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ZTV Erdarbeiten ZTV Erdarbeiten
1. Allgemeines
Die Reinigung der Baustelle und der Zufahrtsstraße von durch eigene Arbeiten herrührendem Schutt, Abfällen etc. hat der Unternehmer eigenverantwortlich, kostenlos und ohne Aufforderung täglichvorzunehmen. Dabei sind die Abfälle bzw. Restmaterialien nur an Örtlichkeiten, die mit der örtlichen Bauleitung abgesprochen wurden, getrennt zwischenzulagern und grundsätzlich bei Arbeitsunterbrechung sofort, bei kontinuierlichen Arbeiten jedoch mindestens wöchentlich, abzufahren. Nach den jeweils gültigen kommunalen Abfallsatzungen sind die Abfälle getrennt zu entsorgen. Der AN verpflichtet sich, seine eigenen Arbeitskräfte und die seiner Subunternehmer, Zulieferer auf die jeweilige Abfallsatzung hinzuweisen. Wenn der AN den vertragsgemäßen Verpflichtungen der regelmäßigen Bauschuttentsorgung nicht oder nicht vollständig nachkommt, hat die Bauleitung darüber hinaus das Recht, Kosten für Schuttbeseitigung den Verursachern anteilig bei der Schlussrechnung in Abzug zu bringen. Der Aufteilungsschlüssel wird ausschließlich durch die Bauleitung bestimmt, er richtet sich nach der Inaugenscheinnahme und dem Verursacherprinzip.
Freitags ist die Baustelle grundgereinigt zu verlassen.
Bereits vorhandene Absteckungen, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarken und dergleichen sind vor Arbeitsbeginn vom Auftragnehmer zu sichern.
Mindestens eine Woche vor Ausführungsbeginn sind die baulichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung des Auftragnehmers (Vorleistungen etc.) vom Auftragnehmer zu prüfen. Eventuelle Bedenken und/oder Handlungsbedarf sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Falls vorhanden, ist der Bauzaun durch den AN täglich zu verschließen und instand zu halten.
2. Mitgeltende Normen und Regeln
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18300 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr.
Gemäß VOB Teil C, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299, gilt das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle einschließlich der Geräte und dergleichen als Nebenleistung. Eine Baustelleneinrichtung wird somit nicht gesondert vergütet.
Mannschaftscontainer, Magazincontainer o.ä. für das eigene Personal sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: ?oder gleichwertig?, immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Für das Bauvorhaben ist vom Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) beauftragt. Obwohl der SiGeKo gemäß Baustellenverordnung vom 10.Juni 1998 keine Weisungsbefugnisse hat, sind die Hinweise und Ratschläge des SiGeKo unverzüglich zu beachten und auszuführen. Alle Unterlagen, die vom SiGeKo gefordert werden, sind unverzüglich und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Kosten, die durch Zuwiderhandeln entstehen, werden mit der Schlußrechnung verrechnet.
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Das auf der Baustelle anfallende und nicht zum Verfüllen benötigte Aushubmaterial ist vom Auftragnehmer auf eine Deponie seiner Wahl abzutransportieren, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist.
Wird vom Auftraggeber eine Kippe als Zwischenlager oder Deponie vorgegeben, so ist das für die Angebotsabgabe verbindlich. Im Zuge der Bauausführung kann etwas anderes vereinbart werden.
Falls das Leistungsverzeichnis keine Festlegung enthält, ist über wieder verwertbares Aushubmaterial (z.B. Humus, Kies, Sand, Lehm, Natursteinmaterial) vor der Verfügung eine Vereinbarung zu treffen.
4. Angaben zur Ausführung
4.1. Allgemeines
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben.
Der Bieter wird die ausgeschriebenen Leistungen als Fachunternehmen prüfen und Bedenken hinsichtlich der ausgeschriebenen Materialien, der Ausführungsart usw. mit der Abgabe seines Angebotes schriftlich mitteilen.
Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann.
Der Auftragnehmer hat eine eventuell erforderliche Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen.
Weil die Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Vermarkungen, Hindernisse und sonstiger Hindernisse vor der Ausführung der Arbeiten nicht angegebene werden kann, hat der Auftragnehmer das Vorhandensein und die Lage entsprechend Abschnitt 3 der ATV zu erkunden.
Falls erforderlich, ist das vorhandene Gelände vor Ausführung der Arbeiten gemeinsam von Auftragnehmer und Auftraggeber im Hinblick auf Lage und Höhe zu vermessen und das Ergebnis im Protokoll festzuhalten.
4.2 Erdarbeiten, Straßenaufbruch
Grasnarben und Oberbodenaushub sind nach Absprache mit dem Auftraggeber an geeigneter Stelle und auf geeigneter Lagerfläche getrennt zu lagern.
Auf der Baustelle wieder benötigter Oberboden ist in trapezförmigen Mieten, Höhe max. 1,50 m, zu lagern; die Böschungen sind abzugleichen.
Die Mieten sind bei Bauvorhaben mit längerer Bauzeit mit Lippenblütlern zu bepflanzen.
Werden beim Aushub von der Leistungsbeschreibung abweichende Bodenverhältnisse angetroffen oder treten Umstände ein, durch die die vorgeschriebenen Aushubarbeiten nicht durchgeführt werden können, ist umgehend die Bauleitung zu verständigen.
Bei Auftreten von bindigem Boden im Bereich oberhalb der Gründungssohle ist vom Auftragnehmer rechtzeitig die Bauleitung zu verständigen und zu klären zunächst, ob eine Schutzschicht über der Gründungssohle verbleiben soll, wenn eine solche nicht bereits in der Leistungsbeschreibung gefordert worden ist. Ein Aufweichen der geplanten Gründungssohle, auch durch Niederschläge, ist unbedingt zu vermeiden.
Zur Herstellung des Planums der Baugrubensohle in homogenen bindigen Böden sind zur Vermeidung von Auflockerung glatte Baggerschaufeln zu verwenden.
Hat der Auftragnehmer die Lockerung des Bodens im Bereich der Gründungssohle zu vertreten, besteht für ihn kein Anspruch auf Vergütung für das Wiederherstellen der ursprünglichen Lagerungsdichte.
Bei feuchten bindigen Böden darf das Planum nicht nachträglich verdichtet werden, um ein Aufweichen zu vermeiden.
Bei Straßenaufbrüchen sind die Ränder gebundener Schichten vor Beginn der Erdarbeiten geradlinig zu beschneiden. Der Aufbruch hat so zu erfolgen, dass der nach Abzug einer eventuellen Böschung verbleibende Rand unterhalb der Tragschicht noch ca. 20 cm breit ist. Wird die Fahrbahndecke unterspült, ist nachträglich entsprechend zu verfahren.
Die Tragschicht ist vor dem Schließen der Deckschicht fachgerecht in vergleichbarer Qualität wieder herzustellen. Ein Verfüllen mit Kies genügt diesem Anspruch nicht.
Entwässerungsmaßnahmen, zu denen der Auftragnehmer gemäß ATV DIN 18300 oder Vertrag verpflichtet ist, sind so auszuführen, dass der Baugrund und der zum Einbau bestimmte Boden nicht unzulässig durchfeuchtet wird.
Werden die notwendigen zwischenzeitlichen Entwässerungsmaßnahmen unterlassen oder unsachgemäß ausgeführt oder werden die planmäßig herzustellenden Entwässerungsanlagen nicht rechtzeitig hergestellt, darf dadurch unbrauchbar gewordener Boden nicht verwendet werden und ist ggf. auszutauschen.
Bei Erdarbeiten in unmittelbarer Nähe von Bauwerken, Grenzbebauungen, Leitungen, Kabeln, Dränagen und Kanälen ist die Bauleitung sofort zu verständigen, wenn andere Verhältnisse angetroffen werden, als aus den Bestandsplänen zu ersehen ist. Von dieser Forderung wird auch nicht abgesehen, wenn die Situation vom Statik-Büro alternativ vorgesehen oder in Augenschein genommen worden ist.
Werden vorhandene Leitungen beschädigt, hat der Auftragnehmer sofort das zuständige Versorgungsunternehmen sowie die Bauleitung des Auftraggebers zu verständigen.
Bei Erdbauwerken und Hinterfüllungen ist darauf zu achten, dass der für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete Boden oder Fels eingebaut wird. Bestehen berechtigte Zweifel an der Verdichtungsfähigkeit von durch den Auftraggeber vorgegebenem Material, ist der Auftraggeber oder dessen Bauleiter zu informieren.
Kies- und Sandmaterial, das beim Aushub der Rohrleitungsgräben gewonnen wird und sich zur Auf- und Hinterfüllung der Rohrleitungen eignet, ist seitlich zur Wiederverwendung zu lagern.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Verfüllung von Bauwerken zu prüfen, ob der zu verfüllende Raum frei von Bauschutt, Müll u. dgl. ist.
Trifft das nicht zu, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Vor dem Wiedereinbau bauseitig gewonnenen Materials bzw. vor dem Verfüllen oder Überschütten mit vom Auftragnehmer beschafftem Material ist die Zustimmung des Auftraggebers bezüglich dessen Verwendbarkeit einzuholen. Nr. 3.11.2 DIN 18300 wird insoweit eingeschränkt.
5. Angaben zur Abrechnung
Die Vergabe erfolgt nach freier Wahl des AG pauschal oder auf Nachweis (Einheitspreisvertrag).
Alle im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten für die fix und fertige Arbeit einschließlich Lieferung sämtlicher Materialien, Transport und Einbau sowie aller Nebenleistungen, die für die funktionsgerechte Leistungserstellung erforderlich sind. Kosten für eventuell erforderliche Baustelleneinrichtungen sind inbegriffen.
Tagelohnarbeiten sind nur auf Anforderung durch die örtliche Bauleitung auszuführen. Grundlage ist § 15 Abs. 3 VOB/B.
Die Nachweise sind werktäglich vorzulegen. Verspätet vorgelegte Tagelohnnachweise werden nicht anerkannt und vergütet.
Bei einer Abrechnung nach örtlichem Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße maximal anerkannt.
Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers.
Im Leistungsverzeichnis aufgeführte Handschachtung wird nur für solche Leistungen vergütet, bei denen aus objektiven Gründen kein Bagger (auch kein Kleinbagger) eingesetzt werden kann (Engstellen, Leitungskreuzungen, Suchschachtung, Querschläge u.ä.).
Durch Verschulden des Auftragnehmers zu viel abgefahrene oder ausgehobene Aushubmassen sind durch gleichwertige Massen zu ersetzen; eine Vergütung dafür erfolgt nicht.
Werden verschiedene Bodenklassen in einer Leistungsposition ohne Angabe der Mengenverhältnisse der Bodenklassen zueinander ausgeschrieben, kann bei Angebotsabgabe ein der Kalkulation zugrunde liegendes Verhältnis bekannt gegeben werden.
Durch unsachgemäßen Verbau, unzureichende Böschungen oder durch Witterungseinflüsse, mit denen im Allgemeinen zu rechnen ist, entstandene Mehrarbeiten werden nicht vergütet.
6. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Der Auftragnehmer übernimmt die eigenverantwortliche Fachbauleitung gemäß der gültigen Landesbauordnung für die Ausführungen der beauftragten Leistungen. Die Übernahme der Fachbauleitung schließt die volle zivilrechtliche Verantwortung des Auftragnehmers ein. Der Auftragnehmer sichert in diesem Zusammenhang die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, der BGV A1 "Grundsätze der Prävention", insbesondere § 2 Sätze 1 und 2, der allgemeinen und der für das Gewerk besonderen UVV zu.
Der Auftragnehmer garantiert, dass er den Pflichten gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Trägern der Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig nachkommt.
Eventuelle Beanstandungen der baukontrollierenden Behörde sind Sache des Auftragnehmers. Für die sofortige Beseitigung der Beanstandungen wird dieser eigenverantwortlich sorgen. Kosten hierfür sind mit den Preisen abgegolten.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Es sind für jeden Arbeitstag Bautagesberichte zu führen, die der Bauleitung wöchentlich zu übergeben sind.
ZTV Erdarbeiten
Mengenangaben Die in diesem LV angesetzten Mengen sind grobe Schätzungen und Annahmen.
Die Massenbilanz für die Erdarbeiten und die Planung der Grundleitungen werden erst in ein paar Wochen vorliegen.
Im Zuge der Verhandlungen die Mengen angepasst und eventuell fehlende Positionen ergänzt werden.
Mengenangaben
01 Verbau
01
Verbau
01.__.01 Statik, Planung Erstellen einer prüffähigen statischen Berechnung und einer Ausführungsplanung für den Verbau auf der Grundlag bauseitiger Last-, Baugrund- und Geometrieangaben.
Einreichung zur Prüfung und Genehmigung, ohne Prüfgebühren.
Die Anzahl der Schnitte ist an Hand der Planung und örtlichen Gegenebenheiten durch den AN selbst festzulegen.
01.__.01
Statik, Planung
L
1.00
psch
01.__.02 Kampfmittelsondierung BE Baustelleneinrichtung, sowie einmaliges Auf- und
Abrüsten einer Kampfmittelsondiereinheit mit Bohrgestänge und Bohrwerkzeugen
01.__.02
Kampfmittelsondierung BE
L
1.00
psch
01.__.03 Kampfmittelsondierung Bohrungen Kampfmittelsondierung je Bohrung / Pfahl gemäß den geltenden Vorschriften, einschließlich aller neben- und besonderen Leistungen.
Ergebnisse dokumentieren und dem AG übergeben.
Eine Kampfmittelräumung ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
01.__.03
Kampfmittelsondierung Bohrungen
8.00
St
01.__.04 Baustelleneinrichtung Bohrgerät Einmalige Baustelleneinrichtung und -räumung für das Bohrgerät.
Die Baustelleneinrichtung beinhaltet auch sämtliche begleitende Maßnahmen, wie z. B. die Einholung der erforderlichen
Genehmigungen, alle Transporte, das Umsetzen innerhalb des Baufeldes, Wasserver- und -entsorgung, Elektroanschlüsse, elektrische Energie, Schutz-, Absperr- und Sicherungsmaßnahmen, Vorkehrungen zur Einhaltung des Arbeitsschutzes.
01.__.04
Baustelleneinrichtung Bohrgerät
L
1.00
psch
01.__.05 Baustelleneinrichtung Ziehgerät Einmalige Baustelleneinrichtung und -räumung für das Ziehgerät.
Die Baustelleneinrichtung beinhaltet auch sämtliche begleitende Maßnahmen, wie z. B. das Umsetzen innerhalb des Baufeldes, Wasserver- und -entsorgung, Elektroanschlüsse, elektrische Energie, Schutz-, Absperr- und Sicherungsmaßnahmen, Vorkehrungen zur Einhaltung des Arbeitsschutzes.
01.__.05
Baustelleneinrichtung Ziehgerät
L
1.00
psch
01.__.06 Berliner Verbau Freistehenden Berliner Verbaus nach statischen und konstruktiven Erfordernissen gemäß Statik herstellen und für 6 Monate (ab Einbau des letzten Trägers) vorhalten:
- Herstellen der Bohrungen, Bohrgut wird bauseits geladen und entsorgt, es ist von einem hindernisfreiem Baugrund auszugehen
- Liefern und Einbauen der Verbauträger
- Bohrungen mit Bohrgut mit vom AN gelieferten Füllboden verfüllen und einschlämmen
- Liefern und Einbauen der Holzausfachung im Zuge der bauseitigen Aushubarbeiten
-Ziehen und Abfahren der Verbauträger, verfüllen der Trägerrestlöcher mit Sand durch einschlämmen.
- Die Holzausfachung wird bauseits im Zuge der Verfüllung ausgebaut und entsogt.
freie Höhe: ca. 4,00 m
OKG: 316,47 m NHN
Baugrubensohne: 312,50 m NHN
Verkehrslast max. 10 kN/m² ( gem. EAB)
01.__.06
Berliner Verbau
17.00
m
01.__.07 Absturzsicherung Schutzgeländer als Absturzsicherung auf der zuvor beschriebenen Trägerbohlwand, bestehend aus Pfosten mit wahlweise einem 3-teiligen Seitenschutz oder einem Seitenschutzgitter, entsprechend den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und DIN-Normen herstellen und unterhalten bis zu Beginn der Rohbauarbeiten.
Das Geländer geht in den Besitz des Rohbauunternehmers über.
Höhe mind. 1,10 m über anstehendem Gelände
01.__.07
Absturzsicherung
17.00
m
01.__.08 Ausbau Holzbohlen Ausbau der Holzbohlen Lagenweise im Zuge der bauseitigen Verfüllung.
Holz entsorgen.
01.__.08
Ausbau Holzbohlen
68.00
m²
01.__.09 verlorene Träger Zulage für verlorene Träger, die aus bauseitigen Gründen nicht gezogen werden können.
Abrechnung nach Handelsgewicht.
Die Zeitersparnis für das Ziehen ist indieser Position zu verrechnen.
01.__.09
verlorene Träger
O
1.00
t
02 Baureifmachung
02
Baureifmachung
02.__.01 Bauschutt entsorgen Auf Fahrzeug des AN lagernden, nicht gefährlichen Bauschutt zur Entsorgungsanlage nach Wahl des AN transportieren und entsorgen.
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist erforderlich und dem AG zu übergeben.
Die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen.
Zuordnungsklasse gemäß EBV: BM-F0*
AVV: 170107
Abgerechnet wird nach Wiegescheinen.
02.__.01
Bauschutt entsorgen
20.00
t
02.__.02 Sträucher entfernen Sträucher, Büsche u.ä. Bewuchs roden und entsorgen.
02.__.02
Sträucher entfernen
300.00
m²
02.__.03 Oberboden entfernen Oberboden des Homogenbereiches O1 einschließlich Vegetationsdecke und Kleinbewuchs abtragen, Abtragsfläche waagerecht, Aushub von der Baustelle entfernen, einschließlich Entsorgungsgebühren.
Abtragsdicke 20 - 30 cm
02.__.03
Oberboden entfernen
75.00
m³
03 Erdarbeiten
03
Erdarbeiten
03.__.01 Boden verschieben Boden aus höher gelegenen Bereichen und aus Haufwerken höhengerecht aufnehmen und in tiefer gelegene Bereiche lagenweise profilgerecht einbauen. Auf- und Abtragsflächen gemäß den einschlägigen technischen Vorschriften verdichten.
Aushubtiefe bis: 1,20 m
Einbaustärke bis: 1,20 m
EV2-Wert auf dem Erdplanum pro Einbaulage: 45 MN/m²
EV2- Wert auf der obersten Lage: 60 MN/m²
EV2/EV1: < 2,5
Proctordichte: 98 %
03.__.01
Boden verschieben
3,000.00
m³
03.__.02 Aushub Baugrube Böschung, Boden laden Bodenaushub für Baugrube nach Abtrag des Oberbodens. Aushub auf LKW des AN laden.
Ausführung mit geböschten Wänden.
Sicherung der Baugrube gemäß DIN 4124.
Boden aus Homogenbereich 2 (ehemals Bodenklasse 3 bis 5)
Aushubtiefe bis 4,10 m
Ein Teil der Baugrube wird durch einen Verbau gesichert.
03.__.02
Aushub Baugrube Böschung, Boden laden
3,800.00
m³
03.__.03 Zulage X1 Baugrube Zulage für Aushub der Baugrube Boden aus Homogenbereich X1 (ehemals Bodenklasse 6 bis 7)
03.__.03
Zulage X1 Baugrube
1,300.00
m³
03.__.04 Böschungssicherung Böschungssicherung durch dichte Abdeckung mit einer Folie, einschließlich Sicherung der Folie gegen Windsog.
Regelmäßige Kontrolle und gegebenenfalls Nachbesserungsarbeiten sind in diese Position einzurechenen.
Vorhaltung der Sicherung ca. 2 Monate.
03.__.04
Böschungssicherung
740.00
m²
03.__.05 Feinplanum, nachverdichten Baugubensohle Feinplanum unter Bodenplatte ± 1 cm für der Verlegen von Dämmung herstellen, nachverdichten der Baugrubensohle bzw. Flächen unter Bodenplatten.
Feinkörniges Materail zum Erreichen der Ebenheit ist, soweit erforderlich, zu liefern und einzubauen.
Bei der Verlegung der Dämmung restliche Hohlstellen mit Sand verfüllen.
03.__.05
Feinplanum, nachverdichten Baugubensohle
1,500.00
m²
03.__.06 Aushub Einzelfundamente, lagern/laden Boden für Einzelfundamente, Aufzugsunterfahrten u.ä. ausheben und seitlich lagern oder zum Transport auf LKW des AN laden.
Aushub ab Baugrubensohle bzw. nach Abtrag des Oberbodens,
Fundamentsohle verdichten ist in dieser Position enthalten.
Boden aus Homogenbereich 2 (ehemals Bodenklasse 3 bis 5)
Aushubtiefe bis 1,00 m
03.__.06
Aushub Einzelfundamente, lagern/laden
20.00
m³
03.__.07 Transport Baustelle Auf Fahrzeug des AN lagernden Boden bis 100 m auf der Baustelle transportieren und als Haufwerk oder Miete zum Wiedereinbau zwischenlagern.
03.__.07
Transport Baustelle
960.00
m³
03.__.08 Boden BM0/BM0* entsorgen - ca. 1,8 t/m³ Auf Fahrzeug des AN lagerndes, nicht gefährliches Aushubmaterial zur Entsorgungsanlage nach Wahl des AN transportieren und entsorgen.
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist erforderlich und dem AG zu übergeben.
Die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen.
Zuordnungsklasse gemäß EBV: BM-F0*
AVV: 170107
Abgerechnet wird nach Wiegescheinen.
03.__.08
Boden BM0/BM0* entsorgen - ca. 1,8 t/m³
5,100.00
t
03.__.09 Boden BM-F1 entsorgen - ca. 1,8t/m³ Nicht gefährliches, auf Fahrzeug des AN lagerndes Aushubmaterial zur Entsorgungsanlage nach Wahl des AN transportieren und entsorgen.
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist erforderlich und dem AG zu übergeben.
Die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen.
Zuordnungsklasse gemäß EBV: BM-F1
AVV: 170107
Abgerechnet wird nach Wiegescheinen.
03.__.09
Boden BM-F1 entsorgen - ca. 1,8t/m³
10.00
t
03.__.10 Boden BM-F2 entsorgen - ca. 1,8 t/m³ Nicht gefährliches, auf Fahrzeug des AN lagerndes Aushubmaterial zur Entsorgungsanlage nach Wahl des AN transportieren und entsorgen.
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist erforderlich und dem AG zu übergeben.
Die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen.
Zuordnungsklasse gemäß EBV: BM-F2
AVV: 170107
Abgerechnet wird nach Wiegescheinen.
03.__.10
Boden BM-F2 entsorgen - ca. 1,8 t/m³
10.00
t
03.__.11 Hinterfüllung KG, Boden vorhanden Hinterfüllen von Bauwerken mit vorhandener geschützter Abdichtung, profilgerecht, verdichten, lagenweise, mit auf der Baustelle gelagertem Boden.
Abrechnung nach verdichteter Masse.
Transportentfernung bis 100 m
Auffüllhöhe: bis 4,10 m
EV2-Wert oberste Lage: 60 MN/m²
EV2/EV1: 2,3
Proctordichte: 100 %
In einem Teil der Baugrube werden im Zuge der Verfüllung die Bohlen des Verbaus mit ausgebaut.
03.__.11
Hinterfüllung KG, Boden vorhanden
B
960.00
m³
03.__.12 Hinterfüllung KG, Boden liefern Hinterfüllen von Bauwerken mit vorhandener geschützter Abdichtung, profilgerecht, verdichten, lagenweise, mit vom AN zu liefernden Boden.
Abrechnung nach verdichteter Masse.
Auffüllhöhe: bis 4,10 m
EV2-Wert oberste Lage: 60 MN/m²
EV2/EV1 <: 2,3
Proctordichte: 100 %
03.__.12
Hinterfüllung KG, Boden liefern
A
1.00
m³
03.__.13 Verfüllung Fundamente, Boden vorhanden Arbeitsräume der Streifen-, Einzelfundamente, Aufzugsunterfahrten u.ä. mit seitlich gelagertem Material verfüllen und verdichten.
Abrechnung nach verdichteter Masse.
EV2=60 MN/m²
03.__.13
Verfüllung Fundamente, Boden vorhanden
B
10.00
m³
03.__.14 Verfüllung Fundamente, Boden liefern Arbeitsräume der Streifen-, Einzelfundamente, Aufzugsunterfahrten u.ä. mit vom AN zu liefernden Boden verfüllen und verdichten.
Abrechnung nach verdichteter Masse.
EV2=60 MN/m²
03.__.14
Verfüllung Fundamente, Boden liefern
A
1.00
m³
04 Grundleitungen
04
Grundleitungen
1 Rohrleitungsgräben + Schächte, lagern/laden
[1]
Rohrleitungsgräben + Schächte, lagern/laden
E
04.__.01 Rohrgraben B/T 0,60/0,80 Rohrgraben wie beschrieben,
für Rohreitungen bis DN 150
Breite: 0,60 m
Tiefe: bis 0,80 m
04.__.01
Rohrgraben B/T 0,60/0,80
R
100.00
m
04.__.02 Rohrgraben B/T 0,80/1,00 Rohrgraben wie beschrieben,
für Rohreitungen bis DN 200
Breite: 0,80 m
Tiefe: bis 1,00 m
04.__.02
Rohrgraben B/T 0,80/1,00
R
50.00
m
04.__.03 Rohrgraben B/T 0,80/1,50 Rohrgraben wie beschrieben,
für Rohreitungen bis DN 200
Breite: 0.80 m
Tiefe: >1,00 bis ≤1,50 m
04.__.03
Rohrgraben B/T 0,80/1,50
R
30.00
m
04.__.04 Erdarbeiten Schacht DN1000 1,00m Erdarbeiten für Schacht wie beschrieben,
Schacht DN 1000
Tiefe: bis 1,00 m
04.__.04
Erdarbeiten Schacht DN1000 1,00m
R
10.00
St
04.__.05 Erdarbeiten Schacht DN1000 1,50m Erdarbeiten für Schacht wie beschrieben,
Schacht DN 1000
Tiefe: bis 1,50 m
04.__.05
Erdarbeiten Schacht DN1000 1,50m
R
5.00
St
04.__.06 Boden BM0/BM0* entsorgen - ca. 1,8 t/m³ Auf Fahrzeug des AN lagerndes, nicht gefährliches, Aushubmaterial zur Entsorgungsanlage nach Wahl des AN transportieren und entsorgen.
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist erforderlich und dem AG zu übergeben.
Die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen.
Zuordnungsklasse gemäß EBV: BM-F0*
AVV: 170107
Abgerechnet wird nach Wiegescheinen.
04.__.06
Boden BM0/BM0* entsorgen - ca. 1,8 t/m³
30.00
t
04.__.07 Trassenwarnband Trassenwarnband gemäß FTZ-Norm 548464 TV1, alterungs- und temperaturbeständig, PVC- und schwermetallfrei, umweltverträglich, farbecht, dauerhaft lesbar liefern und im Zuge der Verfüllung verlegen.
Bandfarbe: grün
Druck: schwarz
Text: Achtung Abwasserleitung
04.__.07
Trassenwarnband
180.00
m
04.__.08 Gräben verfüllen, Boden vorhanden Rohrleitungsgräben und Schachtgruben mit seitlich gelagertem Material verfüllen und verdichten.
In dieser Position ist das ziehen eines eventuell vorhandenen Verbaus enthalten.
Abrechnung nach verdichteter Masse.
Einbauhöhe: bis 1,50 m
EV2-Wert oberste Lage: 40 MN/m²
EV2/EV1: 2,3
Proctordichte: 100 %
04.__.08
Gräben verfüllen, Boden vorhanden
B
120.00
m³
04.__.09 Gräben verfüllen, Boden liefern Boden liefern und in Rohrleitungsgräben und Schachtgruben lagenweise einbauen und verdichten.
In dieser Position ist das ziehen eines eventuell vorhandenen Verbaus enthalten.
Abrechnung nach verdichteter Masse.
Einbauhöhe: bis 1,50 m
EV2-Wert oberste Lage: 40 MN/m²
EV2/EV1: 2,3
Proctordichte: 100 %
04.__.09
Gräben verfüllen, Boden liefern
A
1.00
m³
2 KG 2000 Beschreibung
[2]
KG 2000 Beschreibung
E
04.__.10 KG 2000 DN 100 Abwasserkanal/-leitung KG 2000 (PP) wie beschreiben
Nennweite: DN 100
04.__.10
KG 2000 DN 100
R
80.00
m
04.__.11 KG 2000 DN 125 Abwasserkanal/-leitung KG 2000 (PP) wie beschreiben Nennweite: DN 125
04.__.11
KG 2000 DN 125
R
20.00
m
04.__.12 KG 2000 DN 150 Abwasserkanal/-leitung KG 2000 (PP) wie beschreiben
Nennweite: DN 150
04.__.12
KG 2000 DN 150
R
50.00
m
04.__.13 KG 2000 DN 200 Abwasserkanal/-leitung KG 2000 (PP) wie beschreiben
Nennweite: DN 200
04.__.13
KG 2000 DN 200
R
30.00
m
04.__.14 Bogen KG 2000 DN100 Bogen wie beschriebene KG 2000, in unterschiedlichen Winkeln bis DN 100
04.__.14
Bogen KG 2000 DN100
50.00
St
04.__.15 Bogen KG 2000 DN125 Bogen wie beschriebene KG 2000, in unterschiedlichen Winkeln bis DN 125
04.__.15
Bogen KG 2000 DN125
30.00
St
04.__.16 Bogen KG 2000 DN150 Bogen wie beschriebene KG 2000, in unterschiedlichen Winkeln bis DN 150.
04.__.16
Bogen KG 2000 DN150
30.00
St
04.__.17 Bogen KG 2000 DN200 Bogen wie beschriebene KG 2000, in unterschiedlichen Winkeln bis DN 200.
04.__.17
Bogen KG 2000 DN200
10.00
St
04.__.18 Abzweig KG 2000 DN100 Abzweig wie beschriebene KG 2000 bis DN 100
04.__.18
Abzweig KG 2000 DN100
30.00
St
04.__.19 Abzweig KG 2000 DN125 Abzweig wie beschriebene KG 2000 bis DN 125
04.__.19
Abzweig KG 2000 DN125
20.00
St
04.__.20 Abzweig KG 2000 DN150 Abzweig wie beschriebene KG 2000 bis DN 150
04.__.20
Abzweig KG 2000 DN150
10.00
St
04.__.21 Abzweig KG 2000 DN200 Abzweig wie beschriebene KG 2000 bis DN 200
04.__.21
Abzweig KG 2000 DN200
3.00
St
04.__.22 senkrechter Abschluss DN100 Senkrechte Hochführung der Grundleitung DN 100 bis über OK Bodenplatte oder OK Gelände, Anschluss an die Abflussleitung mit 2 Bögen, Oberseite Verschluss mit Deckel.
Enthalten ist das punktgenaue Einmessen des Anschlusses.
Höhe i.M. 1,00 m
04.__.22
senkrechter Abschluss DN100
10.00
St
04.__.23 senkrechter Abschluss DN100 wasserdicht Druckwasserdichte, senkrechte Hochführung der Grundleitung DN 100 mit umlaufender Dichtung durch eine WU-Bodenplatte, Anschluss an die Grundleitungleitung mit 2 Bögen, Oberseite Verschluss mit Deckel.
Enthalten ist das punktgenaue Einmessen des Anschlusses.
Höhe i.M. 1,00 m
Fabrikat: KRASO Typ BDF, PENTAFLEX Bodendurchführung o.glw.
04.__.23
senkrechter Abschluss DN100 wasserdicht
10.00
St
04.__.24 Anschluss Bestandsleitung Neue Abwasserleitung an vorhandene KG-Leitung bis DN 300 ohne Schacht anschließen.
04.__.24
Anschluss Bestandsleitung
4.00
St
04.__.25 Anschluss Bestandsschacht Abwasserleitung an vorhandenen Schacht anschließen, ohne Änderung des Gerinnes und ohne Sturzausbildung.
04.__.25
Anschluss Bestandsschacht
2.00
St
05 besondere Leistungen
05
besondere Leistungen
05.__.01 In Situ Beprobung In Situ Beprobung der Aushubbereiche und Baugruben durch Schürfen oder Rammkernsondierungen durch einen Sachverständigen bzw. eine sachkundige Person.
Untersuchung, Bewertung, Klassifizierung der Proben.
Dokumentation der Ergenisse und Übergabe an den AG.
(1 Probe je 500 m³)
05.__.01
In Situ Beprobung
2.00
St
05.__.02 Treppen Baugrube Treppen als Abgang in die Baugrube herstellen und über die gesamte Bauzeit bis zur Verfüllung vorhalten.
Nach dem Verfüllen der Baugrube Treppe entsorgen.
05.__.02
Treppen Baugrube
2.00
St
05.__.03 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung für den beschriebenen Leistungsumfang aufbauen, vorhalten und wieder abbauen.
05.__.03
Baustelleneinrichtung
L
1.00
psch
06 Einheitspreise
06
Einheitspreise
06.__.03 statischer Lastplattendruckversuch Statischer Lastplattendruckversuch als Kontrollprüfung durchführen (zusätzlich zu denen im Rahmen der Eigenüberwachung des Auftragnehmers vorgeschriebenen Versuchen) einschließlich Bereitstellen sämtlicher Geräte und Personal mit Auswertung und Darstellung der Ergebnisse.
06.__.03
statischer Lastplattendruckversuch
O
1.00
St
06.__.04 dynamischer Lastplattendruckversuch (Fallplatte) Dynamischer Lastplattendruckversuch als Kontrollprüfung durchführen (zusätzlich zu denen im Rahmen der Eigenüberwachung des Auftragnehmers vorgeschriebenen Versuchen) einschließlich Bereitstellen sämtlicher Geräte und Personal mit Auswertung und Darstellung der Ergebnisse.
06.__.04
dynamischer Lastplattendruckversuch (Fallplatte)
O
1.00
St
06.__.05 Stundenlohnarbeiten Mittellohn Stundenlohnarbeiten als Mittellohn durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Ebenfalls enthalten sind Kosten für benötigte Kleingeräte und Werkzeuge - Bohrmaschine, Flex, Akkuschrauber u.ä., Standzeiten für benötigte KfZ - Manschaftstransporter, Werkstattwagen o.ä.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
06.__.05
Stundenlohnarbeiten Mittellohn
O
1.00
h
06.__.06 Minibagger Einsatz Minibagger
Der Verrechnungssatz für das Gerät umfaßt alle Aufwendungen für den Einsatz, wie Betriebskosten, Zuschläge, Kosten für das Bedienpersonal.
06.__.06
Minibagger
O
1.00
h
06.__.07 Bagger Einsatz Bagger bis 1,0 cbm
Der Verrechnungssatz für das Gerät umfaßt alle Aufwendungen für den Einsatz, wie Betriebskosten, Zuschläge, Kosten für das Bedienpersonal.
06.__.07
Bagger
O
1.00
h
06.__.08 Frontlader Einsatz Frontlader, luftbereift bis 75 kW
Der Verrechnungssatz für das Gerät umfaßt alle Aufwendungen für den Einsatz, wie Betriebskosten, Zuschläge, Kosten für das Bedienpersonal.
06.__.08
Frontlader
O
1.00
h
06.__.09 LKW Einsatz LKW-Kipper mit Allradantrieb, 15 t Nutzlast
Der Verrechnungssatz für das Gerät umfaßt alle Aufwendungen für den Einsatz, wie BetriebskostenZuschläge, Kosten für das Bedienpersonal.
06.__.09
LKW
O
1.00
h
06.__.10 Flächenrüttler Einsatz Flächenrüttler 0,75-1,3t
Der Verrechnungssatz für das Gerät umfaßt alle Aufwendungen für den Einsatz, wie Betriebskosten, Zuschläge, Kosten für das Bedienpersonal.
06.__.10
Flächenrüttler
O
1.00
h
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