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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Vorbemerkungen
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Vorbemerkungen
Projektbeschreibung / Objektdaten Sanierung der Gebäude H111 und H114 im Heidelberg Innovation Park [HIP]
Das geplante Objekt befindet sich im zentralen Bereich des Heidelberg Innovation Parks (HIP). Es ist sowohl über den Carl-Friedrich-Gauß-Ring im Westen als auch über den Kirchheimer Weg im Osten verkehrstechnisch erschlossen.
Geplante Nutzung:
Das Gebäude wird als Grundschule genutzt, die Platz für ca. 340 Schüler und 40 Mitarbeiter bietet.
Geplante Maßnahmen:
Sanierung des Gebäudes: Umfassende Modernisierungsmaßnahmen zur funktionalen und baulichen Wiederherstellung.Energetische Ertüchtigung: Umsetzung nach den Anforderungen und Vorgaben des Amtes, falls gefordert.
Barrierefreiheit:
Die Zugänglichkeit für mobilitätseingeschränkte Personen wird gemäß den Richtlinien der zuständigen Genehmigungsbehörde gewährleistet.Es wird eine Aufzugsanlage oder ein Treppenlift vorgesehen, der alle relevanten Ebenen des Gebäudes oder der Gebäudeteile erschließt.
Erschließung:
Das Grundstück ist vollständig über die öffentlichen Versorgungsleitungen erschlossen oder wird im Rahmen der Bauarbeiten entsprechend angebunden.
Projektbeschreibung / Objektdaten
Allgemeine Vorbemerkungen Hinweise zum Leistungsverzeichnis bzw. zur Leistungsbeschreibung:
Das Leistungsverzeichnis (LV) nach den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) für den Hochbau dient als Grundlage für die Beschreibung und Ausschreibung von Bauleistungen. Es gewährleistet eine klare, eindeutige und vollständige Festlegung der zu erbringenden Leistungen.
In diesem Zusammenhang werden Technische Vorschriften und Richtlinien, die als "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen" (ZTV) gelten, spezifisch einer Teilleistung oder einem Abschnitt des Leistungsverzeichnisses vorangestellt. Diese ZTV definieren präzise Anforderungen, Normen und Ausführungsrichtlinien, die für die jeweilige Bauleistung maßgebend sind. Die ZTV sind dabei integraler Bestandteil der Positionstexte des Leistungsverzeichnisses und dienen der Standardisierung sowie der Qualitäts- und Ausführungssicherung.
Vollständigkeit der angebotenen Leistung:
Die vom Auftragnehmer (AN) angebotene Leistung muss in jedem Fall und uneingeschränkt den allgemein anerkannten Regeln der Technik (A.a.R.d.T.) entsprechen. Dies schließt sämtliche relevanten technischen, qualitativen und sicherheitstechnischen Standards ein, die nach dem aktuellen Stand der Technik verbindlich oder üblich sind.
Vorschriften, Richtlinien, Auflagen:
Für die Ausführung der Arbeiten sind unter anderem die nachfolgend aufgeführten Vorschriften, Richtlinien und Auflagen zu beachten:
Es gelten sämtliche relevanten technischen Normen, insbesondere die für die vorgesehenen Bau- und Haustechnikgewerke einschlägigen DIN-Normen. Darüber hinaus sind die von den Herstellern der verwendeten Materialien empfohlenen Anwendungs- und Verarbeitungsrichtlinien einzuhalten, um eine sachgemäße und normgerechte Ausführung sicherzustellen.
Ebenso sind einschlägige Empfehlungen, Richtlinien und Verfügungen der zuständigen Fachverbände zu berücksichtigen. Diese umfassen beispielsweise Sicherheits-, Qualitäts- und Ausführungsstandards, die für die jeweiligen Gewerke verbindlich oder üblich sind.
Die Berücksichtigung dieser Vorschriften und Richtlinien ist unerlässlich, um eine den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende und ordnungsgemäße Leistung zu gewährleisten.
Baustellenordnung:
Auf der Baustelle ist jederzeit für eine ordnungsgemäße und saubere Arbeitsumgebung zu sorgen. Dies umfasst die regelmäßige Beseitigung von Abfällen, das ordnungsgemäße Lagern von Materialien sowie die Einhaltung von Sicherheits- und Hygienevorschriften. Eine strukturierte und aufgeräumte Baustelle trägt nicht nur zur Sicherheit aller Beteiligten bei, sondern gewährleistet auch einen reibungslosen Arbeitsablauf und eine hochwertige Ausführung der Arbeiten.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen GRUNDLAGEN
Der Auftragnehmer schuldet den Erfolg sämtlicher im Leistungsverzeichnis beschriebener Leistungen. Die Ausführung hat unter Beachtung aller gültigen technischen Regelwerke, Normen, Richtlinien sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Zudem sind alle gesetzlichen und behördlichen Vorgaben einzuhalten.
Gegenstand der Ausschreibung sind Außenanlagenarbeiten, insbesondere im Bereich Landschafts- und Wegebau, die unter anderem folgende Leistungsbereiche umfassen:
ATV DIN 18320 – Landschaftsbauarbeiten
Diese regelt sämtliche Arbeiten im Bereich von Erdarbeiten, Wegebau, Platzbefestigungen, Vegetationstechnik sowie Einfassungen, Zäunen und Außenmobiliar. Sie gilt als zentrale Ausführungsnorm für die Arbeiten im Außenbereich.
ZTV La-StB 2018 – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für den Bau von Wegen und Plätzen im Landschaftsbau
Diese Vorgaben sind bei befestigten Flächen, insbesondere im Zusammenhang mit Straßen- und Wegeflächen, zwingend anzuwenden. Sie betreffen u. a. Den Aufbau von Tragschichten, Frostschutzschichten, Entwässerung und Materialkennwerte.
ATV DIN 18299 – Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
Diese Vorschrift gilt gewerkübergreifend und enthält übergeordnete Bestimmungen, die auch bei Landschaftsbauarbeiten Anwendung finden.
Weitere Regelwerke wie z. B. DIN 18300 (Erdarbeiten), DIN 18317 (Asphaltarbeiten), DIN 18915–18920 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau), sowie die einschlägigen Anforderungen nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) und den Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung.
Die genannten Grundlagen sind verbindlich und bilden die Voraussetzung für eine fachgerechte, wirtschaftliche, umweltverträgliche und nachhaltige Ausführung der Leistungen im Bereich der Außenanlagen. Sie gewährleisten die Übereinstimmung mit den technischen, gesetzlichen und funktionalen Anforderungen an das ausgeschriebene Bauvorhaben.
Technische Vorbemerkungen
Ausführungszeit: H111 + H114 - August 2025
Ausführungszeit:
02 Leistungsbeschreibung
02
Leistungsbeschreibung
H 1 1 1 + H 1 1 4
H 1 1 1 + H 1 1 4
02.00 Vorarbeiten und Baustelleneinrichtung
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Vorarbeiten und Baustelleneinrichtung
02.01 Abbruch und Rückbau
02.01
Abbruch und Rückbau
02.02 Erdarbeiten
02.02
Erdarbeiten
02.03 Versorgungsleitungen
02.03
Versorgungsleitungen
02.04 Wegebauarbeiten
02.04
Wegebauarbeiten
02.11 Abschlüsse & Strukturelemente
02.11
Abschlüsse & Strukturelemente
02.12 Mobiliar Spielgeräte
02.12
Mobiliar Spielgeräte
02.13 Vegetationstechnische Arbeiten
02.13
Vegetationstechnische Arbeiten
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