Malerarbeiten
ALDI_Kühlungsborn_Fulgengrund 4_strukturelle Modernisierung
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1 Baubeschreibung Auf dem Grundstück ist ein Umbau eines ALDI - Nahversorgers (Lebensmitteldiscounter) mit einer Verkaufsfläche von ca. 900 m2 innerhalb eines bestehenden ALDI-Markts geplant. Die Umbaumaßnahme umfasste den Austtausch des Steildachs aus Nagelplattenbindern durch ein Flachdach mit Brettschichtholzbindern und Trapezblecheindeckung. Im Zuge des Umbaus werden die Lagerbereiche und Nebenräume neu organisiert und innerhalb des bestehenden Volumens neu angeordnet. Die Außenanlagen bleiben im Zuge des Umbaus möglichst unangetastet. Das Grundstück ist von der Bundeststraße im Westen abschüssig Richtung Osten. Über die gesamte Tiefe fällt das Grundstück um ca. 3,00m ab. Erschlossen wird das Grundstück von Süden über die Straße Gewerbegebiet Fulgengrund. Das Baugrundstück grenzt dreiseitig an Grundstücke mit vorwiegend gewerblicher Nutzung. Lediglich auf der nördlichen Seite schließt ein Wohngebiet an. Das Baugrundstück besteht aus dem Flurstück 254/95 und 254/96 (zusammen ca. 7.167 m2). Auf den benannten Flurstück befindet sich ein bestehende ALDI-Markt mit abgesenkten Anlieferungsbereich und einer Stellplatzanlage für 89 PKWs. Im Zuge der Baumaßnahme wird lediglich das bestehende Volumen des ALDI-Markts behandelt. Der Abbruch beschränkt sich dabei vorwiegend auf den Innenausbau und Teile der Fassade, sowie maßgeblich das Dach. Der Kundenstellplatz wird im Bestand weiter genutzt. Der Bestand wird lediglich neu ausgebaut. Der Hauptkundenzugang verbleibt an bestehender Stelle und wird lediglich durch eine neue Türanlage und Windfang ersetzt. Die Tragkonstruktion im Bestand, bestehend aus Einzel-, Streifenfundamenten und Sohlplatte, Aussteifungsstützen aus Stahlbeton und Mauwewerk wird erhalten und als Auflager für die neue Dachkonstruktion aus Brettschichtholzbindern übernommen. Die Außenwandkonstruktion in Höhe der Binderkonstruktion wird in Elementbauweise aus Holzrahmenbau ausgefacht und mit Zellulosedämmung ausgeblasen. Die Binder erhalten eine Eindeckung mittels Trapezblechen mit aufliegender Dämmung, Dachfolie und werden als leichtgeneigte 2% Flachdachkonstruktion erstellt. Das Gebäude wird allseitig mit einer Wärmedämmung versehen. Die neu zu errichtende Fassade im Bereich der Attika besteht aus einer vorgehängten Aluminiumverbundplatten im Farbton Mittelgrau. Die Attika wird mit Aluminiumblech eingedeckt und nach oben abgeschlossen. Die Innenwände werden im Trockenbau mittels Ständerkonstruktion erstellt. Die Wandverkleidung erfolgt mittels Gipskarton oder beschichteten Spanplatten. Der Fussbodenaufbau oberhalb der Sohlplatte besteht aus einem zementösen Rüttelboden mit darin gebetteten Feinsteizeugfliesen. Die Decke des Verkaufsraum bleibt offen als von unten sichtbares Trapezblech. Die Bereiche der bestehenden Lagerbereiche und die Nebenräume erhalten eine abgehängte Rasterdecke aus beschichteten Mineralfaserplatten. Die Heiztechnik bestehend aus einer Kälteintegralanlage nutzt die Abwärme der Kühlwandregale oder alternativ mittels Gasbrennwerttherme um das Gebäude über Deckenheizelemente zu beheizen. Die Anlage wird durch auf dem Dach befindliche Photovoltaik unterstützt. Die Stromversorgung erfolgt zusätzlich zur PV-Anlage über das öffentliche Netz und deren Anbieter. Die Schmutzwasserentwässerung erfolgt unterhalb der Sohlplatte bis zum Gebäudeaustritt. Von dort aus wird Sie unterhalb der Außenanlagen bis zur südlichen Grundstücksgrenze und Übergabe an das öffentliche Leitzungsystem im Erdreich geführt. Die Entwässerung der Dachflächen ist aus dem Bestand zu übernehmen und anzuschließen. Die Außenanlagen sind mit vorgeschaltetem Schlammfang an selbiges Netz angeschlossen. Die Baumaßnahme wird in zwei Schritten volzogen. Die Baumaßnahme wird in einer Bauphase errichtet. Vorgegebenes Ziel ist es die Schließzeit des Verkaufs möglichst kurz zu halten.
1 Baubeschreibung
1 Allgemeine Vorbemerkungen 1. Allgemeine Vorbemerkungen 1.1 Punktfolgen (Freistellen) bzw. das Bieterangabenverzeichnis sind vom Bieter auszufüllen. Bei Abweichungen vom Leitfabrikat sollen alle notwendigen Nachweise der Gleichwertigkeit mit dem Angebot abgegeben werden. Wird die Gleichwertigkeit nicht nachgewiesen, ist das Leitfabrikat auszuführen. 1.2 Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN- Normen als beschrieben. Hierbei bedeutet Bauart: Das Herstellen durch Zusammenfügen der Baustoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. 1.3 Sofern in der Leistungsbeschreibung die Ausführung nach besonderer Anordnung des Auftraggebers vorgeschrieben ist, bedeutet dies, dass auch mit der Vorbereitung zur Ausführung erst nach besonderer Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen ist. 1.4 Dem Bieter wird empfohlen, sich vor der Abgabe eines Angebotes mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen. Die Besichtigung kann, nach vorh. Anmeldung, im Beisein eines Vertreters des Auftraggebers erfolgen. 1.5 Lagerung von Baustoffen Außerhalb des Gebäudes gelagerte leichte Baustoffe und Abfälle müssen sturmsicher abgedeckt oder verankert sein. 1.6 Baustelleneinrichtung Der Auftragnehmer hat seine Baustelleneinrichtung mit dem AG abzustimmen. 1.7 Baustrom/Beleuchtung Ein geeigneter Baustromanschluss wird vom Auftragnehmer ELEKTRO innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche neben dem Baubereich zur Verfügung gestellt. Eventuell erforderliche Leitungen vom Baustromanschluss zur Arbeitsstätte sind vom AN bis zu einer Länge von ca. 75 m einzukalkulieren. Dazu gehört auch die stolperfreie Verlegung der Leitungen auf dem Gelände mit entsprechenden Befestigungen oder Abdeckungen. Die Beleuchtung der Verkehrswege innerhalb und außerhalb des Gebäudes wird durch das Gewerk Elektro sichergestellt. Für ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung ist jedes Gewerk selbst verantwortlich. Die Verbrauchskosten für Baustrom sind nicht in die Baustellengemeinkosten einzukalkulieren. 1.8 Bauwasser Ein Bauwasseranschluss wird vom Auftragnehmer SANITÄR innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche eingerichtet und ist von allen AN zu nutzen. Zapfstellen innerhalb des Gebäudes stehen nicht zur Verfügung. Bei der Benutzung der Baustelleneinrichtung wird der Auftragnehmer zur Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasserqualität verpflichtet, (VDI 6023, DIN EN 1717). Die Verbrauchskosten für Bauwasser sind nicht in die Baustellengemeinkosten einzukalkulieren. 1.9 WC-Nutzung Ein Baustellen-WC wird über beuseits aufgestellt und vorgehalten. WC-Anlagen sind stets in einem sauberen Zustand zu halten. 1.10 Gerüst / Hebemaschinen / Kraneinsätze Für die Arbeiten hat der AN, soweit erforderlich, ein Gerüst, eine Schuttrutsche und/oder Hebemaschinen zu stellen. Die hierfür entstehenden Kosten werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen einzukalkulieren. Geeignete Hebeeinrichtungen, zur Beschickung der Baustelle, sind von jedem Gewerk einzukalkulieren. 1.11 Meterrisse und Schnurgerüst Ein Höhenbezugspunkt in Baufeldnähe wird vor Beginn der Maßnahme durch den Auftraggeber verbindlich für alle Gewerke angelegt und gekennzeichnet. Durch das Gewerk Rohbau werden im Neubau jeweils ein verbindlicher Meterriss angelegt. Zusätzlich werden durch den Auftraggeber die Hauptachsen des Neubaus in Form eines Schnurgerüstes angelegt und gekennzeichnet. 1.12 Verkehrswege Es ist darauf zu achten, dass Flure, Fluchtwege und Treppenräume stehts von Gegenständen, Stolperfallen und Brandlasten freigehalten werden. 1.13 Schutzausrüstung Sofern das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung erforderlich ist, sind die Kosten in den entsprechenden Preisen einzurechnen, ebenso die Kosten für die Arbeitserschwernis. Bei Bedarf sind Absperr- und Kennzeichnungsmaßnahmen kostenneutral vom Auftragnehmer durchzuführen. 1.14 Rauchverbot im Gebäude Auf der Baustelle gilt für alle Handwerker und Projektbeteiligte ein Rauchverbot im Gebäude! Das Rauchen ist nur außerhalb von Gebäuden, an den vorhandenen Raucherplätzen, möglich. 1.15 Abfall/ Müll und Reinigung Umverpackungen und Materialreste sind gegen Umherfliegen zu sichern und zeitnah auf eigene Kosten zu entsorgen. Der Müll ist nicht auf dem Gelände zu lagern. Der AN hat Verunreinigungen, die durch die Arbeiten entstehen, werktäglich zu beseitigen. 1.16 Nachunternehmer Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor der beabsichtigten Übertragung unaufgefordert Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers schriftlich bekannt zu geben sowie das Einverständnis des AG einzuholen. Ein Vertragsverhältnis zwischen Bauherrn und Nachunternehmer entsteht nicht. Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen auch für die Leistungen der von ihm beauftragten Nachunternehmer wie für seine eigenen Leistungen.
1 Allgemeine Vorbemerkungen
2 Allgemeine Vertragsbedingungen Angebotsgrundlagen sind: Das nachstehende Leistungsverzeichnis. Die bauaufsichtlich genehmigten Zeichnungen und die statische Berechnung mit den dazugehörigen Auflagen. Die Ausführungs- und Detailzeichnungen des Architekten und des Statikers. Die V.O.B. neueste Ausgabe in vollem Umfange, soweit im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben. Die mit der Unterschrift des Bieters bestätigte Besichtigung des Bauortes und der vorhandenen Gegebenheiten durch den Bieter vor Angebotsabgabe. Vertragsbestandteile sind: Der bei der Vergabe abzuschließende Bauwerksvertrag. Das Angebot mit den aufgeführten Angebotsgrundlagen. Weitere verbindliche Vereinbarungen sind: Tariflich festgesetzte Lohnerhöhungen können in Ansatz gebracht werden, wenn sie 12 volle Kalendermonate nach der Angebotsabgabe eintreten. Der Auftragnehmer muß diese Veränderung im einzelnen nachweisen. Die Veränderungen müssen, um anerkannt werden zu können, vor Eintritt der Veränderung der Bauleitung mitgeteilt werden. Besondere Verkaufs- und Lieferbedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt. Sämtliche Bauleistungen verstehen sich einschl. Lieferung der erforderlichen Materialien, wenn nicht ausdrücklich eine bauseitige Lieferung vermerkt ist. Einzelne Positionen des Angebotes können, ohne Entschädigung für den entgangenen Gewinn, auch nach der Beauftragung gestrichen werden. Sämtlicher Schutt und Abfall, der während der Bauzeit anfällt, ist vom Unternehmer zu entfernen. Festgestellte Mängel müssen in der von der Bauleitung angegebenen Zeit behoben werden. Wird der Termin vom Unternehmer nicht eingehalten, so werden ohne nochmalige Aufforderung die Mängel auf Kosten des Unternehmers beseitigt. Der Bauherr ist bei der Vergabe nicht an das billigste Angebot gebunden. Abschlagsrechnungen müssen 1-fach eingereicht werden. Abschlagszahlungen werden bis zu einer Höhe von 90 % der bis dahin geleisteten Arbeit gewährt. Schlußrechnungen müssen in 1 -facher Ausfertigung eingereicht werden. Ab 50.000,00 wird spätestens mit der Schlussrechnung eine für 5 Jahre befristete Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5% der Bruttogesamtrechnungssumme erforderlich. Die Sicherheitssumme kann durch eine befristete Bankbürgschaft abgelöst werden. Es wird darauf hingewiesen, daß bei Auftragsvergabe eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Form einer Bankbürgschaft (einer deutschen Großbank) vom Auftragnehmer verlangt werden kann. Unfallverhütungsvorschriften und Schutzmaßnahmen der Berufsgenossenschaft sind genauestens zu beachten. Für die Folge von Unfällen jeder Art ist der Auftragnehmer allein verantwortlich, außerdem übernimmt der Auftragnehmer für seinen Aufgabenbereich die Stellung des verantwortlichen Bauleiters gemäß § 75 der Landesbauordnung. Eine Haftpflicht in ausreichender Höhe wird als Vertragsbedingung vorausgesetzt. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vor Beginn der Arbeiten schriftlich vereinbart worden sind. Für alle Arbeiten, die nicht im Angebot erfasst sind, müssen vor Beginn der Arbeiten Nachtragsangebot eingereicht und genehmigt werden. Bei Nichtbeachtung dieser Bedingung kann der Preis vom Architekten nach eigenem Ermessen eingesetzt werden. Alle Preise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird am Schluß der Rechnung der Nettosumme zugerechnet. Anmerkung: Die Reinigung der Baustelle übernimmt der jeweilige Auftragnehmer, sollte die Baustelle nach 1-maliger Aufforderung durch die Bauleitung nicht sofort gereinigt werden, wird ein Reinigungsunternehmen beauftragt, die Kosten werden auf die beteiligten Firmen umgelegt. Der Bauherr hat für dieses Bauvorhaben eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Die Versicherungskosten werden anteilig auf die einzelnen Gewerke umgelegt, so dass 0,30 % für die Bauwesenversicherung von der Netto- Abrechnungssumme in Abzug gebracht werden. Für Wasser, Abwasser u. WC-Benutzung und Stromverbrauch werden 0,20 % der Netto-Abrechnungssumme bei Stellung der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Für die Verjährung der Gewährleistungsansprüche gelten allein die Bestimmungen der VOB, verlängert auf 5 Jahre (61 Monate). Es wird eine förmliche Abnahme nach Abschluß der Arbeiten vereinbart.
2 Allgemeine Vertragsbedingungen
3 Technische Vertragsbedingungen 1.       ALLGEMEINE HINWEISE 1.1     Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV. 1.2     Die technischen Vertragsbedingungen gelten für alle Titel und Positionen. 1.3     Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im Leistungsverzeichnis. Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen in technischer Hinsicht sind vom Bieter bei Abgabe seines Angebotes in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen. 1.4     Der Bieter bestätigt, dass die aufgeführten Lohnstundensätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden sind und die üblichen Berechnungsmerkmale vollständig beinhalten. Mit den Lohnstundensätzen sind u.a. abgegolten: - Erschwerniszulagen, soweit die hierfür ursächlichen Umstände vom Auftragnehmer zu vertreten sind. - Tariflohn bzw. tatsächlich gezahlter Lohn, sowie die Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Mindestlohn Zahlung in Deutschland. - Zuschläge für vom Auftragnehmer zu vertretende Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit - Entgelt für übliche Wegezeiten - Lohnnebenkosten (z. B. Auslösung, Fahrgeld, Personaltransportkosten, Verpflegungszuschuss, Übernachtungskosten) - Aufsichtspersonal, sofern nicht gesondert auszuweisen - Sozialaufwand (Arbeitgeberanteil) - Gemeinkosten der Baustelle - allgemeine Geschäftskosten - vermögensbildende Maßnahmen - Vorhaltekosten für Werkzeug und Kleingeräte - Wagnis und Gewinn Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann vergütet,wenn sie vor ihrem Beginn vereinbart werden. Bei Stundenlohnarbeiten müssen die Nachweise enthalten: - Art der ausgeführten Leistung - Ort und Datum sowie die Dauer der Arbeiten (mit Uhrzeitangabe) - Anzahl der eingesetzten und namentlich genannten Arbeitskräfte - Materialverbrauch - bei Maschinen- und Kfz-Einsatz Angaben zum Typ Stundenverrechnungssätze für Baumaschinen, Geräte und Fahrzeuge enthalten sämtliche Aufwendungen, wie: - Kosten für Bedienungspersonal - Kosten für Verbrauch von Betriebsstoffen und Energie - Vorhaltung - Reparaturkosten Der Verrechnungssatz gilt für das auf der Baustelle befindliche Objekt vom Zeitpunkt des Einsatzes einschl. technologisch bedingter Wartezeiten und notwendiger ständiger Besetzung mit Bedienungspersonal. Materialverrechnungssätze gelten frei Baustelle unabgeladen. 1.5     Der Einheitspreis ist in EURO und netto anzugeben. Mit den Preisen werden alle Leistungen abgegolten, die nach - der Leistungsbeschreibung, - den Allgemeinen Vorbemerkungen, - den Technischen Vorbemerkungen - den technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen und der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören. Nach der gewerblichen Verkehrssitte sind unter anderem folgende Leistungen abgegolten: - Lieferung der einzubauenden Stoffe und der Hilfsstoffe einschließlich aller Lade- und Transportleistungen. - Vorhaltung und Unterhaltung von Maschinen, Geräten und der nicht körperlich in das Bauwerk eingehenden Stoffe. - Einbau der gelieferten oder bauseits bereitgestellten Stoffe Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Nicht abgegolten sind: - Kosten für das Herstellen der Baufreiheit, wenn es sich nicht um Nebenleistungen handelt. Das Herstellen der Baufreiheit umfasst unter anderem: - das Bereitstellen je eines Hauptanschlusses für Wasser und Elektroenergie auf der Baustelle entsprechend der benötigten Leistung, jedoch ohne Verbrauchsmesseinrichtung, - das Abstecken der Hauptachsen der Gebäude oder baulichen Anlagen, sowie der Grenzen des Geländes, das dem Auftragnehmer rechtsmängelfrei zur Durchführung der Bauarbeiten vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt wird, - das Schaffen notwendiger Höhenfestpunkte, oder das Festlegen vorhandener Höhenbezugspunkte in unmittelbarer Nähe der Gebäude und baulichen Anlagen, - das Bereitstellen von Lagerplätzen, Zufahrtsstraßen und Anschlussgleisen im gewerbeüblichen oder vereinbarten Umfang, - das rechtzeitige Fertigstellen der erforderlichen Vorleistungen durch den Auftraggeber oder in seinem Auftrag handelnder Dritter, - Kosten für zusätzliche Aufbereitung bauseits bereitgestellten Materials. In die Preise sind grundsätzlich einzubeziehen: - alle Aufwendungen und Kosten, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten sowie für das Gewerk geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben, soweit sie keine besonderen Leistungen darstellen. 1.6     Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. 1.7     Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben unberührt. 1.8     Über die Ausführung von Alternativpositionen ist rechtzeitig eine Vereinbarung zu treffen. 1.9     Die Bauleistungen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, wenn nichts anderes ausgeschrieben ist. Für Toleranzen gelten DIN 18 201 und 18 202. Werden bautechnische Regeln aufgeführt, so gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Abnahme in Kraft befindliche Vorschrift, sofern diese keinen eigenen späteren Gültigkeitsvermerk trägt.
3 Technische Vertragsbedingungen
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1.__. 1 Baustelleneinrichtung Baustelle einrichten, bereitstellen, betriebsbereit halten und räumen mit 1) allen Geräten, Werkzeugen, Betriebsmitteln und Hilfsmitteln, 2) Sozialeinrichtung mit Erste-Hilfe-Koffer, Feuerlöscher, 3) tägliche Entfernung von Verunreinigungen, 4) herrichten der erforderlichen Lager- und Arbeitsplätze inkl. Beleuchtung, Gerüstungen und Sicherung. 5) sämtlicher Materialtransport- und Vorhaltekosten innerhalb und außerhalb der Baustelle, 6) alle sonstigen Kosten, die dem Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Aufgaben entstehen 7) Hilfsmittel und Zuarbeiten zu den Einmessarbeiten, 8) Forderungen des Amtes für öffentliche Ordnung, der Berufsgenossenschaften, Behörden, Amtsstellen und Körperschaften einschließlich der damit zusammenhängenden Kosten und Gebühren sind zu beachten.
1.__. 1
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
2 Fassadenarbeiten
2
Fassadenarbeiten
2.__. 1 Überholungsanstrich Stb.-Rundstütze, d = 40cm, Dispersions-Silikatfarbe, Farbe KEIM - Exklusiv nach Wahl Überholungsanstrich an allseitig an Fassaden - Rundstütze, außen, Untergrund aus Stahlbeton Rundstütze mit Durchmesser d = 40cm, Grundbeschichtung pigmentiert, Schlussbeschichtung aus Dispersions-Silikatfarbe, Mindestauftragsmenge 1800 g/m2, Wandhöhe bis 4,00m Farbton KEIM - Exklusiv nach Wahl des Auftraggebers
2.__. 1
Überholungsanstrich Stb.-Rundstütze, d = 40cm, Dispersions-Silikatfarbe, Farbe KEIM - Exklusiv nach Wahl
3.50
m
2.__. 2 Überholungsanstrich Außentür zweiflüglig Stahl Maulweite/WD 475 mm B 2.510 mm H 2.260 mm 1K-Korrosionsschutzfarbe Acrylharzlack PU verst. RAL 7016 Überholungsanstrich an Außentür, witterungs- und raumseitig, mit Zarge, einflügelig, Untergrund verzinkter Stahl, Maulweite/Wanddicke 475 mm, Breite Nennmaß Wandöffnung 1135 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 2260 mm, Zwischenbeschichtung aus Einkomponenten-Korrosionsschutzfarbe, Schlussbeschichtung aus PU-verstärktem Acrylharzlack, Farbton RAL 7016 Anthrazitgrau
2.__. 2
Überholungsanstrich Außentür zweiflüglig Stahl Maulweite/WD 475 mm B 2.510 mm H 2.260 mm 1K-Korrosionsschutzfarbe Acrylharzlack PU verst. RAL 7016
1.00
St
2.__. 3 Überholungsanstrich Außentür einflüglig Stahl Maulweite/WD 475 mm B 1.260 mm H 1.260 mm 1K-Korrosionsschutzfarbe Acrylharzlack PU verst. RAL 7016 Überholungsanstrich an Außentür, witterungs- und raumseitig, mit Zarge, einflügelig, Untergrund verzinkter Stahl, Maulweite/Wanddicke 475 mm, Breite Nennmaß Wandöffnung 1260 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 1260 mm, Zwischenbeschichtung aus Einkomponenten-Korrosionsschutzfarbe, Schlussbeschichtung aus PU-verstärktem Acrylharzlack, Farbton RAL 7016 Anthrazitgrau
2.__. 3
Überholungsanstrich Außentür einflüglig Stahl Maulweite/WD 475 mm B 1.260 mm H 1.260 mm 1K-Korrosionsschutzfarbe Acrylharzlack PU verst. RAL 7016
1.00
St
3 Malerarbeiten
3
Malerarbeiten
3.__. 1 Untergrundvorbereitung / Grundieren Untergrund an Wänden und Decken schleifen, Sinterschichten und Trennschichten durch ganzflächiges Schleifen entfernen, Flächen entstauben. Untergrund auf Eignung, Trag- und Haftfähigkeit prüfen. Flächen säubern. Grundanstrich mit Tiefgrund. emissionsarm, tief eindringend, gut verfestigend, alkalibeständig, schnell trocknend, wasserdampfdiffusionsfähig, geprüft gemäß AgBB-Schema
3.__. 1
Untergrundvorbereitung / Grundieren
975.00
m2
3.__. 2 Erstbesch Wand Gipspl. / Putz Dispersionsfarbe, Nassabriebkl. 1, deckend weiß, bis h = 3,50m Erstbeschichtung an Wand, innen, Untergrund Gipsplatten / Putz, vorh. Qualitätsstufe Oberfläche Q3, Gips-Putzmörtel, geglättet, Grundbeschichtung für Dispersionsfarbe, pigmentiert, Schlussbeschichtung aus Dispersionsfarbe, Nassabriebbeständigkeit Klasse 1 DIN EN 13300, Farbton RAL 9016, Verkehrsweiss Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche nicht höher als 3,50 m.
3.__. 2
Erstbesch Wand Gipspl. / Putz Dispersionsfarbe, Nassabriebkl. 1, deckend weiß, bis h = 3,50m
170.00
m2
3.__. 3 Erstbesch Wand Gipspl. / Putz Dispersionsfarbe, Nassabriebkl. 1, deckend weiß, bis h = 5,40m Erstbeschichtung an Wand, innen, Untergrund Gipsplatten / Putz, vorh. Qualitätsstufe Oberfläche Q3, Gips-Putzmörtel, geglättet, Grundbeschichtung für Dispersionsfarbe, pigmentiert, Schlussbeschichtung aus Dispersionsfarbe, Nassabriebbeständigkeit Klasse 1 DIN EN 13300, Farbton RAL 9016, Verkehrsweiss Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche in Höhen von 3,50 m bis 5,40m
3.__. 3
Erstbesch Wand Gipspl. / Putz Dispersionsfarbe, Nassabriebkl. 1, deckend weiß, bis h = 5,40m
50.00
m2
3.__. 4 Erstbesch. Wand / Träger - Klarlackversiegelung, Nassabriebkl. 1, deckend, bis h = 5,40m Überholungsanstrich / Versiegelung an Wand / Träger, innen, allseitig Grundbeschichtung und Schlussbeschichtung mit Klarlack hochscheuerbeständig; Nassabriebbeständigkeit R-Klasse 1 DIN EN 13300, Farbton Klarlack, Höhe von 3,00 m bis 5,40m Untergrund: OSB III, Holzwerkstoffplatte
3.__. 4
Erstbesch. Wand / Träger - Klarlackversiegelung, Nassabriebkl. 1, deckend, bis h = 5,40m
175.00
m2
3.__. 5 Überholungsanstrich Wand - Dispersionsfarbe, Nassabriebkl. 1, deckend weiß Überholungsanstrich an Wand, innen, Grundbeschichtung und Schlussbeschichtung mit Dispersionsfarbe hochscheuerbeständig; Nassabriebbeständigkeit R-Klasse 1 DIN EN 13300, Farbton Standardweiß, Wandhöhe bis 3,50m Untergrund: Gipsplatten gespachtelt + geschliffen, Qualitätsstufe Oberfläche Q3
3.__. 5
Überholungsanstrich Wand - Dispersionsfarbe, Nassabriebkl. 1, deckend weiß
O
1.00
m2
3.__. 6 Überholungsanstrich Wand - Dispersionsfarbe, Nassabriebkl. 1, deckend weiß, bis h = 3,50m Überholungsanstrich an Wand, innen, Grundbeschichtung und Schlussbeschichtung mit Dispersionsfarbe hochscheuerbeständig; Nassabriebbeständigkeit R-Klasse 1 DIN EN 13300, Farbton Standardweiß, Wandhöhe bis 3,50m Untergrund: Betonfertigteil, Mauerwerk geschlämmt, Verputz
3.__. 6
Überholungsanstrich Wand - Dispersionsfarbe, Nassabriebkl. 1, deckend weiß, bis h = 3,50m
580.00
m2
3.__. 7 Überholungsanstrich Leibungen - Dispersionsfarbe, Nassabriebkl. 1, deckend weiß, b = 30cm wie vorstehende Position nur Leibungen mit Breite bis b = 30cm
3.__. 7
Überholungsanstrich Leibungen - Dispersionsfarbe, Nassabriebkl. 1, deckend weiß, b = 30cm
48.00
m
3.__. 8 Erstbesch Umfassungszarge Stahl Abwickl. 20-40cm L 5-6m Acrylharzlack Erstbeschichtung an Umfassungszarge, innen, Untergrund grundierter Stahl, Abwicklung der Bearbeitungsfläche über 20 bis 40 cm, Gesamtlänge der Zarge über 5 bis 6 m, Schlussbeschichtung aus Acrylharzlack, Farbton RAL 7016 Anthrazitgrau Arbeitshöhe bis 3 m.
3.__. 8
Erstbesch Umfassungszarge Stahl Abwickl. 20-40cm L 5-6m Acrylharzlack
8.00
St
3.__. 9 Überholungsanstrich Umfassungszarge Stahl Abwickl. 20-40cm L 9-10m Acrylharzlack Überholungsanstrich an Umfassungszarge, innen, Untergrund grundierter Stahl, Abwicklung der Bearbeitungsfläche über 20 bis 40 cm, Gesamtlänge der Zarge über 9 bis 10 m, Schlussbeschichtung aus Acrylharzlack, Farbton RAL 7016 Anthrazitgrau Arbeitshöhe bis 3 m.
3.__. 9
Überholungsanstrich Umfassungszarge Stahl Abwickl. 20-40cm L 9-10m Acrylharzlack
1.00
St
3.__. 10 Überholungsanstrich Umfassungszarge Stahl Abwickl. 20-40cm L 5-6m Acrylharzlack Überholungsanstrich an Umfassungszarge, innen, Untergrund grundierter Stahl, Abwicklung der Bearbeitungsfläche über 20 bis 40 cm, Gesamtlänge der Zarge über 5 bis 6 m, Schlussbeschichtung aus Acrylharzlack, Farbton RAL 7016 Anthrazitgrau Arbeitshöhe bis 3 m.
3.__. 10
Überholungsanstrich Umfassungszarge Stahl Abwickl. 20-40cm L 5-6m Acrylharzlack
4.00
St
3.__. 11 Überholungsanstrich Innentür Stahl Maulweite/WD 245mm B 1.135 mm H 2.260 mm 1K-Korrosionsschutzfarbe Acrylharzlack PU verst. Überholungsanstrich an Innentür, beidseitig, mit Zarge, zweiflügelig, Untergrund verzinkter Stahl, werkseitig grundiert, Maulweite/Wanddicke 400 mm, Breite Nennmaß Wandöffnung 1135 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 2260 mm, Zwischenbeschichtung aus Einkomponenten-Korrosionsschutzfarbe, Schlussbeschichtung aus PU-verstärktem Acrylharzlack, Farbton RAL 7016 Anthrazitgrau
3.__. 11
Überholungsanstrich Innentür Stahl Maulweite/WD 245mm B 1.135 mm H 2.260 mm 1K-Korrosionsschutzfarbe Acrylharzlack PU verst.
2.00
St
3.__. 12 Abdichtung Anschlussfuge innen Dichtstoff B 10-15mm Abdichtung der Anschlussfuge im Innenbereich, innere Abdichtung mit Dichtstoff, Fugenbreite über 10 bis 15 mm, Verhältnis Fugenbreite zu Dichtstofftiefe 2:1. Untergrund: Beton / Mauerwerk / Aluminium / Gipskarton / Fliesen / Stahlblech
3.__. 12
Abdichtung Anschlussfuge innen Dichtstoff B 10-15mm
370.00
m
3.__. 13 Erstbesch Ramschutzpoller Stahl, zweifarbig, 1K-Korrosionsschutzfarbe Acrylharzlack Erstbeschichtung an Rammschutzpoller DN 300 Höhe h = 1,50m, außen, Untergrund ausbetoniertes Stahlrohr, Beanspruchung durch Außentemperaturen von 5 bis 120 Grad C, Grundbeschichtung aus Einkomponenten-Korrosionsschutzfarbe, Schlussbeschichtu g aus Acrylharzlack, seidenmatt, deckend, Farbton schwarz - gelb gestreift. Streifenbreite b = 25 cm
3.__. 13
Erstbesch Ramschutzpoller Stahl, zweifarbig, 1K-Korrosionsschutzfarbe Acrylharzlack
O
1.00
St
4 Stundenlohnarbeiten
4
Stundenlohnarbeiten
4.__. 1 Vorarbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Vorarbeiter/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
4.__. 1
Vorarbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
O
1.00
h
4.__. 2 Baufacharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
4.__. 2
Baufacharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
O
1.00
h
4.__. 3 Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
4.__. 3
Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
O
1.00
h
4.__. 4 Kleingeräte und Material ohne Bedienungspersonal einsetzen 1-2kW Kleingeräte und Material (z.B. Bohrmaschine einschl. Bohrer u.ä.), ohne Bedienungspersonal, auf Anordnung des AG einsetzen, Der Verrechnungssatz für das Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Betrieb, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Leistung 1 bis 2 kW.
4.__. 4
Kleingeräte und Material ohne Bedienungspersonal einsetzen 1-2kW
O
1.00
h
4.__. 5 An- und Abfahrtspauschale pro Einsatz An- und Abfahrt für zusätzliche Einsätze, die nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Pauschale inklusive An- und Abreise, Fahrtweg, Fahrtkosten, Personalkosten und Dauer der Fahrtzeit. Ausführung auf Anordnung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung zum Einzelnachweis.
4.__. 5
An- und Abfahrtspauschale pro Einsatz
O
1.00
psch

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