OS-8 Beschichtung
Adolf-Kober-Straße
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your estimate

until

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
1. Technische Vorbemerkungen zu schadstofffreien Materialien 1. Technische Vorbemerkungen zu schadstofffreien Materialien Beim vorgenannten Bauvorhaben soll eine QNG/BiRN-Zertifizierung durchgeführt werden. Im Rahmen der Nachhaltigkeitszertifizierung wird ein besonderer Fokus auf die Prüfung der verwendeten Baustoffe gelegt. Es ist zwingend erforderlich, dass alle Anforderungen des Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) eingehalten werden. Hierbei sind die Anforderungen aus dem «Anhangdokument 3.1.3 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien» (Version WG23, ab 03.2023) der QNG-Siegeldokumente zwingend einzuhalten. Hierbei sind für alle Produkte/Erzeugnisse/Stoffe, die vor-Ort verarbeitet oder eingebaut werden die Anforderungen aus dem «Anhangdokument 3.1.3 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien» einzuhalten. Die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen ist von dem AN gem. des Anhangdokumentes "Handout Materialdokumentation" zu erfüllen. Grundsätzlich sind folgende Bauproduktgruppen gem. des «Anhangdokument 3.1.3 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien» beratungsrelevant: · Bodenbeläge · Verlegewerkstoffe · Kleb- und Dichtstoffe · Belegungen und Beschichtungen überwiegend mineralischer Oberflächen · Beschichtungen/ Lackierungen auf Metall, Holz und Kunststoff · Beschichtungen für den Korrosions- und Brandschutz · Imprägnierungen zum Zweck des chemischen Holzschutzes · Holzwerkstoffplatten · Bauprodukte auf Bitumenbasis · Bauprodukte aus Kunststoffen oder Metallen · Dämmstoffe · Bauprodukte haustechnischer Installationen 2. Technische Vorbemerkungen zur nachhaltigen Materialgewinnung Der Auftragnehmer ist verpflichtet nachzuweisen, dass keine unkontrolliert gewonnenen Hölzer aus tropischen, subtropischen und borealen Wäldern verwendet bzw. dass das Holz aus regionaler Holzwirtschaft stammt. Dies ist durch ein Zertifikat/Erklärung des Sägewerks zu bestätigen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer verpflichtet, dass mindestens 95 % der neu eingebauten Hölzer Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Dies ist er Fall, wenn durch Vorlage eines Zertifikates (PEFC/ FSC) die geregelte, nachhaltige Bewirtschaftung des Herkunftsforstes nachgewiesen wird. Folgende Angaben werden benötigt und durch den AN zur Verfügung gestellt: Auflistung aller neu eingebauten Holzprodukte oder holzbasierenden Materialien nach Gewerken inklusive der Angabe der Massen- oder Volumenanteile. Dies dient als Grundlage zur Ermittlung über den prozentualen Anteil am Gesamtvolumen oder an der Gesamtmasse der neueingebauten Holzprodukte und der vorhandenen Zertifikate durch den Bauherrn. Für die Bestimmung der absoluten Holzmenge ist die Bezugsgröße auf Masse oder Volumen zu vereinheitlichen · PEFC- / FSC-Zertifikate mit Zertifizierungsnummer · Lieferscheine der zertifizierten Hölzer inkl. Zertifizierungsnummer Hiermit bestätigt der AN sich an die Anforderungen des QNG-Siegels zu halten und ausschließlich Produkte und Materialien einzusetzen, die den QNG- Qualitätsanforderungen entsprechen. Außerdem verpflichtet sich der AN nach Fertigstellung seiner Leistungen, die Erfüllung der o.g. Qualitätsanforderungen zu erklären. Darüber hinaus verpflichtet sich der AN, die Anforderungen für nachwachsende Rohstoffe (Holz / Holzprodukte / Holzwerkstoffe) einzuhalten und dies nach Fertigstellung seiner Leistungen zu bestätigen. __________________________ Unterschrift Auftragnehmer
1. Technische Vorbemerkungen zu schadstofffreien Materialien
Hinweise Titel 2 Erdarbeiten Hinweise Titel 2 Erdarbeiten Beim Titel 2 handelt es sich überwiegend um Erdarbeiten im Bereich der Keller Haus A und Haus B. Weiter Erdarbeiten im Bereich der Tiefgarage sind im Titel Tiefgarage enthalten. Die Baugrube wird an den Auftragnehmer mit einem verdichteten Planum übergeben. Die Nachweise der ausreichenden Verdichtung bis zur Abnahme/Übergabe des Planums an den Rohbauunternehmer liefert der Tiefbauunternehmer.
Hinweise Titel 2 Erdarbeiten
[Bild] [Bild] 1. Beschreibung In den Freianlagen der Liegenschaft ist eine Hohlkammerrigolen geplant. Die Ausführung richtet sich nach den beiliegenden Planunterlagen und der wasserrechtlichen Erlaubnis. 2. Baugrund Zum Baugrund liegt das beiliegende Baugrundgutachten vor. Dies ist bei der Kalkulation und Ausführung zu beachten. 3. Baustofflieferung Falls nicht anders ausgesagt, sind sämtliche Baustoffe durch den AN zu liefern und in die Einheitspreise einzurechnen. Die einzelnen Positionen beinhalten neben den Hauptleistungen sämtliche Nebenleistungen. Die Materiallieferungen wie Füllboden usw. sind durch Liefer- bzw. Wiegescheine nachzuweisen, auch wenn bei den einzelnen Positionen ein gesonderter Hinweis fehlt. Die Lieferscheine sind der Bauleitung am Liefertag vorzulegen. Bei Lieferung der Baustoffe durch den AG sind die vom AN zu erbringenden Leistungen im LV erfasst. Bei Lieferung der Baustoffe durch den AN sind ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene und mit DIN-Zeichen versehene Materialien zu verwenden. Bei Auftragserteilung sind die technischen Unterlagen, Einbau- und Verlegevorschriften des jeweiligen Herstellerwerkes zu beachten bzw. zu belegen und dem AG in zweifacher Ausführung zu übergeben. Betonfertigteile für Entwässerungsanlagen müssen den Qualitätsanforderungen der fbs entsprechen und sind entsprechend zu kennzeichnen. Der Einbau von RC-Material ist im Umfeld der Versickerungsanlagen nicht zulässig. Werden durch den AN so genannte Abrollcontainer verwendet, ist der verbleibende Untergrund/Straßenbelag durch geeignete Schutzmaßnahmen (Matten o.ä.) zu schützen. Verursachte Schäden/Abdrücke im Fahrbahnbelag gehen zu Kosten des AN. 4. Vermessung Sämtliche für die Bauausführung erforderliche Vermessungsleistungen, inkl. Absteckung der Hauptachsen und Höhenfestpunkte ist, durch den AN zu erstellen und in die Einheitspreise einzurechnen. Die Bauleitung behält sich vor, einnivellierte Höhen und Absteckmaße nachzuprüfen. Vor Beginn der Baumaßnahmen hat der AN die vorh. Anschlusshöhen auf ihre im Bauplan angegebenen NN-Höhen zu überprüfen. Abweichungen sind der Bauüberwachung des AG sofort mitzuteilen. 5. Dichtheitsprüfungen und Abnahmebefahrungen Für sämtliche neu erstellten Hauptkanäle und Anschlussleitungen sind Dichtheitsprüfungen gemäß DIN 1610 und DWA A 139 durchzuführen. Die Prüfungen müssen nach der Grabenverfüllung erfolgen. Das Prüfverfahren für die Anschlussleitungen kann vom Auftragnehmer unter Berücksichtigung der Anforderungen festgelegt werden und ist vor Baubeginn mit dem Auftraggeber verbindlich zu vereinbaren. 6. technische Regelwerke Neben den allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere VOB C, DIN Regelwerke, DWA- Regelwerke und FGSV- Regelwerke gelten auch, die ZTV-A, ZTV-E etc..
[Bild]
08 TIEFGARAGE
08
TIEFGARAGE
08.08 OS8 BESCHICHTUNG
08.08
OS8 BESCHICHTUNG

Your bid details

Net total
Discount
0.00
Statutory VAT
%
0.00
Gross total
0.00
Cash discount
%
Deadline is
days
0.00
Gross total (cash discount applied)
0.00
Net total incl. discount
0.00

Your documents

Remarks