To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your estimate
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
1. Technische Vorbemerkungen zu schadstofffreien Materialien 1. Technische Vorbemerkungen zu schadstofffreien Materialien
Beim vorgenannten Bauvorhaben soll eine QNG/BiRN-Zertifizierung durchgeführt
werden.
Im Rahmen der Nachhaltigkeitszertifizierung wird ein besonderer Fokus auf die
Prüfung der verwendeten Baustoffe gelegt.
Es ist zwingend erforderlich, dass alle Anforderungen des Qualitätssiegel
Nachhaltiges Gebäude (QNG) eingehalten werden. Hierbei sind die Anforderungen
aus dem «Anhangdokument 3.1.3 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien»
(Version WG23, ab 03.2023) der QNG-Siegeldokumente zwingend einzuhalten.
Hierbei sind für alle Produkte/Erzeugnisse/Stoffe, die vor-Ort verarbeitet oder
eingebaut werden die Anforderungen aus dem «Anhangdokument 3.1.3
Schadstoffvermeidung in Baumaterialien» einzuhalten.
Die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen ist von dem AN gem. des
Anhangdokumentes "Handout Materialdokumentation" zu erfüllen.
Grundsätzlich sind folgende Bauproduktgruppen gem. des «Anhangdokument 3.1.3
Schadstoffvermeidung in Baumaterialien» beratungsrelevant:
· Bodenbeläge
· Verlegewerkstoffe
· Kleb- und Dichtstoffe
· Belegungen und Beschichtungen überwiegend mineralischer Oberflächen
· Beschichtungen/ Lackierungen auf Metall, Holz und Kunststoff
· Beschichtungen für den Korrosions- und Brandschutz
· Imprägnierungen zum Zweck des chemischen Holzschutzes
· Holzwerkstoffplatten
· Bauprodukte auf Bitumenbasis
· Bauprodukte aus Kunststoffen oder Metallen
· Dämmstoffe
· Bauprodukte haustechnischer Installationen
2. Technische Vorbemerkungen zur nachhaltigen Materialgewinnung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet nachzuweisen, dass keine unkontrolliert
gewonnenen
Hölzer aus tropischen, subtropischen und borealen Wäldern verwendet bzw. dass
das Holz
aus regionaler Holzwirtschaft stammt. Dies ist durch ein Zertifikat/Erklärung
des Sägewerks
zu bestätigen.
Darüber hinaus ist der Auftragnehmer verpflichtet, dass mindestens 95 % der neu
eingebauten
Hölzer Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger
Forstwirtschaft
stammen. Dies ist er Fall, wenn durch Vorlage eines Zertifikates (PEFC/ FSC) die
geregelte,
nachhaltige Bewirtschaftung des Herkunftsforstes nachgewiesen wird.
Folgende Angaben werden benötigt und durch den AN zur Verfügung gestellt:
Auflistung aller neu eingebauten Holzprodukte oder holzbasierenden Materialien
nach Gewerken inklusive der Angabe der Massen- oder Volumenanteile. Dies dient
als Grundlage zur Ermittlung über den prozentualen Anteil am Gesamtvolumen oder
an der Gesamtmasse der neueingebauten Holzprodukte und der vorhandenen
Zertifikate durch den Bauherrn. Für die Bestimmung der absoluten Holzmenge ist
die Bezugsgröße auf Masse oder Volumen zu vereinheitlichen
· PEFC- / FSC-Zertifikate mit Zertifizierungsnummer
· Lieferscheine der zertifizierten Hölzer inkl. Zertifizierungsnummer
Hiermit bestätigt der AN sich an die Anforderungen des QNG-Siegels zu halten und
ausschließlich Produkte und Materialien einzusetzen, die den QNG-
Qualitätsanforderungen entsprechen.
Außerdem verpflichtet sich der AN nach Fertigstellung seiner Leistungen, die
Erfüllung der o.g. Qualitätsanforderungen zu erklären.
Darüber hinaus verpflichtet sich der AN, die Anforderungen für nachwachsende
Rohstoffe (Holz / Holzprodukte / Holzwerkstoffe) einzuhalten und dies nach
Fertigstellung seiner Leistungen zu bestätigen.
__________________________
Unterschrift Auftragnehmer
1. Technische Vorbemerkungen zu schadstofffreien Materialien
Hinweise Titel 2 Erdarbeiten Hinweise Titel 2 Erdarbeiten
Beim Titel 2 handelt es sich überwiegend um Erdarbeiten im Bereich der Keller
Haus A und Haus B.
Weiter Erdarbeiten im Bereich der Tiefgarage sind im Titel Tiefgarage enthalten.
Die Baugrube wird an den Auftragnehmer mit einem verdichteten Planum übergeben.
Die Nachweise der ausreichenden Verdichtung bis zur Abnahme/Übergabe des Planums
an den Rohbauunternehmer liefert der Tiefbauunternehmer.
Hinweise Titel 2 Erdarbeiten
[Bild] [Bild]
1. Beschreibung
In den Freianlagen der Liegenschaft ist eine Hohlkammerrigolen geplant. Die
Ausführung richtet sich nach den beiliegenden Planunterlagen und der
wasserrechtlichen Erlaubnis.
2. Baugrund
Zum Baugrund liegt das beiliegende Baugrundgutachten vor. Dies ist bei der
Kalkulation und Ausführung zu beachten.
3. Baustofflieferung
Falls nicht anders ausgesagt, sind sämtliche Baustoffe durch den AN zu liefern
und in die Einheitspreise einzurechnen. Die einzelnen Positionen beinhalten
neben den Hauptleistungen sämtliche Nebenleistungen.
Die Materiallieferungen wie Füllboden usw. sind durch Liefer- bzw. Wiegescheine
nachzuweisen, auch wenn bei den einzelnen Positionen ein gesonderter Hinweis
fehlt. Die Lieferscheine sind der Bauleitung am Liefertag vorzulegen.
Bei Lieferung der Baustoffe durch den AG sind die vom AN zu erbringenden
Leistungen im LV erfasst. Bei Lieferung der Baustoffe durch den AN sind
ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene und mit DIN-Zeichen versehene
Materialien zu verwenden.
Bei Auftragserteilung sind die technischen Unterlagen, Einbau- und
Verlegevorschriften des jeweiligen Herstellerwerkes zu beachten bzw. zu belegen
und dem AG in zweifacher Ausführung zu übergeben.
Betonfertigteile für Entwässerungsanlagen müssen den Qualitätsanforderungen der
fbs entsprechen und sind entsprechend zu kennzeichnen.
Der Einbau von RC-Material ist im Umfeld der Versickerungsanlagen nicht
zulässig.
Werden durch den AN so genannte Abrollcontainer verwendet, ist der verbleibende
Untergrund/Straßenbelag durch geeignete Schutzmaßnahmen (Matten o.ä.) zu
schützen. Verursachte Schäden/Abdrücke im Fahrbahnbelag gehen zu Kosten des AN.
4. Vermessung
Sämtliche für die Bauausführung erforderliche Vermessungsleistungen, inkl.
Absteckung der Hauptachsen und Höhenfestpunkte ist, durch den AN zu erstellen
und in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Bauleitung behält sich vor, einnivellierte Höhen und Absteckmaße
nachzuprüfen. Vor Beginn der Baumaßnahmen hat der AN die vorh. Anschlusshöhen
auf ihre im Bauplan angegebenen NN-Höhen zu überprüfen. Abweichungen sind der
Bauüberwachung des AG sofort mitzuteilen.
5. Dichtheitsprüfungen und Abnahmebefahrungen
Für sämtliche neu erstellten Hauptkanäle und Anschlussleitungen sind
Dichtheitsprüfungen gemäß DIN 1610 und DWA A 139 durchzuführen. Die Prüfungen
müssen nach der Grabenverfüllung erfolgen. Das Prüfverfahren für die
Anschlussleitungen kann vom Auftragnehmer unter Berücksichtigung der
Anforderungen festgelegt werden und ist vor Baubeginn mit dem Auftraggeber
verbindlich zu vereinbaren.
6. technische Regelwerke
Neben den allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere VOB C, DIN
Regelwerke, DWA- Regelwerke und FGSV- Regelwerke gelten auch, die ZTV-A, ZTV-E
etc..
[Bild]
08 TIEFGARAGE
08
TIEFGARAGE
08.08 OS8 BESCHICHTUNG
08.08
OS8 BESCHICHTUNG
Your bid details
Your documents
Drag and drop files or folders to this area to upload.