Vorbemerkungen Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Übereinstimmung mit den
Bestimmungen der VOB, Teile B und C, in ihrer neusten Fassung, den DIN / DIN - EN -
Normen, den Fachregeln der Verbände, den Verordnungen der Baubehörden sowie den
Hinweisen der Werkstofflieferanten zu erfolgen. Sie gelten vollinhaltlich als Ergänzung
der Leistungsbeschreibung.
Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsschutzbestimmungen, Gerüstordnungen,
Vorschriften der Aufsichtsbehörden, baurechtliche Bestimmungen, Feuer-, Gewerbe-,
Verkehrsverordnungen, örtliche Vorschriften, Baustellenordnung, Vorschriften des Bau-
und Nachbarrechts sind zu beachten und einzuhalten.
Einzubauende Materialien und Stoffe (z. B. Beschläge, Versiegelungen, Farben usw. )
sind dem Auftraggeber auf Verlangen in ausreichender Menge vor Einbau zu bemustern.
Die Kosten hierfür sind einzukalkulieren.
Die Liste ist vor Beginn / Bestellung mit der Ausführungsplanung und den örtlichen
Gegebenheiten abzugleichen und auf Konformität zu prüfen. Die Kosten sind in den
Einheitspreisen einzukalkulieren. Änderungen sind dem AG mitzuteilen und durch den
AG freizugeben.
Inklusive Erstellung einer Werk- und Montageplanung zur Vorlage und Freigabe durch
den AG. Die Kosten sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
314 Tore
314.040 Sonstige
314.050 Abnahme / Inbetriebnahme