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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
HINWEIS ATV
Für die Leistungserbringung sind nachfolgende ATV zugrunde zu legen:
- DIN 18 299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
- DIN 18 333 - Betonwerksteinarbeiten
- DIN 18 352 - Fliesen und Plattenarbeiten
- DIN 18 353 - Estricharbeiten
ART UND UMFANG DER LEISTUNGEN
Es wird das bestehendes Schulgebäude der Gesamtschule Langerfeld
Wuppertal in 3 Bauabschnitten saniert und erweitert.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Fliesen- und
Betonwerksteinarbeiten im Bauabschnitt 1 / Aufstockung Gebäude 3;
Die Leistungen umfassen im Einzelnen:
- Betonwerkstein auf den Treppenläufen 2.OG - 3.OG und den Podesten, mit
den damit verbundenen Estricharbeiten
- Abdichtungsarbeiten unter Fliesen auf Wänden und Boden
- Fliesenarbeiten auf Wänden und Boden im 3.OG
HINWEIS NORMUNG
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen (z.
B. Nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden ,
europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch
ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige
Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Die zum Ausführungszeitpunkt geltenden Vorschriften, Normen, Zulassungen
etc . sind zu beachten und umzusetzen .
BAUHERR
Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal (GMW)
Bauprojektmanagement
GMW.22 Schulen und Soziales 2
Lise-Meitner-Straße 15-25
42119 Wuppertal
HINWEIS ZU BEZUGSPOSITIONEN
Bezieht sich eine Position auf eine Vorposition, wird die Bezugsposition
(Vorposition) in der Position benannt.
In der Position werden nur die zusätzlichen Anforderungen oder die
veränderten Anforderungen benannt.
Sollten Anforderungen gegenüber der Bezugsposition entfallen, wird auch
dies in der Position benannt .
ABKÜRZUNGEN
Folgende Abkürzungen werden verwendet:
AG Auftraggeber
AN Auftragnehmer
GOK Geländeoberkante
NN Normalnull
OK Oberkante
OÜ Objektüberwachung / Bauleitung des AG
BA Bauabschnitt
TU Tagesunterkunft
h Stunde
d Tag
Wo Woche
Mt Monat
psch pauschal
St Stück
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
ERGÄNZUNGEN ZU DEN VERTRAGSBEDINGUNGEN DES BAUHERRN
Technische Regelwerke:
Der AN hat auf Aufforderung des AG den Nachweis zu erbringen, dass seine
Leistungen den
vorgeschriebenen Anforderungen und technischen Regeln entsprechen. Die
Kosten für diese Nachweise
sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Ausführungsunterlagen Zusatz zu § 3 VOB/B
Alle für die Ausführung maßgebenden Pläne und Zeichnungen müssen vom AN
jederzeit auf der Baustelle zur Verfügung gehalten werden.
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom
Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
Die AN erhalten die Pläne ausschließlich digital als .pdf Dateien.
Planprüfung AG:
Sind vom AN Werkstatt- und Montagepläne zu erstellen, sind die zu
prüfenden Zeichnungen den Planern rechtzeitig mit ausreichendem
zeitlichen Vorlauf, mindestens 4 Kalenderwochen vor Produktionsbeginn,
zur Prüfung und Freigabe 2-fach in Papier sowie als .dwg/.dxf und .pdf
per Email einzureichen. Als Prüfzeit des Architekten sind mindestens 12
Werktage je Prüflauf einzukalkulieren.
Unbeschadet einer Freigabe durch den Architekten und Fachplaner obliegt
die Verantwortung für eine den Auflagen und technischen Bestimmungen
genügende und konstruktiv einwandfreie und funktionsfähige Konstruktion
dem Unternehmer.
Bautagesberichte
Vom AN sind Bautagesberichte zu führen, diese sind unaufgefordert 1 x
wöchentlich der Objektüberwachung vorzulegen.
Ausführung der Leistung Zusatz zu § 4 VOB/B
Die Baustelle ist ständig mit einem deutschsprachigen Vorarbeiter /
Verantwortlichem mit Weisungsbefugnis zu besetzten. Siehe dazu auch
ZVB-B 4.2.5.
Die Kontrollen von TÜV-Plaketten an Baustromverteilern, Gerüsten etc.
hat arbeitstäglich zu erfolgen. Bei Ablauf ist die OÜ / der AG
rechtzeitig zu informieren.
Baubesprechungen:
Während der Bauzeit werden regelmäßig voraussichtlich 1x wöchentlich,
Baubesprechungen und Baubegehungen abgehalten. Die Teilnahme an den
Besprechungen und Begehungen ist für den Firmenbauleiter / Vorarbeiter
des AN verpflichtend. Der Firmenbauleiter / Vorarbeiter hat ebenfalls
für kurzfristig angesetzte Besprechungen zur Verfügung zu stehen.
Behördliche Genehmigungen:
Der Unternehmer verpflichtet sich, alle aus der betrieblichen
Organisation des AN resultierenden Genehmigungen rechtzeitig und
eigenständig für sämtliche Ausnahmeregelungen, insbesondere in Bezug auf
Arbeitszeit, Logistik, Transporte etc. bei den zuständigen Behörden
einzuholen und mit der Objektüberwachung vorab abzustimmen. Ein Anspruch
auf Gebührenerstattung durch den AG besteht nicht.
Lager- und Arbeitsräume:
Im Gebäude werden keine Lagerflächen zur Verfügung gestellt. Lager - und
Arbeitsräume sind mit der
OÜ abzustimmen. Flächen, die nach Abstimmung mit der OÜ genutzt werden,
sind nach Fertigstellung der Arbeiten sauber und ohne Müll bzw.
Restmaterialien zu hinterlassen.
Abfallentsorgung:
Die Baustelle ist arbeitstäglich aufzuräumen. Der anfallende Schutt ist
fachgerecht zu entsorgen und die Baustelle zum Wochenende geschossweise
im saugenden Verfahren unter Verwendung geeigneter Staubsauger, sauber
zu verlassen. Es ist sicherzustellen, dass die Abwasserleitungen weder
durch Bauschutt, Gips, Zement, Farbreste o.ä. verstopft werden. Die
Einleitung von Schmutzwasser ist strengstens verboten. Die Stellplätze
der Abfallcontainer sind mit einem Zaun zu schützen, um Einbringen von
Fremdmüll zu vermeiden. Die Container sind abzudecken und gegen
Regenwasser zu schützen. Jeder AN auf der Baustelle ist für die
Entsorgung des von ihm verursachten Abfalls verantwortlich. Die Stellung
der jeweiligen Container hat geordnet zu erfolgen.
Sollte der AN seiner Verpflichtung der Abfallentsorgung nicht
nachkommen, behält sich der AG vor, die Entsorgung des Abfalls durch
Dritte vorzunehmen und die Kosten verursachergerecht in der
darauffolgenden Rechnung geltend zu machen. Sollte der Verursacher nicht
benannt werden können, werden die Kosten pauschal auf die sich zum
gegebenen Zeitpunkt auf der Baustelle aufhaltenden Firmen umgelegt und
in der folgenden Rechnung in Abzug gebracht.
Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG einschließlich seiner
Durchführungsverordnung, sowie die weiter geltenden
öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere die Nachweisverordnung
NachWV, die Gewerbeabfallverordnung GewAbfV und die
Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Wuppertal sind einzuhalten.
Abnahme Zusatz zu § 12 VOB/B
Die förmliche Abnahme der Leistung erfolgt nach Fertigstellung des
Gesamtauftrages.
Revisionsunterlagen / Schlussdokumentation:
- Bautagesberichte
- Fachbauleiter-, Konformitäts- und Fachunternehmererklärung
- Nachweise zur Bauart, Bauartzulassungen, Z.i.E.
- Allg. bauaufsichtliche Zulassungen, Prüfzeugnisse, Zertifikate
- Bauprodukt-, Sicherheitsdatenblätter, Pflegeanweisungen
- Hersteller-, Fabrikatsverzeichnisse
- Revisionspläne
- Wartungsangebote
- Fotodokumentation
Sofern aus behördlichen oder betrieblichen Gründen weitere Unterlagen
notwendig sind, werden diese im
Einzelfall beim jeweiligen Gewerk angefordert .
Die Revisionsunterlagen sind in folgenden Ausfertigungen abzugeben:
Textdokumente 3-fach in deutscher Sprache, in DIN A4 Ordner geheftet mit
Beschriftung und Trennblättern, sowie digital (mit eindeutiger
Dateinamensbenennung gemäß Inhaltsverzeichnis AN) per E-Mail und
ergänzend 3-fach auf beschriftetem Datenträger (CD/CD-ROM).
Pläne 3-fach in Papierformat mit Lochrandverstärkung und digital im
.dwg- oder .dxf- sowie im .pdf-Format
3-fach auf beschriftetem Datenträger (CD/CD-ROM). Die anfallenden Kosten
sind in das Angebot einzukalkulieren.
Spätestens am Tag der Fertigstellungsmitteilung / des Abnahmeverlangens
sind die oben aufgeführten
Unterlagen abzugeben. Unabhängig von der Gesamtdokumentation sind die
Dokumente, die für die
Behördlichen Abnahmen erforderlich sind, 10 Tage nach Aufforderung durch
die OÜ vorzulegen .
Insbesondere die Erstellung und Übergabe der Revisionsunterlagen sind,
falls nicht in entsprechenden LV
Positionen beschrieben, in das Angebot einzukalkulieren. Der AG behält
sich die Möglichkeit vor, 5 % der Auftragssumme einzubehalten, bis die
Revisionsunterlagen vollständig vorgelegt wurden .
Siehe dazu auch ZVB-B 12
ERGÄNZUNGEN ZU DEN VERTRAGSBEDINGUNGEN DES BAUHERRN
ATV - ANGABEN ZUR BAUSTELLE
ALLGEMEINE REGELUNGEN FÜR BAUARBEITEN JEDER ART
Angaben gemäß VOB/C - DIN 18299
(Aufgeführt werden nur noch Punkte, zu denen Hinweise möglich sind)
0.1.1 LAGE / UMGEBUNGSBEDINGUNGEN / ZUFAHRTSMÖGLICHKEITEN /
EINSCHRÄNKUNGEN
Das Gebäude der Gesamtschule Langerfeld befindet sich im Wuppertaler
Stadtbezirk Oberbarmen an der Ecke Heinrich-Böll-Straße / Windhukstraße.
Aktuell wird 2025 im 1.Bauabschnitt das Gebäude 3 in Teilen um ein 3.OG
aufgestockt.
Der Schulbetrieb bleibt während des 1. BA in den restlich Gebäuden
aufrechterhalten.
im Gebäude 3 bleiben das EG und das 1.OG während der gesamten Baumaßname
1.BA in Betrieb.
Das 2.OG geht ab den Sommerferen 2025 wiede in Betrieb.
Umgebung der Baustelle:
Nord-Osten:
Windhukstraße
Nord-Westen:
Gesamtschule Bauteil 2 - Bestand
Süd-Westen:
Pausenhof der Gesamtschule
Süd-Osten:
Wohnbebauung an der Caronstraße
Die Zuwegung auf das Baufeld erfolgt direkt von der Windhukstraße aus.
0.1.4 VERKEHRSVERHÄLTNISSE / VERKEHRSBESCHRÄNKUNGEN
Siehe hierzu auch -0.1.1 Lage / Umgebungsbedingungen /
Zufahrtmöglichkeiten / Einschränkungen-
Bei der Windhukstraße und Heinrich-Böll-Straße handelt es sich um
Nebenstraßen.
In den Morgen-, sowie den Nachmittagsstunden ist mit einem erhöhten
Verkehrsaufkommen zu rechnen, da der Schulbetrieb aufrechterhalten wird
und die Schüler zur Schule gebracht bzw. von der Schule abgeholt werden.
Von Montag bis Freitag darf im Zeitraum von 7:30 Uhr bis 8:30 Uhr keine
Anlieferung stattfinden.
Anlieferungen auf den Pausenhof sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung
der OÜ und außerhalb der Pausenzeiten möglich.
0.1.6 TRANSPORTEINRICHTUNGEN UND TRANSPORTWEGE
Durch den Bauherrn werden keine Hilfsmittel oder Hebezeuge zur Verfügung
gestellt.
0.1.7 ANSCHLÜSSE FÜR WASSER, ENERGIE UND ABWASSER
Bauseitig stehen auf dem Baugrundstück 1 Entnahmestellen für Bauwasser
und im 3.OG 2 mobile Baustrom--Verteiler zur Verfügung:
Der AG trägt die Verbrauchskosten. Siehe hierzu das Formblatt BVB-B.
0.1.8 BENUTZUNG / MITBENUTZUNG VON FLÄCHEN UND RÄUMEN
Die räumlich begrenzten Lagerflächen zur Vorhaltung des Materialbedarfes
liegen im Freien auf dem Baugrundstück. Siehe hierzu die Anlage
"BE-Konzept". Das hier gelagerte Material ist mit geeigneten Planen zu
überdecken, um Abwehungen zu vermeiden und zu einer Staubminderung
beizutragen.
Bei Inanspruchnahme öffentlichen Grundes sind vom AN alle erforderlichen
Abstimmungen zu führen und erforderliche Genehmigungen einzuholen.
Diesbezüglich anfallende Gebühren sind vom AN zu tragen. Nach Beendigung
der Arbeiten ist der vorgefundene Zustand wiederherzustellen.
0.1.11 UMWELTRECHTLICHE VORSCHRIFTEN
Für die Maßnahmen zum Schutz gegen Baulärm während der
Baustelleneinrichtung, der Bauausführung und der Baustellenräumung,
unter Berücksichtigung des weiterlaufenden Schulbetriebes und Klausuren,
gelten die Anforderungen des Bundes-Imissionsschutzgesetzes (BImSchG)
und die Vorschriften zum Schutz gegen Baulärm und Lärmimmissionen.
Laute Arbeiten müssen vorab mit der Schule abgestimmt werden.
Ebenfalls sind die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen
Baulärm - Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) - vom 19. August 1970
(Beilage zum BAnz. Nr. 160 vom 1. Sept. 1970) zu beachten.
Um die Nachbarschaft vor erheblichen Belästigungen zu schützen, ist
darauf zu achten, dass Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand
der Technik vermeidbar sind. Es sind Vorkehrungen zu treffen, um die
Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Der Betrieb auf der Baustelle ist möglichst geräuscharm abzuwickeln. Zu
diesem Zweck sind vorzugsweise Baumaschinen mit möglichst niedrigen
Schallleistungspegeln einzusetzen und Abschirmmaßnahmen zu treffen. Zu
den Abschirmmaßnahmen gehört auch eine, den Schallschutz der Anlieger
berücksichtigende, Aufstellung der Baumaschinen.
Geräuschintensive Tätigkeiten, bei denen davon auszugehen ist, dass die
Immissionswerte der AVV für den Nachtzeitraum überschritten werden, sind
nur werktags in der Zeit zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr auszuführen.
Dies gilt auch für die AN- und Abfahrt der LKW zur Baustelle.
Beim Betrieb auf der Baustelle, insbesondere beim Betrieb von
Baumaschinen, ist darauf zu achten, dass die zulässigen
Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm nicht überschritten werden:
Gebietswerte bei vorwiegender Wohnnutzung: 55 dB(A) Tag / 40 dB(A)
Nacht.
Es ist zu beachten und einzukalkulieren, dass Unterbrechungen der
Arbeiten durch Klausuren notwendig werden können. Diese werden mit mind
2. Tagen Vorlauf durch den AG / die OÜ angekündigt.
0.1.12 VORGABEN FÜR DIE ENTSORGUNG
Siehe ZVB-B 4.19.11 ff.
Die gewählten Entsorgungswege und die Art der
Abfallverwertung/-beseitigung für alle Materialien sind vor Baubeginn zu
benennen und dem Auftraggeber vorzulegen und einvernehmlich abzustimmen.
Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber die fachgerechte Entsorgung
aller Materialien durch entsprechende Belege (dem AG im Original und der
OÜ in Kopie) nach. Alle Nachweise sind spätestens der Schlussrechnung
beizulegen.
Der AN hat die Verwertung und Beseitigung der Bauabfälle unter Beachtung
der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen
Bestimmungen durchzuführen.
Sämtliche Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung sind im Angebotspreis
zu berücksichtigen, sofern keine gesonderte Position für einzelne
Bestandteile besteht: u.a. Behälterbereitstellung, Abdeckung staubiger
Stoffe, Verlanden, fachgerechter Transport, Verwertungs-, Behandlungs-
und Deponiekosten der Entsorgungseinrichtung, Aufwand für
Fahrzeugreinigung, Aufwand für Mengennachweise wie Aufmaße,
Wiegescheine, Eichaufnahmen und dergleichen.
Alle zu beantragenden Genehmigungen sind zeitlich so auszulegen, dass
eine kontinuierliche Entsorgung gewährleistet ist.
Mehrkosten in Folge unsachgemäßer Sortierung und Separierung gehen zu
Lasten des AN.
Alle behördlich erteilten Genehmigungen sowie die Nachweise der
Verwertung und Entsorgung sind dem AG im Original bzw. der Bauleitung
des AG in Kopie vor der tatsächlichen Entsorgung zu überlassen.
0.1.14 SCHUTZMASSNAHMEN
Der Baumbestand ist bauseitig vor Beschädigungen durch die Bauarbeiten
mittels Baumschutzzäunen geschützt. Dieser Schutz darf durch die
Bauarbeiten / BE-Massnahmen nicht beeinträchtigt werden.
0.1.18 MASSNAHMEN DER BAUSTELLENVERORDNUNG
Vom Bauherrn wurde ein SiGe-Koordinator gemäß der Baustellenordnung
beauftragt.
Die Beauftragung eines SiGe-Koordinators entbindet den Auftragnehmer
nicht, bei der Vorbereitung seiner Arbeiten und bei der Ausführung
seiner Leistungen auf der Baustelle, selbständig die gültigen
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Vorschriften einzuhalten.
Grundlage hierfür sind:
- Die Arbeitsstättenverordnung.
- Die Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaften, sowie
des Gewerbeaufsichtsamtes.
- Die Landesbauordnung NRW in der jeweils zur Zeit der Ausführung
gültigen Fassung.
- Die Baustellenverordnung vom 10.06.1998, zuletzt geändert am
23.12.2004.
- Die Regeln für Sicherheit auf Baustellen.
Bereits bei der Vorplanung seiner Arbeiten bezüglich Unterbringung des
Personals auf der Baustelle, Einsatz von Maschinen und Material hat der
Arbeitsgeber entsprechende Schutzmaßnahmen auszuarbeiten und
gegebenenfalls mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator
abzustimmen.
Vor Beginn seiner Tätigkeit auf der Baustelle hat der Auftragnehmer die
Verpflichtung, sich mit allen anderen auf der Baustelle tätigen
Unternehmern abzustimmen, sofern örtliche und/oder zeitliche Gleichheit
der Aufträge bestehen.
Vor Beginn der Arbeiten hat jede Firma eine Gefährdungsbeurteilung für
ihr Gewerk vorzulegen.
Vom Unternehmer erkennbare Mängel beim Sicherheits- und
Gesundheitsschutz auf der Baustelle, z.B. bei Verletzung der
Verkehrssicherungspflicht anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer
unverzüglich die Bauleitung bzw. den SiGe-Koordinator zu informieren.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen
Für die Arbeiten auf der Baustelle, sowie zur Durchführung des
Sicherheits- und Gesundheitsschutzes hat der Auftragnehmer die
Einhaltung sämtlicher Vorschriften zu gewährleisten, selbst zu
überwachen und sein Personal bzw. auch seine Subunternehmer entsprechend
einzuweisen.
Alle Maßnahmen zur Einhaltung der o.g. Sicherheits- und
Gesundheitsschutzvorschriften sind in die Leistungen einzukalkulieren.
0.1.22 ARBEITEN ANDERER UNTERNEHMER / KOORDINATION
Der AN hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere am Bau tätige
Unternehmen nicht behindert oder geschädigt werden. Etwaige bauübliche
gegenseitige Störungen müssen in Kauf genommen werden. Es werden keine
Erschwerniszulagen gewährt.
ATV - ANGABEN ZUR BAUSTELLE
ATV - ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
ALLGEMEINE REGELUNGEN FÜR BAUARBEITEN JEDER ART
Ergänzende Angaben gemäß VOB/C - DIN 18299
(Aufgeführt werden ausschließlich Punkte, zu denen Hinweise möglich
sind)
0.2.7 MITBENUTZUNG VON EINRICHTUNGEN DURCH DEN AN
Die Sanitär-Container der übergeordneten Baustelleneinrichtung des AG
stehen zur Mitbenutzung zur Verfügung.
0.2.12 EIGNUNGS- UND GÜTENACHWEISE
Eignung und Güte der verwendeten Stoffe sind vor der Ausführung durch
technische Datenblätter und Sicherheitsdatenblätter zu belegen.
Werkstoffe / Fabrikate:
Für Stoffe und Bauteile, für die eine bauaufsichtliche Zulassung
erforderlich ist, ist eine Kopie dieser zum Zeitpunkt des Einbaues
gültigen Zulassung dem Auftraggeber auszuhändigen. Der Auftraggeber ist
berechtigt, jederzeit Materialproben in den erforderlichen Mengen nach
seiner Wahl zu entnehmen und sie auf Eignung, Qualität und Verarbeitung
prüfen zu lassen.
Vor der Verwendung anderer Materialien als den ausgeschriebenen müssen
deren Qualität und Eigenschaften nachgewiesen und die Zustimmung für die
Verwendung vom AG eingeholt werden.
Die Güteprüfung des Betons erfolgt entsprechend den Bestimmungen der DIN
EN 1992 sowie DIN 1048 / DIN EN 12350.
Toleranzen:
Die vom Bauherrn geforderte Einhaltung der Toleranzen nach DIN 18202
sowie 18203-3 ist durch Vermessung nachzuweisen. Dem Bauherrn sind
entsprechende Aufmaße vorzulegen. Der Bauherr behält sich entsprechende
Kontrollmessungen vor und wird ebenfalls Messungen durchführen, sofern
seinerseits Zweifel an der mangelfreien Erstellung des Werks bzw. an der
Einhaltung der Toleranzen besteht. Dies gilt auch für alle im LV
beschriebenen Leistungspositionen, in denen der Bauherr seine
Qualitätsvorgaben und die Einhaltung der Ebenheitstoleranzen fordert.
Die Fenster-Öffnungen (einschl. der Brüstungs-, Leibungs- und
Sturzausbildungen) sind als oberflächenfertig gem. DIN 18202 - Tabelle 1
Zeile 6 - herzustellen.
0.2.21 ABRECHNUNG
Siehe ZVB-B 14.
Ergänzende Angaben gemäß VOB/C - DIN 18 333
(Aufgeführt werden nur noch Punkte, zu denen Hinweise möglich sind)
0.2.1 ANZAHL, ART, LAGE, MASZE, STOFFE - DER BAUTEILE
Estrich auf Dämmung / 5 kN/m2
StB-Treppe
0.2.4 ART DER BEARBEITUNG UND OBERFLÄCHENGESTALTUNG
Schliff C 220 R9
0.2.9 ART DER VERANKERUNG VON GROSSFORMATIGEN PLATTEN
Trittstufen im Mörtelbett, Setzstufen verklebt
Ergänzende Angaben gemäß VOB/C - DIN 18 352
(Aufgeführt werden nur noch Punkte, zu denen Hinweise möglich sind)
0.2.2 ANZAHL, MENGE, ART, LAGE - DER HERZUSTELLENDEN FLÄCHEN
1 WC im 3.OG, 6 Fliesenspiegel in Klassenräumen
0.2.3 AUSFÜHRUNG NACH AUSFÜHRUNGSPLAN ODER NACH AUFMASZ
Ausführung nach örtlichem Aufmaß
Ergänzende Angaben gemäß VOB/C - DIN 18 353
(Aufgeführt werden nur noch Punkte, zu denen Hinweise möglich sind)
0.2.1 ART, LAGE, MASZE, STOFFE UND AUSBILDUNG DER ESTRICHE
Podest / 3.OG: Estrich auf Dämmung / 5 kN/m2
ATV - ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
01 BE / MUSTER
01
BE / MUSTER
01.01 BAUSTELLENEINRICHTUNG / MUSTER
01.01
BAUSTELLENEINRICHTUNG / MUSTER
02 FLIESEN
02
FLIESEN
02.01 VORBEREITENDE MASSNAHMEN
02.01
VORBEREITENDE MASSNAHMEN
02.02 ABDICHTUNG
02.02
ABDICHTUNG
02.03 FLIESEN WÄNDE
02.03
FLIESEN WÄNDE
02.04 FLIESEN BODEN / SOCKEL
02.04
FLIESEN BODEN / SOCKEL
03 BETONWERKSTEIN
03
BETONWERKSTEIN
03.01 VORBEREITENDE MASSNAHMEN / ESTRICH
03.01
VORBEREITENDE MASSNAHMEN / ESTRICH
03.02 BETONWERKSTEINARBEITEN
03.02
BETONWERKSTEINARBEITEN
04 SONSTIGES
04
SONSTIGES
04.01 STUNDENLOHNARBEITEN
04.01
STUNDENLOHNARBEITEN
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