Bodenbelagarbeiten
Neubau Forschungsbau Center for CM
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
PROJEKTBESCHREIBUNG PROJEKTBESCHREIBUNG NEUBAU FORSCHUNGSGEBÄUDE CENTER for COMMUNITY MEDICINE (CM) Auf dem Areal der Universitätsmedizin Greifswald wird ein Forschungsbau - das Center for Community Medicine (CM) errichtet. Das Gebäude befindet sich südöstlich des großen Parkplatzes und grenzt an die Anklamer Straße, Ecke Karl-Liebknecht-Ring. Im Kreuzungsbereich ist das Gebäude 5-geschossig und treppt sich entlang des Karl-Liebknecht-Rings auf 4 Geschosse ab. Auf dem Dach des 4-geschossigen Bereichs ist eine Lüftungszentrale angeordnet, welche sich deutlich von der Vorderkante zurücknimmt. Der Neubau hat eine keilförmige Grundstruktur, unterbrochen von Lichthöfen, die Tageslicht in das Gebäudeinnere leiten. Das Gebäude wird als Stahlbetonbau in konventioneller Bauweise als Stützenkonstruktion mit Flachdecken errichtet. Das CM erhält eine dreifach gegliederte Fassade. Dabei wird der Sockel (Erdgeschoss) eine vorgehängte Fassade mit Spachtelputz in Betonoptik erhalten, der Konferenzbereich im 1.OG bekommt eine großformatige Glasfassade als Pfosten-Riegel-Konstruktion, alle Büroetagen und -bereiche erhalten ein Wärmedämmverbundsystem, dem ein vertikal gegliederter, beweglicher Sonnenschutz aus Metallpaneelen mit Lochanteil vorgesetzt ist. Die Erschließung des Gebäudes ist hinsichtlich Ver- und Entsorgung über das Gelände der Universitätsmedizin Greifswald gesichert. Um die Einleitmengen von Regenwasser in das öffentliche Netz deutlich zu verzögern, ist ein Retentionsdach als Gründach vorgesehen. Zusätzlich wird ein Staukanal im Erdreich verbaut. Darüber hinaus befinden sich auf den Flachdachflächen neben der erwähnten Lüftungszentrale auch Rückkühler sowie Flächen für eine Photovoltaikanlage.
PROJEKTBESCHREIBUNG
ANLAGENVERZEICHNIS ANLAGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS LOS 3.18 - Bodenbelagsarbeiten Anlagen zum Leistungsverzeichnis: BE-Plan, Lageplan: - BE-5-0-00 Baustelleneinrichtungsplan - LP-5-0-50 Lageplan Ansichten : - AN-5-0-AN Ansichten Grundrisse: - GR-5-0-01 Grundriss KG - GR-5-0-00 Grundriss EG - GR-5-0-10 Grundriss 1.OG - GR-5-0-20 Grundriss 2.OG - GR-5-0-30 Grundriss 3.OG - GR-5-0-40 Grundriss 4.OG - GR-5-0-50 Grundriss Dachdraufsicht Schnitte : - SN-5-0-AA Schnitt A-A - SN-5-0-BB Schnitt B-B - SN-5-0-CC Schnitt C-C Detailpläne : - DT--5-08-01 Detail Fußbodenaufbauten Übersichtspläne Bodenbelag: - UE-5-8-02   Übersichtsplan Bodenbeläge EG - UE-5-8-03   Übersichtsplan Bodenbeläge 1.OG - UE-5-8-04   Übersichtsplan Bodenbeläge 2.OG - UE-5-8-05   Übersichtsplan Bodenbeläge 3.OG - UE-5-8-06   Übersichtsplan Bodenbeläge 4.OG
ANLAGENVERZEICHNIS
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN KLINIKBETRIEB ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Auf Grund des laufenden Klinikbetriebes sind folgende Punkte zu beachten: 1.  Die allgemeine Arbeitszeit ist auf  Montag - Freitag von 7:00 bis 18:00 Uhr zu beschränken.  Zusätzliche Zeiten, auch an den Wochenenden, sind in  Absprache mit dem AG zu vereinbaren. 2.  Lärm- und vibrationsintensive Arbeiten sind auf ein  Mindestmaß zu beschränken und mit der örtlichen Bauleitung  mindestens 5 Arbeitstage vor Ausführungsbeginn  abzustimmen. 3.  Vorhandene Zufahrten und Wege zum Klinikgelände  sind jederzeit freizuhalten und dürfen nicht  beschädigt und/oder mit Fahrzeugen oder Baumaterialien  blockiert oder eingeschränkt werden.   Ferdinand-Sauerbruch-Straße ist als Feuerwehrzufahrt  ständig freizuhalten.   Notarzt- und Rettungsfahrzeuge haben grundsätzlich zur    Sicherung des laufenden Klinikbetriebes Vorfahrt.  Ihnen ist unverzüglich der Fahrtweg freizugeben. 4.  Auf dem Klinikgelände befindet sich ein Hubschrauberlandeplatz.  Vor dem Aufstellen von Baukranen ist beim Referat Luftverkehr      und Infrastruktursicherheit eine entsprechende Genehmigung      einzuholen. 5.  Der am Baustellengelände angrenzende Parkplatz der                                                           Universitätsmedizin Greifswald darf nicht zum Abstellen von      Baufahrzeugen oder privaten Fahrzeugen der Arbeitnehmer      genutzt werden.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN KLINIKBETRIEB
BAUSTELLENBEREICH / BAUSTELLENEINRICHTUNG BAUSTELLENBEREICH / BAUSTELLENEINRICHTUNG Lage der Baustelle Universitätsmedizin Greifswald Ferdinand-Sauerbruch-Straße, 17489 Greifswald, siehe Lageplan Zufahrt über Hospitalstraße, Ferdinand-Sauerbruch-Straße Baustrom, Bauwasser Der Baustrom-Anschluss wird bauseits erstellt und bis an das Baufeld geführt. Von diesen Anschlussstellen aus hat der AN selbst für die Versorgung seine Arbeitsbereiche zu sorgen. Alle elektrisch betriebenen Baumaschinen und Geräte sind nach Arbeitsschluss spannungsfrei zu schalten und vor unbefugter Nutzung zu schützen. Der Bauwasseranschluss wird zentral innerhalb der zentralen Baustelleneinrichtung durch den AG erstellt. Die Verteilungen erfolgen gesondert nach Erforderniss durch den jeweiligen Nutzer / AN. Entsprechende Leitungen werden durch Nutzer installiert. Die Nutzung der zur Verfügung stehenden Wasch- und Sanitärcontainer und deren Reinigung ist für die beteiligten Firmen kostenfrei. Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung und Zwischenlagerung von Materialien sind mit der örtl. Bauüberwachung/Bauleitung abzustimmen. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet. Lager und Mannschaftsräume Räumlichkeiten in Gebäuden stehen nicht zu Verfügung. Unterkünfte, Büro etc. sind als Nebenleistung, sofern erforderlich, einzukalkulieren und damit Sache des AN. Baubewachung Es ist keine besondere Baustellenbewachung durch den Bauherren vorgesehen. Parken von Kraftfahrzeugen Das Befahren des Krankenhausgeländes sowie das Parken auf den Krankenhauseigenen Parkplätzen ist strikt untersagt. Das Befahren der Baustelle ist nur zum Be- und Entladen bzw. in begründeten Ausnahmefällen nach vorherigen Abstimmung mit der Bau- überwachung/Bauleitung erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt ohne Ankündigung ein Abschleppen der Fahrzeuge auf Kosten und Risiko der entsprechenden AN bzw. Halter. Der AN verpflichtet sich, seine Arbeitskräfte davon zu unterrichten und für die Einhaltung dieser Verpflichtung zu sorgen. Hinweise und Verbote Hinweise und Verbote auf dem Krankenhausgelände sowie innerhalb der Gebäude sind strikt zu beachten. Es gilt die Hausordnung! Dies gilt insbesondere auch für Funktelefone, da durch Benutzung eine Beeinträchtigung von empfindlichen med. Geräten und Über-wachungsfunktionen möglich ist. Es besteht eine Baustellenordnung, welche Vertragsbestandteil wird. ‑
BAUSTELLENBEREICH / BAUSTELLENEINRICHTUNG
ZUSÄTZLICHE VORBEMERKUNGEN ZUSÄTZLICHE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEIN Hauptanschlüsse für Baustrom- und Bauwasser werden auf dem Gelände vom Auftraggeber für alle am Bau beteiligten Firmen kostenfrei bereitgestellt. In jeder Etage wird ein Baustrom - Endverteiler installiert. Für weitere Unterverteilungen ist jedes Gewerk eigenverantwortlich. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet. Baustrom-, Außen- und Innen-Beleuchtung in den Hauptfluren werden durch das Gewerk Baustelleneinrichtungsarbeiten hergestellt. Für weitere Beleuchtungen und Beleuchtung des Arbeitsplatzes ist jedes Gewerk eigenverantwortlich. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet. Auf der Baustelle wird eine Bauschildanlage durch das BE-Gewerk errichtet und vorgehalten, an der alle beschäftigten Firmen in einheitlicher Form angezeigt werden. Die Gewerkestreifen der bauausführenden Firmen werden nach einheitlichen Vorgaben des AG beschafft und angebracht, weitere Schilder / Firmenreklamen sind nicht gestattet. Für die Beheizung der eigenen Personalunterkünfte des Bieters kann der vorhandene Baustromanschluss genutzt werden. Vom AN ist innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung ein detaillierter Baustelleneinrichtungsplan zur Freigabe durch die Bauüberwachung/Bauleitung des AG vorzulegen. Alle notwendigen Abstimmungen, Genehmigungen Beantragungen, Abnahmen bei den zuständigen Behörden sind rechtzeitig und eigenständig durchzuführen und einzuholen. WERKPLANUNG Wenn erforderlich gehört auch die Erstellung der Werk- und Montageplanungen. Aus dieser müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung, Bauanschlüsse inkl. aller Sonder- und Anschlussdetails der neuen Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein. Im Falle des Zuschlags hat der Bieter mit der Erstellung der Werk- und Montageplanungen für seine Leistungen unverzüglich nach Auftragserteilung zu beginnen. Er befindet sich mit seinen Leistungen im Verzug, wenn die vollständige und prüffähige Werk- und Montageplanung dem Architekten nicht innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Auftragserteilung zugeht. Planungsunterlagen werden nur digital ausgetauscht. Dazu wird durch den Bauherren verpflichtend ein kostenloser Planserver zur Verfügung gestellt. Sofern diese Frist dem geschuldeten Leistungssoll entsprechend als nicht angemessen erachtet wird, so obliegt es dem Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Architekten innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Auftragserteilung angemessene Übergabefristen verbindlich zu vereinbaren. Die Vereinbarung neuer Fristen muss ausdrücklich schriftlich erfolgen - für die Verbindlichkeit genügt die zweifelsfreie Bestätigung des Architekten durch Unterschrift/Stempel. Für mehrfache Werkplandurchläufe und hieraus resultierende Verzüge ist allein der AN verantwortlich. Der Auftragnehmer hat eigenständig den terminlichen Zusammenhang zwischen freizugebender Werk- und Montageplanung und den notwendigen Bestell-, Liefer- und Montagezeiten zu koordinieren. Mangelhafte Werk- und Montageplanungen, die durch den Architekten begründet mit der Aufforderung zur Wiedervorlage zurückgewiesen werden, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Dies gilt auch und insbesondere für gegebenenfalls daraus resultierende Terminverzüge. Aufwendungen für Werkplanungen sind in den jeweiligen Leistungspositionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. DOKUMENTATIONSUNTERLAGEN Dokumentationsunterlagen sind für alle neu einzubauenden Baumaterialien und Bauteile anzufertigen und dem AG nach Aufforderung oder spätestens vor Abnahme der Leistungen zu übergeben. Anzahl: 2 x Papier, 1x digital Pdf-Datei (per Mail oder USB-Stick)
ZUSÄTZLICHE VORBEMERKUNGEN
SIGEKO Sicherheits-und Gesundheitskoordination Entsprechend der Baustellenverordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen ist für das Bauvorhaben ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SIGEKO) beauftragt. Durch den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator wird eine Baustellenordnung und ein Sicherheits-und Gesundheitsschutzplan(SIGE-PLAN) erstellt. Vor Beginn der Arbeiten sind diese einzusehen. Jeder Auftragnehmer hat die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen aus dem SIGE-Plan, der Baustellenordnung , den geltenden gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, der Arbeitsstättenverordnung und den Stand der Technik bei der Bauausführung zu berücksichtigen. Durch alle Auftragnehmer sowie eingesetzte Nachauftragnehmer ist eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung auf dem Formblatt vom SiGeKo "ergänzende Gefährdungsbeurteilung" auszufüllen, eine Aufstellung der Gefahrstoffe mit Betriebsanweisungen, Nachweise der Prüfungen der eingesetzten Arbeitsmittel laut BGV/ Betriebssicherheitsverordnung, für Montagearbeiten die notwendigen Montageanweisungen und lt. Baustellenverordnung geforderten Unterlagen vor Ort vorzuhalten sowie dem SiGeKo zu übergeben. Die Änderung des Bauleiters/ Poliers bedarf der Schriftform. Grobe Verstöße gegen die Baustellenordnung, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und die Vorschriften der Berufsgenossenschaften können mit dem Verweis von der Baustelle geahndet werden.
SIGEKO
36 Bodenbelagarbeiten
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Bodenbelagarbeiten
036-ZTV- BODENBELAGSARBEITEN ZUSÄTLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN für das Gewerk 036-Bodenbelagsarbeiten Bei der Ausführung sind die nachfolgenden Hinweise zu beachten. Leistungen die sich aus den Forderungen der ZTV ergeben und in der Leistungsbeschreibung nicht gesondert vermerkt sind, müssen in die Einheitspreise einkalkuliert werden. Technische Hinweise Maßgebend für die Ausführung der nachfolgend beschriebenen Leistungen sind die Richtlinien der VOB, DIN 18365 - Bodenbelagsarbeiten, (ATV) und DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, neueste Fassungen - sowie im einzelnen und besonderen folgende aufgeführte DIN-Normen: Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten wie aus den im Folgenden aufgeführten Regelwerken. Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten: DIN EN 649Elastische Bodenbeläge -Homogene u. heterogene Polyvinylchlorid-Bodenbeläge DIN EN ISO 10581Textile Bodenbeläge - Einstufung DIN 4102 Brandschutz im Hochbau DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau DIN 4109      Schallschutz im Hochbau DIN 18202Toleranzen im Hochbau - Bauwerke sowie alle Schriften des "Bundesverband Estrich und Belag e.V.", die einen direkten Bezug zu den im Leistungsbeschrieb aufgeführten Baustoffen, Bauteilen, Ausführungsvarianten usw. haben. Zusätzlich gelten folgende Vorschriften und Richtlinien: -    Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze der deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung      (DGUV). -    LBO des jeweiligen Bundeslandes einschl. der Durchführungsverordnung -    die gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen -    Planungs- und Verarbeitungsrichtlinien des/der Systemhersteller(s) -    Merkblätter des Industrieverbandes für Klebstoffe -    Arbeitsblätter der Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V (AGI) A 80 und A90 -    DGUV Regel 108-003 - Fußböden (ehemals BGR 181) Die aufgeführten Normen und Vorschriften gelten, soweit an anderer Stelle in den Verdingungsunterlagen nichts anderes bestimmt ist. Der Ausführung zugrunde zulegen ist immer die jeweils im Ergebnis höherwertige Forderung. Vorbemerkungen zur Ausführung Bodenbelagsarbeiten: 1.  Die beschriebenen Leistungen beinhalten jeweils die technisch wie optisch vollständige, abgeschlossene      und für den Nutzer ohne weiteres Nacharbeiten benutzbare Leistung, Lieferung und Montage, auch wenn      dies im Leistungstext nicht ausdrücklich geschrieben steht. 2.  Farbabweichungen gegenüber Proben dürfen nur geringfügig sein. 3.  Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird.      Sie dürfen Bodenbelag, Unterlagen und Untergrund nicht nachteilig beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Belästigung durch Geruch hervorrufen. 4.  Vorstriche, Spachtel- und Ausgleichsmassen müssen sich fest und dauerhaft mit dem Untergrund      verbinden, einen Haftgrund für den Klebstoff ergeben und so beschaffen sein, dass der Bodenbelag darauf ohne Formveränderungen liegt. Sie dürfen Untergrund, Klebstoff und Bodenbelag nicht nachteilig      beeinflussen.      Spachtel- und Ausgleichsmassen für spezielle Einsatzgebiete müssen für den jeweiligen      Verwendungszweck, z.B. Stuhlrollen, Fußbodenheizung, geeignet sein. 5.  Im Angebotspreis sind folgende Leistungen enthalten und werden nicht gesondert vergütet, wenn dies im      Leistungstext nicht ausdrücklich geschrieben steht:.      -    Anarbeitung an Estrichfugenprofil als Dehnfugenprofil beidseitig, incl. dauerelastische           Verfugung und aller erforderlichen Nebenarbeiten,      -    Verfugung und Anschluss an bodentiefen Fenster und Außentüren, dauerelastische Verfugung incl. aller erforderlicher Nebenarbeiten, Zuschnitte und Verlegungen des jeweiligen Bodenbelages in den           Fenster und Türnischen 6.  Die Prüfung der Vorleistungen gem. VOB/B, § 4, Nr. 3, insbesondere bezüglich der Aufbauhöhen und      Estrichtoleranzen ist so rechtzeitig vorzunehmen, dass notwendige Nacharbeiten der Vorunternehmer      ohne Verzögerung des Ausführungstermins durchgeführt werden können. Bei späterer Anmeldung von      Mängeln, die eine Mängelbeseitigung durch den Vorunternehmer innerhalb einer angemessenen Frist      zum vorgesehenen Ausführungstermin nicht mehr möglich macht, gelten die Vorleistungen als      abgenommen. Hieraus entstehende Mehrkosten trägt der AN. 7.  Soweit notwendige Änderungen in den Aufbauhöhen durch Toleranzüberschreitungen im Untergrund nicht      klar ersichtlich und nachvollziehbar sind, ist vom AN ein Messnachweis, entsprechend DIN 18201 zu      führen. 8.  Vor Aufbringen des Bodenbelages sind die Untergründe sorgfältig von allen Verunreinigungen zu säubern,      zu saugen und auf evtl. Risse zu kontrollieren. Unebenheiten sind auszugleichen. Stoffe für die      Ausgleichsschichten müssen auf den Untergrund und das Material des Bodenbelages abgestimmt sein      und eine 100%ige Haftung gewährleisten. Erforderliche Spachtelung oder Ausgleichsmasse ist so      aufzubringen, dass sie fest mit dem Untergrund verbunden und ausreichend druck- und reißfest ist. 9.  Den angegebenen Maßen liegen die Rohbaurichtmaße gem. DIN 18100 zugrunde.      Für die Einhaltung der Maße und Toleranzen ist die DIN 18202 - Toleranzen im Bauwesen -      maßgebend. Alle Maße sind vor Bauausführung am Bau zu nehmen! 10. Für Bodenbelagsarbeiten gelten nachstehende Toleranzen als vereinbart:      DIN 18202Toleranzen im Hochbau, Tabelle 3, Zeile 3      DIN 18202Toleranzen im Hochbau, Tabelle 3, Zeile 4 für Parkettböden      DIN 18203Maßtoleranzen im Hochbau, Teil 1      Den Ausgleich von Unebenheiten, die über den Toleranzbereich von DIN 18202 und DIN 18203      hinausgehen, hat der AN in Abstimmung mit dem Nachfolgeauftragnehmer, unter Leitung des AG,      vorzunehmen. Der Ausgleich von Toleranz-Überschreitungen erfolgt nach Maßgabe des Auftraggebers zu      Lasten des Verursachers. 11. An den Anschlüssen der Bodenbeläge an Fensterelemente sind keine Sockelleisten vorzusehen. Der      Bodenbelag muss hier direkt an die angrenzenden Bauteile angearbeitet werden. Mehrkosten für die      besonders sorgfältige Ausführung sind in den entsprechenden Positionen einzukalkulieren. 12. Von allen Bodenbelägen sind Muster in ausreichender Anzahl und Größe vorzulegen, bzw. als      Musterfläche zu verlegen/anzulegen.      Die Ausführung der Leistungen erfolgt erst nach vorheriger Bemusterung und Freigabe der Produkte      durch den AG. 13. Verlegerichtung und Anordnung der Bahnenstöße sind exakt zu planen. Kopfnähte sind unzulässig.      Bahnen, welche für Türöffnungen, Nischen und dgl. zulaufen, müssen so verlegt werden, dass die      Flächenbereiche überdeckt werden. Diese Bodenflächen dürfen nicht mit Streifen belegt werden.      Vor Bestellung der Beläge ist die benötigte Menge vom AN genau zu ermitteln. 14. Alle Bodenbeläge sind nach den Herstellervorschriften zu verlegen. Dies gilt insbesondere für die      Auswahl der Klebestoffe. Sie müssen so beschaffen sein, dass eine feste und dauerhafte Verbindung      erreicht wird.      Sie dürfen den Bodenbelag, Unterlagen, Untergrund und angrenzende Bauteile nicht nachteilig      beeinflussen. Es sind Klebestoffe zu wählen, die auch während der Verarbeitung möglichst wenig Geruchsbelästigung oder gar gesundheitliche Gefährdungen durch Inhaltsstoffe      verursachen.      Zur Dokumentation sind die Nachweise der verwendeten Materialien vorzulegen.      Gemäß REACH Artikel 33 darf der Bodenbelag keine besonders besorgniserregende Stoffe, die in der      SVHC-Liste genannt werden, enthalten.      Aus der Dokumentation muss ersichtlich sein, dass die Inhaltsstoffe, nach DEHP, keine Weichmacher,      die besorgniserregend sind, emissionsfrei, lösemittelfrei und die Produkte mit dem Umweltzeichen "Blauer      Engel" versehen wurden. 15. Bei Bodenbelägen im Einsatzbereich mit besonderen Hygiene-Anforderungen sowie      in Krankenhäuser, Labore etc ist zu beachten:      Es ist durch ein unabhängiges Institut nachzuweisen, dass die angebotenen Bodenbeläge beständig sind      gegenüber Flächendesinfektionsmitteln aus den Listen VAH/DGHM (Verbund für Angewandte Hygiene      /Deutsche Gesellschaft für Mikrobiologie) sowie RKI (Robert-Koch-Institut).      Die Reinigungsfähigkeit gegenüber Blut, Urin und Jod muss nachgewiesen werden. 16. Die geforderte Rutschsicherheitseinstufung muss durch die produktimmanente Beschaffenheit des      Bodenbelages erreicht werden. Eine nachträgliche Beschichtung des Bodenbelages zum Erreichen der      Rutschsicherheitsklasse wird aus Umwelt-, Kosten- und Sicherheitsgründen nicht akzeptiert.      Die R-Klassifizierung ist durch Vorlage eines gültigen Prüfberichtes eines externen Instituts zu belegen. 17.Nach Erstreinigung und -pflege muss der angebotene Bodenbelag in der laufenden Unterhaltsreinigung gemäß Herstellerangaben mit Wischpflegemitteln zu reinigen und zu pflegen sein. 18. Nach der Vereinbarung müssen Geruchsbelästigungen und/oder gesundheitliche Gefährdungen      ausgeschlossen sein. Gleiches gilt für Voranstriche, Grundierungen, Spachtel- und Ausgleichsmassen. 19. Für die Anforderungen und Prüfung der Bodenbeläge gelten jeweils die einschlägigen DIN-Normen.      Für alle Beläge ist ein Prüfzeugnis eines staatlichen Materialprüfungsamtes oder RAL-Testate beizufügen. 20. Sonstiges      Die Verlegung erfolgt raumweise.      Bei der Ausführung ist zu berücksichtigen, dass zwischen den Geschosse und Bauabschnitten      gesprungen werden muss.      Die Dichtheit muss nach Laborrichtlinie ausgeführt werden.      Die Lieferfähigkeit bzw. Lagermaterial der Bodenbeläge muss Gewährleistet sein.      Verschnitt ist in den Einheitspreisen einzurechnen. 21. Dokumentationsunterlagen      Dokumentationsunterlagen sind wie folgt anzufertigen und zu übergeben:           Betriebsanschrift, Name, Telefon, am Baubeteiligte Firmen      .  Erklärungen - Fachunternehmererklärung - Fachbauleitererklärung - Errichtererklärung - Zulassungserklärung - Konformitätserklärung - RAL-Erklärung - Erklärung zur Einweisung Bedienpersonal - Übergabeprotokoll für Übergabe der technischen Unterlagen - Sonstiges Protokolle - Prüfungsprotokolle - Protokolle der technischen Überwachung z.B. TÜV, DEKRA o.ä. bei deren Beteiligung Technische Unterlagen Dabei sind die dort festgeschriebenen Schwerpunkte zu beachten:           -    Allgemeine Angaben - Pflege-und Wartungshinweise - Brandschutz           Herstellerunterlagen           Arbeitsschutzanforderungen           Planungsunterlagen (Zeichnungsunterlagen)      Die Dokumentationsunterlagen sind bis zur Einreichung der Schlussrechnung vollständig abzugeben.
036-ZTV- BODENBELAGSARBEITEN
36.01 Baustelleneinrichtung
36.01
Baustelleneinrichtung
36.02 Vorbereitende Arbeiten
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Vorbereitende Arbeiten
36.03 TEXTILE BODENBELÄGE NADELVLIES
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TEXTILE BODENBELÄGE NADELVLIES
36.04 ELASTISCHE BODENBELÄGE KAUTSCHUK
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ELASTISCHE BODENBELÄGE KAUTSCHUK
36.05 ELASTISCHE BODENBELÄGE LINOLEUM
36.05
ELASTISCHE BODENBELÄGE LINOLEUM
36.08 SPORTBODEN
36.08
SPORTBODEN
36.13 PROFILE
36.13
PROFILE
36.14 SONSTIGE BODENBELAGARBEITEN
36.14
SONSTIGE BODENBELAGARBEITEN
36.15 NACHWEISE UND WERKPLANUNG
36.15
NACHWEISE UND WERKPLANUNG
36.16 STUNDENLOHNARBEITEN
36.16
STUNDENLOHNARBEITEN

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