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Net total EUR
04 Elektrotechnische Installationen
04
Elektrotechnische Installationen
Baubeschreibung Leistungsverzeichnis über Kunststofffenster + Sonnenschutz
Angebotsabgabe: 30.07.2025
Geplante Ausführungsfristen:
- Erdbau Beginn ca. KW 30/2025
- Rohbau Beginn ca. KW 35/2025
- Beginn Leerrohrverlegung ca. KW 38/2025
- Beginn Rohinstallation ca. KW 04/2026
- Beginn Fertiginstallation ca. KW 35/2026
Baubeschreibung
Bauvorhaben:
Neubau eines Wohnanlage 2x10 Wohneinheiten
Zellerstraße 30-31, 87668 Rieden/Zellerberg
Bauherr:
Höbel Immobilien GmbH
Gewerbepark Fürgen 9-11,
87674 Immenhofen
Planung:
Höbel GmbH
Planungsbüro
Gewerbepark Fürgen 9-11,
87674 Immenhofen
In der Zellerstraße 30-31, Zellerberg entstehen zwei, 3-geschossige Wohngebäude mit je 10 Wohneinheiten im Standard eines Effizienzhauses 40. Beide Bauwerke sind unterkellert und
durch eine gemeinsame Tiefgarage miteinander verbunden.
Der genaue Ausführungstermin bzw. die Zwischentermine der
beauftragten Arbeiten ist mit der örtlichen Bauleitung abzusprechen!
Ein Fassadengerüst steht zur Verfügung.
Genaue Standzeit ist bei der örtlichen Bauleitung anzufragen und abzustimmen.
Die Grundflächen Gebäude ca. 390 m²
Grundfläche Tiefgarage ca. 940 m².
Im Dachgeschoss entstehen großzügige Penthauswohunungen mit umlaufender Dachterrasse. Die Wohnungen im EG und OG sind als 2-3 Zimmer Wohnungen geplant. Die Wohnungen werden mit Terrasse oder Balkonausgeführt. Für jede Wohnung ist im UG ei Kellerabteil vorgesehen. Im UG gibt es ein gemeinschaftlich genutzter Wasch- und Trockenraum sowie Fahrradraum.
Konstruktion:
Gründung Stahlbeton Bodenplatte. UG und Tiefgarage in Stahlbeton (WU-Konstruktion)
Hinweis:
Auf- und um das Baugrundstück stehen nur bedingt
Park- und Lagermöglichkeiten zur Verfügung.
Die erforderlichen Flächen sind mit der örtlichen Bauleitung
abzustimmen.
Konstruktion:
Gründung Stahlbeton Bodenplatte. UG und Tiefgarage in Stahlbeton (WU-Konstruktion)
Geschossdecken Filigrandecken. Kalksandstein Außenwände EG bis DG,
Innenwände Kalksandstein und Trockenbau.
Fassade:
verputztes Wärmedämmverbundsystem.
Fenster:
Kunststofffenster
Sonnenschutz:
Rollladen bzw. Raffstore mit elektrischem Antrieb
Vorsatzkästen in der WDVS Ebene.
Bis aus das Treppenhaus hier entfällt der Sonnenschutz.
Dachkonstruktion:
Gedämmter Holzdachstuhl mit Begrünung.
Dachneigung Hauptdach ca. 2° mit teilwiese PV-Anlage.
Sichtschalung an Dachüberständen.
Terrassen, Balkone:
DG mit umlaufender Dachterrasse.
OG mit Balkonen und im EG mit Terrassen.
Aufzugsanlage:
In den beiden Wohngebäuden wird jeweils eine
Aufzugsanlage vom UG bis DG ausgeführt.
Ein Fassadengerüst steht zur Verfügung.
Genaue Standzeit ist bei der örtlichen Bauleitung anzufragen und abzustimmen.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart. Bauteil, Baustoff und Abmessungen gilt auch der Herstellungsvorgang und Ablauf- bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen sowie behördlichen Vorschriften als beschrieben. „Bauart" bedeutet das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung.
Baubeschreibung
Kalkulationsgrundlagen Anlagen zur Angebotserstellung:
Zusätzlich zum vorliegenden Leistungsverzeichnis sind folgende Dokumente und Pläne Bestandteil der Leistungsbeschreibung und damit Kalkulationsgrundlage. Diese werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil:
Planung Architektur:
Planung ELT:
Grundrisse ELT:
Details ELT:
Kalkulationsgrundlagen
Die besonderen Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen Die besonderen Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen
Die besonderen Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen
I. VORBEMERKUNGEN: 1.) In die Preise sind die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe einschließlich Klein- und Befestigungsmaterialien einzukalkulieren, soweit nicht ausdrücklich
bauseitige Lieferung vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als fertig ausgeführt bzw. betriebsfertig hergestellt.
2.) In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein:
- Liefern, Abladen und verantwortliches Überwachen aller Baustoffe, Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe frei Baustelle, das Stellen und Vorhalten aller Maschinen und Werkzeuge.
- Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder, Auslösungen und Transportkosten etc. Bei Lieferungen frei Baustelle soweit nichts anderes angegeben ist die verantwortliche Überwachung der sachgemäßen Entladung und Lagerung bis zur Übernahme.
- Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien das Abladen, Lagern, Verwahren und Transportieren zur Verwendungsstelle.
3.) Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und bleibt bei der Abrechnung unberücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt, Beschaffenheit des
Baugrundes und alle sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des Angebotes beeinflussen können und auch sämtliche Sicherungsmaßnahmen. Alle gemäß VOB/B § 4 Abs. 5 erforderlichen Schutzmaßnahmen sind eigenverantwortlich umzusetzen.
4.) Hinweis: Die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen, behördlichen und sicherheitstechnischen Vorschriften sowie der VOB/B ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen. Eine entsprechende Haftung ergibt sich aus den Regelungen der VOB/B.
5.) Anzeige bei städt. Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst, Entwässerung, Stahlbetonarbeiten, Rohbau-Abnahme), soweit sie erforderlich ist, hat der Auftragnehmer unaufgefordert zu veranlassen.
6.) Bauteile sind vor Verschmutzung zu schützen bzw. bei Verschmutzung gemäß VOB/B § 4 Abs. 3 zu reinigen.
7.) Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt werden können, werden auf Anforderung der Bauleitung auf Kosten aller z.Z. am Bau beschäftigten Handwerker entfernt.
8.) Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto-Abzug auch für Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Zahlungsanforderung mit den entsprechenden Nachweisen. Kürzungen wegen Mängel, Sicherheitsleistung und Zurückbehaltungsrechten von Teilen der Abschlags- oder Schlusszahlung beeinträchtigen nicht das Recht auf Skontoabzug.
9.) Der AN legt rechtzeitig vor Baubeginn einen Entwurf des Bauzeitenplans für seine Leistungen vor. Der vom AG erstellte Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten. Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des AG zulässig. Hierbei entstehende Kosten werden nicht vergütet. Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche mündliche Vereinbarungen mit der Bauleitung sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen schriftlich zu bestätigen.
10.) Sämtliche Maßangaben sind vom Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau zu überprüfen und in Absprache mit dem Auftraggeber zu korrigieren.
11.) Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers kostenlos bereitzustellen bzw. anzufertigen.
12.) Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ-Vorschläge in vergleichbarer Ausführung auf einem gesonderten Blatt einzureichen.
13.) Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenver -sicherung ab, so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug gebracht.
14.) Zur nachvollziehbaren Überprüfung des Aufmaßes müssen alle verwendeten Bauteile durch den AN in die Bestandsunterlagen eingezeichnet werden. Zusätzlich müssen Stücklisten aller bei der Ausführung verwendeter Materialien durch den AN erstellt werden.
15.) Es sind die benötigten Kapazitäten für die jeweiligen Bauabschnitte bereitzustellen und diese auch kurzfristig einzuteilen, um im vorgegebenen Zeitrahmen die geforderten Arbeiten zu erledigen.
16.) Der AN ist verpflichtet zur laufenden Dokumentation, Kosten- und Terminkontrolle mit der örtlichen Bauleitung zusammenzuwirken, sowie ein Bautagebuch zu führen, welches der Bauleitung zur Kontrolle vorgelegt werden muss. Die Abstimmung erfolgt je nach Auftragsumfang nach vorheriger Übereinkunft, wöchentlich oder vierzehntägig. Die Teilnahme des AN an den Baubesprechungen ist zwingend erforderlich.
I. VORBEMERKUNGEN:
I. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN: 1.) Leistungsumfang:
1.1) Zum Leistungsumfang gehört die Erstellung der betriebsfertigen Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik unter Berücksichtigung aller geltenden DIN-, VDE- und VOB-Vorschriften sowie sonstigen relevanten technischen und gesetzlichen Regelwerke in der jeweils gültigen Fassung.
1.2) Alle verwendeten Produkte und Bauteile müssen den sicherheits- technischen Anforderungen und Prüfungen gemäß DIN VDE 0618 entsprechen.
1.3) Die technischen Anschlussbedingungen (TAB) des zuständigen Verteilnetzbetreibers sind zu beachten.
1.4) Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstättenrichtlinien sowie alle bau-, feuer- und sicherheitsrechtlichen Vorgaben sind einzuhalten.
2.) Ausführung:
2.1) Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche Formalitäten wie Anmeldung, Fertigmeldung und Abstimmung des Zählerplatzes mit dem zuständigen Verteilnetzbetreiber.
2.2) Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Kurzschlussfestigkeit und Selektivität. Alle relevanten Leistungen sind mit den beteiligten Gewerken rechtzeitig abzustimmen.
2.3) Der Auftragnehmer trägt die alleinige Verantwortung für Sicherheit, Funktionalität und Vorschriftsmäßigkeit der Anlage sowie die Einhaltung aller arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.
2.4) Leistungsverzeichnisse, Planunterlagen und Aussparungspläne sind rechtzeitig zu prüfen. Abweichungen oder Fehler sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen.
2.5) Die Koordination mit anderen technischen Gewerken ist vor Montagebeginn durch den Auftragnehmer sicherzustellen. Nachteile aus mangelnder Koordination trägt der Auftragnehmer.
2.6) Änderungen während der Bauausführung sind der Bauleitung mitzuteilen und in die Planunterlagen einzupflegen.
2.7) Der Auftragnehmer ist bis zur Endabnahme für Schutz und Sicherung seiner Leistungen verantwortlich. Empfindliche Materialien sind dauerhaft abzudecken oder zu verwahren.
2.8) Erforderliche Materialien für Leistungen Dritter sind rechtzeitig bereitzustellen.
3.) Fertigstellung und Inbetriebnahme:
3.1) Vor Inbetriebnahme sind alle gemäß DIN VDE 0100 vorgeschriebenen Prüfungen durchzuführen und zu protokollieren. Festgestellte Mängel sind vor Einreichung der Schlussrechnung zu beseitigen.
3.2) Revisionsunterlagen sind zweifach in Papierform (nach DIN gefaltet und sortiert in Ordnern) sowie einfach in digitaler Form (geeigneter Datenträger) zur Abnahme vorzulegen.
3.3) Eine Einweisung des Betreibers ist bei Übergabe vorzunehmen. Die dazugehörige Bedienungsanleitung ist vorzulegen und vom Betreiber zu bestätigen. Das unterzeichnete Exemplar ist der Schlussrechnung
beizulegen.
I. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN:
III. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN 1.) Verteilungen
1.1) Beim Aufbau der Elektroverteiler sind 30 % Platzreserve für Erweiterungen vorzuhalten. Die Geräte sind zeilenförmig von links beginnend anzuordnen, freie Reserveplätze sind am rechten Ende der Gerätezeilen vorzusehen.
1.2) Über den Anschlussklemmen für Zu- und Abgänge ist ein ausreichend großer Klemmenschlussraum zu belassen, der das ordnungsgemäße Ausbinden und saubere Heranführen der Kabel ermöglicht.
1.3) Bei Drehstromkreisen sind dreipolige Leitungsschutzautomaten einzubauen, sofern in den Plänen keine anderen Geräte vorgesehen sind.
1.4) Sicherungselemente sind mit kompletten und betriebsfertigen Einsätzen wie Passschrauben, Sicherungen und Schraubkappen zu liefern.
1.5) Sämtliche Geräte, Leitungsschutzautomaten, Sicherungselemente und Schalter sind mit gravierten, dauerhaften Bezeichnungsschildern zu versehen.
1.6) Für die dauerhafte und griffbereite Aufbewahrung eines Satzes Schaltpläne, DIN A4 gefaltet, ist an geeigneter, sichtbarer Stelle eine Plantasche anzubringen.
1.7) Kabel und Leitungen sind auf einheitlicher Höhe abzuisolieren, sauber und übersichtlich anzubinden sowie mit unverlierbaren Kabelbezeichnungs- schildern zu kennzeichnen.
2.) Leitungsverlegung
2.1) Sämtliche Leitungen einschließlich Klein- und Befestigungsmaterial sind betriebsfertig auf Putz in Kunststoff-Stangenrohr oder bei mehr als drei Leitungen in Installationskanälen auf Wände oder Decken zu verlegen. Die Verlegung auf Beton oder Mauerwerk ist anzunehmen.
2.2) Leitungen unter Putz sind in flammwidrigen Kunststoffrohren nach VDE mit allen erforderlichen Materialien und der Herstellung nötiger Wandschlitze und -durchbrüche betriebsfertig zu verlegen.
2.3) Das Aufmaß erfolgt jeweils zwischen Dosen- oder Auslassmitte. Längenzugaben für Verschnitt sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
2.4) Die Verlegung erfolgt in Teillängen, welche je nach Baufortschritt an mehreren Terminen erfolgen können. Befestigungsmaterial ist in den Einheitspreisen enthalten. Schwachstrom- und Datenleitungen sind
getrennt zu verlegen.
2.5) Die Verlegung der Datenkabel ist ausschließlich von Fachpersonal auszuführen. Scharfkantige Ecken und Kanten sind durch geeignete Maßnahmen zu sichern. Die vorgegebenen Biegeradien und maximalen
Zugkräfte des Herstellers sind einzuhalten. Beschädigungen der Kabel sind zu vermeiden.
2.6) Stegleitungen NYIF sind nicht zulässig.
3.) Schalter, Steckdosen und Geräte
3.1) In Räumen mit Wandfliesenbelag sind Auslässe, Schalter und Steckdosen in Zusammenarbeit mit dem Fliesenleger zu setzen. Der Mehraufwand ist in den Montagepreisen enthalten.
3.2) Gerätebefestigungen sind grundsätzlich durch Schraubbefestigung auszuführen; Krallenbefestigungen sind nicht zulässig.
3.3) Auslässe wie Schalter, Steckdosen, Geräteanschlussdosen und Wandlampen werden nach DIN installiert, sofern keine abweichenden Maße in den Plänen angegeben sind.
4.) Geräteanschlüsse
4.1) Die Einheitspreise für betriebsfertige Anschlüsse an bauseits gelieferte und montierte Geräte umfassen den gesamten Zeitaufwand, erforderliches Kleinmaterial sowie die eigenständige Inbetriebnahme in Abstimmung mit dem Lieferanten.
5.) Beleuchtung
5.1) Die Einheitspreise beinhalten die Bemusterung der Leuchten und Lichtfarben. Bei Abgabe der Bestandsunterlagen sind Listen der verwendeten Leuchtmittel und Lichtfarben vorzulegen.
6.) Unvorhergesehenes
6.1) Taglohnstunden für unvorhergesehene Arbeiten werden nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung ausgeführt. Stundenzettel sind täglich von der Bauleitung zu unterschreiben.
6.2) Verrechnet wird nur die Monteurklasse entsprechend dem Schwierigkeitsgrad. Die Beaufsichtigung durch Montageinspektoren und Obermonteure sowie die Teilnahme an Baubesprechungen erfolgen
kostenfrei bzw. sind im Gemeinkostenzuschlag enthalten.
6.3) Stundenverrechnungssätze beinhalten Nebenkosten wie Fahrtkosten, Tagegelder und Zuschläge. Die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Stundensätze gelten als Grundlage und werden bei ausdrücklich
verlangten Taglohnarbeiten vergütet.
III. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
04.01 Niederspannungsschaltanlagen
04.01
Niederspannungsschaltanlagen
04.02 Niederspannungsinstallationsanlagen
04.02
Niederspannungsinstallationsanlagen
04.03 Beleuchtungsanlagen
04.03
Beleuchtungsanlagen
04.04 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
04.04
Blitzschutz- und Erdungsanlagen
04.05 Starkstromanlagen, sonstiges
04.05
Starkstromanlagen, sonstiges
04.06 Such- und Signalanlagen
04.06
Such- und Signalanlagen
04.07 Telekommunikationsanlagen
04.07
Telekommunikationsanlagen
04.08 Fernseh- und Antennenanlagen
04.08
Fernseh- und Antennenanlagen
04.09 Gefahrenmelde- und Alarmanlage
04.09
Gefahrenmelde- und Alarmanlage
04.10 Übertragungsnetze
04.10
Übertragungsnetze
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