B > 0,50 cm um Durchdringungen > 30x30 cm oder d > 30 cm Soweit Fundamente haustechnischer Anlagen auf der Dachhaut zu liegen kommen, ist die Druckfestigkeit der Wärmedämmung im Hinblick auf die zu erwartenden Flächengewichte zu wählen. Dämmstoffplatten sollen mit Stufenfalz versehen sein. Sind solche Platten nicht erhältlich, ist die Dämmung 2-lg. mit versetzten Stößen auszuführen. Sofern die Fugen von Wärmedämmplatten nicht dicht gestoßen sind, sind sie durch Schäumen oder Stopfen nachzudämmen. Alle mit der konstruktiven Dachdecke homogen verbundenen Bauteile, z. B. Attiken, Aufkantungen etc., sind nach vorherigem Aufbringen der Dampfsperre auch ohne besondere Erwähnung wärmezudämmen. Bei Öffnungen in der Dachfläche (z. B. an Lichtbändern, Lüftern etc.) sind die freien Ränder der Wärmedämmung zu kaschieren. Der statische Nachweis gegen Abhubkräfte ist vorzulegen. Im Bereich der Flucht-/ Wartungsweg ist die Dämmung verstärkt auszuführen bzw. es sind Einlagen mit zu integrieren. Folienabdichtung Folienabdichtung gem. der Vorgaben aus der Lebenszyklusanalyse bzw. Detailplanung AN. Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende Wärme. Oberflächenfarbe: fenstergrau (ähnlich RAL 7040) Stärke mind. 2,0 mm Leitfabrikat: Bauder oder glw. Verlegeart: Lose auslegen und den gesamten Dachaufbau im Nahtbereich sturmsicher gem. den gültigen Vorschriften, mittels geprüften und zugelassenen Einzelhaltern in der Tragkonstruktion mechanisch befestigen inkl. Lieferung der Befestigungsmittel. Die Schraubenspitzen müssen an der Trapezblechunterseite mind. 20 mm hervorstehen. Vor Arbeitsbeginn ist ein Verlegeplan des Herstellers mit Vorgaben zur Befestigung vorzulegen. Anschlüsse Die Anschlüsse der Dachabdichtungen an aufgehenden Bauteilen (z.B. Attika, RWA, Entlüftungsrohre, Gebäudeanschlussflächen, usw.) sind sach- und fachgerecht nach geltenden Vorschriften bzw. Herstellervorschriften auszuführen. Anschlussbereiche, die unmittelbar zugänglich sind, müssen darüber hinaus gegen mechanische Beschädigung geschützt werden. Hierfür sind grundsätzlich Formteile aus dem Folienprogramm zu wählen und keine individuellen Anpassungen zulässig. Der Anschluss der Dachfolie ist mindestens 20 cm über Dachoberkante zu führen, diese Forderung gilt an allen aufgehenden Bauteilen. Das Wand-Dachanschlussdetail ist mit der Projektleitung des AG abzustimmen. Gegen Stauwasser sind entsprechende Maßnahmen zu treffen. Dachdurchdringungen Die fachgerechte Herstellung von Dachdurchdringungen, die für die Installationen von u.a. der Gebäude- und Kältetechnik erforderlich sind Leistungsumfang des Auftragnehmers. Hierzu gehört ebenfalls das fachgerechte Schließen und Beiarbeiten der verbleibenden Öffnungsquerschnitte insbesondere unter Berücksichtigung der Brandschutzanforderungen. Auch hier ist im Besonderen auf die thermische Trennung zu achten. Die Wärmedämmung im Bereich von Dachdurchführungen bei Brandwänden /-decken sind gemäß Brandschutzgutachten bzw. den gültigen Vorschriften auszuführen. Dachentwässerung Die Dachentwässerung erfolgt über die Gefälledämmung mit freiem Gefälle zu den Dacheinläufen. Gegen Stauwasser sind fachgerechte Maßnahmen zu treffen, mittels Gefällekeilen zwischen Dacheinläufen, Gegengefälledämmung vor der aufgehenden Attika und Schweinsrücken an aufgehenden Bauteilen sowie an Lichtkuppeln, RWA etc. in der Fläche. Bei den innenliegenden RW-Leitungen ist zu berücksichtigen, dass die Rohrleitungen ohne Beschädigungsmöglichkeit im Schatten der Stützen / Unterzüge geführt werden. In den Fundamenten sind entsprechende Aussparungen für die Regenwasserleitungen vorzusehen, ein Verziehen oberhalb der Sohle ist nicht zulässig. Die Notentwässerung erfolgt über Fassadenöffnungen, die Ausführungsart (Größe, Form, Farbe, Lage, äußere Verkleidung, usw.) ist mit dem AG abzustimmen. Die Auslegung / Berechnung des gesamten Entwässerungssystems ist durch den AN auszuführen und dem AG vor Ausführung zu Prüfung und Freigabe vorzulegen. Gründach Das Gründach ist als extensive Dachbegrünung als "Leichtgründach" herzustellen. Die Leistungen beinhalten den neuesten Stand der Technik und Vegetationskunde unter besonderer Beachtung nachstehender Richtlinien, Anmerkungen und Qualitätskontrollen in ihren aktuellen Ausgaben. Ausführung durch qualifizierte und auf Dachbegrünung spezialisierte Betriebe des Garten- und Landschaftsbaues mit dem schriftlichen Nachweis ausgeführter Objekte und Fortbildungsnachweisen der letzten Jahre. Die Extensivbegrünung ist durch Sprossenansaat herzustellen und das Substrat durch Harken aufzurauen, die Sprossen sind gleichmäßig aufzubringen und anzuwässern. Weiterhin sind die Sprossen bis zum Anwurzeln feucht zuhalten. Für das angebotene Begrünungssystem ist objektbezogen durch den Auftragnehmer der Nachweis zu erbringen, dass unter Berücksichtigung des Abflussbeiwertes des zum Einsatz kommenden Schichtaufbaus und des regional anzusetzenden Berechnungsregens eine ausreichende Entwässerung des gesamten Aufbaus vorliegt. Es ist rechnerisch nachzuweisen, dass eine einwandfreie Entwässerung sowohl in der Fläche, in nachfolgenden Entwässerungskehlen, als auch direkt am Ablaufschacht z.B. durch entsprechende Wasserleitprofile sichergestellt ist. Über den Dacheinläufen sind bei den Gründächern Kombikontrollschächte anzuordnen. Kiesstreifen Sämtliche Bekiesungen auf dem Dach sind analog der Dachbegrünung mit Schutzmatten und Randeinfassungen auszuführen. Als Kies ist ein grobkörniger, gewaschener Kies, der das Ablaufverhalten des Regenwassers nicht behindert einzusetzen. Abnahme Vor der Erstellung des Gründach ist gemeinsam mit dem AG eine Begehung inkl. Begehungsprotokolls zur Prüfung des Zustandes vom Untergrund vor extensiver Dachbegrünung durchzuführen. Die Abnahme des Gründachs erfolgt nach FLL-Richtlinie ca. 1 Jahr nach dem Aufbringen der Vegetation und ist durch den AN schriftlich zu beantragen. Bis zur Abnahme sind die erforderlichen Maßnahmen, wie Wässern, Düngen und Fertigstellungspflege Aufgabe des AN. Zur Abnahme ist ein projektiver Deckungsgrad von mindestens 60% nachzuweisen. Richtfabrikat: Optigrün International AG o. glw. Sicherungssysteme Auf Dachflächen ohne ausreichende Umwehrung sind zur Sicherung von Arbeitnehmern im Wartungs- und Reparaturfall Sicherungssysteme mit Seilen, Geschirr und Aufbewahrungsbehältern einzubauen. Die Dachkonstruktion ist vor Montage zur Aufnahme der eingeleiteten Kräfte zu prüfen. Die wärmegedämmte Ausführung von Absturzsicherungen in wärmegedämmten Dächern gehört ebenso zu den Leistungen des AN wie das Einarbeiten in die Abdichtung. Im Bereich der Dachbegrünung ist das Sicherungssystem dem Dachbegrünungssystem anzupassen. Absturzsicherungen sind als Festpunkte gem. den gültigen Vorschriften und Regelwerken mit Dämmhauben, Seilen, Geschirr und Aufbewahrungsbehältern gemäß UVV anzuordnen. Die Lage der Aufbewahrungsbehälter ist mit dem AG abzustimmen. Der Anschlagpunkt besteht komplett aus Edelstahl, mit abschraubbarer Öse, Höhe= max. Dachaufbau + 150 mm. Halteabstand max. 7,5m bzw. nach Zulassung des Herstellers auch geringer. Die Montage erfolgt mindestens 2,5 m von der Dachkante entfernt. Die Einbindung in den Dachaufbau und die Abdichtung erfolgt nach den Flachdachrichtlinien. Richtfabrikat: SKB Sicherheitskonzepte Breuer Balkon- und Terrassenbeläge Auf den Dachterrassen und auf den Loggien ist ein Dachterrassenbelag aus Betonwerksteinplatte herzustellen. Die Montage der Betonwerksteinplatten und der Unterkonstruktion muss unter Einhaltung der Vorgaben aus der Flachdachrichtline erfolgen. Balkon- und Terrassenbeläge aus Werkstein Werksteinbeläge im Außenbereich sind gleitfähig, ohne geschlossene Fugen und Klebemörtelverbund auszuführen. Die Verlegung von Werksteinplatten auf Drainagekieslagerung ist nur dann zulässig, wenn an den Plattenbelag angrenzende Rinnen und Einläufe einen eigenen Anschluss an das Entwässerungssystem mit Gefälle und Rohrbegleitheizung besitzen. Aufgeständerte, nicht auf Drainagepackung eingebaute Plattenbeläge sind mit Stelzlagern zum Höhen- und Gefälleausgleich anstelle Mörtelsäckchen auszuführen. Eine Auflagerung auf Mörtelsäckchen ist aufgrund mangelnder Dauerhaftigkeit ausdrücklich untersagt. Die Breite von Fugen zwischen auf Stelzlagern verlegten Werksteinplatten muss mindestens 5 mm betragen und gleichmäßig (< 1 mm Differenz) angeordnet sein. Beläge aus Werksteinen im Außenbereich sind auch in der Belagsebene zu entwässern. Der AN wählt die Rasteranordnung der Beläge in Hinblick auf die Anarbeitung der Aufstockelemente der Bodeneinläufe und nur nachrangig der Belagränder. Müssen Platten zur Anarbeitung von Einläufen, Aufstockelementen oder Rinnen ausgenommen werden, so sind hierfür vom AN Auswechselungskonstruktionen aus feuerverzinktem Stahl zu verwenden, die sämtliche Plattenanschnitte dauerhaft in ihrer Lage fixieren. Sofern Werksteinplatten auf Wunsch des AG oberhalb von Bodeneinläufen ohne Aufstockelemente eingebaut werden, sind diese Platten, zwar unauffällig, jedoch eindeutig und besonders zu kennzeichnen, um die spätere Auffindbarkeit der Einläufe unter den Belägen sicherzustellen. Ist diesbezüglich keine andere Ausführungsart ausdrücklich vorgegeben, so sollen die oberhalb verdeckter Einläufe liegenden Platten allseitig umlaufend wahrnehmbarere Randfasen (>8mm) in gleichmäßiger Breite erhalten. Das Gesamtsystem des Dachaufbaus ist für eine Verkehrslast gem. Statik auszulegen und zu kalkulieren. Raster und Stützweiten gemäß Herstellervorschriften. Konstruktiv ist eine ausreichende Belüftung des Aufbaus sicher zu stellen. Terrassenbelag Flächenbefestigung mit Platten aus Beton in den Abmessungen 60,0 / 40,0 / 5,0 ohne seitlich angeformte Abstandhalter mit Mikrofase (= 2x2 mm) in ungebundener Bauweise Die Verlegung mit unmittelbarem Kontakt Platte-zu-Platte ist nicht zulässig. Verlegung mit geeigneter Verlegetechnik und Hilfsmitteln nach Wahl des AN, Ausführung von Zuschnitten mit der Nasssäge. Ergänzende Einbauhinweise des Herstellers sind zu beachten. Farbe: sandgrau, bzw. nach Wahl AG Richtfabrikat: Godelmann Gabano light o. glw. Unterkonstruktion Unterkonstruktion gem. den Vorgaben des Herstellers. Entwässerung Wenn gemäß Ausschreibungsplanung ein höhengleicher Anschluss auf die Terrassen vorgesehen ist, und sofern die erforderliche Anschlusshöhe für Bauwerksabdichtungen nicht mehr gewährleistet ist (z.B. bei Türen), ist zur Reduzierung der Anschlusshöhe ein geeignetes Linienentwässerungssystem / Fassadenrinne vorzusehen und einzukalkulieren. Richtfabrikat: ACO oder gleichwertig Rettungswege, Dachlaufwege Sämtliche Laufwege z.B. für Wartung auf den Dächern sind mit einer, zur entsprechenden Dachfolie passenden, rutschhemmenden Gehwegsicherheitsoberlage bzw. Gehwegplatte auszuführen. Die Farbe der Laufwege soll sich hierbei deutlich abheben.. Im Bereich der Dachbegrünung ist der Laufweg so auszuführen, dass dieser mindestens bündig mit der Oberkante der Dachbegrünung ist, hier sind die Betonwerksteinplatten der Terrassenbeläge zu wählen. Auf eine ungehinderte Wasserführung ist bei der Ausführung der Gehwege zu achten. Flucht- oder Wartungswege auf den Dächern sind als System mit Plattenbelag analog Loggien/Dachterrassen als Auflast mit beidseitiger Geländerführung auszuführen, inkl. einer Fluchtweg-/Rettungswegbeleuchtung. Ausführung ohne Gegengewichte, auflastgehalten durch Unterkonstruktion und Belag (siehe Loggien/Terrassen), Stützenausführung gerade, inklusive Fußleiste Montage selbsttragend, ohne Durchdringung des Dachaufbaus. Das System muss für eine Kombination mit Gründach geeignet sein. Die Breite und Höhe der Umwehrung ergibt sich aus den Vorgaben des Brandschutzkonzepts und der Absturzhöhe. Die Ausführung erfolgt in Alu natur oder in RAL nach Wahl AG Türelemente sind für die Wartung der Anlagen auf dem Dach in ausreichender Anzahl einzuplanen. Leitfabrikat: Barrial Korridor Typ 3b o. glw. Klempnerarbeiten Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Allgemeine Hinweise zur Ausführung und Konstruktion Der Ausschreibung eventuell beigefügte Leitdetails treffen in erster Linie eine formale Gestaltungsaussage. Es gehört zu den Aufgaben des AN, im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung Stöße, Verbindungen, Befestigungen, toleranzaufnehmende Anschlüsse, Anzahl und Dimensionierung von Notüberläufen und dergleichen gemäß dem zu erwartenden Gebrauchswert zu entwickeln. Materialeigenschaften z. B. durch Wärmeeinfluss sind bei der Detailausbildung zu berücksichtigen. Anschlüsse an höher geführte Bauteile sind mindestens 15 cm über die Dachfläche zu führen und rückstausicher zu verwahren. Zum Schutz der Oberfläche sind Fassadensysteme foliert zu liefern, die Folien sind nach der Montage nach Aufforderung durch den AG vom AN zu entfernen. Zinkbleche sind mit einer Latexbeschichtung zu versehen, soweit die Gefahr besteht, dass Putz- oder Mörtelanhaftungen entstehen können. Der AN hat vor Ausführung der Klempnerarbeiten an Dächern die Tauglichkeit des gewählten Montagesystems als Bestandteil des äußeren Blitzschutzes nach DIN/VDE nachzuweisen. Die Konstruktionen von Dächern und Fassaden sind grundsätzlich so herzustellen, dass keine Schäden durch Tauwasser innerhalb der Konstruktion entstehen können. Es sind möglichst hinterlüftete Konstruktionen auszuführen. An der Innenseite von nicht kerngedämmten, nicht hinterlüfteten Konstruktionen ist anstelle einer Dampfsperre eine Dampfbremse einzubauen, um eine Austrocknung nach innen zu ermöglichen. Blecharbeiten Überstände von Abdeckungen sollen mindestens 40 mm betragen, soweit nicht an anderer Stelle andere Angaben getätigt werden. Blechkanten und Außenecken sind stets zu entgraten. Die Oberseite von Blechen ist grundsätzlich im Sichtbereich anzuordnen. Eine einheitliche Walzrichtung ist bei der Verlegung von Blechen zu beachten, um ein einheitliches Bild zu erhalten. Es ist zu vermeiden, dass verschiedenartige unverträgliche Metalle zur Anwendung kommen. Aufkantungen und Anschlüsse Anschlüsse an andere Baukörper, z.B. Brandwandanschlüsse, sind stets verschieblich und in Überdeckung auszuführen. Die Klemmprofile aller Anschlüsse in genutzten Bereichen sind mit Kappleisten aus pulverbeschichtetem Aluminium zu überdecken. Als genutzte Bereiche gelten Dachterrassen, Terrassen, Balkone, Loggien, ebenerdige Gebäudeanschlüsse, Tiefgaragendächer usw.). Nicht genutzte Dächer sind hiervon nicht betroffen. Alle Kappleisten sind oberseitig zu versiegeln. Anschlüsse an gemauerte Schornsteinköpfe sind, soweit nicht abweichend beschrieben, stufenförmig und in die Mauerwerksfugen eingeschlitzt auszuführen. Im oberen Abschluss sind Kappleisten zur Überdeckung des Anschlusses mit Mauerhaken zu sichern und dauerelastisch zu versiegeln. Die Mauerwerksabschlussprofile (z.B. auch über Dach geführte Brandwände) sind in PVDF beschichteten Stahlblechen (innenseitig schutzlackiert, RSL) nach Farbwahl des Auftraggebers zu montieren. Attika- und Wandkopfabdeckungen Attikaabdeckungen sollen ein Gefälle nach innen von ca. 10 % erhalten. Abdeckungen aus Titanzink oder Kupfer erhalten eine außenseitige Aufkantung zur Vermeidung des seitlichen Abtropfens von Wasser. Stöße und Schiebenähte sind mit profilierten Stoßblechen zu unterlegen, sodass eine kontrollierte Wasserableitung erfolgt. Als Unterlage von Verblechungen sind wasserfest verleimte Sperrholzplatten von mindestens 22 mm Stärke einzubauen. Soweit Attikaabdeckungen in der Länge geteilt werden müssen, ist vom AN mit dem AG rechtzeitig vor Ausführung abzusprechen, ob die Teilung mit gleichmäßig langen Elementen oder aber unter Bezugnahme auf beispielsweise die Achsen nebenliegender Fenster- oder Fassadenelemente erfolgen soll. Außenecken von Aluminium-Wandkopfabdeckungen sind stets örtlich aufzumessen und in verschweißter Ausführung herzustellen. Endstücke von Attikaaufkantungen vor aufgehenden Bauteilen erhalten stets eine Aufkantung als Abschluss. Sichtbar verbleibende Befestigungsmittel sind in waagerecht eingebauten Attikaabdeckungen nicht zulässig. Bei Wandkopfabdeckungen an Trennwänden mit doppelter Wandstellung sind durchdringende Befestigungen nur zulässig, wenn sie mindestens 20 mm Bewegung ermöglichen und mit Lötkappen abgedeckt sind. Dachrinnen und Fallrohre Der AN klärt vor Ausführung mit dem AG, ob Kopfböden von Dachrinnen als Kugelböden oder als Flachböden auszuführen sind. Gefällelose Rinnen sowie Rinnen in Wasserfließrichtung unterhalb bituminöser Flächenabdichtungen sind vom AN stets mit einem Schutzanstrich gegen Korrosion zu versehen. Am Fuß von Kehlen sind an vorgehängten Rinnen stets Schwallbleche mit Verstärkung gegen Verbiegen anzubringen. Alle Fallrohranschlüsse sind mit Laubfangkörben auszustatten. Fallrohre sind, soweit nicht abweichend beschrieben, mit Doppelbögen anstelle Trichterrohr anzuschließen. In öffentlich zugänglichen Bereichen sind Standrohre mit einer Höhe von 2,00 m einzubauen. Standrohre sind, soweit nicht ausdrücklich abweichend angegeben, aus verzinkten Stahlrohren mit Revisionsklappe, mit Schlitz auszuführen, der Übergang zum Fallrohr erfolgt mittels Abdeckmanschette. Zusätzliche Hinweise zur Ausführung Folgende zusätzliche Hinweise sind u.a. zu beachten: Zentralverwaltung + Betriebsrestaurant Die Stahlbetondachfläche wird ganzflächig mit PV-Anlage belegt. Das Dach ist begehbar und dient als Fluchtweg. Die Trapezblechdachfläche des 5. OG wird ganzflächig mit PV-Anlage belegt. Unterhalb der Kellerdecke ist im Bereich des Rücksprungs des Haupteingangs eine Kompensationsdämmung auszuführen Bei den Loggien ist auf die ober- bzw. unterseitige Dämmung gem. Wärmeschutznachweis zu achten. Sicherungssysteme Die Attika der Zentralverwaltung ist so hoch zu planen, dass sie gleichzeitig als Umwehrung der begehbaren Dachflächen gilt. Somit sind hier keine zusätzlichen Dachabsturzsicherungen einzukalkulieren. DGNB Dachdecker / Abdichtung Bituminöse Abdichtung (Nr.25 / Nr.26 Kriterienmatrix) Sofern durch das Leistungsverzeichnis gefordert, sind bei ausreichender Außentemperatur (nach Vorschrift des Herstellers) Voranstriche auf Basis von Bitumenemulsionen einzusetzen. Lösemittelhaltige Voranstriche sind nur im Winterbau in den Monaten Oktober bis einschließlich März zulässig (nur bei Temperaturen unter +5 Grad). Ausschließliche Verwendung von Produkten mit GISCODE BBP10, bei bituminöser Verbundabdichtung beim Umkehrdach BBP10, 20 oder 30. Dämmplatten (Nr.40 Kriterienmatrix) Alle Kunstschaum-Dämmstoffe zur Dämmung des Gebäudes wie PS / XPS/ PUR / PIR / Resol müssen frei von HBCD, frei von halogenierten Treibmitteln sein. Montageschäume (Nr.39 Kriterienmatrix) Der Einsatz von Montageschäumen für die Verklebung von WDVS ist grundsätzlich zu vermeiden. Abdichtungen aus Kunststoff (Nr.44 Kriterienmatrix) Sofern durch das Leistungsverzeichnis gefordert, sind Erzeugnisse zur Dachabdichtung aus Kunststoff mit einem SVHC- Gehalt < 0,1 % zu verwenden. Holzbauteile (Nr.28 / Nr.29 / Nr. 45Kriterienmatrix) Die angebotenen Holzarten, Holzprodukte und Holzwerkstoffe müssen aus nachweislich legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Ein entsprechender Nachweis (vollständige aktuelle FSC- und PEFC-Zertifikate und Dokumente sowie Lieferscheine mit Kommission und Zertifikatsnummern) ist vorzulegen. Sofern für Holz entsprechender Schutz gefordert ist, sind keine chemischen Holzschutzmittel zu verwenden. Der Holzschutz für innenliegende, tragende Holzbauteile ist konstruktiv nach DIN 68800-2 auszuführen oder es sind natürliche dauerhafte oder modifizierte Hölzer nach DIN 68800-1 einzusetzen. Für außenliegende tragende Holzbauteile sind für die Gebrauchsklassen 3 und 4 verkehrsfähige Biozidprodukte nach 528/2012/EG einzusetzen. Biozid und flammhemmend ausgerüstete Produkte sind nach SVHC der REACH-Kandidatenliste zu betrachten und müssen Bor < 0,1% enthalten. Mineralfaserdämmstoffe Zu verwenden sind Mineralfaserdämmstoffe mit RAL- Gütezeichen oder gleichwertig. Aluminium (Nr.32 Kriterienmatrix) Verkleidungen aus Aluminium am Dach sind mit Produkten ohne Chrom-VI-Passivierungmittel auszuführen. Sonstige Metalle (Nr.34 Kriterienmatrix) Wenn wasserführende Bauteile am Dach und der Regenwasserabführung > 10% der Fläche der projizierten Dachaufsicht ausmachen, müssen bei Dachrinnen und Fallrohren, die Kupfer enthalten, Schwermetallfilter installiert werden. Gründach Abdichtung (Nr.31b Kriterienmatrix) Abdichtungsbahnen unter Gründächern dürfen max. ein Gehalt von MCPP <= 47mg/m² aufweisen (mit Hinweis auf das DIBt Gutachten Nr. G-101-18-0008 für Bitumendachbahnen (Wurzelschutzbahn)).
Allgemein
01.01 Dach über EG Betriebrestaurant und Vordach Anlieferung
01.01
Dach über EG Betriebrestaurant und Vordach Anlieferung
01.02 Dachfläche im 4.OG und über TRH 2
01.02
Dachfläche im 4.OG und über TRH 2
01.03 Dachfläche im 5.OG
01.03
Dachfläche im 5.OG
01.04 Dach über 5.OG
01.04
Dach über 5.OG
01.05 Loggien im 1., 2. und 3.OG
01.05
Loggien im 1., 2. und 3.OG
01.06 Abdichtung Kellerdecke im Bereich Haupteingang EG und Anschluss bodentiefer Fassaden
01.06
Abdichtung Kellerdecke im Bereich Haupteingang EG und Anschluss bodentiefer Fassaden
01.07 Abdichtung der Bodenplatte gegen aufsteigende Bodenfeuchtigkeit Betriebsrestaurant (Innenabklebung)
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Abdichtung der Bodenplatte gegen aufsteigende Bodenfeuchtigkeit Betriebsrestaurant (Innenabklebung)
01.08 EP-Liste
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