VGE 225b - Innendämmung (Keller)
Arbeitsgemeinschaft Johannisallee
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Kurzbeschreibung Bauvorhaben LWB Johannesalllee Leipzig Neubau einer Wohnanlage mit 9 Mehrfamilienhäusern (mit insgesamt 202 Wohnungen) und 2 Gewerbeeinheiten sowie die Umgestaltung der Freianlagen zweier Punkthochhäuser (Straße des 18. Oktober Nr. 19, Philipp-Rosenthal-Str. 32) Anschrift: Straße des 18. Oktober / Johannisallee /Philipp-Rosental-Straße in 04103 Leipzig Gesamtausführungszeitraum: 01/2025 bis 04/2027 Technische Fragen zum LV beantwortet: Herr Jens Weidner (jens.weidner@implenia.com bzw. telefonisch unter +49 1735715761)
Kurzbeschreibung Bauvorhaben LWB Johannesalllee Leipzig
Vorbemerkung Trockenbau Allgemein 001         Bei der Ausführung der Leistungen sind sämtliche einschlägigen DIN/EN-Normen und Vorschriften, die Regeln der Technik, RAL-Richtlinien, sowie die Herstellervorschriften und -empfehlungen zu beachten. 002         Das Erstellen von Werkstatt- bzw. Montageplänen mit sämtlichen Details, die zusätzlich zur Ausführungsplanung des Architekten evtl. erforderlich werden, gehört zur Leistung des AN. Sie sind rechtzeitig vom AG schriftlich genehmigen zu lassen. 003         Es dürfen nur komplette Herstellersysteme von Decken- und Wandelementen zur Ausführung gelangen. Eine Stückelung einzelner Elemente ist nicht zulässig. 004         Es dürfen nur systemgeprüfte Decken- und Wandkonstruktionen ausgeführt werden. Sämtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse sind dem AG vor Ausführung zu übergeben. 005         Sämtliche geforderte bauphysikalische Werte wie Schallschutz, Brandschutz etc. sind durch Prüfzeugnisse von staatl. anerkannten Prüfinstituten nachzuweisen. Evtl. erforderliche Prüfungen und Messungen der eingebauten Bauteile, im Zweifelsfall auch an der Leistung, gehen zu Lasten des AN. Sämtliche benötigten Sondermaterialien (z.B. schallabsorbierende Abhänger) sind in die Einheitspreise der entspr. Position mit einzurechnen. 006         Detailausbildungen sind zur Erzielung der Anforderung gemäß den Herstellervorschriften namhafterHersteller (z.B. Knauf, Rigips o. glw.) und den aktuellen anerkannten Regeln der Technik auszuführen. 007         Die Ständerwände sind bei Bedarf zunächst einseitig zu beplanken und nach erfolgter Montage (Einbau von Heizung, Sanitär, Elektro, etc.) in Abstimmung mit den haustechnischen Gewerken zu schließen und malerfertig herzustellen. Das Schließen von Wänden hat in Abstimmung mit der Bauleitung des AG zu erfolgen. 008         Bei doppelter Beplankung muss die zweite Schale versetzt zur ersten angebracht werden. Vor Verlegung der 2. Platte muss die 1. Lage vollkommen ausgetrocknet sein. 009         Für Wartung und Nachinstallation muss die Zugänglichkeit zum Deckenhohlraum an beliebiger Stelle gegeben sein. Entsprechende Revisionsöffnungen in GK-Decken sind zu berücksichtigen. Die Art der Unterkonstruktion obliegt dem AN, sofern nichts anderes gefordert wird. 010         Metallständerkonstruktionen und sonstige Trageprofile sind in feuerverzinkter Ausführung herzustellen. Sämtliche Konstruktionsteile müssen gegen Korrosion geschützt sein. 011         Es dürfen ausschließlich Befestigungsmaterialien mit entsprechender Zulassung eingesetzt werden. Die Verwendung von Kunststoffdübeln ist nicht zulässig. 012         Sämtliche Systemelemente wie Stufenrandwinkel, Eckprofile oder sonstige Elemente sind mit einzurechnen. Ebenso verhält es sich mit evtl. Deckenverstärkungen, Auswechslungen oder sonstigen Maßnahmen welche im Zuge der Installationsarbeiten der Haustechnik erforderlich werden. 013         Wandanschlüsse an massive Bauteile sind mit geeigneten Materialien zu hinterlegen. 014         Die Anschlüsse der Konstruktionen des Trockenbaus an flankierende Bauteile und untereinander sind so auszuführen, dass Dehnungen, Verformungen, Verschiebungen etc. der flankierenden Bauteile nicht auf die Trockenbaukonstruktionen und ihre Bekleidungen übertragen werden. 015         Das Herstellen von Durchbrüchen, Öffnungen und Schlitzen für Installationszwecke aller Art, wie Schalter, Steckdosen, Abzweigdosen, Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsinstallationen und alle sonstigen Einbauteile ist in den Gesamtpreis einzukalkulieren. 016         Installations-Öffnungen sind nachträglich zu schließen und anzuarbeiten. Vorhandene Elektrokabel sind durch herzustellende Öffnungen in den Raum zuführen. 017         Anschlussfugen zwischen Leitung und Beplankung bei Installations-Durchdringungen im Spritzwasserbereich sind dauerelastisch abzudichten. 018         Umlaufende elastische Anschlüsse an Wand, Boden und Decke sind mittels Mineralfaserstreifen/ Dichtungsband/Trennwandkitt o. ä. herzustellen. 019         Die Anschlüsse bei Brandschutz-Decken sind zu hinterlegen. 020         Die eingebaute Dämmstoffe haben der DIN EN 13162 zu entsprechen. Sie sind abgleitsicher einzubauen. 021         Das Herstellen von Wandkreuzungen und Abzweigungen sowie Abschlüsse von frei im Raum endenden Wänden ist im Angebot zu berücksichtigen. 022         Frei Enden, Kanten, Eckausbildungen, etc. sind mit Kanten- bzw. Eckschutzelementen zu schützen. 023         Installations-Schlitzen und Aussparungen sind mit Mineralwolle auszustopfen und zu schließen. 024         Anschlüsse an andere Baumaterialien (z.B. GK-Platten/Putz) sind mittels Einschnitt (Sollrissfuge) und dauerelastisches Ausspritzen herzustellen. 025         Dehnfugen sind, wo erforderlich herzustellen bzw. Gebäudefugen zu übernehmen, ggf. als gleitender Anschluss. 026         Das Verspachteln und Abschleifen aller Plattenfugen, Schraubköpfe, Befestigungsmittel, Kantenschutzprofile sowie sonstiger Unebenheiten, Beschädigungen, etc., gehört zur Leistung des AN. Die Verspachtelung der gesamten Oberfläche hat nach Qualitätsstufe 2 (Standardverspachtelung) gem. Merkblatt "Verspachtelung von Gipsplatten - Oberflächengüten" zu erfolgen, sofern in der Leistungsposition nichts anderes gefordert ist. 027         Die Ausführung der Trockenbauarbeiten in Bezug auf die Ebenheit hat nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 6 zu erfolgen. 028         Bei Anschlüssen der Beplankung an andere Bauteile sind die Kanten mit Kantenschutzprofilen einzufassen und die Flächen mit Trennstreifen abzugrenzen, die nach Fertigstellung (bündig mit der Plattenoberfläche) zu entfernen sind. 029         Es dürfen nur ökologisch unbedenkliche Stoffe und Materialien verwendet werden, die nicht im Verdacht stehen gesundheitsgefährdende Substanzen zu beinhalten oder freizusetzen. Falls erforderlich sind Produktzertifikate vorzulegen, die deren Unbedenklichkeit bescheinigen. Alle Stoffe und Materialien wie Dämmstoffe und anderes dürfen keine voll- bzw. teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe enthalten wie HFCKW, FCKW, CFC, HFA, FCK; bzw. unter Einsatz dieser Stoffe hergestellt werden. 030         Durch den AN sind Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen z.B. von Türen, Fenster, Fensterbänken, Fußböden, sowie von Einrichtungsgegenständen, etc. vor Verunreinigung und Beschädigung während der Arbeiten durch loses Abdecken, Abhängen und Umwickeln, einschl. anschließender Beseitigung der Schutzmaßnahmen zu treffen. 031         Grundsätzlich sind alternative Fabrikate zu den ausgeschriebenen Leitfabrikaten möglich, jedoch ist die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Zustimmung erfolgt nach Bemusterung.
Vorbemerkung Trockenbau Allgemein
01 Innendämmung
01
Innendämmung
Vorbemerkung Innendämmung 001         Bei der Ausführung der Leistungen sind sämtliche einschlägigen DIN /EN-Normen und Vorschriften, die Regeln der Technik, RAL-Richtlinien, sowie die Herstellervorschriften und -empfehlungen zu beachten. 002         Das Erstellen von Werkstatt- bzw. Montageplänen mit sämtlichen Details, die zusätzlich zur Ausführungsplanung des Architekten evtl. erforderlich werden, gehört zur Leistung des AN. Sie sind rechtzeitig vom AG schriftlich genehmigen zu lassen. 003         Es dürfen nur komplette Herstellersysteme von Decken- und Wandelementen zur Ausführung gelangen. Eine Stückelung einzelner Elemente ist nicht zulässig. 004         Es dürfen nur systemgeprüfte Decken- und Wandkonstruktionen ausgeführt werden. Sämtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse sind dem AG vor Ausführung zu übergeben. 005         Sämtliche geforderte bauphysikalische Werte wie Schallschutz, Brandschutz etc. sind durch Prüfzeugnisse von staatl. anerkannten Prüfinstituten nachzuweisen. Evtl. erforderliche Prüfungen und Messungen der eingebauten Bauteile, im Zweifelsfall auch an der Leistung, gehen zu Lasten des AN. Sämtliche benötigten Sondermaterialien (z.B. schallabsorbierende Abhänger) sind in die Einheitspreise der entspr. Position mit einzurechnen. 006         Detailausbildungen sind zur Erzielung der Anforderung gemäß den Herstellervorschriften und den aktuellen anerkannten Regeln der Technik auszuführen. 007         Sämtliche Systemelemente wie Eckprofile oder sonstige Elemente sind mit einzurechnen. 008         Die eingebaute Dämmstoffe haben der DIN EN 13162 zu entsprechen. 009         Es dürfen nur ökologisch unbedenkliche Stoffe und Materialien verwendet werden, die nicht im Verdacht stehen gesundheitsgefährdende Substanzen zu beinhalten oder freizusetzen. Falls erforderlich sind Produktzertifikate vorzulegen, die deren Unbedenklichkeit bescheinigen. Alle Stoffe und Materialien wie Dämmstoffe und anderes dürfen keine voll- bzw. teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe enthalten wie HFCKW, FCKW, CFC, HFA, FCK; bzw. unter Einsatz dieser Stoffe hergestellt werden. 010         Grundsätzlich sind alternative Fabrikate zu den ausgeschriebenen Leitfabrikaten möglich, jedoch ist die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Zustimmung erfolgt nach Bemusterung.
Vorbemerkung Innendämmung
01.01 Deckendämmung
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Deckendämmung
01.02 Wanddämmung Kellergeschoss
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Wanddämmung Kellergeschoss

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