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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen(AV) Allgemeine Vorbemerkungen(AV)
Art und Lage des Bauvorhabens
'Neubau eines Gebäudes mit zehn Büroeinheiten und zwei Wohnungen
Guiolettstraße 24, 60325 Frankfurt am Main
Gebäude mit zehn Büroeinheiten und zwei Wohnungen
6 Geschosse, 2415,30m² Mietfläche,
Tiefgarage mit 11 Stellplätzen '
HU = Hauptunternehmer
MiU = Mitunternehmer
Allgemeine Grundlagen des Angebots
Die in der Anlage gekennzeichneten Pläne (soweit vorhanden) sowie die Gegebenheiten auf der Baustelle sind vom MiU zu überprüfen und entsprechend einzukalkulieren. Sollten hierbei Widersprüche auftreten, möchten wir Sie bitten, diese mitzuteilen und mit uns gemeinsam klar zu stellen. Sollten Sie bei den ausgeschriebenen Arbeiten im Gesamten bessere und wirtschaftlichere Lösungen sehen, bitten wir Sie, diese neben dem Leistungsverzeichnis durch die Abgabe eines Alternativ-Angebotes anzubieten. In der Preisgestaltung des MiU sind alle Hinweise aus den allgemeinen Vorbemerkungen und zusätzlichen technischen Vorbemerkungen des HU zu berücksichtigen. Alle Einzelpreise sind als Komplettpreise zu kalkulieren. Aufgrund des spekulativen Mieterausbaus können noch Verände-
rungen im Leistungssoll auftreten, dies wird aber im Zuge des Vergabeprozess nochmal erläutert und klargestellt.
Termine
Die Angaben im Anschreiben entsprechen dem derzeitigen Terminplan und werden bei der Auftragserteilung mit Ihnen festgelegt.
Qualität- und Eigenprüfung
Das Ansehen und damit auch der Erfolg unseres Unternehmens werden wesentlich geprägt von dem Maß, in dem wir die Qualitätsanforderungen unserer Kunden erfüllen. Mit einem systematisch betriebenen und für nesseler Bau Gmbh verbindlichen Qualitätssystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001, sollen Fehler von Anfang an vermieden und Fehlerquellen sofort und konsequent beseitigt werden. Bei unseren Mitunternehmern setzen wir das Bestreben voraus, die vertraglich zugesicherte Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik zu unserer Zufriedenheit und damit auch der unserer Kunden auszuführen und sich gleichzeitig als Partner für neue Projekte zu qualifizieren.
Zu beachtende Vorschriften und Unterlagen:
Technische VorbemerkungenLeistungsverzeichnis mit AnlagenVOB Teil B/CTechnische Vorschriften für BauleistungenBauordnungsrechtliche Bestimmungen,Unfallverhütungsvorschriften,Werksvorschriften für die Verarbeitung der Werkstoffe in den jeweils zum Ausführungszeitpunkt gültigen Fassungen.
Bei der Ausführung der beschriebenen Leistungen müssen alle relevanten Gesetze, Normen, Erlasse, Verordnungen, Verarbeitungsvorschriften der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik, wie sie zum jetzigen Zeitpunkt gültig sind, berücksichtigt werden.
Fabrikate/Produkte
Als Mindeststandard gelten die in den Leistungsbeschreibungen
geforderten Fabrikate und Qualitäten. In den einzelnen Leistungsverzeichnissen sind z. T. Fabrikate und Produkte vorgegeben, die den geforderten Qualitätsstandard definieren. Dem Angebot sind die Fabrikate zu Grunde zu legen, die in der jeweiligen Leistungsposition angeführt sind. Werden alternative Fabrikate / Produkte kalkuliert, ist deren Gleichwertigkeit nachzuweisen und das gewählte Fabrikat in einem dazugehörigen Formblatt alle relevanten Daten, wie im LV Text benannt, anzugeben. Der Gleichwertigkeitsnachweis bezieht sich immer auf das in den Leistungsbeschreibungen angegebene Fabrikat. Gibt es hierzu keine Angaben durch den Bieter, so gilt das ausgeschriebene Fabrikat als geschuldet. Abweichungen von den alternativ angebotenen Fabrikaten / Produkten sind durch den MIU zu benennen. Lässt der MIU dieses Prozedere außer Acht, berechtigt dies den HU, auch noch im Nachhinein, den Preisunterschied von der Schlussrechnung im Abzug zu bringen.
Werk- und Montageplanung
Der MIU hat auf Grundlage der vom HU zur Verfügung gestellten
Planung eine für die Ausführung der Leistung vollständige und umfassende Werk- und Montageplanung nach der Vorgabe der VOB/C und den gewerkespezifischen DIN-Vorschriften zu erstellen. Die weiteren Anforderungen an Art und Umfang der Werk- und Montageplanung sind in den Vorbemerkungen aufgeführt. Der Ablauf des Prüfprozesses inkl. der Regelungen zur Übergabe und die Übergabe der Planunterlagen an den HU ist dringend einzuhalten. Die Unterlagen sind mindestens 4fach in Papierformat und einmal in digitaler Form, in einem mit den HU und dessen Vertreter abgestimmten Dateiformat, an den HU zu übergeben. Sämtliche vereinbarte Zwischentermine nach Auftragsvergabe hierzu sind Vertragstermine. Zum Datenaustausch wird der Planserver WinPlan verwendet.
Diese Leistungen sind, sofern dafür keine separate Position angegeben, in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Installation der Leistung des MIU darf erst mit dem Freigabevermerk des HU oder dessen Vertreter, auf der vom MIU zu erstellenden Montageplanung erfolgen. Bei installierten Leistungen ohne Freigabevermerk, hat der HU das Recht auf eine kostenlose Demontage der nichtgenehmigten Leistung, ohne das der vereinbarte Terminplan gefährdet wird.
Für den MIU besteht hierzu nicht nur eine Bringschuld, sondern auch eine Holschuld.
Revisionsunterlagen (Dokumentation)
Der MiU erstellt vollumfängliche Revisionsunterlagen in einer Qualität, die langfristig einen wirtschaftlichen Betrieb der Liegenschaft ermöglicht. Der MiU hat die Revisionsunterlagen nach dem tatsächlichen Stand der Ausführung zu fertigen, gemäß den formalen Vorgaben des HU, die im Leistungsverzeichnis definiert sind bzw. nachgereicht werden. Die Unterlagen sind mindestens 2-fach in Papierform und einmal auf Datenträger an den HU zu übergeben. Die Revisionsunterlagen sind entsprechend den Anforderungen der VDI 6026 "Dokumentation in der Technischen Gebäudeausrüstung; Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen" zu erstellen.
Bemusterung
Ziel der Bemusterung ist die Sicherung des Qualitätsstandards und in Sonderfällen das Aufzeigen der Funktionsweise. Die Musterflächen und Objekte sollen die endgültige Bauausführung und den geforderten Qualitätsstandard zeigen, der von Auftraggeber, Architekten und Fachplanern zur Ausführung freigegeben wird. Sie dienen als Referenz für die weitere Ausführung. Die Bemusterung kann in unterschiedlicher Form durchgeführt werden. Zur Ausführung kommen a) Katalogbemusterung, b) Handbemusterung, c) Musterausführungen in definierten Größen und d) 1:1 Einrichtung eines Musterraumes. Ein 1:1 Muster soll entsprechend Ihrer späteren Einbausituation gezeigt werden. Das Bemustern von Funktionen ist nur in Sonderfällen gefordert, die jeweils in den einzelnen dafür vorgesehenen Positionen aufgelistet werden. Dort sind die jeweils geforderte Art und der Umfang näher beschrieben. Grundsätzlich soll die ausgeschriebene Qualität zur Bemusterung kommen. Sollte diese wider Erwarten nicht erreicht werden, behält sich der Auftraggeber vor, weitere Muster einzufordern, bis die beschriebene Qualität erreicht wird. Bei bereits Installierten Leistungen die nicht der ausgeschriebenen Qualität entsprechen, hat der HU ein Recht auf Wandlung und/oder Schadensersatz. Eine Bemusterung gemäß Ausführung a) bis c) ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Baubeschreibung sieht eine 1:1 Bemusterung in Form eines Musterraumes vor, dieser ist auch Bestandteil einer pauschalen Beauftragung.
Pflichten des MiU
Der MiU verpflichtet sich die Leistung im eigenen Betrieb zu erbringen. Eine Weiterbeauftragung seiner Leistung an Nachunternehmer ist nur nach Voranmeldung und mit Genehmigung des HU möglich. Bei Verstößen ist der HU berechtigt, die weitergabe von Leistung zu verweigern und auf die vereinbarte Erfüllung durch den MiU zu bestehen. Der Anspruch auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt. Eventuell erforderlich werdende Stundenlohnarbeiten müssen vor Beginn der Arbeiten vom MIU angemeldet und begründet werden. Die Höhe des eventuellen Lohns und Materialverbrauchs bei Stundenlohnarbeiten ist vom MiU im Vorfeld abzuschätzen und dem HU vor Ausführung der Leistung mitzuteilen. In Zweifelsfällen hat der MIU die Arbeiten vorbehaltlich einer vertraglichen Prüfung durch den HU, durchzuführen. Der MIU hat den Baufortschritt jederzeit zu fördern. Eigen verschuldete oder versäumte Koordinations- und Abstimmungsfehler des MIU berechtigen nicht zu Nachforderungen.
Mehrleistungen oder Sonderleistungen haben nur einen Anspruch auf Vergütung, wenn diese vor Beginn der Arbeiten angemeldet, begründet, in Ihrer Höhe beziffert und vom HU oder dessen bevollmächtigten Vertreter beauftragt oder angeordnet wurden. Die Teilnahme an Baubesprechungen ist Pflicht. Die Kosten hierzu sind in den EP`s zu berücksichtigen. Eventuelle Stellvertreter müssen nicht nur weisungsbefugt sein, sondern auch für ihren Teil die ausreichende Fachkompetenz besitzen. Er muss mit dem Projekt soweit vertraut sein, dass er kompetente Auskunft erteilen kann. Das Führungspersonal des MiU muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift mindestens auf Level C2 sicher beherrschen. Der MIU hat den gesamten Bauablauf zu dokumentieren. Besonders zu dokumentieren sind Begehungsprotokolle, Sicht- und Vorabnahmen, Druckproben, Spülen der Leitungen, hydraulische Abgleiche, usw. Eine Prüfung ohne geeichte Prüfgeräte wird nicht anerkannt. Sämtliche Kosten für die Dokumentationen sind mit in die EP`s zu kalkulieren. Jeder Mitarbeiter des MIU, welcher am Bau beteiligt ist, muss vom MIU selbst, eine aktuelle Einweisung zur Einhaltung der UVV und der Baustellenordnung erhalten haben. Eine Teilnehmerliste des MiU ist dem HU vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert zu übergeben. Aus arbeitssicherheitstechnischen Gründen hat der HU das Recht, bei Nichteinhaltung ein Baustellenverbot für nichtunterwiesene Mitarbeiter des MIU zu erteilen. Der MIU hat dafür Sorge zu tragen das die vereinbarten Termine hierdurch nicht gefährdet werden. Für den MIU gilt grundsätzlich die Bringschuld und die Holschuld gleichermaßen.
Fristen
Der MIU ist an nachfolgende Fristen vertraglich gebunden:
Vorlage des Versicherungsnachweises / vor Beginn der Arbeiten
Vorlage der Montagepläne / 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten
Vorlage der Revisionsunterlagen / 4 Wochen vor Anmeldung der Abnahme
Allgemeine Hinweise
Alle Hinweise aus den Bauumständen, aus der Baustellenordnung, aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und der Baustellenlogistik sowie den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und technischen Vorbemerkungen auf Gewerke- Paket- und/oder Losebene resultierenden Randbedingungen, zusätzlichen Leistungen, Erschwernisse und Behinderungen sind in die Positionen mit einzukalkulieren. Die unter den VOB/C benannten besonderen Nebenleistungen sind in die EP`s einzukalkulieren. Sollte eine Kalkulation aus besonderen Gründen nicht möglich sein, muss dies vor Angebotsabgabe dem HU benannt werden. Eine Nachforderung nach Auftragserteilung ist nicht mehr möglich. Eventuell anfallende Kosten für Lohnzuschläge des MiU sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Alle Installationsarbeiten sind nach dem neusten Stand der Technik durchzuführen. Unterschriften des HU oder dessen Vertreter dokumentieren nur den jeweils geleisteten Umfang, stellen aber keinen Anspruch auf eine Vergütung dar. Erst die Beauftragung des HU ist maßgeblich.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG):
Auch wenn der MIU nicht unter die Verpflichtungen des LkSG direkt fällt, verpflichtet er sich gegenüber dem HU, in seinem Verantwortungsbereich die Menschenrechte einzuhalten und die Umwelt zu schützen. Der MIU wird auch seine Lieferanten und Auftragnehmer wiederum dazu zu verpflichten, dies ebenso zu tun und diese Verpflichtungen wiederum mit ihren Lieferanten und Auftragnehmern zu vereinbaren."
Aufteilung Los 1 und Los 2
Los 1 stellt den geschuldeten Grundausbau dar, der auch direkt so umgesetzt wird. Die in Los 2 dargestellten Leistungen sind optional und auf Basis einer Phantomplanung erstellt, die abschließend mit einer Mehr- Minderkostenaufstellung abgerechnet wird.
Allgemeine Vorbemerkungen(AV)
Zusätzliche technische Vorbemerkungen (ZtV) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen sind Bestandteil im Sinne der VOB und sind vom MIU bei der Kalkulation, Ausführung und Berechnung von Lieferung und Leistungen zu beachten. Die ZTV und AV sollen die Regelungen des Vertrages und den ATV (VOB-B und -C) lediglich ergänzen und wo notwendig hervorheben. Die Anforderungen der ZTV und AV sind bei der Kalkulation des MIU zu berücksichtigen, eine besondere Vergütung erfolgt hierzu nicht, es sei denn, hierzu wird ein gesonderter Preis abgefragt.
Allgemeines
Es wird großen Wert auf die optimale Harmonisierung der einzelnen Anlagenteile für die Gebäudetechnik gelegt. Preisangaben beinhalten grundsätzlich die Lieferung, die Einbringung, transportieren zum Einbau-/ Montageort, die Montage und die Inbetriebnahme, sofern in den Leistungspositionen keine anderen Angaben gemacht werden. Die in den Leistungspositionen genannten Montagehöhen verstehen sich inkl. der erforderlichen Gerüststellung, für darüberhinausgehende Montagehöhen können in entsprechende Gerüstpositionen in der Leistungsbeschreibung vorgesehen sein. Die Regelungen bei der Erstellung von Dokumenten, Berechnungen, Plänen, etc. sind zu beachten und einzuhalten. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählen neben den freigegebenen Werkstatt- und Montagezeichnungen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung sowie die Fortschreibung der W+M- Planung (auch in Form von Handeintragungen und Skizzen).
Baustelleneinrichtung
Alle für die Baustelleneinrichtungen erforderlichen Leistungen, die der MIU benötigt, um seine Leistung zu erbringen, hat der MIU in die Einheitspreise einzukalkulieren, bei der Baudurchführung zu liefern, vorzuhalten und nach Abschluss der Arbeiten in Abstimmung mit dem Auftraggeber wieder abzubauen.
Werk- und Montageplanung
Der Auftragnehmer (MIU) erhält vom Auftraggeber (HU) die hierzu notwendigen Planungsunterlagen, die in Dokumentenverzeichnissen übersichtlich erfasst sind.
Die Planung des HU ist als Standard zu übernehmen und demzufolge fortzuschreiben. Die nach VOB-B § 3 Absatz 3 gegebene Prüfpflicht des MIU für die vom Auftraggeber (HU) beigestellten Planungsunterlagen sind von MIU prüffähig nach Art und Umfang zu dokumentieren. Sämtliche Werk-/Montagepläne sind vor Montagebeginn vom MIU mit den anderen Fachgewerken (z.B. ausführende Firmen Lüftung, Elektro, Heizung, Kälte, Sanitär, Sprinkler etc.) abzustimmen, zu koordinieren und im Rahmen der Baubesprechungen gegenzuzeichnen. Gleiches gilt für alle anderen am Bau beteiligten Gewerke gleichermaßen. Änderungen im Zuge der W+M-Planung durch den MIU, welche neue Berechnungen und Dimensionierungen der Anlagen nach sich ziehen, sind vom MIU anzufertigen, in die Montagepläne einzuarbeiten und dem Auftraggeber vorzulegen. Hierbei sind die in den ZTVs angegebenen Garantiewerte sowie die vertraglich festgelegten Fabrikate und Typen inkl. deren technischer Werte zu beachten. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht.
Angaben zur Ausführung
Die Fachbauleitung des MIU nimmt an den regelmäßigen Baubesprechungen teil.
Der MIU hat alle Transport- und Einbringmöglichkeiten bei der Montage- und Werkstattplanung zu prüfen, zu berücksichtigen und bei unzureichenden Transport- bzw. Einbringverhältnissen rechtzeitig Bedenken geltend zu machen. Auf Grund der baulichen Gegebenheiten sind die Geräte nach Erfordernis in geteilter Ausführung anzuliefern und einzubringen. Der MIU hat die für seine Leistungen erforderlichen Berechnungen und Ausführungsunterlagen zu erstellen. Er hat Werkstattpläne, Elektrische Anschlusswerte, Angaben zur Netzberechnung - Selektivität, etc.), soweit sie nicht vom HU zu liefern sind, ohne besondere Vergütung zu erstellen und dem HU rechtzeitig vorzulegen. Ebenso sind vom MIU alle Angaben und Daten für seinen Leistungsumfang, die für andere Lose / Gewerke von Bedeutung sind, rechtzeitig bereitzustellen. Mit der Genehmigung und Freigabe übernimmt der HU keinerlei Verantwortung und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Geeignetheit der Unterlagen. Alle erforderlichen Vermessungsarbeiten für die zu erbringenden Leistungen sind vom MIU verantwortlich durchzuführen und sind im Leistungsumfang enthalten. Vermessungspunkte sind ausreichend zu sichern, auch wenn diese nicht vom MIU hergestellt wurden. Soweit für die Leistungsabwicklung die Abmessung der Vorleistungen ausschlaggebend ist, hat der MIU das örtliche Aufmass verantwortlich durchzuführen. Der MIU hat auf Verlangen des HU nachzuweisen, dass die Qualität der von ihm verwendeten Stoffe/Materialien seiner fertigen Leistungen den vertraglichen Anforderungen, dem LEED Standard und Vorgaben entspricht und die Stoffe/Materialien gesundheitlich unbedenklich sind. Im Zweifel kann der HU Qualitätsprüfungen verlangen, die der MIU nach den einschlägigen Vorschriften durchzuführen hat. Dies ist im Leistungsumfang enthalten. Der MIU hat alle im Zusammenhang mit seinen geschuldeten Leistungen erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Auch für die Zeiten der Arbeitsruhe müssen alle Gefahrstellen durch andere geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden. Die Benutzung vom HU oder Dritter zur Verfügung gestellter Gerüste und Schutzvorrichtungen geschieht auf eigene Verantwortung und Gefahr. Sie sind erforderlichenfalls, gemäß den Unfallverhütungsvorschriften, zu ergänzen und zu erweitern. Nach Abschluss der Arbeiten hat der MIU die übernommenen Schutzvorrichtungen ordnungsgemäß zurückzugeben. Über die Lage von Leitungen aller Art, insbesondere unterirdische Leitungen, hat sich der MIU vor Beginn der Arbeiten eingehend selbst zu informieren. Eingriffe in solche Leitungen oder Anlagen sind nur mit Zustimmung des HU und nach Weisung der zuständigen Stellen gestattet. Der MIU haftet für jeden weiteren daraus entstehenden Schaden. Anlagen, die einer Bedienung und/oder Überwachung bedürfen, sind bis zur Abnahme vom MIU eigenverantwortlich zu warten und zu betreiben. Eine Ausführliche Nutzereinweisung, bei Bedarf auch mehrfach, ist in die Einzelpreise einzurechnen.
Montagehinweise
Bei der Montage aller mechanischen und elektrischen Anlagenteile ist auf eine einwandfreie Zugänglichkeit zur Wartung, bei der Bedienung und bei etwaigen Auswechslungsarbeiten zu achten. In Bereichen, wo wasserführende Leitungen über Schaltschränken montiert sind, müssen Auffangwannen eingebaut werden, die mit einem Leckagewarnsystem mit Anschluss an die GLT zu versehen sind. Das Gewerk Elektrotechnik montiert an den geplanten Stellen Potentialausgleichschienen. Ab dort verkabelt jedes Haustechnische Gewerk die notwendigen Potentialausgleich-leitungen eigenständig, und schließt diese entsprechend an. Das Auflegen und die Funktionsprüfungen aller in den Gewerken gelieferten Verbraucher erfolgt über das jeweilige Gewerk selbst. Sofern nicht anders vereinbart, verlegt das Gewerk Elektro die Spannungsversorgung bis zu den Komponenten der Gewerke HSLK und GA, die Gewerke HSLK und GA legen die Kabel auf. Sämtliche Einbaukomponenten sind bis zur Abnahme/Gefahrenübergang durch den MIU vor Beschädigungen, Verschmutzungen, Beschriftung etc zu schützen (siehe auch VDI 6022, Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte, VDI 6023, Hygienetechnische Anforderungen an Trinkwasserinstallationen etc.). Jede Art von Geräten, Armaturen, Rohrleitungen, Kanälen und Bodenkanälen, etc. sind vor Transportverunreinigungen zu schützen. Bei Montageunterbrechungen (ab länger als 4 Stunden) sind diese Teile gegen Verschmutzung zu sichern (Abkleben mit Folie). Stoffe und Bauteile müssen den Verwendungszweck entsprechend dauerhaft korrosionsgeschützt sein. Darüber hinaus sind die Rohrleitungen und Armaturen zum Einbau in sensible Bereiche wie z.B. Rechenzentrum vor Verschmutzung geschützt anzuliefern (z.B. Folieneinschweißung und Endstopfen). Durch den MIU ist dies sicherzustellen und zu protokollieren. Die Vorgaben der AGI-Arbeitsblätter, insbesondere der AGI Q 151 "Korrosionsschutz bei Kälte- und Wärmedämmungen an betriebstechnischen Anlagen" sind zu beachten und einzuhalten. Verschmutzte Bauteile sind vor dem Einbau chemisch zu reinigen oder durch neue auszutauschen. Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Grundsätzlich sind durch den MiU geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Leistungen Dritter zu schützen. Dies gilt analog für oberflächenfertige Bauteile anderer Baustoffklassen, insbesondere für glänzende, lackierte und gläserne Oberflächen.
Bei der Ausführung der Leistungen sind alle geltenden Deutschen und EU- Normen, Richtlinien und Verordnungen einzuhalten.
Einheitlichkeit von Geräten
Alle Systembedingten Einzelteile, die zur Montage der zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen Anlagenteile gehören und nicht besonders erwähnt sind, aber für die Herstellung und zur Vollendung der Anlage unerlässlich sind, müssen im Leistungsumfang enthalten sein. Geräte gleicher Zweckbestimmung müssen auch gleichen Fabrikates sein. Alle Geräte- und Anlagenteile sind mit dem zum einwandfreien Dauerbetrieb notwendigen Zubehör auszurüsten. Es sind prinzipiell Typen der letzten aufgelegten Serien zu verwenden. Die Eignung aller zum Einbau vorgesehenen Materialien und Produkte sind durch Prüfzeugnisse bzw. Prüfberichte staatlich anerkannter Materialprüfungsämter zu belegen. Sie müssen in allen Teilen der gültigen Bau- und DIN-Vorschriften sowie dem LEED Standard entsprechen und die entsprechenden Gütesiegel tragen.
Brandschutzmaßnahmen
Durchdringungen brandschutztechnisch qualifizierter Wände oder Decken sind durch den Einsatz von Brandschutzmaterialien in der entsprechenden Qualität bzw. Feuerwiderstandsdauer mit zugelassenen Systemen herzustellen. Prüfzeugnisse, allgemein - bauaufsichtliche Zulassungen oder Einzelfallzulassungen der eingesetzten Materialien sind vor Einbau und zur Abnahme vorzulegen. Die dem MIU vom HU zu Verfügung gestellten Ausführungsunterlagen entsprechen den Auflagen der Baubehörde, des Brandschutzgutachters und des Sachverständigen hinsichtlich des geforderten Brandschutzzieles. Sollten sich im Zuge der Werk- und Montageplanung Änderungen hinsichtlich des ausgeschriebenen Leistungsumfanges ergeben, so sind diese durch den MiU auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, dem Brandschutzkonzept und Regeln der Technik zum vorbeugenden Brandschutz abzugleichen, zu dokumentieren und der Fachbauleitung sowie dem HU zur Prüfung vorzulegen. Grundlage sind die behördlichen Auflagen, das Brandschutzgutachten, die Bauordnung in Verbindung mit der MLAR und insbesondere auch die Detaillösungen der Gutachter. Der Montageablauf hat mindestens so zu erfolgen, das Brandschutzklappen von zwei Seiten und Rohrleitungen sowie Kabeltrassen von einer Seite frei für die Brandschutzarbeiten zugänglich sind. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund und die Anforderung (z.B. Brandschutz) abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Bei Schweißarbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten sind die zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 zu beachten. Hier sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom MIU zu treffen. Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltender Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen sowie Leistungen Dritter abzudecken.
Körperschall- und Schwingungsschutzmaßnahmen
Die zum Schwingungsschutz erforderlichen baulichen Fundamente werden nach den in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Aggregaten HU-seits ausgeführt. Sollten die vom MIU angebotenen Fabrikate und Typen andere Fundamente als die baulich vorgesehen benötigen, sind diese Angaben unverzüglich dem HU zur Weiterleitung zu übergeben. Aggregate wie Pumpen, Pumpen von Hebeanlagen, Druckerhöhungsanlagen, Ventilatoren und sonstige schallemittierende Geräte sind gegen das Gebäude schwingungsfrei zu lagern. Entsprechende Schwingungsdämpfer und Rahmen sind in den jeweiligen Leistungspositionen beschrieben. Vom MIU werden im Zuge der W+M-Planung vollständig vermasste Zeichnungen über Sockel- und Zwischenfundamente angefertigt, in denen der Gesamtschwerpunkt des Masse-Feder-Masse-Systems eingetragen ist. Alle körperschallführenden Versorgungsleitungen müssen körperschalldämmend und bauwerksentkoppelt durch das Bauwerk geführt werden bzw. an ihm mittels körperschalldämmender Einlagen und Umwicklungen aus geeigneten Materialien befestigt werden. Alle Befestigungen sowie alle Berührungsstellen mit anderen Bauteilen sind mit schall- und wärmedämmenden Einlagen, entsprechend den Anforderungen der Leistungspositionen, zu versehen. Die Lagerung aller beweglichen Teile, Achsen, usw. muss geräusch- und wartungsarm sein. Der MiU hat die ausgeschriebenen Lieferungen und Leistungen auf die Schallpegel-Grenzwerte hin zu überprüfen. Er informiert den HU schriftlich über Bedenken an den ausgeschriebenen Systemen und Bauteilen seiner Lieferungen und Leistungen.
Befestigungen und Konsolen
Zur Aufhängung und Befestigung der Rohrleitungs- /Kabeltrassen, Armaturen und Aggregaten, sowohl in den Montageschächten als auch an den Decken sind stabile Konstruktionen aus Profileisen und industriell gefertigte Befestigungssysteme, jeweils in verzinkter Ausführung, herzustellen bzw. zu montieren. Der rechnerische Nachweis über die Zug- und Druckfestigkeit ist vorzulegen. Schweißstellen an feuerverzinkten Konstruktionen sind mit Kaltverzinkung zu behandeln. Das Durchstemmen von Decken zu Befestigungszwecken ist grundsätzlich nicht zulässig. Befestigungen, gleich welcher Art, dürfen nicht eingeschossen werden. Die entsprechenden Festlegungen des Schwingungs- und Schallschutzes sind einzuhalten. Wand- und Deckendurchführungen sind körperschalldämmend und dicht verschlossen auszuführen. Alle verwendeten Dämmmaterialien müssen nicht brennbar (nach Klasse A 1/A2) sein. Für Befestigungen in Fluren und Rettungswegen sind nur F30 zugelassene Befestigungen (DIBt) nach der gültigen LAR zugelassen. Sämtliche Befestigungen und Aufhängungen sind durch Bohren und Verdübeln auszuführen. Das Einschießen von Dübeln ist nicht zulässig.
Es dürfen nur vom Institut für Bautechnik allgemein bauaufsichtlich und baurechtlich zugelassene Dübel verwendet werden. Dübel im Bereich von Außenlufteinflüssen, z.B. Tiefgarage oder Feuchträume, benötigen einen entsprechenden Korrosionsschutz und müssen für den Einbau geeignet sein. Die in der Zulassung festgelegten Vorgaben für den Einbau sind genauestens einzuhalten und vom MIU eigenverantwortlich zu kontrollieren.
Genehmigungsunterlagen
Der MiU ist verpflichtet, in Verbindung mit dem Bauherrn und Fachplanern, alle erforderlichen Genehmigungsunterlagen zur behördlichen Abnahme zu erstellen. Die hierfür erforderlichen Aufwendungen sind im Leistungsumfang enthalten. Die Anlagen werden von dem HU erst nach Zulassung bzw. nach behördlicher Genehmigung abgenommen (Funktionsabnahme).
Qualitätsüberwachung und -prüfung
Die Qualitätsüberwachung hat abgestimmt auf die jeweiligen Leistungen strukturiert nach einem zu erstellenden Pflichtenheft, einem Prüfplan, Prüflisten, Protokollen und Berichten in folgenden Projektphasen bzw. durch Nachweise durch den Errichter zu erfolgen. Besonders zu beachten sind:
Fertigung der Einzelkomponenten beim Hersteller (nur, wenn erforderlich)Herstellerbescheinigungen/ WerkzeugnisseWerks- und LabortestsInbetriebnahmeNachweis zur Einhaltung der Garantiewerte und der
geforderten LeistungsdatenAbschnittsweise Funktionsprüfung vor OrtFunktionsprüfung der Anlagen unter verschiedenen
Lastbedingungen (Nennlast, Teillast, Sommer-/
Winterbetrieb) vor Ort nach Fertigstellung
und vor Übergabe.
An den im Prüfplan festgelegten Qualitätsprüfungen ist es dem HU und/oder dessen beauftragten Dritten jederzeit gestattet teilzunehmen, um sich von der Ausführungsqualität und dem Erfüllungsgrad des Pflichtenheftes einen Eindruck zu verschaffen. Aufwendungen hierfür sind im Leistungsumfang enthalten.
Abnahme
Die Abnahme regelt sich im Übrigen nach den Vereinbarungen im Verhandlungsprotokoll bei der Beauftragung.
Aufmass (Planaufmass) / LeistungsnachweiseBei Aufmassaufträgen ist das Aufmass mittels Aufmassplänen als prüffähiger Abrechnungsnachweis zu erstellen. Zum Planaufmass gehören mindestens:
Aufmasspläne (M 1:50) mit MaßangabenStücklisten mit PositionsangabenFotodokumentation für später nicht mehr einsehbare BauteileMarkierte Aufmasspläne
Die Aufmasspläne sind entsprechend fortzuschreiben und das Aufmass ist kumuliert entsprechend den späteren Rechnungsstellungen aufzubauen.
Anerkennung des Bieters
Der Bieter bestätigt ausdrücklich und rechtsverbindlich, die allgemeinen Vorbemerkungen und die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen des HU durch die Unterschrift dieses Angebotes anzuerkennen.
......................................................
Ort / Datum / Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift
Stand: 06/2025
Zusätzliche technische Vorbemerkungen (ZtV)
Baustellenablaufordnung - LEAN Construction Methode Seitens der Fa. nesseler wird eine verbindliche Bauablaufsplanung (Taktplanung nach LEAN) auf Grundlage der mit dem MiU im Rahmen der Beauftragung vereinbarten Rahmentermine und unter Berücksichtigung aller am Bau beteiligter Gewerke erstellt.
Die vorbeschriebene Methode zur baubegleitenden terminlichen Steuerung der erforderlichen Teilleistungen einzelner Gewerke ist Bestandteil aller Aufträge und wird im Rahmen der potentiellen Vergabegespräche näher erläutert.
Baustellenablaufordnung - LEAN Construction Methode
LEED Zertifizierung Das Projekt soll mit dem LEED v4 Zertifikat in „Gold“ ausgezeichnet werden.
Das vorbeschriebene Zertifizierungssystem ist Bestandteil aller Aufträge und wird im Rahmen der potentiellen Vergabegespräche näher erläutert.
LEED Zertifizierung
01 Grundausbau (Los 1)
01
Grundausbau (Los 1)
01.01 KGR 442 Eigenstromversorgungsanlagen
01.01
KGR 442 Eigenstromversorgungsanlagen
01.02 KGR 443 Niederspannungsschaltanlagen
01.02
KGR 443 Niederspannungsschaltanlagen
01.03 KGR 444 Niederspannungsinstallationsanlagen
01.03
KGR 444 Niederspannungsinstallationsanlagen
01.04 KGR 445 Beleuchtungsanlagen
01.04
KGR 445 Beleuchtungsanlagen
01.05 KGR 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
01.05
KGR 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
01.06 KGR 449 Starkstromanlagen sonstiges
01.06
KGR 449 Starkstromanlagen sonstiges
01.07 KGR 452 Such- und Signalanlagen
01.07
KGR 452 Such- und Signalanlagen
01.08 KGR 455 Fernseh- und Antennenanlagen
01.08
KGR 455 Fernseh- und Antennenanlagen
01.09 KGR 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
01.09
KGR 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
01.10 KGR 457 Übertragungsnetze
01.10
KGR 457 Übertragungsnetze
01.11 Planung
01.11
Planung
02 Mieterausbau (Los 2)
02
Mieterausbau (Los 2)
02.01 KGR 443 Niederspannungsschaltanlagen
02.01
KGR 443 Niederspannungsschaltanlagen
02.02 KGR 444 Niederspannungsinstallationsanlagen
02.02
KGR 444 Niederspannungsinstallationsanlagen
02.03 KGR 445 Beleuchtungsanlagen
02.03
KGR 445 Beleuchtungsanlagen
02.04 KGR 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
02.04
KGR 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
02.05 KGR 449 Starkstromanlagen sonstiges
02.05
KGR 449 Starkstromanlagen sonstiges
02.06 KGR 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
02.06
KGR 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
02.07 KGR 457 Übertragungsnetze
02.07
KGR 457 Übertragungsnetze
02.08 Planung
02.08
Planung
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