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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
03 KG 300 Baukonstruktion Ausbauarbeiten
03
KG 300 Baukonstruktion Ausbauarbeiten
allg. Projektbeschreibung Allgemeine Projektbeschreibung
Das Bauvorhaben Premier Inn Hotel befindet sich im Quadrat T1 in Mannheim. Zum GU-Leistungsumfang gehören, neben der schlüsselfertigen Gesamterstellung des Neubaus, der Abriss des Bestandskellers des ehemaligen Geschäftshauses, sowie die Planungsleistungen der
Leistungsphase 5.
Das Gebäude verfügt über Untergeschoss, Erdgeschoss und sechs Obergeschosse, wobei die
obersten beiden Geschosse als Staffelgeschosse eingerückt geplant sind. Die 195 Hotelzimmer sind in den Geschossen 1. bis 6.OG untergebracht und werden mit Fertignasszellen der Firma Stengel ausgestattet.
Im UG und in einem nicht überdachtem Bereich im 6.OG sind die haustechnischen Zentralkomponenten vorgesehen.
Im Untergeschoss wird eine Tiefgarage mit 26 PKW Stellplätzen realisiert.
Im Erdgeschoss befinden sich neben der Küche und der Lobby mit Frühstücksbereich noch zwei Gewerbeeinheiten, deren Ausbau bisher noch nicht geplant ist und im Verlauf der Bauvorhabens nachgeführt wird.
An der Süd-West-Seite des Grundstückes grenzt der Neubau unmittelbar an die Nachbarbebauung an. Auf der Nord-Ost- sowie der Nord-West-Seite befindet sich die Mannheimer Fußgängerzone, die im Zuge der Baumaßnahme auf Teilflächen gesperrt wird. Entlang der Süd-Ost-Seite verläuft eine Einbahnstraße, deren Gehweg und Parkstreifen zum Gebäude hin ebenfalls gesperrt werden.
allg. Projektbeschreibung
DGNB Zertifizierung nach DGNB
Für das Gebäude wird eine DGNB-Zertifizierung in der Systemversion 2023 (Neubau Hotelgebäude) durchgeführt. Ein im Juli 2023 abgeschlossener PreCheck ergab eine geplante Zertifizierung im Standard „Silber“.
Die sich aus der Förderung und der Zertifizierung ergebenden Vorgaben sind bei der Umsetzung des BV zu erfüllen und im Angebot einzukalkulieren.
Im Rahmen der Zertifizierung sind ökologische, ökonomische, soziokulturelle und prozessbedingte Aspekte zu beachten. Ziel ist, die umweltrelevanten Auswirkungen des neuen Gebäudes bezüglich Ressourcenverbrauch und Emissionen gering zu halten und gleichzeitig ein flexibel nutzbares und bei geänderter Nutzung anpassungsfähiges, zukunftssicheres Gebäude mit hohem Nutzerkomfort zu schaffen.
Auf folgende Aspekte wird im Rahmen dieser Vorbemerkungen übergeordnet hingewiesen.
Schadstoffarmes Bauen
Nicht zuletzt zur Verbesserung der Innenraumluftqualität und damit im Sinne des Schutzes der Gesundheit der Gebäudenutzer sind schadstoffarme Baustoffe einzusetzen. Es sind mindestens die Anforderungen der Qualitätsstufe 3 entsprechend Kriterienmatrix DGNB Kriterium ENV 1.2 zu beachten, umzusetzen und nachzuweisen. Diese ist in der Anlage zur Ausschreibung beigefügt und grundsätzlich zu beachten.
Die vorgesehenen Produkte sind vor endgültiger Bestellung und Verarbeitung dem DGNB-Auditor zur Freigabe vorzulegen (Technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter, Zertifikate). Angaben über den Einbauort und die Menge sind digital zur Verfügung zu stellen.
Insbesondere zu beachten sind flüchtige Inhaltsstoffe von Verlegehilfsstoffen wie Kleber, Beschichtungen, Grundierungen, Fugenmaterial, Lacke.
Folgende explizite Anforderungen sind hinsichtlich der Alu-Fenster zu erfüllen. Die vorgesehenen Produkte sind zu benennen und die Anforderungen an das schadstoffarme Bauen sind über Datenblätter nachzuweisen:
Baumaterial Produkttyp Schadstoffe Anforderung
Montagekleb- und Dichtstoffe Klebstoff für die Herstellung VVOC, VOC, SVOC Emissionen Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs
an der Fassade, Fenstern und der Luftdichtheit an der und Gehalt an gefährlichen + LCCPs) < 0,1 %
Außentüren Fassade innen und außen: z. Stoffen und
B. PU, PU-Hybrid, MS-Polymer, EMICODE EC1PLUS
SMP, Acrylat, Silikon
Nicht tragende Metallbauteile Korrosionsschutzbeschichtungen VOC Wasserverdünnbare Produkte
wie Treppengeländer, und Effektbeschichtungen (z. < 140 g/l
Metallunterkonstruktionen, B. Metalliceffektlacke) Ausnahme: Für
Zargen, Stahltüren, Metalliceffektlacke nur
Fassadenelemente, Wärme- und wasserverdünnbare Produkte
Kälteübertragungsflächen,
Kälterohre
Sämtliche Aluminium und Produkte zur Passivierung von Chrom-VI Chrom-VI-freie
Edelstahlbauteile der Hülle. Aluminium und Edelstahl Passivierungsmittel
Nicht betrachtet werden
Sonnenschutzlamellen,
Rollladenkästen sowie
Edelstahlgeländer.
Beschichtete Metallbauteile: Grundierung und Chrom-VI Kein Einsatz von
Fassadenelemente, Außentüren, Endbeschichtung (z. B. Chrom-VI-Verbindungen
Außenfenster Farben, Lacke, Pulverlacke)
Feuerverzinkungen gelten
nicht als Beschichtungen im
Sinne dieses Kriteriums.
Montageschäume, die nicht die Einsatz von Ort- und VVOC, VOC, SVOC Emissionen, Emicode EC1PLUS,
Anforderungen nach B1 bzw. ≥ Montageschäume in folgenden Halogenierte Treibmittel, und
C erfüllen müssen (außer Anwendungen: Chlorparaffine, Weichmacher, halogenierte Treibmittel <
Verklebungen von Dämmstoffen) - Montage von Außentüren Flammschutzmittel 0,1 %
- Montage von Außenfenstern und
- Verklebung von Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs
Perimeterdämmung + LCCPs) < 0,1 %
- Verklebung von und
Kellerdeckendämmung TCEP < 0,1 %
- Verklebung von und
Flachdachdämmung weichmacherfrei
- im Innenbereich in und
dämmender Funktion halogenierten
- Ort- und Montageschäume für Flammschutzmittel < 0,1 %
die Montage im Innenausbau
z.B. Türzargen
Erzeugnisse aus Kunststoffen QS3-QS4: Wandbeläge, SVHC Kunststofffensterprofile,
(PVC) Wandbekleidungen, Lichtkuppelaufsatzkränze und
Deckenbekleidungen, Kunststofftüren: SVHC ≤ 0,1 %
Kabelummantelungen
QS4: Wandbeläge,
Wandbekleidungen,
Deckenbekleidungen,
Kabelummantelungen,
Kunststofffensterprofile,
Lichtkuppelaufsatzkränze,
Kunststofftüren
Ressourcengewinnung
Als Mindestanforderung an alle im Gebäude und den Außenanlagen eingesetzten Produkte sind folgende Grundätze durch Selbsterklärung oder Auszüge aus dem Unternehmensleitbild des Herstellers sicherzustellen:
- Ausschluss von Korruption und Bestechung
- Ausschluss von Verstößen gegen die Menschenrechte, Kinder- und Zwangsarbeit
- Verhinderung von illegalem Rohstoffabbau
In die Nachhaltigkeitsbewertung fließt die Verwendung von Baustoffen positiv ein, für die der Hersteller zusätzlich die in den Produkten eingesetzten Primärrohstoffe und Verarbeitungsschritte sowie die jeweiligen Orte der Verarbeitung in Form einer Herstellererklärung dokumentiert (z.B. Auszüge aus Unternehmensleitlinien, Auszüge aus Risikomanagement der eingesetzten Rohstoffe o.ä.). Diese sind zusammen mit den Nachweisen zum schadstoffarmen Bauen vor Einbau zur Freigabe vorzulegen.
DGNB
ATV ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZUM GEWERK:
METALLBAUARBEITEN
Grundlage der Ausführung sind die Bestimmungen der VOB sowie alle einschlägigen und während der Bauzeit gültigen DIN-Vorschriften, Gesetze, Verordnungen und Herstellerrichtlinien, jeweils in der neusten Fassung.
- Richtlinie des Institutes für Fenstertechnik e.V.
83026 Rosenheim
- Richtlinie der Gütegemeinschaft Fenster e.V.
35392 Giessen 1, Wilhelmstrasse 25
Darüber hinaus müssen die Einheitspreise beinhalten:
Ausführungsplanung: Die Positionen zeigen schematisch die Aufteilung und Funktion der anzubietenden Fenster.
Falls der Ausschreibung Skizzen oder Pläne beiliegen, gelten diese als Ausschreibungsgrundlage und zur Verdeutlichung der beschriebenen Einzelheiten und grundsätzlichen Erwartungen.
Nach Auftragserteilung hat der AN Konstruktionszeichnungen anzufertigen und im Rahmen der vertraglichen Termine rechtzeitig zu liefern.
Vom AN gelieferte zeichnerische und beschriebene Darstellungen, aus denen Konstruktion, Maße, Befestigung und Anschlüsse an das Bauwerk zu ersehen sind, bedürfen der Genehmigung durch den AG.
Die Überprüfung der Zeichnungen durch den AG erstreckt sich nur auf Übereinstimmung mit dem Leistungsverzeichnis und auf grundsätzlichen Forderungen.
Die Erstellung der ausführungsreifen firmeneigenen Planung einschl. der zugehörigen Berechnungen wie Wärme-, Schallschutz und Festigkeitsnachweise sind mit den Angebotspreisen abgegolten.
Der AN ist für die Richtigkeit der Maße und für die Beachtung der im LV angeführten Vorschriften und Bedingungen selbst verantwortlich.
Konstruktionen der Elemente und Anlagen müssen alle auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen können und den statischen und funktionellen Erfordernissen entsprechen. Profile sind für eine Durchbiegung von max. 1/300 zu bemessen.
Für Elemente mit größeren Abmessungen sind die erforderlichen Querschnitte statisch nachzuweisen und prüfen zu lassen. Die Prüfkosten gehen zu Lasten des AN.
Die Verbindung der Rahmenteile hat nach DIN zu erfolgen. Die Vorschriften der Profilhersteller sind genauestens einzuhalten.
Einflüsse aus der vorhandenen Rohbaukonstruktion, wie Kriechen, Schwinden, Temperatureinflüsse, verschiedene Setzungen des Baukörpers usw. sind zu berücksichtigen. Es müssen alle Konstruktionen und Befestigungen so ausgebildet werden, dass nach dem derzeitigen Stand der Technik eine möglichst geräuscharme, einwandfreie Dehnungsmöglichkeit gegeben ist und die sich aus verschiedenen Einflüssen ergebenden Längenänderungen ohne Beeinträchtigungen der Bauteile und Fassadendichtigkeit an den Fugen aufgenommen werden kann.
Bauteile, die bei Längenbewegungen aufeinander gleiten, müssen zwischen gelegte Kunststoff-Gleitstücke erhalten.
Die Befestigung der Fenster und Türen im Außenbereich muss durch Schrauben unsichtbar erfolgen. Der AN hat sich darüber zu informieren, welche Befestigungsmöglichkeiten einzukalkulieren sind.
Unterschiedliche Werkstoffe und Lieferformen (z. B. Profile, Bleche, Bänder) sind entsprechend den Anforderungen an das Erscheinungsbild aufeinander abzustimmen.
Ausführungen aller zu öffnenden Flügel mit Doppelfalz und Dichtungsprofil bzw. entsprechend dem erforderlichen SchallschutAAz.
Alle Profile sind so zu gestalten, dass das Wasser nach außen abgeleitet wird.
Statisch erforderliche Metall-Verstärkungen sowie alle zur Herstellung und Montage der Fenster benötigten Metallteile müssen hochwertig korrosionsgeschützt (min. verzinkt) sowie kraftschlüssig und wasserdicht mit den Profilen verbunden sein.
Werkstoff Aluminium: alle LM-Profile sind in der Legierung AlMgSi0,5, min. F 22 vorzusehen. Die Legierung und die Qualität der Oberfläche der Profile ist auf die Oberflächenbehandlung abzustimmen. Es sind ausschließlich Legierungen in Eloxalqualität einzubauen.
Alle LM-Bleche sind in der Legierung AlMg1 F18 halbhart vorzusehen. Werkstoff Stahl. Alle Stahlteile sind in feuerverzinkter Ausführung vorzusehen. Statisch beanspruchte Bauteile, die im Kaltbereich liegen, müssen aus V2A-Stahl oder aus Aluminium gefertigt werden.
Statisch beanspruchte Bauteile, die im Warmbereich liegen, können aus S235 gefertigt werden.
Alle Befestigungsmittel wie Schrauben, Bolzen, Stifte, Dorne usw. sind in Chromnickelstahl herzustellen. Werden sie in andere Metalle, z.B. Aluminium eingelassen, so sind sie durch Kunststoffhüllen und Scheiben zu isolieren.
Schweißnähte sind nach statischen Erfordernissen herzustellen.
Die Schweißnaht-Beurteilung erfolgt nach DIN EN ISO 5817 und ISO 6520-1 1998.
Sichtbare Schweißnähte sind nach Bewertungsgruppe B, verdeckte Schweißnähte nach Bewertungsgruppe C (sofern statisch zulässig) herzustellen.
Widerstandsklassen nach DIN und Pos.- Angabe.
Schallschutzanforderungen an die Gesamtkonstruktion einschließlich Verglasung, nach DIN und Pos.- Angabe.
Wärmeschutzforderungen an die Fensterkonstruktion als eine innen nach außen dampfdichte Fassade. Die wärmegeschützte Konstruktion muss durch einen rechnerischen od. experimentellen Nachweis belegt werden, so dass sie der Wärmeschutzverordnung entspricht.
Dämmstoffe müssen aus nichtbrennbaren Stoffen bestehen. Für die außenseitige Wärmedämmung sind Mineralfaser-Dämmplatten in der errechneten Dicke zu verwenden. Die Platten müssen wasserabweisend und verrottungsfest sein.
Dichtigkeit: innere Abdichtung dampfdicht, äußere Abdichtung wind- und schlagregendicht. Für die Fenster- und Fassadenelemente sind die Dichtungswerte gemäß DIN 18055 gefordert.
Dichtungsbaustoffe:
Sämtliche Dichtungsbaustoffe müssen alterungsbeständig und, soweit sie Witterungseinflüssen ausgesetzt sind, gegen diese beständig sein. Sie müssen ihre elastischen Eigenschaften im vorkommenden Temperaturbereich beibehalten
Profil-System Die erforderlichen Profile bestehen aus thermisch getrennten Aluminium-Strangpreßprofilen.
Die Belüftung und Entwässerung des Falzgrundes und der Vorkammer muss so ausgebildet sein, dass anfallende Feuchtigkeit nach außen abgeleitet wird. Sichtbare Entwässerungsschlitze sind mit Kappen abzudecken.
chwNachweise, Prüfzeugnisse und Zeichnungen sind vom AN auf Anforderung nachzureichen. Falz und Dichtungen. Die Falzdichtungen zwischen Flügel und Blendrahmen sind rundumlaufend in eAnfiner Ebene einzubauen. Die Dichtungsprofile müssen auswechselbar und in den Ecken auf Gehrung durch Vulkanisierung dicht sein.
Die Einbaurichtlinien der Isolierglashersteller sind zu beachten. Die Profilierungen für den Anschluss innerer und äußerer Fensterbänke sowie Rollladenkastendeckel sind vorzusehen.
Verglasungen: zur Ausführung dürfen nur Gläser kommen, die eine Planität von min. 1/1000 haben. Verglasungen und Glasdicken sind unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Schall- und Wärmeschutz sowie an die Windbelastung nach den Vorschriften der Glashersteller zu ermitteln und sind gemäß der Tabelle zur Ermittlung der Beanspruchungsgruppe zur Verglasung von Fenstern, herausgegeben vom Institut der Fenstertechnik e.V. Rosenheim, auszuführen.
Absturzsichernde Verglasung ist nach DIN 18008 zu bemessen.
Die Befestigung der Verglasung erfolgt über die raumseitig angebrachten Glashalteleisten.
Zur Verglasung gehören Chloroprene-Kautschuk-Profile mit kontrollierbarem Anpressdruck die an der Innen- und Außenseite der Scheiben angeordnet sind und in die Aluminium-Konstruktion eingedrückt werden.
Verbundpaneele: Glas-Verbundpaneele sind aus ESG-Scheiben als Außenschale und Alublech, min. d=2 mm, als Innenschale mit einem nicht brennbaren Wärmedämmstoff und einem druckfesten, jedoch wärmedämmenden Randverbund, dampfdicht herzustellen und einzubauen. Einbau wie Verglasung. Es wird darauf hingewiesen, dass auch der Randverbund dampfdicht ausgebildet sein muss.
Alu-Verbundpaneele sind aus jeweils einem Alublech, d min. 2 mm, als Außen- bzw. Innenschale einzubauen. Wärmedämmung, Randverbund und Einbau wie Glas-Paneele.
Oberfläche der Profile - Farbgebung. Sämtliche sichtbare Profilteile sind eloxiert oder beschichtet anzubieten. Die Beschichtung kann mit Naßlack oder Pulverlack erfolgen. Beide Verfahren müssen eingebrannt werden. Die Farbbeschichtung kann auf PUR oder Polyester-Basis erfolgen.
Die Schichtdicke wird min. 60 my (innen) und 80 my (außen) vorgeschrieben.
Temperaturbeständigkeit im Bereich von -50 bis +80 Grad C. Lichtbeständigkeit entsprechend der Bewertungsnote 8 der Lichtechtheitsskala. Verträglichkeit mit Zweikomponenten-Abdichtmassen auf Thiokolbasis.
Der ausführende Beschichtungsbetrieb muss Inhaber des Gütezeichens der GSB (Gütegemeinschaft für Stückbeschichtung) von Bauteilen sein. Farbton nach Wahl des AG aus dem RAL-Register. Farbmuster sind dem AG auf Anforderung umgehend vorzulegen.
Profilverbindungen:
Die Herstellung von Eck-, Stoß- und Winkelverbindungen müssen absolut planeben sein und dürfen keine Versätze aufweisen. Verbindungen müssen eine ausreichende Festigkeit, Steifigkeit und Dichtheit aufweisen, damit eine einwandfreie Funktion sichergestellt wird. Blitzschutz. Einzelne Konstruktionsteile der LM-Fassade werden an die vorgesehene Blitzschutzfassade angeschlossen.
weDie hierfür erforderlichen Vorkehrungen sind im LV nicht besonders aufgeführt, sind aber in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Anschlüsse und Verbindungen müssen in Zusammenarbeit mit der beauftragten Firma, die die Blitzschutzanlage ausführt, abgestimmt und hergestellt werden und den leittechnischen Grundsätzen des Anschlusses für Blitzableiterbau entsprechen.
Antidröhn:
Fensterbänke, Verkleidungen, Anschlussbleche und dergl. sind auf der Unter- bzw. Rückseite mit einer mind. 3 mm starken Antidröhnmasse zu beschichten. Die Kosten sind in den EP einzukalkulieren.
Beschläge:
Für die Konstruktion sind hochwertige Qualitätserzeugnisse in stabiler Ausführung zu verwenden.
Es sind grundsätzlich Einhandbeschläge zu verwenden. Sofern im LV nichts anderes vorgeschrieben ist, müssen alle Beschlagteile, mit Ausnahme der Bedienungshebel und Flügelbänder, verdecktliegend angeordnet werden.
Die im Falz angeordneten Beschläge sind form- und kraftschlüssig mit den Profilen zu verbinden.
Die Beschläge müssen aus nichtrostendem Material (Aluminium oder Edelstahl) bestehen. Für alle Beschläge sind vor der Ausführung Muster vorzulegen. Alle Beschläge incl. Griffe sind in die Angebotspreise einzurechnen.
Unter Berücksichtigung der Lastannahmen sind Zusatzteile, wie Zweitscheren, zusätzliche Bänder und Verriegelungen, nach den Bemessungstabellen des Herstellers einzusetzen.
Der Einbau erfolgt nach den Vorschriften der Herstellerfirma.
Leichtmetall-eloxierte oder polierte Beschläge sind während der Bauzeit gegen Beschädigungen und Verunreinigungen mit entsprechenden Folien oder Klebestreifen zu schützen.
Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und zu ölen.
Dreh-Kipp-Beschläge sind mit einer wirksamen Fehlbedienungssperre auszustatten.
Öffnungsbegrenzer nach Erfordernis.
Fenstertüren sind mit Einhandbedienung auszustatten einschl.:
Verriegelung senkrecht
, Zusatzeinheit für Türen (Rollschnäpper)
, Türziehgriff
, Handhebel-Getriebe, verdecktliegend, mit Rastpunkten in Drehverschluss- und Kippstellung
, Fensterbänke außen.
Fensterbänke für die vorbeschriebenen Fenster aus Leichtmetall. Die Befestigung muss materialbedingte Wärmeausdehnungen geräuschlos ausgleichen. Tropfnase 25 bis 40 mm. Einzellängen nach Erfordernis. Endstücke und Abdichtungsarbeiten sind einzurechnen.
Unterseite der vorbeschriebenen Fensterbänke mit Antidröhnbeschichtung, Hohlraum mit Mineralwolle oder PU-Schaum gefüllt.
Bauwerksanschlüsse. Anordnung und Ausbildung der Wärmedämmung im Anschlussbereich der Fenster- und Fassadenelemente sowie die Abdichtung der Fugen unter Berücksichtigung der bauphysikalischen und klimatischen Gegebenheiten (Wärme, Feuchtigkeit, Schall und Fugenbewegung).
Innenfugen luftdicht und dampfbremsend, Außenfugen wo erforderlitunch wetterdicht. Ausführung sinngemäß DIN 18540. Bodenanschlüsse bei Balkonen oder Terrassen sind nach Detail auszuführen.
@ Sonstiges:
Alle Leistungen umfassen Lieferung, Zusammenbau und Einbau der beschriebenen Bauteile und Stoffe einschl. abladen, lagern und Transport auf der Baustelle, wenn nicht anders im Pos. Text beschrieben.
Allgemein gilt:
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Maße sind Rohbaumaße Elemente, welche bis zu Fußboden reichen, sind ab Oberkante Rohdecke gemessen. Vor Fertigungsbeginn sind die Maße entweder am Bau zu nehmen oder gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung zu bestimmen.
Während der Bauzeit stehen dem AN keine Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume zur Verfügung.
Der AN hat seine Leistungen je nach Baustand und Baufortschritt evtl. abschnittsweise ohne Mehrkosten zu erbringen.
Die in den nachfolgenden Positionen beschriebenen Leistungen müssen die Forderungen der "Allgemeinen Technischen Vorbemerkungen" in vollen Umfang erfüllen.
Die Einheitspreise sind entsprechend zu ermitteln, auch wenn in den einzelnen Positionen dies nicht besonders vermerkt wird.
ATV
ZTV - Pfosten-Riegel-Fassade ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Art und Umfang der Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Metallbauarbeiten. Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage von Aluminium-Bauelementen.
Zusätzlicher Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Verglasungsarbeiten.
Die Leistung umfasst die Lieferung, das Einsetzen und das Abdichten aller Glasscheiben und Ausfachungen.
Hinweis zu aufgeführte Normen etc.:
Alle aufgeführten Normen, Vorschriften, Gesetze gelten, wenn nicht anders in den Texten vermerkt, in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung.
Vereinfachte Schreibweise
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer (Bieter)
Konstruktionssystem
Der Ausschreibung liegen die Konstruktionsmerkmale der Schüco-Aluminium-Konstruktionen zugrunde. Die Profil-, Zubehör-, Dichtungs- und Beschlagauswahl muss nach den gültigen Unterlagen des jeweiligen System-Herstellers erfolgen.
Angaben zur Leistungsbeschreibung
Grundlage des Angebotes ist das vorliegende Leistungsverzeichnis einschließlich der Vorbemerkungen.
Qualitätssicherung
Gemäß der Bauproduktenverordnung muss für jedes nachfolgend beschriebene Bauprodukt, das von einer harmonisierten Norm erfasst ist oder das einer Europäisch Technischen Bewertung entspricht, eine Leistungserklärung, in Bezug auf dessen wesentliche Merkmale (Anhang ZA der harmonisierten Norm) vorliegen. Alle für den Verwendungszweck im Mitgliedstaat geforderten wesentlichen Merkmale sind in der Leistungserklärung anzugeben.
Weiterhin können nach Landesbauordnung die Bauprodukte zusätzlich mit einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit den technischen Regeln, den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen oder den Zustimmungen im Einzelfall ausgestattet werden.
Für die einzelnen Aluminiumelemente sind element- und herstellerspezifische EPD's gemäß EN 15804, nachgewiesen gemäß ISO 14025, vorzulegen.
Für die Auftragsabwicklung gelten
VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen).
VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen).
Die für dieses Gewerk und für die Erstellung aller ausgeschriebenen Maßnahmen aktuellen DIN-Normen, DIN EN-Normen, DIN EN ISO-Normen, Vorschriften, Richtlinien, Verordnungen, Gesetze, Arbeitsanweisungen, etc. sind einzuhalten.
Ausführungsunterlagen
Der AG legt dem AN nach der Auftragserteilung und vor Beginn der Arbeiten, die zur Ausführung notwendigen Unterlagen gemäß § 3 Abs. 1 VOB/B rechtzeitig und unentgeltlich vor. Ausführungsunterlagen sind demnach alle das Werk betreffenden Hilfsmittel, die außer Arbeit, Material oder Boden zur Vorbereitung und mangelfreien sowie rechtzeitigen Durchführung der Bauleistung benötigt werden und ohne die der AN die Bauleistung nicht so wie vertraglich vorgesehen oder gar überhaupt nicht erbringen kann; dazu zählen u.a. auch Proben, Muster und Modelle, sowie endgültige vollständige und ausführungstechnisch brauchbare Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1, die nach § 34 Abs. 3 Nr. 5 HOAI anzufertigenden und angefertigten - auftraggeberseitig freigegebenen - Ausführungspläne des bauplanenden Architekten mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, und statische und sonstige Berechnungen oder bestimmte Planungen anderer Sonderfachleute.
Tragwerkspläne und statische Berechnungen oder bestimmte Planungen anderer Sonderfachleute sind in die bauseits zu stellende Ausführungsplanung integriert. Sollten sich bei den Ausführungsunterlagen Änderungen ergeben, welche
auch die Leistungen des AN betreffen, werden diese Änderungen durch den AG gekennzeichnet und dem AN unverzüglich schriftlich verbindlich mitgeteilt.
Baumaße
Das Aufmaß ist vom AN grundsätzlich eigenverantwortlich und auf Grundlage der bauseitig hergestellten Ausgangssituation am Bau zu nehmen. Werden dabei Rohbautoleranzen außerhalb der festgelegten Toleranzen festgestellt, ist der AG darüber zu informieren. Fordert der AG, dass die Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein Aufmaß vor Fertigung unmöglich macht, so sind die objektspezifischen Toleranzen vom AG vorzugeben und vom AN zu beachten.
Werkstatt- und Montageplanung
Der AN schuldet nach Ziffer 3.1.7 DIN 18360 eine Werkstatt- und Montageplanung auf Basis der vom AG zu liefernden Ausführungsunterlagen. Diese ist vor Fertigungsbeginn vorzulegen. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein (DIN 18360, Ziff. 3.1.7). Die Darstellungen sind in Zeichnungen, Maßstab mind. 1:50 und in 3-facher Ausfertigung, zu liefern. Der AG prüft die Werkstatt- und Montageplanung auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung. Bei Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung gibt der AG die Werkstatt- und Montageplanung mit dem entsprechenden Prüfvermerk an den AN zurück (Freigabe).
Toleranzen
Die Toleranzen für die jeweiligen Gewerke werden durch den AG aufeinander abgestimmt. Sofern die Maße der Elemente vor Ausführung nicht genommen werden können, legt der AG objektspezifische Toleranzen fest (vgl. RAL Leitfaden zur Montage: 2024-03, Ziffer 3.1.2, Nr. 16, Seite 45f.). Für die Montage sind Abweichungen von vorgeschriebenen Maßen in den durch DIN 18202 bestimmten Grenzen zulässig, sofern die Funktion und die Tragfähigkeit der Bauteile nicht beeinträchtigt wird (DIN 18360 Ziff. 3.1.4).
Soll auf bauseitigen Wunsch hin nach theoretischen Maßen geplant und gefertigt werden und kommt es trotz Einhaltung der jeweiligen Toleranzen zu Passungenauigkeiten in der Ausführung, so dass die Leistung des AN auf die Leistung Rohbau nicht ausreichend abgestimmt ist, entscheidet der AG, wie diese zu beseitigen sind.
Aluminium
Es sind stranggepresste Aluminium-Profile der Legierung EN AW 6060 und EN AW 6063 in Eloxalqualität nach DIN EN 755 und DIN EN 12020 zu verwenden.
Für anodisierte Aluminium-Bleche in Eloxalqualität ist die Legierung AlMg 1, halbhart, (EN AW 5005A) zu verwenden.
Der AN hat sicherzustellen, dass die von ihm angebotenen und verarbeiteten Aluminiumbauteile von Lieferanten stammen, die der A/U/F Initiative, Recycling im Bausektor, angehören, oder einen gleichwertigen schlüssigen Recyclingprozess (PRP) nachweisen können. Es ist sicherzustellen, dass Produktionsabfälle und demontierte Elemente (Sanierungsbau) aus Aluminium dem Verwertungsprozess, für die Herstellung von Fenster- und Fassadenprofilen, zurückgeführt werden.
Die relevante CO2-Einsparung findet immer in der Herstellung statt, z.B. durch den verringerten Energieaufwand, der für die Herstellung der Profile benötigt wird.
Bei der Belieferung steht im Vordergrund, dass bestellte Profile möglichst effizient und mit kurzen Transportwegen ihr Ziel erreichen. Um das zu gewährleisten, ist es zulässig nach der Herstellung der Profile in der Lagerhaltung und Auslieferung nicht mehr zwischen verschiedenen Materialgüten z.B. mit unterschiedlich hohen Anteilen an Primär- oder Recycling-Aluminium zu unterscheiden. Es ist dann durch externe Nachweise sicherzustellen, dass der Hersteller stets eine ausreichende Menge der Aluminium-Profile herstellt, die der hier beschriebenen Güte entspricht.
Der Embodied Carbon Footprint bzw. GWP-Wert von 3,84 kg pro kg Aluminium-Profil darf nicht überschritten werden. Der Recyclinganteil und der GWP-Wert müssen durch einen entsprechenden Nachweis gemäß ISO 14025 und EN 15804 erbracht werden. Auf Anforderung des AG hat der AN über die Einhaltung der v.g. Forderungen projektbezogene Bescheinigungen des Herstellers bzw. Prüfzeugnisse und Nachweise vorzulegen.
Stahl
Stahlteile (Anker-, Unterkonstruktionen, geschweißte Konstruktionen, etc.) sind in feuerverzinkter Ausführung vorzusehen. Stahlbleche sind verzinkt auszuführen.
Die Nachbesserung von Fehlstellen, Beschädigungen sowie das Nacharbeiten von etwaigen Schweißstellen hat entsprechend DIN EN ISO 1461 zu erfolgen.
Edelstahl
Verankerungselemente und -mittel, die einem Korrosionsangriff ausgesetzt und für Wartungen nicht zugänglich sind, z.
B. Befestigungs- und Verankerungskonstruktionen von vorgehängten Fassaden (Kaltfassaden) sowie alle Verbindungsteile sind grundsätzlich aus rostfreiem Edelstahl herzustellen.
Als Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselemente dürfen, ohne besonderen Korrosionsschutznachweis gemäß DIN 18516-1, nur nichtrostende Stähle bzw. Stähle gemäß der allgemeine bauaufsichtlichen Zulassung "Z-30.3-6" vom 05.März 2018 der Informationsstelle Edelstahl Rostfrei, verwendet werden.
Weiterhin ist sicherzustellen, dass unter Spannung stehende Bauteile, besonders wenn sie legiert sind, in uneingeschränkter Festigkeit zu keiner Spannungskorrosion oder anderweitiger interkristalliner oder auch anderweitig wirksam werdender Zersetzung im Alterungsprozess neigen.
Auf Anforderung des AG hat der AN über die Einhaltung der v. g. Forderungen projektbezogene Bescheinigungen des Herstellers bzw. Prüfzeugnisse und Nachweise vorzulegen.
Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe
Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe muss gewährleistet sein, dass keine Kontaktkorrosion und keine andere ungünstige Beeinflussung entstehen kann. Es sind Zwischenlagen aus Kunststofffolie oder dgl. vorzusehen.
Systembeschreibung
Die Angaben der formalen Profilabmessungen (Bautiefen und Ansichtsbreiten von außen) und der Konstruktionsmerkmale sind zu berücksichtigen.
Bei Widersprüchen geht die Leistungsbeschreibung in den jeweiligen Positionen den Vorbemerkungen und diesen ZTV vor.
Profilauswahl
Bei wärmegedämmten Profilen sind nur solche zulässig, bei denen die Innen- und Außenschalen durch Wärmedämmprofile durchgehend kraft- und formschlüssig miteinander verbunden sind.
Die Profile müssen die auftretenden Beanspruchungen gemäß DIN EN 1990 nach DIN EN 1991 inkl. der zugeordneten nationalen Anhängen sicher abtragen. Die dabei zwischen Innen- und Außenschalen auftretenden Schubkräfte müssen vom Verbund zuverlässig übertragen werden. Die vom System-Hersteller angegebenen wirksamen Trägheitsmomente (Ix) sind, unter Berücksichtigung der DIBT Richtlinie für thermisch getrennte Profile, für die Auswahl zu berücksichtigen.
Das Prinzip der Wärmedämmung ist für die gesamte Konstruktion einzuhalten.
Alle Verbundprofile der Fenster- und Türsysteme sind mindestens als Dreikammersystem (zwei Hohlprofile plus Verbundzone) auszuführen.
Der Verbund der Profile muss ohne zusätzliche Abdichtung wasserdicht und wasserbeständig sein. Der Falzgrund der Profile muss absolut glattflächig ausgebildet sein (auch die Verbundzone), so dass anfallende Feuchtigkeit immer in die tiefste, außenliegende Ebene (Rinne) des Falzes abgeführt wird, ohne dass hierfür zusätzliche Drainagekanäle hergestellt werden müssen. Die Belüftung des Falzgrundes bei Isolierverglasungen muss nach den Richtlinien der Isolierglas-Hersteller erfolgen.
Profilverbindungen
Eckverbinder müssen in ihrem Querschnitt den inneren Profilkonturen entsprechen. Bei den Gehrungen ist auf eine einwandfreie Verklebung der Gehrungsfläche zu achten. Auch an den T-Stößen ist das Einsickern von Wasser in die Konstruktion - durch entsprechende Füllstücke mit dauerelastischer Abdichtung - zu verhindern.
Bei wärmegedämmten Profilen muss die Dämmwirkung auch im Eck- und T-Verbinderbereich voll erhalten bleiben.
Flügeldichtungen
Die Dichtungen müssen auswechselbar sein.
Für Dreh-, Drehkipp- und Stulp-Fenster ist eine Mitteldichtung vorgeschrieben.
Entwässerung der Konstruktion
Falze und Profilnuten, in die Niederschlag und Kondenswasser eindringen können, müssen nach außen
entwässert werden. Sichtbare Entwässerungsschlitze sind mit Kappen abzudecken.
Entwässerung, Dampfdruckausgleichsöffnungen
Entwässerung:
Gemäß DIN 18055 muss sichergestellt sein, dass in die Rahmenkonstruktion eingedrungenes Wasser unmittelbar und kontrolliert abgeführt wird, um Schäden am Fenster und am Baukörper zu vermeiden.
Die Entwässerungsöffnungen zur Außenseite sollen einen Mindestquerschnitt von 5x20 mm haben. Der Abstand der Öffnungen untereinander soll bei diesem Mindestquerschnitt nicht mehr als 600 mm betragen.
Beschläge Fenster Alu
Sind nicht systemgebundene Beschlagteile vorgesehen, müssen diese unter Beachtung der gültigen DIN-Normen ausgewählt werden.
Die für die jeweilige Öffnungsart einzusetzenden Beschläge in ihrer Grundausstattung sind unter Berücksichtigung der Lastannahmen/Gewichte/Größen und der zu erreichenden Öffnungsweite nach den Bemessungstabellen des System-Herstellers einzusetzen. Alle Beschlagteile sind aus nichtrostenden Materialien herzustellen und müssen justierbar sein. Inkl. der erforderliche Zusatzteile wie zusätzliche Verriegelungen, Scherenbefestigungen, Eigenanschlag und Bänder.
Beschläge Türen
Für die jeweiligen Anforderungen der Türen, sind die einzusetzenden Türbänder und Beschläge in ihrer Grundausstattung in den Leistungspositionen beschrieben.
Die Ausführung und die Anordnung der Türbänder ist unter Berücksichtigung der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des System-Herstellers vorzusehen.
Die Stulpbleche der einzusetzenden Schlösser und die Schließbleche müssen aus Edelstahl bestehen.
Zubehörteile wie Zylinder-Rosetten, Drückerstifte, Dichtstücke, Befestigungszubehör und Fußpunktabdichtungen werden in den folgenden Beschreibungen nicht besonders erwähnt; diese Zubehörteile sind jedoch in jedem Fall mitzuliefern.
Nachkaufgarantie für
Aluminium Fenster- und
Beschlagssysteme
Für Bauteile der Aluminium Fenster- und Beschlagssysteme, die einem besonderen Verschleiß unterliegen oder die designrelevant sind, ist eine Nachkaufgarantie durch den AN zu gewährleisten. Die Nachkaufgarantie hat mindestens 10 Jahre, ausgehend vom Kauf des ursprünglichen Bauteils durch den AN, zu betragen. Ein Bestätigungsschreiben des Systemlieferanten, des zur Ausführung angebotenen Fabrikats, ist mit der Angebotsabgabe vorzulegen.
Verglasung
Die nachfolgende Beschreibung stellt eine allgemeine Regelung für die Lieferung und das Einsetzen der Verglasung in Bauelementen dar.
Die in den Positionsbeschreibungen angegebenen Abmessungen beziehen sich auf die Außenmaße der Bauelemente. Die Kosten für die Ermittlung der Glasmaße sind in die Angebotspreise einzurechnen, eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht.
Zum Lieferumfang der Verglasungsarbeiten gehören alle hierfür erforderlichen Dichtungen und deren Einbau, einschließlich der dicht auszuführenden Eckausbildungen und Stöße. Weiterhin mitzuliefern sind alle erforderlichen Dichtstoffe, Glasauflager und Klotzungsbrücken.
Die Dicken der Einzelscheiben sind unter Berücksichtigung der Scheibengrößen und der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des Glas-Herstellers zu ermitteln.
DIE ANGABE DER LICHT- UND ENERGIEWERTE ERFOLGT NACH DIN EN 410. SIE BEZIEHEN SICH AUF EINEN STANDARDAUFBAU. ABWEICHUNGEN VOM STANDARDAUFBAU UND EINBAULAGE AUS DER SENKRECHTEN FÜHREN ZU WERTÄNDERUNGEN.
Technische Richtlinien des Instituts des Glashandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar (IGH)
DIN 18545 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen
Richtlinie VE-06/01: Beanspruchungsgruppen für die Verglasung von Fenstern vom Institut für Fenstertechnik e.V., Rosenheim
Die Verglasungen sind gemäß den „Glasbemessungs- und Konstruktionsregeln“ nach DIN 18008-1 bis -5 und DIN 18545 „Anforderungen an Glasfalze und Verglasungssysteme“ unter Berücksichtigung der EN 12488 (Verklotzung) auszuführen.
Die Glaskanten der beschriebenen Gläser sind nach DIN 1249-11, auszuführen.
Einscheibensicherheitsglas
Sollte es, bedingt durch die ausgeschriebene Konstruktionsart / Anwendung erforderlich sein, dass eine ESG- oder
eine ESG-H-Scheibe als Außenscheibe einer Isolierglaseinheit in einer Vertikalfassade eingesetzt wird, ist der Auftraggeber in Anbetracht des bestehenden Spontanbruchrisikos hierüber vorab zu informieren, bspw. durch eindeutige Benennung in den dem Auftraggeber übergebenen Unterlagen wie der Werkstatt- und Montageplanung. Der AN informiert den AG, wenn ESG bzw. ESG-H zum Einsatz kommt. Dies gilt nur soweit die Leistungsbeschreibung nicht ohnehin oder technisch zwingend die Ausführung mit ESG bzw. ESG-H vorsieht und soweit das Risiko dem AG nicht bekannt ist.
BEI VERWENDUNG VON ESG BZW. ESG-H IM AUSSENBEREICH IST DER VERWENDUNGSZWECK UND DIE EINBAUART SCHRIFTLICH MIT DEM GLASLIEFERANTEN ABZUKLÄREN.
DIE DIN 18516-1 FÜR HINTERLÜFTETE FASSADENPLATTEN UND DIE DIN 18516-4 FÜR FASSADENPLATTEN AUS EINSCHEIBEN-SICHERHEITSGLAS SIND ZU BERÜCKSICHTIGEN.
Ausfachungen
Für die Lieferung und den Einbau von Ausfachungen gilt sinngemäß die im Abschnitt Verglasung näher beschriebene Regelung.
Die in der nachfolgenden Beschreibung der Paneele gemachten Angaben zu den einzusetzenden Werkstoffen und deren Querschnitt sind formale Mindestanforderungen. Die in den "ZTV" gemachten Angaben zum Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz und zur Angriffs- und Durchschusshemmung, sowie die für diese Bereiche geltenden DIN-Normen sind zu berücksichtigen.
Der Dämmkern der Paneele ist in jedem Fall in druckfester Ausführung und/oder mit einem druckfesten Einleimer auszuführen. Die anwendungsbezogenen Anforderungen an die Wärmedämmstoffe und die entsprechende DIN EN des Bezeichnungsschlüssels sind gemäß der DIN V 4108-10 auszuwählen. Die Klassifizierung des Brandverhaltens und die Eingruppierung erfolgt nach der DIN EN 13501, bei Schäumen ist die Klasse E zu berücksichtigen, bei Mineralwolle Klasse A1. Kommt als Dämmkern Mineralwolle zur Ausführung, so ist diese in stehender Faser und mit zusätzlicher mechanischer Sicherung gegen Absacken zu verarbeiten.
Der Werkstoff des druckfesten Einleimer richtet sich nach der Vorgabe desp W(mk) des Abstandshalter.
Die beschriebenen Paneele müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik dampfdiffusionsdicht ausgebildet sein. Durch konstruktive Maßnahmen muss verhindert werden, dass eine Durchfeuchtung sowie eine mechanische Zerstörung des Dämmstoffes eintritt.
Die Oberflächenveredelung der Aluminium-Verbundpaneele ist, wenn in den Positionsbeschreibungen nicht anders angegeben gemäß der Beschreibung in den "ZTV" auszuführen.
Einbau der Elemente
Die Verankerungen der Elemente sind so auszuführen, dass alle aus horizontaler und vertikaler Richtung auftretenden Kräfte und Lasten kraftschlüssig und mit den vorgeschriebenen Sicherheitsreserven auf den Baukörper übertragen werden.
Bewegungen des Baukörpers und Dehnungen der Elemente müssen aufgenommen werden, ohne dass hieraus Belastungen auf die Konstruktion übertragen werden.
Die Montage der Aluminium-Bauelemente muss flucht- und lotrecht erfolgen. Die horizontalen Einbauebenen sind nach den Meterrissen einzumessen, die in jedem Geschoss durch den AG anzubringen sind.
Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Befestigungs- und Verbindungsmittel - wie Schrauben, Bolzen und Dübel - müssen entsprechend dem jeweiligen Verwendungszweck und gemäß den Anforderungen ausgewählt werden. Bei der Auswahl sind die hierfür gültigen Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen und zu befolgen.
Es kommen nur bauaufsichtlich zugelassene Dübel zur Ausführung. Sämtliche Befestigungsteile, die der Witterung ausgesetzt sind bzw. in hinterlüfteten Bereichen liegen, sind aus Edelstahl zu fertigen.
Sämtliche Anschlüsse und Abdichtungen an angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden. Das heißt, Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu berücksichtigen.
Für die Montage nach Meterriss sind gemäß dem RAL Leitfaden zur Montage 2024-03, Ziffer 3.1.2, Nr. 16, Seite 45f., Höhenbezugspunkte an der Baustelle durch den AG vorzusehen. Diese müssen sich in jedem Stockwerk befinden und dürfen nicht weiter als 10 Meter von jedem Einbauort einer der nachfolgend beschriebenen Leistung entfernt sein.
Abdichtung zum Baukörper
Erforderliche Dichtungsprofile sind aus EPDM einzusetzen. Sie müssen in Beschaffenheit, Abmessung und Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen. Ihre elastischen Eigenschaften müssen im vorkommenden Temperaturbereich den Anforderungen genügen.
Für Versiegelungen sind elastisch bleibende Dichtstoffe auf Silikon- oder Polysulfidbasis zu verwenden. Die Versiegelung muss unter Berücksichtigung der konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommenden Temperaturbereiche an den anschließenden Bauteilen so haften, dass sie - unter Berücksichtigung der zulässigen Dehnungsbewegungen der Bauteile - nicht von den Haftflächen abreißt. PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung kommen. Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die DIN 18540 und die Verarbeitungs-Richtlinien des Herstellers zu befolgen.
Bei Abdichtung der Bauteile zum Baukörper mit Bauabdichtungsfolien ist die Auswahl nach deren Eigenschaften, geringe bzw. hohe Dampfdurchlässigkeit, entsprechend den jeweiligen Anforderungen vorzunehmen. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten.
Feuchtigkeitsschutz
Bei der Wärmedämmung eines Bauteils ist stets darauf zu achten, dass die dampfdichten Materialien auf der warmen Seite und die dampfdurchlässigen auf der kalten Seite angebracht werden. Baukörperanschlüsse sind fachgerecht abzudichten.
Die Abdichtung der Fenster-, Tür- und Fassadenelemente zum Baukörper ist mit Bauabdichtungsfolien bzw. abgekanteten Blechprofilen einschl. geeigneter dauerelastischer Versiegelungen inkl. Vorfüller zu angrenzenden Bauteilen herzustellen.
Lage und Anordnung von Dampfsperren und Folien müssen wärme- und feuchttechnischen Erfordernissen entsprechen.
Alle Flächen der Fassade müssen so entkoppelt, gedämmt und abgedichtet werden, dass an keiner Stelle (Flächen, Ecken, Randbereiche, Deckenbereiche und Fußpunkte etc.) unzulässiges Tau- bzw. Kondensatwasser anfällt.
Zur Vermeidung von Tauwasser- und Schimmelpilzbildung auf raumseitigen Bauteiloberflächen darf die raumseitige Oberflächentemperatur von 12,6° C gemäß DIN 4108 bezogen auf 20° C Rauminnentemperatur und -5° C Außentemperatur, bei einer korrespondierenden Raumluftfeuchte von 50% nicht unterschritten werden.
Die Mindestforderungen zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung im Bereich von Wärmebrücken sind gemäß DIN 4108 einzuhalten.
Soweit die Anschlussausbildungen entsprechend dem Beiblatt 2 zur DIN 4108 ausgeführt werden, ist kein gesonderter Nachweis erforderlich.
Für alle abweichenden Konstruktionen müssen die Mindestanforderungen nachgewiesen werden.
Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima und das Außenklima sind zu berücksichtigen. Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den Anforderungen aus Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden.
Die Anforderungen an die Anschlussfugenausbildung sind in DIN 4108-7, DIN 4109 sowie DIN 18355 und DIN 18533 enthalten.
Für nähere Informationen wird der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren, Frankfurt a. M. empfohlen.
Die Anschlussfugenabdichtung vom Baukörper zum Element zur kalten Außenseite, sowie zur warmen Innenseite, ist entsprechend der Anforderungen aus dem Wärmeschutznachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Bauanschlüsse auszuführen.
Die nachfolgend spezifizierten Folien dienen als Elementabdichtungen.
Folien sind vor Erstellung der Außenschale anzubringen.
Materialdicke:0,75 mm
Folienbreite seitlich:ca. 250 mm
Folienbreite oben:ca. 250 mm
Folienbreite unten:ca. 250 mm
Sollten bedingt durch den Verwendungsort oder Art der Bauteile ein andere Funktion hinsichtlich der Beschaffenheit und Ausführung der Folien gefordert sein, wird dieses gesondert beschrieben.
Fensterbänke
Bei Fensterbänken mit einer Ausladung > 150 mm ist die vordere Kante der Fensterbank mit entsprechenden Konstruktionen gegen Abknicken zu sichern. Die Fensterbank ist auf der Unterseite mit einer Antidröhnmasse (Baustoffklasse B1 nach DIN 4102) von ca. 1,5 mm Dicke zu beschichten. Der Anteil der beschichteten Fläche darf 50% der Gesamtfläche nicht unterschreiten. Fensterbänke sind grundsätzlich so auszubilden, dass Schlagregenwasser sicher nach außen über die Fassade abgeleitet wird und kein Wasser in das Gebäude bzw. die Wärmedämmungen eindringen kann. Die Ableitung muss so erfolgen, dass eine Verschmutzung der Fassade weitgehend vermieden wird. Die Neigung der Attikaverkleidungen sowie der Fensterbänke darf 5% nicht unterschreiten. Der Überstand der Abtropfkanten über der Vorderkante der fertigen Fassade muss mindestens 30-40 mm betragen. Der Überstand darf 20 mm entsprechend den Richtlinien für die Planung und Ausführung von Dächern mit Abdichtungen - Flachdachrichtlinien nicht unterschreiten. Die Befestigung ist grundsätzlich nach statischen Erfordernissen auszuführen, sowie sind thermisch bedingte Längenänderungen durch ausreichende Dehnungsmöglichkeiten sicherzustellen.
Verankerung Fenster / Tür
Die Verankerung von Fenster- und Türwänden hat gemäß DIN 18360 und den örtlichen Gegebenheiten statisch ausreichend zu erfolgen.
Der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren, Frankfurt a. M, Stand 2024-03, Ziffer 3.1.2, Nr. 8, Seite 41 ist zu berücksichtigen.
Verankerung
Glas-Aluminium-Warmfassade
Die Verankerung der Fassadenpfosten erfolgt mittels zum System gehörender, toleranzausgleichender Konsolen aus Aluminium.
Diese Konsolen werden jeweils in den Kopf und/oder Fußpunkten beziehungsweise an den Zwischendecken der Fassade angeordnet. Sie sind je nach Anforderung als Los- oder Festpunktaufhängung auszubilden.
Konstruktiv sind die Konsolen so auszubilden, dass sie eine zwängungsfreie Dilatation der Fassade gewährleisten. Gleichermaßen müssen Formänderungen des Baukörpers wie z.B. Deckendurchbiegungen ausgeglichen werden.
Die Befestigung der Konsolen am Baukörper erfolgt mittels Befestigungsmitteln aus Edelstahl und entsprechend ihrem speziellen Verwendungszweck angepassten und bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln.
Alle Bauteile der Fassadenbefestigung müssen so ausgebildet sein, dass sie die auf die Fassade einwirkenden Kräfte sicher aufnehmen und auf das Tragwerk des Baukörpers übertragen.
Oberflächenbehandlung,
Farb-Beschichtung (Pulver)
Die Beschichtung der Aluminium-Profile und/oder -Bleche muss mit GSB International und/oder QUALICOAT gütegesicherten Pulver auf Polyesterbasis in einer Schichtdicke von mindestens 50 µm / bzw. nach Vorgaben des Nasslackherstellers, erfolgen. Der ausführende Beschichtungsbetrieb muss Inhaber des Gütezeichens der GSB International ("Gütegemeinschaft für die Stückbeschichtung von Bauteilen aus Aluminium", Franziskanergasse 6, D-73525 Schwäbisch Gmünd) oder des Gütezeichens der QUALICOAT (Verband für die Oberflächenveredelung e.V. (VOA) Laufertormauer 6, 90403 Nürnberg) sein.
Für Metallbauelemente im einbaufertigen oder eingebauten Zustand sind die Empfehlungen für die visuelle Beurteilung von organisch beschichteten Oberflächen des VFF-Merkblatts AL.02 zu berücksichtigen.
Farbbestimmung Metallbauarbeiten
Farbton außen / innen:RAL nach Wahl des AG (außer Intensiv-, Metallic- und Perlglimmerfarben)
Betätigungen/Handhaben Fenster:C-0
Türbänder: C-0
Betätigungen/Handhaben Türen:Inox (Edelstahl)
Der endgültige Farbton wird nach Auftragserteilung bekannt gegeben.
Die Palette der zur Wahl stehenden Farbtöne ist auf die obige Farbkarte eingegrenzt.
Alle Profile erhalten den gleichen Farbton.
Technische Vorgaben und
bauphysikalische Anforderungen
Soweit in den Leistungsbeschreibungen für einzelne Positionen keine anderen Angaben erfolgen, gelten die nachstehenden Vorgaben:
Anforderungen an die Bauteile Die entsprechenden Nachweise
sind nach Aufforderung durch
den AG diesem in
schriftlicher Form
vorzulegen. Der AN hat im
Rahmen seiner
EG-Konformitätserklärung die
Übereinstimmung seines
Produkts mit den jeweiligen
Anforderungen nach DIN EN zu
erklären.
Die nach genannten Werte
beziehen sich auf
Standardelemente.
Gegebenenfalls können andere
Elementformen/Öffnungsvariante
n oder Profilkombinationen
abweichende Klassifizierungen
haben.
Fenster nach DIN EN 14351-1
Fensterelement:
Uw 1
,1 W/(m²K)
Glaswerte nach DIN EN
673:
Ug
0,6 W/(m²K)
Gesamtenergiedurchlässigkeit:
g siehe
Position
Isolierglas-Abstandshalter:
g 0,0
36 W/(mK)
Paneelwerte nach DIN EN
13164:
Up 0,72
W/(m²K)
Abstandshalter:
g
0,20 W/(mK)
Luftdurchlässigkeit nach DIN
EN 12207
Klassifizierung: 4
Schlagregendichtheit nach DIN
EN 12208 Klassifizierung,
Prüfverfahren A:9A
Widerstandsfähigkeit bei
Windlast nach DIN EN 12210
Klassifizierung:C5
Bewertetes Schalldämm-Maß
Rw:
33 dB
Der
Gesamtenergiedurchlassgrad
und der
Lichttransmissionsgrad sind
objektbezogen über die
CE-Kennzeichen der Verglasung
nachzuweisen.
Anforderungen an
Vorhangfassaden nach DIN EN
13830
Die max. Durchbiegung der
Fassadenteile ist auf L/200
bzw. 15 mm begrenzt.
Die Eigenlast ist nach DIN EN
1991-1-1 zu bestimmen.
Fassadenelement:
Ucw 1,1
W/(m²K)
Glaswerte nach DIN EN
673:
Ug
0,6 W/(m²K)
Gesamtenergiedurchlässigkeit:
g siehe
Position
Isolierglas-Abstandshalter:
g 0,0
8 W/(mK)
Paneelwerte nach DIN EN
13164:
Up 0,41
W/(m²K)
Abstandshalter:
g
0,2 W/(mK)
Luftdurchlässigkeit nach EN
12153
Klassifizierung:
AE
Schlagregendichtigkeit nach
EN 12155
Klassifizierung: RE1
200
Stoßfestigkeit, Belastung von
außen, DIN EN 14019
Klassifizierung:E 5
Widerstand gegen Windlasten
EN 12179 Klassifizierung
Warmbereich:±2.000 Pa
Widerstand gegen Windlasten
EN 12179 Klassifizierung
Kaltbereich:±1.000 Pa
Bewertetes Schalldämm-Maß
Rw:
33 dB
Der
Gesamtenergiedurchlassgrad
und der
Lichttransmissionsgrad sind
objektbezogen über die
CE-Kennzeichen der Verglasung
nachzuweisen.
Lastannahmen
Winddruck auf Außenbauteile
nach DIN EN 1991-1-4 inkl.
der nationalen Anhänge
Angaben für Gebäude mit
rechteckigem Grundriss
Windzone: I
Geländekategorie: II /
III
Gebäudehöhe h: 22,3 m
Einbauhöhe
Ze: Erdgeschoss
Gebäudebreite
b: 53,85 m
Gebäudetiefe
d: 28,24 m
Höhe über NHN ca.
94 m
Waagerechte Verkehrslast
(Seitenkraft) nach DIN EN
1991-1-1 und -2 inkl. der
nationalen Anhänge
Zusatzlasten mit: 1.0
KN/m
wirkend
in: Brüstungs
höhe
ZTV - Pfosten-Riegel-Fassade
ZTV - Aluminium Fenster und Türen Schüco AWS 75.SI+, hochwärmegedämmtes Aluminium Fenster-System mit 75 mm Grundbautiefe.
Konstruktionsmerkmale:
Raumseitig aufschlagender Flügelrahmen mit 10 mm Flächenversatz zur Rahmenebene, Außenseite flächenbündig.
Wärmedämmende Isolierstege mit drei Hohlkammern bilden den Anschlag für die koextrudierte Moosgummi-Doppelhohlkammer-Mitteldichtung.
Das System ist mit rechteckigen Glasleisten auszustatten.
Die Montage der Glasleisten erfolgt mittels toleranzausgleichenden Kunststoffhaltern.
Profilbautiefen:
Blendrahmen, Pfosten, Riegel75 mm
Flügelrahmen 85 mm
Profilansichtsbreiten:
Blendrahmen, umlaufend 79 mm
Blendrahmenverbreiterung 34 mm
Pfosten 94 mm
Riegel 94 mm
gekoppelter Riegel 330 mm
Flügelrahmen (Fenster) 41 mm
Schüco AD UP 75,
wärmegedämmtes Aluminium
Tür-System
mit 75 mm Grundbautiefe.
Konstruktionsmerkmale:
Außen flächenbündige Türkonstruktion mit außen umlaufender 7 mm Schattenfuge.
5 Kammer Profilaufbau, symmetrisch angeordnet, bestehend aus drei Aluminiumschalen die mittels spezieller Isolierstege ohne Dämmschäume verbunden sind.
Die Türflügelprofile sind als Hybridverbund mit einem großem schubfesten Anteil zwischen Innen- und Mittelschale sowie einer entkoppelten Außenschale, als "schubloser Verbund" auszuführen.
Die Entkopplung muss zwischen der äußeren Aluminiumhalbschale und dem Isoliersteg erfolgen um den Bi-Metall-Effect zu verringern.
Alternativ ist für die Türflügelprofile ein 3 Kammer Profilaufbau verfügbar.
Die Türflügel sind mit einem 4-seitig umlaufenden, auf Gehrung gefertigten Flügelprofil auszuführen.
Die Abdichtung muss über eine Mitteldichtungs- und zwei Anschlagsdichtungsebenen erfolgen.
Die Beschlagsmontage erfolgt in der Aluminium Mittelschale, nicht im Isoliersteg.
Eine Bauwerksbefestigung ist im Profil mittig über die Mittelschale möglich.
Der untere Türabschluss ist, soweit keine anderen Anforderungen an den Fußpunkt durch Normen / Richtlinien / LBO's gegeben sind, mit einer stabilisierenden zwischen gesetzten thermisch getrennten Aluminium-Schwelle und entsprechenden Dichtformstücken, auszustatten.
Profilbautiefen:
Blendrahmen, Pfosten, Riegel75 mm
Flügelrahmen (Tür) 75 mm
Profilansichtsbreiten:
Einsatzblendrahmen nach innen
öffnende Tür 63 mm
Einsatzblendrahmen nach außen
öffnende Tür 37 mm
Blendrahmen / Sockel, unten 127 mm
Blendrahmen, seitlich und oben 76 mm
Flügelrahmen, nach außen öffnend 119 mm
Flügelrahmen, nach innen öffnend 87 mm
Flügelprofil unten 119 + 8 mm
Schüco FWS 50, hochwärmegedämmtes selbsttragendes Aluminium Fassaden-System
als Pfosten-Riegel-Konstruktion für mehrgeschossige Fassaden mit einer inneren und äußeren Ansichtsbreite von 50 mm.
Konstruktionsmerkmale:
Die Konstruktion besteht aus einem Tragwerk und dem kombinierten Verglasung,- Entwässerung-und Andrucksystem.
Die Ausbildung der Isolationszone, zwischen dem Tragwerk und den Andruckprofilen, erfolgt gemäß den Ucw Vorgaben an das Bauteil.
Tragwerk:
Das Tragwerk der Fassaden-Konstruktion besteht aus rechteckigen Mehrkammer-Hohlprofilen.
Die tragenden Profile sind raumseitig angeordnet.
Alle Profilkanten sind gerundet.
Die Riegelprofile werden ausgeklinkt und überlappen im Kreuzungspunkt den Pfosten, um eventuell auftretende Feuchtigkeit sicher abzuleiten.
Horizontale Stöße bei mehrgeschossigen Fassaden sind mit - zum System gehörenden - Stoßverbindern und Stoßstücken auszuführen.
Für vertikale Dehnungs- und Montagestöße sind entsprechende systemseitige Alu-Einschubprofile und Halbschalen sowie Dehnungsstoß-Dichtstücke einzusetzen.
Verglasung / Einsatzelemente:
Die Glasscheiben und/oder Ausfachungen werden mittels Andruckprofilen (Klemmverbindung) gehalten. Die innere Abdichtung zu den Glasscheiben und/oder Ausfachungen erfolgt mit EPDM-Dichtungen. Dachverglasungen und segmentierte Konstruktionen sind grundsätzlich mit zwei Einzeldichtungen und einem Butyl-Dichtband auszuführen. Alle Dichtungsstöße werden durch die Verglasungsprofile abgedeckt. Die raumseitigen Verglasungsdichtungen haben in den Pfosten und Riegeln gleiche Bauhöhen/ungleiche Bauhöhen (6 mm Versatz). Die Abmessungen der Dichtungen sind entsprechend der Glas-/Ausfachungsdicken nach den Verglasungstabellen des System-Herstellers festzulegen. Sie sind als vulkanisierte Rahmen / mit Dichtungsecken / stumpf gestoßen auszuführen.
Belüftung:
Die Falzgrundbelüftung sowie der Dampfdruckausgleich erfolgen über die vier Ecken eines jeden Scheibenfeldes in den Pfostenfalz.
Für eine feldweise Entwässerung und Belüftung sind in den Aluminium-Andruckprofilen, Deckschalen und Dichtungen entsprechende Öffnungen vorzusehen.
Profilansichtsbreiten:
Pfosten, Montagepfosten, Riegel50 mm
Profilbautiefen:
Pfosten von 50 bis 250 mm
Riegel von 55 bis 255 mm
gebogene Riegel 45 / 55 mm
Deckschale (Pfosten) 20 mm
Deckschale (Riegel) 15 mm
ZTV - Aluminium Fenster und Türen
Angaben Bieter Als Planungsgrundlage wurde das Profilsystem SCHÜCO genutzt.
Dem Bieter wird freigestellt, zu der ausgeschriebenen Konstruktion gleichwertige Konstruktionen anzubieten.
Zur Gewährleistung einer umfassenden Kompatibilität sowie zur Minimierung der Ansprechpersonen wird Wert darauf gelegt, dass alle Konstruktionen von einem Systemhersteller stammen.
Zur Prüfung der Gleichwertigkeit der angebotenen mit der vorgegebenen Konstruktion sind Detailzeichnungen aller betreffenden Punkte, Muster und System-Prüfzeugnisse vorzulegen.
Fehlen die Angaben, kann es zum Ausschluss vom Wettbewerb kommen.
Fabrikat/System ausgeschrieben angeboten
Fenster : SchücoAWS 75.SI+ _______________________
Türen : SchücoAD UP 75 _______________________
Warmfassade : Schüco FWS 50 _______________________
Einsatz- Türen : SchücoAD UP 75 _______________________
Glaslieferant : _______________________
Nachfolgende Abfragen von Kriterien dienen der Vergleichbarkeit der angebotenen Leistungen und sind
durch Zertifikate und Nachweise zu belegen.
Blitzschutz: Typenprüfung nach EN 50164-1
Nachweis: Uw bzw. Ucw der Elemente und Ug- Wert des Glases
Zertifikat eines unabhängigen Prüfinstitutes zur Beglaubigung des errechneten U-Wertes
Zulassung für die T-Verbindung der Fensterkonstruktionen.
Bei Pfosten-Riegel-Fassaden müssen vom DIBT zugelassene (abZ) T-Verbindungen und Klemmverbindungen eingesetzt werden.
Die Falzgründe der Fassadenkonstruktion sind überlappend, es können 3 wasserführende Ebenen ausgebildet werden.
Alle relevanten Systemkomponenten (Systemprofile, Beschläge, Dichtungen), sind mindestens 10 Jahre, nach erfolgter Endabnahme der Leistung, verfügbar.
Firma / Stempel________________________________________
Angaben Bieter
03.01 Alu-Fenster u. -türen
03.01
Alu-Fenster u. -türen
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