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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
ALLGEMEINE REGELUNG FÜR BAUARBEITEN JEDER
ART-DIN 18299
0.1 ANGABEN ZUR BAUSTELLE / DER BAUMASSNAHME
0.1.1 Lage der Baustelle
Die Baustelle befindet sich auf dem Gelände des
Max-Planck-Campus, Am Mühlenberg 1, in 14476 Golm, bei
Potsdam.
Das Campus-Gelände liegt an der Verbindungsstraße zwischen
Golm und Bornim.
Der Campus bestehend aus
- dem MPI für Molekulare Pflanzenphysiologie mit Gewächshäusern
- dem MPI für Kolloid- und Grenzflächenforschung
- dem MPI für Gravitationsphysik,
- dem sogenannten Zentralbau (mit Cafeteria, Hörsaal,
Seminarräumen, Institutsverwaltungen, Werkstatt- und
Lagerbereichen, sowie zentraler Technik) und
- dem Gästehaus
Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe ist nicht möglich.
0.1.3 Art u. Lage der baulichen Anlage
Im aktuellen Gebäudestand wurden bereits Klimakammern errichtet.
Für das Institut für Molekulare Pflanzenphysiologie soll nun ein
Erweiterungsbau in Verlängerung des östlichen Gewächshauses errichtet werden, um weitere Klimakammern unterbringen zu können.
Hierfür steht ein Baufeld von rd. 20,75 x43,50 m zur Verfügung.
Das Klimakammerzentrum schließt an die Südfassade des Gewächshauses an. Der mittig verlaufende Erschließungsgang hat eine lichte Breite von 3,25m. Er wird durch den Neubau fortgeführt. Der Baukörper Klimakammerzentrums gliedert sich von Norden nach Süden in drei Funktionsbereiche.
Westlich des Erdlagers wird ein Trafohaus als Solitärbaukörper errichtet.
a) Baukonstruktion:
Das Gebäude des neuen Klimakammerzentrums besteht aus 3+1 Baukörpern:
Baukörper 1 "Vorbereitung":
Grundfläche: b x t = 5,13 x 20,67m
- Lichte Raumhöhe: 3,25m
- Boden: gedämmte Stahlbetonplatte, Estrich auf bituminöser Abdichtung, Epoxidharzbeschichtung
- Wände: Stahlbeton mit gedämmten Alupaneel, raumseitige Oberflächen gespachtelt und wischfest gestrichen
- Decken: Flachdach aus Stahlbetonplatte mit Umkehrdachkonstruktion auf Gefälleestrich, raumseitige Oberflächen gespachtelt und wischfest gestrichen
Baukörper 2 "Klimakammerhalle":
Grundfläche: b x t = 27,96 x 20,67m
- Lichte Raumhöhe Klimakammern: 4,85m
- Lichte Raumhöhe Wartungsbühne: i.M. 2,50m
- Boden: gedämmte Stahlbetonplatte, Estrich auf bituminöser Abdichtung, Epoxidharzbeschichtung
- Bodenhöhen: Absenkung der Aufstellflächen der Klimakammern gegenüber dem Mittelgang um 20cm zur Herstellung eines durchlaufenden Fußbodenniveaus +/-0,00
- Wände Achse k38 und k86: Stahlpfosten mit gedämmten Alupaneel
- Wände Achse kB und kG: Stahlbeton, raumseitige Oberflächen gespachtelt und wischfest gestrichen
- Decke Zwischenebene: Stahlträger mit Gitterrostauflage, oberhalb des Erschließungsganges
zusätzlich mit Riffelblechauflage
- Dach: Satteldach aus Stahlträgern mit gedämmten Alupaneel
Baukörper 3 "Technikzentrale":
Grundfläche: b x t = 10,40 x 20,67m
- Lichte Raumhöhe: 4,50m
- Boden: gedämmte Stahlbetonplatte, Estrich auf bituminöser Abdichtung, Epoxidharzbeschichtung, teilweise Doppelboden oder Gitterrostkonstruktion
- Wände: Stahlbeton mit gedämmten Alupaneel, raumseitige Oberflächen gespachtelt und wischfest gestrichen
- Decken: Flachdach aus Stahlbetonplatte mit Umkehrdachkonstruktion auf Gefälleestrich, raumseitige Oberflächen gespachtelt und wischfest gestrichen
Baukörper 4 als Solitär "Trafo I bis III und MS-Raum":
Grundfläche: b x t = 6,06 x 7,82m
- Lichte Raumhöhe: 2,75m
- Boden: ungedämmte Stahlbetonplatte, Doppelbodenkonstruktion
- Wände: Stahlbeton ungedämmt und ohne Anstrich
- Decken: Stahlbeton ungedämmt und ohne Anstrich mit bituminöser Abdichtung
b) Abmessungen / Gebäudedaten:
Abmessungen:
Gesamt: ca. 20,67 x 43,30 m
Vorbereitung:
OKF = -4,00 m
OK Traufe = -0,35 m
Technikzentrale:
OKF 1 = -4,60 m
OKF 2 = -4,25 m
OKF 3 = -4,23 - 4,00 m
OKF 4 = -4,00 m
OK Attika = +1,48 m
Klimakammerhalle:
OKF = -4,20 m
OK Traufe = +4,00 m
OK First = +4,95 m
c) Transporthilfe wird bauseits nicht gestellt,
gebäudeinterne Aufzüge können nicht benutzt werden. Es ist
Sache der jeweiligen Firma entsprechende
Nutzungsvereinbarungen mit der Rohbaufirma für Krandienste
etc. zu vereinbaren.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle /
Verkehrsbeschränkungen
Die Zufahrt zum Institut bzw. zum Baugelände erfolgt über die
"Bornimer Chausee" bzw. die Straße "Am Mühlenberg". Die Baustellenein- und -ausfahrt hat nach den verkehrsrechtlichen Anforderungen zu erfolgen.
Parkmöglichkeiten auf dem Gelände stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Eine Benutzung dieser Parkplätze ist
mit der Bauleitung abzustimmen.
Der AG veranlasst, dass auf dem Gelände eine Fahr- und Montagestraße ausgeführt und vorgehalten wird.
Die Verkehrssicherheit und tägliche Reinigung der benutzen
Straßen auf dem Grundstück ist Sache des Auftragnehmers,
die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Alle Zufahrten zu den Gebäuden sind stets freizuhalten.
Flucht- und Rettungswege sowie Feuerwehrzufahrten,
Löscheinrichtungen (Hydranten) sind freizuhalten.
Die entsprechende Beschilderung ist zu beachten.
0.1.7 Wasser-/ Energie-/ und Abwasseranschlüsse
Die Hauptübergabestellen innerhalb des Baugeländes für
Wasser- und Stromanschluss werden vom Auftraggeber zur
Verfügung gestellt.
Bauwasser
Die Einrichtung der Hauptübergabestellen, sowie der
Anschlussstellen für das Bauwasser erfolgt im Gewerk Baustelleneinrichtung.
Das Heranführen der Versorgungsleitungen von den
Hauptübergabestellen zu den Anschlussstellen für die Bauwasserverteilung innerhalb des Baugeländes, ist
Bestandteil der Leistung des AN Baustelleneinrichtung.
Das Heranführen von diesen Anschlussstellen an die
Verbrauchsstellen ist Sache des jeweiligen AN und mit den
Einheitspreisen abgegolten.
Baustrom
Die Einrichtung der Hauptübergabestellen sowie der
Anschlussstellen für die Baustromversorgung erfolgt im
Gewerk Baustelleneinrichtung.
Das Heranführen der Versorgungsleitungen von den
Hauptübergabestellen zu den Anschlussstellen für die
Baustromverteilung innerhalb des Baugeländes, ist Bestandteil der Leistung Baustelleneinrichtung.
Das Heranführen von diesen Anschlussstellen an die
Verbrauchsstellen ist Sache des jeweiligen AN und mit den
Einheitspreisen abgegolten.
Verbrauchskosten
Der Bauherr trägt die Verbrauchskosten für Baustrom und
Bauwasser. Die Abrechnung dazu erfolgt zwischen
AN Baustelleneinrichtung und Bauherr.
Für die Versorgung der bietereigenen Bauleitungs- und
Personalcontainer mit Strom und Wasser sind von den Firmen geeichte Messvorrichtungen zu beschaffen und für die Dauer
der Nutzung vorzuhalten. Der Auf und Abbau darf nur in
Gegenwart der Bauleitung geschehen, die die Verbrauchswerte gemeinsam mit dem AN abliest.
Die Kosten für den Verbrauch von Strom und Wasser der
bietereigenen Bauleitungs- und Personalcontainer trägt der AN.
Die Verrechnung der Kosten erfolgt zwischen Bauherrn und AN zu ortsüblichen Tarifen der Versorgungsunternehmen.
Der Bauherr veranlasst, dass durch den AN Baustelleneinrichtung Sanitärcontainer für die Dauer der Bauzeit aufgestellt werden.
Diese werden allen Firmen (auch Baustelleneinrichtung) kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Verbrauchskosten trägt der Bauherr.
0.1.8 Lagerflächen innerhalb / außerhalb des Gebäude
Lagerflächen stehen innerhalb des Grundstückes nur in
begrenztem Umfang zur Verfügung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht das
gesamte Baumaterial auf einmal angeliefert und gelagert
werden kann. Dies ist bei der Angebotskalkulation zu
berücksichtigen.
Lagerplätze sind mit der Bauleitung abzustimmen.
Lagerflächen und Personalräume in den Gebäuden sind nicht
zugelassen. Von Auftragnehmern angebrachte Bautüren
werden zu Lasten des AN entfernt. Wohncontainer auf dem
Gelände sind nicht zugelassen.
Die in Anspruch genommenen Flächen hat der AN
nach Beendigung der Bauarbeiten zu reinigen und
im ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen.
Der Auftragnehmer erstellt einen Baustelleneinrichtungsplan
auf der Grundlage der ihm zugewiesenen Fläche. Der Plan ist
10 Tage nach Auftragserteilung zur Prüfung und Freigabe
vorzulegen.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine
Tragfähigkeit
-siehe Bodengutachten-
0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und
Gewässern
-siehe Bodengutachten-
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften
-nicht bekannt-
0.1.12 Entsorgung von Bauschutt, Abfall,
Verpackungsmaterial, etc.
siehe Weitere besondere Vertragsbedingungen (WbVb)
der MPG, Pkt 10.16
0.1.14 Schutzmaßnahmen (Bäume, Vegetationsflächen,
Verkehrsflächen, etc.)
Bäume dürfen während der Bauzeit weder beschädigt, oder
durch Erdarbeiten ausgetrocknet werden.
Baumerhaltene Maßnahmen sind bauseits vorhanden.
0.1.16 Im Baugelände vorhandene Leitungen und
vermutete Hindernisse
(Ver- u. Entsorgungsleitungen inkl. deren Eigentümer,
Gebäudereste, etc.)
Bestandspläne werden nach Auftragsvergabe übergeben.
0.1.17 Vermutete Kampfmittel
-KEINE-
0.1.19 Besondere Anordnungen, Vorschriften und
Maßnahmen
Das Baugelände wird auf Veranlassung durch den AG
eingezäunt. Die Zufahrt erfolgt über verschließbare Türen und
Tore.
Der AN Baustelleneinrichtung wird im Rahmen der allg.
Baustelleneinrichtung diese Leistung erbringen und vorhalten.
Die Tore werden durch den AN Baustelleneinrichtung nach
Beendigung der Arbeitszeit verschlossen, ebenso an
Wochenenden und Feiertagen.
Unabhängig davon bleibt jeder AN für die Sicherung seiner
Leistung und seiner Geräte etc. alleine verantwortlich, der
Bauherr trifft keine eigene Sicherungsmaßnahmen.
Aus dem Aufstellen des Zaunes und dem Verschließen der
Tore können keine Ansprüche gegen den AG bzw. seine
Erfüllungsgehilfen abgeleitet werden.
Baustellenordnung - SiGe Koordination siehe WbVb
der MPG, Pkt 10.18
0.1.20 Art u. Umfang von Schadstoffbelastungen (des
Bodens, der Gewässer, der Luft, etc.)
-KEINE-
0.1.21 Vom Auftraggeber veranlasste Vorarbeiten
-KEINE-
0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Die Ausbauarbeiten beginnen bereits während der
Rohbauarbeiten.
Die Arbeiten sind so voranzubringen, dass die
Nachfolgeunternehmer bzw. gleichzeitig arbeitende Firmen
nicht behindert sind.
Daraus bedingte Erschwernisse sind in die Einheitspreise
einzurechnen.
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0.2 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung
Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um einen
Anbau an ein bestehendes Institutsgebäude.
Die auszuführenden Arbeiten laufen während des normalen
Institutsbetriebes. Sie sind mit der nötigen Sorgfalt
auszuführen, dass Störungen weitestgehend unterbleiben.
0.2.4 Besondere Anforderungen an Maschinen und Geräte
Es dürfen nur elektrisch betriebene Geräte wie Hebezeuge und Kleingeräte verwendet werden. Erdbaugeräte, Kompressoren
und sonstige Geräte, die mit Verbrennungsmotoren
angetrieben werden, müssen schallgedämpft sein. Die
Vorschriften hinsichtlich Arbeitszeit und zulässigem Lärmpegel sind zu beachten und genau einzuhalten.
Bauarbeiten die Schwingungen erzeugen, sind rechtzeitig der
Bauleitung, mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen.
Die damit entstehenden Aufwendungen sind einzukalkulieren.
0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge,
Aufzügen etc.
Gerüste
Der Auftraggeber veranlasst, dass nach Abschluss der
Rohbauarbeiten ein Fassadengerüst als Arbeits- und
Schutzgerüst für die Folgegewerke, ausgenommen Rohbau,
erstellt wird.
Darüber hinausgehende Schutzmaßnahmen sind Sache des
jeweiligen Auftragnehmers und in dessen Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen. Dazu zählen notwendige
Schutzmaßnahmen, zusätzliche Innen- und Außengerüste,
Absturzsicherungen, etc.
Diese sind vom jeweiligen Auftragnehmer nach den
Forderungen der Berufsgenossenschaften und
Unfallschutzbestimmungen zu erstellen und vorzuhalten. Die
Höhenangaben sind in den jeweiligen Positionen enthalten.
Eine Mithaftung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung wird
grundsätzlich ausgeschlossen.
Aufzüge
Transporthilfe wird bauseits nicht gestellt, eine gebäudeinterne Aufzugsanlage steht nicht zur Verfügung.
Toilettenanlagen
Vom Bauherrn werden kostenlos für alle Auftragnehmer an
einer zentralen Stelle geeignete Sanitärcontainer aufgestellt
und unterhalten.
0.2.12 Art und Umfang Eignungs- und Gütenachweise
Prüfungen und Nachweise
Art und Umfang der Eignungs-, Güte- und Kontrollprüfungen
und sonstigen Prüfungen, sowie der Nachweise über die
Eignung der Bauprodukte richten sich nach den vertraglichen
Bestimmungen.
Die Durchführung dieser Prüfungen, sowie die Erbringung der
Nachweise, gelten als Nebenleistung, soweit im Vertrag nichts
anderes geregelt ist.
Soweit auf Grund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Prüfungen oder Abnahmen gefordert jedoch nicht
Vertragsinhalt sind, hat der Auftragnehmer deren Durchführung in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu veranlassen.
Die Termine für die Durchführung von Prüfungen bzw.
Abnahmen hat der Auftragnehmer so rechtzeitig festzulegen,
dass im Bauablauf keine Unterbrechungen bzw.
Behinderungen entstehen.
Bauprodukte (Baustoffe und Bauteile usw.)
Bauprodukte dürfen nur verwendet werden, wenn der Nachweis über deren Eignung gemäß DIN 18 299 erbracht ist.
Bauprodukte dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn für sie
ein gültiger Verwendungsnachweis (gemäß den geregelten
Bauprodukte) bzw. ein gültiger Übereinstimmungsnachweis
(nicht geregelte Bauprodukte) vorliegt.
Als Verwendungsnachweis kommen ein allgemeines
bauaufsichtliches Prüfzeugnis, eine allgemeine
bauaufsichtliche Zulassung oder bei wesentlichen
Abweichungen eine Zustimmung im Einzelfall in Betracht.
Bei der Bauausführung sind die Herstellervorschriften zu
beachten.
Auf Verlangen sind dem Auftraggeber unentgeltlich Muster
bzw. Proben in 2-facher Ausfertigung zu liefern bzw. zu
fertigen.
Mit dem Einbau der Bauprodukte darf erst begonnen werden,
wenn die Zustimmung des Auftraggebers erfolgt ist.
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0.3 WEITERE ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
0.3.1 Abweichungen von den gewählten Konstruktionen
Alle erforderlichen Nachweise und Ausführungszeichnungen für Konstruktionen, die auf Wunsch der ausführenden Firmen
abweichend von den vorgegebenen Unterlagen ausgeführt
bzw. mittelbar davon betroffen werden, sind von den
ausführenden Firmen aufzustellen bzw. anzufertigen.
Dies gilt sinngemäß auch für die Fälle, in denen der Firma von
vornherein eine bestimmte Freiheit für die Ausführungsart
eingeräumt wurde.
Genehmigung durch den Bauherrn, den Architekten, die
Bauleitung und die anderen Planungsbeteiligten ist
Voraussetzung für Änderungen.
Bei der Aufstellung von Ausführungsunterlagen durch die
ausführenden Firmen müssen diese die Angaben der übrigen
Projektanten sowie die statischen Unterlagen beachten.
Die Kosten für die vorgenannten Leistungen des
Auftragnehmers sind in die Einheitspreise einzurechnen.
0.3.2 Werbung
Werbung auf dem Gelände ist nicht gestattet.
0.3.3 RECHNUNGEN
zu § 14 und 16 VOB/B und Nr. 17 EVM (B) ZVB/E
Die Stellung von Teilschlussrechnungen wird nur im
Ausnahmefall und nur mit Zustimmung des Auftraggebers
zugelassen. Für zugelassene oder abverlangte
Teilschlussrechnungen gelten die Bestimmungen wie für
Schlussrechnungen.
0.3.4 Dokumentation
der verwendeten Materialien /Produkte
Der Auftragnehmer hat vor der VOB-Abnahme des
Leistungsumfanges eine Dokumentation der verwendeten
Materialien mit entsprechenden Nachweisen der im LV
geforderten Qualitäten für den Bauherrn zu erstellen.
Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Hierzu gehören:
-Fachkundenachweis / Fachunternehmererklärung
- Bestätigung des Auftragnehmers, dass die von ihm
eingebauten Produkte den Gesetzen und Bestimmungen des
Umweltbundesamtes entsprechen und durch den Einbau dieser Produkte die max. zugelassene Schadstoffkonzentration
(MAK-Liste) gemäß ASR nicht überschritten wird.
- Beschreibung aller ausgeführten Systeme
- Produktdatenblätter mit den technischen Daten aller
ausgeführten Systeme,
- Bauart- und Zulassungsbescheinigungen / Prüfzeugnisse
gemäß geltendem Recht, für alle Bauteile die Brandschutz
und/oder Schallschutzanforderungen erfüllen müssen.
- Nachweise über Eignungs-, Güte- und Kontroll- und sonstige
Prüfungen
Nachweise über Eigen- und Fremdüberwachungen
Vorgeschriebene Prüf- und Abnahmebescheinigungen
sonstiger Dritter (wie z.B. Behördenbescheide,
TÜV-Dokumente, Sachverständigenbescheinigungen
- Ausarbeitung und Lieferung von allen, insbesondere für
Betrieb und Wartung notwendigen, Revisions- bzw.
Bestandsunterlagen.
Bedienungsanleitungen / Wartungshinweise für technische
Anlagen, mechanische Antriebe oder motorische Antriebe
- Farbangaben
- Pflegehinweise
Die Unterlagen sind in Ordner geheftet 3-fach dem AG zu
übergeben.
Zusätzlich sind die Unterlagen 1-fach digital im PDF- Format
und Pläne zusätzlich im DXF Format, auf Datenträger einzureichen.
0.4 ANGABEN ZUR AUSSCHREIBUNG UND KALKULATION
0.4.1 Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
0.4.2 Grundlage des Angebotes
Grundlage des Angebotes ist die vorliegende Leistungsbeschreibung.
Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären.
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen.
Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen.
0.4.3 Preisgrundlagen
Die vorzuschlagenden Preise basieren auf den derzeitig gültigen Tarifverträgen und Materialpreisen.
Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer.
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen sind unverbindlich.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen ca. Maße sind Planungsmaße der Einzelabmessungen und können einen Toleranzbereich von +/- 10 % aufweisen.
0.4.4 Fahrtkosten
Für die im LV enthaltenen Leistungen sind sämtliche Fahrt- und Fahrzeugkosten in die Einheitspreise einzukalkulieren.
0.4.5 Stundenlohnarbeiten
Im Leistungsverzeichnis anzubietende Stundenlohnarbeiten fließen in die Bewertung mit ein und werden gesondert beauftragt. Mit der Ausführung von im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers zu beginnen.
Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung festgelegt.
Stundenlohnzettel sind der Bauüberwachung spätestens an
dem auf die Leistung folgenden Arbeitstag vorzulegen und von
dieser abzeichnen zu lassen.
Stundenlohnarbeiten sind im Falle vertraglich vorgesehener
Stundenlohnarbeiten unter den hierfür vorgesehenen Positionen
des Leistungsverzeichnisses abzurechnen.
Im Falle einer nachträglichen Vereinbarung von Stundenlohnarbeiten sind diese in den Rechnungen im Anschluss an die vertraglich vereinbarten Positionen wie Nachtragsleistungen unter gesonderten Positionen abzurechnen.
Alle vorgenannten Hinweise sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, wenn nicht in nachfolgenden Leistungspositionen abweichend aufgeführt.
- ENDE ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN -
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN BETONARBEITEN
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN zu den nachfolgenden Titeln BETONARBEITEN
1.1 Allgemeine Hinweise zur Stahlbetonkonstruktion
1.1.1 Grundsätze
Verwendung von Beton nach der Überwachungsklasse 2 (DIN 1045-3) bedarf der Überwachung und der Zertifizierung der Produktionskontrolle (Eigen- und Fremdüberwachung). Vor Beginn der Bauarbeiten hat die ausführende Firma den Nachweis der Form der Güteüberwachung zu erbringen.
Die Dokumentation der Betonqualität ist lückenlos nach Aufforderung durch die Bauleitung des AG geordnet zu übergeben. Alle damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen etc. sind einzukalkulieren.
Der Nachweis möglicherweise einzusetzender Stahlbeton-Fertigteile und Halbfertigteile einschließlich
der zugehörigen Transport- und Montagezustände erfolgt durch die auszuführenden Firmen. Alle damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen etc. sind einzukalkulieren. Der Bewehrungsstahl wird unabhängig von anzustrebenden Pauschalierungen etc. gemäß Stahlliste, Einbauteile gemäß
Einbauteilliste des AG (Tragwerksplaner) abgerechnet.
Alle Nachweise für die Ortbetonschalungen sind durch die ausführenden Firmen zu erbringen. Alle damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen etc. sind einzukalkulieren.
Sonderbauteile, wie z.B. tragende Wandscheiben und Wandträger als Überzüge, müssen so lange
eingeschalt und durchgesteift bleiben, bis eine ausreichende Tragfähigkeit für das vorausgesetzte statische System erreicht ist. Für die Wandträger etc. bedeutet dies, dass die oberste Deckenplatte, an der der Wandträger etc. anschließt, ihre Tragfähigkeit erreicht haben muss. Es sind stets der Wandträger etc. und mindestens die daran anschließenden Deckenfelder bauzeitlich auszusteifen. Zu betonierende Deckenplatten sind bis zum Erreichen ihrer Tragfähigkeit durch mindestens zwei voll tragfähige Deckenplatten (ohne bauzeitlicher Auflast) auszusteifen. Die Fenster der Außenwände sind gleichfalls im gleichen Prinzip durchzusteifen. Das Erreichen der Tragfähigkeit eines Bauteils orientiert sich am erreichen der 28-Tage-Normfestigkeit des Betons. Alle damit im Zusammenhang stehenden
Aufwendungen etc. sind einzukalkulieren.
Die Bodenplatte sowie die Gründungsbauteile des Untergeschosses sind in der Bauart einer "weißen Wanne" (wasserundurchlässiger Beton) herzustellen.
Alle damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen etc. sind einzukalkulieren.
1.1.2 Hinweise zur Rissbreitenbeschränkung - Rissverteilungsbewehrung
In sämtlichen Stahlbetonteilen entstehen Risse infolge Biegung und/oder infolge planmäßigem Zwang. Zur Vermeidung des Bewehrungsangriffes müssen daher die entstehenden Risse in ihrer Breite beschränkt und daher die Rissbildung auf viele kleine Risse verteilt werden.
Für diese Beanspruchung sowie für auftretende ungewollte Zwangsbeanspruchungen (z.B. infolge Hydratation bei der Betonage, Temperaturspannungen) wird eine Mindestbewehrung in den Beton eingelegt.
Diese Bewehrung beschränkt die Rissweite nach EC 2 auf zulässige Werte unter Berücksichtigung der verwendeten Stabdurchmesser.
Für die Bauart der "weißen Wanne" (wasserundurchlässiger Beton zur Sicherung des Gebäudes gegen
Schichtenwasser) wird die Bewehrung für eine rechnerische Rissbreite von wk =< 0,30 mm ausgelegt
(infolge des anliegenden Druckgefälles (wu-Richtline)).
In den oberirdischen Geschossen wird die rechnerische Rissbreite für normale Betonflächen auf wk =< 0,3 mm begrenzt.
Weiterhin erhalten alle Decken in jedem Falle eine geschlossene obere Bewehrung (zweiachsig) zur Abdeckung von Zugkräften aus ungewolltem Zwang.
Decken- und Wandeinschnürungen und konkave Ecken werden mit einer verstärkten Bewehrungsanordnung
(kleine Stabdurchmesser, enger Stababstand, Diagonaleisen) abgesichert.
Alle damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen etc. sind einzukalkulieren.
1.1.3 Betontechnologie
Die Komponenten Betonzusammensetzung, Betonverarbeitung und Nachbehandlung des eingebrachten Betons haben einen großen Einfluß insbesondere für die Beherrschung der Erstrissbildung. Es sind folgende Maßnahmen zu ergreifen, wobei alle damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen etc. einzukalkulieren sind:
Betonierfreundliche Bewehrungsführung:
Für die Qualität des fertigen Betonkörpers ist die Verdichtung des Frischbetons von besonderer Bedeutung.
Es werden daher Bauteildicken (Wände) gewählt, die genügend Platz für den Einsatz der Rüttelflasche ermöglichen. Die Bewehrungsführung in Flächenbauteilen wird so gewählt, dass Rüttelgassen gebaut werden können. Im Bedarfsfall sind Außenrüttler zu verwenden.
Geeignete Betonrezeptur:
- Beton mit geringer Schwindneigung.
- Beton mit niedriger Wärmeentwicklung.
- Beton mit kleinem w/z-Faktor, verarbeitbar durch Zusatz von Fließmitteln.
Betonverarbeitung:
- Bei Bodenplatten und Decke Beginn der Betonage nach Möglichkeit in der Mitte der Betonierabschnittes.
- Herstellung möglichst großer Betonierabschnitte und damit Minimierung von Arbeitsfugen.
- Frischbeton bei hohen Außentemperaturen mit niedriger Eigentemperatur oder gekühlt einbauen,
bzw. zeitliche Verlegung des Betonganges an einen Zeitpunkt mit niedrigerer Tagestemperatur.
Nachbehandlung:
Abdecken (Bodenplatte und Decken) oder Einpacken (Stützen, Wände und Balken/Züge) der frischen Betonageabschnitte mit beispielsweise Wärmedämmatten mit dem Ziel, die sich entwickelnde Temperaturdifferenz beim Abbinden klein zu halten.
Der Auftrag von Nachbehandlungsfilmen muß vollflächig gewährleistet werden, wobei der Film durch feines Sprühen gleichmäßig erzeugt werden muß. Ein starkes Wässern ist wegen der sonst örtlich auftretenden Zwänge zu vermeiden.
Zugluft und direkte Sonneneinstrahlung müssen von den frischen Betonierabschnitten (vor allem von den Rändern) dringend ferngehalten werden.
Alle mit den vorgenannten Maßnahmen im Zusammenhang stehenden Aufwendungen etc. sind einzukalkulieren.
1.1.4 Hinweise zu Betondeckung und Expositionsklassen
Für die Durchbildung der Baukonstruktion sowie für deren Erstellung gelten für die allgemeinen Anforderungen an die Betondeckung neben den Normen die DBV-Merkblätter, herausgegeben vom Deutschen Beton-Verein e.V., und das Heft 400 des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton, soweit im Folgenden bzw. in der weiteren Planung keine höheren Angaben festgeschrieben werden.
Um die Lage der Bewehrung zu sichern, erfolgt die Wahl und die Lage der Abstandhalter nach den DBV-Merkblättern.
Abstandhalter aus Kunststoff werden nicht gestattet.
Im Bereich der Sichtbetonflächen gelten zu den Abstandhaltern und Rödeldrähten (Edelstahl) die Forderungen und Angaben des Architekten.
Es wird ein "normalfester" Stahlbeton nach Eigenschaften gewählt. Er ist entsprechend der DIN 1045-2 bzw. EC und der DIN EN 206-1 herzustellen.
Im Bereich von Sichtbeton sowie in Zonen mit einer besonders hohen Bewehrungskonzentration können davon abweichende Anforderungen gelten.
Zusätzliche Anforderungen:
Für das fugenlose Bauen und der Bauart der "weißen Wanne" (wasserundurchlässiger Beton) sind alle Flächenbauteile aus einem schwindarmen Beton mit niedriger Wärmeentwicklung herzustellen (Beton mit geringer Rissneigung).
Die Zuschlagsstoffe sollen eine raue Kornoberfläche und eine geringe Wärmedehnung aufweisen.
Vorzusehen ist ein hoher Wassereindringungswiderstand und die Prüfungen der Wasser-eindringtiefe
gemäß DIN EN 12 390-8 für die Bauteile der "weißen Wanne" (wasserundurchlässiger Beton) usw.
1.1.5 Bautechnologische Hinweise
Alle Aufwendungen infolge der nachfolgend beschriebenen Maßnahmen soll der AN einkalkulieren
und im Bauablauf eigenverantwortlich umsetzen.
a) In der Planung wurden die Beanspruchungen aus zentrischem Zwang infolge Hydratation im "jungen Beton" beachtet.
b) Für die Bauausführung werden Empfehlungen zur Betontechnologie gegeben (Merkblatt DBV "Begrenzung
der Rissbildung im Stahlbeton- und Spannbetonbau" - 9/96)
- Arbeitsfugen minimieren
- (möglichst kleine Wandfelder in einem Arbeitsgang betonieren)
- Verwendung von schwindarmen Beton
- Zement soll eine geringe Hydradationswärmeentwicklung haben
- W/Z-Wert ist gering zu halten
- Nachbehandlung des Betons:
- Betonoberflächen wiederholt mit Wasser fein besprühen (kein Wässern)
- Wände sind mit feuchtem Jutegewebe zu bekleiden Frischbeton vor direkter Sonneneinstrahlung schützen
c) Anforderungen an Rissbreitengrenzwerte
- Infolge Umweltbedingungen nach DIN 1045-1, Abschnitt 11.2
- Infolge Dichtigkeit gegen drückende Wässer (WU-Beton): Siehe "Weiße Wanne"
- Zur Verdichtung des Frischbetons sind geeignete
Rüttler / Verdichter zu verwenden. U.U. sind Außenrüttler zu verwenden. Im Bewehrungskorb sind ausreichende Rüttelgassen etc. vorzuhalten.
Die verwendete Sieblinie ist u.U. auf den Bewehrungsgehalt abzustellen.
- Besondere Obacht ist bei der Betoneinbringung an großformatigen Durchbrüchen, Fenster- und
Türöffnungen, etc. anzuwenden. U.U. sind in die Öffnungen in die Schalung Betoneinfüllrohre (z.B.
KG-Rohre) einzusetzen. Der erhärtete Beton ist an diesen Stellen nachzuarbeiten. Die Einfüllstützen
sind fachgerecht vom Betonkörper abzutrennen, auszubauen und zu entsorgen.
Fugenausbildungen
Die im Tragwerk auftretenden Zwangsbeanspruchungen werden entlang der kontinuierlichen verbundenen Bauteile aufgenommen bzw. durch Risse, deren Rissweiten mit Bewehrung gesteuert werden, vermindert. Möglicherweise im Bereich von technologischen Imperfektionen (z.B. Betonierabschnittsfugen) auftretende einzelne größere Risse sind - wenn erforderlich - im Rahmen der Rohbauarbeiten vom AN zu verpressen. Dabei stellt das Verpressen von Rissen einen Bestandteil der Bauwerkserstellung, also keine Mangelbeseitigung, dar.
1.1.6 Ebenheit
Die Ebenheitstoleranzen sind in DIN 18 202 "Toleranzen im Hochbau" (Ebenheitstoleranzen für Flächen von Decken und Wänden) definiert.
Die Konstruktion der Schalungen ist so auszulegen, dass die vereinbarten Kriterien eingehalten werden können. Dabei ist zu beachten, dass die Ebenheit der Betonflächen im Wesentlichen durch die Verformungen, die Herstelltoleranzen der Schalelemente sowie die Ausbildung von Betonfugen beeinflusst wird.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, sind
- alle Schaloberflächen lotrecht / waagerecht auszurichten und
- alle Durchbrüche umlaufend lotrecht / waagerecht einzubauen.
1.2 Baustoffe und Einbauhinweise
1..2.1 Beton, Expositionsklassen und Feuchtigkeitsklassen
Im Einzelnen können die Festigkeitsklassen, Expositionsklassen, Feuchtigkeitsklassen sowie wu-
Anforderungen einschließlich Beanspruchungsklassen nach wu-Richtlinie für den Beton der einzelnen
Bauteile den Positionsplänen entnommen werden.
Wenn nicht anders angegeben, wird Beton C30/37 verwendet.
1.2.2 Betonstahl
Als Betonstahl kommt B 500 A (Stabstahl), auch in zwei- und dreidimensionalen Biegeformen zur Anwendung.
Die Biegerollendurchmesser sind zu berücksichtigen. Lieferlängen bis 14 m (im Sonderfall auch bis 18 m).
Es kommt durchweg Stabstahl zur Anwendung. Für das Schweißen von Betonstahl ist die DIN EN ISO 17 660 zu beachten und anzuwenden.
1.2.3 Stahl der Einbauteile
Die Konstruktionen/Einbauteile sind in die Bewehrung einzuflechten und gegen Verrutschen
beim Betonieren zu fixieren. Vor dem Betonieren muss die Lage der Übergangskonstruktion über ein Aufmaß noch einmal geprüft werden.
Einbauteile aus Stahl in S 235, S355, mit Korrosionsschutz
mindestens C2 für Innenbauteile, C3 lang für Außenbauteile.
a. Beton- und Stahlbetonarbeiten
Für Stoffe und Bauteile, Ausführung, Nebenleistungen,
Aufmaß und Abrechnung gelten die allgemeinen
technischen Vorschriften für Bauleistungen:
- VOB/C DIN 18 331 (Beton- u. Stahlbetonarbeiten),
Soweit eine Abnahme der Bewehrung vorgeschrieben ist,
hat der Auftragnehmer die dafür zuständige Behörde oder
Person rechtzeitig zu verständigen.
Mit dem Betonieren darf grundsätzlich erst nach
Freigabe der Bewehrung durch den Prüfer begonnen
werden.
Eine Verschiebung der Ausführungsfrist in Folge
verspäteter Abnahme und Freigabe der Bewehrung ist
ausgeschlossen.
b. Nachweise gemäß DIN 1045 sowie DIN 1084
Alle erforderlichen Nachweise für die Baustoffe und die
Betongüten sind entsprechend DIN 1045, zu erbringen.
Die Ergebnisse der erforderlichen Nachweise sind der
Bauleitung ohne besondere Aufforderung sofort nach
Fertigstellung des entsprechenden Bauteils in 2-facher
Ausfertigung vorzulegen.
Der Bauleitung ist vor Baubeginn das Prüfbüro zu
benennen.
c) Nachfolgend aufgeführte Nachweise sind als werkplanbegleitende Statik mit den zugehörigen Werkstattplanungen durch den AN zu erbringen.
1 Hersteller - und bauartbedingte Nachweise
2. Statischer Nachweis für Verbundkonstruktionen einschließlich Knoten- und Auflagernachweisen
3. Umbemessungen/statischer Nachweis von Stahlbetonfertigteilen und Halbfertigteilen inkl. der Nachweise für Transport und Montage.
4. Montage und Werkstattzeichnungen für Stahlbetonfertigteile
5. Statische Nachweise von Bauzuständen, Schalung, Rüstung etc.
6. Planung/statischer Nachweis ggf. zusätzlich erforderlicher Fundamente bzw. Verstärkungen für Kranaufstellungen o.ä.
d. Statische Berechnung
Zur Ausführung werden dem AN die statische Berechnung
sowie alle Schalungs- und Bewehrungspläne kostenlos
durch das Statikbüro gemäß Terminplan zur Verfügung
gestellt.
Die Positionspläne liegen dem Angebot bei. Weitere
statische Unterlagen sind nicht erforderlich.
e. Ausführung
Nach Vorgabe des Statikers wird die gesamte
Massivkonstruktion in fugenloser Bauweise erstellt.
Dadurch kommt es zu Beanspruchungen aus Zwang bedingt
durch das Schwinden des Betons insbesondere durch
abfliesen der Hydration.
Der AN Rohbau ist verpflichtet einen Betontechnologen / Physiktechniker einzuschalten der den Bauablauf (i.E. Betonierfolge, Schwindgassen etc.) festlegt.
Außerdem muss der Betontechnologe die Art des Betons
verantwortlich festlegen, z.B. schwindarmen Beton.
Sämtliche Schalungsflächen sind als glatte Schalung mit
geordneten Stößen herzustellen, soweit nicht
ausdrücklich Sichtbeton verlangt wird.
Die Kantenausbildungen erfolgen scharfkantig, ohne Einlegen von Dreikantleisten.
Nach dem Ausschalen sind die Betonflächen sauber zu
entgraten und zu säubern. Schalölrückstände auf den
Wandflächen sind zu entfernen.
Sämtliche Betonteile sind ohne durchgehende Spanndrähte
herzustellen. Ist dies nicht möglich, so sind für die
durchgehenden Spannstähle oder die innenliegenden
Abstandshalter spezielle Maßnahmen zu ergeifen, die
nach Ausschalung der Betonsichtflächen entweder
herausgenommen werden können oder nicht augenfällig
sind. Bei der Herausnahme von Teilen sind die
verbleibenden Löcher beidseitig passend zur Beton-
oberfläche dauerhaft zu schließen. Der Hohlraum in den
Abstandshaltern ist entsprechend der Brand- und
Schallschutzanforderungen vollflächig auszumörteln.
Sind diese Teile später sichtbar, so ist ihre Anordnung
(Lage, Abstand usw.) mit der Bauleitung festzulegen.
Die Verwendung von Beton-Zusatzmitteln ist nur mit
Eignungsprüfung und mit Bewilligung des Statikers
zulässig.
Es dürfen nur Betonstähle mit amtlicher Zulassung verwendet werden.
Die Bewehrung ist mit Abstandhaltern entsprechend dem DBV-Merkblatt "Abstandhalter" zu unterstützen. Es sind geeignete Abstandhalter zur Erfüllung der geforderten Beton- bzw. Sichtbetonqualitäten zu verwenden.
Soweit eine Abnahme der Bewehrung vorgeschrieben ist, hat der Auftragnehmer die dafür zuständige Behörde oder Person rechtzeitig, jedoch spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Betoniertermin, zu verständigen.
Mit dem Betonieren darf grundsätzlich erst nach Freigabe der Bewehrung durch den Prüfer begonnen werden.
In die Einheitspreise ist mit einzukalkulieren, dass bis zu 1% der Bewehrung vor Ort zu schneiden und zu biegen ist. Das Biegen vor Ort beschränkt sich auf Bewehrung bis Durchmesser 14 mm. Unabhängig und in Ergänzung der vorgenannten Angabe ist zudem einzukalkulieren, dass in den Bewehrungsplänen Wand- und Deckendurchbrüche bis zu einer Querschnittsfläche von 1.000 cm² nicht berücksichtigt werden und die Bewehrung entsprechend vor Ort auszuschneiden ist.
Die Bewehrungspläne sehen im Allgemeinen für die Ausführung Betonstabstahl vor. Nur in geringen Teilbereichen sind Betonstahlmatten als Lagermatten vorgesehen. Listenmatten werden in den Bewehrungsplänen nicht eingeplant. Sofern der AN beabsichtigt, Listenmatten zu verwenden, hat er die hierfür notwendigen Änderungen und Umplanungen eigenverantwortlich zu übernehmen. Die hierfür erforderlichen statischen Nachweise und die entsprechenden Ausführungs- und Verlegepläne hat der AN fünffach zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die entsprechenden Kosten einschließlich anfallender Prüfgebühren sind dann in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Alle Decken, Wände und Bodenplatten der Gebäude sind im Hinblick auf eine fugenlose Ausbildung in einem schwindarmen Beton herzustellen. Wenn nicht anders aufgeführt, müssen alle Betonbauteile die Expositionsklassen XC1, XC2, XC3, XC4, XF1 und XF3 erfüllen.
Betonierabschnitte und Arbeitsfugen sind vom AN unter Berücksichtigung der statischen Erfordernisse eigenverantwortlich festzulegen. Sämtliche Arbeitsfugen sind mindestens rau herzustellen. Die hierfür erforderlichen statischen Nachweise, insbesondere für die Bewehrungsanschlussleisten und die Fugenausbildung, und die entsprechenden Ausführungs- und Verlegepläne hat der AN zweifach zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Hat das Ingenieurbüro aufgrund der vom AN festgelegten Arbeitsfugen seine bereits gefertigten Pläne zu überarbeiten, sind die Kosten vom AN zu übernehmen. Die Ausbildung der Arbeitsfugen mittels Streckmetall ist in jedem Einzelfall durch die örtliche Bauüberwachung freizugeben, ein Anspruch hierauf besteht nicht. Das Ausbilden und Schließen der Arbeitsfugen, die notwendigen Bewehrungsanschlussleisten, die erforderlichen statischen Nachweise und die Ausführungs- und Verlegepläne sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Das Verfüllen von Arbeitsräumen darf erst erfolgen, nachdem die jeweiligen Geschoßdecken betoniert und ausreichend erhärtet sind. Legen sich im Bereich von Geschoßversprüngen auf Außenwände zusätzlich Bodenplatten auf, sieht die statisch-konstruktive Planung vor, dass über der Wand eine Arbeitsfuge mittels Bewehrungsanschlussleisten und Bewehrungsschraubanschlüssen ausgebildet wird, so dass hierdurch nach dem Verfüllen des Arbeitsraums die Bewehrung für die angrenzende Bodenplatte angeschlossen werden kann.
e) Kalkulationshinweise Schalungsarbeiten
Die in den Positionen angegebenen Schalungshöhen
beziehen sich auf die maximalen Wandhöhen, ausgehend
von den Zwischendecken oder aufbauend auf erstellte
Abschnitte der Untergeschoße, jeweils von der
Bauinnenseite gesehen.
Dem AN ist die Wahl der senkrechten und waagrechten
Betonierabschnitte in Abstimmung mit dem Statiker
freigestellt.
Die notwendigen Arbeitsgerüste, innen und aussen,
ebenso Arbeitsplattformen in Schächten sowie in Hallen
sind in der Baustelleneinrichtung des AN enthalten.
Erforderliche statische Nachweise für Schalung und Rüstung sind sofern erforderlich von der ausführenden Firma zu erbringen.
Dies betrifft auch erforderliche Traggerüste der Bemessungsklasse B nach DIN 12812 inkl. dem Herstellen der erforderlichen Zeichnungen und der bautechnischen Prüfung.
Nach Ausschalen des 1. Wandabschnittes im Untergeschoß
erfolgt eine Begutachtung der Betonoberfläche und
Schalqualität durch den Auftraggeber bzw. die
Architekten und Bauleitung. Nach Freigabe sind die
übrigen Bauteile entsprechend auszuführen.
f) Hinweis zu den bauzeitlichen Unterstützungen der Geschossdecken und der Wandträger
Ausschalfristen und Notunterstützungen
Es gelten die in den Positionsplänen angegebenen Ausschalfristen und die Hinweise zu den Notunterstützungen.
- Geschossdecken (Regelbereich)
Vollflächige bauzeitliche Aussteifung der jeweiligen Geschossdecke bis zum Zeitpunkt des
Erreichens der Betonnormdruckfestigkeit der jeweiligen Decke vollständig durch mindestens zwei Geschosse
mit geeigneten Untersprießungen nach Wahl des AN.
- Eine Verlängerung der Ausschalfristen gegenüber den Angaben zum Beispiel nach Tab 2 im DBV-Merkblatt "Betonschalungen und Ausschalfristen" bei einer überwiegend fugenlosen Bauweise bzw. bei Sichtbetonanforderungen wird dringend empfohlen.
- Für Spannweiten >6m bis 16m wird eine lineare Verlängerung auf das doppelte der Ausschalfristen ebenfalls dringend empfohlen.
Auskragende Bauteile, Wandträger, abgehängte Konstruktion etc. die erst mit darüber liegenden Teilen tragfähig werden, sind solange zu unterstützen bis die entsprechenden Anschlussbauteile ihre Tragfähigkeit erlangt haben.
- Die Unterstützung/Hilfsunterstützung der Betonkonstruktion im Rohbau (Untersprießung) erfolgt kraftschlüssig und ist z.B. nach DBV-Merkblatt "Betonschalungen und Ausschalfristen"
durch den AN eigenverantwortlich festzulegen und auch mit dem Prüfingenieur abzustimmen.
g. Angaben zur Abrechnung
Wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes
angegeben ist, wird Beton/Stahlbeton getrennt nach
Beton, Schalung und Bewehrung abgerechnet.
Der Betonstahl wird hierbei nach Stahllisten oder
Bewehrungszeichnungen, ohne Zuschlag für
Abstandshalter und Bindedraht, abgerechnet.
Verschnitt wird nicht berücksichtigt.
h. Bauteile aus WU-Beton
Die erdberührten Bauteile müssen gegen Sickerwasser und normale Erdfeuchte gesichert werden.
Dies betrifft die Bodenplatte einschließlich aller Bodenplattenaufkantungen..
Die Sicherung wird mit einer wu-Konstruktion (diffusionsoffen) erreicht, wobei die Fugen entsprechend zu sichern sind.
Es wird eine redundante Fugensicherung vorgeschlagen.
Allgemein
Die gem. DIN geforderten Betongüten, der Mindest-
bewehrungsgrad, sowie die Mindestabmessungen der
einzelnen Bauteile dürfen nicht unterschritten werden.
Es ist durch den AN ein baustellenbezogenes Betonsortenverzeichnis anzufertigen und inklusive sämtlicher Eignungsprüfungen der Bauakte beizufügen.
Die Gewährleistung der geforderten Betoneigenschaften,
der Baustellenüberwachungen und Betonprüfungen (Überwachungsklasse ÜK2 ehem. BII Beton)
liegt beim AN. Die zugehörigen Protokolle sind der Bauleitung zu übergeben.
Arbeitsfugen der einzelnen Betonierabschnitte sind ent-
sprechend der Anforderungen an Gebäudedehnfugen mittels
Fugenbändern gegen das Eindringen von Wasser zu
schützen.
i. Einbauteile / Aussparungen
Die zur einwandfreien Befestigung und Verankerung von
Stahlbeton-Fertigteilen, am Ortbeton oder ähnlichen
Bauteilen, erforderl. Einbauteile und Aussparungen sind
nach den Vorgaben des Herstellers einzumessen und
einzubetonieren.
Die Sicherung von Einbauteilen während des
Betoniervorganges ist in die Einheitspreise
einzurechnen.
k. zu erbringende Nachweise
Nachfolgend aufgeführte Nachweise sind als werkplanbegleitende Statik mit den zugehörigen Werkstattplanungen durch den AN zu erbringen.
- Hersteller - und bauartbedingte Nachweise
-. Umbemessungen/statischer Nachweis von Stahlbetonfertigteilen und Halbfertigteilen inkl. der Nachweise für Transport und Montage.
-. Montage und Werkstattzeichnungen für Stahlbetonfertigteile
-. Statische Nachweise von Bauzuständen, Schalung, Rüstung etc.
ÜBERSICHT LV-ANLAGEN
ÜBERSICHT LV-ANLAGEN
Pläne und sonstige Anlagen
Allgemein
MOPF_000300INGA__G_U1___6A_Baustelleneinrichtungsplan
MOPF_000300INGAN_G_U10316B_Grundriss UG Gründung
MOPF_000300INGAN_G_U10116B_Grundriss UG
MOPF_000300INGAN_G_U10416A_Grundriss Technikebene
MOPF_000300INGAN_G_DA0516A_Grundriss Dachaufsicht
MOPF_000300INGAN_A__O___6A_Ansicht Ost
MOPF_000300INGAN_A__S___6A_Ansicht Sued
MOPF_000300INGAN_A__W___6A_Ansicht West
MOPF_000300INGAN_S_AA___6A_Laengsschnitt AA
MOPF_000300INGAN_S_BB___6A_Querschnitt BB
MOPF_000300INGAN_S_CC___6A_Querschnitt CC
MOPF_000300INGAN_S_DD___6A_Querschnitt DD
MOPF_000300INGAN_S_EE___6A_Querschnitt EE
MOPF_000300INGAN_S_FF___6A_Querschnitt FF
Details
MOPF_000300INGAN_D___0026_Sockelanschluss F06
MOPF_000300INGAN_D___0046_Glasdach Anschluss Bestand F60a
MOPF_000300INGAN_D___0056_Detailsammlung
MOPF_000300INGAN_D___0076_Stahltreppe F23
MOPF_000300INGAN_D___0096_Sockelanschluss F18
MOPF_000300INGAN_D___0136_Sockelanschluss F24
MOPF_000300INGAN_D___0166_Gerätefundamente F48 F49
MOPF_000300INGAN_D___0176_Sockelanschluss_Einzelfundamente F52
MOPF_000300INGAN_D___0186_Deckelanschluss Abwasserschacht F55
MOPF_000300INGAN_D___0196_Bodenaufbau Kaeltetechnik F56a-b.pdf
MOPF_000300INGAN_D___0216_Sockelanschluss Bestand F58a
Sonstiges
Baugrundgutachten
23193_xxx_Statik_anonymisiert
23193_xxx_1.Fortsetzung_anonymisiert
23193_xxx_P001a-Gruendung_anonymisiert
23193_xxx_P002a UG Zwischengeschoss_anonymisiert
23193_xxx_P003a-UG-DG_anonymisiert
23193_xxx_P004a-Schnitt_anonymisiert
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
01 ALLGEMEIN
01
ALLGEMEIN
TAGELOHNARBEITEN TAGELOHNARBEITEN
TAGELOHNARBEITEN
Vorbemerkungen Tagelohnarbeiten Tagelohnstunden für Arbeiten, die nicht im LV enthalten
sind, sich aber während der Ausführung ergeben, bzw.
zur vertragsgemässen Fertigstellung des Auftrages
erforderlich werden.
Diese Arbeiten sind nur nach Aufforderung zu leisten
und täglich durch die Bauleitung zu rapportieren.
Der Auftragnehmer erklärt gleichzeitig, daß die
Verrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten,
unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften
ermittelt wurden und unabhängig von der Anzahl der
abgerechnten Stunden gelten.
In den Stundenverrechnungssätzen sind ausser Lohn- und
Gehaltskosten und Gemeinkostenanteilen die
Sozialkassenbeiträge, die vermögenswirksamen
Leistungen sowie sämtliche Lohn- und
Gehaltsnebenkosten, Fahrtkosten, An- und Abfahrten
sowie Zuschläge jeder Art enthalten.
Vorbemerkungen Tagelohnarbeiten
Hinweis Regie-Arbeiten Regie-Arbeiten dürfen nur mit einer schriftlichen
Vorgenehmigung des Auftraggebers ausgeführt werden. Die
Regiezettel sind dem Auftraggeber innerhalb von 5 Tagen nach
der Ausführung zur Unterzeichnung vorzulegen.
Nicht rechtzeitig vorgelegte Regieberichte oder unangemeldete
Regiearbeiten können nicht akzeptiert werden.
Hinweis Regie-Arbeiten
01.__.__.__.0030 Regiearbeiten Facharbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen
Nachweis zur Ausführung kommen: Qualifizierter Facharbeiter /
Geselle
Regiestunden werden nur als solche anerkannt, die durch die
Bauleitung angeordnet und schriftlich genehmigt/freigegeben
worden sind.
01.__.__.__.0030
Regiearbeiten Facharbeiter
10,00
H
01.__.__.__.0040 Regiearbeiten Helferstunden Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen
Nachweis zur Ausführung kommen: Helferstunden
Regiestunden werden nur als solche anerkannt, die durch die
Bauleitung angeordnet, freigegeben und schriftlich genehmigt
sind.
01.__.__.__.0040
Regiearbeiten Helferstunden
10,00
H
10 ROHBAUARBEITEN ELEKTROTECHNIK (ZUARBEIT ELT)
10
ROHBAUARBEITEN ELEKTROTECHNIK (ZUARBEIT ELT)
10.02 KGR 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
10.02
KGR 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
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