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03 Fenster, Sonnenschutz
03
Fenster, Sonnenschutz
Baubeschreibung Leistungsverzeichnis über Kunststofffenster + Sonnenschutz
Angebotsabgabe: 22.07.2025
Baubeschreibung, Pläne und Ausführungszeiten
Geplante Ausführungsfristen:
- Erdbau Beginn ca. KW 30/2025
- Rohbau Beginn ca. KW 35/2025
- Ausbau Beginn ca. KW 09/2026
- Montagebeginn Fenster-Sonnenschutz: ca. KW 09/2026
- Fertigstellung Fenster-Sonnenschutz: ca. KW 13/2026
- Montage Fensterbänke:ca. KW 30/2026
- Fertigstellung Fensterbänke:ca. KW 31/2026
Der genaue Ausführungstermin bzw. die Zwischentermine der
beauftragten Arbeiten ist mit der örtlichen Bauleitung abzusprechen!
Baubeschreibung
Bauvorhaben:
Neubau eines Wohnanlage 2x10 Wohneinheiten
Zellerstraße 30-31, 87668 Rieden/Zellerberg
Bauherr:
Höbel Immobilien GmbH
Gewerbepark Fürgen 9-11,
87674 Immenhofen
Planung:
Höbel GmbH
Planungsbüro
Gewerbepark Fürgen 9-11,
87674 Immenhofen
In der Zellerstraße 30-31, Zellerberg entstehen zwei, 3-geschossige Wohngebäude mit je 10 Wohneinheiten im Standard eines Effizienzhauses 40. Beide Bauwerke sind unterkellert und
durch eine gemeinsame Tiefgarage miteinander verbunden.
Der genaue Ausführungstermin bzw. die Zwischentermine der
beauftragten Arbeiten ist mit der örtlichen Bauleitung abzusprechen!
Ein Fassadengerüst steht zur Verfügung.
Genaue Standzeit ist bei der örtlichen Bauleitung anzufragen und abzustimmen.
Die Grundflächen Gebäude ca. 390 m²
Grundfläche Tiefgarage ca. 940 m².
Im Dachgeschoss entstehen großzügige Penthauswohunungen mit umlaufender Dachterrasse. Die Wohnungen im EG und OG sind als 2-3 Zimmer Wohnungen geplant. Die Wohnungen werden mit Terrasse oder Balkonausgeführt. Für jede Wohnung ist im UG ei Kellerabteil vorgesehen. Im UG gibt es ein gemeinschaftlich genutzter Wasch- und Trockenraum sowie Fahrradraum.
Konstruktion:
Gründung Stahlbeton Bodenplatte. UG und Tiefgarage in Stahlbeton (WU-Konstruktion)
Hinweis:
Auf- und um das Baugrundstück stehen nur bedingt
Park- und Lagermöglichkeiten zur Verfügung.
Die erforderlichen Flächen sind mit der örtlichen Bauleitung
abzustimmen.
Konstruktion:
Gründung Stahlbeton Bodenplatte. UG und Tiefgarage in Stahlbeton (WU-Konstruktion)
Geschossdecken Filigrandecken. Kalksandstein Außenwände EG bis DG,
Innenwände Kalksandstein und Trockenbau.
Fassade:
verputztes Wärmedämmverbundsystem.
Fenster:
Kunststofffenster
Sonnenschutz:
Rollladen bzw. Raffstore mit elektrischem Antrieb
Vorsatzkästen in der WDVS Ebene.
Bis aus das Treppenhaus hier entfällt der Sonnenschutz.
Dachkonstruktion:
Gedämmter Holzdachstuhl mit Begrünung.
Dachneigung Hauptdach ca. 2° mit teilwiese PV-Anlage.
Sichtschalung an Dachüberständen.
Terrassen, Balkone:
DG mit umlaufender Dachterrasse.
OG mit Balkonen und im EG mit Terrassen.
Aufzugsanlage:
In den beiden Wohngebäuden wird jeweils eine
Aufzugsanlage vom UG bis DG ausgeführt.
Ein Fassadengerüst steht zur Verfügung.
Genaue Standzeit ist bei der örtlichen Bauleitung anzufragen und abzustimmen.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart. Bauteil, Baustoff und Abmessungen gilt auch der Herstellungsvorgang und Ablauf- bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen sowie behördlichen Vorschriften als beschrieben. „Bauart" bedeutet das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung.
Baubeschreibung
Kalkulationsgrundlage Anlagen zur Angebotserstellung:
Zusätzlich zum vorliegenden Leistungsverzeichnis sind folgende Dokumente und Pläne Bestandteil der Leistungsbeschreibung und damit Kalkulationsgrundlage. Diese werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil:
Hinweis zum Aufbau des Leiustungsverzeichnisses:
Im LV sind die Fenster jeweils inclusive aller Anschlüsse, Fensterbänke (wenn in der Fensterliste aufgeführt), elektr. Sonnenschutz (mit jeweils 2m Leitungspeitsche und Hirschmannstecker), mit Kasten und Behang gemäß Fensterliste ausgeschrieben.
Es hit hier jeweils in den Positionen die komplette Leistung anzubieten.
Pläne: (Grundrisse, Schnitte)
GEG:
Kalkulationsgrundlage
Die besonderen Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen Die besonderen Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen
Für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten
Für sämtliche ausgeschriebenen Arbeiten gelten die Bestimmungen der VOB, Teil A, B und C, die DIN-Normen, die einzelnen Fachvorschriften und besonders die Unfallverhütungsvorschriften, jeweils in der neuesten Fassung, sowie die anerkannten Regeln der Baukunst. Die Einhaltung der Vorschriften ist Sache des Auftragnehmers, bei Missachtung gehen alle Schadensersatzansprüche und Strafen zu seinen Lasten. Bei evtl. Unfällen übernimmt der Auftraggeber keinerlei Haftung.Alle, zu dem im LV beschriebenen Arbeiten, notwendigen Arbeits- und Schutzgerüste bis 3,50m sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht extra vergütet.Werden Straßen oder Gehwege verschmutzt oder beschädigt, so hat der Auftragnehmer diese auf eigene Kosten zu reinigen bzw. wieder herzustellen.Das Herbeischaffen von Baustrom, Bauwasser und Bau-WC ist Sache des Rohbauunternehmers. Er hat diese bis zum Ende der Baumaßnahme zur Verfügung zu stellen. Die Abrechnung erfolgt gemäß VOB direkt zwischen AG und den Handwerkern aller anderen Gewerke. Für Baustrom, Bauwasser und Bau-WC werden 0,3 % der Brutto- Abrechnungssumme berechnet und bei der Schlussrechnung abgezogen.Die angegebenen Preise sind Festpreise nach dem gültigen Stand der Tarifordnung und gelten bis zur Fertigstellung bzw. Schlussabrechnung der Baumaßnahme. Preisgleitklauseln werden nicht anerkannt.Massenmehrungen oder -minderungen, auch über die in der VOB festgelegten 10 % hinaus, bedingen keine Änderung der Einheits- preise. Abgerechnet wird nach tatsächlichen Massen.Teilrechnungen sind ebenfalls mit einem prüfbaren Aufmaß nach erbrachter Leistung vorzulegen und werden zu 90 % ausbezahlt. Aufmaße von Teilrechnungen werden auch mit deren Zahlung nicht automatisch anerkannt, hierzu dient das Schlussaufmaß nach Beendigung aller Arbeiten.Die Schlussrechnung ist spätestens 6 Wochen nach Fertigstellung aller Arbeiten zusammen mit einem übersichtlichen, schreib- maschinengeschriebenen Aufmaß und falls erforderlich Aufmaß-plänen dem Auftraggeber in 3-facher Ausfertigung zuzuschicken. Als Zeitpunkt des Eingangs der Schlussrechnung beim Auftraggeber gilt ausschließlich dessen Eingangsstempel. Erst nach Ablauf der 6-wöchigen Prüfungsfrist beginnt eine evtl. vereinbarte Skontierfrist.Der AN liefert im Zuge der Schlussrechnung seine vollständige Baudokumentation (Revisionsunterlagen, Bautagebuch, etc).Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die ausgeschriebenen Lose auch einzeln zu vergeben. Dies hat keinen Einfluss auf die Einheitspreise. Alle Lose können auch einzeln angeboten werden.Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, diesen Auftrag oder einen Teil dieselben anderen Personen oder Firmen abzutreten, oder einen Subunternehmer einzuschalten, es sei denn, dass er hierzu die vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers erwirkt.Sämtliche Mitarbeiter des Auftragnehmers bzw. dessen Subunternehmer haben ständig ihren Sozialversicherungsausweiß zu tragen und auf Verlangen der Bauleitung vorzuzeigen. Sollte der Auftragnehmer ausländische Mitarbeiter beschäftigen, so hat mindestens ein Mitarbeiter ständig auf der Baustelle zu sein, der fließend Deutsch spricht. Bei Zuwiderhandlung einer dieser Punkte, ist der Auftraggeber berechtigt, dem Auftragnehmer mit sofortiger Wirkung den Auftrag zu entziehen und von einer anderen Firma ausführen zu lassen. Evtl. Mehrkosten jeglicher Art sowie Schadensersatz werden vom Auftragnehmer bezahlt.Die Einheitspreise beinhalten grundsätzlich komplette Leistungen und sind auch so anzubieten. Alternative Ausführungen können getrennt angeboten werden.Bei Auftragsvergabe wird eine Konventionalstrafe vereinbart. Diese ist im Bauvertrag geregelt, jedoch bis max. 5 % der Abrechnungssumme. Die Konventionalstrafe beginnt automatisch, ohne vorherige Ankündigung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung. Beginn der Konventionalstrafe ist eine Kalenderwoche nach dem im Bauvertrag festgelegten Fertigstellungstermin. Verzögert sich der im Bauvertrag festgelegt Fertigstellungstermin aus irgendwelchen Gründen, so muss der Auftragnehmer so stark verstärken können, dass der im Bauvertrag festgelegte Termin gehalten werden kann. Ist dies aus Gründen, die nicht im Bereich des Auftragnehmers liegen nicht möglich, so muss er dies schriftlich und rechtzeitig der Bauleitung unter Angabe der genauen Gründe mitteilen. Der verantwortliche Bauleiter des Auftragnehmers darf während der Bauzeit nicht ohne Genehmigung der Bauleitung gewechselt werden, dies gilt auch für den Polier bzw. den Vorarbeiter auf der Baustelle. Der Polier bzw. Vorarbeiter muss von Beginn bis zur Fertigstellung aller Arbeiten des AN auf der Baustelle bleiben. Der Beginn und die Fertigstellung der jeweiligen Arbeiten sowie evtl. Arbeitsunterbrechungen sind vorher mündlich und dann schriftlich unter Angabe des genauen Grundes beim AG anzumelden. Der verantwortliche Bauleiter bzw. Polier hat während der gesamten Bauzeit auf der Baustelle anwesend zu sein.Regiearbeiten werden nur anerkannt und vergütet, wenn sie von der Bauleitung angeordnet und wenn die Regieberichte spätestens am Tag der Ausführung der Bauleitung zur Anerkennung vorgelegt werden.Außervertragliche Leistungen darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger schriftlicher Preisvereinbarung mit der Bauleitung ausführen. Auch Abänderungen vorgesehener Leistungen, während der Bau- zeit bedürfen der vorherigen Genehmigung der Bauleitung.Hat der Auftragnehmer versäumt (auch unaufgefordert) bei Änderung der Ausführung und bei außervertraglichen Arbeiten vor Ausführung dieser Arbeiten ein Nachtragsangebot einzureichen und den Angebots- preis bestätigen zu lassen oder für eine erforderliche Regiearbeit die Genehmigung der Bauleitung einzuholen, so ist die Festlegung der Vergütung in das Ermessen der Bauleitung gestellt.Der Auftragnehmer hat den Auftrag in technischer Hinsicht nach den anerkannten Regeln der Bautechnik und den Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller abzuwickeln. Er übernimmt für Qualität und Dauerhaftigkeit seiner Arbeit und der eingebauten Teile eine Gewähr bzw. Haftung für die Dauer von 5 Jahren zzgl. 6 Monate, vom Tage der Gesamtabnahme des Bauwerkes durch den Bauherrn angerechnet. Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich für alle von ihm ausgeführten Arbeiten und Konstruktionen allein. Die Baureinigung hat baubegleitend zu erfolgen. Die Schuttbeseitigung ist mit Abfuhr Bestandteil des Vertrages und wird nicht extra vergütet. So fern der AN seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, werden bei der Schlussrechnung, die durch bauseits beauftragte Reinigung entstanden Kosten einbehalten, jedoch nicht mehr als 3 % der Nettoauftragssumme. Einzelnen am Bau beteiligten Firmen nicht nachweisbarer Schutt und Müll, wird anteilig der Auftragssumme auf alle am Bau beschäftigten Firmen kostenmäßig umgelegt. Der AN berücksichtigt das Entsorgungsunternehmen HÖBEL UMWELT GmbH bei der Beauftragung seiner Entsorgungsleistungen.Vom Auftraggeber wird eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Bei der Schlussrechnung wird dem Auftragnehmer für die Bauwesenversicherung 0,3 % von der Brutto- Abrechnungssumme in Abzug gebracht.5 % der Abrechnungssumme der Schlussrechnung werden als Garantie während der Gewährleistungsfrist unverzinslich einbehalten. Gegen Vorlage einer unbefristeten Bankbürgschaft (gemäß Dokumentenvorlage des AG) kann dieser Betrag abgelöst werden.Der Anbieter bestätigt durch seine Unterschrift, dass er alle Angebotsunterlagen zur Angebotsbearbeitung erhalten hat, die Pläne eingesehen hat bzw. von der Möglichkeit der Einsichtnahme weiß, die örtlichen Verhältnisse kennt, ein klares Bild von der zu erbringende Leistung hat und sich mit allen Bedingungen einverstanden erklärt.Die genannten Termine sind als verbindlich anzusehen und werden Auftragsbestandteil. Die finale Terminabstimmung erfolgt dann im Zuge des Bauablaufs in Abstimmung mit der Bauleitung des AG. Der AN führt kontinuierlich ein Bautagebuch gemäß Vorlage des AG. Diese ist unaufgefordert, wöchentlich dem AG vorzulegen. Bis zur Abnahme durch den Bauherrn hat der Auftragnehmer für die Überwachung seines nicht fest eingebauten Eigentums gegen Diebstahl und Beschädigung selbst aufzukommen.Aufenthaltscontainer, Waschwagen undMaterialcontainer werden vom Auftraggeber nicht gestellt und bezahlt, sondern sind Sache des Auftragnehmers.Diesem Angebot liegen zu Grunde:Gerichtsstand ist Kaufbeuren.Der Auftragnehmer versichert, dass sein Angebot ohne Preisabsprache zustande gekommen ist. Er versichert, dass er von den vorgenannten Bedingungen Kenntnis genommen hat und diese in allen Teilen unter ausdrücklichem Verzicht auf die Einrede des Irrtums oder der Täuschung als rechtsverbindlich anerkennt.
Zusammenfassung der Umlagen:
Baustrom, Bauwasser und Bau-WC werden jeweils 0,3 % der Brutto- Abrechnungssumme (gesamt 0,9%)
Bauwesenversicherung 0,3 % von der Brutto- Abrechnungssumme
Der Bieter erklärt durch seine Unterschrift, im Auftragsfalle die Arbeiten zügig, sach- und fachgerecht, ordnungs- und vertragsgemäß durchzuführen und die Vertragsbedingungen anzuerkennen.
Mitglied der Berufsgenossenschaft:_________________________________
Nummer:______________________________________________________
______________________________________________________________
Ort, Datum Stempel und Unterschrift
____________________________________________________________
Ort, Datum Stempel und Unterschrift
Die besonderen Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen für Fenster mit erhöhtem Wärmeschutz!
VOB:
Neben den allgemeinen Vertragsbedingungen und diesen technischen Vorbemerkungen gilt die VOB (Teil B, C), neueste Fassung.
Normen/ Richtlinien:
Angegebene bzw. zitierte Normen, Richtlinien und Verordnungen gelten jeweils in ihrer aktuellen Ausgabe bzw. deren Ersatzwerke.
Statische Anforderungen:
Die Fensterkonstruktion muss so am Baukörper befestigt werden, dass alle auf sie einwirkenden Kräfte in den Baukörper abgeleitet werden. Zusätzliche Lasten aus dem Baukörper dürfen nicht vom Fenster aufgenommen werden.
Unter den angenommenen Beanspruchungen der Produktnorm DIN EN 14351-1:2010-08 Fenster. Die Durchbiegung des Auflagerprofiles darf nicht mehr als 1/200 der Stützlänge, jedoch höchstens 15 mm betragen. Hinweise des Isolierglasherstellers sind zu beachten.
DIN EN 1991-1-1/NA: Eurocode 1: Einwirkungen auf
2012-12 Tragwerke - Teil 1-1:
Allgemeine Einwirkungen auf
Tragwerke - Wichten,
Eigengewicht und Nutzlasten
im Hochbau; Deutsche Fassung
EN 1991-1-1:2002 + AC:2009
Nationaler Anhang
DIN EN 1991-1-4/NA: Eurocode 1: Einwirkungen auf
2012-12 Tragwerke - Teil 1-4:
Allgemeine Einwirkungen -
Windlasten; Deutsche Fassung
EN 1991-1-4:2005 + A1:2010 +
AC:2010
DIN EN 12210: Fenster und Türen -
2013-04 Widerstandsfähigkeit bei
Windlast Klassifizierung
DIN 18055: Kriterien für die Anwendung
2014-11 von Fenstern und Außentüren
nach
DIN EN 14351-1
DIN EN 14 351-1: Fenster und Türen -
2010-08 Produktnorm,
Leistungseigenschaften - Teil
1: Fenster und Außentüren
ohne Eigenschaften bezüglich
Feuerschutz und/oder
Rauchdichtheit; Deutsche
Fassung EN 14351-1:2006 +
A1:2010
DIN EN 13 830: Vorhangfassaden - Produktnorm
2003-11
TBDK: Befestigung tragender
Beschlagteile von Dreh- und
Drehkipp-Beschlägen
ETB-Richtlinie: Bauteile die gegen Absturz
sichern
Schallschutz:
Für den Schallschutz gelten DIN 4109:1989-11, sowie DIN EN 20140-2:1993-05, DIN EN ISO 717-1:2013-06. Anschlüsse zwischen Fenster (Türen) und Baukörper sind unter Beachtung der Anforderungen an die Schalldämmung der Fenster (Türen) auszubilden.
Aluminium-Fensterbänke und Vorsatzblenden sind zu entdröhnen. Hier ist auch die DIN 18360:2012-09 zu beachten.
Barrierefreies Bauen
Für die Planung von barrierefreien Wohnräumen, soweit notwendig bzw. gefordert, sind die Vorgaben der Normen DIN 18024-1:1998-01 und DIN 18040:2010-10 einzuhalten.
Wärme- und Feuchtigkeitsschutz:
Für die Anforderungen an den Wärmeschutz gelten:
DIN 4108-2: Mindestanforderungen an den
2013-02 Wärmeschutz
DIN 4108-3: Klimabedingter Feuchteschutz;
2014-11 Anforderungen,
Berechnungsverfahren und
Hinweise für Planung und
Ausführung
IN 4108 Beiblatt 2: Wärmebrücken - Planungs- und
2006-03 Ausführungsbeispiele
DIN EN ISO 10211: Wärmebrücken im Hochbau -
2008-04 Wärmeströme und
Oberflächentemperaturen
EnEV 2014 Energieeinsparverordnung von
11/2013 (gültig seit 01. Mai
2014)
DIN EN ISO 10077 Wärmetechnisches Verhalten
-1:2010-05 von Fenstern, Türen und
-2:2012-06 Abschlüssen - Berechnung des
Wärmedurchgangskoeffizienten
DIN EN 12412-2: Wärmetechnisches Verhalten
2003-11 von Fenstern, Türen und
Abschlüssen - Bestimmung des
Wärmedurchgangskoeffizienten
mittels des
Heizkastenverfahrens - Teil
2: Rahmen
DIN EN 12412-4: Wärmetechnisches Verhalten
2003-11 von Fenstern, Türen und
Abschlüssen - Bestimmung des
Wärmedurchgangskoeffizienten
mittels des
Heizkastenverfahrens - Teil
4: Rollladenkästen
DIN EN ISO 12567-1: Wärmetechnisches Verhalten
2010-12 von Fenstern und Türen -
Bestimmung des
Wärmedurchgangskoeffizienten
mittels des
Heizkastenverfahrens - Teil
1: Komplette Fenster und Türen
Die mit der EnEV 2014 festgelegten, für beheizte Wohnräume geltenden, Mindestanforderungen an die U-Werte für Fenster und Verglasungen bei der Sanierung sind einzuhalten (Anlage 3).
Sie betragen: Uw £ 1,3 W/ (m² K); Ug £ 1,1 W/ (m² K)Bei Sonderverglasungen (z. B. Schallschutz, Einbruchhemmung) dürfen die Werte von:
Uw £ 2,0 W/ (m² K); Ug £ 1,6 W/ (m² K) nicht überschritten werden.
Die Einwirkung von Schlagregen und Tauwasser ist so zu begrenzen, dass Schäden vermieden werden, z. B. unzulässige Minderung des Wärmeschutzes.
Recycling:
Es werden nur Fenster/ Tür-Systeme bewertet, die eine Entsorgung mit anschließendem Recycling gewährleisten.
Altfenster und Profilreste müssen aufgearbeitet, stofflich getrennt und wiederverwertet werden.
Ein Nachweis ist auf Verlangen der Bauleitung vorzulegen.
Einbruchhemmung:
Für die Einbruchhemmung gelten DIN EN 1627:2011-09 (Anforderungen und Klassifizierung), DIN EN 1628:2011-09 DIN EN 1630:2011-09 (Prüfverfahren), DIN EN 356:2000-02 (Sicherheitssonderverglasung), sowie Aushebelschutz-Richtlinien.
Die Einstufung in die Widerstandsklassen der Verglasung (P1 bis P8) ist durch einen gültigen Prüfbericht nachzuweisen.
Die Einstufung in die Widerstandsklassen RC 1 bis RC 6 ist durch einen gültigen Prüfbericht nachzuweisen.
Für angrenzende Bauteile müssen ebenfalls Anforderungen nach DIN EN 1627:2011-09 zugrunde gelegt werden. Nichttransparente Ausfachungen nach DIN EN 356:2000-02.
Umwehrungen
Die Vorgaben für Absturzsicherung und Umwehrung sind den jeweiligen Landesbauordnungen der Länder (LBO) zu entnehmen.
ETB-Richtlinie
CE Kennzeichnung im Fensterbau:
Für Fenster, Türen und Aufsatzrollladen sind vom Auftragnehmer die bestellten Leistungseigenschaften entsprechend in einem CE Formular anzugeben.
Hierzu ist eine werkseigene Produktionskontrolle notwendig. Betriebe, die das RAL-Gütezeichen führen und/ oder nach ISO 9000 zertifiziert sind, erfüllen diese Voraussetzung automatisch.
Schlagregen- und Fugendurchlässigkeit:
Schlagregendichtheit und Fugendurchlässigkeit müssen entsprechend der DIN EN 12207:2000-06/ 12208:2000-06 ausgeführt werden. Der Widerstand bei Windlast muss den Normen DIN EN 12210:2013-04 und DIN 12211:2013-11 entsprechen.
PVC-U:
Es sind nur Kunststoffprofile aus Qualitätsmarkenrohstoffen auf der Basis eines weichmacherfreien, hochschlagzähen Polyvinylchlorids (PVC-U) zugelassen. Diese können sowohl vollständig aus Frischmaterial bestehen als auch aus einem Recyclatkern, wenn dieser in Coextrusion hergestellt und umlaufend durch PVC-U Frischmaterial abgedeckt ist.
Die Formmasse für Frischmaterial muss in den Materialeigenschaften min. dem Typ:
- DIN EN ISO 1163-PVC-U, EDLP, 082-25-T23, entsprechen.
Für die Qualität der Kunststoffprofile gilt die RAL Güte- und Prüfbestimmung Abschnitt1 RAL-GZ 716/1.
Die Hauptprofile müssen den Anforderungen der Klasse A nach DIN EN 12608 entsprechen.
Metallteile:
Alle Aussteifungen müssen normgerecht und aus sendzimirverzinkten Stahl sein, mit einer Mindestwandstärke s ³ 1,5 mm. Die Güte der Stahlprofile muss den Bezeichnungen mit DX51D + Z150-N-A entsprechen. Es gelten hierfür die Normen EN 10327, DIN EN 10162:2003-12 und für Toleranzen
DIN EN 10143:2008-11.
Dichtungen:
Außendichtungen zwischen Blend- und Flügelrahmen, sowie zwischen Glas und Glasleiste müssen systemgerecht sein. Es dürfen nur vom Systemhersteller zugelassene Dichtungen verwendet werden.
Rahmenverbindungen:
Bei geschweißten Rahmenverbindungen muss die Nahtgüte der Eck- und T-Stöße den Werten der RAL-Gütebestimmungen entsprechen.
Eckverbindungen sind im Press-Stumpf-Schweißverfahren herzustellen. Gehrungen müssen der Scheibenlast und den funktionellen Belastungen dauerhaft standhalten.
Bei Riegel und Pfosten sind einwandfrei abdichtende Schraubverbindungen zugelassen.
Qualitätsstandard:
Es dürfen nur Profilsysteme angeboten werden, die den Güte- und Prüfbestimmungen gemäß
RAL-Richtlinien GZ 716/1 entsprechen.
Alle Hauptprofile müssen mit dem Prüfzeichen der Gütegemeinschaft (QKE) gekennzeichnet sein. Entsprechende und gültige Prüfzeugnisse sind auf Verlangen vorzulegen.
Prüfnachweise müssen auf die geforderten Beanspruchungen ausgestellt sein.
Die zum Einsatz kommende Flügelgröße muss in Abhängigkeit von der Beanspruchung den Verarbeitungsrichtlinien des Systemgebers entsprechen und durch Eignungsprüfungen (Systemprüfung) nachgewiesen werden.
Profilausbildung:
Alle Basisprofile müssen als 5-Kammerprofile ausgebildet sein. Die äußeren und inneren Sichtflächen müssen nach 3 mm (Klasse A) und die Profiltiefe muss min. 70 mm betragen.
Die Befestigung aller Beschlagteile muss durch min. zwei PVC-Wandungen erfolgen.
Blend- und Flügelrahmenfalze müssen nach Vorschrift entwässert, Glasfalze zusätzlich belüftet werden.
Entwässerungsschlitze müssen min. 6 x 30 mm groß und entsprechend den Richtlinien angeordnet sein. Ein öffnen der Verstärkungskammer ist nicht zulässig. Entwässerungsöffnungen in den Sichtflächen sollen durch PVC-Kappen abgedeckt werden.
Aluminium Vorsatzblenden:
Werden Profile mit Aluminium-Vorsatzblenden ausgeführt, müssen die äußeren Dichtungen im Blendrahmen, T-Profil, Stulpprofil und Flügel passend ausgelegt sein. Aluminium-Vorsatzblenden müssen konstruktiv so ausgebildet sein, dass sie umlaufend kraftschlüssig einrasten.
Beschläge:
Beschläge müssen nach DIN 18357:2012-09 ausgebildet sein und den Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft entsprechen. Die Prüfnachweise müssen auf die geforderten Beanspruchungen und Flügelgröße ausgestellt sein.
Eck-, Scherenlager und Rollzapfen müssen justierbar sein. Das Ecklager muss den Flügel bei jeder Stellung sicher führen und ein Aushebeln durch aufschlagende Flügel verhindern. Die Ausstellschere muss sicher verhindern, dass sich der Flügel bei einer Fehlbedienung aushängt oder aufschlägt.
Bei Kippbeschlägen mit Gestänge muss zusätzlich eine Sicherungsschere im Falz angebracht werden. Für Drehbeschläge müssen die Scharniere und Lager im Eckbereich angebracht werden und verstellbar sein. Entsprechend der Flügelhöhe sind auf der Bandseite ausreichend Verriegelungen zu montieren.
Balkon- und / oder Terrassentüren erhalten Rollschnäpper und Zuziehgriff.
Fußpunktausführung bei Balkon- und/oder Terrassentüren siehe Positionstext. Blendrahmenschwellen erhalten einen Aluminium-Trittschutz.
Montage:
Der Ausgleich von Bewegungen durch Temperaturveränderungen, Windlasten und Bauwerksverformungen muss gewährleistet sein. Die Befestigung muss mit auf das Mauerwerk abgestimmten Durchsteckdübel oder Ankern, spannungsfrei erfolgen.
Der Befestigungsabstand von einer Ecke (Rahmen, Pfosten, Sprosse) muss ca. 150 mm (bei weißen Profilen) und ca. 250 mm (bei farbigen Profilen), der Abstand zwischen den Befestigungspunkten darf max. 700 mm, betragen.
Die Anbindung von zusätzlichen Bauteilen an das Fenster ist nicht zulässig (z. B. Geländer)
Glasaufbau:
Es dürfen nur Glasscheiben verwendet werden, die im Randverbund ein Herstellungsdatum und die technischen Eigenschaften (z. B. U-Wert) aufweisen.
Mehrscheibenverglasungen müssen der Beanspruchungsgruppe 5, nach DIN 18545-3:1992-02, (Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen; Verglasungssysteme) entsprechen.
Brüstungsscheiben sind raumseitig mit VSG auszuführen.
Zusätzliche Anforderungen siehe Ausschreibungstext.
Glaseinbau:
Für Verglasungsarbeiten gelten die Verarbeitungshinweise der Glashersteller,
DIN 18361:2012-09 (VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C - Verglasungsarbeiten)
DIN 18545:2014-09 (Abdichten von Verglasungen, Verarbeitungsrichtlinien der Dichtstoffhersteller, Verarbeitungsrichtlinien der Profilhersteller).
Die Glasfalztiefe beträgt 25 mm.Der Falzgrund muss eben und ohne Vorsprünge ausgebildet sein sowie eine vollflächige Auflage der Trage- und Distanzklötze haben. Glasleisten müssen grundsätzlich innen liegen, maßgenau eingepasst und konstruktiv so ausgebildet sein, dass sie durchlaufend kraftschlüssig einrasten.
Der Einbau von Paneelen erfolgt sinngemäß, ggf. mit Falzverbreiterungsprofilen.
Scheibendicke, Dichtprofile und Glasleisten müssen aufeinander abgestimmt sein.
Verklotzen:
Tragende Klötze müssen mind. 100 mm lang und gegen Verrutschen gesichert sein. Trage- und Distanzklötze sind entsprechend der Flügelöffnungsart, nach den Richtlinien der techn. Beratungsstelle des Glaserhandwerks Hadamar (Schritt 3), einzusetzen.
Grundsätzlich dürfen keine Holzklötze verwendet werden. Zur Verwendung kommen nur Klötze aus weichmacherfreien Kunststoffen.
Fugenabdichtung:
Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden, d. h. die Normen zum Wärme-, Feuchtigkeits-, Schallschutz sind einzuhalten. Die Abdichtung der Fuge muss einen Dampfdruckausgleich zur Außenseite ermöglichen (somit Abdichtung innen dichter als außen).
Raumseitige Fugen dienen umlaufend als Dampfbremse und müssen verhindern, dass Feuchtigkeit zwischen Rahmen und Wand eindringen kann.
Das Dichtsystem muss mit den angrenzenden Haftflächen nach DIN 52452-2:2014-09 verträglich sein. Die Vorschriften der Dichtsystem-Hersteller sind zu berücksichtigen.
Bei Abdichtungen mit spritzbaren Dichtstoffen gelten DIN 18540:2014-09 und DIN 18545-2:2008-12.
Eine Zweiflankenhaftung ist sicherzustellen, wobei nichtsaugende Hinterfüllmaterialien einzusetzen sind.
Für die Abdichtungen mit vorkomprimierten Dichtbändern sind die Herstellerangaben zu beachten.
Für Abdichtungen mit Abdichtungsfolie gilt DIN 18195:2011-03.
PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung kommen, es dürfen nur kaltverschweißbare Folien verwendet werden.
Vom Bieter angebotenes Profilsystem:
Jedes gütegeprüftes Profil- und Beschlagsystem kann angeboten werden, wenn die beschriebenen Kriterien erfüllt sind.
Vom Bieter muss jedoch System und Serie angegeben und der Profilquerschnitt (mit Zeichnung) dokumentiert werden.
Profilsystem: ........................................Serie: .........................................
Vom Bieter angebotenes Beschlagsystem:
Dreh- und Drehkipp-Beschläge
Fabrikat: ...............................................Serie: .........................................
Oberlicht-Kippbeschläge
Fabrikat: ...............................................Serie: .........................................
Schwingfenster, Hebeschiebe- Hebeschiebekipp- und PSK-Türen das
Fabrikat: ...............................................Serie: .........................................
Vom Bieter angebotene Glasart:
Isolierverglasung
Fabrikat: ...............................................Typ: ...........................................
Der Bieter:
(Datum, Stempel, Unterschrift)
Technische Vorbemerkungen
Kunststoffenster, Anschlüsse, Fensterbleche außen Kunststoff-Fenster und Fenstertüren
aus hochmoderner Qualitätsfertigung nach aktuellen Herstellerrichtlinien aus geprüften, güteüberwachten und zertifizierten Materialien.
Profil Soft-line 8000 o.glw - Flügel flächenversetzt
Regelbautiefe 85 mmProfilhersteller Aluplast Karlsruhe - System IDEAL 8000;Profilfarbe: innen weiss, (ähnlich RAL 9016), und außen Dekor anthrazith Sandstruktur (ähnlich RAL 7016 Anthrazithgrau);3 Dichtungen (Mitteldichtung), anextruiert, Farbe schwarz. Raumseitig, komplett einrastende Glasleiste, Dichtung in Farbe papyrus RAL 9018, sechs Isolierkammern in 85 mm Bautiefe, Uf 1,0 auf Basis der o.g. Profilkombination. Große Mittelkammer mit verzinkten Statik-Stahlprofilen. Tiefe Euro-Beschlags-kammer für optimale Einbruchsicherheit. RAL-geprüftes, hochschlagzähes PVC-U, weichmacher-, barium- und cadmiumfrei.
Angebotenes Fabrikat:___________________________________________
Beschlagssystem
MACO MultiMatico. glw., hochfestes Material mit Gleitbeschichtung, leichtgängig und funktionssicher
Fenstergriff aus Aluminium, weiß beschichtet: Modell HARMONYHebesicherung, Fehlbedienungssperre mit umlaufenden PilzzapfenverriegelungBänder dreidimensional einstellbarBeschlagssicherheit A (i.S.=intelligente Sicherheit); auf Wunsch sind erhöhte Sicherheitsbeschläge RC2 (geprüft) möglich. von außen zugängliche Fenstertüren erhalten einen Alu-Trittschutz EV1 eloxiert, Schnäpper und eine äußere EV1 Aluminium Griffschale.
Angebotenes Fabrikat:___________________________________________
Wärmeschutz 3- fach Verglasung
Hochwertig beschichtet, spannungsfrei verklotztMarkenprodukt Ug 0,5 W/m²K nach EN 673 g-Wert 53 % , Lichtdurchlässigkeit 74 %;Glasaufbau 4 - 18 - 4 - 18 - 4 mmGlasrandverbund Warme Kante, mit Psi-Wert 0,030 W/m2K.
Gesamt-U-Wert des Fensters unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Verglasung und des Glasrandverbundes
Uw =0,75 W/m²K gemäß beiliegendem Produktdatenblatt, bezogen auf die Referenzgröße von 1230 x 1480mm.
Hinweis:
Fenster mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten der Verglasung von Ug<1.9W/m²K dürfen immer mit der Referenzgröße angegeben werden, (DIN EN 14351-1: Tabelle E.1, Fußnote "d"), außer es ist in der
Ausschreibung explizit ein bestimmtes Fensterelement benannt, auf das sich der Uw-Wert beziehen soll.
Kosten für eine ZIE; (Zulassung im Einzelfall), trägt der AG, (Auftraggeber).
Fensterelemente:
Schallschutzklasse 33 dB RwP, (Laborwert), abzgl. 2dB Vorhaltemaß im eingebauten Zustand, (entspricht RwR), ohne Schallnebenwege.
Grundlage:
DIN 4109: 1989-11 (Deutschland)Referenzgröße: 1230 x 1480mm
Montage
Aufmaß vor Ort, Lieferung und Vertragen der Elemente, fachgerechte DIN Montage sowie Abdichtung der Bauanschlußfuge mit Fugendichtband zum festem Bauwerk.Die umlaufende Laibung ist bauseits geglättet, um eine optimal vollflächige Haftung der Abdichtung zu gewährleisten.
Weitere Anschlußarbeiten (zusätzl. Nebenleistungen gemäß VOB):
Bauanschlussfolien im Fußbodenbereich außenseitig sind zu kalkulieren. Weitere Folien, Dichtungen, Verleistungen ect. sind ebenfalls nicht zu kalkulieren oder werden gesondert ausgeschrieben. Der Bieter hat explizit vor Auftragsvergabe darauf hinzuweisen, wenn hier zusätzliche Leistungen erforderlich sind. Diese Leistungen sind separat zu diesem Leistungsverzeichnis anzubieten.
Fensterbleche im Aussenbereich:
soweit Fensterbleche in der Fensterliste aufgeführt sind, sind diese wie folgt bei der Preisermittlung zu berücksichtigt.
Febnsterfleche aus stranggepreßtem Aluminium, mit Schutzfolie und Antidröhnbestreifung, entsprechend der Ausladung.
Oberfläche pulverbeschichtet RAL 7016 ,
Ausladung 300 mm,
Anschraubsteg 25 mm, Traufnase 40 mm. Montage erfolgt mit Fensterbauschrauben V2A 4 x 25mm blank mit transparenter Dichtscheibe am Sohlbankprofil befestigt. Die Andichtung des Anschraubsteges am Sohlbankprofil wird mit der FB_Dichtung UD 40-23 schwarz ausgeführt. Sonderabschlüsse in Alu inkl. Dichtset. Eine Wärmedämmung, (Stopfen/Ausschäumen) unter dem Fensterblech erfolgt bauseits.
Vorbaurolladen:
Integro Basis Quadro
- Kastengröße: 170
- Plattform P, Revision unten
- Putzträger außen: 15 mm Styrodur
- Kasten und Schienen aus Aluminium in Farbe grau
- Kasten 3-seitig geschlossen;
- Ausführung: eckig
- Panzer aus Kunststoff mit Licht- und Luftschlitzen
Farbe: RAL 7016, mit Dreikant-Endschiene
- Bedienung: Motor
Raffstore:
- Kastengröße: 190/170
- Plattform P. Revision unten
- Putzträger außen, 15 mm Styrodur
- Kasten und Schienen aus Aluminium in Farbe grau
- Kasten 4-seitig geschlossen;
- Ausführung: eckig
- Lamellentyp GL 85 (R10)
Farbe: RAL 7016
- Bedienung: Motor
Leitungspeitsche:
Leitungspeitsche 1m, mit STAK3, für 230 V Sonnenschutzantriebe.
Leitungspeitsche 4-adrig mit Kupplung STAK3
Offenes Ende mit Aderendhülsen 6 mm
Leitungstyp: H05RR-F 4G0,75
Leitungsquerschnitt: 0,75 mm²
Adernfarben: grün/Gelb-blau-braun-schwarz
Schutzart: IP54
Anschluss: 230 V AC
Abmessungen: 1 m Länge
Kunststoffenster, Anschlüsse, Fensterbleche außen
03.01 Fenster
03.01
Fenster
03.02 Sonstiges
03.02
Sonstiges
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