Maler- und Lackierarbeiten
Paul-Gerhardt-Schule
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
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Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Maßnahme Umbau Paul- Gerhardt- Schule zur inklusiven Ganztagesgrundschule (UPG) Düwellstraße 24, 85354 Freising Fl. Nr. 1493/ 5 Gemarkung Freising Bauherr Stadt Freising Obere Hauptstr. 2, 85354 Freising Projektleitung Stadt Freising Amt 65 Hochbau Herr Thalhammer Amtsgerichtsgasse 6, 85354 Freising Baubeschreibung Bestand Grund- und Mittelschule mit 277 Schülern in 16 Klassenzimmern Baujahr 1980, erweitert 1992 2-3 geschossiges Gebäudeensemble mit Schule und direkt angelagerter Sporthalle / Schule organisiert um großzügige, helle Aula mit Lufträumen / Gliederung durch Differenzierung der Geschosse und Pultdächer / Architektursprache mit durchgängigen Konstruktionen und Materialien — sichtbare Beton-Kassettendecke / Terrakottafliesen in der Aula und Holzoberflächen. Geplante Maßnahmen Umstrukturierung des vorhandenen Raumangebots zur Nutzung als inklusive Grundschule mit Gruppenräumen für ein Ganztagesangebot, Fachraumklassen und Neueinrichtung einer Mensa mit Küchenbetrieb im cook&chill-Betrieb. Grundschulangebot für zukünftig 365 Schüler mit einem zukunftsweisenden pädagogischen Raumkonzept. Ausbildung von Clustern mit 4-5 Unterrichtsräumen und Mehrzweckraum um eine räumliche offene Mitte. Offenes Ganztagesangebot mit 7 Gruppenräumen. Transformation des Raumangebotes im Sinne des Lernhauskonzeptes mit diversen Bespielbarkeiten Modernisierung der Raumoberflächen und Elektrotechnik / Neuausstattung mit Lüftungsanlagen Einrichten von digitalen Klassenzimmern Akustikmaßnahmen mit inklusiven Anforderungen in Teilbereichen Neueinrichtung einer Mensa mit Speiseraum für 100-120 SchülerInnen gleichzeitig / Mit Küchenbetrieb cook & chill Instandsetzungsmaßnahmen im gesamten Schulkomplex (inkl. Sporthalle) mit dem Ziel nach Fertigstellung für mindestens 10 Jahre keine wesentlichen Bauunterhaltsmaßnahmen durchführen zu müssen. Aktualisierung der Baugenehmigung und der schulaufsichtlichen Genehmigung. Beschreibung Im 1. und 2. Obergeschoss entstehen vier Raumbereiche (Cluster) für den Grundschulbetrieb. Durch maßvolle bauliche Eingriffe können jeweils offene, fließende, tagesbelichtete Mitten für ein informelles Unterrichtsangebot hergestellt werden. Diese Raumbereiche erhalten eine akzentuierte, farbige Raumgestaltung und bilden in der Schule Orte mit hohem Wiedererkennungswert für die SchülerInnen. Der an die neue Mitte angrenzende Unterrichtsraum wird in die Gestaltung aufgenommen. In diesen Raumbereichen werden auch die Ausstattungselemente spezifisch und raumintegrativ weiterentwickelt. Der Ganztagesbereich ist im Gebäude als benachbarte Einheit am Nachmittag in den ehemaligen Werk- und Fachräumen der Mittelschule in den Ostflügeln des Unter- und Erdgeschosses mit jeweils direktem Zugang zum Schulhof organisiert. Direkte Verbindungen bestehen über zwei interne Treppen. Die neue Mensa wird in den ehemaligen Raumbereichen der Schulküche im Erdgeschoss eingerichtet. Die direkt angrenzende Küche kann in einem zurzeit nicht genutzten Raumbereich der Pausenhalle organisiert werden. Folgende Raumbereiche können nach Bewertung des Bestandes in der Bauausführung im Wesentlichen unberücksichtigt bleiben: _Sanitärräume Die Räume wurden im Bauunterhaltig regelmäßig gewartet und in Teilbereichen instandgesetzt. Das Angebot an Sanitärkörpern ist ausreichend. _Schulverwaltung Maßnahmen betreffen Neuausstattung Beleuchtung _Lager- und Technikräume _Aula/ Pausenhalle Maßnahmen betreffen Neuausstattung Beleuchtung Grundschule Raumangebot mit 18 Klassenzimmern, organisiert in 4 Clustern _Cluster 1 – 1. Obergeschoss, Ostflügel Mit 4 Unterrichtsräumen, Mehrzweckraum und kleinem Gruppenraum / neue Offene Mitte durch Rückbau bereits zurückgesetzter Innenwand / neuer Raumabschluss Cluster zum Foyer / _Cluster 2 – 1. Obergeschoss, Nordwestflügel Mit 4 Unterrichtsräumen, Mehrzweckraum und kleinem Gruppenraum / neue Offene Mitte durch Rückbau bereits zurückgesetzter Innenwand / neuer Raumabschluss Cluster zum Foyer / _Cluster 3 – 1. Obergeschoss, Westflügel / 2. Obergeschoss, West- und Südflügel Mit 5 Unterrichtsräumen und Mehrzweckraum / Als Offene Mitte bzw. als gemeinsamer informeller Bereich wird die vorhandene Bibliothek über zwei Geschosse aktiviert / _Cluster 4 – 2. Obergeschoss, Nordwestflügel Mit 5 Unterrichtsräumen, Mehrzweckraum und kleinem Gruppenraum / neue Offene Mitte durch Rückbau bereits zurückgesetzter Innenwand / Ganztagesangebot Organisiert als benachbarte Raumbereiche über zwei Geschosse mit 7 Gruppenräumen, Büro und Personalraum mit jeweils direktem Zugang in den Schulhof. Untergeschoss – im Westflügel in ehemaligen Fachraumklassen (bereits zurzeit genutzt für den Ganztagesbetrieb) mit 3 Gruppenräumen, neu eingerichtetem Personalraum und Garderobenraum. Erdgeschoss – im Westflügel in ehemaligen Werkräumen mit 4 Gruppenräumen und Personalbüro. In den neu strukturierten Raumbereichen der Grundschule und des Ganztages werden die Raumoberflächen neu hergestellt bzw. saniert: Austausch Bodenbeläge aus Linoleum bzw. Kautschuk / Akustikmaßnahmen an Deckenbekleidungen / Renovierungsanstrich an Wänden und Decken. Bodenbeläge im öffentlichen Bereich – Foyer, Pausenhalle, Hallenflure mit Nadelvlies verbleiben unverändert und sich während der Baumaßnahme zu schützen. Schulverwaltung Verbleibt im Wesentlichen in den eingerichteten Räumen im Südflügels des 1. Obergeschosses. Jugendsozialarbeit in ehemaligen Arztzimmer - R 117 Förderlehrkraft in ehemaligem Unterrichtsraum - R 142 Fachraumangebot Werkraum mit Vorbereitungsraum im Erdgeschoss – R 008/ 009 Kreatives Gestalten in ehemaligen Unterrichtsräumen – R 201 Musikräume im Unter- und Erdgeschoss – Raum 010/ -112 Mehrzweckraum im Erdgeschoss – Raum 012 Mensa mit Küchenbetrieb Speiseraum mit Ausgabe wird im ehemaligen Café Paula und den Raumbereichen der ehemaligen Lehrküche mit ca. 165qm eingerichtet. Sitzplätze für ca. 120 SchülerInnen gleichzeitig. Im Dreischichtbetrieb entsteht ein Angebot für die insgesamt 365 SchülerInnen. Die vorhandenen tragenden Raumwände werden verändert und führen zu einer Raumfolge aus kleinem und großem Speiseraum und der Ausgabe. Die Ausgabe ist linear und freistehend organisiert. Die Ausgabetheke, die Rückwand und Boden der Ausgabe werden gefliest. 3 Handwaschbecken und 2 Wasserspender sind zentral an der langen Wand positioniert und werden auch gefliest. Die Mensa öffnet sich zur Aula und nach außen mit einem Sitzbereich im Freien und akzentuiert sich so zu einem neuen öffentlichen Ort in der Paul-Gerhardt-Schule. Der Küchenbetrieb ist in einem direkt angrenzenden offenen Raumbereich (ehemaliger Appendix der Pausenhalle) mit sämtlichen Funktionsbereichen eingerichtet. Zur Gewährleistung der Mensafunktionen sind intensivere Baumaßnahmen erforderlich – Rückbau / Neuaufbau der Bodenaufbauten bis zur Rohdecke mit Neuaufbau der Fußbodenheizung, punktuelle Eingriffe in die Bodenplatte zur Organisation von Grundleitungen, Auflösen bzw. Eingriffe in tragende Innenwände durch Unterzüge bzw. Stützen, neuer Raumabschluss Küche zum Flur. Für die Raumgestaltung sind wertige Oberflächen angedacht – Holzfußboden / Keramik, akustisch wirksame Wandbekleidungen aus Holz, farbige Keramikflächen im Umfeld der Ausgabe, frei gesetzte Ringleuchten und Deckensegel in den freien Deckenfeldern. Baurechtliches Genehmigungsverfahren Baurechtliche Einstufung gemäß Bayerischer Bauordnung (BayBO 2008): Gebäude der Gebäudeklasse 5 Einordnung als Sonderbau gemäß Art.2 BayBO Abs.4 Nr. 13 Baugrundstück Gemarkung Freising, Flur-Nr. 1493/5. Nutzungsänderung zu einer Ganztagesschule mit einer Aula als Versammlungsstätte Für das Grundstück liegt bereits ein Baubescheid (BV-Nummer: 176/80) vom 27.08.1981 für die „Errichtung einer 18-klassigen Teilhauptschule mit Doppelturnhalle, Hausmeisterwohnung und Freianlagen“ vor Gem. Baubescheid vom 27.08.1981 ist die Turnhalle als Versammlungsstätte für 800 Personen genehmigt worden. Tragwerk / Bauweisen Statische Maßnahmen – Stahlunterzüge und -stützen in tragenden Bauteilen zur Gewährleistung neue Raumaufteilungen: Mensa/Küche, Cluster - Offene Mitten, Technikraum HLS, Gruppenraum 5. Brandschutz Im Rahmen des Projektes wird das bestehende Brandschutzkonzept an die neuen Raumverteilungen und Nutzungen angepasst. Der angepasste Brandschutznachweis wird von einem Prüfsachverständigen geprüft und als Bestandteil des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens eingereicht. In einem Vorabzug des neuen Brandschutzkonzeptes wurden die neuen Themen in die Planung aufgenommen. Die geplanten neuen offenen Mitten in den Clustern können durch die Bildung von Nutzungseinheiten anstatt notwendiger Flure durch zusätzliche Raumabschlüsse in den Fluren mit ständig offen stehenden Türelementen hergestellt werden. Vorhandene notwendige Flure zur Halle müssen bedingt durch die Raumsituation verbleiben. Die neu geplante Mensa mit Küche ist durch die Verlagerung einer Brandwand an die Außenwand grundsätzlich in der vorgeschlagenen Disposition möglich. An neue Öffnungen zum Foyer bestehen Brandschutzanforderungen T30/ RS. Der bisherige Fluchtweg vom Appendix der Pausenhalle (jetzt Küche) kann verlagert werden. Insgesamt wird eine vollflächige Brandmeldeanlage hergestellt; diese kann auch als Kompensation für die evtl. nicht vorhandene Feuerwiderstandsfähigkeit der Decke UG verwendet werden. Eine Bauteiluntersuchung ist nicht notwendig. Für die vielfältigen Nutzungsarten des Foyers wird eine Genehmigung nach Versammlungsstätten angestrebt. Die bautechnischen Voraussetzungen, wie RWA-Anlagen, Fluchtwegsbreiten etc. sind nach erster überschlägiger Überprüfung gegeben. Eine Betriebsbeschreibung mit Nutzungsprofile Schulbetrieb (keine außerschulichen Veranstaltungen!) kann dargestellt werden. Die verbleibenden Bauteile, insbesondere Raumabschlüsse zu notwendigen Treppenhäusern und Fluren mit Installationsführungen wurden in der zurückliegenden Zeit systematisch instandgesetzt. Eine abschließende Überprüfung der Bestandstüren erfolgte durch IB Schwab im Zuge der Entwurfsplanung. Bauphysik Wärmeschutz: Im Abschlussbericht wurden alle zu sanierenden Bauteile mit den jeweiligen Dämmmaßnahmen aufgezeigt (außenseitige Aufbringung), um anhand einer Komplettsanierung einen KfW-55-Standard (bezogen auf die Gebäudehülle) einzuhalten. Bauakustik: Die Stahlbetonkasettendecke wird mit Deckensegel belegt, Schallschutz: Die Türen der Unterrichtsräume werden schallschutztechnisch ertüchtigt. Außenanlagen _Neuer Außensitzbereich Mensa Aktivierung der Grünfläche direkt nach Norden an neue Mensa angrenzend über neue Außentüren. Befestigte Flächen und Abgrenzung zum Geländeverlauf durch Sitzstufen. _Neustrukturierung Schulgarten im Westflügel mit direktem Zugang von Cluster 2. _Instandsetzen, ergänzen PKW- und Fahrradstellplätze _Einzelmaßnahmen im Bestand _Fassadenbegrünung Bodengutachten Die Fundamente unter dem Ganztagsbereich/Gruppenraum können die Lastumlagerungen aufnehmen und sind im Bestand weiter tragfähig Der Boden unter der Mensa besteht laut Bodengutachten aus bindigen Lehmen. Diese sind nicht ausreichend tragfähig, weshalb hier Fundamentertüchtigungen oder Bodenverbesserungen notwendig werden Bauunterhaltsmaßnahmen 1.Austausch der Pfosten-Riegel-Fassade an der Westseite der Turnhalle und an der Nordseite des östlichen Schultrakts - Wiederherstellung der Fassade in einer langlebigen und pflegeleichten Holz-Alu-Konstruktion - Verbesserter U-Wert der Schrägverglasung (energetische Sanierung) 2.Sanierung Putzfassaden in Teilbereichen des Schulhauses und der Turnhalle 3.Sanierung Wasserundichtigkeit des Turnhallendachs und des nördlichen Treppenhauses 4.Sanierung der Schrägdachverglasung des Foyers - Austausch Verglasung inkl. Dichtungsprofile und Randanschlüsse - Ausführung mit Pressleisten anstatt SG-Verglasung - Verbesserter U-Wert der Schrägverglasung (energetische Sanierung) 5.Renovierungsanstrich in Teilbereichen der Holzfassade außen 6.Erneuerung bzw. Neuordnung der Straßen-, Wege- und Parkplatzflächen (in Teilbereichen) Baubetrieb: Zufahrt zur Baustelle über öffentliche Straßen, siehe auch Lageplan. Der Platz für die Baustelleneinrichtung befindet sich an der Ostseite des Gebäudes. Der Platz ist beengt, Firmenfahrzeuge und Privarfahrzeuge können hiernciht abgestellt werden. Die Kosten für Strom und Wasser trägt der AG Transporte im Gebäude nur händisch über die vorhandenen Treppen. Fahrzeuge im Gebäude sind nicht zugelassen.
Baubeschreibung
Vorbemerkungen VORBEMERKUNGEN 1. ALLGEMEIN 1.1 Mitgeltende Normen und Regeln VOB in der neuesten Fassung Technische Regelungen für Arbeitsstätten DGUV-Vorschriften Unfallverhütungsvorschriften UVV sind verbindliche Rechtsnormen und gelten für die Mitglieder (Unternehmer) und Versicherte (Arbeitnehmer) des jeweiligen Unfallversicherungsträgers. Darüber hinaus haben sie auch Gültigkeit für Fremdfirmen, die bei Mitgliedsunternehmen tätig sind. Dies gilt nach § 16 Abs. 2 SGB VII auch für ausländische Unternehmen, die in Deutschland tätig werden, selbst wenn sie hier keinen Firmensitz haben und keiner Berufsgenossenschaft angehören. 1.2. Angaben zum Baustellenbetrieb Parkplätze stehen nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung. Privatfahrzeuge können nur auf öffentlichem Grund geparkt werden. Baustrom und Bauwasser wird unentgeltlich bereitgestellt. Wegen der örtlichen Besonderheiten ist dem Bieter/AN eine Besichtigungder Baustelle vor der Angebotserstellung anzuraten.Die Besichtigung der Baustelle bedarf der vorherigen Abstimmung mit dem Auftraggeber und ist mindestens eine Woche vorher anzumelden. Für jeden Bieter ist grundsätzlich nur eine Ortsbesichtigung vorgesehen, wobei zu diesem Termin die Besichtigungen durch die Nachunternehmer eingeschlossen sind. Baustelleneinrichtung, Hebezeuge / Kran Die zur ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten notwendigen Geräte und Gerüste jeglicher Art werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Lage und Transportwege Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: UG, EG, 1.OG, Transportweg bis ca. 200 m Es wird ein Sanitärcontainer eingerichtet, das Benutzen der Toiletten der Schule ist untersagt. Die aufgestellten Sanitäreinrichtungen sind pfleglich zu behandeln und gemäß deren Bestimmungen zu nutzen. Zweckentfremdung als Reinigungs- und bzw. Entsorgungsraum von nicht zweckbestimmten Materialien sind zu unterlassen und werden dahingehend geahndet, dass die Kosten der Beseitigung durch den Verursacher zu tragen sind. Das Urinieren oder Hinterlassen von Fäkalien auf dem gesamten Anwesen ist verboten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt der Verweis von der Baustelle und Strafanzeige wegen Sachbeschädigung. Zementwasser und -schlämme dürfen nicht in die Kanalisation gelangen oder auf dem Baugelände "entsorgt" werden. Sicherheit und Gesundheit Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist von jeder Person auf der Baustelle zu tragen, Anweisungen der örtlichen Bauüberwachung oder des SiGeKo (z.B. Bauhelm, Signalweste usw.) sind ausnahmslos und unverzüglich zu befolgen. Für die Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans durch den von Seiten des AG beauftragten Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (SiGeKo) sind vor Ausführungsbeginn folgende Unterlagen/Angaben von Seiten des AN zur Verfügung zu stellen: - Arbeitsplatzgefährdungsanalyse für alle vom AN ausgeführten Tätigkeiten - Namen der Ersthelfer auf der Baustelle, mit Nachweis der letzten Schulung - Liste aller eingesetzten Geräte mit entsprechendem Prüfbericht - Liste aller Leitern und Gerüste, die mit einer GS-Kennzeichnung versehen sind - Namen aller einzusetzenden Monteure - Name der hausinternen Fachkraft für Arbeitssicherheit - Name des bauleitenden Mitarbeiters - Liste aller eingewiesenen Personen gem. Baustellenverordnung Die Ausstattung der Baustelle beinhaltet auch Erste-Hilfe-Verbandskasten, Feuerlöscher, Persönliche Schutzausrüstung etc.. Sollten die Unterlagen vor Beginn der Tätigkeiten nicht vorliegen, so werden u.U. die Monteure bei erheblicher Pflichtverletzung von der Baustelle verwiesen. Arbeitszeiten, Schutz gegen Baulärm Für die Arbeitszeiten gelten die allgemein gültigen Regelungen zu Arbeits- und Pausenzeiten. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sind nur nach vorheriger behördlicher Genehmigung und Zustimmung des AG zulässig. Zum Schutz vor Baulärm gelten die Regelungen gem. § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Merkblatts zum Schutz gegen Baulärm der Landeshauptstadt München und die darin festgesetzten Immissionsrichtwerte. Firmenschilder, Werbung Das Aufhängen und Anbringen von Firmenschildern und Eigenwerbung ist nicht zulässig. 1.3. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Des Weiteren ist die Teilnahme des zuständigen Firmen-Bauleiters an den wöchentlichen Baubesprechungen verpflichtend. Genehmigungen, z. B. für Straßensperrung und Sondernutzungen, sind, soweit sie zur Ausführung der eigenen Leistung nötig sind, rechtzeitig und ordnungsgemäß bei den zuständigen Behörden zu beantragen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. Die Genehmigungen sind unverzüglich der Bauüberwachung in Kopie vorzulegen. 1.4 Angaben zur Ausführung Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Generell sind alle Befestigungsmittel der Abbruche und Demontagen zu entfernen und zu entsorgen, auch wenn dies in der Leistungsposition nicht explizit angegeben ist. 1.5 Terminplan Innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung hat der AN einen Detailterminplan vorzulegen, in dem die verbindlichen Ausführungsfristen berücksichtigt sind und in dem alle wesentlichen Ausführungsschritte (u.a. Ausführung der Bauteile pro Ebene) dargestellt sind. Dieser Terminplan ist mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen und innerhalb von 7 Kalendertagen entsprechend anzupassen und an AG und BÜ als pdf zu verteilen. Erstellung mit einer gängigen Terminplansoftware. Der Terminplan wird nach Prüfung durch die BÜ und Zustimmung durch den AG Vertragsbestandteil. Die Erstellung des Terminplans wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. 1.6 Unterlagen auf der Baustelle / Anlagen zum LV Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Folgende Unterlagen sind der Leistungsbeschreibung beigefügt: Lageplan Baustelleneinrichtungsplan Pläne: - W01.1 bis W01.3 GR UG - W02.1 bis W02.2 GR EG - W03.1 bis W03.2 GR OG - W04.1 bis W04.2 GR 2.OG - W06.1 bis W06.2 Schnitte Fotodokumentation - Geländer - allgemein Der AN erhält Pläne im PDF/DWG-Format, es besteht kein Anspruch auf Pläne in Papierform. 1.7 Leistungen des AN Der AN hat die Maler-, und Lackierarbeiten im Gebäude auszuführen. Über die digitale Übermittlung hinaus, sind folgende Unterlagen im Original in Papierfom an die Bauleitung des AG zu übergeben, dies kann auf dem Postweg oder durch persönliche Übergaben gegen Empangsbestätigung erfolgen. - Bautagebücher (wöchentlich) - Regieberichte (wöchentlich, die Regie ist vor Ausführung anzumelden) - Rechnungen mit allen rechnungsbegründenden Unterlagen (Aufmaße, Zusammenstellung, Skizzen, Abrechnungspläne im Maßstab 1:50 mit farblichem Eintrag der ausgeführten Leistung unter angabe der Positionsnummer. Die Abrechnungspläne werden nach Prüfung der Rechnung zur Fortschreibung an den AN geprüft zurückgegeben. Vor der Stellung einer Rechnung ist das Aufmaß gemeinsam mit der Bauleitung zu prüfen. Die Prüfung ist mit dem Bauleiter oder Abrechnungstechniker des AN durchzuführen.
Vorbemerkungen
01 Maler- und Lackierarbeiten
01
Maler- und Lackierarbeiten
Anmerkung Bei der Kalkulation sind die beiliegenden Pläne und Fotodokumentationen als Ergänzung zum LV-Text zu berücksichtigen.
Anmerkung
01.01 Untergrundvorbehandlung
01.01
Untergrundvorbehandlung
01.02 Wand- und Deckenanstriche
01.02
Wand- und Deckenanstriche
01.03 Lackierarbeiten
01.03
Lackierarbeiten
01.04 Sonstiges
01.04
Sonstiges
01.05 Stundenlohnarbeiten
01.05
Stundenlohnarbeiten

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