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03 ELEKTRO & SANITÄR [FI]
03
ELEKTRO & SANITÄR [FI]
Elektrotechnische Vorbedingungen Elektrotechnische Vorbedingungen
Die zu verwendenden Anlagenteile und Materialien sind entsprechend den im LV vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Fabrikaten und Typen anzubieten. Vom Bieter können unter strenger Einhaltung der wesentlichen Qualitätsmerkmale und der Auslegungsdaten auch gleich-
wertige Fabrikate oder Typen angeboten werden.
1. Bei den ausgewählten Fabrikaten und Typen wird gefordert, dass
geeignete und marktgängige Fabrikate gewählt werden, die dem
neuesten Stand der Technik entsprechen.
Die Entscheidung über die zum Einbau gelangenden Fabrikate behält
sich der Auftraggeber vor. Dies gilt auch in Bezug auf die Auswahl von
Schaltgeräten, die für alle Gewerke vereinheitlicht werden sollen.
Mehrpreise dürfen dadurch nicht entstehen.
2. Sind im LVZ Materialien aufgeführt, die für den geplanten
Verwendungszweck ungeeignet sind, ist dieses vom Bieter bei der
Angebotsabgabe mit Begründung schriftlich anzuzeigen.
Die Angabe bestimmter Fabrikate im LV schränkt die Haftung des AN
nach dem Vertrag nicht ein.
3. Alle angebotenen und auszuführenden Materialien müssen die
entsprechend ihrem Einsatz gültigen Bauartzulassungen, VDE-Zeichen,
Typenschild und Zulassungsbescheide gem. Strahlenschutzverordnung,
VdS-Nr., FTZ-Nr. und dergleichen haben und den jeweiligen Normen
entsprechen.
4. Alternativ-Angebote sind ausschließlich zugelassen, wenn die
erforderlichen Beschreibungen und die technischen Daten beigefügt sind.
5. Für Richtungsänderungen und Verbindungen sind ausschließlich
Formteile einzusetzen.
6. Die elektrischen Anlagen sind nach den anerkannten Regeln der Technik
unter Berücksichtigung aller einschlägigen Normen, Richtlinien und
Vorschriften, insbesondere den VDE- und VdS-Bestimmungen, den
Auflagen der Behörden, insbesondere Baurechtsamt,
Brandschutzbehörde, Brandschutzgutachten, Gewerbeaufsichtsamt,
TÜV, der Versorgungsunternehmen, sowie den postalischen
Bestimmungen sofern im Leistungsumfang fernmeldetechnische
Einrichtungen enthalten sind, auszuführen. Ferner sind die Betriebsmittel
und technische Vorgaben des Bauherrn, Nutzer zur berücksichtigen.
Vor der Montage hat der Auftragnehmer eine Abstimmung, wie z.B. TGA-Gewerke, über Montageablauf und Ausführungsdetails mit den beteiligten Auftragnehmern herbeizuführen.
Änderungen jeglicher Art, auch Änderungen bei anderen Gewerken und bauliche Maßnahmen, die auf mangelhafte Koordination zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat sich mit seinen Leistungen dem allgemeinen Bauablauf anzupassen.
Einzelunterbrechungen bzw. Wechsel des Montageortes berechtigen nicht zu Mehrforderungen.
Für Befestigungen und Aufhängekonstruktionen, die sichtbar bleiben, sind Musterausführungen auf Bedarf zu montieren und genehmigen zulassen. Sämtliche Anlagenteile sind lösbar zu befestigen. Sämtliche Befestigungen und Aufhängungen sind durch Bohren und Verdübeln auszuführen. Die Verwendung von Schußapparaten ist vor Beginn der Arbeiten mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Es dürfen nur vom Institut für Bautechnik in Berlin allgemein bauaufsichtlich und baurechtlich zugelassene Dübel verwendet werden. Der Bieter hat vor Ausführung die Zulassungsbescheide der von ihm verwendeten Dübel beizufügen. DIN 4102 Funktionserhalt.
Abgehängte Konstruktionen sind generell mit Metalldübeln zu befestigen.
Bohr- und Dübelarbeiten an sichtbaren Wand und Deckenflächen sind so sorgfältig auszuführen, daß keine Beschädigung der Bauelemente auftritt. Dies gilt auch für Wand- und Deckenflächen mit aufgebrachter Isolierung oder Verkleidung.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für Fremdgewerke bei den beteiligten Firmen, die dafür erforderlichen Angaben anzufordern. Hierzu gehören Kabellisten und Grundrisspläne mit Typenbezeichnung, Adernzahl, Standortangabe für Schaltschrank, Ausführung nach Schnittstellenkatalog.
Die vom Fachingenieur gelieferten Ausführungszeichnungen sind vom AN die für die Montage und Fertigung erforderlichen Planunterlagen, Werkstatt-, Montage- und Detailzeichnungen zu aktualisieren, anzupassen.
Die Unterlagen sind rechtzeitig nach Bauzeitplan zu erstellen (siehe Hinweise Leistungsverzeichnis), damit alle technischen Daten zur Erstellung der Gesamtanlage rechtzeitig vorliegen.
Die Planunterlagen des Auftragnehmers sind so zu erstellen, dass der Auftraggeber bzw. dessen Beauftragter die vom AN beabsichtigte Ausführung zweifelsfrei erkennen kann. Sie enthalten alle Leitungsdimensionen, Abstandsmaße zu wichtigen Bauteilen oder Geräten, sowie ggf. Hinweise über Materialqualität.
Zu den Werkstatt- und Detailzeichnungen gehören auch, Ansichtsdarstellungen Stromlauf für Verteileranlagen.
Montagepläne
Grundrisse: 1:50 / 1:100
Detail-, Konstruktionszeichnungen: 1:20
Revisionsunterlagen
Als Bestandsunterlagen sind Ausführungs- und Montagezeichnungen zu liefern in denen alle im Rahmen der Ausführung vorkommenden Änderungen berichtigt werden. - Installationspläne M 1:50 mit Stromkreisbezeichnungen, Nummerierung der Anschlußdosen. Übersichtsschemata Stromlaufpläne und Klemmenanschlußpläne mit Stromkreisliste, Liste der Einstellwerte von Schutzeinrichtungen, ggfs. Rangierliste - Verteileransichten und Aufbauten.
Wenn optische Verkleinerungen gewählt werden, muß die Ausgangszeichnung mindestens über den Maßstab 1:50 verfügen. Die Schriftgrösse muss so gewählt werden, daß die Verkleinerungen gut lesbar sind. Der Endmaßstab der Verkleinerungen darf nicht kleiner als 1:1 sein. Für die Bezeichnung der Anlagenteile ist jeweils die neueste Norm zugrunde zu legen.
Die vorgenannten Pläne sind in folgender Form zu übergeben: 1 Satz Pausen in Mappen geordnet, davon Grundrißpläne farbig nach DIN (CAD) 2D und 3D. 1 Satz Pausen der Stromlauf und Klemmenpläne, Stromkreisliste, Liste der Einstellwerte und ggfs. auch Rangierliste zum Einlegen in die einzelnen Verteilungen.
1 Satz Sicherheitsbeleuchtung Verästelung Hauptleitungsübersicht
EDV-Netzwerk mind. in Größe DIN A2, farbig angelegt.
Ferner sind folgende Bestandsunterlagen je 1-fach in Mappen geordnet mit Inhaltsverzeichnis (inkl. elektronische Form als Datenträger) versehen zu liefern:
- Bedienungsanweisungen, abgestimmt auf die ausgeführten Anlagen
- Geräte-, Stück- und Ersatzteillisten
- Anlagen- und Funktionsbeschreibung mit Hinweisen auf eine wirtschaftliche
Betriebsführung.
- Detaillierte Wartungsanweisungen und Schmierplan z. B. für Notstrom-
aggregat
- Kopien sämtlicher behördlicher Prüfbescheinigungen einschl. TÜV- bzw.
sonstiger, vereidigter Sachverständiger, Abnahmeprotokolle mit Leistungs-
diagrammen der Werksprüfungen.
- Messprotokolle über alle durchgeführten Prüfungen nach VGB 4, vorbereitet
zur weiteren Verwendung bei den vorgeschriebenen Wiederholungsprüfungen.
- Lampenliste
- Fabrikatsliste verwendete Materialien
- Energiebilanz, Fortschreibung
Alle Unterlagen sind so zu ordnen, dass der Auftraggeber mit geringem Aufwand die zur Wartung der Anlagen erforderlichen Arbeiten disponieren kann.
Nebenleistungen
Außer den Vertragsbedingungen und in der VOB, Teil C, genannten Nebenleistungen, werden folgende Leistungen nicht gesondert vergütet:
Gespräche, TÜV, VDS, Versorgungsunternehmen, Fernmeldeamt, Einholen der erforderlichen Genehmigungen und Einleitung der notwendigen Abnahmen.
Der Bauherr muss die erforderlichen TÜV Prüfungen vorbereiten und beauftragen, der Auftragnehmer muss an den Terminen teilnehmen.
Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, sofern in den vorgehefteten Vertragsbedinungen nichts anderes vorgesehen ist.
Schlagen oder Nachschlagen kleinerer Wanddurchbrüche und Schlitze, Bohren von Durchführungen für vereinzelte Anschlüsse.
Abdeckung von Anlagenteile während der Bauzeit zum Schutz von Beschädigung und Verschmutzung.
Reinigen, Ausblasen bzw. Aussaugen, Kabelrinnen, Leuchten und Verteiler etc. vor Inbetriebnahme und endgültiger Abnahme (Übergabe).
Inbetriebnahme der Anlage (14 Tage Probelauf), unter Hinzuziehung eines Spezialisten des Herstellers und Betreuung der Anlage bis zur Übergabe an den Nutzer. Einweisung des Bedienungspersonals.
Zusätzliche Durchbrüche, Kernbohrungen sind vor der Ausführung von der Bauleitung, Statiker genehmigen zu lassen.
Erforderliche Aussparungen in Metallkonstruktionen, von Gipsplatten-Zwischenwänden dürfen nur nach entsprechender Rücksprache mit dem Wandhersteller vorgenommen werden. Aussparungen und Schlitze in Wände aus Gips, Mauerwerk, Leichtbausteinen etc.dürfen nur mittels Bohrer und Fräser hergestellt werden. Auf keinen Fall darf an solchen Wänden gestemmt werden. Der Einsatz
von Bolzenschussapparaten darf nur nach Rücksprache mit der Bauleitung erfolgen.
Anpassen von Anlagenteilen an nicht maßgerecht ausgeführte Leistungen anderer Unternehmer, soweit dies innerhalb der Zulässigen Bautoleranzen liegen. Berücksichtigung aller Forderungen, die sich aus der Anlagenbeschreibung ergeben koder an anderer Stelle genannt sind. Für alle sichtbaren Schalter, Steckdosen und Geräte sind dem Auftraggeber Muster in ausreichender Anzahl zur Auswahl mit gleichzeitiger Nennung von evtl. vom LV-Preis abweichenden Kosten zu nennen. Mustermontagen sind, wenn sie der Auftraggeber verlangt, unentgeltlich für den Auftraggeber zu erstellen. Nach Besichtigung und Freigabe durch den Auftraggeber wird die Mustermontage für die festgelegten Bereiche
Grundlage der Ausführung. Teile, die ohne ausdrückliche, schriftliche Freigabe bestellt, gefertigt und eingebaut werden und nicht die gestellten Anforderungen erfüllen (Technik, Material, Eigenschaften, Funktio, Form, Farbe, etc.) sind zu entfernen.
Ermittlung und Auflistung aller Werte über Wärmeabgabe, netzseitige Versorgung , einzuhaltenden Grenzwerte etc. für die einzelnen Anlagen.
Sind im Leistungsverzeichnis Vergleichsfabrikate und Vergleichstypen angegeben, muss die vom Bieter in freier Wahl angebotene Leuchte bzw. Fabrikat und Typ nicht nur technisch und formmäßig, sondern auch in der Lichtverteilung übereinstimmend sein. Die Berechnung der Beleuchtungsstärke erfolgt nicht nach der Wirkungsgradmethode, sondern aufgrund der Leuchtdichteverteilungskurve. Leuchten dürfen nur an tragende Teile montiert werden. Bei der Montage von Leuchten auf der in Zwischendecken muss der Auftragnehmer dafür sorgen, dass die zusätzliche Belastung durch die Leuchten von Zwischendecke etc. aufgenommen werden kann. Kann die Zusicherung der Firma, die die Zwischendecke montiert hat, nicht beigebracht werden, müssen die Leuchten nach VDE 0100 32 N4 an der Rohdecke erfolgen.
Bei U.P.-Dosen ist auf die Einbautiefe zu achten, so dass bei BUS-Einsatz sogenannte "Tabletten" eingelegt werden können.
Ergänzend hierzu sind grundsätzlich folgende Normen und Vorschriften zu beachten:
Die nachfolgenden Normen, Vorschriften und Richtlinien u.ä. sind in ihrer jeweils neuesten Fassung bei der Bauausführung zu beachten. Die Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In den einzelnen Bereichen des Leistungsverzeichnisses werden ggf. weitere Hinweise gegeben. Im übrigen gelten die anerkannten Regeln der Technik.
Brandschutz DIN 4102
Errichten von Starkstromanlagen bis 1000 V VDE 0100
Schutzmaßnahmen, Schutz gegen el. Schlage VDE 0100 Teil 410
Schutzmaßnahme, Schutz gegen
thermische Einflüsse VDE 0100 Teil 420
Schutzmaßnahmen, Schutz bei Überstrom VDE 0100 Teil 430
Schutzmaßnahmen, Schutz bei Überspannung VDE 0100 Teil 442
Schutzmaßnahmen, Trennen und Schalten VDE 0100 Teil 460
Schutzmaßnahmen, Anwendung VDE 0100 Teil 470
Strombelastbarkeit von Kabel und Leitungen VDE 0100 Teil 520
Überspannungs-Schutzeinrichtungen VDE 0100 Teil 534
Erdung, Potentialausgleich VDE 0100 Teil 540
Erstprüfungen, Erstnachweise VDE 0100 Teil 610
Medizinisch genutzte Räume VDE 0100 Teil 710
Stromversorgung für Sicherheitszwecke VDE 0100 Teil 718
Elektrische Betriebsstätten VDE 0100 Teil 731
Feuchte und nasse Bereiche VDE 0100 Teil 737
Kurzschlussströme in Drehstromnetzen VDE 0102
Sicherheitsstromversorgung VDE 0108
Verwendung von Kabel und Leitungen VDE 0298
Verbindungsmaterial bis 690 V VDE 0606 / VDE 0609
Niederspannungssicherungen VDE 0635 / VDE 0636
Niederspannungsschaltgeräte VDE 0638
Kabelträgersystme VDE 0639
Leitungsschutzschalter VDE 0641
Niederspannungsschaltgeräte VDE 0660
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen VDE 0664
Überspannungsablteiter VDE 0675
Medizinische Elektrische Geräte VDE 0750
Elektromagnetische Verträglichkeit VDE 0838 / VDE 0839
Überspannungsschutz von NS-Anlagen VDE 0845
weiterhin inbesondere:
Baugenehmigung
Brandschutzgutachten
Landesbauordnung LBO
Leitungsanlagenrichtlinie LAR
Arbeitsstättenrichtlinie ASR
Unfallverhütungsvorschriften BGV A2
Baustellenverordnung BaustellV
Bundesimmissionsschutzgesetz BlmSchG
Montagegerüste, auch solche mit Arbeitsbühnen über 2,0m einschließlich Transport zur Verwendungsstelle, Aufstellen, Aufbau und Abtransport. Die UVV-Vorschriften für Gerüste sind zu beachten. Stemm- und Bohrarbeiten für die Befestigung von Halterungen, Konsolen und Befestigungskonstruktionen. Schlagen oder Nachschlagen kleinerer Wanddurchbrüche und Schlitze, Bohren von Durchführungen für vereinzelte Anschlüsse.
Abdeckung von Anlagenteilen während der Bauzeit zum Schutz vor Beschädigung und Verschmutzung. Die vorzusehenden Schallschutzmaßnahmen sofern sie im LV nicht gesondert enthalten sind. Reinigen, Ausblasen bzw. Aussaugen der Kanäle, Kabelrinnen, Leuchten und
Verteiler etc. vor Inbetriebnahme und endgültiger Abnahme (Übergabe / bauseitige Bauendreinigung nass).
Probeweise Inbetriebnahme der Anlage, auch unter Hinzuziehung eines Spezialisten des Herstellers, (auch Teilinbetriebnahme) und Betreuung der Anlage bis zur Übergabe an den Nutzer. Übergabe der Anlage mit Einweisung des Bedienungspersonals. Messungen (z.B. zur Ermittlung der Beleuchtungsstärke), soweit sie zum Nachweis geforderter Werte zusätzlich notwendig sind.
Leerrohrverlegung
Bei Betoneinlegearbeiten ist das Reinigen bzw. das Öffnen und Abschneiden der Dosen und Rohre nach dem Ausschalen und Freilegen der Installation in die Preise mit einzukalkulieren.
Leistungsbedarfsermittlung
Die als Bestandteil der Ausführungsunterlagen beigefügte Energiebilanz ist fortlaufend zu ergänzen.
Änderungen, welche Auswirkungen auf Anlagenteile mit sich bringen, sind sofort der Fachbauleitung mitzuteilen, z.B. Änderung der Anlagen Verteiler.
Termine
Als Grundlage dient der beigefügte Terminplan (siehe Anlage)
Hinweis:
- Teilinbetriebnahmen werden nicht gesondert vergütet.
- Mehrfache Anfahrten für Inbetriebnahmen oder Abnahme werden nicht
gesondert vergütet, sondern sind einzukalkulieren.
Probebetrieb/Bemusterung
Arbeitsaufwand und notwendige Materialien .Diese sind betriebsfertig nach Vorgaben der Bauleitung zu errichten.
Probebetrieb
Der Probebetrieb umfasst die Inbetriebnahme, Einmessung, die Feinjustierung der Anlagen,
Bemusterung Leuchten
Es sind sämtliche Leuchten, gemäß Ausführungsplanung, betriebsfertig an den vorgesehenen Standorten nach Rücksprache mit der Bauleitung zu bemustern.
Sämtliche Geräte (Tasterkombinationen, Steckvorrichtungen, BMA-Taster, Hupen, etc. ) sind vor der Montage durch den Bauherrn zu bemustern. Hierfür sind notwendige Mustermontagen einzukalkulieren.
Zusätzliche zu erbringende Leistungen
Unterweisung des Bedienpersonals in die komplette Elektroanlage, Handhabung der Wartung, der einzelnen Anlagenteil, Einstellung der Mess- und Regelwerte.
Einzuhaltende Bestimmungen/Richtlinien
Sämtliche Einweisungen sind schriftlich zu protokollieren und mit der Abnahme vorzulegen.
Abnahme
Die gesamten Anlagen Elektro werden durch den TÜV oder einen Sachverständigen abgenommen. Die Kosten sowie die Beauftragung werden von dem Bauherren durchgeführt bzw. getragen. Der Arbeitnehmer muss die Abnahmen Vorbereiten und an Ihnen teilnehmen.
Für die Errichtung der Anlagen sind die neuesten jeweils gültigen Fassungen der DIN-Richtlinien in Verbindung mit den VDE-Bestimmungen gültig. Die einzelnen Anlagen sind vor der ersten Inbetriebnahme nach der Hauptprüfverordnung des TÜV zu prüfen bzw. eine Abnahme durch den TÜV durchzuführen.
Subunternehmer
Koordinierung und Überwachung der einzelnen Subunternehmer inklusive Montage und Demontagearbeiten
Bauseitige Geräte und Anlagen
Anschließen von Leitungen an Betriebsmittel fremder Gewerke wie Annäherungselektronik, Pissoir, Rampen, Radar-Automatik, Hebeanlage Türen ist Bestandteil Gewerk Elektro
Erforderliches Kleinmaterial wie Anschlußleitung mind. H05VV- F Kabelschuhe, Aderendhülsen, Bügelschellen, Schrauben ist zu berücksichtigen.
Der Angebotspreis hat außerdem zu enthalten:
1. Lesen der Schaltbilder, Klemmen und Schaltpläne der anzu-
schließenden Geräte bzw. Verteilungen
2. Ausprüfen und Bezeichnen der anzuschließenden Leitungen.
3. Funktionsprobe (Drehrichtung, Wirksamkeit von Überstromschutz und
Verriegelungsschaltungen). Die Funktionsprobe und Inbetriebnahme
erfolgt gemeinsam mit dem Hersteller
4. Prüfen der Schutzmaßnahme mit Protokollierung in Verbindung
mit dem Hersteller bzw. Errichter.
5. Ein ausgeschriebener Anschluss beinhaltet das beidseitige
Anschließen einmal am Gerät und einmal an Verteilung.
Abstimmungen der Technikgewerke
Vor Montagebeginn sind die jeweiligen Trassen unter den Technikgewerken zu koordinieren und vor Ort zu kennzeichnen. Falls erforderlich sind die einzelnen Höhenlagen unter Hinzuziehung eines Vermessers mittels Laser zu bestimmen.
Verlegen der Kabel und Leitungen für Technikgewerke / MSR-Technik
Die Verlegung der Kabel und Leitungen zwischen den Schaltschränken, den elektrischen Verbrauchern und den externen Schalt-, Regel- und Steuergeräten der Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Sprinkler-, Sonnenschutzanlage und dgl. gehört, soweit in der Beschreibung der Anlage nicht anders vermerkt, zur Leistung der Elektroinstallationsfirma.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, rechtzeitig bei allen beteiligten Firmen ggf. unter Einschaltung der örtlichen Bauleitung, die dafür erforderlichen Angaben anzufordern. Hierzu gehören Kabellisten mit Typenbezeichnung, Querschnitt und Adernzahl sowie Grundrißpläne mit Standortangabe für Schaltschrank und die zugeordneten externen Geräte.
Der Anschluß der Geräte erfolgt aus Gewährleistungsgründen im Regelfall von der jeweiligen Gewerke-Firma (soweit im LV nicht anders erwähnt).
Zum Anschluß gehören das Einführen der Kabel und Leitungen inkl. Zubehör in das jeweilige Endgerät (Schaltschrank, etc.) sowie das Absetzen und Anklemmen der herangeführten Kabel und Leitungen an Schaltschrank und externe Geräte.
Hauptzuleitungen zu Schaltschränken, Geräten und Maschinen grösser 50kW sind betriebsfertig aufzulegen. Kompressoren, Kühlturm, Kältetechnik, Sprinklerpumpe etc.
Rotierende und schwingungsfrei gelagerte Pumpen, Aggregate sind gemäß Richtlinien mit flexiblen Anschlussleitungen zugentlastet anzufahren. Hierzu ist vor dem Gerät ein Klemmkasten zu setzen. Die flexiblen Anschlussleitungen sind mit Aderendhülsen gegebenenfalls Kabelschuhen auszuführen.
Sämtliche Motorschutzschalter oder Reparaturschalter sind vom jeweiligen Gewerk beizustellen.
Mindestanforderung gemäß einschlägigen VDE-Bestimmungen / DIN-Richtlinien.
UVV
Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen nach den Unfallverhütungsvorschriften. Der Einsatz von Bolzen-Schießgeräten sind von der örtlichen Bauleitung zu genehmigen.
Stahlbau Konstruktionen (Verteilungen, Trassensysteme)
Vor Ausführung der Arbeiten sind die Traglasten zu prüfen. Die Konstruktionszeichnungen sind vor Ausführung zu genehmigen.
Die gestalterischen Belange sind mit dem Architekturbüro / Ingenieurbüro abzustimmen. Je nach Einsatz sind die Anlagenteile zu behandeln ( verzinken). Die Materialien sind über Verschraubungen zu verbinden. Primärtrager für das Aufsetzen der Konstruktion werden bauseits vormontiert.
Messungen
Vorhaltung von Messgeräten für Spannungsmessungen, Beschallungsmessungen, Beleuchtungsmessungen, Strommessungen, Leistungsmessungen, Isolationsmessung, Fehlerstrommessgerät.
Bauendreinigung
Nach Fertigstellung der Anlagen hat eine komplett Bauendreinigung der zuvor beschriebenen Anlagen zu erfolgen. Die ist mit allen Gewerken abzustimmen und hat von oberster Installations-
ebene nach unten zu erfolgen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen das diese feucht zu erfolgen hat. Dies ist der Bauleitung und dem Bauherrn vorher schriftlich mitzuteilen.
Hierbei sind sämtliche Anlagenteile staubfrei zu reinigen.
Zusätzliche Ausführungen
1. Errichterbescheinigung, der Errichter der Elektroanlagen hat gemeinsam
mit der Schlussrechnung eine Bescheinigung einzureichen, in welcher
bestätigt wird, dass die Elektroanlagen nach den derzeit gültigen
VDE-Bestimmungen ausgeführt wurden. VDE 0100 + 0108 + 0101.
Weiterhin ist zu bescheinigen, dass die Vorschriften der '
Berufsgenossenschaft (VBG) und die Verwaltungsvorschriften Leitungen
(VwVL) eingehalten worden sind. Die Schlussrechnung gilt als nicht
prüffähig bis zur Vorlage vorgenannter Bescheinigungen.
2. Fachbauleitererklärung
3. Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr.
4. Vorlage Messprotokolle
5. Vorlage Zulassungsbescheinigung
6. Schaltpläne
7. Fortschreibung Energiebilanz
8. Ersatzteillisten
9. Anlagen- und Funktionsbeschreibung mit Hinweisen auf eine
wirtschaftliche Betriebsweise
10. Werksatteste
11. Protokolle über Einregulierungsarbeiten der einzelnen Abschnitte
12. Lampenliste
13. Revisionsunterlagen
14. Wartungsangebote nach Amev (Aufzug, EMA, Instandhaltung, Wartung)
Preisstellung
Sämtliche Insgemeinkosten, auf die im Leistungsverzeichnis nicht gesondert hingewiesen wird, sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
In den Einheitspreisen der einzelnen Positionen sind eventuelle Werkstoffe und systembedingte Zubehörteile bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Bei eventuellen Unklarheiten ist mit dem Ingenieurbüro Schnepf Planungsgruppe Elektrotechnik GmbH Rücksprache zu halten.
Eventuelle Nachforderungen von zusätzlichen Erschwernissen sind ausgeschlossen.
Auf eine Lohngleit- und Materialgleit-Klausel wird verzichtet. Die Einheitspreise sind als Festpreise bis Ende Bauzeit anzubieten.
Elektrotechnische Vorbedingungen
Mit der Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter diesen Leistungsbeschrieb, Mit der Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter diesen Leistungsbeschrieb,
sowie die "Vorbemerkungen" als vereinbart an.
.............................................................., den...................................................2024
................................................................................................................................
Unterschrift und Stempel
Mit der Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter diesen Leistungsbeschrieb,
03.03 BETONEINLEGEARBEITEN WAND/DECKE [FI PGS]
03.03
BETONEINLEGEARBEITEN WAND/DECKE [FI PGS]
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