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Allgemeine Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen
Einleitung
Die VOB/B als Allgemeine Vertragsbedingungen stellt den juristischen Teil der Vertragsbedingungen der VOB dar. Weil die Besonderen Vertragsbedingungen im unmittelbaren Bezug zur VOB/B stehen, sollen diese auch ausschließlich rechtliche Regelungen enthalten. Regelungen technischen Inhalts werden in der VOB im Teil C getroffen. Ergänzungen und Änderungen dieser Regeln sollen nicht in den Besonderen Vertragsbedingungen, sondern in der Leistungsbeschreibung, z.B. in den Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis, aufgeführt werden (§ 10 Nr. 3 VOB/A). Eine Durchmischung rechtlicher und technischer Regelungen kann zu Problemen führen, denn während Änderungen der VOB/B dazu führen, dass diese dann der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterworfen werden ( § 310 Abs.1 Satz 3 BGB und BGH vom 22.01.2004, Az: VII ZR 419/02), unterliegen rein technische, die Preisbildung oder Ausführung betreffende Angaben der Leistungsbeschreibung nicht der Inhaltskontrolle ( BGH vom 11.05.2006, Az: VII ZR 309/04). Beim Zusammenstellen sinnvoller Vorbemerkungen hilft Ihnen der Programmpunkt "Technische Vorbemerkungen".
Art und Umfang der Leistung (§ 1 VOB/B)
Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um das Gewerk funktionsfähig herzustellen. Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahingehend aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften des Vertrages entsprechender funktionsfähiger Leistung geschuldet wird.
Mengenabweichungen, § 2 Abs. 3 VOB/B
Die Klausel "Massenänderungen - auch über 10% - sind vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Preiskorrektur" ist unwirksam.
Ausführungsunterlagen (§ 3 Abs. 5 und 6 VOB/B)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
Sämtliche Maße sind vom Auftragnehmer am Bau zu prüfen.
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers einen Baustelleneinrichtungsplan und ein Geräteverzeichnis zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben.
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers einen Bauterminplan für seine Leistungen zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Dieser Bauterminplan muss auf der Basis des vom Auftraggeber vorgelegten Bauzeitenplans erstellt werden.
Werbung (§ 4 Abs. 1 VOB/B)
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer die durch die Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken.
Der Auftragnehmer hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Benutzung von Arbeitsplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer keine Arbeitsplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen.
Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen.
Benutzung von Lagerplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die notwendigen Lagerplätze gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B unentgeltlich zur Verfügung.
Benutzung von Zufahrtswegen und Anschlussgleisen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Für die Benutzung von Zufahrtswegen gelten folgende Einschränkungen:
Benachbarte, fremde Auffahrten für das Wenden von Baustellenfahrzeuge zu nutzen ist untersagt. Weiter ist die Nutzung benachbarter, fremder Zufahrten zum Erreichen des Baufeldes untersagt.
Es sind nur die durch die Bauleitung freigegebenen bzw. im BE-Plan gekennzeichneten Zufahrten zum Baufeld zu nutzen.
Benutzung von Wasser- und Energieanschlüssen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Die Anschlussanlagen für Wasser und Energie (wie im LV beschrieben) werden bauseits gestellt.
Von den Kosten hierfür sowie für die Verbrauchskosten trägt der Auftragnehmer einen Betrag von 0,35% für Wasser und 0,35% für Strom seiner Schlussrechnungssumme.
Sonstige Gemeinschaftskosten
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer folgende Gemeinschaftseinrichtungen zur Verfügung:
Sanitärcontainer.
Baureinigung und Abfallbeseitigung
Dem Auftragnehmer obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen gewerkespezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Kommt der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist samt Kündigungsandrohung nicht nach, ist der Auftraggeber zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des Auftragnehmers berechtigt.
Dabei werden vom Auftraggeber die tatsächlich entstandenen Kosten zugrunde gelegt.
Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden.
Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.
Weitervergabe an Nachunternehmer (§ 4 Abs. 8 VOB/B)
Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers dem Auftraggeber schriftlich bekannt zu geben.
Beabsichtigt der Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1, Satz 2 VOB/B einzuholen.
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt.
Bei Verstößen des Auftragnehmers oder der von ihm beauftragten Nachunternehmer gegen die sich aus dem Vertrag ergebenden Bedingungen für die Beauftragung von Nachunternehmern, hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe gemäß besonders anzufertigender Urkunde zu zahlen.
Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B)
Für die Teile der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden, wird die gemeinsame Feststellung auf der Baustelle über deren Zustand, ihre Vertragsmäßigkeit sowie deren Art und Umfang verlangt. Der Auftragnehmer hat die gemeinsame Feststellung rechtzeitig zu beantragen.
Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
Für die Ausführungsfristen wird der den Vergabeunterlagen beigefügte Bauzeitenplan verbindlich vereinbart.
Die im Bauzeitenplan enthaltenen Zwischenfristen sind Vertragsfristen.
Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B)
Der Auftraggeber ist berechtigt, für jeden Fall der vom Auftragnehmer verschuldeten Überschreitung des Endtermins als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag der Überschreitungszeit geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 5 % der Netto-Auftragssumme. Die Vertragsstrafe für die nicht fristgerechte Erfüllung kann neben dem Anspruch auf Erfüllung geltend gemacht werden. Dem Auftragnehmer bleibt der Mitverursachungs-/ Mitverschuldenseinwand erhalten.
a) Der Auftraggeber ist berechtigt, für jeden Fall der vom Auftragnehmer verschuldeten Überschreitung einer Einzelfrist als Vertragsstrafe 0,3 % je Werktag der bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber vertragsgemäß zu leistenden gesamten Bruttoschlussrechnungssumme geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 5 % der bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber vertragsgemäß zu leistenden Bruttoschlussrechnungssumme.
b) Die nach dem vorstehenden Absatz fällig werdende Vertragsstrafe ist dann nicht verwirkt, wenn die in diesem Vertrag vereinbarte Ausführungsfrist eingehalten wird. Das gilt nicht, wenn durch die vom Auftragnehmer zu vertretende Versäumung einzelner Einzelfristen der im Bauzeitenplan festgelegte Arbeitsbeginn für andere Gewerke verschoben wird oder dem Auftraggeber ein Verzugsschaden entsteht.
c) Der bei der Abnahme auszusprechende Vorbehalt der Geltendmachung kann noch bis zur Fälligkeit der Schlussrechnung erklärt werden.
d) Die Einhaltung der Zwischentermine ist aus den nachfolgend erläuterten Gründen für das Bauvorhaben von ganz besonderer Bedeutung, weshalb eine Pönalisierung auch der Zwischentermine vereinbart wird.
Der Auftraggeber ist berechtigt, für jeden vom Auftragnehmer auf der Baustelle eingesetzten Schwarzarbeiter als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag und Mann geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 10 % der Netto-Auftragssumme, maximal aber 250.000,-EUR.
Die Vertragsstrafe ist spätestens bei der Abnahme vorzubehalten und kann von der sich aus der Schlussrechnung ergebenden noch offenen Werklohnforderung des Auftragnehmers in Abzug gebracht werden.
Wenn es sich bei dem Auftragnehmer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen. Ansprüche auf einen höheren Schadensersatz bleiben unberührt.
Wenn es sich bei dem Auftragnehmer um einen Nichtkaufmann handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer, niedrigerer Höhe nachgewiesen wird.
Verteilung der Gefahr (§ 7 VOB/B), Bauwesenversicherung
Vom Auftraggeber beigestellte Baustoffe hat der Auftragnehmer gegen Diebstahl und andere Schäden zu schützen
Der AG hat eine Bauwesenversicherung abgeschlossen, welche die Leistungen des Auftragnehmers mit abdeckt.
Der Auftragnehmer beteiligt sich an der Versicherungsprämie mit 0,3% seiner Nettoauftragssumme. Der Betrag kommt von der Schlussrechnung in Abzug.
Haftung (§ 10 Abs. 2 VOB/B)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht). Der Arbeitnehmer stellt den Arbeitgeber im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenen Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken (vgl. § 10 Abs. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B).
Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Abnahme (§ 12 VOB/B)
Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den Auftragnehmer durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt.
Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom Auftraggeber unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Abs. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt und der Auftragnehmer hierzu geladen.
Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des Auftragnehmers durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin vereinbart war oder der Auftraggeber mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem Auftragnehmer dann alsbald mitzuteilen.
Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert werden. Wird die Abnahme in dieser Weise verweigert, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Leistungserbringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen.
Mängelansprüche und deren Verjährung (§ 13 Abs. 1, 4 und 7 VOB/B)
Die Sachmängelhaftung bestimmt sich nach § 13 VOB/B. Als Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird generell die Dauer von 5 Jahren und 6 Monaten, beginnend ab der Abnahme, vereinbart. Diese Dauer der Gewährleistung wird ausdrücklich auch vereinbart für wartungsrelevante Teile, selbst wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Wartung derselben nicht übertragen hat. Hinsichtlich der Dichtigkeit des Daches - sofern im Leistungsumfang enthalten - hingegen zehn Jahre.
Abrechnung (§ 14 VOB/B)
Ein Aufmaß wird entsprechend ATV DIN 18299 Abschnitt 5 generell nur dann durchgeführt, wenn keine Zeichnungen vorliegen, denen die ausgeführte Leistung entspricht.
Das Aufmaß wird von den Vertragspartnern gemeinsam genommen und ist bei Einvernehmen anerkannte Berechnungsgrundlage für die Abrechnung. Beiden Vertragspartnern wird deshalb das Recht zum Bestreiten des Aufmaßergebnisses nicht genommen.
Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer.
Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte mit drei Stellen nach dem Komma zu berechnen. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden.
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss oder Schlussrechnung zu bezeichnen. Die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
Alle Rechnungen sind in 2-facher Ausfertigung und an den Auftraggeber adressiert einzureichen.
Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind in 1-facher Ausfertigung den Rechnungen beizufügen.
Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzuführen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem beim Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
Die Schlussrechnung ist vom Auftragnehmer in prüfbarer Form nach Fertigstellung vorzulegen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B)
Für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen (Nachträge) gilt § 2 Abs. 6 VOB/B. Für diese sind grundsätzlich mengenbezogene Einheitspreise anzubieten. Eine Abrechnung als Stundenlohnarbeiten ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden.
Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B enthalten:
das Datum, die Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, die Art der Leistung, die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn oder Gehaltsgruppe, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und die Gerätekenngrößen.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den Auftraggeber oder den Bauleiter und die damit verbundene Anerkenntniswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich bei den bescheinigten Arbeiten überhaupt um vergütungspflichtige Leistungen handelt und ob diese dann auf Stundenlohn- oder Einheitspreisbasis abzurechnen sind.
Zahlungen, Vorauszahlungen (§ 16 VOB/B)
Mit der VOB/B-Novelle 2012 wurde die Regelfrist zur Fälligkeit der Schlusszahlung auf 30 Tage festgelegt. Wird nichts anderes vereinbart, so gilt diese Frist. Durch Vereinbarung kann diese Frist auf maximal 60 Tage verlängert werden. Neben der Vereinbarung ist aber zusätzlich erforderlich, dass diese Verlängerung aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung auch sachlich gerechtfertigt ist!
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat.
Die Zahlungsfrist ist gewahrt, wenn der Auftraggeber innerhalb der Zahlungsfristen einen Verrechnungsscheck per Post an den Auftragnehmer abgesandt hat.
Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
Der Auftragnehmer erhält Abschlagszahlungen entsprechend dem Bruttowert der jeweils durch prüfbare, an den Auftraggeber adressierte Rechnung nachgewiesenen vertraglichen Leistungen abzüglich eines 10%igen Einbehalts.
Das Bautagebuch ist der Schlussrechnung beizufügen.
Die Aufrechnung mit vom Auftraggeber bestrittenen Gegenansprüchen des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
Der Auftraggeber darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen bis zur Abnahme 10 % der Bruttoauftragssumme (einschl. erteilter Nachtragsaufträge) einbehalten.
Der Einbehalt darf vom Auftragnehmer gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden.
Der Auftraggeber darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Sachmängelansprüche auf die Dauer der Gewährleistungszeit zuzüglich der sich durch Hemmung oder Neubeginn ergebenden Verlängerung, beginnend mit der Abnahme der Bauleistung, 5 % der Bruttoabrechnungssumme einbehalten.
Der Einbehalt darf vom Auftragnehmer gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden.
Änderung der Vertragspreise
Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln (Material- und Transportgleitklauseln) werden nicht vereinbart. Die vereinbarten Preise sind - von § 2 Abs. 3 VOB/B und sonst in der VOB/B vorgesehenen wie auch sich sonst nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebenden Preisänderungsmöglichkeiten abgesehen - Festpreise.
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18 VOB/B)
Für die Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache verfasste Wortlaut der Vergabeunterlagen verbindlich.
Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.
Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Allgemeine Technische Vorbemerkungen Allgemeine Technische Vorbemerkungen
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Vorarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Allgemeine Technische Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Fenster, Fenstertüren Technische Vorbemerkungen
Fenster, Fenstertüren
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
DIN 16830-3
Fensterprofile aus hochschlagzähem Polyvinylchlorid (PVC-HI) - Teil 3: Profile mit beschichteten, farbigen Oberflächen; Anforderungen
DIN 18095-1
Türen; Rauchschutztüren; Begriffe und Anforderungen
DIN 18540
Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen
DIN 18542
Abdichten von Außenwandfugen mit imprägnierten Fugendichtungsbändern aus Schaumkunststoff - Imprägnierte Fugendichtungsbänder - Anforderungen und Prüfung
DIN EN 300
Platten aus langen, flachen, ausgerichteten Spänen (OSB) - Definitionen, Klassifizierung und Anforderungen
DIN EN 335
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Gebrauchsklassen: Definitionen, Anwendung bei Vollholz und Holzprodukten
DIN EN 350
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Prüfung und Klassifizierung der Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten gegen biologischen Angriff
DIN EN 438-2
Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 2: Bestimmung der Eigenschaften
DIN EN 438-3
Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 3: Klassifizierung und Spezifikationen für Platten mit einer Dicke kleiner als 2 mm, vorgesehen zum Verkleben auf ein Trägermaterial
DIN EN 438-4
Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 4: Klassifizierung und Spezifikationen für Kompakt-Schichtpressstoffe mit einer Dicke von 2 mm und größer
DIN EN 438-5
Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 5: Klassifizierung und Spezifikationen für Schichtpressstoffe für Fußböden mit einer Dicke kleiner 2 mm, vorgesehen zum Verkleben auf ein Trägermaterial
DIN EN 438-6
Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 6: Klassifizierung und Spezifikationen für Kompakt-Schichtpressstoffe für die Anwendung im Freien mit einer Dicke von 2 mm und größer
DIN EN 438-7
Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 7: Kompaktplatten und HPL-Mehrschicht-Verbundplatten für Wand- und Deckenbekleidungen für Innen- und Außenanwendung
DIN EN 438-8
Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 8: Klassifizierung und Spezifikationen für Design-Schichtpressstoffe
DIN EN 438-9
Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 9: Klassifizierung und Spezifikationen für Schichtpressstoffe mit alternativem Kernaufbau
DIN EN 460
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz - Leitfaden für die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit von Holz für die Anwendung in den Gefährdungsklassen
DIN EN 826
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung
DIN EN 1192
Türen - Klassifizierung der Festigkeitsanforderungen
DIN EN 1522
Fenster, Türen, Abschlüsse - Durchschusshemmung - Anforderungen und Klassifizierung
DIN EN 12207
Fenster und Türen - Luftdurchlässigkeit - Klassifizierung
DIN EN 12208
Fenster und Türen - Schlagregendichtheit - Klassifizierung
DIN EN 12210
Fenster und Türen - Widerstandsfähigkeit bei Windlast - Klassifizierung
DIN EN 14220
Holz und Holzwerkstoffe in Außenfenstern, Außentüren und Außentürzargen - Anforderungen und Spezifikationen
DIN EN ISO 21306-1
Kunststoffe - Weichmacherfreie Polyvinylchlorid (PVC-U)-Werkstoffe - Teil 1: Bezeichnungssystem und Basis für Spezifikationen
VDI 2719
Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen
DGUV Regel 109-606
Branche Tischler- und Schreinerhandwerk für den Arbeitsschutz
Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
ift-Richtlinie FE-06/2
Prüfung von mechanischen und stumpf geschweißten T-Verbindungen bei Kunststofffenstern
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie FE-07/1
Hochwasserbeständige Fenster und Türen - Anforderungen, Prüfung, Klassifizierung
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie FE-08/1
Rahmeneckverbindungen für Holzfenster - Anforderungen, Prüfung und Bewertung
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie FE-09/1
Schweißeckverbinder; Anforderungen, Prüfungen und Bewertung
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie FE-11/1
Nutzungssicherheit an kraftbetätigten Fenstern und Fenstertüren
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie FE-13/1
Eignung von Kunststofffensterprofilen - Prüfung und Klassifizierung
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie HO-10/1
Massive, keilgezinkte und lamellierte Profile für Holzfenster. Anforderungen und Prüfung
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie HO-11/2
Visuelle Beurteilung von Innentürelementen aus Holz und Holzwerkstoffen sowie anderen Materialien
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie MO-01/1
Baukörperanschluss von Fenstern Teil 1 Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Abdichtungssystemen
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie MO-02/1
Baukörperanschluss von Fenstern Teil 2 Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Befestigungssystemen
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie
Verklebungen an Holzfenstern - Teil 1: Lamellierte und in der Länge durch Keilzinkenverbindungen verbundene Profile
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie
Verklebungen an Holzfenstern - Teil 2: Verklebungen von Rahmenverbindungen
Herausgeber: ift Rosenheim
IVD-Merkblatt Nr. 4
Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden Elastomer-Fugenbändern
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 9
Spritzbare Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren. Grundlagen für die Ausführung
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 10
Glasabdichtung am Holzfenster mit spritzbaren Dichtstoffen. Dichtstoffe für Mehrscheiben-Isolierglas und selbstreinigendes Glas
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 13
Glasabdichtung an Holz-Metall-Fensterkonstruktionen mit Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 20
Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 23
Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen an Naturstein
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 26
Abdichten von Fenster- und Fassadenfugen mit vorkomprimierten und imprägnierten Fugendichtbändern (Kompribänder)
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
RAL-GZ 716
Kunststoff-Fensterprofilsysteme - Gütesicherung
Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.
VdS 2021
Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VFF Richtlinie ES.01
Energetische Kennwerte von Fenstern, Türen und Fassaden
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Richtlinie HM.01
Richtlinie für Holz-Metall-Fenster- und Außentürkonstruktionen
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Richtlinie HM.02
Richtlinie für Holz-Metall-Fassadenkonstruktionen
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt HO.01
Klassifizierung von Beschichtungen für Holzfenster, --Haustüren und -Fassaden
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt HO.02
Auswahl der Holzqualität für Holzfenster und -haustüren
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt HO.03
Anforderungen an Beschichtungssysteme für die werksseitige Beschichtung von Holz- und Holz-Metall-Fenstern, -Haustüren und -Fassaden
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt HO.04
Holzfenster und Haustüren: Empfehlungen zur Qualitätssicherung von Beschichtungssystemen
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt HO.05
Richtlinie zur visuellen Beurteilung einer fertigbehandelten Oberfläche bei Holzfenstern und -Außentüren
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt HO.06-1
Holzarten für den Fensterbau - Teil 1: Eigenschaften, Holzartentabelle - Holzarten zur Herstellung maßhaltiger Bauteile
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt HO.06-2
Holzarten für den Fensterbau - Teil 2: Holzarten zur Verwendung in geschützten Holzkonstruktionen
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade(VFF)
VFF Merkblatt HO.06-3/A1
Holzarten für den Fensterbau - Teil 3: Lamellierte Holzkanteln aus verschiedenen Holzarten und Holzprodukten
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt HO.06-4
Holzarten für den Fensterbau - Teil 4: Modifizierte Hölzer
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade. (VFF)
VFF Leitfaden HO.09
Runderneuerung von Kastenfenstern aus Holz
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt HO.10
Wetterschutzschienen an Holzfenstern
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt HO.11
Holzschutz bei Holz- und Holz-Metall-Fenstern, -Haustüren, -Fassaden und -Wintergärten
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt HO.12
Werterhaltungsmaßnahmen für Beschichtungen auf maßhaltigen Außenbauteilen aus Holz
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt KB.01
Kraftbetätigte Fenster
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt KB.02
Elektrische Bauteile im Fenster-, Türen- und Fassadenbau - Planung und Ausführung
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt KB.03
Smart Windows
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt KU.01
Visuelle Beurteilung von Oberflächen von Kunststofffenster- und -Türelementen
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Holzwerkstoffe müssen das RAL-Umweltzeichen DE-UZ 76 (Blauer Engel) haben.
Holz muss frei von holzzerstörenden Pilzen und Insekten sein. Es darf keine Markröhren und Querrisse aufweisen.
Bei wesentlichen - von der Holzart abhängigen - Unterschieden zwischen Kern- und Splintholz soll an sichtbaren Stellen bei nicht deckenden Beschichtungen kein Splint zu sehen sein.
Pfropfen und Dübel im sichtbaren Bereich müssen von gleicher Holzart und Faserrichtung sein.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Malerarbeiten dürfen durch montierte Beschläge nicht erschwert werden. Dem Auftragnehmer steht es frei, Beschläge - soweit technisch möglich - erst nach Fertigstellung der Malerarbeiten einzubauen. Das Öffnen und Schließen von Fenstern und Türen muss jedoch möglich sein.
Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden.
Die Fenster sowie Fenstertüren sind während der gesamten Bauphase mit Fensterbeuteln zu schützen. Weiter sind die Fenster außenseitig durch eine Folie während der Verblendarbeiten zu schützen. Die Folie muss sich rückstandslos entfernen lassen. Nach Fertigstellung der Verblendarbeiten sowie Rückbau des Gerüsts sind nach Abruf der örtlichen Bauleitung die Schutzmaßnahmen zurückzubauen und zu entsorgen. Die vorgenannten Schutzmaßnahmen sind in die folgenden Positionen zu kalkulieren und mit dem Einheitspreis abgegolten.
Fenster und Fenstertüren
Der Aus- und Einbau von Fenstern und Türen zum Austausch oder zur Aufarbeitung ist so aufeinander abzustimmen, dass der Witterungsschutz des Gebäudes zu jeder Zeit gewährleistet ist. Dem Auftragnehmer steht es frei, stattdessen auf seine Kosten die Öffnungen vorübergehend provisorisch zu schließen; dabei muss das Provisorium lichtdurchlässig sein. Zur Aufarbeitung hat der Auftragnehmer die Wahl, ob das auf der Baustelle oder in der Werkstatt erfolgt. Entscheidet er sich für die Werkstatt, wird der Transport nicht gesondert vergütet.
Vom Auftragnehmer sind auf Verlangen Detailzeichnungen über die Ausbildung der Fensterprofile sowie der Anschlüsse zum Bauwerk und zu den Fensterbänken vorzulegen.
Die Angaben des Systemherstellers der Fensterprofile sind bindend für die konstruktive Ausbildung und die Profilauswahl. Die Herstellerrichtlinien sind auf Verlangen vorzulegen.
Elastische Dichtstoffe müssen überstreichbar sein.
Die Angaben des Systemherstellers der Kunststofffensterprofile sind bindend für die konstruktive Ausbildung und die Materialauswahl. Insbesondere sind die zusätzlichen Verstärkungen bei Veränderung der Fenstergröße zu beachten. Die Herstellerrichtlinien sind auf Verlangen vorzulegen.
Wenn im Leistungstext nichts anderes vorgegeben wird, gilt die Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719.
Türen
Die Öffnungsrichtung von Türen ist vor der Bestellung oder Fertigung der Türen vor Ort gemeinsam mit dem Auftraggeber oder der Bauleitung endgültig festzulegen.
Transparente Scheiben von Türblättern sind mit einem deutlich sichtbaren Klebestreifen zu markieren. Der Klebestreifen muss sich rückstandfrei entfernen lassen. Das Entfernen geschieht durch den Auftraggeber.
Nach dem Einbau der Zargen sind die Türblätter der Innentüren verpackt auf der Baustelle in einem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Raum zwischenzulagern. Der Auftragnehmer hat diesen Raum verschließbar zu machen. Die Endmontage erfolgt nach Fertigstellung anderer Arbeiten in Abstimmung mit der Bauleitung.
Einbaumöbel
Schiebetüren von Schränken müssen mit auf das Türgewicht abgestimmten Schiebetürbeschlägen ausgeführt werden. Sofern in dem Leistungstext keine konkreteren Vorgaben gemacht werden, müssen die Führungen mindestens aus Kunststoffprofilen bestehen, einfache Nuten im Holz sind nicht zulässig.
Technische Vorbemerkungen Fenster, Fenstertüren
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
Fenster, Fenstertüren
Anzubieten ist auf der Grundlage der in den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen beschriebenen Qualitätsmerkmalen ein marktgängiges Kunststoffprofilsystem.
Dieses ist für alle Kunststofffensterkonstruktionen einheitlich zu verwenden.
Angebotenes System:
...................................................
(vom Bieter einzutragen)
Die nachfolgend ausgeschriebenen Einzelpositionen verstehen sich als Komplettleistungen. Alle zugehörigen und erforderlichen Systemkomponenten sind in die Einheitspreise einzurechnen, auch wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt werden.
Gespiegelte Fensteraufteilungen/-ausführungen in einer LV-Position (z.B. Fensterflügel links oder rechts angeschlagen gem. Architektenplanung) sind mit dem jeweiligen Einheitspreis abgegolten.
Konstruktion:
Blendrahmen und Flügel in Standardbreite des Systemherstellers.
Blendrahmen und Flügel flächenversetzt.
Profilsystem als 5-Kammer-System.
Ausführung mit Mitteldichtung.
Die Fenster werden mit einem Mittelpfosten ausgeführt sofern vorhanden.
Einige bodentiefe Fenster erhalten eine außenliegende Absturzsicherung. Die Befestigung erfolgt mittels Verschraubung mit Distanzhülsen am Blendrahmen. Die Blendrahmen der betroffenen Fenster sind entsprechend für die Aufnahme dieser Absturzsicherung zu bemessen; der statische Nachweis zur Aufnahme ist zu erbringen. In den folgenden Positionen sind die jeweiligen betroffenen Fenster beschrieben.
Bei bodentiefen Fensterelementen erhält der Blendrahmen unterseitige Zusatzprofile zur Überbrückung der Höhendifferenz zwischen Roh- und Fertigfußboden.
Rahmenaufdopplung der bodentiefen Elemente zu den Dachterrassen geeignet zur Befestigung von Hengste-Austrittsbänken als Konsolenmontage.
Oberflächenbehandlung:
Oberfläche der Fenster innen weiß und außen RAL 7021 bzw. nach Wahl des AG.
Abweichend davon werden die Fenster im 3.OG zum Treppenhaus sowohl innen als auch außen in RAL 7021 bzw. gem. Angabe AG ausgeführt.
Verfahren der Farbbeschichtung:
.....................................................
(vom Bieter einzutragen)
Beschläge:
Die zu öffnenden Fenster erhalten verdeckt liegende Einhebeldreh- bzw. Drehkippbeschläge mit Fehlbedienungssperre. Aussenseitig ist bei Balkon- sowie Terrassentüren ein Zuziehgriff vorzusehen.
Alle sichtbaren inneren Beschläge wie Fenstergriffe, Rosetten etc. sind in Alu auszuführen.
Alle sichtbaren äußeren Beschläge wie Fenstergriffe, Rosetten, Zuziehgriffe etc. sind in Alu auszuführen.
Die Verwendung von Kunststoffabdeckkappen für Beschläge ist nicht zulässig.
Anzubieten ist ein wirtschaftliches, schlichtes Markenprodukt, in deren Serie die Materialien Kunststoff, Alu und Edelstahl sowie eine abschließbare Ausführung möglich sind (z.B. HOPPE HAMBURG Alu oder glw.).
Angebotenes Fabrikat:
.....................................................
(vom Bieter einzutragen)
Verglasung:
Mehrscheiben-Isolierverglasung mit einem Energiedurchlassgrad/g- Wert Im EG Südseite 0,31, Nord West und Ostseite von 0,4
1OG -3 OG von 0,6
Angebotenes Fabrikat:
....................................................
(vom Bieter einzutragen)
Wärmeschutz:
Alle Fensterelemente haben den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bzw. dem beiliegendem Nachweis zu entsprechen (KFW55).
Fugenzwischenräume zwischen Balkonfertigteilaufkantung/Isokorb und Fensterprofil sind mit XPS Dämmung aufzufüllen. Gleiches gilt für Fugenzwischenräume zwischen Fensterprofil und Verblendmauerwerk.
U- Wert < = 0,900 W/m²K
Lüftung / Fensterfalzlüfter:
Die erforderliche Zuluft gemäß Lüftungskonzept über ALDs erreicht.
Widerstandsklasse:
Beschläge der Fenster im Erdgeschoss teilweise WK 2/RC2N, in den Obergeschossen ohne Anforderungen.
Die Widerstandsklasse gilt nur für die Beschläge.
Zusätzlich im EG: Fenster/Fenstertüren mit abschließbarer Fensterolive.
Schallschutz:
Ansicht Ost Rw =>34 dB Schallschutzklasse 2
Ansicht Süd, Rw=>35 dB Schallschutzklasse 3
Ansicht Nord Rw=>39 dB Schallschutzklasse 3
Ansicht West Rw=>39 dB Schallschutzklasse 3
Maueranschlagart:
Mauerleibung ohne Anschlag. Im Bereich Verblendfassade sitzen die Fenster im Bereich der Aussenkante und werden vor den Verblendarbeiten eingebaut. Montage mittels Triotherm Montagezarge.
Einbauhöhe:
Gebäudehöhe: ca. 13,00 m, Beanspruchungsgruppe B- C.
Öffnungsmaße:
Die angegebenen Maße sind Rohbauöffnungsmaße. Die Höhenangaben der bodentiefen Fenster beziehen sich auf OKFF bis UK Rohsturz/-unterzug/-decke.
Der Fußbodenaufbau beträgt im EG 17,00 cm und in den Geschossen darüber 17,00 cm.
Montagehinweis:
Die Montage der Fenster erfolgt in der Dämmebene mit Hilfe von Triotherm-Zargen 140/85.
Alle Anschlüsse zwischen Fenster- bzw. Fenstertüren und Baukörper sind dauerhaft und umlaufend luftundurchlässig nach RAL-Gütesicherung auszuführen. Die Abdichtung erfolgt sowohl außen- als auch innenseitig. Diffusionsdichte Folie innenseitig ohne Verleistung, Diffusionsoffene Folie außenseitig; Folien überputzbar. Bei allen bodentiefen Fensterelementen im Erdgeschoss und bei Balkontüren ist außenseitig eine dauerhafte Folienabdichtung gegen Feuchtigkeit entsprechend den notwendigen Anforderungen fachgerecht auszuführen.
Die Montage der Fensterelemente erfolgt vor den Verblendarbeiten. Die Montage der Absturzsicherungen erfolgt nach Fertigstellung der Verblendarbeiten.
Fensterelemente mit barrierefreier Schwelle sind in den folgenden Positionen ausgewiesen.
Die Fenster sowie Fenstertüren sind während der gesamten Bauphase mit Fensterbeuteln zu schützen. Weiter sind die Fenster außenseitig durch eine Folie während der Verblendarbeiten zu schützen. Die Folie muss sich rückstandslos entfernen lassen. Nach Fertigstellung der Verblendarbeiten sowie Rückbau des Gerüsts sind nach Abruf der örtlichen Bauleitung die Schutzmaßnahmen zurückzubauen und zu entsorgen. Die vorgenannten Schutzmaßnahmen sind in die folgenden Positionen zu kalkulieren und mit dem Einheitspreis abgegolten.
Die Montage der Fenster, Fenstertüren sowie Hauseingangstüren erfolgt in mehreren Arbeitsschritten. Diese sind in die folgenden Positionen mit einzukalkulieren und mit dem Einheitspreis abgegolten.
Fensterbänke:
Fensterbänke innen aus geschliffenem Naturstein (bauseits durch Gewerk Fliesen- und Plattenarbeiten), außen aus beschichteten Leichtmetallelemente in RAL-Farbe nach Angabe AG. Die Austrittsbänke sind natur eloxierte Leichtmetallelemente (tlw. System Hengste).
Alle äußeren Fensterbänke sind im seitlichen Bereich zum Verblendmauerwerk zu versiegeln.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
01 Kunststofffenster
01
Kunststofffenster
Fenster mit Brüstung
Fenster mit Brüstung
01.__.0001 Fenster 1-flg, 1xDK, 860/1400mm, g-Wert=0,60, Rw=34dB Etage: 3.OG
Ausrichtung: Ost
Fenstertyp 1-03-c
Ausführung: einflügeliges Fenster
Fassade: Verblendmauerwerk
Kunststofffenster wie in den technischen Vorbemerkungen beschrieben hier jedoch:
Baurichtmaß b/h: 860 / 1400 mm
g-Wert: 0,60
U-Wert: 0.900 W/(m2K)
Schallschutzklasse: 2
Schalldämmmaß: 34 dB
Aufteilung: 1-flügelig
Öffnungselement: 1x Dreh-Kipp-Flügel
01.__.0001
Fenster 1-flg, 1xDK, 860/1400mm, g-Wert=0,60, Rw=34dB
6.00
St
bodentiefe Fenster mit Absturzsicherung
bodentiefe Fenster mit Absturzsicherung
01.__.0002 Fenster1-flg, 1xDK, 860/2570mm, g-Wert=0,60, Rw=35dB Etage: 1.OG
Ausrichtung Süd
Fenstertyp 1-01-a
Ausführung: Fenster mit außenliegender Absturzsicherung
Fassade: Verblendmauerwerk
Außenliegende Absturzsicherung sowie ggf. erforderliche Rahmenverbreiterung in gesonderter Position.
Kunststofffenster wie in den technischen Vorbemerkungen beschrieben hier jedoch:
Baurichtmaß b/h: 860 / 2570 mm
g-Wert: 0,60
U-Wert: 0.900 W/(m2K)
Schallschutzklasse: 3
Schalldämmmaß: 35 dB
Aufteilung: 1-flügelig
Öffnungselement: 1x Dreh-Kipp-Flügel
mit Absturzsicherung
01.__.0002
Fenster1-flg, 1xDK, 860/2570mm, g-Wert=0,60, Rw=35dB
3.00
St
01.__.0003 Fenster1-flg, 1xDK, 860/2570mm, g-Wert=0,60, Rw=39dB Etage: 1.OG
Ausrichtung Nord / West
Fenstertyp 1-01-a
Ausführung: Fenster mit außenliegender Absturzsicherung
Fassade: Verblendmauerwerk
Außenliegende Absturzsicherung sowie ggf. erforderliche Rahmenverbreiterung in gesonderter Position.
Kunststofffenster wie in den technischen Vorbemerkungen beschrieben hier jedoch:
Baurichtmaß b/h: 860 / 2570mm
g-Wert: 0,60
U-Wert: 0.900 W/(m2K)
Schallschutzklasse: 3
Schalldämmmaß: 39 dB
Aufteilung: 1-flügelig
Öffnungselement: 1x Dreh-Kipp-Flügel
01.__.0003
Fenster1-flg, 1xDK, 860/2570mm, g-Wert=0,60, Rw=39dB
11.00
St
01.__.0004 Fenster1-flg, 1xDK, 860/2485mm, g-Wert=0,60, Rw=34dB Etage: 2.OG
Ausrichtung: Ost
Fenstertyp 1-02-a
Ausführung: Fenster mit außenliegender Absturzsicherung
Fassade: Verblendmauerwerk
Außenliegende Absturzsicherung sowie ggf. erforderliche Rahmenverbreiterung in gesonderter Position.
Kunststofffenster wie in den technischen Vorbemerkungen beschrieben hier jedoch:
Baurichtmaß b/h: 860 / 2485 mm
g-Wert: 0,60
U-Wert: 0.900 W/(m2K)
Schallschutzklasse: 2
Schalldämmmaß: 34 dB
Aufteilung: 1-flügelig
Öffnungselement: 1x Dreh-Kipp-Flügel
Schwellenhöhe Maximal: 2 cm.
01.__.0004
Fenster1-flg, 1xDK, 860/2485mm, g-Wert=0,60, Rw=34dB
11.00
St
01.__.0005 Fenster1-flg, 1xDK, 860/2485mm, g-Wert=0,60, Rw=39dB Etage: 2.OG
Ausrichtung: Nord / Süd / West
Fenstertyp 1-02-a
Ausführung: Fenster mit außenliegender Absturzsicherung
Fassade: Verblendmauerwerk
Außenliegende Absturzsicherung sowie ggf. erforderliche Rahmenverbreiterung in gesonderter Position.
Kunststofffenster wie in den technischen Vorbemerkungen beschrieben hier jedoch:
Baurichtmaß b/h: 860 / 2485 mm
g-Wert: 0,60
U-Wert: 0.900 W/(m2K)
Schallschutzklasse: 3
Schalldämmmaß: 39 dB
Aufteilung: 1-flügelig
Öffnungselement: 1x Dreh-Kipp-Flügel
Schwellenhöhe Maximal: 2 cm.
01.__.0005
Fenster1-flg, 1xDK, 860/2485mm, g-Wert=0,60, Rw=39dB
16.00
St
01.__.0006 Fenster1-flg, 1xDK, 860/2570mm, g-Wert=0,60, Rw=35dB Etage: 3.OG
Ausrichtung: Süd
Fenstertyp 1-03-a
Ausführung: Fenster mit außenliegender Absturzsicherung
Fassade: Verblendmauerwerk
Außenliegende Absturzsicherung sowie ggf. erforderliche Rahmenverbreiterung in gesonderter Position.
Kunststofffenster wie in den technischen Vorbemerkungen beschrieben hier jedoch:
Baurichtmaß b/h: 860 / 2570mm
g-Wert: 0,60
U-Wert: 0.900 W/(m2K)
Schallschutzklasse: 3
Schalldämmmaß: 35 dB
Aufteilung: 1-flügelig
Öffnungselement: 1x Dreh-Kipp-Flügel
01.__.0006
Fenster1-flg, 1xDK, 860/2570mm, g-Wert=0,60, Rw=35dB
2.00
St
01.__.0007 Fenster 2-flg, 1xDK/1xD, 1860/2560mm, g-Wert=0,40, Rw=34dB Etage: EG
Ausrichtung Osten
Fenstertyp 2-00-a
Ausführung: zweiflügliges Fenster mit außenliegender Absturzsicherung
Fassade: Verblendmauerwerk
Außenliegende Absturzsicherung sowie ggf. erforderliche Rahmenverbreiterung in gesonderter Position.
Kunststofffenster wie in den technischen Vorbemerkungen beschrieben hier jedoch:
Baurichtmaß b/h: 1860 / 2560 mm
g-Wert: 0,40
U-Wert: 0.900 W/(m2K)
Schallschutzklasse: 2
Schalldämmmaß: 34 dB
Aufteilung: 2-flügelig
Teilung: unregelmäßig
Öffnungselement: 1x Dreh-Kipp / 1x Dreh
Schwellenhöhe Maximal: 2 cm.
01.__.0007
Fenster 2-flg, 1xDK/1xD, 1860/2560mm, g-Wert=0,40, Rw=34dB
1.00
St
01.__.0008 Fenster 2-flg, 1xDK/1xFest, 1860/2485mm, g-Wert=0,6, Rw=34dB Etage: 2. OG
Ausrichtung: Ost
Fenstertyp 2-02-a
Ausführung: zweiflügliges Fenster mit außenliegender Absturzsicherung.
Fassade: Verblendmauerwerk
Außenliegende Absturzsicherung sowie ggf. erforderliche Rahmenverbreiterung in gesonderter Position.
Kunststofffenster wie in den technischen Vorbemerkungen beschrieben hier jedoch:
Baurichtmaß b/h: 1860 / 2485 mm
g-Wert: 0,6
U-Wert: 0.900 W/(m2K)
Schallschutzklasse: 2
Schalldämmmaß: 34 dB
Aufteilung: 2-flügelig
Teilung: unregelmäßig
Öffnungselement: 1x Dreh-Kipp / 1x Fest
Schwellenhöhe Maximal: 2 cm.
01.__.0008
Fenster 2-flg, 1xDK/1xFest, 1860/2485mm, g-Wert=0,6, Rw=34dB
1.00
St
bodentiefe, barrierefreie Fenster / Terrassenausstieg
bodentiefe, barrierefreie Fenster / Terrassenausstieg
01.__.0009 Fenster1-flg, 1xDK, 860/2570mm, g-Wert=0,60, Rw=39dB Etage: 3.OG
Ausrichtung: West
Fenstertyp 1-03-b
Ausführung: einflügeliges Fenster mit Ausritt
Fassade: Verblendmauerwerk
Kunststofffenster wie in den technischen Vorbemerkungen beschrieben hier jedoch:
Baurichtmaß b/h: 860 / 2570 mm
g-Wert: 0,60
U-Wert: 0.900 W/(m2K)
Schallschutzklasse: 3
Schalldämmmaß: 39 dB
Aufteilung: 1-flügelig
Öffnungselement: 1x Dreh-Kipp-Flügel
Schwellenhöhe Maximal: 2 cm.
01.__.0009
Fenster1-flg, 1xDK, 860/2570mm, g-Wert=0,60, Rw=39dB
6.00
St
01.__.0010 Fenster 1-flg, 1xDK, 860/2560mm, g-Wert=0,31, Rw=35dB Etage: EG
Ausrichtung Süd
Fenstertyp 1-00-b
Ausführung: einflügeliges Fenster mit Ausritt
Fassade: Verblendmauerwerk
Kunststofffenster wie in den technischen Vorbemerkungen beschrieben hier jedoch:
Baurichtmaß b/h: 860 / 2560 mm
g-Wert: 0,31
U-Wert: 0.900 W/(m2K)
Schallschutzklasse: 3
Schalldämmmaß: 35 dB
Aufteilung: 1-flügelig
Öffnungselement: 1x Dreh-Kipp-Flügel
Schwellenhöhe Maximal: 2 cm.
01.__.0010
Fenster 1-flg, 1xDK, 860/2560mm, g-Wert=0,31, Rw=35dB
2.00
St
01.__.0011 Fenster 1-flg, 1xDK, 860/2560mm, g-Wert=0,40, Rw=39dB Etage: EG
Ausrichtung West
Fenstertyp 1-00-a
Ausführung: einflügeliges Fenster mit Ausritt
Fassade: Verblendmauerwerk
Kunststofffenster wie in den technischen Vorbemerkungen beschrieben hier jedoch:
Baurichtmaß b/h: 860 / 2560 mm
g-Wert: 0,40
U-Wert: 0.900 W/(m2K)
Schallschutzklasse: 3
Schalldämmmaß: 39 dB
Aufteilung: 1-flügelig
Öffnungselement: 1x Dreh-Kipp-Flügel
Schwellenhöhe Maximal: 2 cm.
01.__.0011
Fenster 1-flg, 1xDK, 860/2560mm, g-Wert=0,40, Rw=39dB
7.00
St
01.__.0012 Fenster 1-flg, 1xDK, 860/2560mm, g-Wert=0,40, Rw=34dB Etage: EG
Ausrichtung Ost
Fenstertyp 1-00-a
Ausführung: einflügeliges Fenster mit Ausritt
Fassade: Verblendmauerwerk
Kunststofffenster wie in den technischen Vorbemerkungen beschrieben hier jedoch:
Baurichtmaß b/h: 860 / 2560 mm
g-Wert: 0,40
U-Wert: 0.900 W/(m2K)
Schallschutzklasse: 2
Schalldämmmaß: 34 dB
Aufteilung: 1-flügelig
Öffnungselement: 1x Dreh-Kipp-Flügel
Schwellenhöhe Maximal: 2 cm.
01.__.0012
Fenster 1-flg, 1xDK, 860/2560mm, g-Wert=0,40, Rw=34dB
6.00
St
01.__.0013 Fenster1-flg, 1xDK, 860/2280mm, g-Wert=0,60, Rw=34dB Etage: 1.OG
Ausrichtung Ost
Fenstertyp 1-01-b
Ausführung: einflügeliges Fenster mit Ausritt
Fassade: Verblendmauerwerk
Kunststofffenster wie in den technischen Vorbemerkungen beschrieben hier jedoch:
Baurichtmaß b/h: 860 / 2280 mm
g-Wert: 0,60
U-Wert: 0.900 W/(m2K)
Schallschutzklasse: 2
Schalldämmmaß: 34 dB
Aufteilung: 1-flügelig
Öffnungselement: 1x Dreh-Kipp-Flügel
Schwellenhöhe Maximal: 2 cm.
01.__.0013
Fenster1-flg, 1xDK, 860/2280mm, g-Wert=0,60, Rw=34dB
11.00
St
01.__.0014 Fenster1-flg, 1xDK, 860/2280mm, g-Wert=0,60, Rw=39dB Etage: 1.OG
Ausrichtung Nord
Fenstertyp 1-01-b
Ausführung: einflügeliges Fenster mit Ausritt
Fassade: Verblendmauerwerk
Kunststofffenster wie in den technischen Vorbemerkungen beschrieben hier jedoch:
Baurichtmaß b/h: 860 / 2280 mm
g-Wert: 0,60
U-Wert: 0.900 W/(m2K)
Schallschutzklasse: 3
Schalldämmmaß: 39 dB
Aufteilung: 1-flügelig
Öffnungselement: 1x Dreh-Kipp-Flügel
Schwellenhöhe Maximal: 2 cm.
01.__.0014
Fenster1-flg, 1xDK, 860/2280mm, g-Wert=0,60, Rw=39dB
2.00
St
01.__.0015 Fenster 2-flg, 1xDK/1xD, 1860/2560mm, g-Wert=0,4, Rw=39dB Etage: EG
Ausrichtung West
Fenstertyp 2-00-c
Ausführung: zweiflügliges Fenster mit Austritt.
Fassade: Verblendmauerwerk
Kunststofffenster wie in den technischen Vorbemerkungen beschrieben hier jedoch:
Baurichtmaß b/h: 1860 / 2560 mm
g-Wert: 0,4
U-Wert: 0.900 W/(m2K)
Schallschutzklasse: 2
Schalldämmmaß: 39 dB
Aufteilung: 2-flügelig
Teilung: unregelmäßig
Öffnungselement: 1x Dreh-Kipp / 1x Dreh
Schwellenhöhe Maximal: 2 cm.
Öffnungsrichtung: nach innen
01.__.0015
Fenster 2-flg, 1xDK/1xD, 1860/2560mm, g-Wert=0,4, Rw=39dB
1.00
St
01.__.0016 Fenster 2-flg, 1xDK/1xD, 1860/2560mm, g-Wert=0,31, Rw=35dB Etage: EG
Ausrichtung Süd
Fenstertyp 2-00-c
Ausführung: zweiflügliges Fenster mit Austritt.
Fassade: Verblendmauerwerk
Kunststofffenster wie in den technischen Vorbemerkungen beschrieben hier jedoch:
Baurichtmaß b/h: 1860 / 2560 mm
g-Wert: 0,31
U-Wert: 0.900 W/(m2K)
Schallschutzklasse: 3
Schalldämmmaß: 35 dB
Aufteilung: 2-flügelig
Teilung: unregelmäßig
Öffnungselement: 1x Dreh-Kipp / 1x Dreh
Schwellenhöhe Maximal: 2 cm.
Öffnungsrichtung: nach innen
01.__.0016
Fenster 2-flg, 1xDK/1xD, 1860/2560mm, g-Wert=0,31, Rw=35dB
1.00
St
01.__.0017 Fenster 2-flg, 1xD/1xD, 1860/2560mm, g-Wert=0,4, Rw=39dB Etage: EG, Notausgang
Ausrichtung: West
Fenstertyp 2-00-d
Ausführung: zweiflügliges Fenster mit Austritt.
Fassade: Verblendmauerwerk
Kunststofffenster wie in den technischen Vorbemerkungen beschrieben hier jedoch:
Verdecktliegende Beschläge
inkl. Klemmschutz
Baurichtmaß b/h: 1860 / 2560 mm
g-Wert: 0,4
U-Wert: 0.900 W/(m2K)
Schallschutzklasse: 3
Schalldämmmaß: 39 dB
Aufteilung: 2-flügelig
Teilung: unregelmäßig
Öffnungselement: 1x Dreh / 1x Dreh
Schwellenhöhe Maximal: 2 cm.
Öffnungsrichtung: nach außen
01.__.0017
Fenster 2-flg, 1xD/1xD, 1860/2560mm, g-Wert=0,4, Rw=39dB
3.00
St
01.__.0018 Zulage; Ausführung in Aluminium Einbauort: vorstehendes Fenster Pos. 01.00.17.
Zulage zu Position 01.00.17, Ausführung der Fenster in Aluminium. Ausführung ansonsten wie in vorstehender Position beschrieben.
01.__.0018
Zulage; Ausführung in Aluminium
O
1.00
St
01.__.0019 Fenster 2-flg, 1xDK/1xD, 2360/2560mm, g-Wert=0,4, Rw=39dB Etage: EG
Ausrichtung: West
Fenstertyp 2-00-e
Ausführung: zweiflügliges Fenster mit Austritt.
Fassade: Verblendmauerwerk
Kunststofffenster wie in den technischen Vorbemerkungen beschrieben hier jedoch:
Baurichtmaß b/h: 2360 / 2560 mm
g-Wert: 0,4
U-Wert: 0.900 W/(m2K)
Schallschutzklasse: 3
Schalldämmmaß: 39 dB
Aufteilung: 2-flügelig
Teilung: regelmäßig
Öffnungselement: 1x Dreh-Kipp / 1x Dreh
Schwellenhöhe Maximal: 2 cm.
Öffnungsrichtung: nach innen
01.__.0019
Fenster 2-flg, 1xDK/1xD, 2360/2560mm, g-Wert=0,4, Rw=39dB
1.00
St
01.__.0020 Fenster 2-flg, 1xD/1xD, 2360/2560mm, g-Wert=0,4, Rw=34dB Etage: EG, Notausgang
Ausrichtung: Ost
Fenstertyp 2-00-f
Ausführung: zweiflügliges Fenster mit Austritt.
Fassade: Verblendmauerwerk
Kunststofffenster wie in den technischen Vorbemerkungen beschrieben hier jedoch:
Verdeckt liegende Beschläge
inkl. Klemmschutz
Baurichtmaß b/h: 2360 / 2560 mm
g-Wert: 0,4
U-Wert: 0.900 W/(m2K)
Schallschutzklasse: 2
Schalldämmmaß: 34 dB
Aufteilung: 2-flügelig
Teilung: regelmäßig
Öffnungselement: 1x Dreh / 1x Dreh
Schwellenhöhe Maximal: 2 cm.
Öffnungsrichtung: nach außen
01.__.0020
Fenster 2-flg, 1xD/1xD, 2360/2560mm, g-Wert=0,4, Rw=34dB
2.00
St
01.__.0021 Fenster 2-flg, 1xDK/1xD, 1860/2560mm, g-Wert=0,40, Rw=34dB Etage: EG
Ausrichtung Osten / Westen
Fenstertyp 2-00-b
Ausführung: zweiflügliges Fenster mit Austritt.
Fassade: Verblendmauerwerk
Kunststofffenster wie in den technischen Vorbemerkungen beschrieben hier jedoch:
Baurichtmaß b/h: 1860 / 2560 mm
g-Wert: 0,40
U-Wert: 0.900 W/(m2K)
Schallschutzklasse: 2
Schalldämmmaß: 34 dB
Aufteilung: 2-flügelig
Teilung: unregelmäßig
Öffnungselement: 1x Dreh-Kipp / 1x Dreh
Schwellenhöhe Maximal: 2 cm.
Öffnungsrichtung: nach innen
01.__.0021
Fenster 2-flg, 1xDK/1xD, 1860/2560mm, g-Wert=0,40, Rw=34dB
4.00
St
01.__.0022 Fenster 2-flg, 1xDK/1xFest, 1860/2280mm, g-Wert=0,60, Rw=34dB Etage: 1.OG
Ausrichtung Osten
Fenstertyp 2-01-a
Ausführung: zweiflügliges Fenster mit Austritt.
Fassade: Verblendmauerwerk
Kunststofffenster wie in den technischen Vorbemerkungen beschrieben hier jedoch:
Baurichtmaß b/h: 1860 / 2280 mm
g-Wert: 0,60
U-Wert: 0.900 W/(m2K)
Schallschutzklasse: 2
Schalldämmmaß: 34 dB
Aufteilung: 2-flügelig
Teilung: unregelmäßig
Öffnungselement: 1x Dreh-Kipp / 1x Fest
Schwellenhöhe Maximal: 2 cm.
Öffnungsrichtung: nach innen
Brüstungshöhe innen: 12 cm
01.__.0022
Fenster 2-flg, 1xDK/1xFest, 1860/2280mm, g-Wert=0,60, Rw=34dB
5.00
St
01.__.0023 Fenster 2-flg, 1xDK/1xFest, 1860/2570mm, g-Wert=0,60, Rw=39dB Etage: 1.OG
Ausrichtung West
Fenstertyp 2-01-b
Ausführung: zweiflügliges Fenster mit Austritt.
Fassade: Verblendmauerwerk
Kunststofffenster wie in den technischen Vorbemerkungen beschrieben hier jedoch:
Baurichtmaß b/h: 1860 / 2570 mm
g-Wert: 0,60
U-Wert: 0.900 W/(m2K)
Schallschutzklasse: 3
Schalldämmmaß: 39 dB
Aufteilung: 2-flügelig
Teilung: unregelmäßig
Öffnungselement: 1x Dreh-Kipp / 1x Fest
Schwellenhöhe Maximal: 2 cm.
Öffnungsrichtung: nach innen
01.__.0023
Fenster 2-flg, 1xDK/1xFest, 1860/2570mm, g-Wert=0,60, Rw=39dB
5.00
St
01.__.0024 Fenster 2-flg, 1xDK/1xFest, 1860/2485mm, g-Wert=0,6, Rw=34dB Etage: 2. OG
Ausrichtung: Ost
Fenstertyp 2-02-b
Ausführung: zweiflügliges Fenster mit Austritt.
Fassade: Verblendmauerwerk
Kunststofffenster wie in den technischen Vorbemerkungen beschrieben hier jedoch:
Baurichtmaß b/h: 1860 / 2485 mm
g-Wert: 0,6
U-Wert: 0.900 W/(m2K)
Schallschutzklasse: 2
Schalldämmmaß: 34 dB
Aufteilung: 2-flügelig
Öffnungselement: 1x Dreh-Kipp / 1x Fest
Schwellenhöhe Maximal: 2 cm.
01.__.0024
Fenster 2-flg, 1xDK/1xFest, 1860/2485mm, g-Wert=0,6, Rw=34dB
4.00
St
01.__.0025 Fenster 2-flg, 1xDK/1xFest, 1860/2485mm, g-Wert=0,6, Rw=39dB Etage: 2. OG
Ausrichtung: West
Fenstertyp 2-02-b
Ausführung: zweiflügliges Fenster mit Austritt.
Fassade: Verblendmauerwerk
Kunststofffenster wie in den technischen Vorbemerkungen beschrieben hier jedoch:
Baurichtmaß b/h: 1860 / 2485 mm
g-Wert: 0,6
U-Wert: 0.900 W/(m2K)
Schallschutzklasse: 3
Schalldämmmaß: 39 dB
Aufteilung: 2-flügelig
Öffnungselement: 1x Dreh-Kipp / 1x Fest
Schwellenhöhe Maximal: 2 cm.
01.__.0025
Fenster 2-flg, 1xDK/1xFest, 1860/2485mm, g-Wert=0,6, Rw=39dB
5.00
St
01.__.0026 Fenster 2-flg, 1xDK/1xD, 1485/2380mm, g-Wert=0,6, Rw=39dB Etage: 3. OG
Ausrichtung: Nord
Fenstertyp 2-03-a
Ausführung: zweiflügliges Fenster mit Austritt.
Fassade: Verblendmauerwerk
Kunststofffenster wie in den technischen Vorbemerkungen beschrieben hier jedoch:
Baurichtmaß b/h: 1485 / 2380 mm
g-Wert: 0,6
U-Wert: 0.900 W/(m2K)
Schallschutzklasse: 3
Schalldämmmaß: 39 dB
Aufteilung: 2-flügelig
Teilung: regelmäßig
Öffnungselement: 1x Dreh-Kipp / 1x Dreh
Schwellenhöhe Maximal: 2 cm.
01.__.0026
Fenster 2-flg, 1xDK/1xD, 1485/2380mm, g-Wert=0,6, Rw=39dB
2.00
St
01.__.0027 Fenster 2-flg, 1xDK/1xD, 1860/2380mm, g-Wert=0,6, Rw=39dB Etage: 3. OG
Ausrichtung: West
Fenstertyp 2-03-b
Ausführung: zweiflügliges Fenster mit Austritt.
Fassade: Verblendmauerwerk
Kunststofffenster wie in den technischen Vorbemerkungen beschrieben hier jedoch:
Baurichtmaß b/h: 1860 / 2380 mm
g-Wert: 0,6
U-Wert: 0.900 W/(m2K)
Schallschutzklasse: 3
Schalldämmmaß: 39 dB
Aufteilung: 2-flügelig
Teilung: unregelmäßig
Öffnungselement: 1x Dreh-Kipp / 1x Dreh
Schwellenhöhe Maximal: 2 cm.
01.__.0027
Fenster 2-flg, 1xDK/1xD, 1860/2380mm, g-Wert=0,6, Rw=39dB
6.00
St
Fenster mit Festverglasung
Fenster mit Festverglasung
01.__.0028 Fenster 1-flg, Fest, 860/2560mm, g-Wert=0,40, Rw=34dB Etage: EG
Ausrichtung Ost
Fenstertyp 1-00-c
Ausführung: einflügeliges Fenster mit Ausritt
Fassade: Verblendmauerwerk
Kunststofffenster wie in den technischen Vorbemerkungen beschrieben hier jedoch:
Baurichtmaß b/h: 860 / 2560 mm
g-Wert: 0,40
U-Wert: 0.900 W/(m2K)
Schallschutzklasse: 2
Schalldämmmaß: 34 dB
Aufteilung: 1-flügelig
Öffnungselement: 1xFestverglast
Schwellenhöhe Maximal: 2 cm.
01.__.0028
Fenster 1-flg, Fest, 860/2560mm, g-Wert=0,40, Rw=34dB
1.00
St
01.__.0029 Fenster 1-flg, Fest, 860/2560mm, g-Wert=0,40, Rw=39dB Etage: EG
Ausrichtung Nord / West
Fenstertyp 1-00-c
Ausführung: einflügeliges Fenster mit Ausritt
Fassade: Verblendmauerwerk
Kunststofffenster wie in den technischen Vorbemerkungen beschrieben hier jedoch:
Baurichtmaß b/h: 860 / 2560 mm
g-Wert: 0,40
U-Wert: 0.900 W/(m2K)
Schallschutzklasse: 3
Schalldämmmaß: 39 dB
Aufteilung: 1-flügelig
Öffnungselement: 1x Festverglast
Schwellenhöhe Maximal: 2 cm.
01.__.0029
Fenster 1-flg, Fest, 860/2560mm, g-Wert=0,40, Rw=39dB
2.00
St
01.__.0030 Zulage RC2N-Beschläge, 1-flügelige Fenster Einbauort: zu öffnende Fenster EG, 1-flügelig
Beschläge der zu öffnenden Fenster im Erdgeschoss in RC 2N, als Zulage für 1-flügelige Fenster.
Angeb. Fabrikat:
01.__.0030
Zulage RC2N-Beschläge, 1-flügelige Fenster
18.00
St
01.__.0031 Zulage RC2N-Beschläge, 2-flügeliges Fenster Einbauort: zu öffnende Fenster EG, 2-flügelig
Beschläge der zu öffnenden Fenster im Erdgeschoss in RC 2N, als Zulage für 1-flügelige Fenster.
Angeb. Fabrikat:
01.__.0031
Zulage RC2N-Beschläge, 2-flügeliges Fenster
14.00
St
01.__.0032 Zulage, satiniertes Glas, VSG Einbauort: nach Angabe Bauleitung
Glasscheibe als satiniertes Glas, VSG, liefern und
montieren.
01.__.0032
Zulage, satiniertes Glas, VSG
110.10
m²
01.__.0033 Dreh-/Kipp-Fenstergriff, Alu, schwarz, Standard Einbauort: alle zuvor genannten Fenster
Anzubieten ist ein wirtschaftliches, schlichtes Markenprodukt, in deren Serie die Materialien Kunststoff, Alu und Edelstahl sowie eine abschließbare Ausführung möglich sind (z.B. HOPPE Hamburg Alu oder glw.).
Richtfabrikat: HOPPE HAMBURG o.glw.
Angeb. Fabrikat:
01.__.0033
Dreh-/Kipp-Fenstergriff, Alu, schwarz, Standard
60.00
St
01.__.0034 Dreh-/Kipp-Fenstergriff, abschließbar, Alu, weiß, Standard Einbauort: alle zuvor genannten Fenster, EG
Anzubieten ist ein wirtschaftliches, schlichtes Markenprodukt, in deren Serie die Materialien Kunststoff, Alu und Edelstahl sowie eine abschließbare Ausführung möglich sind (z.B. HOPPE TOKIO Alu oder glw.).
Richtfabrikat: HOPPE TOKIO abschließbar o.glw.
Angeb. Fabrikat:
01.__.0034
Dreh-/Kipp-Fenstergriff, abschließbar, Alu, weiß, Standard
32.00
St
01.__.0035 Seitliche Rahmenverbreiterung für bodentiefe Fenster, 30mm Einbauort: bodentiefe Fenster
Seitliche Rahmenverbreiterung von 30mm für bodentiefe Fenster um Kollisionspunkt mit Fußleiste zu verhindern und eine uneingeschränkte Öffenbarkeit zu gewährleisten.
01.__.0035
Seitliche Rahmenverbreiterung für bodentiefe Fenster, 30mm
618.30
m
02 Vorwandmontage
02
Vorwandmontage
02.__.0001 Vorwandmontagesystem, b/h=140/85mm Einbauort: zuvor genannte Fenster, EG-3.OG
Details: FAS-005.
Fenstermontage in der Dämmebene von Fassaden
Die Fenstermontage erfolgt aus bauphysikalischen Hintergründen in der Dämmebene des Baukörpers.
Die bemaßten Auskragungen - von Außenkante Mauerwerk bis Außenkante Fensterrahmen wird in den zugehörigen Planungsdetails dargestellt.
Allgemein - Technische Anforderung
Die Montage der Bauelemente inkl. des Baukörperanschlusses sind nach den anerkannten Regeln der Technik zu planen und auszuführen. Alle bauphysikalischen Einwirkungen durch Raum- und Aussenklima, alle einwirkenden Kräfte aus den Bauelementen selbst und den üblichen Bauwerksbewegungen, sind zu berücksichtigen. Die Anschlussausbildung muss den Anforderungen des Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden.
Es sind die grundlegenden Anforderungen aus DIN 4108 incl. zugehörigen BBL-2, der aktuellen Fassung Energieeinsparverordnung und der aktuellen Richtlinie "Leitfaden zur Montage" (RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren) zu beachten.
Für zu montierende Bauelemente in sicherheitsrelevanten Ausführungen ist die Eignung des angebotenen Vorwandmontagesystems gemäß den notwendigen Anforderungen durch den Bieter nachzuweisen.
Materialanforderung Zargensystem
Die Montage der Fenster/Fenstertüren in der Dämmebene des Baukörpers ist in einem Zargensystem vorgesehen. Es sind grundsätzlich hochwärmedämmende, systemgeprüfte Komplettsysteme anzubieten. Alle Systembestandteile, explizit der Zargenbaustoff, müssen zwingend mit den üblichen Fassadendämmstoffen ohne Zusatzbehandlung verträglich sein. Recyclatbaustoffe sind zwingend zu vermeiden. Das Vorwandmontagesystem (Zarge) muss eine ausreichend hohe Druckfestigkeit und Biegesteifigkeit zur Lastaufnahme ausweisen.
Vorwandmontagesystem:
blaugelb Triotherm+ o.glw.
Ausführungsanforderung Zargensystem
Das Zargensystem soll alle, aus den Bauelementen eingetragene Kräfte aufnehmen und in den Baugrund übertragen. Das untere, quer durchlaufende Zargenprofil wird zur Gewichtslastaufnahme des Bauelementes herangezogen, ist damit als Basiskonstruktion auszubilden.
Alle anderen Zargenprofile bauen auf dieser Basis auf, eine eventuelle Abdichtung untereinander ist nach Montagevorgaben des angebotenen Systems vorzunehmen und wird nachweislich verlangt.
Die Befestigung im tragenden Baukörper ist systemkonform auszuführen, muss den statischen Anforderungen gerecht und nachweisbar sein. Die Befestiger der Bauelemente zum angebotenen Vorwandmontagesystem müssen systeminplantiert oder im Zargensystem statisch bemessbar sein. Pastöse Abdichtungen der Zargenbaustoffe sind systemkonform auszuführen und in der bauphysikalisch richtigen Ebene anzuordnen.
Das komplette Montagesystem muss in allen Anschlussbereichen durch die nachträglich anzubringende, äußere Fassadendämmung/ -bekleidung vollständig überarbeitet werden können. Das lastabtragende System ist lot-, flucht- und maßgerecht am Baukörper zu montieren. Die zulässigen Toleranzen des Rohbaus sind auszugleichen.
Ausführungsanforderung Fenstermontage in Zargensystem
Die Bauelemente sind in das Montagesystem zu montieren und abzudichten. Die benötigten Auskragungen werden in den Einzelpositionen Fenster und Planungsdetails konkret beschrieben. Ihre Befestigung ist gemäß den entsprechenden Vorgaben der aktuellen Richtlinie "Leitfaden zur Montage" (RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren), Kap.5, zu planen und auszuführen. Sie soll
jederzeit reversibel bleiben.
Die Fensteranschlussfugen sind schlagregendicht auszuführen, die Luftdichtheit ist zu gewährleisten. Alle Abdichtungskomponenten müssen mit dem Zargenmaterial und weiteren, angrenzenden Baustoffen verträglich sein. Sie müssen über die Nachweise zur dauerhaften Gebrauchstauglichkeit (ift-Richtlinie MO-01) verfügen und sind bestenfalls in Kombination mit dem angebotenen Zargensystem geprüft.
Die Abdichtung erfolgt gemäß den beigefügten Planungsdetails oder gemäß Werksplanung des Bieters (muss freigegeben werden).
Nachweisführung Montagesystem und Abdichtung
Die, dieser Ausschreibung beigefügten, bauseitigen Zeichnungen zeigen die Rohbauausbildung und die erforderliche Einbauebene der Fenster. Für die darauf abzustimmende Zargenkonstruktion und Abdichtungsmaterialien hat der Bieter folgende Prüfnachweise zu dokumentieren:
Bauteilprüfung gemäß "ift-Richtlinie MO-01"
(Nachweis der dauerhaften Gebrauchstauglichkeit Abdichtung)
Bauteilprüfung gemäß "ift-Richtlinie MO-02"
(Nachweis der dauerhaften Gebrauchstauglichkeit Befestigung)
statische Bemessung der Lastabtragung (Hersteller/Bieter)
Eignung des lastabtragenden Montagesystems hinsichtlich notwendiger
Sonderanforderungen der Bauelemente
Schallschutzanforderungen gem. Zusätzlicher Technischer Vertragsbedingungen.
Absturzsicherheit gem. Zusätzlicher Technischer Vertragsbedingungen.
Technische Datenblätter aller angebotenen Montagematerialien sind vor Fertigstellung der Leistung vorzulegen.
Dimension b/h: 140 / 85 mm
Angeb. Fabrikat:
02.__.0001
Vorwandmontagesystem, b/h=140/85mm
870.00
m
03 Absturzsicherung
03
Absturzsicherung
03.__.0001 Absturzsicherung, Stahl-Stabgeländer. b/h=760/925mm Einbauort: Fassade, gem. Ansichten. 1.OG-3.OG
Absturzsicherung aus verzinktem, farbig behandeltem Stahl, als Stabgeländer frontal mittels Profildübeln CAVUS vor bodentiefen Kunststofffenstern liefern und montieren, inkl. aller dafür notwendigen Arbeiten.
inkl. Aufmaß
inkl. ggf. erforderlicher Rahmenverbreiterung
inkl. aller Befestigungsmaterialien sowie Bohrungen (Schrauben und Cavus-Dübel)
inkl. ergänzender Werk-/Montagezeichnungen, Konstruktions-/Detailpläne, statischer Nachweis
Farbe: gem. Angabe AG
Abmessung b/h: ca. 760 / 925 mm
Angeb. Fabrikat:
03.__.0001
Absturzsicherung, Stahl-Stabgeländer. b/h=760/925mm
43.00
St
03.__.0002 Absturzsicherung, Stahl-Stabgeländer. b/h=1760/925mm Einbauort: Fassade, gem. Ansichten. EG-2.OG
Absturzsicherung aus verzinktem, farbig behandeltem Stahl, als Stabgeländer frontal mittels Profildübeln CAVUS vor bodentiefen Kunststofffenstern liefern und montieren, inkl. aller dafür notwendigen Arbeiten.
inkl. Aufmaß
inkl. ggf. erforderlicher Rahmenverbreiterung
inkl. aller Befestigungsmaterialien sowie Bohrungen (Schrauben und Cavus-Dübel)
inkl. ergänzender Werk-/Montagezeichnungen, Konstruktions-/Detailpläne, statischer Nachweis
Farbe: gem. Angabe AG
Abmessung b/h: ca. 1760 / 925 mm
Angeb. Fabrikat:
03.__.0002
Absturzsicherung, Stahl-Stabgeländer. b/h=1760/925mm
3.00
St
04 Fensterbänke
04
Fensterbänke
04.__.0001 Fensterbank außen, Alu, pulverbeschichtet, Ausladung 165mm Einbauort: gem. Ansichten
Detail: FEN-031 / 032 / 036.
Fensterbank für außen, mit angeschweißten seitlichen Aufkantungen für Mauerwerksanschluss, Antidröhnstreifen, abziehbarer Schutzfolie, Anschraubsteg 25 mm, mit Fensterbankabdichtung aus APTK, seitlicher und unterer elastischer Abdichtung auf Polysulfidbasis, Verankerung mit unterseitig eingerasteten, verstellbaren Befestigungswinkeln in dem erforderlichen Abstand, mit unterseitiger Ausschäumung zum Mauerwerk.
Material / Oberfläche: Aluminum / pulverbeschichtet
Farbton: RAL-Farbton gem. Angabe AG
Dicke: 3 mm
Länge: bis ca. 1700 mm, bei >2500 mm mit entsprechenden Verbindungsstücken
Ausladung: ca. 150 mm
Neigung: nach außen geneigt
Angeb. Fabrikat:
04.__.0001
Fensterbank außen, Alu, pulverbeschichtet, Ausladung 165mm
47.70
m
05 Hauseingangstüren
05
Hauseingangstüren
05.__.0010 Eingangselement, Alu-Konstruktion, 1-tlg., 1635/2560mm, 1,40W/m2K, g-Wert 0,50, RC2 Einbauort: Hauseingangstür, EG
Türelement mit seitlicher Festverglasung als Aluminiumrahmenkonstruktion, 1-teilig, mit einem nach innen aufschlagenden Drehflügel, VSG-Verglasung, Schwelle barrierefrei (=< 2 cm), inkl. kompletter Beschläge, Drücker/Stoßgriff etc. herstellen, liefern und montieren.
Material/Ausführung: Aluminiumprofile, stranggepreßt, thermisch getrennt
Profilgrundbautiefe: 80 mm
Oberfläche: pulverbeschichtet
Farbton: RAL 7021 gem. Bemusterung AG, RAL-Farbton
Flügelrahmen: flächenbündig mit Blockzarge
Beschläge: Türbänder innen liegend (Dimensionierung + Anzahl gem. Erfordernis/ Standardausstattung), PZ-Einsteckschloss, 3-fach Verriegelung, Rosettengarnitur mit Türdrücker innen + Stoßgriff außen als Rundrohr über gesamte Flügelhöhe, Material Metall pulverbeschichtet gem. Bemusterung.
Richtfabrikat Drücker: HOPPE HAMBURG o.glw.
Anschlagart: vor der massiven Innenschale, in der Fassadendämmebene
Türschwelle: Bodenschwelle, barrierefrei, thermisch getrennt
Verglasung: Mehrscheiben-Isolierverglasung (innere + äußere Scheibe VSG klar), P4A
Uw-Wert: 1,49
g-Wert: 0,50
Schallschutzklasse: SSK 2 (30dB)
Dichtungen: EPDM, strahlungs- und witterungsbeständig
Baurichtmaß b/h: 1635 / 2560 mm
Aufteilung: 1-teilig
Öffnungselemente: 1x Drehtürflügel, b=1065 / 2290 mm
Richtfabrikat: Hörmann ThermoSafe Haustür mit Obertürschließer o. glw.
Angeb. Fabrikat: (Türkonstruktion)
Angeb. Fabrikat: (Verglasung)
Angeb. Fabrikat: (Beschläge)
Angeb. Fabrikat: (Drücker / Stoßgriff)
05.__.0010
Eingangselement, Alu-Konstruktion, 1-tlg., 1635/2560mm, 1,40W/m2K, g-Wert 0,50, RC2
1.00
St
05.__.0011 Eingangselement, Alu-Rohrrahmen, 1-tlg., 1360/2560 mm Einbauort: Wohnungseingangstür, EG
Türelement mit Glasausschnitt als Aluminiumrahmenkonstruktion, 1-teilig, mit einem nach innen aufschlagenden Drehflügel, Systemelement und VSG-Verglasung, Schwelle barrierefrei (=< 2 cm), Obertürschließer für barrierefreien Zugang, inkl. kompletter Beschläge, Drücker/Stoßgriff etc. herstellen, liefern und montieren.
Material/Ausführung: Aluminiumprofile, stranggepreßt, thermisch getrennt
Profilgrundbautiefe: 80 mm
Oberfläche: pulverbeschichtet
Farbton: RAL 7021 gem. Bemusterung AG, RAL-Farbton
Flügelrahmen: flächenbündig mit Blockzarge
Beschläge: Türbänder innen liegend (Dimensionierung + Anzahl gem. Erfordernis/ Standardausstattung), PZ-Einsteckschloss, 3-fach Verriegelung, Rosettengarnitur mit Türdrücker innen + Stoßgriff außen als Rundrohr über gesamte Flügelhöhe, Material Metall pulverbeschichtet gem. Bemusterung.
Richtfabrikat Drücker: HOPPE HAMBURG o.glw.
Anschlagart: vor der massiven Innenschale, in der Fassadendämmebene
Türschwelle: Bodenschwelle, barrierefrei, thermisch getrennt
Verglasung: Mehrscheiben-Isolierverglasung (innere + äußere Scheibe VSG klar), P4A
Uw-Wert: 1,49
g-Wert: 0,50
Schallschutzklasse: SSK 2 (30dB)
Dichtungen: EPDM, strahlungs- und witterungsbeständig
Baurichtmaß b/h: 1360 / 2560 mm
Aufteilung: 1-teilig
Öffnungselemente: 1x Drehtürflügel mit Glassausschnitt, b=915 / 2230 mm
Richtfabrikat: Hörmann ThermoSafe Haustür mit Obertürschließer o. glw.
Angeb. Fabrikat: (Türkonstruktion)
Angeb. Fabrikat: (Verglasung)
Angeb. Fabrikat: (Beschläge)
Angeb. Fabrikat: (Drücker / Stoßgriff)
05.__.0011
Eingangselement, Alu-Rohrrahmen, 1-tlg., 1360/2560 mm
1.00
St
05.__.0012 Eingangselement, Alu-Konstruktion, 1-tlg., 1160 / 2420 mm Einbauort: Laubengang, 3.OG, Wohnungseingangstüren.
Türelement als Aluminiumrahmenkonstruktion, 1- teilig, mit einem nach innen aufschlagenden Drehflügel, Schwelle barrierefrei (=< 2 cm), inkl. kompletter Beschläge, Drücker/Stoßgriff etc. herstellen, liefern und montieren.
Material: Aluminium
Profilgrundbautiefe: 80 mm
Oberfläche: pulverbeschichtet
Farbe: gem. Angabe AG
Beschläge: Türbänder innen liegend (Dimensionierung + Anzahl gem. Erfordernis/ Standardausstattung), PZ-Einsteckschloss, 3-fach Verriegelung, Rosettengarnitur mit Türdrücker innen und knauf außen.
Türschwelle: Bodenschwelle, barrierefrei, thermisch getrennt
Anschlagart: vor der massiven Innenschale, in der Fassadendämmebene
Baurichtmaß: 1160 / 2420 mm
Angeb. Fabrikat: .
(Türkonstruktion)
Angeb. Fabrikat: .
(Beschläge)
Angeb. Fabrikat: .
(Drücker / Stoßgriff)
05.__.0012
Eingangselement, Alu-Konstruktion, 1-tlg., 1160 / 2420 mm
7.00
St
06 Stundenlohnarbeiten / NEP
06
Stundenlohnarbeiten / NEP
06.__.0010 Stundensatz Meister Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und auf besondere Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen, einschl. aller Nebenkosten, Zuschläge etc.
Stundensatz: Meister
06.__.0010
Stundensatz Meister
O
1.00
h
06.__.0020 Stundensatz Vorarbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und auf besondere Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen, einschl. aller Nebenkosten, Zuschläge etc.
Stundensatz: Vorarbeiter
06.__.0020
Stundensatz Vorarbeiter
O
1.00
h
06.__.0030 Stundensatz Fachwerker Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und auf besondere Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen, einschl. aller Nebenkosten, Zuschläge etc.
Stundensatz: Fachwerker
06.__.0030
Stundensatz Fachwerker
O
1.00
h
06.__.0040 Stundensatz Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und auf besondere Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen, einschl. aller Nebenkosten, Zuschläge etc.
Stundensatz: Helfer
06.__.0040
Stundensatz Helfer
O
1.00
h
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